Verhalten an der Einmündung: Vorfahrt, Parken und weitere Regeln
Letzte Aktualisierung am: 2. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
An Kreuzungen und Einmündungen müssen Sie besonders aufmerksam sein!
Die meisten Unfälle im deutschen Straßenverkehr wurden im Jahr 2019 laut Angaben des Statistischen Bundesamtes von den folgenden Ursachen ausgelöst: In 18,9 Prozent der Fälle kam es zu einem Unfall, weil Fehler beim Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren sowie dem Ein- bzw. Anfahren gemacht wurden.
Nur kurz dahinter rangiert mit 17,6 Prozent die Missachtung der Vorfahrt bzw. des Vorranges. Wo biegen wir nun ab oder müssen Vorfahrt gewähren? Natürlich meistens an Kreuzungen bzw. Einmündungen.
Um die Unfallgefahr an diesen Stellen zu minieren, ist es wichtig, dass Verkehrsteilnehmer genau wissen, wie sie sich dort verhalten müssen. In diesem Ratgeber gehen wir näher auf die Einmündung ein. Wir erklären, was der Unterschied zwischen Kreuzung und Einmündung ist, wer dort Vorfahrt hat und was beim Parken zu beachten ist.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Einmündung
Laut Definition ist eine Einmündung der Ort, an dem zwei Straßen aufeinandertreffen und nur eine von beiden weiterverläuft, während die andere endet. Was ist demgegenüber eine Kreuzung? Auch an einer Kreuzung treffen zwei Straßen aufeinander, danach verlaufen jedoch beide weiter. Mehr zur Definition erfahren Sie hier.
Sie dürfen in einem Bereich von 5 Metern vor und hinter einer Einmündung nicht parken. Maßgeblich sind die Schnittpunkte der Fahrbahnkanten. Verläuft rechts ein Radweg, müssen Sie sogar 8 Meter vor und hinter der Einmündung freihalten.
Geben keine Verkehrszeichen die Vorfahrt vor, so gilt an einer Einmündung die Rechts-vor-links-Regel. Endet die Straße, die Sie befahren, und müssen Sie einen abgesenkten Bordstein überqueren, so sind Sie dazu verpflichtet, den anderen Fahrzeugen Vorfahrt zu gewähren.
Bußgeldtabelle: Sanktionen für falsches Verhalten an Einmündungen
In der folgenden Tabelle haben wir für Sie aufgelistet, welche Bußgelder und anderen Sanktionen drohen, wenn Sie einen Verstoß an einer Einmündung begehen.
Verstoß | Bußgeld | Punkte | FahrverbotFverbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
Weniger als 5 m vor bzw. hinter einer Einmündung geparkt | 10 € | eher nicht | ||
... mit Behinderung anderer Personen | 15 € | eher nicht | ||
Länger als 3 Stunden weniger als 5 m vor bzw. hinter einer Einmündung geparkt | 20 € | eher nicht | ||
... mit Behinderung anderer Personen | 30 € | eher nicht | ||
Außerhalb einer Einmündung auf die Kraftfahrstraße gefahren | 25 € | eher nicht | ||
... mit Gefährdung anderer Personen | 75 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... mit Unfall | 90 € | 1 | Hier prüfen ** | |
Kraftfahrstraße verlassen, obwohl die Ausfahrt nur an einer Einmündung oder Kreuzung erlaubt war | 25 € | eher nicht | ||
In die Einmündung eingefahren, obwohl der Verkehr stockte, und dabei andere Personen behindert | 20 € | eher nicht | ||
... mit Unfall | 35 € | eher nicht | ||
In den Einmündungsbereich eingefahren, ohne den dort wartenden Fahrzeugen die Möglichkeit zu geben, diesen zu verlassen | 30 € | eher nicht | ||
... mit Unfall | 35 € | eher nicht | ||
Nicht mit mäßiger Geschwindigkeit an die bevorrechtigte Straße herangefahren und dabei den Vorfahrtberechtigten irritiert | 10 € | eher nicht | ||
Regel "rechts vor links" an der Einmündung missachtet und dabei den Vorfahrtberechtigten wesentlich behindert | 25 € | eher nicht | ||
... mit Gefährdung | 100 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... mit Unfall | 120 € | 1 | Hier prüfen ** | |
Am Stopp- bzw. Vorfahrt-gewähren-Schild: Vorfahrt an der Einmündung missachtet und dabei einen Anderen wesentlich behindert | 25 € | eher nicht | ||
Am Stopp- bzw. Vorfahrt-gewähren-Schild: Vorfahrt an der Einmündung missachtet und dabei den Vorfahrtberechtigten gefährdet | 100 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... mit Unfall | 120 € | 1 | Hier prüfen ** |
Was sind Einmündungen überhaupt?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie unterschiedliche Straßen aufeinandertreffen können. In der Umgangssprache wird dann meist von einer Kreuzung gesprochen. Tatsächlich gibt es jedoch noch eine weitere Form: die Einmündung.
Was bedeutet der Begriff „Einmündung“? Die Definition besagt, dass bei Einmündungen zwei Straßen aufeinandertreffen, aber nur eine von beiden weiterverläuft, während die andere endet. Umgangssprachlich wird hierbei häufig von einer T-Kreuzung gesprochen. Richtig ist jedoch der Begriff „Einmündung“.
Und was ist nun der Unterschied zwischen Einmündung und Kreuzung? Auch bei der Kreuzung treffen zwei Straßen aufeinander. In diesem Fall setzen sich aber beide davon weiter fort. Die folgenden Infografiken verdeutlichen Ihnen noch einmal den Unterschied:
Was zählt zum Einmündungs- bzw. Kreuzungsbereich? In der Regel wird davon ausgegangen, dass der Bereich dort beginnt, wo sich die Straße durch die Einmündung in die andere verbreitert.
An der Einmündung: Wer hat Vorfahrt?
Nachdem wir uns mit der Definition beschäftigt haben, können wir nun zu den Verkehrsregeln übergehen, die an einer Einmündung zu beachten sind. Besonders wichtig sind dabei natürlich die Vorgaben bezüglich der Vorfahrt.
Die grundsätzlichen Regelungen dazu gibt § 8 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vor. Im Regelfall gilt sowohl an Kreuzungen als auch an Einmündungen die Regel „rechts vor links“. Wer also von rechts kommt, der darf als erstes fahren. Entgegenkommenden Verkehr müssen Fahrer beim Abbiegen durchfahren lassen.
Es gibt jedoch gewisse Ausnahmen von dieser Regel bei der Einmündung von einer Straße in eine andere. Ist eines der folgenden Verkehrszeichen zu sehen, dann müssen natürlich die dadurch angeordneten Verkehrsregeln beachtet werden:
- Zeichen 205: Vorfahrt gewähren
- Zeichen 206: Stopp-Schild
- Zeichen 301: Vorfahrt an der nächsten Kreuzung bzw. Einmündung
- Zeichen 306: Vorfahrtstraße
Bei der Einmündung in einen Kreisverkehr ist zu beachten, dass in der Regel der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt hat.
Sonderfall: Einmündungen mit abgesenktem Bordstein
Andere Vorgaben bezüglich der Vorfahrt gelten jedoch, wenn an der Einmündung ein abgesenkter Bordstein zu überfahren ist. Hier entfällt die Rechts-vor-links-Regel. Grundlegend ist hier § 10 StVO:
Wer […] über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.
Das heißt also: Befindet sich am Ende der Straße, die Sie befahren, ein abgesenkter Bordstein, so müssen Sie an dieser Einmündung den anderen Fahrzeugen Vorfahrt gewähren.
Parken an Einmündungen: Das müssen Sie beachten
Auch beim Parken vor einer Einmündung bzw. dahinter müssen Sie wichtige Verkehrsregeln beachten. Grundsätzlich gilt laut § 12 Abs. 3 Nr. 1 StVO, dass Sie 5 Meter vor sowie hinter den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten nicht parken dürfen.
Dieses Parkverbot leistet einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit. Es sorgt nämlich dafür, dass der Einmündungsbereich für alle Verkehrsteilnehmer gut einsehbar bleibt. Die folgende Infografik zeigt Ihnen genau, in welchem Bereich das Parken verboten ist:
Achtung: Befindet sich in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg, so vergrößert sich die Zone, in der Parken an der Einmündung verboten ist, auf 8 Meter.
Ausnahmen beim Parken gegenüber einer Einmündung
Möchten Sie gegenüber einer Einmündung parken, dann ist dies in der Regel erlaubt. Sie müssen jedoch darauf achten, dass der Verkehr nicht durch Ihr abgestelltes Fahrzeug behindert wird. Handelt es sich beispielsweise um eine enge Straße, so könnten größere Fahrzeuge wie Lkw oder Feuerwehrwagen nicht mehr dazu in der Lage sein, ohne zu Rangieren abzubiegen.
Ist eine private Einfahrt eine Einmündung? Nein, in der Regel gilt eine Einfahrt nicht als Einmündung. Hier treffen nämlich nicht zwei Straßen aufeinander.
Einmündungen freihalten: Wichtig bei stockendem Verkehr
Zuletzt kommen wir noch auf eine Regel zu sprechen, die anscheinend so mancher Verkehrsteilnehmer vergessen hat: Laut § 11 Abs. 1 StVO müssen Sie Einmündungen freihalten. Sie dürfen nicht in diese einfahren, wenn Sie dort wegen stockendem Verkehr warten müssten.
Das gilt auch dann, wenn Sie Vorfahrt haben oder Ihnen ein grünes Lichtzeichen die Weiterfahrt erlaubt. Der Grund für das Verbot: Sie blockieren dann unter Umständen den Querverkehr und unterbrechen den Verkehrsfluss. Bleiben Sie in der Einmündung stehen, könnten Sie unter anderem einem herannahenden Rettungswagen den Weg versperren.
wenn dann eine Einmündung der von rechts kommende geradeausverkehr, er also geradeaus weiterfahren will und nicht in die Einmündung einfahren will, dann kommt es zu einer höchst gefährlichen Situation, wenn gegenüber der Einmündung ein PKW parkt und dieser von dem geradeaus fahrenden überholt wird, bzw diese an diesem vorbei fährt und gleichzeitig von vorne gegenverkehr kommt oder von links aus der Einmündung Verkehr ausfahren will. dann ist die Behauptung, gegenüber einer Einbindung dürfte man parken schlicht und einfach unzutreffend! oder sehen Sie das anders?
mit freundlichen Grüßen JLB
Ich habe eine Frage, in einer Straße wurde auf drängen einiger Leute ein eingeschränktes Parkverbotsschild aufgestellt. Heißt, ich fahre in die Straße und nach ca. 30 Meter geht es über einen abgesenkten Bordstein zu den Grundstücken. Nach dieser “Einfahrt” geht die Straße noch mal ca. 50 Meter weiter. Meine Frage, Endet das Parkverbot im Bereich der ersten Zufahrt oder gilt es auch für den Bereich nach der Zufahrt?
Ist es erlaubt eine Bushaltestelle genau gegenüber einer Strassenmündung zu errichten ? Die nicht weiterführende Strasse stößt
genau auf die Bushaltestelle, wo auch bei einem Busstop Fahrgäste über die Straße aus- und einsteigen. Hier ist keine Einbuchtung
für die Haltestelle. Der Bus steht beim Halt vollends auf der Strasse neben einer Gartenmauer die die Strasse begrenzt.
Wenn ich an einer Kreuzung oder Einmündung rechts abbiege. Gibt es einen Mindestabstand von Verkehrszeichen zur Kreuzung? Bei uns steht ein Parkverbotsschild ca 2 Meter nach der Kreuzung. Wenn ich rechts abbiege, ist das Schild eigentlich nicht zu sehen, da da meine A-Säule vom Auto im Blickfeld ist.
Frage: Auf der L94 steht ein Vorfahrtschild (Weiß-Gelb) in Fahrtrichtung hinter einer einmündenden Straße mit Achtungsschild.
Muss das Schild 306 anstatt hinter vor der Einmündung stehen?
Nach meinem Verständnis gilt der Mindestabstand von 5 m NICHT zu Grundstücksausfahrten. Eine Grundstücksausfahrt ist keine “Einmündung”. Und zudem ergibt sich aus § 12 III Ziff. 3 StVO, dass auch die StVO zwischen Einmündungen und Ausfahrten unterscheidet.
Gerne Korrektur, falls anders gesehen.
Was aber gilt bei Spielstraßen bzw. dem verkehrsberuhigten Bereich? Muss auch vor “Einmündungen” von Spielstraßen in 30er-Zonen-Straßen ein Abstand von 5 m zum “Kreuzungspunkt” eingehalten werden? In vieler Hinsicht sind Spielstraßen ja Ausfahrten gleichgestellt. In diesem Punkt auch?
Warum ist dieser Verstoß mit so wenig Bußgeld belegt?
Ich komme täglich mit zwei kleinen Kindern auf dem Weg zum Kindergarten an einer Einmündung vorbei, die komplett zugeparkt ist. Wir passen nicht durch die Lücken und müssen auf die Straße ausweichen, wo uns – wenn die Autos an der Ampel grün bekommen – rasende Autos gefährden, da wir beim Queren in deren Fahrbahn geraten.
Ich kann selbst Autos anzeigen und mache dies auch, aber nachweisen, dass jemand länger als 3h parkt ist als Privatperson schwer möglich.
Bitte sanktionieren sie dieses Vergehen stärker, da die Gefahr wirklich groß ist und damit sich vielleicht doch ein Lerneffekt einstellen kann.
Es wäre auch eine Hilfe klare Markierungen zu fordern, meine Heimatstatt zeigt bisher bei Meldungen nur Verständnis, ändert aber diesbezüglich nichts.
Ich hätte eine Frage, undzwar ist bei uns gegenüber in der Straße nun ein neues Verkehrszeichen. Ein absolutes Parkverbot, nach diesem Schild kommt nach ca. 100m eine Einmündung rechts und dann geht die Straße noch weiter und nach ca.5/6 weiteren Parkmöglichkeiten ist nochmal ein Schild (wahrscheinlich das Ende des absoluten Parkverbotes). Gilt dieses Parkverbot dann noch oder muss nicht ab jeder Einmündung ein neues Schild sein?
Liebe Grüße Miriam
Hallo Miriam S.,
diese Regelung kann unter § 12 Abs. 3 Nr. 1 StVO nachgelesen werden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Gilt der 5m Abstand bei einer Einmündung auch, wenn es ein abgesenkter Bordstein mit Fußweg ist?
Und ab wo wird da gemessen.
Es gibt keine Ausnahme für den Fall eines abgesenkten Bordsteins.