Wirtschaftsweg: Regelt die StVO eine Nutzung?
Letzte Aktualisierung am: 2. September 2024
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FAQ: Befahren von einem Wirtschaftsweg gemäß StVO
Das hängt davon ab, in wessen Besitz das Grundstück ist, auf dem sich der Wirtschaftsweg befindet. Wege in Besitz des Landes oder Bundes sind in der Regel öffentlich und dürfen genutzt werden, sofern Verkehrszeichen nichts anderes anordnen. Auf einem öffentlichen Wirtschaftsweg sind dann auch die allgemeinen Verkehrsregeln zu befolgen.
Da es sich meist um Feld- und Waldwege handelt, ist es nicht unüblich, dass das Befahren durch Fahrzeuge durch das Zeichen 250 untersagt ist. In der Regel ist es je nach Bundesland unterschiedlich geregelt, ob Wirtschafts- oder Landwirtschaftswege befahren werden dürfen. Bei privaten Grundstücken kann der Eigentümer selbst entscheiden, ob eine öffentliche Nutzung stattfinden darf. Mit welchen Sanktionen bei Verstößen zu rechnen ist, zeigt die Tabelle hier.
Ein gesetzlich vorgeschriebenes spezielles Tempolimit gibt es für einen Wirtschaftsweg nicht. Allerdings ist in der StVO bestimmt, dass die Geschwindigkeit den Verhältnissen angepasst sein muss und nur so hoch sein darf, dass das Fahrzeug beherrschbar ist. Mehr zu den Verkehrsregeln auf einem Wirtschaftsweg erfahren Sie hier.
Inhaltsverzeichnis:
Bußgeldkatalog: Wirtschaftsweg ordnungswidrig befahren
Wenn Sie ordnungswidrig einen Wirtschaftsweg befahren, droht ein Bußgeld. Wie hoch die Sanktionen ausfallen, können Sie der folgenden Tabelle entnehmen:
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Vorfahrt eines bevorrechtigten Fahrzeugs auf einem Wirtschaftsweg missachtet | 20 EUR | |
Vorfahrt eines bevorrechtigten Fahrzeugs bei der Ausfahrt von einem Wirtschaftsweg missachtet | 100 EUR | 1 |
... mit Unfallfolge | 120 EUR | 1 |
Was sind Wirtschaftswege?
Was als Wirtschaftsweg gemäß StVO gilt, ist im Gesetz selbst nicht explizit definiert. Doch der Bundesgerichtshof hat bereits 1975 entschieden, dass Feld-, Wald-, Wiesen- und Moorwege sowie sonstige ähnlich genutzte Wege als Wirtschaftswege gelten, wenn sie keine überörtliche Bedeutung haben und überwiegend land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken dienen (BGH, Urteil vom 18.11.1975, Az: VI ZR 172/74).
Wirtschaftswege können gemäß dem „Regelwerk im Ländlichen Wegebau“ in verschiedene Kategorien unterteilt werden. Zum einen gibt es Verbindungswege, die Betriebsstätten und/oder Gehöfte miteinander verbinden. Auch eine Verbindung zu benachbarten Orten kann durch diese erfolgen. Oftmals sind solche Verbindungswege an das gemeindliche oder überörtlichen Straßen- bzw. Verkehrsnetz angeschlossen.
Zum anderen gibt es dann noch die Kategorie der Feldwege und die der Waldwege. Feldwege werden in der Regel zur Bewirtschaftung landwirtschaftliche Flächen genutzt. Aber auch die Erschließung dieser kann über Feldwege erfolgen. Waldwege dienen dem gleichen Zweck aber auf Waldflächen bezogen. Darüber hinaus können Wege beider Kategorien auch zur Erholung oder Naherholung genutzt werden.
Auf öffentlichen Wirtschaftsweg gilt die StVO. Das heißt, die allgemeinen Verkehrsregeln sind zu befolgen. Auf einem privaten Wirtschaftsweg geht das Wegerecht auf den Besitzer über und dieser entscheidet, ob eine öffentliche Nutzung möglich ist und ob die StVO zur Anwendung kommt. Auch besteht auf einem Wirtschaftsweg keine besondere Verkehrssicherungspflicht. Oftmals ist aber auch eine gesonderte Genehmigung der Bundesländer notwendig, damit ein Befahren zulässig ist.
Verkehrsregeln auf einen Wirtschaftsweg: Gilt die StVO?
Darf ein öffentlicher Landwirtschaftsweg befahren werden, gelten, wie erwähnt, die allgemeinen Verkehrsregeln. Es ist zudem nicht unüblich, dass das Befahren durch Verkehrszeichen untersagt oder erlaubt wird. So kann das Zeichen 250 die Durchfahrt für alle Art von Fahrzeugen verbieten, Zusatzzeichen dann beispielsweise das Befahren mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen oder einem Fahrrad erlauben.
Gilt auf einem Wirtschaftsweg die StVO, sind damit unter anderem die Vorfahrt oder auch die erlaubte Geschwindigkeit geregelt. Bezüglich der Vorfahrt gilt allgemein rechts vor links. Es sei denn, der Wirtschaftsweg mündet in eine Straße. In diesem Fall ist dem Verkehr auf der Straße immer Vorfahrt zu gewähren. Die Missachtung der Vorfahrtsregeln kann Sanktionen zwischen 25 und 100 Euro mit sich bringen. Zudem kann ein Punkt in Flensburg möglich sein.
Ein allgemeines Tempolimit gibt es auf einem Wirtschaftsweg laut StVO nicht. Allerdings sind hier Bestimmungen in § 3 StVO zu beachten:
Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. […] Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.
Missachten Sie auf einem Wirtschaftsweg die StVO und fahren nicht mit angemessener Geschwindigkeit kann das Bußgelder zwischen 100 und 145 Euro sowie ein Punkt in Flensburg bedeuten.
Unser Gartengrundstücks liegt im Landschaftsschutzgebiet an einem ca 50m langen Wirtschaftsweg. Darf der Pächter des benachbarten Grundstücks den Seitenstreifen (=Grünstreifen) vor unserem Garten mähen und ortsübliche Pflanzen, die aber keinerlei Behinderung darstellen, entfernen ?
Hallo, hab eine frage,
Zwischen meinem eigenen Grundstück und meine gepachteten Koppeln liegt ein landwirtschaftlichen Weg dazwischen, darf ich für ungefähr 3 min es kurz absperren um meine pferde rüber zubringen.?