Verkehrsrowdy: Ist eine Anzeige möglich?
Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 24. Dezember 2020
Rüpelhaftes Verhalten im Straßenverkehr
Als Verkehrsrowdy wird umgangssprachlich eine Person bezeichnet, die wissentlich gegen die geltenden Verkehrsregeln und das Gebot zur gegenseitigen Rücksichtnahme im Straßenverkehr verstößt. Dieses vorschriftswidrige Verhalten geht nicht selten mit einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer einher und kann die Ursache für Unfälle sein.
Doch mit welchen Konsequenzen muss ein Verkehrsrowdy rechnen? Sieht der Bußgeldkatalog bei einem absichtlichen oder rücksichtslosen Verstoß besondere Sanktionen vor? Und welche Möglichkeit bestehen, um Rowdys bei der Polizei anzuzeigen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Verkehrsrowdy
Dieser umgangssprachliche Begriff bezeichnet Verkehrsteilnehmer, die wissentlich gegen die geltenden Regeln verstoßen. Sie unterscheiden sich damit von Verkehrssündern, die unter anderem aufgrund von Unachtsamkeit oder Unkenntnis Verkehrsverstöße begehen.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass die verantwortlichen Behörden die Sanktionen bei vorsätzlichen Verstößen erhöhen. Der Bußgeldkatalog sieht eine entsprechende Möglichkeit zum Beispiel bei der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vor.
Verkehrsverstöße und Straftaten im Straßenverkehr können bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden. Worauf es dabei ankommt, erfahren Sie hier.
Sanktionen für Verkehrsrowdys
Verkehrsteilnehmer, die sich nicht an die geltenden Vorschriften halten, müssen mit Sanktionen rechnen. Was dabei im Einzelnen droht, hängt vor allem davon ab, ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat handelt.
Begeht der Verkehrsrowdy eine Ordnungswidrigkeit, ergeben sich die Sanktionen dafür aus dem Bußgeldkatalog. Neben einem Bußgeld sieht dieser ggf. noch Punkte in Flensburg und/oder Fahrverbote vor. Bei einer Straftat im Straßenverkehr entscheidet hingegen ein Richter, ob eine Geld- oder Freiheitsstrafe droht.
Bei der Bemessung der Sanktionen werden üblicherweise die Umstände der Tat berücksichtigt. So kann sich bei einer Gefährdung zum Beispiel der Regelsatz für Bußgeld erhöhen. Vorsätzliche Straftaten ziehen in der Regel weitreichendere Konsequenzen nach sich.
Einige Tatbestände, die typischerweise zu den Verfehlungen von einem Verkehrsrowdy zählen, sowie die dafür vorgesehenen Sanktionen, zeigt die nachfolgende Tabelle:
Verstoß | Sanktionen |
---|---|
Geschwindigkeitsüberschreitung | zwischen 20 € und 680 €, ggf. 1 bis 2 Punkte sowie bis zu 3 Monate Fahrverbot |
Abstandsunterschreitung | zwischen 25 € und 400 €, ggf. 1 bis 2 Punkte sowie bis zu 3 Monate Fahrverbot |
Überholen bei unklarer Verkehrslage | 100 € und 1 Punkt |
Rechtsüberholen außerorts mit Gefährdung Anderer | 120 € und 1 Punkt |
Unterschreitung des Seitenabstands beim Überholen | 30 € |
Nötigung | 3 Punkte, Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe und Fahrerlaubnisentzug |
Teilnahme an einem illegalen Autorennen | 3 Punkte, Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe und Fahrerlaubnisentzug |
... mit Gefährdung | 3 Punkte, Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe und Fahrerlaubnisentzug |
Sind die Behörden der Meinung, dass ein Verkehrsrowdy aufgrund seiner Verfehlungen nicht in der Lage ist, mit einem Kfz am Straßenverkehr teilzunehmen, können diese außerdem eine MPU anordnen.
Verkehrsrowdy anzeigen: Wie gehe ich dabei vor?
Sie wollen, dass ein Verkehrsrowdy, der gegen die geltenden Vorschriften verstoßen hat und Sie dadurch einer Gefährdung ausgesetzt hat, zur Rechenschaft gezogen wird? In einem solchen Fall, müssen Sie den Verkehrsverstoß häufig selbst zur Anzeige bringen. Dies können Sie direkt auf einer Polizeiwache, per Telefon oder in den meisten Bundesländern über die sogenannte Internetwache tun.
Damit die Polizei einer Anzeige nachgehen kann, sind Informationen notwendig, mit denen sich der Rowdy eindeutig identifizieren lässt. Dazu gehören insbesondere folgende Angaben:
- amtliches Kennzeichen
- Marke, Modell und Farbe des Fahrzeugs
- Beschreibung des Fahrzeugführers
- Angaben zu Tatort und Tatzeit
Zeugen sind für die Erstattung einer Anzeige nicht zwingend notwendig. Allerdings können sie hilfreich sein, um genauere Angaben zum Tatvorwurf zu machen und Ihre Schilderungen zu bestätigen.
Bildnachweise: Fotolia.com/eyetronic (Header)
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