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Verkehrsrowdy: Ist eine Anzeige möglich?

Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 23. April 2023

Rüpelhaftes Verhalten im Straßenverkehr

Durch sein rücksichtsloses Fahrverhalten gefährdet ein Verkehrsrowdy sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer.
Durch sein rücksichtsloses Fahrverhalten gefährdet ein Verkehrsrowdy sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer.

Als Verkehrsrowdy wird umgangssprachlich eine Person bezeichnet, die wissentlich gegen die geltenden Verkehrsregeln und das Gebot zur gegenseitigen Rücksichtnahme im Straßenverkehr verstößt. Dieses vorschriftswidrige Verhalten geht nicht selten mit einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer einher und kann die Ursache für Unfälle sein.

Doch mit welchen Konsequenzen muss ein Verkehrsrowdy rechnen? Sieht der Bußgeldkatalog bei einem absichtlichen oder rücksichtslosen Verstoß besondere Sanktionen vor? Und welche Möglichkeit bestehen, um Rowdys bei der Polizei anzuzeigen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Verkehrsrowdy

Wann gilt ein Autofahrer als Verkehrsrowdy?

Dieser umgangssprachliche Begriff bezeichnet Verkehrsteilnehmer, die wissentlich gegen die geltenden Regeln verstoßen. Sie unterscheiden sich damit von Verkehrssündern, die unter anderem aufgrund von Unachtsamkeit oder Unkenntnis Verkehrsverstöße begehen.

Drohen einem Verkehrsrowdy besondere Sanktionen?

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass die verantwortlichen Behörden die Sanktionen bei vorsätzlichen Verstößen erhöhen. Der Bußgeldkatalog sieht eine entsprechende Möglichkeit zum Beispiel bei der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vor.

Wie kann ich einen Verkehrsrowdy melden?

Verkehrsverstöße und Straftaten im Straßenverkehr können bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden. Worauf es dabei ankommt, erfahren Sie hier.

Sanktionen für Verkehrsrowdys

Was sind typische Verfehlungen von einem Verkehrsrowdy?
Was sind typische Verfehlungen von einem Verkehrsrowdy?

Verkehrsteilnehmer, die sich nicht an die geltenden Vorschriften halten, müssen mit Sanktionen rechnen. Was dabei im Einzelnen droht, hängt vor allem davon ab, ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat handelt.

Begeht der Verkehrsrowdy eine Ordnungswidrigkeit, ergeben sich die Sanktionen dafür aus dem Bußgeldkatalog. Neben einem Bußgeld sieht dieser ggf. noch Punkte in Flensburg und/oder Fahrverbote vor. Bei einer Straftat im Straßenverkehr entscheidet hingegen ein Richter, ob eine Geld- oder Freiheitsstrafe droht.

Bei der Bemessung der Sanktionen werden üblicherweise die Umstände der Tat berücksichtigt. So kann sich bei einer Gefährdung zum Beispiel der Regelsatz für Bußgeld erhöhen. Vorsätzliche Straftaten ziehen in der Regel weitreichendere Konsequenzen nach sich.

Einige Tatbestände, die typischerweise zu den Verfehlungen von einem Verkehrsrowdy zählen, sowie die dafür vorgesehenen Sanktionen, zeigt die nachfolgende Tabelle:

VerstoßSanktionen
Geschwindigkeits­überschreitungzwischen 20 € und 800 €, ggf. 1 bis 2 Punkte sowie bis zu 3 Monate Fahrverbot
Abstands­unterschreitungzwischen 25 € und 400 €, ggf. 1 bis 2 Punkte sowie bis zu 3 Monate Fahrverbot
Überholen bei unklarer Verkehrs­lage100 € und 1 Punkt
Rechts­überholen außerorts mit Gefähr­dung Anderer120 € und 1 Punkt
Unterschreitung des Seiten­abstands beim Überholen30 €
Nötigung3 Punkte, Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe und Fahrerlaubnisentzug
Teilnahme an einem illegalen Auto­rennen3 Punkte, Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe und Fahrerlaubnisentzug
... mit Gefähr­dung3 Punkte, Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe und Fahrerlaubnisentzug

Sind die Behörden der Meinung, dass ein Verkehrsrowdy aufgrund seiner Verfehlungen nicht in der Lage ist, mit einem Kfz am Straßenverkehr teilzunehmen, können diese außerdem eine MPU anordnen.

Verkehrsrowdy anzeigen: Wie gehe ich dabei vor?

Über die zuständige Internetwache können Sie einen Verkehrsrowdy melden.
Über die zuständige Internetwache können Sie einen Verkehrsrowdy melden.

Sie wollen, dass ein Verkehrsrowdy, der gegen die geltenden Vorschriften verstoßen hat und Sie dadurch einer Gefährdung ausgesetzt hat, zur Rechenschaft gezogen wird? In einem solchen Fall, müssen Sie den Verkehrsverstoß häufig selbst zur Anzeige bringen. Dies können Sie direkt auf einer Polizeiwache, per Telefon oder in den meisten Bundesländern über die sogenannte Internetwache tun.

Damit die Polizei einer Anzeige nachgehen kann, sind Informationen notwendig, mit denen sich der Rowdy eindeutig identifizieren lässt. Dazu gehören insbesondere folgende Angaben:

  • amtliches Kennzeichen
  • Marke, Modell und Farbe des Fahrzeugs
  • Beschreibung des Fahrzeugführers
  • Angaben zu Tatort und Tatzeit

Zeugen sind für die Erstattung einer Anzeige nicht zwingend notwendig. Allerdings können sie hilfreich sein, um genauere Angaben zum Tatvorwurf zu machen und Ihre Schilderungen zu bestätigen.

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5 Kommentare

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  1. B Siegfried sagt:

    Danke für Ihre sehr guten Rahmeninformationen
    Ich hatte einen schweren unverschuldeten Verkehrsunfall (Frontalzusammenstoß). Verletzungen; fast alle Rippen u. Brustbein gebrochen, Beckenriss, schwere Stauchungen.immer wiederkehrende Kopfschmerzen. Unfall war Horror.
    Meine Geschwindigkeit 60-70 km/h
    Gegner über 100 km_h
    Meine Besorgniss Zukunft,Folgeschäden Gesundheit. Gibt es Erfahrungshinweise ?
    Für Kosten,vorher nennen und vereinbaren,sage ich gut. Ich danke für Rückmeldung
    Grüße Siegfried B

  2. Buchholz sagt:

    Habe 2 Motorradfahrer angezeigt.erst bei Rot über die ampel ,einer vor mir einer hinter mir eingereiht beide hatten Rot. beide haben bei Gegenverkehr erhöhte Geschwindigkeit. Also ein Rennen gefahren. Trotz Videobeweis Verfahren eingestellt .ein Nummernschild war gefälscht. Der andere alles abgsteitet.sind ständig Rennen hier von Waldbröl nach Wildbergerhütte am Fahren.

  3. Claudia C sagt:

    Wann wird endlich wirklich hart durchgegriffen, gegen Handy am Ohr während der Fahrt und vor allem wenn Kinder im Auto mitfahren!
    Wie kann es sein das die Strafen so niedrig sind! Diese Fahlerer/rin müssen mit 500€ Busgeld bestraft werden! Ohne Gnade!
    Sie gefährden nicht nur sich selbst, auch anderen Menschen im Straßenverkehr und Schutzbefohlenen!
    Also endlich rauf mit diesen Busgeld und mehr Ordnungshüter& Polizisten auf den Straßen in Zivil!! Damit diese Menschen hart bestraft werden und Ihr verhalten sich ändern und leider muss ich sagen, dass Frauen immer mehr uneinsichtig sind und haben das Handy am Ohr wehrend Ihr Kind hinten schläft!
    Was für eine schlimme Unverantwortlichkeit!
    500€ könnten diese Menschen treffen.
    Aber es verhindert Unfälle und rettet Leben!
    C.C

  4. Mia sagt:

    Habe heute einen Autofahrer angezeigt, weil er während eines Wildwechsels überholt hat. Ich war das vorausfahrende Fahrzeug und habe schon früh gesehen, dass ein Reh auf die Fahrbahn läuft und habe meine Geschindigkeit reduziert in dem ich vorsichtig abgebremst habe. Der nachfolgende Wagen muss das Reh eigentlich auch gesehen haben, als es über die Bahn des Gegenverkehrs aufs Feld gelaufen ist. Und jeder weiß das meistens noch weitere Tiere folgen. Und dem war auch so….und trotzdem hat der Fahrer hinter mir überholt…als er auf Höhe mit meinem Fahrzeug war, musste er kurzab bremsen, weil das 2 Reh noch auf der Fahrbahn war. Und dann gib Gas und weg, so was geht gar nicht. Diesmal ist es noch gut gegangen, aber das hätte auch anders enden können.

  5. Mia A sagt:

    Als selbständige Gebäudereinigerin bin ich täglich mit meinem Auto in München unterwegs und Stelle fest, dass Radfahrer mittlerweile eine große Lobby haben. Ich fahre 1x wöchentlich zur Reinigung über die Brudermühlstraße in München zwischen Hausnummer 34 ( Ital. Supermarkt) und Bushaltestelle durch eine Hofeinfahrt, wobei ich natürlich Gehweg und Radweg passieren muss!! Dabei werde ich fast jede Woche beschimpft (?) Nun könnte man natürlich behaupten, die fährt die Leute dabei fast platt, klar. Oder schaut nicht, usw. Man erkläre mir bitte, wie es sein kann, vor einer Hofeinfahrt zu stehen, dabei den Toröffner zu bedienen und mir in dem Moment kackfrech mit dem Rad in die Beifahrerseite zu fahren und mich dabei noch blöd anzugrinsen? So geschehen am 25.04.2023 um ca. 18:30 Uhr. Nachdem ich aus dem Auto ausgestiegen bin und die Radfahrerin fragte, ob Sie noch ganz dicht sei? Behauptet diese, das ich Sie fast umgefahren hätte! Das stimmt definitiv nicht, denn ich stand bereits! Da am Auto kein Schaden sichtbar, kann auch keine Strafanzeige meinerseits gestellt werden, so die Aussage der Polizei, die ich später anrief! Da hast als Autofahrer Pech gehabt! Ein anderer Radfahrer in einer anderen Straße drückte mir während der Fahrt durch eine stark beengte Straße in München einfach den Seitenspiegel ein. Da hast als Autofahrer Pech gehabt! Von beiden Radfahrern habe ich Videos aufgezeichnet! Für Radfahrer und Fußgänger gibt es massenweise Plattformen für Falschparker, etc. Da werden einfach die Autos mit Kennzeichen fotografiert! Da hast als Autofahrer Pech gehabt!! Ich fordere Fahrradkennzeichen und meine Rechte als Autofahrer zurück!!

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