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Polizeieskorte beantragen: Was Sie wissen sollten

Von Franziska S.

Letzte Aktualisierung am: 22. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Polizeieskorte als Begleitschutz

Polizeieskorte beantragen: Bei Großveranstaltungen können Sie dadurch Schutz genießen.
Polizeieskorte beantragen: Bei Großveranstaltungen können Sie dadurch Schutz genießen.

Bei Staatsbesuchen von Ministern, Staatsoberhäuptern oder Regierungschefs aus anderen Ländern ist meistens ein sicherer Begleitschutz angebracht und notwendig. Auch Staatsbegräbnisse erfordert oft einen gewissen Schutz durch die Polizei. Dafür sind Polizeieskorten in dem Polizeirecht des Landes vorgesehen. Doch auch bei einfachen größeren Hochzeiten oder großen Veranstaltungen wären Polizeieskorten sicherlich sinnvoll.

Doch was genau ist eine Polizeieskorte? Welche Regeln gelten dafür? Können auch Sie die Eskorte beantragen? Eine Antwort auf diese und weitere Fragen liefert Ihnen der folgende Ratgeber.

FAQ: Polizeieskorte beantragen

Was ist eine Polizeieskorte?

Eine Polizeieskorte ist die Zusammenkunft von mehreren bewaffneten Polizeibeamten zum Zweck der Bewachung oder des Schutzes von Personen und Gütern oder zur Ehrung einer Person. Dabei gelten besondere Vorgaben bezüglich der Straßenverkehrsregeln.

Wann können Sie eine Polizeieskorte beantragen?

Wenn besonderer Schutz für eine Situation erforderlich sind, können Sie eine Polizeieskorte beantragen. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Wie können Sie einen Antrag für eine Polizeieskorte stellen?

Wenden Sie sich an die örtlich-zuständige Polizeibehörde mit all den Details für die gewünschte Eskorte, den Anlass, den Ort und Zeitpunkt.

Zuständigkeiten bei Polizeieskorten

Polizeieskorte beantragen: Wird Sie genehmigt, gelten Sonderregelungen für die Straßenverkehrsvorschriften.
Polizeieskorte beantragen: Wird Sie genehmigt, gelten Sonderregelungen für die Straßenverkehrsvorschriften.

Grundsätzlich sind die Polizei- und Ordnungsangelegenheiten Ländersache. Somit geben die verschiedenen Polizeigesetze der Länder auch die Vorgaben und Voraussetzungen vor, wenn Sie eine Polizeieskorte beantagen wollen. Nur bei Themen, die die Ländergrenzen überschreiten, gilt das BKA-Gesetz. Der Bund ist zuständig für den Grenzschutz, das Zollrecht, die Bekämpfung des internationalen Terrorismus und den Verfassungsschutz. Das führt dazu, dass Bundes- und Landespolizei zusammenarbeiten können, wenn Sie die Polizeieskorte beantragen.

Bei dem Einsatz der Polizeieskorte ist darauf zu achten, dass der Verkehr um die Eskorte herum geregelt wird. Das polizeiliche Begleit- und Verkehrskommando stellt die örtlich zuständige Landespolizei. Die Verkehrspolizei kann die Eskortenfahrer, die Spitzen- und Schlussfahrzeuge und Einsatzleitung des Begleit- und Verkehrskommandos stellen. Das örtlich zuständige Landeskriminalamt oder das Bundeskriminalamt, je nach bewachter Person, ist zuständig für den eigentlichen Personenschutz. Wenn Sie die Polizeieskorte beantragen, fährt das sogenannte Begleitkommando als geschlossener Verband und hat besondere Rechte im Straßenverkehr. § 35 StVO nimmt die Einsatzkräfte von der Geltung der Straßenverkehrsordnung aus, soweit ihr Vorgehen zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist. So dürfen die Einsatzkräfte das blaue Blinklicht mit dem Einsatzhorn unter Umständen verwenden, wenn Sie die Polizeieskorte beantragen.

Die Eskortenfahrer haben die zu begleitende Person vor Gefahren zu schützen. Das können Angriffe von Staatsfeinden sein oder auch Auswirkungen von eventuellen stattfindenden Protesten. Die Polizeieskorte beantragen Sie zudem zum Zweck der Ehrbegleitung. Sie soll Gastfreundschaft gegenüber dem Besucher ausdrücken. Sollte sich in akuten Fällen die Fahrtstrecke ändern, übernimmt der Eskortenfahrer das Vorauskommando.

Eskorten mit Motorrädern sind üblich. Diese fahren oft in Keilform vor dem zu schützenden Fahrzeug her. Je nach Stellung des Gastes und Besuchsanlass sind der bis 15 Motorräder im Einsatz. Wenn Sie eine Polizeieskorte beantragen und diese bewilligt wird, ist sie in Aufbau und Besetzung genauestens geplant und in einem Protokoll festgehalten. Das Protokoll unterscheidet zwischen Staatsbesuchen, inoffiziellen und offiziellen Besuchen sowie Arbeitsbesuchen.

Polizeieskorte beantragen: So funktioniert es

Wo ist die Polizeieskorte zu beantragen? Das tun Sie bei der örtlich-zuständigen Polizeibehörde.
Wo ist die Polizeieskorte zu beantragen? Das tun Sie bei der örtlich-zuständigen Polizeibehörde.

Sie können eine Polizeieskorte beantragen, wenn besondere Sicherheitsvorkehrungen für eine Situation erforderlich sind. Das können beispielsweise der Transport gefährlicher Güter, Großveranstaltungen mit hohem Sicherheitsrisiko oder der Schutz hochrangiger Persönlichkeiten vor potenziellen Gefahren sein.

Den Antrag stellen Sie bei der örtlich-zuständigen Polizeibehörde. Dabei geben Sie am Besten alle relevanten Informationen, wie den Anlass der Eskorte, die geplante Route und den Zeitpunkt an. Die Behörde teilt Ihnen mit, was Sie beachten und einreichen sollten.

Die Polizeibehörde entscheidet im Anschluss, ob eine Eskorte in Ihrem Fall notwendig und durchführbar ist. Nach sorgfältiger Prüfung, bei der die Behörde Faktoren wie die Sicherheitslage, mögliche Risiken und die Verfügbarkeit von Einsatzkräften berücksichtigt, bekommen Sie Bescheid.

Nach Genehmigung erstellt die Behörde einen genauen Einsatzplan und stimmt alle Details, wie Vorkehrungen für die Sicherheit und Auflagen mit Ihnen ab. Im Anschluss der Eskorte erfolgt oft eine Nachbesprechung, um Verbesserungspotenziale zu identifizieren. Wer die anfallenden Kosten trägt, ist abhängig vom Anlass und den Umständen.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

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Franziska S.

Franziska hat an der Humboldt-Universität zu Berlin Rechtswissenschaften studiert. Sie ist seit 2024 Teil des Teams von bussgeldkatalog.org und erstellt Ratgeber zu unterschiedlichen Themen des Verkehrsrechts.

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