Das Einsatzhorn im Straßenverkehr: Was hinter dem lauten Signal steckt

Von Laura T.

Letzte Aktualisierung am: 23. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

FAQ: Das Einsatzhorn – Was Sie wissen sollten

Was ist das Einsatzhorn?

Das Einsatzhorn ist ein akustisches Warnsignal, das von Einsatzfahrzeugen wie Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten genutzt wird, um sich im Straßenverkehr Vorrang zu verschaffen. Es dient dazu, andere Verkehrsteilnehmer auf ein herannahendes Fahrzeug im Einsatz aufmerksam zu machen und ihnen zu signalisieren, dass sie Platz machen sollen. Mehr Informationen zum Einsatzhorn erhalten Sie im Video.

Wer darf im Straßenverkehr mit dem Einsatzhorn fahren?

In erster Linie sind Einsatzfahrzeuge der Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste dazu berechtigt, im Straßenverkehr das Einsatzhorn zu verwenden. Diese Fahrzeuge sind dazu befugt, das Einsatzhorn in Kombination mit dem blauen Blinklicht einzusetzen. Wer mit unzulässigen Warnzeichen und Beleuchtungen unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld rechnen. Welche Fahrzeuge berechtigt sind, erfahren Sie hier.

Fahrzeug mit blauem Blinklicht ohne Einsatzhorn – Was hat das zu bedeuten?

Blaues Blinklicht ohne Einsatzhorn weist darauf hin, dass ein Einsatzfahrzeug unterwegs ist, jedoch keine sofortige Vorrangstellung beansprucht. Verkehrsteilnehmer sind in diesem Fall nicht verpflichtet, umgehend Platz zu machen. Was es noch zu bedeuten hat, lesen Sie hier.

Bußgeldtabelle zum Einsatzhorn

BeschreibungBußgeldPunkteFahrverbot
Sie missbrauchten das blaue Blinklicht oder das blaue Blinklicht in Verbindung mit dem Einsatzhorn20 €
Sie versäumten es, einem Einsatzfahrzeug mit eingeschaltetem blauen Blinklicht und Einsatzhorn unverzüglich den Weg frei zu machen.240 €21 Monat
… und gefährdeten dieses.280 €21 Monat
… und es kam zum Unfall.320 €21 Monat

Mehr zum Einsatzhorn im Video

Erfahren Sie mehr zum Thema Blaulicht & Martinshorn im Video
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Einsatzhorn und Blaulicht beim Rettungswagen - meist zählt jede Sekunde.
Einsatzhorn und Blaulicht beim Rettungswagen – meist zählt jede Sekunde.

Wie verhalte ich mich beim Einsatzhorn?

Es nähert sich ein Fahrzeug mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn? Hier ist schnelles und richtiges Handeln gefragt. Grundsätzlich gilt: Alle Verkehrsteilnehmer sind verpflichtet, unverzüglich Platz zu schaffen, um den Weg für das Einsatzfahrzeug freizumachen. Was zu tun ist, sobald sich ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Einsatzhorn nähert, regelt § 38 Abs. 1 StVO:

Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen.

Welche Schritte Sie dabei beachten sollten

  • Ruhe bewahren und Orientierung verschaffen: Sie hören ein Einsatzhorn – versuchen Sie zu lokalisieren, aus welcher Richtung das Einsatzfahrzeug kommt. Dies ist wichtig, um abzuschätzen, wo Sie Platz machen müssen.
  • Fahrspur freigeben: Sobald sich ein Einsatzfahrzeug mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn nähert, sollten Sie umgehend Ihre Geschwindigkeit reduzieren und möglichst weit nach rechts ausweichen.
  • Anhalten, wenn nötig: Halten Sie gegebenenfalls an, um dem Einsatzfahrzeug Platz zu machen.
  • Niemals abrupt bremsen: Plötzliche Bremsmanöver können zu Auffahrunfällen führen. Hinter Ihnen fährt ein Rettungswagen mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn, daher sollten Sie langsam die Geschwindigkeit reduzieren und rechtzeitig Platz machen.
  • Blaues Blinklicht und kein Einsatzhorn: Wenn Sie nur das blaue Blinklicht sehen, ohne dass ein Einsatzhorn ertönt, sind Sie nicht verpflichtet, sofort Platz zu machen. Trotzdem sollten Sie aufmerksam bleiben, da das Einsatzfahrzeug möglicherweise in eine weniger dringende, aber dennoch kritische Situation involviert ist.
  • Einsatzhorn ohne Blaulicht: In seltenen Fällen könnte das Einsatzhorn ohne das blaue Blinklicht ertönen. Hier sind Verkehrsteilnehmer trotzdem angehalten, aufmerksam zu bleiben und dem Einsatzfahrzeug den nötigen Platz zu verschaffen.
  • Die Gesamtsituation im Blick: Sobald Sie ein Einsatzhorn hören, ist es wichtig, den Überblick zu behalten, um die Situation richtig einschätzen zu können.

Das richtige Verhalten im Straßenverkehr bei einem herannahenden Fahrzeug mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn ist nicht nur eine Frage der Verkehrsregeln, sondern auch der Sicherheit für alle Beteiligten.

Sobald sich ein Stau auf der Autobahn bildet, müssen Autofahrer sofort eine Rettungsgasse bilden – nicht erst, wenn ein Einsatzfahrzeug naht. Das verspätete Freimachen der Gasse gilt bereits als Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeldern geahndet werden.

Über Rot fahren – Ausnahmsweise erlaubt?

Beim Fahren über eine rote Ampel kann es Ausnahmen geben: Zum Beispiel beim Einsatzhorn und Blaulicht.
Beim Fahren über eine rote Ampel kann es Ausnahmen geben: Zum Beispiel beim Einsatzhorn und Blaulicht.

Hört ein Autofahrer das Einsatzhorn oder sieht das Blaulicht hinter sich, ist er gesetzlich dazu verpflichtet, dem Einsatzfahrzeug sofort den notwendigen Raum zur ungehinderten Weiterfahrt zu schaffen.

Steht ein Autofahrer direkt vor einer roten Ampel, darf er unter bestimmten Umständen über die rote Ampel fahren, um Platz zu machen. Dieses Sonderrecht gilt jedoch nur, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, dem Einsatzfahrzeug auszuweichen.

Beim Überfahren der roten Ampel sollte besonders vorsichtig und langsam gefahren werden. Sobald das Einsatzfahrzeug vorbeigefahren ist, sollte der Fahrer sein Auto wieder vor der roten Ampel platzieren und dort warten, bis das grüne Lichtsignal die Weiterfahrt erlaubt.

Welche Fahrzeuge sind berechtigt, im Straßenverkehr das Einsatzhorn zu nutzen?

Im Straßenverkehr dürfen nur bestimmte Fahrzeuge mit einem Einsatzhorn fahren. Diese Fahrzeuge sind nach § 55 Abs. 3 S. 1 StVZO dazu befugt, das Einsatzhorn in Kombination mit dem blauen Blinklicht einzusetzen, wenn sie sich im Einsatz befinden:

(3) Kraftfahrzeuge, die auf Grund des § 52 Abs. 3 Kennleuchten für blaues Blinklicht führen, müssen mit mindestens einer Warneinrichtung mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn) ausgerüstet sein.

Zu diesen Fahrzeugen zählen verschiedene Einsatz- und Dienstfahrzeuge. Dazu gehören die Fahrzeuge der Polizei und ähnlicher Dienste, wie etwa die der Polizei, Militärpolizei, Bundespolizei, Zolldienst, Bundesamt für Logistik und Mobilität sowie der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung. Hierzu gehören insbesondere Kommando-, Streifen-, Mannschaftstransport-, Verkehrsunfall- und Mordkommissionsfahrzeuge.

Einsatzhorn der Feuerwehr: Es gilt, umgehend den Weg frei zu machen.
Feuerwehr und Einsatzhorn: Es gilt, umgehend den Weg frei zu machen.

Ebenso umfasst diese Gruppe Einsatz- und Kommando-Fahrzeuge der Feuerwehr sowie Fahrzeuge des Zivil- und Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes, sofern sie deutlich als solche gekennzeichnet sind.

Zusätzlich fallen auch Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe unter diese Regelung, insbesondere solche, die für den Einsatz bei Störungen oder Unfällen von spurgeführten Fahrzeugen wie Straßenbahnen vorgesehen sind, wenn sie entsprechend gekennzeichnet sind.

Nicht zuletzt gehören auch Rettungsdienstfahrzeuge dazu, die für Krankentransport oder Notfallrettung eingerichtet und als Krankenkraftwagen anerkannt sind, vorausgesetzt, sie sind äußerlich entsprechend markiert.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Einsatz solcher Signale nur erlaubt ist, wenn höchste Eile geboten ist und es sich ausdrücklich um Notsituationen handelt (§ 38 Absatz 1 S. 1 StVO).

Einsatzhorn in der Fahrschule

In der Fahrschule spielt das Thema Einsatzhorn eine wichtige Rolle, da es für die Verkehrssicherheit unerlässlich ist, dass alle Verkehrsteilnehmer wissen, wie sie sich bei der Annäherung eines Einsatzfahrzeugs korrekt verhalten. Der Umgang mit dem Einsatzhorn wird nicht nur in der Theorie behandelt, sondern auch in der praktischen Fahrausbildung geübt. Angehende Fahrer lernen, wie sie im Ernstfall richtig reagieren, um den Einsatzkräften einen ungehinderten Zugang zu Einsatzorten zu ermöglichen und gleichzeitig die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.

Das Einsatzhorn in der Fahrschule: Früh lernt der Autofahrer, wie er sich zu verhalten hat.
Das Einsatzhorn in der Fahrschule: Früh lernt der Autofahrer, wie er sich zu verhalten hat.

Blaulicht ohne Einsatzhorn in der Fahrschule

Frage: Was kann es bedeuten, wenn an einem Fahrzeug blaues Blinklicht – jedoch kein Einsatzhorn – eingeschaltet ist?

  1. Ein Abschleppwagen fährt zu seinem Einsatz
  2. An einer Unfallstelle wird vor Gefahren gewarnt
  3. Es wird vor einer Einsatzstelle der Feuerwehr gewarnt

Richtig sind die Antworten B und C. Blaues Blinklicht ohne Einsatzhorn wird in der Regel verwendet, um auf Gefahren oder spezielle Situationen hinzuweisen. Das Blinklicht dient dazu, andere Verkehrsteilnehmer zu warnen und ihre Aufmerksamkeit auf die potenzielle Gefahr zu lenken. Blaues Blinklicht mit dem Einsatzhorn wird verwendet, wenn es sich um Notsituationen handelt.

Antwort A ist falsch, da ein Abschleppwagen normalerweise gelbes Blinklicht verwendet.

Über den Autor

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Laura T.

Laura studierte Germanistik und Öffentliches Recht an der Universität Potsdam. Seit 2024 ist sie Teil des Teams von bussgeldkatalog.org und widmet sich der Erstellung ausführlicher Ratgeber zu vielfältigen Themen im Verkehrsrecht, die sie verständlich und praxisnah aufbereitet.

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