§ 38 StVO: Blaues und gelbes Blinklicht

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 9. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wenn sich die Einsatzkräfte mit Blaulicht nähern

Gelten durch Einsatz von gelben oder blauen Blinklichtern gemäß § 38 StVO Sonderrechte?
Gelten durch Einsatz von gelben oder blauen Blinklichtern gemäß § 38 StVO Sonderrechte?

Ertönt in der Ferne ein Martinshorn, sollten Fahrzeugführer unbedingt die Ohren spitzen, um herauszufinden, aus welcher Richtung sich die Einsatzkräfte nähern. Denn unter Umständen ist es notwendig, auf der Straße ausreichend Platz zu schaffen, damit Rettungswagen, Notarzt, Polizei oder Feuerwehr problemlos passieren und ihre wichtige Arbeit erledigen können.   

Doch welche Verhaltensregeln gelten gemäß § 38 StVO, wenn ein blaues Blinklicht mit bzw. ohne Einsatzhorn verwendet wird? Mit welchen Sonderrechten geht das Blaulicht einher? Wovor kann ein gelbes Blinklicht warnen? Und welche Konsequenzen müssen Verkehrsteilnehmer bei der Missachtung der Vorschriften fürchten? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

 FAQ: § 38 StVO

Wie müssen Autofahrer auf ein blaues Blinklicht mit Martinshorn reagieren?

Sie müssen den Einsatzsatzkräften unverzüglich Platz machen. Dabei gilt es gleichzeitig sicherzustellen, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden.

Wovor kann gelbes Blinklicht auf einem Fahrzeug warnen?

Gemäß § 38 Abs. 3 StVO warnen gelbe Blinklichter vor verschiedenen Gefahren. Dabei kann es sich zum Beispiel um Arbeits- und Unfallstellen, ungewöhnlich langsame Fahrzeuge oder Großraumtransporten handeln.

Droht bei einem Verstoß gegen Paragraph 38 StVO eine Strafe?

Der Gesetzgeber wertet ein solches Fehlverhalten als Ordnungswidrigkeit, weshalb gemäß Bußgeldkatalog je nach Tatbestand ein Verwarngeld bzw. ein Bußgeld sowie Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot drohen. Konkrete Sanktionen können Sie dieser Tabelle entnehmen.

Bußgeldkatalog zu § 38 StVO

Verstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot
Miss­bräuch­liche Ver­wen­dung eines blauen Blink­lichts (mit Ein­satz­horn)
20 €
Miss­bräuch­liche Ver­wen­dung eines gelben Blink­lichts
20 €
Einem Ein­satz­fahr­zeug mit blauem Blink­licht und Ein­satz­horn nicht so­fort freie Bahn schaf­fen
240 €21 Monat
… mit Gefähr­dung
280 € 21 Monat
… mit Unfall­folge 320 €21 Monat

Was gilt es beim blauen Blinklicht zu beachten?

Paragraph 38 StVO: (Freiwillige) Feuerwehr und Polizei dürfen mit Blaulicht und Martinshorn gegen Verkehrsregeln verstoßen.
Paragraph 38 StVO: (Freiwillige) Feuerwehr und Polizei dürfen mit Blaulicht und Martinshorn gegen Verkehrsregeln verstoßen.

Bei den Einsätzen von Polizei, Feuerwehr und Sanitätern entscheiden manchmal wenige Minuten über Leben und Tod. Damit diese im Ernstfall schnell zum Einsatzort gelangen, sieht der Gesetzgeber gemäß Paragraph 38 StVO ein sogenanntes Wegerecht vor. Dieses erlaubt Verstöße gegen die Verkehrsregeln, wie etwas das Überschreiten des Tempolimits und Rotlichtverstöße. Allerdings besteht dabei eine Sorgfaltspflicht. Um vom Wegerecht Gebrauch zu machen, muss zudem ein blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn verwendet werden.

Doch in welchen Fällen finden die in § 38 StVO gewährten Sonderrechte Anwendung? Die Einsatzkräfte können vom blauen Blinklicht samt Martinshorn grundsätzlich immer dann Gebrauch machen, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschen leben zu retten oder weitreichende gesundheitliche Beeinträchtigung zu vermeiden. Die Polizei kann ebenfalls das Wegerecht anwenden, um flüchtige Personen zu verfolgen, Sachwerte zu schützen oder die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.

Damit Einsatzkräfte in der Praxis von Ihrem Wegerecht profitieren können, müssen aber auch alle anderen Verkehrsteilnehmer mitarbeiten. So heißt es in der StVO unter Paragraph 38:

„Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“.

Autofahrer müssen also einem Fahrzeug mit Einsatzhorn und Blaulicht unverzüglich Platz machen. Daher sollten Verkehrsteilnehmer, sobald das Martinshorn in der Ferne erklingt, herausfinden, aus welcher Richtung sich das Einsatzfahrzeug nähert.

Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass nur das blaue Blinklicht zum Einsatz kommt. Dies ist gemäß § 38 StVO zum Beispiel als Warnung an Unfall- oder anderen Einsatzstellen der Fall. Aber auch bei Einsatzfahrten, geschlossenen Verbänden oder wenn Fahrzeuge begleitet werden, kommt das Blaulicht zur Anwendung. Das Wegerecht gilt dann allerdings nicht, weshalb Polizei, Feuerwehr und Co., wenn Eile geboten ist, auch nachts mit Martinshorn ausrücken müssen.

Wer Einsatzkräften mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn nicht Platz macht, muss für diesen Verstoß gegen § 38 StVO ein Bußgeld von mindestens 240 Euro zahlen. Hinzukommen 2 Punkte in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot.

Wozu dient das gelbe Blinklicht?

Ein gelbes Blinklicht warnt Verkehrsteilnehmer vor Gefahren.
Ein gelbes Blinklicht warnt Verkehrsteilnehmer vor Gefahren.

Neben den Vorschriften zum blauen Blinklicht befasst sich § 38 StVO auch mit der Verwendung des gelben Blinklichts. Dieses kommt immer dann zum Einsatz, um vor Gefahren zu warnen. Dabei ist eine Verwendung am Fahrzeug oder als ortsfeste Einrichtung möglich.

Sind Fahrzeuge mit einem gelben Blinklicht ausgestattet, können diese zum Beispiel auf Bau- und Unfallstellen hinweisen. Aber auch vor Besonderheiten des jeweiligen Fahrzeugs oder dessen Ladung, wie etwa eine ungewöhnliche Breite bzw. Länge, lässt sich damit warnen. Gleiches gilt gemäß § 38 StVO, wenn es sich um ein besonders langsam fahrendes Kfz handelt.

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von bussgeldkatalog.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte der Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit, Verkehrsregeln im Ausland sowie das Zollrecht.

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1 Kommentar

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  1. jemand
    Am 22. Februar 2024 um 20:10

    Darf ich mit schwarz Lakierten blaulich durch denn straßenverkehr fahren?

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