§ 38 StVO: Blaues und gelbes Blinklicht
Letzte Aktualisierung am: 9. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Wenn sich die Einsatzkräfte mit Blaulicht nähern
Ertönt in der Ferne ein Martinshorn, sollten Fahrzeugführer unbedingt die Ohren spitzen, um herauszufinden, aus welcher Richtung sich die Einsatzkräfte nähern. Denn unter Umständen ist es notwendig, auf der Straße ausreichend Platz zu schaffen, damit Rettungswagen, Notarzt, Polizei oder Feuerwehr problemlos passieren und ihre wichtige Arbeit erledigen können.
Doch welche Verhaltensregeln gelten gemäß § 38 StVO, wenn ein blaues Blinklicht mit bzw. ohne Einsatzhorn verwendet wird? Mit welchen Sonderrechten geht das Blaulicht einher? Wovor kann ein gelbes Blinklicht warnen? Und welche Konsequenzen müssen Verkehrsteilnehmer bei der Missachtung der Vorschriften fürchten? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: § 38 StVO
Sie müssen den Einsatzsatzkräften unverzüglich Platz machen. Dabei gilt es gleichzeitig sicherzustellen, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden.
Gemäß § 38 Abs. 3 StVO warnen gelbe Blinklichter vor verschiedenen Gefahren. Dabei kann es sich zum Beispiel um Arbeits- und Unfallstellen, ungewöhnlich langsame Fahrzeuge oder Großraumtransporten handeln.
Der Gesetzgeber wertet ein solches Fehlverhalten als Ordnungswidrigkeit, weshalb gemäß Bußgeldkatalog je nach Tatbestand ein Verwarngeld bzw. ein Bußgeld sowie Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot drohen. Konkrete Sanktionen können Sie dieser Tabelle entnehmen.
Bußgeldkatalog zu § 38 StVO
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Missbräuchliche Verwendung eines blauen Blinklichts (mit Einsatzhorn) | 20 € | ||
Missbräuchliche Verwendung eines gelben Blinklichts | 20 € | ||
Einem Einsatzfahrzeug mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn nicht sofort freie Bahn schaffen | 240 € | 2 | 1 Monat |
… mit Gefährdung | 280 € | 2 | 1 Monat |
… mit Unfallfolge | 320 € | 2 | 1 Monat |
Was gilt es beim blauen Blinklicht zu beachten?
Bei den Einsätzen von Polizei, Feuerwehr und Sanitätern entscheiden manchmal wenige Minuten über Leben und Tod. Damit diese im Ernstfall schnell zum Einsatzort gelangen, sieht der Gesetzgeber gemäß Paragraph 38 StVO ein sogenanntes Wegerecht vor. Dieses erlaubt Verstöße gegen die Verkehrsregeln, wie etwas das Überschreiten des Tempolimits und Rotlichtverstöße. Allerdings besteht dabei eine Sorgfaltspflicht. Um vom Wegerecht Gebrauch zu machen, muss zudem ein blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn verwendet werden.
Doch in welchen Fällen finden die in § 38 StVO gewährten Sonderrechte Anwendung? Die Einsatzkräfte können vom blauen Blinklicht samt Martinshorn grundsätzlich immer dann Gebrauch machen, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschen leben zu retten oder weitreichende gesundheitliche Beeinträchtigung zu vermeiden. Die Polizei kann ebenfalls das Wegerecht anwenden, um flüchtige Personen zu verfolgen, Sachwerte zu schützen oder die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.
Damit Einsatzkräfte in der Praxis von Ihrem Wegerecht profitieren können, müssen aber auch alle anderen Verkehrsteilnehmer mitarbeiten. So heißt es in der StVO unter Paragraph 38:
„Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“.
Autofahrer müssen also einem Fahrzeug mit Einsatzhorn und Blaulicht unverzüglich Platz machen. Daher sollten Verkehrsteilnehmer, sobald das Martinshorn in der Ferne erklingt, herausfinden, aus welcher Richtung sich das Einsatzfahrzeug nähert.
Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass nur das blaue Blinklicht zum Einsatz kommt. Dies ist gemäß § 38 StVO zum Beispiel als Warnung an Unfall- oder anderen Einsatzstellen der Fall. Aber auch bei Einsatzfahrten, geschlossenen Verbänden oder wenn Fahrzeuge begleitet werden, kommt das Blaulicht zur Anwendung. Das Wegerecht gilt dann allerdings nicht, weshalb Polizei, Feuerwehr und Co., wenn Eile geboten ist, auch nachts mit Martinshorn ausrücken müssen.
Wer Einsatzkräften mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn nicht Platz macht, muss für diesen Verstoß gegen § 38 StVO ein Bußgeld von mindestens 240 Euro zahlen. Hinzukommen 2 Punkte in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot.
Wozu dient das gelbe Blinklicht?
Neben den Vorschriften zum blauen Blinklicht befasst sich § 38 StVO auch mit der Verwendung des gelben Blinklichts. Dieses kommt immer dann zum Einsatz, um vor Gefahren zu warnen. Dabei ist eine Verwendung am Fahrzeug oder als ortsfeste Einrichtung möglich.
Sind Fahrzeuge mit einem gelben Blinklicht ausgestattet, können diese zum Beispiel auf Bau- und Unfallstellen hinweisen. Aber auch vor Besonderheiten des jeweiligen Fahrzeugs oder dessen Ladung, wie etwa eine ungewöhnliche Breite bzw. Länge, lässt sich damit warnen. Gleiches gilt gemäß § 38 StVO, wenn es sich um ein besonders langsam fahrendes Kfz handelt.
Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
Darf ich mit schwarz Lakierten blaulich durch denn straßenverkehr fahren?