Wann dürfen Sie laut StVO den Gehweg befahren?
Letzte Aktualisierung am: 10. September 2024
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Vorgaben zur Nutzung der Bürgersteige
Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) regelt die verschiedensten Aspekte des Verkehrsrechts. Neben den gesetzlichen Vorgaben zum Halten und Parken, der Höchstgeschwindigkeit sowie des Mindestabstands zählen dazu auch die gemeinsame Nutzung der vorhandenen Verkehrsflächen durch Fußgänger, Radfahrer und Kraftfahrzeuge.
So existieren klare Regeln, wann jemand gemäß StVO einen Gehweg befahren bzw. nutzen darf. Denn dort, wo es in der Praxis möglich ist, sollen Passanten und Kfz voneinander getrennt werden, um Unfälle zu vermeiden und die allgemeine Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Doch dürfen Sie laut StVO den Gehweg mit Autos befahren? Wie sieht die Verwendung der Bürgersteige mit anderen Fahrzeugen aus? Und was droht ggf. für das Fahren auf dem Gehweg als Strafe? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Gehweg befahren
Laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) müssen Fahrzeuge die Fahrbahnen benutzen. Daraus ergibt sich, dass es unzulässig ist, einen Gehweg zu befahren.
Nein. Es gibt Sonderregelungen, die es auch anderen Verkehrsteilnehmern erlauben, einen Gehweg zu befahren. Möglich ist das etwa für Rollstuhlfahrer, Personen mit Kinderwagen, Inline-Skate-Fahrer und Kinder mit Fahrrädern.
Seit 9. November 2021 müssen Sie mindestens mit einem Bußgeld von 55 Euro rechnen, wenn Sie einen Gehweg vorschriftswidrig befahren. Das gilt im Übrigen auch für Radfahrer. Welche Sanktionen für E-Scooter-Fahrer drohen, erfahren Sie in dieser Tabelle.
Aktueller Bußgeldkatalog zum Fahren auf dem Gehweg
Verstoß | Bußgeld | Punkte | FahrverbotFverbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
verbotswidrig Gehweg mit Kfz befahren | 55 € | eher nicht | ||
... mit Behinderung | 70 € | eher nicht | ||
... mit Gefährdung | 80 € | eher nicht | ||
... mit Unfallfolge | 100 € | eher nicht | ||
mit dem Fahrrad einen Gehweg verbotswidrig befahren | 55 € | eher nicht | ||
... mit Behinderung | 70 € | eher nicht | ||
... mit Gefährdung | 80 € | eher nicht | ||
... mit Unfallfolge | 100 € | eher nicht | ||
mit dem E-Scooter eine nicht zulässige Verkehrsfläche befahren | 15 € | eher nicht | ||
... mit Behinderung | 20 € | eher nicht | ||
... mit Gefährdung | 25 € | eher nicht | ||
... mit Unfallfolge | 30 € | eher nicht |
Wer darf laut StVO den Gehweg nutzen/befahren und wer nicht?
Die StVO schreibt konkret vor, welcher Verkehrsteilnehmer welche Verkehrsfläche zu nutzen hat. Demnach müssen gemäß § 25 Abs. 1 StVO Personen, die zu Fuß unterwegs sind, die Gehwege verwenden. Sind keine Bürgersteige vorhanden, sind die Seitenstreifen zu gebrauchen. Die Straße sollte für Passanten grundsätzlich immer die letzte Option sein, denn diese ist für andere Verkehrsteilnehmer reserviert. So heißt es in § 2 Abs. 1 StVO zur Straßenbenutzung:
Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte.
Anhand dieses Auszuges zeigt sich, dass das Fahren auf dem Gehweg mit dem Auto untersagt ist. Hält sich ein Fahrzeugführer nicht an diese Vorschrift, begeht er eine Ordnungswidrigkeit, die Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog nach sich ziehen kann. Das Gleiche gilt für Radfahrer.
Allerdings gibt es Gefährte, mit denen es zulässig ist, den Gehweg zu nutzen. So sieht der Gesetzgeber eine Sonderregelung für Rollstühle, Kinderwagen, Tretroller, Kinderfahrräder, Inline-Skates und ähnliche nicht motorbetriebene Fortbewegungsmittel vor. Denn diese dürfen gemäß § 24 StVO den Gehweg befahren, da sie im Sinne der Verordnung nicht zu den Fahrzeugen zählen.
Unerlaubt den Gehweg befahren: Welche Strafe droht?
Wenn Fahrzeugführer entgegen der StVO den Gehweg befahren, droht ein Bußgeld. Die Sanktionen beginnen bei mindestens 50 Euro, können aber abhängig von den Umständen der Ordnungswidrigkeit auch höher ausfallen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn das Fehlverhalten mit einer Behinderung bzw. Gefährdung Dritter einhergeht oder zu einem Unfall führte.
Auch wenn Sie mit einem Motorrad auf dem Gehweg fahren, ist eine Strafe möglich. Dies gilt ebenso, wenn Sie die Kleinkrafträder auf dem Bürgersteig abstellen. Allerdings zeigen sich die zuständigen Behörden – vor allem wegen mangelnder alternativer Parkmöglichkeiten – in solchen Fällen meist kulant.
Sanktionen drohen auch, wenn Autofahrer unerlaubt auf dem Gehweg parken. Der Bußgeldkatalog sieht in einem solchen Fall mindestens ein Verwarnungsgeld in Höhe von 55 Euro vor. Dies kann je nach Dauer und Folgen auf bis zu 100 Euro steigen.
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Darf ein Traktor mit Anhänger, beim Überholen eines stehenden Wartungsfahrzeugs in Fahrtrichtung, den Fußweg überfahren?
Ich bin gehbehindert 80% und habe ein Dreirad, darf ich auf dem Gehweg mit dem Dreirad fahren?
Ist es erlaubt mit einem EScooter durch eine Parkanlage zufahren? Dort steht kein Schild mit dem Verbot, Radfahrer erlaubt.
Wurde angehalten und muss 15 Euro zahlen, da fahren tägl. mind 150 Rollerfahrer durch.
Wie kann das verboten bzw eine Ordnungswidrigkeit sein?
Hallo,
wollte mal was fragen, ich bin Lieferant und bin durch eine Fußgängerzone gefahren worauf klipp und klar drauf stand,
Lieferverkehrfrei, jedoch gab es zu wenig Platz damit mein Kfz durchpasst also bin ich über den Gehweg gefahren in Schrittgeschwindigkeit. Eine Polizeibehörde hat dann ein Foto vom Kfz gemacht und gesagt das ich eine Strafe dafür bekomme. Was soll ich tun?
Hatte der Weg das offizielle Verkehrszeichen(!) “Fahrradweg” oder nur ein Schild mit Schrift “Fahrrad frei” o.ä?
War es ein Beton/Asphalt-Weg?
Die meisten Parks sind nicht erlaubt für E-Scooter. In vielen Parks sind auch nur bestimmte Wege geradeso für Fahrräder erlaubt.
Ein E-Scooter ist kein Fahrrad.
Ein Park ist keine “öffentliche” Verkehrsfläche.
In manchen Parks, die Beton-Straßen haben, auf denen auch Autos fahren dürfen, darf man auch mit dem E-Scooter fahren.
Wenn du einen planbaren Besuch in einem Park machst, schau auf die Website und die Parkordnung, dort ist meist genau beschrieben, ob E-Scooter oder nicht erlaubt.
Du kannst auch jetzt auf die Parkordnung schauen und versuchen, dort Antwort zu finden.
Kann mir jemand bitte erklären, wieso das Befahren des Gehwegs mit dem Fahrrad teurer ist als mit einem eRoller? Ich verstehe das nicht, als Fußgänger (häufig mit Kindergartenkind) finde ich beide schrecklich, vor allem, da die auch an engen Stellen (vielleicht 1m breit) keine Rücksicht nehmen und einfach vorbeifahren.
Folgende Situation. Wohngebiet, enge Straße, es können nicht 2 Fahrzeuge nicht nebeneinander vorbeifahren. Eine Seite hat Parkstreifen zum Ausweichen oder Straßeneinmündungen. Die andere Seite einen Gehweg mit abgesenkten Bordstein auf der ganzen Länge. Darf man jetzt im Begegnungsverkehr auf den Gehweg ausweichen wenn man merkt der Gegenverkehr weicht nicht aus ? ( meines Erachtens ist der Gehweg extra so abgeflacht um ein solches Manöver zu ermöglichen )
Darf ein Fahrrad mit Motor auf den Gehweg fahren ?
Auf dem Gehweg darf ÜBERHAUPT kein Fahrrad fahren, außer kleine Kinder. Also hat auch ein Fahrrad mit Motor da nichts verloren! Außer, es wird von einem kleinen Kind gefahren… was unmöglich ist…
Genaugenommen wäre das schon möglich: Ein Kind auf einem Pedelec!
Das Kind darf, wenn es Jung genug ist, auf dem Gehweg fahren.
Ein Pedelec ist verkehrsrechtlich dem Fahrrad gleichgestellt. Ein Pedelec hat einen E-Motor. ;-)
folgende situation wohne auf der hauptstr.mein haus ist komplett unterkellert kommt jetzt der scher beladen lkw mit kartoffel vom hof des bauern ist die fahrbahn so eng das er entweder das haus gegenueber an der ecke rammt ,also schwengt er aus und befaehrt den gehweg vor meinem haus breite 1.20mtr aussenspiegel muessen eingeklappt werden sonst in fassade,wie gesagt komplett unterkellert ,habe angst vor einsturz .gemeinde schiebt es auf den kreis.ich als buerger habe da,keine chanse.was soll ich tun?
wie der hof sofort hinter dem ort gebaut wurde haette mann das doch beruecksichtigen muessen,mit dieser engen auffahrt auf die hauptstr.
Die Straße und der Gehweg vor meinem Haus haben keinen festen Untergrund und die Straße ist nur sind sehr schmal. Aufgrund der schmalen Straße
(4 Meter) fahren permanent landwirtschaftliche Fahrzeuge – bis 40t – ´wie selbstverständlich auch über den Gehweg, der sich mit der Straße absenkt und meine Immobilie durch Risse in der Wand beschädigt hat. Die Gemeindeverwaltung sieht keinen Handlungsbedarf, im Gegenteil: Der Bürgersteig habe kaum einen Bordstein und liege so tief, was sich anbiete, dass die Fahrzeuge auch den Gehweg benutzen. Ist das rechtens? Wie kann ich mich wehren?
Christian sagt:
14. Februar 2020 um 17:07 Uhr
Bei uns gibt’s folgende Situation. Am Ende der Siedlung hat die Stadt sozusagen eine Sackgasse geschaffen indem sie etwa 4 Meter einer Strasse als Fußweg deklariert hat. Vor und nach dem 4m Stück sind Strassenpfosten eingesetzt, damit die Autos da nicht mehr durchfahren können.
Für mich mit dem Roller sind sie aber natürlich kein Hindernis, ich fahre einfach zwischen durch. Ich behaupte auch, dass ich nicht auf dem Fussweg fahre, sondern diesen nur “quere”, so wie man das auch macht, wenn man in eine Hofeinfahrt fährt.
Was denkt ihr?
-> eine ähnliche Situation gibt es auch bei mir in der Nähe. Wenn ich mal dort lang will, dann steige ich bei den Pfosten ab, schiebe den Roller bis zum Ende des Fussweges (bei mir sind es ca. 5-6 Meter), steige dort wieder auf, starte den Roller, und fahre weiter. Finde ich etwas lästig, macht aber weniger Umstände als diese Stelle zu umfahren. Mein gesundes Halbwissen sagt mir, dass ich das nicht dürfte, um ein ausdrückliches Verbot zu umgehen (also z.B. bei einem Rechtsabbiege-Verbot absteigen, Roller um die Ecke schieben, und dann weiter fahren), ohne die Umgehung eines ausdrücklichen Verbotes (es steht nirgends, dass man diese Stelle hauptsächlich deshalb zu einem Fussgängerweg gemacht hat, um KFZ am passieren dieser Stelle zu hindern. Es wird argumentiert, dass das gemacht wurde, um Fussgänger zu schützen, und die gefährde ich ja nicht, wenn ich den Roller schiebe) aber schon.
Hallo Zusammen,
zu unserem Garten hin führt ein ca. 6 Meter breiter Fahrrad- & Fußgängerweg.
Ist es erlaubt wenn, wir darüber unseren Wohnwagen handbetrieben (mit Mover) schieben, also ohne PKW ?
Somit entfällt die motorisierte Befahrung.
Ich hoffe, uns kann hier jemand weiterhelfen.
Besten Dank.
An wen kann ich mich wenden, damit vor der Kita im Ort mal konkret kontrolliert wird?
Speziell im Fall Radfahrer auf Fußweg und “durch eine 30er Zone zu schnell durchfahren”
JEDEN TAG fahren mich auf einem 1 m breiten Feldweg die selben Leute beinahe um…
Und dann noch agressiv klingeln, wenn man mit seinem Kleinkind den Gehweg richtig benutzt…
Muss ich Damit zum Ordnungsamt?
Oder zur Polizei?
Ich habe ja nicht nur Angst um MEIN Kind, welches dort zur Kita geht. Und die Angst ist berechtigt… Nebenstraße, Kopfsteinpflaster, Ausfahrt der Kita (die auch Als Zugang benutzt wird)…
Wie ist das denn, wenn ein Fahrzeug Starthilfe braucht, jedoch so geparkt ist das ein anderes Auto nur dann spenden kann wenn es auf den Gehweg fährt?
Hallo habe mal eine frage und zwar
Habe zu Hause E Scooter meine Freundin hat eine Behinderung und sitzt auch im E Rollstuhl darf ich mein E scooter hinterher fahren auf den Gehweg fahren ich weiss ja das eigentlich nur auf den Radweg oder Strasse erlaubt ist
Wenn ich hinterher fahre mit mein E scooter dann sind ja nur 7 bis 12 km pro Stunde ist sehr langsam.
Wenn ich zur Arbeit fahre dann fahre ich logisch auf den Radweg oder Strasse
Bei uns gibt’s folgende Situation. Am Ende der Siedlung hat die Stadt sozusagen eine Sackgasse geschaffen indem sie etwa 4 Meter einer Strasse als Fußweg deklariert hat. Vor und nach dem 4m Stück sind Strassenpfosten eingesetzt, damit die Autos da nicht mehr durchfahren können.
Für mich mit dem Roller sind sie aber natürlich kein Hindernis, ich fahre einfach zwischen durch. Ich behaupte auch, dass ich nicht auf dem Fussweg fahre, sondern diesen nur “quere”, so wie man das auch macht, wenn man in eine Hofeinfahrt fährt.
Was denkt ihr?
@Stephan:
Keine anderen Sorgen?
Wie sieht es aus, wenn der Nachbar beim Runterfahren von seinen Grundstück den gegenüberliegenden Gehweg voll und absichtlich benutzt? Ist das erlaubt oder nicht?
Nein, das ist nicht erlaubt (Umkehrschluss zu § 2 StVO).
Wenn der Nachbar nicht in einem Zug rumkommt, muß er rangieren, d. h. einmal oder mehrmals zurückstoßen. Genauso wie beim Umkehren auf der Fahrbahn.
Ein Motorroller hat mich und meinen Hund von hinten eben fast auf einem Gehweg von hinten angefahren.
Der Gehweg mündete dann in (m)eine Wohnsiedlung. Ich selbst bin beim wegspringen vom Gehweg ins Straucheln geraten und mein Hund hat sich mit einem Bein in der Leine verheddert.
Normal ist da eine Normale großspurige Straße zum Fahren.
Als ich den älteren Rollerfahrer drauf ansprach dass das ein Gehweg ist und er als Fahrzeugnutzer da nicht fahren darf wollte er nur wissen wo ich wohne (er kennt scheinbar seit 20 Jahren die Kleine Siedlung nicht)
Sollte man das dem gemeinsamen Vermieter melden? Oder war er tatsächlich im Recht?
@ Melissa
Die Fahrzeuge weichen dem Gegenverkehr aus indem sie selbstverständlich den Gehweg als Straße mitbenutzen. Ist das zulässig?
Wenn keine Polizei in der Nähe ist gibt es auch keinen Richter und keinen Kläger. Und ich bin überzeugt,dass wegen der 10EUR potentieller Strafe kein vernünftiger Polizist den fließenden Verkehr anhält, um Strafzettel zu verteilen.Blöd wird es nur, wenn ein ´Hornochse´ entgegenkommt der meint unbedingt die Fahrbahnmitte einhalten zu müssen.Ich befürchte, wenn da auch nur der kleinste Kratzer passiert, bekommst du zumindest eine Teilschuld auch wenn meterbreit der Gehweg als Ausweichfläche zur Verfügung gestanden hätte. Just my 2 cents.
Dürfen Fahrzeuge aller Art (PKW, LKW, landwirtschaftliche Fahrzeuge) den Gehweg befahren, wenn sie sonst nicht aneinander vorbei fahren können? Unsere Straße hat eine Breite von 5 m, der Bordstein ist so hoch wie die Straße. Die Fahrzeuge weichen dem Gegenverkehr aus indem sie selbstverständlich den Gehweg als Straße mitbenutzen. Ist das zulässig?
Dies regelt insbesondere die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung – eKFV
§ 10 eKFV Zulässige Verkehrsflächen
(1) Innerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Elektrokleinstfahrzeuge
– nur baulich angelegte Radwege,
– darunter auch gemeinsame Geh- und Radwege (Zeichen 240 der Anlage 2 zur Straßenverkehrs-Ordnung) und
– die dem Radverkehr zugeteilte Verkehrsfläche getrennter Rad- und Gehwege (Zeichen 241 der Anlage 2 zur Straßenverkehrs-Ordnung),
– sowie Radfahrstreifen (Zeichen 237 in Verbindung mit Zeichen 295 der Anlage 2 zur Straßenverkehrs-Ordnung) und
– Fahrradstraßen (Zeichen 244.1 der Anlage 2 zur Straßenverkehrs-Ordnung) befahren.
Wenn solche nicht vorhanden sind, darf auf Fahrbahnen oder in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325.1 der Anlage 3 zur Straßenverkehrs-Ordnung) gefahren werden.
(3) Für das Befahren von anderen Verkehrsflächen können die Straßenverkehrsbehörden abweichend von Absatz 1 und 2 Ausnahmen für bestimmte Einzelfälle oder allgemein für bestimmte Antragsteller zulassen. Eine allgemeine Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen auf solchen Verkehrsflächen kann durch Anordnung des Zusatzzeichens „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ bekannt gegeben werden.