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Bußgeldstelle Bonn – Kontakt & Öffnungszeiten

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Bußgeldstelle in Bonn – Für welche Verstöße ist sie zuständig?

In Bonn ist die Bußgeldstelle für die Sanktionierung von Verstößen im Straßenverkehr zuständig.
In Bonn ist die Bußgeldstelle für die Sanktionierung von Verstößen im Straßenverkehr zuständig.

Für die Ahndung von Verstößen im Straßenverkehr ist in Bonn die Bußgeldstelle für Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständig. Diese Bußgeldstelle gehört zum Dezernat I – Dezernat für allgemeine Verwaltung und Ordnung.

Die Bußgeldstelle Bonn wird sowohl bei Verstößen im ruhenden Verkehr als auch im fließenden Verkehr tätig. Mehr dazu erfahren Sie im Folgenden. Am Ende des Textes finden Sie außerdem Kontaktinformationen wie Telefonnummer und Adresse der Bußgeldstelle der Stadt Bonn.

Wie kann ich die Bußgeldstelle in Bonn erreichen?

Öffnungszeiten der Bußgeldstelle Bonn:

  • Montag: 8.00 bis 18:00 Uhr
  • Dienstag: 8.00 bis 13:00 Uhr
  • Mittwoch: 8.00 bis 13:00 Uhr
  • Donnerstag: 8.00 bis 18:00 Uhr
  • Freitag: 8.00 bis 13:00 Uhr

Zusätzlich telefonische Sprechzeit:

  • Dienstag und Mittwoch: 13.00 bis 16.00 Uhr

Adresse:

Bußgeldstelle für Verkehrsordnungswidrigkeiten
Stadthaus
Berliner Platz 2
53111 Bonn

Telefon: 0228 776077 (Bußgeldstelle für Verkehrsordnungswidrigkeiten)

E-Mail: stvo@bonn.de

Homepage: bonn.de

Um welche Anliegen kümmert sich die Bußgeldstelle in Bonn?

Parkdauer überschritten? Um die Ahndung von Parkverstößen kümmert sich die Bußgeldstelle in Bonn.
Parkdauer überschritten? Um die Ahndung von Parkverstößen kümmert sich die Bußgeldstelle in Bonn.

Die Bußgeldstelle für Verkehrsordnungswidrigkeiten in Bonn ist für verschiedene Angelegenheiten zuständig. Folgende Verstöße werden hier beispielsweise bearbeitet:

Die Bußgeldstelle Bonn stellt bei solchen Verstößen Knöllchen aus oder verschickt Zeugenfragebögen, Anhörungsbögen oder den Bußgeldbescheid. Außerdem ist sie auch für die Verhängung von Sanktionen wie Fahrverboten oder Fahrtenbuchauflagen zuständig.

Ahndung von Parkverstößen durch den Stadtordnungsdienst Bonn

Bei Parkverstößen ist es häufig der Fall, dass Sie anhand eines Knöllchens darauf hingewiesen werden. Ist dies der Fall, können Sie dem an der Windschutzscheibe befestigten Zettel entnehmen, was Ihnen vorgeworfen wird und welchen Betrag Sie wohin überweisen müssen. Haben Sie Zweifel an dem Tatvorwurf, können Sie sich aber auch dazu äußern. Im Anschluss wird der vorliegende Sachverhalt durch die Bußgeldstelle Bonn noch einmal geprüft.

Wurde Ihr Fahrzeug umgesetzt oder von einem Abschleppunternehmen abgeschleppt, steckt meist ein Parkverstoß mit Behinderung oder Gefährdung dahinter. In diesem Fall erhalten Sie den dazugehörigen Bußgeldbescheid oder die Verwarnung zu einem späteren Zeitpunkt vom Verkehrsamt in Bonn.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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