Qualifizierter Rotlichtverstoß: Droht ein Fahrverbot dafür?
Letzte Aktualisierung am: 10. Dezember 2024
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Wenn die Ampel schon länger als eine Sekunde Rot zeigt
Mit Beginn des 20. Jahrhunderts wurden die bis dahin vorherrschenden Pferdefuhrwerke immer mehr von Automobilen verdrängt. Der Verkehr nahm, genau wie die Geschwindigkeit der Fahrzeuge, im Laufe der Zeit zu. Um die Sicherheit zu erhöhen, musste an Maßnahmen gearbeitet werden, die die Steuerung des Straßenverkehrs zuließen.
Die ersten elektrischen Lichtzeichenanlagen, die in ihrem Aufbau den heutigen Ampeln entsprachen, wurden in Deutschland in den 1920er Jahren – zunächst in Großstädten wie Berlin und Hamburg – in Betrieb genommen. Heutzutage wäre der Straßenverkehr ohne die Regelung durch Ampeln nicht mehr denkbar.
Damit der Verkehr sicher und reibungslos fließen kann, müssen sich alle Teilnehmer – seien es nun Fahrer eines Autos, Radler oder Fußgänger – an die Vorgaben der Lichtzeichenanlage halten. Wird das Rotlicht missachtet, kann dies zu gefährlichen Situationen führen. Aus diesem Grund fallen hierbei harte Sanktionen an.
Besonders streng geahndet wird der sogenannte qualifizierte Rotlichtverstoß. Doch wann genau handelt es sich um ein solches Vergehen? Führt ein qualifizierter Rotlichtverstoß unweigerlich zum Fahrverbot? Welche Rolle spielt die Haltelinie? Diesen Fragen wollen wir im Folgenden auf den Grund gehen.
Inhaltsverzeichnis:
Bußgeldkatalog: Qualifizierter Rotlichtverstoß
Verstoß | Bußgeld | Fahrverbot | Punkte in Flensburg |
---|---|---|---|
Qualifizierter Rotlichtverstoß (die Rotphase dauerte bereits länger als eine Sekunde an) | 200 Euro | 1 Monat | 2 |
... mit Gefährdung | 320 Euro | 1 Monat | 2 |
... mit Unfall | 360 Euro | 1 Monat | 2 |
FAQ: Qualifzierter Rotlichtverstoß
Der Fahrer überfuhr eine Ampel, die bereits länger als 1 Sekunde rot war. Lag die Zeit unterhalb dieser Grenze, handelte es sich um einen einfachen Rotlichtverstoß.
Das Bußgeld liegt bei mindestens 200 €. Auch Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot sind in jedem Fall vorgesehen. Mehr zu den Sanktionen erfahren Sie hier.
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Wann liegt ein qualifizierter Rotlichtverstoß vor?
Wenn Sie eine rote Ampel überfahren, wird zwischen zwei unterschiedlichen Vergehen unterschieden: dem einfachen und dem qualifizierten Rotlichtverstoß. Um ersteres handelt es sich, wenn die Ampel kürzer als eine Sekunde auf Rot stand und Sie die Haltelinie übertreten sowie den Kreuzungsbereich befahren.
Wurde das Rotlicht jedoch schon länger als eine Sekunde angezeigt, wird dies als qualifizierter Rotlichtverstoß gewertet. Entscheidend ist, dass Sie nicht nur die Haltelinie überqueren, sondern mit dem Auto in den Gefahrenbereich einfahren. Dies ist der sich hinter der Lichtsignalanlage befindliche, geschützte Bereich, also beispielsweise eine Kreuzung.
Mit welchen Sanktionen müssen Sie rechnen?
Überfahren Sie also das Rotlicht, wenn die Ampel schon mehr als eine Sekunde oder sogar schon mehrere Sekunden lang auf Rot stand, liegt ein qualifizierter Rotlichtverstoß vor. Welches Bußgeld droht hier und müssen Sie mit weiteren Konsequenzen rechnen, wenn Sie das Rotlicht missachten?
Ein qualifizierter Rotlichtverstoß wird laut Bußgeldkatalog sowohl mit einer Geldbuße als auch mit einem Fahrverbot sowie Punkten in Flensburg geahndet. Bei der Strafbemessung bezüglich des qualifizierten Rotlichtverstoßes wird unter anderem berücksichtigt, ob es zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder sogar zu einem Unfall kam.
Alle nötigen Informationen zu den Sanktionen können Sie der Bußgeldtabelle am Beginn dieses Ratgebers entnehmen. Alternativ dazu können Sie auch den nachfolgenden Bußgeldrechner nutzen:
Wichtig! Der Bußgeldkatalog sieht grundsätzlich einheitliche Regelbußgelder vor. Das bedeutet jedoch auch, dass abhängig von der Schwere des Falles die Möglichkeit besteht, das Bußgeld zu erhöhen oder das Fahrverbot zu verlängern.
Qualifizierter Rotlichtverstoß – Kann mit Augenblicksversagen argumentiert werden?
Viele Verkehrsteilnehmer, die eines Rotlichtverstoßes bezichtigt werden, möchten das einmonatige Fahrverbot umgehen und versuchen aus diesem Grund, ihre Schuldfähigkeit einzuschränken. Häufig wird mit dem sogenannten Augenblicksversagen argumentiert, wenn ignoriert wurde, dass eine Ampel auf Rot stand. Bei diesem handelt es sich um ein kurzzeitiges Fehlverhalten, vor dem auch pflichtbewusste Fahrzeugführer nicht gefeit sind.
In folgenden Situationen kann von einem Augenblicksversagen ausgegangen werden:
- falsche Reaktion auf eine überraschende Verkehrslage
- falsche Deutung einer unübersichtlichen Verkehrssituation
- Übersehen eines Verkehrszeichens, wenn die äußeren Umstände nicht auf ein Ge- oder Verbot hinweisen
Wer fährt vorsätzlich bei roter Ampel in die Kreuzung ein? Wahrscheinlich niemand.Man kann es betrachten wie man will,das Bußgeld ist
viel zu hoch,wenn noch ein Fahrverbot hinzukommt! Interessant in diesem Zusammenhang wäre die Frage,ob in der Verkehrskommision
auch praktizierende Autofahrer sitzen? Dem Verkehrsteilnehmer wird keine Unaufmerksamkeit zugebilligt!!
Wenn ein Verkehrsminister 500 Millionen € in den Sand setzt,hat das keinerlei Konsequenzen! Gibt es noch eine Gerechtigkeit?
Nein! Die Gerechtigkeit gibt es nirgendwo! Auch Deutschland ist hier absolut keine Ausnahme! Und wie sonst könnte der Staat die ganzen Fehlentscheidungen seiner Minister wie die erwähnten 500 Millionen in Sand gesetzten Euro noch anders kompensieren können als mit der ständigen Erhöhung der Busgelder? Die Frage ist natürlich rethorisch!