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Bußgeldstelle Euskirchen: Aufgaben und Kontakt

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Was macht die Bußgeldstelle Euskirchen?

Die Bußgeldstelle in Euskirchen ahndet und sanktioniert Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Die Bußgeldstelle in Euskirchen ahndet und sanktioniert Verkehrsordnungswidrigkeiten.

Mit über 100.000 Einwohnern ist der Kreis Euskirchen eine bevölkerungsreiche Region im Rheinland, in der, wie in jeder anderen, täglich Verkehrsverstöße begangen werden. In Deutschland gibt es fast überall eine Bußgeldstelle, die Ordnungswidrigkeiten in der jeweiligen Stadt ahndet und entsprechend sanktioniert. Die Bußgeldstelle versendet in der Regel Bußgeldbescheide, bearbeitet Einsprüche und verteilt Fahrverbote. Des Weiteren bewahrt sie beim Führerscheinentzug den Führerschein auf und teilt diesen nach Ablauf der Sperrfrist wieder aus.

Wie können Sie die Mitarbeiter der Bußgeldstelle in Euskirchen kontaktieren?

Haben Sie einen Bußgeldbescheid von der Bußgeldstelle in Euskirchen erhalten und wollen gegen diesen Einspruch einlegen, ist es ratsam, dies schriftlich oder persönlich zu machen. Dabei sollten Sie beachten, dass der Brief stets per Einschreiben versendet werden sollte. Geben Sie den Einspruch persönlich ab, sollten Sie eine Empfangsbestätigung verlangen.

Die Bürgerinnen und Bürger aus Euskirchen haben zudem die Möglichkeit, ihre Rückmeldung zu Anhörungsschreiben über das Internet an die Abteilung Sicherheit und Ordnung übermitteln. Hierfür erhalten Sie zusammen mit der Anhörung eine individuelle Benutzerkennung und ein Passwort.

Der Übersicht unten können Sie die Kontaktdaten der Bußgeldstelle Euskirchen entnehmen.

Buß­geld­stel­le
Kreishaus Euskirchen
Jü­lich­er Ring 32
53879 Eus­kir­chen

Fax: 02251 15588

E-Mail: bussgeldstelle@kreis-euskirchen.de

Homepage: kreis-euskirchen.de

Welche Aufgaben hat die Bußgeldstelle in Euskirchen?

Die Mitarbeiter der Bußgeldstelle im Kreis Euskirchen bearbeiten Verkehrsordnungswidrigkeiten und andere Ordnungswidrigkeiten mit folgenden Schwerpunkten:

  • Planung, organisatorische Vorbereitungen und Einsatz der Geschwindigkeitsmessanlage
  • Prüfung von Anzeigen
  • Ermittlungen zur Feststellung des Fahrzeugführers und Vervollständigung der Sach- und Rechtslage
  • Überwachung der angeordneten Fahrverbote
  • Anhörungen
  • Vernehmungen
  • Beurteilung des Sachverhalts

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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