Bußgeldstelle in Mülheim an der Ruhr: Aufgaben und Kontakt
Letzte Aktualisierung am: 23. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten
Wo finden Sie die Bußgeldstelle in Mülheim an der Ruhr?
Wer als Autofahrer am Straßenverkehr teilnimmt, muss sich an die geltenden Vorschriften der Straßenverkehrsordnung halten. Andernfalls können Sie wegen regelwidrigem Fahrverhalten zur Rechenschaft gezogen werden.
Wer sich eine Ordnungswidrigkeit im Verkehr zu Schulden kommen lässt, der kommt nicht darum herum, mit der Bußgeldstelle in Mülheim Bekanntschaft zu machen.
Aber auch wenn Sie zu Unrecht einen Bußgeldbescheid erhalten haben oder Unklarheiten bestehen, können Betroffene die zuständigen Beamten der Bußgeldstelle in Mülheim kontaktieren.
Die Telefonische Kontaktaufnahme empfiehlt sich beispielsweise bei allgemeinen Fragen, kurzen Beratungen oder wenn Sie einen Termin vereinbaren wollen.
Inhaltsverzeichnis:
Bußgeldstelle in Mülheim: Kontakt
Adresse:
Ordnungsamt
Abteilung 32-3 Bußgeldstelle
Am Rathaus 1
45468 Mülheim an der Ruhr
Telefon: 0208 455 32 0 (Durchwahl des Ordnungsamtes)
E-Mail: nur per Onlineformular
Homepage: www.muelheim-ruhr.de
Weitere Bußgeldstellen in NRW:
Welche Aufgaben übernimmt die Bußgeldstelle in Mülheim?
Hauptsächlich ist die Bußgeldstelle in Mülheim für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständig. Aus diesem Bereich ist die Behörde erfahrungsgemäß auch den meisten Verbrauchern bekannt. Aber es gibt noch weitere Kompetenzen der genannten Stelle. Auch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten aus den Bereichen
- Fahrpersonalrecht,
- Gefahrguttransport sowie
- Straßen- und Wegerecht (Sondernutzungen)
ist die Bußgeldstelle in Mülheim zuständig. Hierbei herrscht ein reger Austausch mit der Polizeidienststelle vor Ort. Zum Beispiel wenn im Rahmen der Ermittlungen zu einer Ordnungswidrigkeit Zeugen befragt werden sollen, dann werden von der Bußgeldstelle in Mülheim an der Ruhr die verantwortlichen Polizeibeamten mit der Zeugenbefragung beauftragt.
Alles rund um die Kfz-Zulassung wird hingegen nicht von der Bußgeldstelle, sondern von der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle im Bürgeramt in Mülheim an der Ruhr abgewickelt. Die Öffnungszeiten des Bürgeramtes sind nachfolgend zusammengefasst:
Aktuell ist ein Termin zwingend erforderlich!
- Montag: 8:00 – 13:00 Uhr und 14:30 – 16:00 Uhr
- Dienstag: 8:00 – 13:00 Uhr und 14:30 – 18:00 Uhr
- Mittwoch: 8:00 – 13:00 Uhr
- Donnerstag: 8:00 – 13:00 Uhr und 14:30 – 18:00 Uhr
- Freitag: 8:00 – 12:00 Uhr