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Bußgeldstelle Bielefeld – Aufgaben, Adresse und Kontakt

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

In Bielefeld ist die Bußgeldstelle für alle Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständig

Bußgeldstelle Bielefeld: Per Telefon, Fax oder E-Mail können Sie die zuständige Bußgeldstelle erreichen.
Bußgeldstelle Bielefeld: Per Telefon, Fax oder E-Mail können Sie die zuständige Bußgeldstelle erreichen.

In der Stadt Bielefeld ist die Abteilung Verkehrsordnungswidrigkeiten des Ordnungsamtes die zuständige Bußgeldstelle. Wie Sie die Bußgeldstelle in Bielefeld erreichen, können Sie der unten stehenden Tabelle entnehmen.

Das Ordnungsamt in Bielefeld ist für Ordnungswidrigkeitenverfahren jeglicher Art zuständig. Bei folgenden Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) wird die Bußgeldstelle in Bielefeld z. B. tätig:

Wie kann ich die Bußgeldstelle in Bielefeld erreichen?

Hier finden Sie die Kontaktinformationen der Bußgeldstelle im Ordnungsamt Bielefeld:

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 – 12.00 Uhr und 14.30 – 18.00 Uhr

Adresse:

Ordnungsamt
Bußgeldstelle
Nikolaus-Dürkopp-Straße 16
33602 Bielefeld

Telefon: 0521 51-0

Fax: 0521 51-3315

E-Mail: bussgeld.verkehr@bielefeld.de

Homepage: bielefeld.de

Wie wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren durch die Bußgeldstelle in Bielefeld gehandhabt?

Haben Sie also eine der oben genannten Verkehrsordnungswidrigkeiten begangen, erhalten Sie von der Bußgeldstelle in Bielefeld einen Bußgeldbescheid. Je nach Art und Schwere des Verstoßes müssen Sie entweder ein Verwarngeld oder ein Bußgeld zahlen. Die genaue Höhe der zu entrichtenden Summe können Sie dem entsprechenden Bußgeldkatalog entnehmen. Sie sollten jedoch beachten, dass der Betrag von dem im Bußgeldkatalog festgesetzten Wert abweichen kann, da beispielsweise Voreintragungen dazu führen, dass sich das Verwarn- oder Bußgeld erhöht.

Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gilt als abgeschlossen, wenn Sie die Zahlung innerhalb der festgesetzten Frist getätigt haben. Nach Eingang des Bescheides von der Bußgeldstelle in Bielefeld haben Sie in der Regel eine Woche Zeit, um den offenen Betrag zu überweisen. Beachten Sie, dass Ihnen weitere Kosten entstehen können, wenn Sie der Forderung durch die Bußgeldstelle zu spät oder gar nicht nachkommen.

Sie können natürlich bei der Bußgeldstelle in Bielefeld Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen. Dies können Sie innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bußgeldbescheides tun. Die Bußgeldstelle wird den Einspruch im Anschluss prüfen und darüber entscheiden, ob das Verfahren gegen Sie eingestellt wird.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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