Bußgeldstelle Bergisch Gladbach: Kontakt und Zuständigkeit
Letzte Aktualisierung am: 24. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten
Hinweis: Dieser Artikel enthält Informationen zur Bußgeldstelle der Stadt Bergisch Gladbach. Unter dem folgenden Link finden Sie Infos zur Bußgeldstelle des Rheinisch-Bergisches Kreises (mit Sitz in Bergisch Gladbach).
Bußgeldstelle Bergisch Gladbach: Termin-Infos
In Bergisch Gladbach ist die zuständige Bußgeldstelle die Ordnungsbehörde in Bergisch Gladbach. Diese kann Ihnen in vielerlei Hinsicht weiterhelfen. Wollen Sie etwas beantragen, ist die Bußgeldstelle in Bergisch Gladbach die erste Anlaufstelle.
Was muss ich mitbringen, wenn ich bei der Bußgeldstelle in Bergisch Gladbach einen Termin habe? Wollen Sie etwas beantragen, sollten Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular und je nach Anliegen benötigte Unterlagen mitbringen. Müssen für einen Antrag gewisse Voraussetzungen erfüllt sein, sollten Sie entsprechende Nachweise vorzeigen können. Handelt es sich um eine Genehmigung, die nur bei Entrichtung einer entsprechenden Gebühr erteilt wird, müssen Sie die Summe in bar unbedingt zu dem Termin mitbringen.
Inhaltsverzeichnis:
Öffnungszeiten der Bußgeldstelle Bergisch Gladbach
Die Ordnungsbehörde Sie zu folgenden Öffnungszeiten kontaktieren:
- Montag: 08:30 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
- Dienstag: 08:30 bis 12:30 Uhr
- Mittwoch: 08:30 bis 12:30 Uhr
- Donnerstag: 08:30 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
- Freitag: 08:30 bis 12:30 Uhr
Wie kann ich die Bußgeldstelle in Bergisch Gladbach erreichen?
Adresse:
Stadthaus Konrad-Adenauer-Platz
Konrad-Adenauer-Platz 9
51465 Bergisch Gladbach
Telefon: 02202 14-2392 und -2397 und -2383 und -2508
Fax: 02202 14-2323
E-Mail: geschaeftsstelle.fb3@stadt-gl.de
Homepage: bergischgladbach.de
Weitere Bußgeldstellen in NRW:
Bei welchen Anliegen kann ich mich an die Bußgeldstelle in Bergisch Gladbach wenden?
Hier können Sie verschiedene Arten von Genehmigungen einholen:
- Genehmigung für die Errichtung einer Halteverbotszone: Wollen Sie beispielsweise eine Halteverbotszone für einen Umzug einrichten, können Sie hier die Genehmigung einholen.
- Genehmigung für das Befahren von Fußgängerzonen: Wollen Sie eine Ausnahmegenehmigung für das Befahren einer Fußgängerzone während der Lieferzeiten, können Sie sich an die Ordnungsbehörde in Bergisch Gladbach wenden.
- Beantragung von Parkausweisen: Wollen Sie beispielsweise einen blauen Parkausweis für Schwerbehinderte, einen Bewohnerparkausweis oder einen Handwerkerparkausweis beantragen, können Sie dies bei der Bußgeldstelle in Bergisch Gladbach tun.
- Befreiung von der Helm- oder Gurtpflicht: Schwerbehinderte können sich beispielsweise von der Gurtpflicht befreien lassen.
Neben verkehrsrechtlichen Angelegenheiten ist die Bußgeldstelle in Bergisch Gladbach aber auch für andere Bereiche zuständig wie zum Beispiel bei Wildschäden, Lärmbelästigung oder Überwuchs.
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