Parkausweis – Regelungen für das Parken in kostenpflichtigen Zonen

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 19. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Viele Varianten: Ein Parkausweis ist oft begehrt

Ein Parkausweis ist vor allem in Innenstädten mit Parkraumbewirtschaftung sinnvoll.
Ein Parkausweis ist vor allem in Innenstädten mit Parkraumbewirtschaftung sinnvoll.

Parkraumbewirtschaftung ist für viele Autofahrer heutzutage ein Begriff, bedeutet diese doch, dass das Parken mit Kosten einhergeht. Besonders in den Stadtzentren und den Ballungsräumen sind kostenfreie Parkflächen rar geworden. Da ist der Besitz von einem Parkausweis, der das Parken ohne Pakrschein in diesen Zonen erlaubt, ein erstrebenswertes Ziel.

Bei den vielen verschiedenen Formen und Anforderungen ist es oftmals jedoch schwer den Überblick zu behalten, welcher Regelungen für welchen Parkausweis gelten. Hinzukommt, dass ein Parkausweis nicht nur durch Behörden erteilt werden kann, sondern es auch Ausweise für Parkhäuser, Hotel- oder Firmenparkplätze gibt.

Welche Voraussetzungen müssen für die Erteilung eines Parkausweises erfüllt werden und welche verschiedenen Formen können ausgestellt werden? Wo kann ein Parkausweis beantragt werden und welche Sonderregelungen gelten für welche Art des Ausweises?

Diese und weitere Fragen zum Thema Parkausweise sollen im nachstehenden Ratgeber näher betrachtet und beantwortet werden.

FAQ: Parkausweis

Wozu benötige ich einen Parkausweis?

Dieser gestattet es bestimmten Fahrzeugen, an Orten zu parken, die Autofahrern ohne Parkausweis nicht zugänglich sind.

Welche Parkausweise gibt es?

Es gibt z. B. den Behindertenparkausweis, den Anwohnerparkausweis und den Handwerkerparkausweis.

Woher bekomme ich den Parkausweis?

Sie müssen diesen beim zuständigen Bezirks- oder Bürgeramt beantragen. Welche Unterlagen Sie dafür benötigen, erfahren Sie hier.

Spezifische Ratgeber zum Parkausweis

Welche Arten von Parkausweisen gibt es?

Ein Antrag für einen Parkausweis muss im für die Zone zuständigen Straßenverkehrsamt erfolgen.
Ein Antrag für einen Parkausweis muss im für die Zone zuständigen Straßenverkehrsamt erfolgen.

Die häufigste Variante von einem Parkausweis ist wohl der Bewohnerparkausweise – früher auch Anwohnerparkausweis genannt. Dieser ermöglicht es Bewohnern in bestimmten Zonen in ihrem Wohngebiet zu parken. Meist handelt es sich um parkraumbewirtschaftete Zonen, in denen nur kostenpflichtig für eine bestimmte Zeit geparkt werden darf.

Mit einem Bewohnerparkausweis, der bei der zuständigen Behörde beantragt werden muss, ist es Anwohnern gegen eine monatliche oder jährliche Gebühr erlaubt, ihre Fahrzeuge in diesen Zonen ohne das ständige Lösen eines Parkscheins abzustellen.

Weitere Arten der behördlich ausgestellten Parkausweise sind jene, die Parkerleichterungen für mobilitäts- oder anderweitig eingeschränkte Personen ermöglichen. Zu diesen gehören der blaue Behindertenparkausweis sowie der orangene Parkausweis. Beide Formen können nur unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden. Diese werden in den folgenden Abschnitten noch näher behandelt.

Krankenhäuser, Firmen sowie Parkhaus- oder Parkplatzbetreiber bieten für Patienten, Mitarbeiter oder Dauerparker oftmals die Möglichkeit, sich einen Parkausweise ausstellen zu lassen. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um behördlich erteilte Ausweise, sondern um private Parkberechtigungen.

Ein Parkausweis, egal in welcher Form, bedeutet immer eine Parkerleichterung für den Inhaber.

Bewohnerparkausweis – Nur für Anwohner und deren Gäste

Im Straßenverkehrsgesetz (StVG) sowie in der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist mit dem Bewohnerparken die Möglichkeit geregelt, sein Fahrzeug über längere Zeit in Bereichen abstellten zu können, in denen sonst ein Halteverbot ausgewiesen ist und welche nur für Bewohner freigegeben sind.

Diese Bereiche sind dann meist durch Zusatzzeichen und eine Beschilderung gekennzeichnet. Um in diesen Zonen parken zu können, bedarf es eines Parkausweises. Dieser kann von den Bewohnern bei der zuständigen Behörde der Gemeinde oder den Bezirksämtern in den Städten beantragt werden.

Der Antrag auf einen Parkausweis kann postalisch oder persönlich eingereicht werden. Bei vielen Behörden ist auch die Beantragung per E-Mail möglich. Der Antragsteller muss meist nachweisen, dass die betroffene Parkfläche sich in der Näher seines Wohnortes, an dem er gemeldet ist, befindet. Oftmals muss darüber hinaus auch der Mangel an privaten Abstellmöglichkeiten nachgewiesen werden.

Der Bewohnerparkausweis ist fahrzeuggebunden und erlaubt das Parken dieses Fahrzeuges in den ausgeschilderten Parkzonen, für die der Ausweis ausgestellt ist. Der Parkausweis muss gut sichtbar an der vorgeschriebenen Stelle im Fahrzeug angebracht sein. Ist dies nicht gegeben, kann ein Verstoß gegen die Regelungen des Haltens und Parkens der Straßenverkehrsordnung (StVO) vorliegen.

Für die Ausstellung eines solchen Ausweises fallen Gebühren an, die je nach Parkzone, Stadtgebiet oder Gemeinde unterschiedlich hoch ausfallen.

Für Bewohner: Ein Parkausweis beantragen, geht mit einer Gebühr einher.
Für Bewohner: Ein Parkausweis beantragen, geht mit einer Gebühr einher.

Darüber hinaus besteht in vielen Gemeinden und Städten auch die Möglichkeit sogenannte Gästeparkausweise zu beantragen. Diese sind oftmals auf die Zeit des Besuches des Gastes begrenzt und sind in den Gebühren wesentlich niedriger angesetzt.

Allgemein muss der Antragsteller in der Parkraumbewirtschaftungszone oder dem betroffenen Bereich für seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sein. Ist dies nicht der Fall, kann kein Bewohnerparkausweis beantragt werden.

In vielen Gemeinden und Städten muss der Antragsteller darüber hinaus auch nachweisen, dass das Fahrzeug auf ihn zugelassen ist oder ihm dauerhaft zu Verfügung steht. Üblicherweise werden Parkausweise für Anhänger nicht erteilt.

Je nach Vorgaben der Gemeinden oder Städte werden Bewohnerparkausweise für eine bestimmte Dauer ausgestellt. In der Regel sind dies zwei Jahre. Der Parkausweis kann nach Ablauf dieser Zeit erneut beantragt werden.

Antragsformulare sind ein Service der zuständigen Behörden der jeweiligen Städte und Gemeinden. In der Regel ist für den Antrag auf einen Parkausweise die Einreichung folgender Unterlagen notwendig:

  • Ein korrekt ausgefüllter und unterschriebener Antrag
  • Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses
  • Ist der Wohnort aus den Unterlagen nicht eindeutig ersichtlich, Nachweis über den Wohnsitz durch die Bescheinigung aus dem Melderegister, die innerhalb der letzten drei Monate ausgestellt wurde
  • Kopie der Kfz-Zulassungsbescheinigung Teil 1 und/oder Erklärung des Halters, dass das Fahrzeug zur dauerhaften Nutzung überlassen wurde, bei Firmenwagen Nachweis der Firma

Mehr im Video: Bewohnerparken

In diesem Video zeigen wir Ihnen, was genau hinter dem Anwohnerparken steckt und wie es funktioniert.
In diesem Video zeigen wir Ihnen, was genau hinter dem Anwohnerparken steckt und wie es funktioniert.

Blauer Parkausweis – Sonderregelungen für Schwerbehinderte

Eine Sonderform für einen Parkausweis ist der blaue EU-Parkausweis. Dieser erlaubt es Schwerbehinderten, ihr Fahrzeug auf den gekennzeichneten Behindertenparkplätzen abzustellen. Die Parkflächen sind durch ein Zusatzschild auf dem ein Piktogramm eines Rollstuhlfahrers abgebildet ist oder durch Markierungen auf dem Boden gekennzeichnet. Dies ist innerhalb der EU einheitlich geregelt. Die Nutzung dieser Parkflächen ist nur mit diesem blauen Parkausweis erlaubt, der Schwerbehindertenausweis allein reicht nicht aus.

Um diesen Parkausweise beantragen zu können, muss jedoch ein Schwerbehindertenausweis vorhanden sein.
Ein blauer Parkausweis berechtigt zum Parken auf Behindertenparkplätzen.
Ein blauer Parkausweis berechtigt zum Parken auf Behindertenparkplätzen.

Auf dem Schwerbehindertenausweis muss entweder das Merkzeichen „aG“ für außergewöhnliche Gehbehinderung oder „Bl“ für blind eingetragen sein.

Seit Anfang 2009 ist es auch für Contergangeschädigte (bei denen zum Beispiel eine Amelie oder Phokomelie vorliegt) oder Menschen mit Amputationen möglich, einen blauen Parkausweis zu erhalten.

Der Antrag kann formlos meist bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eingereicht werden. Hierzu muss der Grad der Behinderung nachgewiesen sowie ein Passbild eingereicht werden. Die Erteilung und Ausstellung ist kostenlos.

Sonderregelungen für den blauen Parkausweis können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Auch innerhalb der EU (Europäische Union) und des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) können sich die Sonderregelungen stark unterscheiden.

Die Nutzung eines ausgezeichneten Behindertenparkplatzes ist seit 2001 nur mit dem blauen EU-Parkausweis gestattet – ältere, nationale Parkausweise haben ihre Gültigkeit verloren.

Orangefarbener Parkausweis – was ist der Unterschied?

Ein orangener Parkausweis, ist im Gegensatz zum blauen, nur regional gültig. Die Parkerleichterungen, die dieser Ausweis mit sich bringt, werden von den Bundesländern geregelt. Inhaber dieses Ausweises dürfen ihr Fahrzeug zwar nicht auf einem Behindertenparkplatz abstellen, können jedoch andere Parkerleichterungen in Anspruch nehmen.

Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B sowie einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80 Prozent können den orangefarbenen Parkausweis beantragen. Sofern die Behinderung als Funktionsstörung der unteren Gliedmaßen und der Lendenwirbelsäule vorliegt (VwV-StVO Ziffer 137).

Liegt der Grad der Behinderung bei mindestens 70 Prozent und gibt es zusätzlich auch eine Einschränkung der Herzfunktion und/oder der Atmungsorgane von mindestens 50 Prozent, kann auch hier dieser Parkausweis beantragt werden.

Darüber hinaus ist es in vielen Bundesländern und Gemeinden für Menschen mit Morbus Crohn, Colitis ulcerosa (GdB mindestens 60 Prozent) oder einem künstlichen Darmausgang und einer künstlichen Harnableitung möglich, den orangenen Parkausweis zu bekommen.

Dieser Parkausweis erlaubt dem Inhaber unter anderem das Parken …
Handwerkerparkausweis: Für viele Firmen eine gut Investition.
Handwerkerparkausweis: Für viele Firmen eine gut Investition.
  • im eingeschränkten Halteverbot,
  • in Fußgänger- und/oder Ladezonen,
  • zeitlich unbegrenzt.

Auch dieser Parkausweis muss bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde unter Nachweis der Behinderung beantragt werden. Die Ausstellung ist kostenlos.

Was ist ein Handwerkerparkausweis?

In vielen Städten und Ballungszentren, in denen die Parkraumbewirtschaftung großflächig eingeführt wurde, wurden für bestimmte Berufsgruppen spezielle Parkausweise eingeführt. Zu diesem Service gehört unter anderem auch der Parkausweis für Handwerker und bestimmte Dienstleister.

Auch der Handwerkerparkausweis muss für die jeweiligen Zonen und Bereiche bei der zuständigen Behörde oder dem Bezirksamt beantragt werden. Er ist entweder für sechs, zwölf oder 24 Monate gültig und für bis zu vier Fahrzeugkennzeichen nutzbar. Hier muss jedoch beachtet werden, dass nur jeweils ein Fahrzeug in der betreffenden Zone ohne Parkschein parken darf. Die Gebühren für die Parkausweise unterscheiden sich je nach Stadt und Gemeinde.

Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte studierte Anglistik und Germanistik ihre und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie Regeln zur Schifffahrt, ausländische Verkehrsregeln oder Vorschriften für Lkw-Fahrer.

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43 Kommentare

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  1. Sylvia
    Am 13. November 2024 um 12:40

    Gute Tag,

    können Sie mir behilflich sein, beim Antrag stellen für einen orangen Parkausweis.
    Bisher habe ich einen gelben Ausweis
    Ich habe einen Ausweis mit 60 Grad der Behinderung und ein G.
    Ich hatte in der Vergangen 3 Lungenembolien und bekomme schwer Luft.
    Ich kann nicht ohne Gehhilfen laufen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sylvia S

  2. Alexandra
    Am 26. November 2023 um 21:38

    Ist es okay wenn ich mein Parkticket 2 Minuten nachdem verlassen des Parkhauses bezahle?! Die Schranke hat sich aber trotzdem geöffnet?! Wie hoch würde sich meine Strafe belaufen ?

  3. Alexandra N
    Am 26. November 2023 um 21:29

    Hallo, mal angenommen ich parke an einem Sonntag in einem Parkhaus und vergesse vor lauter Eile mein Ticket zu entwerten. Die Schranke öffnet sich aber trotzdem und ich bezahle mein Ticket hinterher ( 2 Minuten nachdem ich das Parkhaus verlassen habe). Mit was für einer Strafe muss ich rechnen

  4. Gabriele H
    Am 14. November 2022 um 18:09

    Habe Zulassung und Nummernschilder erst heute Nachmittag bekommen, dann online einen Anwohnerparkausweis beantragt und bezahlt. Kommt in ein Paar Tagen! Wohin so lange mit dem Fahrzeug. Ich wohne in der [in der redaktion editiert].

  5. Sarah
    Am 23. September 2022 um 10:14

    Guten Tag,

    was passiert, wenn die Arbeitsstelle in einem Wohngebiet liegt, das nun ausschließlich Bewohnerparkplätzen haben soll?
    Gibt es Ausnahmeregelungen? Oder muss man sich für jeden Arbeitstag im Büro nun eine Tageskarte ziehen?

    Ich hoffe auf eine Rückmeldung. Vielen Dank.

  6. Andrea
    Am 22. Juli 2021 um 18:03

    Hallo,
    inwiefern muss gekennzeichnet sein um welchen Parkausweis es sich handelt und muss eine Zone bzw. ein Bereich angegeben sein? Hintergrund ist folgender: Bei uns auf dem Dorf sind Parkplätze für Besucher sehr rahr. Nun hat die Gemeinde auf die wenigen verfügbaren Parkplätze ein Parkplatzschild mit dem Zusatz “Nur mit Parkausweis” gestellt. Aus diesem Schild geht weder hervor, welcher Parkausweis verlangt wird noch für welche Parkplätze er gilt. Es handelt sich um eine Reihe von 5 Parkplätzen, das Schild steht dabei vor einem Parkplatz ohne Pfeil oder ähnliches.

    Vielen Dank und freundliche Grüße
    Andrea

  7. Sarah
    Am 25. Mai 2021 um 14:23

    Ich arbeite in Mitte in einem Laden und fahre dort mit meinem Auto. Gibt es Möglichkeit, dass ich dort eine Antrag für Parkplatz beantrage? Wenn ja was für eine?
    liebe grüße
    Sarah

  8. Mola
    Am 24. Januar 2021 um 17:36

    ich komme um 11:35 und stelle meine blaue parkausweis um 12:00 an der Parkplatz mit Maximal 4 stunden, ist das richtig?
    oder soll es um 11:00 sein ?
    Mfg

  9. Chris
    Am 30. Oktober 2020 um 17:38

    Hallo
    Ich habe eine kurze Frage. Darf ein Besitzer eines Sozialdienst-Parkausweises private oder Firmenparkplätze befahren die dem entsprechend gekennzeichnet sind ?

  10. Joe
    Am 22. September 2020 um 15:42

    Das Thema hier ist “Parkausweis – Regelungen für das Parken in kostenpflichtigen Zonen”, aber dann finden sich hier nur Infos zu Anwohnern (und Handwerkern und Behinderten)? Wenn vor einem gewerblich genutzten Gebäude eine Parkzone eingerichtet wird, wie kommen denn dann die Mitarbeiter zu ihren Ausweisen? Sie wohnen nicht dort und ihr Fahrzeuge sind evtl. noch nicht einmal in dem Kreis zugelassen, in dem die Parkzone eingerichtet wird. Wohl aber wird dort für das Objekt ähnlich an die Kommune bezahlt wie von Anwohnern auch.

  11. Scott
    Am 19. Juli 2020 um 9:27

    Hallo,

    wissen Sie ob man (keine Behinderungen) den Bewohnerparkausweis bekommen darf wenn man DIREKT an der Grenze zur Parkzone wohnt? Ich wohne in Berlin und zwar direkt an einer Zone-Kreuzung, unter uns sind 2 Zonen und alles noerdlich ist kostenfrei (Ringbahn in Prenzlauer Berg) – also ziemlich wenig Parken in meiner Kreisumfang, wer ein bisschen Abstand von der Zone hat hat quasi mehr Parken Moeglichkeiten rund um sich. Ich wollte wissen ob die Chance besteht, in meinem Fall, den Parkausweis ausnahmesweise zu bekommen.

    MfG,
    Scott

  12. Sandra
    Am 27. Januar 2020 um 12:27

    Hallo, wir wohnen in Leipzig und wollen einen Anwohnerparkausweis für unseren VW T4 haben. Dieser wurde uns schon zwei Mal abgelehnt, da das Fahrzeug (wegen der Trennwand die Fahrerkabine vom Rest trennt) als LKW zugelassen werden muss. LKW haben laut Stadt Leipzig kein Anrecht auf Anwohnerparkausweise weil verhindert werden soll das Gewebefahrzeuge wie LKW die Anwohnerparkplätze zuparken. Wir haben aber kein Gewerbe und nutzen das Fahrzeug (zugegeben etwas seltener) aber sonst gebnauso wie alle SUV Besitzer unserer Straße die genauso viel Platz brauchen. Das ist doch ungerecht.. Gibt es irgendwo genaue gesetzliche Regeln die LKW auschließen? Die Stadt verweist immer aus die STVO, aber darin habe zumindest ich keinen Wortlaut finden können, der explizit auschließt das wir einen Bewohnerparkausweis bekommen können.. Ausser das die Stadt auf iherer Homepage nicht von KFZ sondern von PKW spricht, finde ich nirgends einen Hinweis der ihr Rechtfertigen stützt.. Kann mir jemand mit entsprechendem Link zum Gesetzestext helfen damit ich vernünftig Einspruch erheben kann??
    Vielen Dank
    Sandra

  13. Marion M
    Am 10. August 2019 um 13:54

    Liebes Team,
    in meinem Stadtviertel in Köln wird demnächst Anwohnerparken eingeführt. Ich habe einen privaten Stellplatz für mein Auto gemietet. Ich bin freischaffende Künstlerin und habe in dem Haus wo ich wohne auch ein Ladenlokal als Arbeitsstätte. Wenn ich für eine Ausstellung be- oder entlade geht das leider nicht in 3 Minuten, ich muss 1-2 Tage vorher einen Parkplatz blockieren um beladen zu können. Wäre ein zusätzlicher Bewohnerparkausweis sinnvoll oder gibt es andere Alternativen? Ich freue mich auf eine Antwort!
    Freundliche Grüße Marion M

  14. Alexa
    Am 27. Juni 2019 um 16:24

    Liebes Team,

    mein Auto muss morgen in die Werkstatt, da die Automatik seit heute nicht mehr geht. Ich wohne in einem Bezirk mit Parkraumbewirtschaftung, auf der Plakette ist mein Kennzeichen erwähnt.
    Da ich von der Werkstatt einen Ersatzwagen für den Zeitraum der Reparatur erhalten werde, sicherlich für drei oder vier Tage, möchte ich gern wissen, wie ich mich nun verhalten soll. Reicht es, wenn ich einen handgeschriebenen Zettel in die Windschutzscheibe des Ersatzwagens lege, auf dem mein Kennzeichen und groß “Ersatzwagen” draufsteht? Ich möchte unbedingt vermeiden, dass ich ein Bußgeld zahlen muss, nur weil ich ja weiterhin bei mir parken muss. Wie mache ich es richtig?

    Danke für eine Antwort.

  15. Mathias
    Am 19. April 2019 um 15:35

    Darf ich mit meinem blauen Parkausweis auch in Bewohnerparkgebieten stehen, wo eigentlich nur Parken mit Anwohnerparkausweis erlaubt ist? Wie viel Stunden darf ich dann mit meinem PKW auf diesen frei wählbaren Anwohnerparkplätzen stehen? Die Anwohnerparkplätze sind für 2Jahre gültig. lg

  16. St. Weiler
    Am 7. Januar 2019 um 17:25

    Müssen Betreiber von Parkhäusernoder privaten Parkplätzen Behindertenparkplätze vorhalten? Ist es also erlaubt, dass Schwerbehinderte mit Europäischem Parkausweis in privaten Parkhäusern bzw. auf Privatparkplätzen grundsätzlich immer zahlen müssen?

  17. Jadranka
    Am 21. Dezember 2018 um 10:31

    meine Frage: wir sind im IT- Breitband Geschäft tätig und arbeiten für die Vodafon. Unsere Techniker sind den ganzen Tag unterwegs an verschiedenen Wohnungen. Laut unserer Mitarbeiter ist es oftmals beschwerlich einen geeigneten Parkplatz zu finden.
    Gibt es da eine möglichkeit das arbeiten der Mitarbeiter zu erleichtern?

  18. Julian
    Am 16. November 2018 um 14:32

    ” Verstoß: Sie haben gemäß Ziff. 3.2 AGB einen Parkverstoß begangen. Sie haben das Fahrzeug ohne gültigen Parkausweis abgestellt oder geparkt. Sie haben daher gem. Ziff. V. 1. lit b) eine Vertragsstrafe in Höhe von 30,00 Euro zu bezahlen. ”

    In der Zone in der Ich geparkt habe, braucht der Nutzer nur eine Parkscheibe und darf, damit 120 min. parken. Ich selbst habe keine Parkscheibe im Auto zur Hand gehabt und auf einen Zettel eine Uhrzeit geschrieben. Das war demjenigen der kontrolliert hat aber egal und hat mit einen Strafzettel mit dem oben genannten Verstoß unter den Scheibenwischer geklemmt. Jetzt Frage ich mich ob, einmal die Parkscheibe im generellen als Parkausweis zählt, da mir ja vorgeworfen wird ohne Parkausweis geparkt zu haben. Und zweitens, ob ein geschriebener Zettel eine Parkscheibe ersetzen kann und somit dann als Parkausweis gültig ist.

    Danke und MfG,

    Julian

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. November 2018 um 10:48

      Hallo Julian,

      die Parkscheibe ist ein offizielles Verkehrszeichen und kann daher normalerweise nicht durch einen Zettel ersetzt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Holger
    Am 27. Oktober 2018 um 18:52

    Hallo,
    ich war mit meiner Frau (Schwerbehindert, Blind, blauer EU-Parkausweis) bei einer Ihrer Freundinnen. Da sämtliche Parkbuchten belegt waren, stellte ich das Auto auf einem, den Parkbuchten vorgelagertem, verbreitertem Teil des Gehweges ab. Verkehrsteilnehmer wurden nicht behindert, da neben dem Auto mehr als 3m Platz waren. Park- oder Halteverbotschilder gibt es dort nicht. Trotzdem haben wir ein Verwarngeld ausgeschrieben bekommen (§12/4, §49 StVO, §24 StVG, 52a BKa). Ist das rechtens? Bislang war ich der Annahme, das mit dem EU-Parkausweis überall dort geparkt werden darf wo kein absolutes Halteverbot besteht und niemand behindert wird (Hydrant, Ausfahrt, abges. Bordstein usw.)

    Beste Grüße
    Holger

  20. Daniel
    Am 12. September 2018 um 21:07

    Hallo,
    Meine Freundin und ich sind an unterschiedlichen Orten in Berlin mit Parkraumbewirtschaftung gemeldet. Wäre es nun rechtlich legitim, dass jeder von uns eine Parkvignette für die Zone beantragt und am Auto befestigt?

    Vielen Dank für die Hilfe. Gruß Daniel

  21. Michael R.
    Am 5. September 2018 um 18:00

    Sehr geehrte Mitarbeiter, wie sieht es eigentlich mit den rechtlichen Regelungen des Parkens in einer Parkraumbewirtschaftungszone (herrliches Wort) für Anhänger bzw. Wohnwagen aus? Bisher kenne ich die Regel: wenn das Gespannfahrzeug (der Anhänger) angekoppelt ist und das Zugfahrzeug (PKW oä.) einen Anwohnerparkausweis besitzt, ist alles in Ordnung. Wenn entkoppelt: bekommt der Anhänger ein Ticket. Ist es möglich, für Anhänger ebenfalls einen (temporären) Anwohnerausweis zu erhalten?
    mfg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. November 2018 um 11:23

      Hallo Michael,

      die Regelungen variieren von Stadt zu Stadt. Sie sollten sich an die zuständige Behörde wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Simon
    Am 5. September 2018 um 12:57

    Was mir nirgends ersichtlich ist, ob es rechtlich zulässig ist, wenn sich Behörden selber Anwohnerparkausweise austellen und in Wohngebieten mit behördlichen Autos parken?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 26. Oktober 2018 um 17:22

      Hallo Simon,

      fragen Sie diesbezüglich am besten einen Anwalt für Verkehrsrecht. Dieser kann Sie über die Rechtslage diesbezüglich informieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Rita
    Am 27. Juni 2018 um 18:18

    Ich habe den Orangen Parkausweis und ich muss immer aufschreiben wo ich mich befinde. Meine frage ist wo hole ich dieses Formular oder wo ich dass runterladen kann?

    Lg Rita

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juli 2018 um 15:46

      Hallo Rita,

      eine solche Regelung ist uns nicht bekannt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Wolfgang B.
    Am 20. Dezember 2017 um 15:10

    Ich habe eine Blaue Berechtigungskarte für Behindertenparkplatz
    nun habe ich im Halteverbot geparkt. unter dem Halteschild waren 2 weitere Schilder 1.ein bild Lkw Frei und das 2.Be-und Entladezone ich habe dort geparkt, meine blaue parkarte sichtbar ein gelegt und die Parkscheibe auf Ankunft zeit gestellt
    war keine 3 stunde dort gestanden und ein Verwarnungsgeld über 25Euro bekommen wegen falsch parken
    nun meine frage ich darf doch dort parken
    mit freundlichen Grüßen freu ich mich auf eine Antwort ihrer seits

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Januar 2018 um 12:58

      Hallo Wolfgang B.,

      wir kennen die genauen Umstände vor Ort nicht; da es sich jedoch um eine Be- und Entladezone handelt, dürfen dort gar keine Autofahrer parken, da dies entsprechende Vorgänge sonst verhindert. Insofern dürfen Sie auch mit Behindertenausweis nicht dort parken und das Verwarngeld ist durchaus gerechtfertigt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Antje L.
    Am 30. November 2017 um 19:29

    Hallo liebes Team
    Ich habe den orangen Parkausweis. Habe jetzt ein Knöllchen nach Paragraf 24 Stvg .Parken im Bereich der durch Zeichen 260 gesperrt für Anwohner mit Parkausweis freigegeben war. Paragraf 41 Abs 1 iVm Anlage 2, Paragraf 49 STVO; Paragraf 24 StVG.
    Sind die 30€ berechtigt. Ich darf auf Anwohnerplätzen parken. Was hab ich falsch gemacht? Um die Anwohnerparkplätze zu erreichen mußte ich das Zeichen 260 ignorieren 😉oder?
    Freue mich auf eine Antwort von ihnen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Dezember 2017 um 12:25

      Hallo Antje,

      in diesem speziellen Fall müssen wir Sie an einen Anwalt für Verkehrsrecht verweisen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Matthias L.
    Am 3. November 2017 um 15:50

    Ist die Stadt verpflichtet eine begrenzte Anzahl an Parkausweisen für das jeweilige Gebiet in den Umlauf zu bringen?
    Ich habe das Gefühl dass viel mehr Ausweise ausgestellt wurden als Parkplätze vorhanden sind. Hinzu kommt dass Personen die nicht berechtigt sind ihren PKW dort abstellen. Da das Ordnungsamt so gut wie nie nachdem rechten sieht, bekommen nur die wenigsten ein Bußgeld.

    LG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. November 2017 um 9:52

      Hallo Matthias,

      gesetzliche Regelungen hierzu gibt es unseres Kenntnisstandes nicht. Laut einem Urteil des VG Freiburg (1 K 1505/04) gilt Folgendes: “Übersteigt die Zahl der potentiell privilegierten Bewohner die Zahl der ausgewiesenen Bewohnerparkplätze, so kann die Straßenbehörde nach Ermessen den Kreis der Bewohner einschränken, denen sie einen Bewohnerparkausweis erteilt. […] .Übersteigt die Zahl der Bewohner mit Parkausweis die Zahl der festgesetzten Bewohnerparkplätze um mehr als das Dreifache, dürfte wohl die Grenze überschritten sein, ab der sinnvollerweise von einer echten “Privilegierung” von Innenstadtbewohnern zur Verhinderung der Stadtumlandflucht nicht mehr die Rede sein kann, wie sie der Zweck der gesetzlichen/verordnungsrechtlichen Ermächtigung erfordert.”

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Thomas D.
    Am 10. Oktober 2017 um 22:02

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich habe eine Frage zu dem Orangeparkschein bei Parkzone in Berlin. Ich habe auch 50% Behinderungausweiss. Must ich etwas noch bezahlen. Wie viel kostet das Orangeparkschein in Berlin. Bitte sende mir eine Antwort zurück.
    Mit freundlichen Grüßen vom Thomas Dylewski

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. November 2017 um 8:59

      Hallo Thomas,

      der orangene Parkausweis ist nur regional gültig und bietet Ihnen einige Parkerleichterungen. In Berlin und Brandenburg dürfen Sie mit diesem sogar gekennzeichnete Behindertenparkplätze nutzen – dies ist sonst nur mit dem blauen Parkausweis möglich. Welcher Grad der Behinderung bzw. welche Art der Behinderung vorliegen muss, damit Sie den orangenen Parkausweis beantragen können, variiert je nach Bundesland. Informieren Sie sich hierzu am besten bei der für Sie zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Auf https://www.bussgeldkatalog.org/halten-parken/behindertenparkausweis/ finden Sie weitere Informationen zum Thema.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Frank H.
    Am 13. September 2017 um 19:15

    Ich habe gearde 2 Strafzettel bekommen . Es haltet sich um eine Seitenstraße und nirgendwo steht das man um dort zu parken einen parkschein ziehen muss.Jetzt frage ich mich was für regeln gibt es was die Kennzeichnung hierfür hätte sein müssen. Könnte es zb gültig sein wenn diese Kennzeichnung “irgendwo” um die ecke versteckt ist oder muss es schon so erkennbar sein ?
    Lg Frank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. September 2017 um 11:30

      Hallo Frank,

      ein Parkverbot muss hinreichend gekennzeichnet werden. Genaue gesetzliche Regelungen gibt es hierzu jedoch nicht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Daniel
    Am 28. Juli 2017 um 9:16

    Darf ein Anhänger auf einen Anwohenrparkplatz geparkt werden?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Juli 2017 um 11:31

      Hallo Daniel,

      damit ein Fahrzeug auf einem Bewohnerparkplatz abgestellt werden kann, wird ein entsprechender Parkausweis benötigt. Da der Anhänger nicht über einen solchen verfügen wird, darf er dort auch nicht abgestellt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Helen G.
    Am 29. Januar 2017 um 9:38

    Personenbezogener Behindertenparkplatz mit Ausweisnummer im Parkplatzschild wurde von einem fremden Besitzer eines blauen Behindertenausweises über mehr als mindestens 6 Stunden belegt. Lt. Polizei ist dafür kein Bußgeld im bay. Bussgeldkatalog vorgesehen.

    Da die Gefahr besteht, dass dieses Auto weiterhin auf diesem ausgewiesenen Parkplatz parkt Bitte ich um Auskunft, ob dies rechtens ist. Der Behinderte, dem dieser personenbezogene Parkplatz zusteht ist wegen hoher Querschnittslähmung auf diesen Parkplatz angewiesen.

    Bin für eine zeitnahe Antwort sehr dankbar.

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