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Bußgeldstelle Stadt Neuss und Bußgeldbehörde Rhein-Kreis Neuss

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Bußgeldstellen Neuss: Aufgaben, Öffnungszeiten und Kontakt

Die Bußgeldstelle Neuss ahndet Verkehrsverstöße im ruhenden und fließenden Verkehr.
Die Bußgeldstelle Neuss ahndet Verkehrsverstöße im ruhenden und fließenden Verkehr.

Mit 152.882 Einwohnern gehört Neuss zu den größten Städten in Nordrhein-Westfalen. Auch mit einer guten Infrastruktur und klaren Vorschriften für den Straßenverkehr ist es unvermeidlich, dass täglich Verkehrsverstöße begangen werden.

Die Bußgeldbehörde des Rhein-Kreises Neuss ist dafür zuständig, Verkehrsverstöße in und um Neuss zu ahnden und entsprechend zu sanktionieren. In Neuss – der größtes Stadt des Rhein-Kreises Neuss – gibt es außerdem eine eigene Bußgeldstelle, die sich um Verstöße im fließenden und ruhenden Verkehr innerhalb der Stadt Neuss kümmert. Die Bußgeldstelle Neuss ist hier dem Amt für Verkehrsangelegenheiten unterstellt.

Wie können Sie die Bußgeldstelle Neuss oder des Rhein-Kreises Neuss kontaktieren?

Sie wohnen in Neuss oder Umgebung und haben von der Bußgeldstelle einen Bußgeldbescheid erhalten? Wenn Sie Fragen zum Bußgeldbescheid haben oder gegen diesen einen Einspruch erheben möchten, können Sie die Bußgeldstelle kontaktieren.

Allgemein ist es ratsam, die Angelegenheit schriftlich zu regeln. Wenn Sie beispielsweise einen Einspruch einlegen und diesen aber persönlich abgeben, sollten Sie bei auf eine Empfangsbestätigung bestehen. Schicken Sie den Einspruch per Post, ist es empfehlenswert, den Brief als Einschreiben zu versenden.

Bußgeldstelle Stadt Neuss

Öffnungszeiten Bußgeldstelle/Verkehrsüberwachung:

  • Montag: 8 bis 16 Uhr
  • Dienstag: 8 bis 16 Uhr
  • Mittwoch: 8 bis 16 Uhr
  • Donnerstag: 13 bis 18 Uhr
  • Freitag: 8 bis 12:30 Uhr

Adresse:

Bußgeldstelle/Verkehrsüberwachung
Rheinstr. 18
41460 Neuss

Telefon: 02131 90-3920

E-Mail: verkehrslenkung@stadt.neuss.de

Homepage: serviceportal-neuss.de

Bußgeldstelle Rhein-Kreis Neuss

Kernarbeitszeiten der Mitarbeiter der Bußgeldstelle:

  • Montag: 9 bis 12 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
  • Dienstag: 9 bis 12 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
  • Mittwoch: 9 bis 12 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
  • Donnerstag: 9 bis 12 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
  • Freitag: 9 bis 12 Uhr

Adresse:

Bußgeldbehörde
Auf der Schanze 1
41515 Grevenbroich

Telefon: 02181 601-3640

Fax: 02181 601-3699

E-Mail: bussgeldstelle@rhein-kreis-neuss.de

Homepage: rhein-kreis-neuss.de

Welche Aufgaben haben die Mitarbeiter der Bußgeldstelle Neuss?

In der Regel hat jede Bußgeldstelle die selben Aufgaben. Auch in der Stadt Neuss und in der Bußgeldstelle Rhein-Kreis Neuss werden die Behörden in folgenden Fällen tätig:

Gegen den Bußgeldbescheid kann allgemein innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Erhalt des Bescheides Einspruch eingelegt werden.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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