Bußgeldstelle Grevenbroich: Aufgaben und Kontakt

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 19. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Welche Aufgaben hat die Bußgeldstelle in Grevenbroich?

Wofür ist die Bußgeldstelle Grevenbroich zuständig?
Wofür ist die Bußgeldstelle Grevenbroich zuständig?

Grevenbroich ist eine Stadt in Nordrhein-Westfalen. Mit 67.000 Einwohnern steht sie an 140. Stelle der größten Städte Deutschlands. In Grevenbroich werden wie in jeder anderen Stadt täglich Verkehrsverstöße begangen, die von der zuständigen Bußgeldstelle geahndet werden. Wie in den meisten großen Städten existiert auch eine Bußgeldstelle in Grevenbroich.

Die Bußgeldstelle Grevenbroich hat folgende Aufgaben:

Wie können Sie die Mitarbeiter der Bußgeldstelle Grevenbroich erreichen?

So erreichen Sie die Bußgeldstelle Grevenbroich:

Adresse:

Neues Rathaus – Erweiterungsbau
Ostwall 6
41515 Grevenbroich

Telefon: 02181 / 608-3299

Fax: 02181 / 608-3290

E-Mail: Bussgeldstelle@grevenbroich.de

Homepage: grevenbroich.de

Bußgeldbescheid von der Bußgeldstelle Grevenbroich erhalten?

Was sollten Sie tun, wenn Sie einen Bußgeldbescheid von der Bußgeldstelle Grevenbroich bekommen?
Was sollten Sie tun, wenn Sie einen Bußgeldbescheid von der Bußgeldstelle Grevenbroich bekommen?

Sie haben einen Bußgeldbescheid von der Bußgeldstelle in Grevenbroich erhalten und fragen sich, ob dieser rechtmäßig ist?

In der Regel muss ein Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Grevenbroich folgende Inhalte haben:

  • Die Angaben über Ihre Person.
  • Die Tatbezeichnung.
  • Den Tatvorwurf.
  • Die Tatzeit und den Tatort.
  • Die gesetzlichen Voraussetzungen der Ordnungswidrigkeit und die einschlägigen Bußgeldvorschriften.
  • Das Beweismittel.
  • Die Geldbuße und etwaige Nebenfolgen.

Wenn einer der genannten Inhalte fehlen, ist der Bußgeldbescheid in der Regel nicht gültig und Sie können diesen anfechten. Dies sollten Sie persönlich oder schriftlich bei der Bußgeldstelle Grevenbroich tun.

Gegen einen Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Grevenbroich können Sie innerhalb der Frist von 14 Tagen nach Erhalt des Bescheides Einspruch einlegen.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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