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Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe: Kontakt und Erreichbarkeit

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten durch die Zentrale Bußgeldstelle in Baden-Württemberg

Die Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe kümmert sich um die Verstöße auf der Autobahn.
Die Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe kümmert sich um die Verstöße auf der Autobahn.

Die Zentrale Bußgeldstelle in Baden-Württemberg ist die Bußgeldstelle Karlsruhe. Im Rahmen der Nummerierung durch Behörden wird sie auch „Referat 85 des Regierungspräsidiums Karlsruhe“ genannt.

Die Bußgeldstelle kümmert sich um die Ahndung der begangenen Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten und verschickt die Bußgeldbescheide. Dabei kümmert sie sich jedoch nicht um die Stadt Karlsruhe, sondern fungiert als Bußgeldstelle, die die Verstöße bestraft, die auf den Bundesautobahnen stattfinden. Die Verwaltung leitet das Verfahren mit dem versendeten Bußgeldbescheid ein.

Wer nicht auf der Bundesautobahn geblitzt wurde, muss sich an die unteren Verwaltungsbehörden oder die örtlichen Straßenverkehrsbehörden richten. Sie verschicken die Bußgeldbescheide für anderweitige Verstöße.

Die Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe (ZBS) verschickt also Bußgeldbescheide, kommuniziert mit den Polizeibehörden in den jeweiligen Fällen und spricht Fahrverbote aus.

Weitere Aufgaben der Zentralen Bußgeldstelle in Karlsruhe

Neben der Verfolgung der Verstöße auf den Autobahnen hat die Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe noch weitere Aufgaben, welche sie im Zuge einer Reformierung im Mai 2015 durch die Landesregierung erhielt.

So kümmert sich die ZBS Karlsruhe auch um die Ordnungswidrigkeiten, nach § 124 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (Benutzen von Wappen oder Dienstflaggen), Ordnungswidrigkeiten nach dem Landespressegesetz sowie dem Telemediengesetz (mit Ausnahme § 5 TMG – Allgemeine Informationspflichten).

Zudem übernimmt die Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe auch diejenigen Ordnungswidrigkeiten, welche nach dem Personenbeförderungsgesetz und dem Luftverkehrsgesetz geahndet werden. Dabei hängt es aber davon ab, ob das Regierungspräsidium Karlsruhe hierfür zuständig ist.

Seit Januar 2015 bietet die ZBS Karlsruhe an, dass jeder Betroffene, der einen Bußgeldbescheid erhält, sich online einloggen kann. Die Daten hierfür finden Sie auf dem Anhörungsbogen bzw. der Verwarnung. Hier können Sie Beweisfotos ansehen, aber auch den Anhörungs- oder Zeugenfragebogen ausfüllen.

Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe: Kontaktmöglichkeiten

Haus­an­schrift
Ka­pel­len­stra­ße 17
76131 Karls­ruh­e

Post­an­schrift
Zen­tra­le Buß­geld­stel­le
76073 Karlsruhe

Telefon: 0721 926-0 (Sprechzeiten Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr)

Fax: 0721 93340290

E-Mail: poststelle-zbs@rpk.bwl.de

Home­page: rp.baden-wuerttemberg.de

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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