Bußgeldstelle in München: Aufgaben und Kontakt

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 21. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Bußgeldstelle der Stadt München

Die Bußgeldstelle in München hat wegen der Vielzahl an Einwohnern und Touristen viel zu tun.
Die Bußgeldstelle in München hat wegen der Vielzahl an Einwohnern und Touristen viel zu tun.

FC Bayern München, Oktoberfest, Viktualienmarkt – damit verbinden viele Menschen die Landeshauptstadt des Freistaates Bayern. Bei etwa 1,5 Millionen Einwohnern und ganzjährigem Tourismus ist der Straßenverkehr stets ausgelastet. Wo viele Verkehrsteilnehmer unterwegs sind, da bleiben Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung nicht aus.

Verfahren zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten übernimmt aber nicht die Bußgeldstelle in München, sondern die Kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ). Im Sinne des Ordnungswidrigkeitenrechts liegt die Hauptaufgabe der Bußgeldstelle in München darin, die schutzwürdigen Interessen des Einzelnen sowie der Allgemeinheit abzusichern. Hierfür arbeiten die zuständigen Mitarbeiter mit den Kollegen der Polizei Hand in Hand.

Wofür ist die Bußgeldstelle in München konkret zuständig?

Sowohl die Polizei als auch Bürgerinnen oder Bürger der Landeshauptstadt können sich an die Bußgeldstelle in München wenden, wenn sie Verstöße gegen Vorschriften aus den Bereichen

  • Gewerbe,
  • Sicherheit und
  • Ordnung

melden möchten. Nach genauer Prüfung des jeweiligen Einzelfalls entscheiden die verantwortlichen Beamten, ob ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird oder nicht.

Sie wollen bei der Bußgeldstelle in München Verstöße im Verkehr melden? Hierfür ist diese der falsche Absprechpartner. Um den Bereich Verkehr kümmert sich in München die kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ).

Sowohl fließender als auch ruhender Verkehr werden von der KVÜ überwacht. Verwarnungs- und Bußgeldverfahren werden außerdem eigenständig durchgeführt. Auch um die Vergabe von Parkausweisen für das Stadtgebiet kümmert sich die KVÜ.

Wie Sie die Bußgeldstelle in München kontaktieren können

Die Bußgeldstelle München können Sie z. B. per Post kontaktieren.
Die Bußgeldstelle München können Sie z. B. per Post kontaktieren.

Wenn Sie Zweifel an einer ausgestellten Verwarnung haben und begründete Einwände vorbringen können, dann steht es Ihnen frei, die Bußgeldstelle in München zu deren Öffnungszeiten aufzusuchen. Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid können Sie binnen zwei Wochen einlegen. Hierfür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Fax,
  • Brief,
  • E-Mail und
  • persönliche Kontaktaufnahme.

Telefonisch kann hingegen nicht Einspruch eingelegt werden, da dies gemäß der Gesetzeslage nicht zulässig ist. Außerdem empfiehlt es sich bei Einsprüchen einen Rechtsbeistand bezüglich der Prüfung des Falls in Anspruch zu nehmen.

Bußgeldstelle München:

Hinweis: Hier werden keine Verstöße aus dem Bereich Verkehr bearbeitet. Dafür ist die Kommunale Verkehrsüberwachung zuständig.

Postanschrift:

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung I, Bußgeldstelle
Ruppertstr. 19
80466 München

Fax: 089 233-24905

E-Mail: bussgeldstelle.kvr@muenchen.de

Homepage: https://www.muenchen.de/rathaus/

Kommunale Verkehrsüberwachung in München (hier werden Verstöße aus dem Bereich Verkehr bearbeitet):

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung I, Sicherheit und Ordnung, Prävention
Verkehrsüberwachung
Innendienst, Verwarnungsverfahren
Ruppertstr. 19
80466 München

Tel.: 089 233-44444

Fax: 089 233-44488

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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