Bußgeldstelle für München: Aufgaben und Kontakt
Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 17. November 2020
Zentrale Bußgeldstelle der Stadt München
Die Bußgeldstelle in München hat wegen der Vielzahl an Einwohnern und Touristen viel zu tun.
FC Bayern München, Oktoberfest, Viktualienmarkt – damit verbinden viele Menschen die Landeshauptstadt des Freistaates Bayern. Bei etwa 1,5 Millionen Einwohnern und ganzjährigem Tourismus ist der Straßenverkehr stets ausgelastet. Wo viele Verkehrsteilnehmer unterwegs sind, da bleiben Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung nicht aus.
Verfahren zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten übernimmt die Bußgeldstelle in München, welche dem Kreisverwaltungsreferat angehört. Im Sinne des Ordnungswidrigkeitenrechts liegt die Hauptaufgabe der Bußgeldstelle in München darin, die schutzwürdigen Interessen des Einzelnen sowie der Allgemeinheit abzusichern. Hierfür arbeiten die zuständigen Mitarbeiter mit den Kollegen der Polizei Hand in Hand.
Inhaltsverzeichnis:
Wofür ist die Bußgeldstelle in München konkret zuständig?
Sowohl die Polizei als auch Bürgerinnen oder Bürger der Landeshauptstadt können sich an die Bußgeldstelle in München wenden, wenn sie Verstöße gegen Vorschriften aus den Bereichen
- Gewerbe,
- Sicherheit und
- Ordnung
melden möchten. Nach genauer Prüfung des jeweiligen Einzelfalls entscheiden die verantwortlichen Beamten, ob ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird oder nicht.
Sowohl fließender als auch ruhender Verkehr werden von der KVÜ überwacht. Verwarnungs- und Bußgeldverfahren werden außerdem eigenständig durchgeführt. Auch um die Vergabe von Parkausweisen für das Stadtgebiet kümmert sich die KVÜ.
Wie Sie die Bußgeldstelle in München kontaktieren können
Wenn Sie Zweifel an einer ausgestellten Verwarnung haben und begründete Einwände vorbringen können, dann steht es Ihnen frei, die Bußgeldstelle in München zu deren Öffnungszeiten aufzusuchen. Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid können Sie binnen zwei Wochen einlegen. Hierfür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- Fax,
- Brief,
- E-Mail und
- persönliche Kontaktaufnahme.
Telefonisch kann hingegen nicht Einspruch eingelegt werden, da dies gemäß der Gesetzeslage nicht zulässig ist. Außerdem empfiehlt es sich bei Einsprüchen einen Rechtsbeistand bezüglich der Prüfung des Falls in Anspruch zu nehmen.
Adresse | Kontakt | |
---|---|---|
Stadt München | Bußgeldstelle Pilgersheimer Straße 20 81543 München Deutschland Postanschrift: Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat (KVR) Hauptabteilung III Straßenverkehr Verkehrsüberwachung Innendienst, Verwarnungsverfahren Ruppertstr. 19 80466 München | Telefon 089 233-86555 (Verwarnverfahren) / 089 233-86610 (Bußgeldstelle) Fax 089 233-86556 bussgeldstelle.kvr@muenchen.de Homepage https://www.muenchen.de/rathaus/ |
Bildnachweise: Fotolia.com/Peter Maszlen (Header)
Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte: