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Zentrale VOWi-Stelle Straubing: Aufgaben und Kontakt

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Zuständigkeit der Verkehrsordnungs­widrigkeitenstelle Straubing

Die Zentrale VOWi-Stelle Straubing ist Teil des Bayerischen Polizeiverwaltungsamtes.
Die Zentrale VOWi-Stelle Straubing ist Teil des Bayerischen Polizeiverwaltungsamtes.

Die Zentrale Verkehrsordnugnswidrigkeitenstelle Straubing (kurz: Zentrale VOWi Straubing) ist ein Teil des Bayerischen Polizeiverwaltungsamts – genauer gesagt bildet es die Abteilung II.

Die Zentrale VOWi in Straubing ist nur für Verwarngelder zuständig. D. h. begeht ein Autofahrer in Bayern eine Verkehrsordnungswidrigkeit, die ein Verwarngeld bis 55 Euro nach sich zieht, erhält er vermutlich Post aus Straubing.

Bei Verstößen, für die ein Bußgeld verhangen wird, ist die ZBS Viechtach in Bayern verantwortlich.

Was macht die Zentrale Verkehrsordnungs­widrigkeitenstelle Straubing?

Begeht ein Autofahrer Verkehrsverstöße, wird er von der Verkehrsordnungswidrigkeitenstelle Straubing Post bekommen (sofern es noch im Verwarngeldbereich liegt). Die Mitarbeiter der Zentralen VOWi-Stelle Straubing leisten jedoch auch die Vorarbeit für den Erlass von Bußgeldbescheiden.

Welche Inhalte sollte der Bußgeldbescheid der Zentralen VOWi-Stelle Straubing haben?

Der Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Straubing sollte bestimmte Angaben beinhalten, damit er gültig ist. Folgende Angaben sind erforderlich:

  • Angaben über die Person
  • der Tatgegenstand
  • die Tatzeit
  • der Tatort
  • die gesetzliche Voraussetzungen der Ordnungswidrigkeit
  • die einschlägigen Bußgeldvorschriften
  • das Beweismittel
  • die Geldbuße und ggf. andere Sanktionen.

Des Weiteren muss der Bußgeldbescheid eine Belehrung enthalten, in der folgende Informationen stehen:

  • Der Bescheid muss darauf hinweisen, dass der Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Straubing rechtskräftig und vollstreckbar ist, sofern kein Widerspruch erhoben wird.
  • Dass ein Einspruch sich zum Nachteil entwickeln kann.
  • Dass der Verkehrssünder bei Rechtskraft des Bußgeldbescheides die Geldbuße begleichen muss.
  • Es muss darauf hingewiesen werden, dass bei Nichtzahlung eine Erzwingungshaft angeordnet werden kann.

Wie können Sie die Zentrale VOWi-Stelle in Straubing kontaktieren?

Haben Sie eine Verwarnung von der Zentralen VOWi-Stelle Straubing erhalten? Oder wollen Sie allgemeine Informationen haben, die nur von der Zentralen VOWi-Stelle Straubing zur Verfügung gestellt werden können? Dann können Sie Abteilung II des Bayerischen Polizeiverwaltungsamtes entweder persönlich, schriftlich oder telefonisch kontaktieren:

Adresse:

Zentrale VOWi-Stelle im Bayerischen Polizeiverwaltungsamt
Hirschberger Ring 38
94315 Straubing

Telefon: 09421/549-350

Fax: 09421/549-209

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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