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Polizeiverwaltungsamt Bayern – Aufgaben und Standorte im Freistaat

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Seit wann gibt es das Polizeiverwaltungsamt Bayern?

Das Polizeiverwaltungsamt Bayern saß in seiner Anfangszeit in München.
Das Polizeiverwaltungsamt Bayern saß in seiner Anfangszeit in München.

Das Polizeiverwaltungsamt Bayern ist für alle im Freistaat Bayern begangenen und festgestellten Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständig. Die bayerische Behörde, die heute ihren Sitz in Straubing hat, besteht unter verschiedenen Namen bereits seit dem 1. Mai 1946.

Doch welche Kompetenzen hat das bayerische Polizeiverwaltungsamt in Straubing? Unter welchen Umständen müssen Sie sich mit dem Amt auseinandersetzen und wie nehmen Sie Kontakt auf?

Dieser Beitrag beantwortet die wichtigsten Fragen und stellt das Polizeiverwaltungsamt Bayern vor.

Welche Aufgaben übernimmt das Polizeiverwaltungsamt Bayern?

Die Aufgaben, die das Polizeiverwaltungsamt Bayern übernimmt, sind zwischen mehreren Standorten aufgeteilt. Doch auch darüber hinaus besteht eine Unterteilung. Insgesamt umschließt das Amt drei Abteilungen. Abteilung I mit Sitz in Straubing ist zuständig für die allgemeine Verwaltung.

Abteilung II

Abteilung II – die Zentrale VOWi-Stelle, die ihren Sitz ebenfalls in Straubing hat, ist für die Bearbeitung von schriftlichen Verwarnungen bis zu einer Höhe von 55 Euro zuständig. Außerdem wird hier die Vorarbeit zum Erlass von Bußgeldbescheiden geleistet. Jährlich werden hier etwa drei Millionen Vorgänge bearbeitet.

Hier erfahren Sie mehr über die Zentrale VOWi-Stelle des Bayerischen Polizeiverwaltungsamtes in Straubing.

Abteilung III

Das bayerische Polizeiverwaltungsamt führt in Viechtach die Zentrale Bußgeldstelle (ZBS)
Das bayerische Polizeiverwaltungsamt führt in Viechtach die Zentrale Bußgeldstelle (ZBS)

Die Abteilung III des bayerischen Polizeiverwaltungsamtes sitzt seit den 1980er Jahren in Viechtach und ist für den Erlass von Bußgeldbescheiden ab einer Höhe von 60 Euro zuständig. Sie bildet die Zentrale Bußgeldstelle in Bayern. Außerdem regelt sie die Abwicklung des gesamten Bußgeldverfahrens. Hier werden jedes Jahr ungefähr eine Million Bescheide erstellt.

Hier erfahren Sie mehr über die zentrale Bußgeldstelle in Viechtach.

Wann wenden Sie sich an das Polizeiverwaltungsamt Bayern?

Wenn Sie mit dem Polizeiverwaltungsamt Bayern in Verbindung treten, dann meist in Form der Zentralen Bußgeldstelle (ZBS). Diese übernimmt die Verfolgung und Ahndung fast aller Ordnungswidrigkeiten in ganz Bayern und arbeitet dafür mit den örtlichen bayerischen Dienststellen der Polizei zusammen. Ermittelt die Polizeistelle vor Ort eine Ordnungswidrigkeit, für die ein Bußgeld fällig wird, schickt sie die gesammelten Daten und Beweise an die ZBS und erstattet gegebenenfalls außerdem Anzeige gegen die schuldige Partei.

Ab diesem Punkt übernimmt das Polizeiverwaltungsamt Bayern die Ermittlungen und versendet auch den Bußgeldbescheid, sollte sie die bisherigen Ergebnisse bestätigen können.

Haben Bürger einen Bußgeldbescheid erhalten, können sie binnen 14 Tagen ab Erhalt Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Einspruchsberechtigt ist jedoch nur die Person, an die der Bußgeldbescheid adressiert ist. Dritte können nur mit entsprechender Vollmacht Einspruch einlegen.

Für gewöhnlich fallen für Sie beim Einspruch keine Kosten an, außer gegebenenfalls Postgebühren. Allerdings haben Sie mittlerweile auch die Möglichkeit, Ihren Einspruch auf elektronischem Wege dem Polizeiverwaltungsamt Bayern zukommen zu lassen.

Wo befindet sich das Polizeiverwaltungsamt Bayern?

Der Hauptsitz des Polizeiverwaltungsamtes in Bayern ist unter folgender Adresse anzutreffen:

Hirschberger Ring 38
94315 Straubing

Telefon: 09452/549-0

Fax: 09421/549-120

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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