Polizeiverwaltungsamt Bayern – Verwaltung und Standorte im Freistaat
Von Sandra, letzte Aktualisierung am: 21. November 2019
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Sitze in Straubing und Viechtach
Das Polizeiverwaltungsamt Bayern saß in seiner Anfangszeit in München.
In den 1980er Jahren wurde die zentrale Bußgeldstelle nach Viechtach verlegt, wo heute ein Nebensitz der Amtes steht.
Doch welche Kompetenzen hat das bayerische Polizeiverwaltungsamt in Straubing? Unter welchen Umständen müssen Sie sich mit dem Amt auseinandersetzen und wie nehmen Sie Kontakt auf?
Dieser Beitrag beantwortet die wichtigsten Fragen und stellt das Polizeiverwaltungsamt Bayern sowie die Bußgeldstelle vor.
Inhaltsverzeichnis:
Welche Aufgaben übernimmt das Polizeiverwaltungsamt Bayern?
Die Aufgaben, die das Polizeiverwaltungsamt Bayern übernimmt, sind zwischen den beiden Standorten aufgeteilt. Doch auch darüber hinaus besteht eine Unterteilung. Insgesamt umschließt das Amt drei Abteilungen. Abteilung I mit Sitz in Straubing ist zuständig für die allgemeine Verwaltung.
Abteilung II
Abteilung II, die ihren Sitz ebenfalls in Straubing hat, ist für die Bearbeitung von schriftlichen Verwarnungen bis zu einer Höhe von 55 Euro zuständig. Außerdem wird hier die Vorarbeit zum Erlass von Bußgeldbescheiden geleistet. Jährlich werden hier etwa drei Millionen Vorgänge bearbeitet.
Abteilung III
Das bayerische Polizeiverwaltungsamt führt in Viechtach die Zentrale Bußgeldstelle (ZBS)
Wann wenden Sie sich an das Polizeiverwaltungsamt Bayern?
Wenn Sie mit dem Polizeiverwaltungsamt Bayern in Verbindung treten, dann meist in Form der Zentralen Bußgeldstelle (ZBS) in Viechtach. Diese übernimmt die Verfolgung und Ahndung fast aller Ordnungswidrigkeiten in ganz Bayern und arbeitet dafür mit den örtlichen bayerischen Dienststellen der Polizei zusammen. Ermittelt die Polizeistelle vor Ort eine Ordnungswidrigkeit, schickt sie die gesammelten Daten und Beweise an die ZBS in Viechtach und erstattet gegebenenfalls außerdem Anzeige gegen die schuldige Partei.
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Ab diesem Punkt übernimmt das Polizeiverwaltungsamt Bayern die Ermittlungen und versendet auch den Bußgeldbescheid, sollte sie die bisherigen Ergebnisse bestätigen können.
Ein Einspruch muss bei der bayerischen Verwaltungsbehörde innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bescheids eingelegt werden. Außerdem muss es sich bei der Person, die Einspruch einlegt, in der Regel um den Adressaten des Bußgeldes handeln. Dritte können nur mit entsprechender Vollmacht Einspruch einlegen.
Für gewöhnlich fallen für Sie beim Einspruch keine Kosten an, außer gegebenenfalls Postgebühren. Allerdings haben Sie mittlerweile auch die Möglichkeit, Ihren Einspruch auf elektronischem Wege dem Polizeiverwaltungsamt Bayern zukommen zu lassen.
Wo befindet sich das Polizeiverwaltungsamt Bayern
Die beiden Stellen des Polizeiverwaltungsamtes in Bayern sind unter folgenden Adressen anzutreffen:
Stelle | Adresse |
---|---|
Hauptsitz Straubing | Hirschberger Ring 38 94315 Straubing Postfach 202 94302 Straubing Telefon: +49 (0)9421 549-0 E-Mail: pva.straubing@polizei.bayern.de |
ZBS Viechtach | Mönchshofstraße 43 94234 Viechtach Telefon: +49 (0)9942 952-580 |
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