Bußgeldstelle in Frankfurt am Main: Aufgaben und Kontakt

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 23. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Was macht die Bußgeldstelle in Frankfurt am Main?

Wann können Sie sich an die Mitarbeiter der Bußgeldstelle in Frankfurt wenden?
Wann können Sie sich an die Mitarbeiter der Bußgeldstelle in Frankfurt wenden?

Eine Bußgeldstelle ist generell ein Teil des öffentlichen Ordnungsamtes und hat die Aufgaben, Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen und entsprechend zu sanktionieren.

Zwar ist die Bußgeldstelle vordergründig für das Straßenverkehrsrecht zuständig, aber auch für andere Rechtsgebiete wie Polizeigesetz, städtische Polizeiverordnungen, Waffenrecht, Jagd- und Fischereirecht, Gewerbe- und Gaststättenrecht, Spielrecht, Jugendschutzrecht, Melde-, Pass- und Ausweiswesen, Ausländerrecht und Schulrecht.

Haben Sie einen Verstoß im ruhenden oder fließenden Verkehr begangen, wird je nach Härte eine Verwarnung, ein Bußgeldbescheid und unter Umständen eine Anzeige auf Sie zukommen.

Aufgaben der Bußgeldstelle Frankfurt

Folgende Aufgaben haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bußgeldstelle in Frankfurt:

  • Ordnungswidrigkeiten verfolgen.
  • Bußgeldbescheide verschicken.
  • Im Falle eines Fahrverbots Führerscheine einsammeln und wieder ausgeben.
  • Bußgeldverfahren einleiten.

Wo ist in der Stadt Frankfurt die Bußgeldstelle?

Wie können Sie die Mitarbeiter der Bußgeldstelle Frankfurt kontaktieren?
Wie können Sie die Mitarbeiter der Bußgeldstelle Frankfurt kontaktieren?

Sie wohnen in Frankfurt am Main und wollen die Bußgeldstelle kontaktieren, weil Sie fälschlicherweise einen Bußgeldbescheid bekommen haben und Widerspruch einlegen wollen? Oder Sie möchten Ihren Führerschein nach der Sperrfrist zurückhaben? Dann können Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bußgeldstelle in Frankfurt kontaktieren und um Rat bitten.

Sie können die Bußgeldstelle in Frankfurt per E-Mail, per Telefon, schriftlich oder persönlich kontaktieren.

Allgemein gilt, dass Sie ein telefonisches Gespräch nur führen sollten, wenn Sie allgemeine Fragen haben oder eine kurze Beratung brauchen. Einen Widerspruch beispielsweise müssten Sie schriftlich oder persönlich einreichen.

Im Falle einer Postsendung sollten Sie den Brief per Einschreiben verschicken. Wird der Widerspruch persönlich abgegeben, sollten Sie um eine schriftliche Empfangsbestätigung bitten.

Im Folgenden finden Sie die Möglichkeiten, wie Sie die Bußgeldstelle in Frankfurt kontaktieren können:

Adresse:

Kley­er­stra­ße 86
60326 Frank­furt am Main

Telefon: 069 212 43936

Fax: 069 212 9743754

E-Mail:
Bußgeldstelle: bussgeld@stadt-frankfurt.de
Verwarnungsgeldstelle: verwarngeld@stadt-frankfurt.de
Allgemeine Ordnungswidrigkeiten: allgemeineowi@stadt-frankfurt.de

Homepage: www.frankfurt.de

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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