Auf dem Blitzerfoto das Gesicht verdeckt: Sind Sanktionen möglich?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 20. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Ist ein Blitzerfoto gültig, wenn der Fahrer nicht erkennbar ist?

Geblitzt mit Sonnenbrille? Ist auf dem Blitzerfoto das Gesicht verdeckt, kann es ungültig sein.
Geblitzt mit Sonnenbrille? Ist auf dem Blitzerfoto das Gesicht verdeckt, kann es ungültig sein.

Leistet sich ein Fahrer einen Verstoß im Straßenverkehr, wird im Regelfall ein Bußgeldverfahren gegen ihn eröffnet. Dabei besteht der erste Schritt der zuständigen Behörde daraus, einen Anhörungsbogen an den Halter des Kfz zu versenden, mit dem die Ordnungswidrigkeit begangen wurde. Möglicherweise hatte dieser sein Fahrzeug verliehen und ihn trifft daher keine Schuld.

Sollte dem so sein, kann er im Anhörungsbogen angeben, wer zur Tatzeit wirklich mit seinem Auto unterwegs war. Eine Pflicht dazu besteht allerdings nicht. Entscheidet er sich dafür, den eigentlichen Fahrer zu benennen, erhält dieser im Anschluss einen Bußgeldbescheid, in dem die jeweiligen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog aufgeführt sind.

Handelte es sich bei der Ordnungswidrigkeit um eine Geschwindigkeitsüberschreitung, enthält dieser Bescheid häufig auch ein „Blitzerfoto“, das als Beweis für den Verstoß fungiert. Aber wie verhält es sich, wenn auf dem Blitzerfoto das Gesicht des Fahrers verdeckt ist? Macht dies den Bußgeldbescheid ungültig? In unserem Ratgeber erfahren Sie es.

FAQ: Gesicht verdeckt auf Blitzerfoto

Wann gilt das Gesicht als verdeckt auf dem Blitzerfoto?

Wichtige Gesichtszüge um Augen, Nase und Mund sollten auf dem Blitzerfoto erkennbar sein. Ist dies nicht der Fall, können Sie gegebenenfalls nicht eindeutig identifiziert werden,

Wie kann ein Gesicht auf dem Blitzerfoto verdeckt sein?

Ein Schatten, eine Kopfbedeckung, die Blende, eine Hand, die Haare oder eine Sonnenbrille können das Gesicht verdecken und dafür sorgen, dass Sie auf dem Blitzerfoto nicht zu erkennen sind.

Lohnt sich ein Einspruch, wenn mein Gesicht auf dem Blitzerfoto verdeckt ist?

Ob sich ein Einspruch lohnt, wenn Ihr Gesicht auf dem Blitzerfoto verdeckt ist, kann ein Anwalt für Verkehrsrecht am besten beurteilen. Nur weil Ihr Gesicht teilweise verdeckt ist, heißt das nicht, dass der Bußgeldbescheid automatisch ungültig ist.

Im Video: Alles Wichtige zum Blitzerfoto

In unserem Video erfahren Sie alles Wichtige zum Blitzerfoto.
In unserem Video erfahren Sie alles Wichtige zum Blitzerfoto.

Blitzerfoto: Was muss zu sehen sein?

Fehlt beispielsweise der Hinweis auf eine mögliche Erzwingungshaft, wenn das Bußgeld nicht gezahlt wird, die Frist wurde falsch berechnet oder das Aktenzeichen ist nicht korrekt, ist der Bußgeldbescheid in der Regel fehlerhaft und somit ungültig. Doch gilt dies auch, wenn auf dem jeweiligen Blitzerfoto das Gesicht verdeckt ist?

Grundsätzlich muss das Blitzerfoto eine einwandfreie Identifizierung des Fahrers ermöglichen. Das bedeutet, er muss z. B. anhand seiner Gesichtszüge oder anderer markanter Merkmale an Augen, Mund oder Nase erkennbar sein. Wurden Sie beispielsweise mit einer großen Sonnenbrille geblitzt und dementsprechend ist auf dem Blitzerfoto Ihr Gesicht teilweise verdeckt, kann dies nicht mehr möglich sein.

In einem solchen Fall empfiehlt es sich, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Dazu haben Sie zwei Wochen lang Zeit, nachdem Sie den entsprechenden Bescheid erhalten haben. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie bei diesem Vorhaben unterstützen und Ihnen eine erste Einschätzung geben, wie die Aussichten auf Erfolg in Ihrem persönlichen Fall aussehen.

Wie geht es nach dem Einspruch weiter?

Ist auf der Aufnahme durch den Blitzer das Gesicht verdeckt, kann ein Einspruch erfolgreich sein.
Ist auf der Aufnahme durch den Blitzer das Gesicht verdeckt, kann ein Einspruch erfolgreich sein.

Nachdem Sie Einspruch eingelegt haben, weil auf dem Blitzerfoto Ihr Gesicht verdeckt war, prüft die zuständige Behörde die Umstände der Tat normalerweise erneut in einem sogenannten Zwischenverfahren. Der jeweilige Richter muss sich in diesem Fall eingehend mit dem Foto befassen und jedes Detail genau betrachten.

Dazu gehören sowohl Ausführungen zu den charakteristischen Merkmalen im Gesicht der betroffenen Personen als auch zur Qualität der gemachten Aufnahme durch den Blitzer. Ist der Fahrer nicht einwandfrei erkennbar, kann ein sogenanntes anthropologisch-morphologisches Gutachten erstellt werden.

Ein solches Gutachten ist allerdings nicht nur mit einem großen Aufwand, sondern auch mit einigen Kosten verbunden. Ist auf dem Blitzerfoto Ihr halbes Gesicht verdeckt und der Richter kann Sie partout nicht erkennen, stehen die Chancen gut, dass Ihrem Einspruch stattgegeben wird. Das Bild wird dann als ungültig angesehen.

Interessant: Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf entschied in einem Urteil vom 28.02.2011 (Az. IV-4 RBs 29/11), die Entscheidung eines Amtsrichters zu beanstanden, da das Blitzerfoto schlichtweg zu undeutlich war. Der entsprechende Richter verzichtete darauf, sich detailliert mit dem Bild auseinanderzusetzen und die Merkmale aufzuzählen, die seiner Meinung nach zu einer einwandfreien Identifizierung geführt hatten. Aufgrund dieser Unterlassung wurde das Urteil schließlich aufgehoben. Ist auf dem Blitzerfoto also Ihr Gesicht verdeckt und Sie können nicht ohne Einwände identifiziert werden, bietet sich ein Einspruch durchaus an.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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9 Kommentare

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  1. Britta
    Am 18. November 2024 um 17:43

    Wenn man geblitzt wurde und das Gesicht mehr als die Hälfte durch die A-Säule verdeckt ist, kann man Einspruch einlegen? Auf dem Foto ist nur ein Auge und der Haaransatz zu sehen.

  2. Tom
    Am 27. Juni 2024 um 0:44

    Hallo,
    Bereits im April dieses Jahres wurde ich mit ca 21kmh außerorts geblitzt und erhielt Bußgeld und einen Punkt. Allerdings wurde ich heute mit ca 25-26 km/h mit Toleranzabzug geblitzt außerorts. Könnte mir jetzt ein Fahrverbot drohen?

    Danke für eine Antwort
    MfG

  3. Helmut
    Am 21. August 2023 um 12:20

    Wer muss das Gutachten über ein Foto bezahlen?
    Kann einfach ein sehr schlechtes Foto gemacht werden, und dann verlangt werden, dass der Fahrer das Gutachten zahlen muss, wenn er identifiziert wird ?

  4. Paul L
    Am 4. Juli 2020 um 14:14

    Guten Tag
    Ich habe ein anhörungsbogen bekommen wurde auf dem Motorrad geblitzt ist das Bild rechtskräftig da mein Gesicht nicht sichtbar ist (dunkles Visier) und kein Nummernschild sichtbar ist

  5. Dave
    Am 10. September 2019 um 14:00

    Hallo, ich habe einen Bussgeldbescheid mit Foto erhalten. Da dies auf einem Krad passiert ist und der jeweilige Fahrer/in hat ein verspiegeltes Visier hat, ist absolut kein Gesicht zu erkennen und ich bin an diesem Tage definitiv kein Krad gefahren

  6. Recocan
    Am 23. Juli 2019 um 4:02

    Sehr geehrte Damen und Herrn
    Ich habe ein frage wenn Mann geblitzt wurde ist mit Beifahrer oder nur Fahrer

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Juli 2019 um 9:17

      Hallo Recocan,

      meist ist der gesamte vordere Bereich des Austos sichtbar. Es kann aber Unterschiede zwischen den einzelnen Blitzerarten geben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Hartmut A.
    Am 2. Mai 2019 um 16:58

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich erhielt ein Schreiben über ein Verwarnungsgeld von 30 EUR wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, auf dem Bild ist aber in keinster Weise erkennbar, um welche Person es sich handelt (nur schemenhaft der Kopf, keine Gesichtszüge). Wenn ich nun Einspruch erhebe und es zu einem Zwischenverfahren und evtl. einem anthropologisch-morphologisches Gutachten kommen könnte, müßte ich bei diesen Verfahrenschritten persönlich anwesend sein? Hintergrund ist der, dass ich im Ausland tätig bin und nicht kurzfristig “einfliegen” könnte.

    Mit bestem Dank und Grüßen,
    H. A.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Juni 2019 um 10:20

      Hallo Hartmut A.,

      bitte lassen Sie sich für diesen Fall von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten, da wir nicht befugt sind, die Situation aus der Ferne zu beurteilen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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