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Handy am Steuer: Strafe fürs Telefonieren beim Fahren

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 17 Minuten

Bußgeldkatalog Handy am Steuer

Beschrei­bungBuß­geldPunk­teFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
Als Kraftfahrer das Handy am Steuer genutzt100 €1Hier prüfen **
... mit Ge­fährdung150 €21 Monat1 MHier prüfen **
... mit Sachbe­schädigung200 €21 Monat1 MHier prüfen **
Beim Fahrrad­fahren das Handy genutzt55 €Hier prüfen **

Ratgeber: Telefonieren mit dem Handy am Steuer

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Wer mit dem Handy am Steuer telefoniert, riskiert ein Bußgeld

Verstöße gegen das Handyverbot im Auto gehören auf deutschen Straßen zur Tagesordnung. Wer den Verkehr verfolgt und öfter mal in andere Autos hineinschaut, wird schnell feststellen, dass haufenweise Autofahrer am Steuer telefonieren, SMS schreiben oder aus anderen Gründen nicht die Finger vom Handy lassen können.

Doch wer das Handy am Steuer benutzt, riskiert ein ordentliches Bußgeld, denn das ist gemäß § 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) offiziell verboten. Aber wie hoch fällt die Handy-am-Steuer-Strafe überhaupt aus? Und was passiert, wenn ich mit dem Handy am Steuer geblitzt wurde, weil ich außerdem noch zu schnell gefahren bin?

Was sollten Fahranfänger bedenken? Wie sehen die Statistiken zum Handyverbot aus? Und wann ist eigentlich das Telefonieren am Steuer legal? In unserem Ratgeber zum Bußgeldkatalog “Handyverbot” liefern wir die Antworten auf all diese und noch viele weitere Fragen.

FAQ: Handy am Steuer

Weshalb ist das Handy am Steuer verboten?

Wenn Ihre Augen während der Fahrt eher auf dem Handy ruhen als auf dem Straßenverkehr, steigt das Risiko für einen Unfall enorm. Daher dient das Handyverbot vor allem der Verkehrssicherheit.

Handy am Steuer genutzt: Welche Strafe droht?

Telefonieren Sie mit dem Handy am Steuer, erwarten Sie ein Bußgeld von 100 Euro und ein Punkt in Flensburg. Bei Gefährdung oder Unfallverursachung, steigt das Bußgeld auf 150 bzw. 200 Euro an. Hinzu kommen zwei Punkte sowie ein einmonatiges Fahrverbot.

Was passiert, wenn Sie mit dem Handy am Steuer erwischt werden und noch in der Probezeit sind?

In der Probezeit wird die Nutzung vom Handy am Steuer als A-Verstoß angesehen. Neben den Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog müssen Sie daher mit einer Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre rechnen. Zusätzlich wird ein Aufbauseminar angeordnet.

Keine Lust zu lesen? Handyverstoß im Video erklärt

Video zum Handy am Steuer
Video: Erfahren Sie hier die wichtigsten Infos zum Handy am Steuer.

Änderung der Bußgeldhöhe mit Wirkung zum 19.10.2017

Nachdem der Bundesrat im September 2017 die neuen Bußgelder abgenickt hat, sind die erhöhten Sanktionen unter anderem auch für Handyverstöße seit dem 19.10.2017 in Kraft. Mit diesem Tag kostet die verbotswidrige Nutzung des Mobiltelefons am Steuer mindestens 100 Euro und einen Punkt in Flensburg. Lag dadurch eine Gefährdung vor, steigt die Geldbuße auf 150 Euro, kam es zum Unfall, werden 200 Euro fällig. Hinzu kommen in den letzten beiden Fällen zudem zwei Punkte in Flensburg sowie ein Monat Fahrverbot.

Änderungen durch die Punktereform für das Vergehen “Handy am Steuer”

Am 1. Mai 2014 wurde das Punktesystem reformiert, wobei es auch im Bußgeldkatalog zu einigen Änderungen gekommen ist. Auch wenn für die Mehrheit der Verstöße weiterhin die gleichen Bußgelder gelten, wurde das Bußgeld fürs Telefonieren mit dem Handy am Steuer signifikant angehoben.

Handy am Steuer – Diese Strafe kommt auf Sie zu

Doch wie hoch fällt beim Handy am Steuer das Bußgeld aus? Gibt es für die Handynutzung am Steuer Punkte im Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg? Folgender Auszug aus dem Bußgeldkatalog und Bußgeldrechner klärt auf:

Nutzung eines Mobil- oder Autotelefons ohne Freisprecheinrichtung als Kraftfahrer bei laufendem Motor: 100 Euro Bußgeld, 1 Punkt

Halten Sie die Sanktionen für Handyverstöße für angemessen?

SMS schreiben, filmen, fotografieren: Nicht nur Telefonieren am Steuer ist verboten

Aus der Formulierung des Handyverbots im Bußgeldkatalog wird ersichtlich, dass es nicht nur für das Telefonieren am Steuer ein Bußgeld gibt, sondern auch wenn Sie andere Funktionen auf Ihrem Handy wie SMS schreiben, Fotos machen usw. nutzen. Generell hat das Handy während der Fahrt bzw. bei laufendem Motor nichts in den Händen des Fahrers zu suchen. Was mit dem Handy im Auto hingegen erlaubt ist, wird später im Text noch genauer dargestellt.

An dieser Stelle wollen wir Sie jedoch zunächst darauf aufmerksam machen, dass die Polizei in Zukunft stärker das Handyverbot, welches übrigens seit 2004 gilt, im Auto verfolgen wird. Dabei müssen Sie nicht einmal mit dem Handy am Steuer geblitzt worden sein. Vielmehr reicht es aus, wenn man Sie mit dem Handy am Steuer beobachtet. Die böse Überraschung gibt es dann ein paar Wochen später, wenn der Bußgeldbescheid über 100 Euro (zzgl. Gebühren) per Post im Briefkasten des Fahrzeughalters eintrudelt.

Versicherungsschutz wird riskiert

Neben einem Bußgeld, drohen Fahrer, die mit dem Handy am Steuer erwischt werden, auch ein Punkt und sogar der Verlust des Versicherungsschutzes. Schließlich handelt man fahrlässig. Zwar wird von vielen KfZ-Versicherern ein selbstverursachter Schaden auch bei grober Fahrlässigkeit ausgeglichen, doch nicht wenige Tarife schränken gerade diesen Schutz ein, wenn der Autofahrer einen Unfall aufgrund von Telefonieren am Steuer oder anderer Handynutzung am Steuer verursacht hat.

Handy-Bußgeld: Auch für Radfahrer gilt das Handyverbot während der Fahrt

Da Radfahrer im Verkehrsrecht ebenfalls als Fahrzeugführer angesehen werden, ist es auch ihnen verboten, während der Fahrt ohne Freisprechanlage oder Headset zu telefonieren.

Radfahrer, die weder über eine Freisprecheinrichtung oder Headset verfügen bzw. nicht benutzen wollen, müssen deshalb zum Telefonieren anhalten.

Gleiches gilt selbstverständlich auch für die weitere Handybenutzung auf dem Fahrrad. Denn analog zum Autofahrer ist es auch dem Radler untersagt, beispielsweise einen eingehenden Anruf wegzudrücken, da er selbst bei freihändiger Fahrt (was auch nicht erlaubt ist) das Handy nicht benutzt werden darf.

Im Folgenden der Auszug aus dem Bußgeldkatalog für Radfahrer:

Sie benutzten als Radfahrer verbotswidrig ein Mobiltelefon, indem Sie hierfür das Mobiltelefon aufnahmen oder hielten. § 23 Abs. 1a, § 49 StVO; § 24 StVG; 246.2 BKat

  • 0 Punkte
  • 55 Euro

Laut Bußgeldkatalog der StVO kostet Radfahrer der Verstoß gegen das Handyverbot also im Gegensatz zu Autofahrern, die das Telefon am Steuer nutzen, nur 55 Euro und sie kommen ohne Punkte davon. Vor der Erhöhung der Geldbußen lag diese für Radfahrer jedoch noch bei 25 Euro. Auch hier gab es mithin eine Anpassung.

Weitere Infos zum Telefonieren auf dem Fahrrad und was es kosten kann, über das Handy auf dem Fahrrad zu laut Musik zu hören, erfahren Sie in unserem Ratgeber “Handy auf dem Fahrrad benutzen”.

Geblitzt mit dem Handy am Steuer – Doppeltes Bußgeld?

Geschwindigkeitsüberschreitungen sind mit die häufigsten Verstöße im Straßenverkehr. Da ist es nicht verwunderlich, wenn der ein oder andere Autofahrer mit dem Handy geblitzt wird. Ob mit dem Handy am Ohr oder in der Hand, die Bußgelder sind klar geregelt:

  • die höhere Strafen ist komplett zu zahlen
  • die niedrigere Strafe ist zur Hälfte zu bezahlen
  • die Nebenstrafen (Punkte und/oder Fahrverbote) werden addiert

Beispiel 1: Angenommen, Sie wurden außerorts mit 14 km/h zu schnell geblitzt und dem Handy in der Hand geblitzt, müssen Sie mit folgenden Konsequenzen rechnen:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung von 14 km/h = 20 Euro Verwarngeld (niedrigere Strafe)
  • Handy am Steuer: 100 Euro Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg (höhere Strafe)
  • Konsequenzen: 110 Euro Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg

Beispiel 2: Sie fuhren innerorts 42 km/h zu schnell und Telefonierten während der Fahrt. Mit diesen Konsequenzen haben Sie jetzt zu rechnen:

  • Handy am Steuer: 100 Euro Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg (niedrigere Strafe)
  • Geschwindigkeitsüberschreitung von 42 km/h = 160 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot (höhere Strafe)
  • Konsequenzen: 210 Euro Bußgeld, 3 Punkt in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot

Ausführliche Erklärungen zum Thema “Mit dem Handy am Steuer geblitzt”, finden Sie hier.

Was ist mit dem Handy im Auto erlaubt und was ist verboten?

Handy am Steuer: Was ist verboten?

Das Handy am Steuer in die Hand zu nehmen, ist verboten
Das Handy am Steuer in die Hand zu nehmen, ist verboten

Das Thema Handy am Steuer ist im Verkehrsrecht klar und vor allem scharf geregelt. Ein Blick in die StVO zeigt, dass der Autofahrer während der Fahrt das Handy nicht nutzen darf, wenn es dafür in die Hand genommen werden muss. Das Gleiche gilt wie bereits beschrieben auch für Radfahrer.

Demnach ist es vollkommen gleichgültig, welche der zahlreichen Handyfunktionen (telefonieren, SMS schreiben oder lesen, im Internet surfen, Terminkalender prüfen, Wetterbericht oder Verkehrslage checken usw.) genutzt wird. Alles ist verboten, wenn Sie hierfür das Handy in die Hand nehmen bzw. manuell bedienen müssen.

Selbst das bloße Wegdrücken eines eingehenden Anrufes wird im Bußgeldkatalog schon als ein Verstoß gegen das Handyverbot gewertet und der Autofahrer wird, wenn er denn auf frischer Tat erwischt wird, einen Bußgeldbescheid erhalten. Mit der Argumentation, dass das Wegdrücken eines Anrufers genau das Gegenteil einer Handynutzung ist, wird man vor Gericht außerdem wahrscheinlich keinen Erfolg haben.

Ordnungswidrig handelt man auch, wenn man eine SMS liest oder nur das Mobiltelefon in die Hand nimmt, um einen kurzen Blick auf die angezeigte Telefonnummer des eingehenden Anrufes auf dem Display zu werfen. Das Handyverbot am Steuer untersagt es außerdem, nach dem Gerät zu greifen, um die Uhrzeit in Erfahrung zu bringen.

Folgende Übersicht verdeutlicht noch einmal, was beim Thema Handy am Steuer verboten ist:

  • Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung
  • SMS oder andere Textnachrichten lesen oder schreiben
  • Nach Anrufen, Uhrzeit etc. schauen
  • Grundsätzlich: Handy bei laufendem Motor in der Hand halten (z.B. fürs Telefonieren am Steuer, Anruf wegdrücken oder SMS lesen bzw. schreiben)

Als Fahrer sollte man sich merken, dass das Handy während der Fahrt oder bei laufendem Motor nichts in den Händen zu suchen hat. Das Handy am Steuer ist absolut tabu! Andernfalls wird eine Bekanntschaft mit den Konsequenzen aus dem Bußgeldkatalog riskiert.

Natürlich wird es einem durch die zahlreichen praktischen Funktionen, die die modernen Smartphones zu bieten haben, nicht gerade leichter gemacht, auf das Handy im Auto zu verzichten. Doch wer am Steuer sitzt, sollte sich stets seiner Verantwortungspflicht gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern bewusst sein. Selbst wer nur für einen Bruchteil einer Sekunde durch den Blick auf das Mobiltelefon abgelenkt ist, riskiert fatale Folgen wie z. B. einen schweren Unfall.

Handy am Steuer: Was ist erlaubt?

Wer das Handy am Steuer benutzen will, darf das nur unter einer bestimmten Voraussetzung:

Das Fahrzeug muss stehen und der Motor abgestellt sein! (Start-Stopp-Automatik genügt hier nicht!)

Unter dieser Gegebenheit dürfen Sie mit dem Handy am Ohr telefonieren, Nachrichten schreiben oder andere Funktionen wahrnehmen. Das gilt unter Umständen auch, wenn Sie während einer Rotphase an einer Ampel stehen. Im Folgenden wird dieser Sonderfall noch einmal genauer dargestellt. Darüber hinaus dürfen Sie das Handy am Steuer auch im Stau benutzen, wenn während einer längeren Stehphase der Motor Ihres Kfz nicht läuft.

Zudem kann es ggf. dann nicht als Verstoß gewertet werden, wenn Sie das Handy innerhalb des Autos von einer an eine andere Stelle legen oder zum Beispiel an den Beifahrer weitergeben (vgl. OLG Köln, Az. III-1 RBs 284/14). Auch wenn das Telefon beispielsweise in den Fußraum gefallen sein sollte, darf es der Fahrer in der Regel ungestraft wieder aufheben (vgl. OLG Bamberg, Az. 3 Ss OWi 452/07). Bei Letzterem sollten Sie aber unbedingt rechts ranfahren und kurz anhalten, um Ihr Handy sicher wieder hochzuholen.

Wer während der Fahrt am Steuer telefonieren will, muss eine Freisprechanlage oder ein einseitiges Headset nutzen. Mehr zu diesem Thema finden Sie auch unter dem Punkt: „Wie darf ich am Steuer telefonieren?“.

Sonderfall: Handy am Steuer an roter Ampel benutzen

Handy am Steuer bei roter Ampel
An einer roten Ampel gelten bzgl. des Handys am Steuer besondere Regeln

Wer an einer roten Ampel steht, darf das Handy am Steuer nutzen – eine Strafe droht nicht, wenn der Motor ausgeschaltet ist. Die bei vielen modernen Autos eingesetzte Stop-and-Go-Funktion genügt dabei jedoch nicht. Der Motor muss gänzlich abgeschaltet sein.

Ist der Motor aus, ist die Handynutzung am Steuer gestattet und Ihr Verhalten einwandfrei. Ein Bußgeldbescheid mit einem Bußgeld wegen Telefonieren am Steuer oder Punkte sind nicht zu befürchten.

Die Rotphase einer Ampel können Sie also für ein kurzes Telefonat oder zur Verwaltung Ihrer Nachrichten nutzen.

Wirklich ratsam ist das jedoch nicht, zumal Sie sich mitten im Verkehr befinden und schnell das Umschalten der Ampel auf Grün verpassen können. Behalten Sie die Ampel daher immer gut im Auge. Denn es ist wichtig, dass Sie das Handy vor dem Ende der Rotphase und Starten des Motors wieder aus den Händen gelegt haben, um kein Bußgeld zu riskieren.

Wer mit laufendem Motor an einer roten Ampel steht, darf das Handy nicht benutzen. Analog zur roten Ampel gelten diese Regeln übrigens auch während eines Verkehrsstaus.

Mehr zur Handynutzung vor einer Ampel erfahren Sie hier: Ratgeber – Handy an roter Ampel benutzt.

Wie darf ich mit dem Handy am Steuer telefonieren?

Während der Autofahrt mit dem Handy in der Hand zu telefonieren ist nicht nur verboten, sondern auch gefährlich und fahrlässig. Ertappten Handy-Sündern droht im besten Fall ein Bußgeld von 100 Euro und 1 Punkt in Flensburg, im schlimmsten Fall wird ein heftiger Verkehrsunfall verursacht.

Dennoch ignorieren immer noch viele Autofahrer das Handyverbot und können während der Fahrt einfach nicht die Finger vom Handy lassen und telefonieren am Steuer. Dabei gibt es legale Lösungen, sodass während der Fahrt telefoniert werden kann und darf. Welche das sind, zeigen wir Ihnen im Folgenden auf.

Prinzipiell ist zu beachten, dass Sie als Fahrer stets an die eigene und die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer denken sollten. Doch gerade beim Telefonieren am Steuer ist man schnell abgelenkt, was die Unfallgefahr sehr deutlich ansteigen lässt. Viele Autofahrer müssen aber allein schon aus beruflichen Gründen auch während der Autofahrt telefonieren. Doch was kann man tun, um nicht gegen das Handyverbot am Steuer zu verstoßen?

So telefonieren Sie mit dem Handy am Steuer, ohne eine Strafe zu riskieren

  • Telefonieren am Steuer, wenn das Fahrzeug und der Motor abgeschaltet ist
  • Technische Möglichkeiten, mit denen legal und gefahrlos im Auto telefoniert werden kann nutzen (z. B. fest verbaute Telefonanlagen, Freisprecheinrichtung oder ein einseitiges Headset für ein Ohr)

Jedes Gerät hat dabei seine Vor- und Nachteile. Im Folgenden beschreiben wir Ihnen diese genauer.

Telefonieren am Steuer mit Headset

Das Telefonieren am Steuer über das Headset ist erlaubt, da die StVO lediglich verbietet, das Handy während der Fahrt in die Hand zu nehmen. Ob es sich dabei um ein Headset mit Kabel oder schnurloses Bluetooth Headset handelt, bei dem das Signal per Funk übertragen wird, spielt keine Rolle und kann von jedem selbst entschieden werden.

Der ADAC rät jedoch aus Sicherheitsgründen zu einem Bluetooth Headset und Handy mit Sprachsteuerung.
Telefonieren am Steuer mit Headset
Eine Frau telefoniert am Steuer mit einem Headset

Für die meisten Handy-Besitzer ist die Headset-Lösung die kostengünstigste, da beim Handy-Neukauf das Headset oftmals zum Lieferumfang gehört. Doch hier muss auch erwähnt werden, dass die zum Lieferumfang gehörenden Modelle längst nicht den höchsten Ansprüchen genügen und die Klangqualität beim Telefongespräch meist zu wünschen übrig lässt. Hier lohnt es sich, die verschiedenen Varianten und Modelle der Headsets gründlich zu vergleichen.

Auch wenn das Telefonieren am Steuer über das Headset kein Verstoß gegen das Verkehrsrecht darstellt, sollte bedacht werden, dass hierbei die Gefahr besteht, dass Verkehrsgeräusche nicht mehr so gut wahrgenommen werden können. Dadurch wird die Unfallgefahr durchaus erhöht.

Gute Alternativen sind daher Freisprecheinrichtungen oder eingebaute Telefonanlagen.

Telefonieren am Steuer mit Freisprechanlage

Aus Gründen der Sicherheit, aber auch im Sinne eines höheren Komfort, ist eine Freisprechanlage zum Telefonieren am Steuer eine sehr gute Lösung. Zumal bei dieser Variante die Verkehrsgeräusche nicht ausgeblendet werden.

Jedes Auto lässt sich dabei mit einer entsprechenden Freisprecheinrichtung nachrüsten. Die Bedienelemente werden beispielsweise an der Sonnenblende oder direkt am Lenkrad befestigt und ermöglichen somit eine einfache Bedienung.

Im Handel wird eine große Bandbreite an verschiedenen Modellen der Freisprechanlagen fürs Auto angeboten, wobei bei der Auswahl unterschiedliche Faktoren eine Rolle spielen. Dazu zählen:

  • das eigene Handy
  • Fahrzeugtyp
  • das Alter des Fahrzeugs

Besonders komfortabel sind spezielle Autoradios, die über eine integrierte Freisprecheinrichtung verfügen. Auch manche Navigationsgeräte haben mittlerweile schon eine Freisprecheinrichtung an Bord. Hier sollten Sie sich im Fachhandel auf jeden Fall ausführlich beraten lassen.

Für die Nutzung einer Freisprechanlage ist es aber definitiv empfehlenswert, wenn sich das Handy am Steuer per Sprachbefehl steuern lässt. So können Anrufe per mündlichen Befehl getätigt werden. Bei modernen Smartphones gehört die Sprachsteuerung bereits zum Standard.

Telefonieren am Steuer mit eingebauter Telefonanlage

Die Luxusvariante, um während der Autofahrt mit dem Handy am Steuer zu telefonieren, stellt die fest verbaute Telefonanlage dar. Diese wird in der Regel von den Autoherstellern selber geliefert und bietet neben der Telefonfunktion noch jede Menge weitere intelligente und praktische Extras.

Im Vergleich zum Headset oder der Freisprecheinrichtung ist der Klang bei einer eingebauten Telefonanlage deutlich besser, da diese nahtlos in das Soundsystem des Autos integriert wird.

Auch wenn diese Lösung nicht unbedingt die billigste ist, lohnt es sich, bei der Anschaffung eines Neuwagens über eine eingebaute Telefonanlage nachzudenken. Vor allem wenn Sie ein Vieltelefonierer sind.

Darf ich das Handy im Auto als Navigationsgerät nutzen?

Seitdem es Smartphones gibt, haben Autofahrer die Möglichkeit, ihr Handy als Ersatz zum klassischen Navigationsgerät zu nutzen. Denn fast jedes Smartphone hat neben einem GPS-Sender auch eine kostenlose Kartensoftware an Bord, alternativ gibt es haufenweise Navigations-Apps.

Als Autofahrer haben Sie daher natürlich die Möglichkeit, das Handy im Auto als Navigationsgerät zu benutzen, wobei auch hier das Verkehrsrecht und die StVO wieder strenge Vorschriften vorschreibt. Wie sehen diese aus?

Handy richtig als Navi benutzen: Worauf ist zu achten?

Handy am Steuer als Navi benutzen
Darf man das Handy am Steuer als Navi benutzen?

Viele Autofahrer nutzen das Handy mittlerweile auch für Navigationszwecke. Das ist soweit auch erlaubt und stellt keinen Verstoß gegen das Verkehrsrecht der StVO dar – vorausgesetzt das Handy wird während der Fahrt nicht in die Hand genommen. Denn die Navigation via Handy ist nur dann erlaubt, wenn das Gerät während der Fahrt für die Navigationszwecke (Eingabe vom Zielort, Verfolgung der Route etc.) nicht in die Hand genommen wird. Das gilt übrigens auch, wenn die Navigations-Funktion ausgeschaltet werden soll.

Wer sein Handy als Navi benutzen will, sollte es am besten in einer entsprechenden Halterung aufbewahren. Befindet sich das Mobiltelefon also in einer Handy-Halterung, die es schon für einen geringen Preis im Handel zu kaufen gibt, hat der Autofahrer dagegen nichts zu befürchten und kann sich zielsicher von seinem Handy zum Zielort navigieren lassen.

Wichtig ist jedoch, dass sich der Fahrer bei der Bedienung des Telefons als Navigationsgerät stets auf den Verkehr konzentriert. Dies gilt natürlich auch immer dann, wenn bei einem reinen Navigationsgerät etwas eingegeben wird.

Alle weiteren Tätigkeiten am Navi – im Sinne von manueller Zieleingabe etc. – sind während der Fahrt verboten und fallen unter das allgemeine Verbot der Handybenutzung im Auto.

Tätigen Sie daher vor Fahrtantritt alle nötigen Einstellungen für die Navigation zu Ihrem Zielort. Ansonsten muss der Fahrer zur Bedienung auf den Seitenstreifen fahren und den Motor abstellen. Oder die Bedienung wird vom Beifahrer übernommen.

Tipp: Viele moderne Smartphones bieten mittlerweile die Möglichkeit, das Gerät und somit die Navigations-Funktion über die Stimme zu bedienen. So kann bequem per Sprachbefehl der Zielort mitgeteilt oder gegebenenfalls während der Fahrt geändert werden.

Sollte der Autofahrer während der Fahrt das Handy als Navigationsgerät mit seinen Händen bedienen und kommt es zu einem Unfall, wird das Verhalten des Fahrers als grob fahrlässig eingestuft. Im Einzelfall kann hierfür sogar schon ein Blick auf das Display ausreichen, wenn der Fahrer dadurch vom Verkehr abgelenkt war. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber “Unfall wegen Handy am Steuer”.

In der Probezeit mit dem Handy am Steuer erwischt – Das sind die Konsequenzen

Führerscheinneulinge, die in der Probezeit mit dem Handy am Steuer geblitzt oder von der Polizei beim Telefonieren am Steuer beobachtet wurden, müssen unter Umständen zusätzlich zum Bußgeld in Höhe von 100 Euro und 1 Punkt in Flensburg auch noch mit einer Verlängerung der Probezeit rechnen. Im Folgenden klären wir auf, wann und welche Konsequenzen das Handy am Steuer in der Probezeit mit sich bringen kann.

Autofahrer, die sich noch in der zweijährigen Probezeit befinden, fahren auf Bewährung. Leistet man sich während dieser Phase einen schwerwiegenden Verkehrsverstoß (Katalog A, dazu gehören u. a. Vorfahrtsmissachtung mit Gefährdung, Missachtung einer roten Ampel, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Überholen im Überholverbot) oder zwei weniger schwerwiegende Verkehrsverstöße (Katalog B), dann sieht das Verkehrsrecht bestimmte Maßnahmen vor. Demnach wird die Probezeit um zwei weitere Jahre verlängert und darüber hinaus die verpflichtende und kostenpflichtige Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger ausgesprochen.

Probezeit: Wann hat ein Verstoß gegen das Handyverbot Konsequenzen?

Die Handynutzung am Steuer gehört zur Gruppe der schwerwiegenden Verkehrsverstöße aus dem sogenannten Katalog A.

Weitere Beispiele für A-Verstöße sind:

  • Rotlichtverstoß
  • Überholen bei Überholverbot

Für die Handynutzung am Steuer während der Probezeit ist beim ersten Vergehen demnach gleich mit gesonderten Konsequenzen zu rechnen, aber natürlich muss auch das Handy-Bußgeld bezahlt werden. Wer sich einen solchen Katalog-A-Verstoß leistet, muss mit der Verlängerung der Probezeit und verpflichtenden Teilnahme an einem Aufbauseminar rechnen.

Handy am Steuer in der Probezeit
Handy am Steuer gilt in der Probezeit als A-Verstoß

Da das Handyverbot ein A-Katalog-Verstoß ist und somit zur Gruppe der schwerwiegenden Vergehen im Straßenverkehr gehört, müssen Fahranfänger besonders aufpassen. Denn die Handynutzung während der Fahrt ist immer ein Risiko und nicht umsonst ist es verboten, das Handy während der Fahrt bzw. bei laufendem Motor in den Händen zu halten und zu nutzen.

Durch den Blick auf das Display oder das Halten des Mobiltelefons am Ohr ist man abgelenkt, worunter das Reaktionsvermögen leidet. Im schlimmsten Fall ist mit tragischen Folgen zu rechnen. Damit sind nicht nur hohe Bußgelder, Punkte oder Verlängerung der Probezeit gemeint, sondern vielmehr schwere Unfälle.

Weiterführende Informationen finden Sie hier unter Handy am Steuer in der Probezeit benutzt.

Handy am Steuer: Bußgelder in Europa im Vergleich

Neben Deutschland gibt es auch in weiten Teilen Europas ein striktes Handyverbot am Steuer, wobei dort laut ADAC mitunter deutlich höhere Bußgelder ausgerufen werden als hierzulande. Vor allem im Süden Europas sollten Autofahrer das Handy besser außer Reichweite legen. Denn gerade beliebte Reiseziele und Urlaubsländer wie Spanien, Frankreich, Italien, Portugal oder Griechenland haben ein deutlich höheres Handy-Bußgeld in ihrer jeweiligen Bußgeldtabelle zu stehen.

Während ein Verstoß gegen das Handyverbot in Spanien mindestens 200 Euro kostet, werden in Italien 160 Euro und in Frankreich ab 135 Euro fällig. Trotz der deutlichen Anhebung der Handy-am-Steuer-Strafe in Deutschland von 40 auf 60 Euro am 1. Mai 2014 werden lediglich in Österreich (ab 50 Euro) und Bulgarien (ab 25 Euro) geringere Bußgelder ausgesprochen, wenn man beim Telefonieren am Steuer erwischt wird.

Folgende Liste zeigt die verschiedenen Handy-am-Steuer-Strafen im europäischen Vergleich:

Was droht für das Handy am Steuer im Ausland?
Was droht für das Handy am Steuer im Ausland?
  • Belgien: mindestens 110 Euro Bußgeld für Handy am Steuer
  • Bulgarien: mindestens 25 Euro Bußgeld für Handy am Steuer
  • Dänemark: 200 Euro Bußgeld für Handy am Steuer
  • Griechenland: 100 Euro Bußgeld für Handy am Steuer
  • Großbritannien (Schottland): ab 130 Euro Bußgeld für Handy am Steuer
  • Finnland: bis 115 Euro Bußgeld für Handy am Steuer
  • Frankreich: mindestens 135 Euro Bußgeld für Handy am Steuer
  • Irland: mindestens 60 Euro Bußgeld für Handy am Steuer
  • Italien: mindestens 160 Euro Bußgeld für Handy am Steuer
  • Kroatien: mindestens 65 Euro Bußgeld für Handy am Steuer
  • Luxemburg: 75 Euro Bußgeld für Handy am Steuer
  • Niederlande: 230 Euro Bußgeld für Handy am Steuer
  • Österreich: mindestens 50 Euro Bußgeld für Handy am Steuer
  • Polen: mindestens 50 Euro Bußgeld für Handy am Steuer
  • Portugal: mindestens 120 Euro Bußgeld für Handy am Steuer
  • Schweden: 170 Euro Bußgeld für Handy am Steuer
  • Schweiz: 90 Euro Bußgeld für Handy am Steuer
  • Spanien: mindestens 200 Euro Bußgeld für Handy am Steuer

(Quelle: ADAC, Stand 2016, Alle Angaben ohne Gewähr)

Statistik: Immer mehr Autofahrer verstoßen gegen Handyverbot

Obwohl Telefonieren am Steuer alles andere als ein Kavaliersdelikt ist, werden immer mehr deutsche Autofahrer dabei erwischt. Das wird durch statistische Untersuchungen bestätigt, wobei sich zunehmend auch Frauen als Handy-Sünder entpuppen und beim Verstoß gegen das Handyverbot am Steuer erwischt werden. Doch wie sehen die genauen Zahlen aus?

  • Nach einer Untersuchung vom Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg wurden allein 2011 insgesamt 450.000 Autofahrer mit dem Handy am Steuer ertappt. Im Vergleich zu 2005 eine kontinuierliche Steigerung.
  • Unter den Handy-Sündern lässt sich ein Muster erkennen und so sind es besonders die 35- bis 44-Jährigen, die trotz Verbot am Steuer telefonieren.
  • Zugleich nimmt auch der Anteil an Frauen immer stärker zu. Während 2005 noch 21 Prozent der weiblichen Autofahrer gegen das Handyverbot verstießen, waren es 2011 schon 27 Prozent. In absoluten Zahlen gesprochen, hat sich die Anzahl der registrierten Verstöße bei den Frauen in diesen sieben Jahren von 61.000 in 2005 auf 123.000 in 2011 mehr als verdoppelt.
  • Aber auch bei den Männern nimmt die Anzahl der Handyverstöße am Steuer weiter zu. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts wurden im Jahr 2011 327.000 männliche Autofahrer beim Telefonieren am Steuer erwischt (2005: 223.000 registrierte Verstöße).
  • Mit 133.000 registrierten Verstößen stellen vor allem die 35- bis 44-Jährigen die größte Altersgruppe dar. Bedenklich auch die Entwicklung in der Altersgruppe der 55- bis 64-Jährigen, bei denen sich die Verstöße zwischen 2005 bis 2011 auf 32.000 verdoppelt hat.
  • Wird die Erhebung nach Bundesländern differenziert, sind statistisch gesehen in Nordrhein-Westfalen die meisten Handy-Sünder zu finden. Im Verhältnis zur Bevölkerungszahl wurden in diesem Bundesland mit 11,1 Verstößen pro 1.000 Einwohner die meisten Vergehen gegen das Handyverbot geahndet. Bayern landete in diesem Ranking hinter NRW und mit 7,5 Verstößen pro 1.000 Einwohner auf dem 2. Platz. In Sachsen-Anhalt gab es dagegen rein statistisch gesehen die wenigsten Verstöße gegen das Handyverbot (1,9 pro 1.000 Einwohner).

News-Archiv zum Handy am Steuer

News vom 25. Januar 2021

Bußgeld für Fahrer mit dem Handy zwischen Ohr und Schulter am Steuer

Sitzen Sie mit dem Handy zwischen Ohr und Schulter am Steuer, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen.
Sitzen Sie mit dem Handy zwischen Ohr und Schulter am Steuer, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen.

Wer mit dem Handy zwischen Ohr und Schulter am Steuer erwischt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen, weil auch diese Art der Nutzung eines Mobiltelefons gegen § 23 Abs. 1a Straßenverkehrsordnung (StVO) verstößt. Das hat das Oberlandesgericht Köln in seinem Beschluss vom 4.12.2020 klargestellt (Az. III-1 RBs 347/20). Nach Auffassung der Richter ist es für eine Benutzung im Sinne dieser Vorschrift nicht erforderlich, dass der Fahrer das Handy in der Hand hält.

Streit um die Auslegung des Handyverbots am Steuer

In diesem zugrunde liegenden Streitfall hatte eine Autofahrerin eingeräumt, dass sie ihr Handy zwischen Ohr und Schulter geklemmt und am Steuer telefoniert habe. Das war auch auf einem Blitzerfoto zu erkennen, das während der Geschwindigkeitsmessung angefertigt wurde.

Die Fahrerin sah darin aber keinen Verstoß gegen das Verbot, ein Handy während der Fahrt zu halten und zu benutzen. Schließlich habe sie es gar nicht in der Hand gehabt, sondern bereits vor Fahrtantritt zwischen Schulter und Ohr geklemmt.

§ 23 Abs 1a StVO schreibt Folgendes vor:

„Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, dass der Kommunikation […] dient […], nur benutzen, wenn
1.) hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
2.) entweder
a) nur eine Sprachsteuerung oder Vorlesefunktion genutzt wird oder
b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur kurze, […] Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.“

„Halten“ eines Gegenstands auch ohne Hände möglich

Richter und Autofahrerin stritten also über die Frage, ob das Handy zwischen Ohr und Schulter am Steuer ein „Halten“ und „Benutzen“ im Sinne von § 23 Abs. 1a Nr. 1 StVO darstellt und deshalb mit einem Bußgeld geahndet werden darf.

Das Handy zwischen Ohr und Schulter während der Autofahrt gilt als „Halten“ und „Benutzen“ im Sinne von § 23 Abs. 1a StVO.
Das Handy zwischen Ohr und Schulter während der Autofahrt gilt als „Halten“ und „Benutzen“ im Sinne von § 23 Abs. 1a StVO.

Die Richter bejahten dies mit folgender Begründung:

  • Rein sprachlich betrachtet setzt das „Halten“ eines Gegenstands nicht voraus, dass der Betroffene dabei seine Hände benutzt.
  • Zweck der StVO ist die Gefahrenabwehr im Straßenverkehr durch Festlegung bestimmter Verhaltensregeln. Wer mit seinem Handy zwischen Ohr und Schulter am Steuer sitzt, begründet damit erhebliche Gefahren. Denn das Telefon könnte herunterfallen und den Fahrer zu reflexhaften Handlungen verleiten, z. B. um zu verhindern, dass es unter den Sitz fällt. Auch dieses Risiko soll § 23 Abs. 1a StVO verhindern.
  • Ein Fahrer, der sein Handy während der Fahrt zwischen Ohr und Schulter geklemmt hat, will verhindern, dass es herunterfällt und wird schon deshalb einen wesentlichen Teil seiner Aufmerksamkeit auf sein Telefon und nicht aufs Verkehrsgeschehen lenken. Auch deshalb ist diese Art der Handynutzung nicht mit einer Freisprechanlage vergleichbar. Denn bei einer solchen muss der Fahrer keine Gedanken an die Stabilität der Halterung verschwenden.

Wer also mit einem Handy zwischen Ohr und Schulter am Steuer sitzt und telefoniert, muss mindestens mit einem Bußgeld rechnen. Welche Sanktionen konkret drohen, können Sie der folgenden Tabelle entnehmen. Bußgelder inkl. Auslagen und Bearbeitungsgebühr anzeigen 

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

Bildnachweise

Bußgeldrechner Handy am Steuer

89 Kommentare

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  1. AhmadA
    Am 14. September 2015 um 5:41

    Hallo,
    Ich wurde leider auch vor einigen Tagen am Steuer mit meinem Handy erwischt bzw. es Waren nur Sekunden !! Ich hab nur auf mein homebutton geklickt und habe rauf gesehen und wurde sofort rausgewunken. Der Polizist meinte es währen “nur” 60€ ?. Deshalb bin ich etwas irritiert weil ich hier lese das da noch eine Verwaltungsgebühr anfällt + einem Punkt ??!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. September 2015 um 9:18

      Hallo Ahmad,

      das Benutzen eines handys am Steuer wird mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet. Sie können demnach durchaus noch mit einem Bußgeldbescheid rechnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. schmidt
    Am 12. September 2015 um 19:41

    hallo, habe heute mein bescheid bekommen, dass auf dem Bild zuerkennen ist, das ich mein Handy am Ohr gehalten habe. Jedoch war das ding am laden gewesen. kommt man mit der behauptung durch, das dies kopfhörer gewesen sind? oder das ich mein MP3 am hör hielt?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. September 2015 um 9:23

      Hallo,

      uns ist es nicht erlaubt, Rechtsberatungen zu erteilen. Sie sollten in dieser Frage einen Anwalt zu Rate ziehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Max
    Am 7. Juni 2015 um 2:29

    Hello! I did ride a bicycle, took my smartphone from the pocket, looked at my navigation program for a couple of seconds to see the route, did not touch the screen or button and put phone away. Was stopped by police forced to pay fine immediately or go to police station in Duesseldorf. Was it correct?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Juni 2015 um 10:14

      Hello Max,

      it is not allowed to use a smartphone while riding a bicycle. Actually, cyclists have to pay a fine of 25 € in this case. The procedure was correct.

      The editorial staff of bussgeldkatalog.org

  4. tobi52mx
    Am 4. Mai 2015 um 18:07

    Hallo,
    Wenn man nicht am Handy rumspielen darf beim fahren, warum darf man dann am Radio rumspielen z.b. laut-leise,Sender wählen,Navi Daten eingeben und so?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Mai 2015 um 9:41

      Hallo Tobi,

      vom Radio geht ein geringeres Ablenkungspotential aus, als vom Mobiltelefon. Auch mit Radioeinstellungen sollte man sich bei einer Autofahrt jedoch nur so kurz wie möglich aufhalten, um die eigene Aufmerksamkeit dem Straßenverkehr widmen zu können.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Jovani
    Am 19. April 2015 um 0:09

    Guten Tag,
    Ich bitte um Ihre Hilfe. Ich bin in der Probezeit und wurde geblitzt mit 11km/h mehr als zulässig ist und Das Handy in der Hand. Was kommt auf mich zu. Danke Ihnen.
    Beste Grüße
    Jovani

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. April 2015 um 9:12

      Hallo Jovani,

      diese Verstöße werden auf Ihren Probezeitführerschein keinen direkten Einfluss haben, Sie erhalten lediglich die üblichen Sanktionen laut Bußgeldkatalog.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Buket
    Am 23. März 2015 um 14:56

    Hallo,

    ich stand an einer roten Ampel mit einem Start-Stopp-System – mein Motor war aus. Die Polizei stand rechts neben mir, als ich mein Handy in die Hand genommen habe und ich wurde angehalten.

    Als ich meinte dass ich ein Start-Stopp-System habe, meinte der Polizist dass es nicht relevant ist, die Zündung muss aus sein.

    Ist das so richtig?

    Ich habe im Internet recherchiert, dass man bei einem Auto mit Start-Stopp-System das Handy an der Ampel bedienen darf.

    Vielen Dank schonmal für die Antwort.

    Bis dann.

    LG Buket

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. März 2015 um 11:19

      Hallo Buket,

      das ist richtig; es gab gerichtliche Urteile die Ihre Ansicht bestätigen.
      Falls Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, können Sie Einspruch einlegen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Flo
    Am 21. März 2015 um 14:02

    Hallo Team!

    Während einer Kontrolle heute, wurde mir die Bearbeitungsgebühr nicht genannt. Hätte ich das gewusst, natürlich sofort vor Ort bezahlt. Kann ich gegen diese Gebühr Einspruch erheben bzw wisst Ihr vieleicht, ob das was bringt?
    VG Flo

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. März 2015 um 10:08

      Hallo Flo,

      bei einem Bußgeldverfahren fällt eine Bearbeitungsgebühr an. Wie hoch diese ausfällt, ist im OwiG festgelegt. Gegen diese Gebühr kann kein Einspruch erhoben werden, nur gegen den Bußgeldbescheid als solchen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Reinhard Frank
    Am 16. März 2015 um 11:45

    Hallo, ich möchte doch nur einmal auf die Unsinnigkeit hinweisen. Ich besitze eine Freisprechanlage in meinem Fahrzeug, aber wenn ich telefoniere bin ich auch vom Verkehr abgelenkt. Denn man konzentriert sich auf das Gespräch, nur das man eben die Hände am Lenkrad hat. Am Besten zum telefonieren rechts ran und halten.
    Andererseitz darf ich einen Apfel oder ähnliches während der Fahrt verzehren.

    Mit freundlichem Gruß

  9. Gürsel
    Am 4. Februar 2015 um 15:40

    Hallo habe eine frage wurde auch mit dem Handy beim Fahren erwischt. Mir wurde vom Beamten gesagt das ich 60€ plus 25€ zahlen müsste. Habe jetzt eine Rechnung von 106,50€ bekommen. Wie kommt die zustande. Geldbuße 78€ Gebühr 25€ plus Verwaltung 3,50€.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Februar 2015 um 13:01

      Hallo Gürsel,

      die Bearbeitungsgebühren sind nicht einheitlich, weshalb es zu Unterschieden in den verschiedenen Regionen kommen kann. Sollte die Tat schon einmal begangen worden sein, kann sich das Bußgeld abermals erhöhen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Alex
    Am 29. Januar 2015 um 20:08

    guten abend, ich hätte Eine Frage und zwar. Heute wurde ich von der Autobahn rausgezogen mit Behauptung ich hätte mein Handy benutzt. Das Handy lag auf Beifahrersitz sodass ich nur mein Touchscreen bedient habe, jedoch das handy nicht in der Hand hielt. Ist das genau das selbe wie in der Hand halten oder kann ich da was machen?! Die andere Frage wäre stimmt das auf mich 60€ Strafe zu kommen und ein Punkt? Oder würde es abgeschaft.

    Mit Freundlichen Grüßen
    Alex

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Februar 2015 um 15:13

      Hallo Alex,

      auf Sie kommen 60 Euro Bußgeld und ein Punkt dazu.

      Es sind einige Fälle bekannt, in der der Anwalt des Mandanten darauf plädierte, dass es ein Diktiergerät ist. Jedoch kommt der Erfolg dieser Argumentation immer auf das jeweilige Gericht und dessen Richter an.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. TH
    Am 29. Januar 2015 um 11:25

    Hallo, wurde gerade mit Handy am Ohr und zuschnell geblitzt. Wird beides geahnded?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Februar 2015 um 15:08

      Hallo TH,

      hier wird von der Tateinheit gesprochen. Sie bezahlen vermutlich das Delikt mit der vollen Strafe, welche das höchste Bußgeld hat und das Zweite mit der Hälfte.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. chehade
    Am 2. Januar 2015 um 5:02

    hallo Erstmal ein neues gesundes 2015 … ich war gestern um 23:08 -01012015 auf arabeit ich arbeit pizza fahrer und wir nutzen ein telefon vom firma pizza.de zum scannen die bestelungen aso das ist neue system ..und ich warte auf rot ampel .ich habe nur ein augenblick auf diese hany gekuckt und die polizei hat mich gehalten und strafe gegeben …Bitte erklären sie ist das klar oder nicht .Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Januar 2015 um 10:45

      Hallo,

      solange der Motor an ist, gilt ein Handyverbot am Steuer, auch wenn Sie kurz an einer roten Ampel angehalten haben. Somit ist die verhängte Strafe korrekt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. fahrer
    Am 19. Dezember 2014 um 3:23

    Hallo, werden die 25 Euro Bearbeitungsgebühr immer fällig oder können diese auch entfallen? Muss man den Bescheid abwarten oder kann bei “Erwischen” wo wie früher der Betrage gleich bar vor Ort bezahlt werden?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Dezember 2014 um 11:47

      Hallo,

      die Bearbeitungsgebühr kann entfallen, wenn Sie direkt bei der Verkehrskontrolle das Bußgeld bezahlen. Dies ist bei vielen Vergehen nach wie vor möglich, z.B. bei einer moderaten Geschwindigkeitsüberschreitung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Jennifer
    Am 5. Dezember 2014 um 19:30

    Hallo, ich habe vor einigen Wochen an einer Ampel gehalten (ROT ) und kurz auf mein Handy geschaut ( es lag auf dem Beifahrersitz und hat geklingelt) als ich es abschalten wollte kam ein Polizist und hat mir mitgeteilt dass mich der ganze Spaß 60 Euro + 25 Euro Bearbeitungsgebühr + einen Punkt kostet.

    Kann ich gegen die Höhe des Bußgeldes Einspruch erheben?
    Bzw macht es Sinn?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Dezember 2014 um 10:31

      Hallo Jennifer,

      der Polizist hat Ihnen die Sanktionen laut Bußgeldkatalog richtig aufgezählt. Einspruch können Sie selbstverständlich immer einlegen. Ob dies hier erfolgreich sein wird, ist aber eine andere Frage, die wir Ihnen an dieser Stelle leider nicht beantworten können.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Lisa
    Am 28. Oktober 2014 um 9:34

    Hallo,
    Ich frage mich warum nicht härtere Maßnahmen ergriffen werden wegen Handy am Steuer! In der Schweiz zum Beispiel wird der Führerschein direkt entzogen, so sollte das auch sein. Ich lese ständig von tödlichen Unfällen junger Erwachsener deren Ursache ungeklärt bleiben, wo dann das Handy am Steuer als Ursache vermutet wird! Ist es nicht unverantwortlich, da nicht härter gegen anzugehen? Schließlich gefährden die Fahrer, die unbedingt noch ne SMS schreiben müssen oä, die Sicherheit anderer Mitfahrer!

  16. autofahrer
    Am 17. Oktober 2014 um 22:31

    Ich wurde geblitztund hatte dabei telefoniert. Nun habe ich einen bogen zur stellungnahme erhalten. Meines wissens kann ich aber nur fur den teil belangt werden weswegen die kontrolle erfolgte. Also die geschwindigkeit und nicht fur das handy?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Oktober 2014 um 14:33

      Hallo,

      falls auf dem Beweisfoto erkennbar ist, dass Sie das Handy am Steuer benutzt haben, kann auch dies sanktioniert werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Mensch
    Am 2. Oktober 2014 um 9:26

    bei einer Ppoliziekontrolle behauptete der Polizist ich hätte das Handy benutzt während der Motor lief. Das stimmt aber überhaupt nicht. Wie kann ich mich wehren? Wurde von der Polizei angehalten und dann kam der Vorwurf. ich glaube, die Wollten nur was finden!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Oktober 2014 um 9:59

      Hallo,

      warten Sie doch erst einmal den Bußgeldbescheid ab. Dann können Sie Einspruch erheben und die Beweismittel anzweifeln.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Jugo
    Am 1. Oktober 2014 um 11:29

    Ich hab eine App für Radarfallen`auf dem Handy installiert, ist denn das Legal?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. Oktober 2014 um 12:40

      Hallo Jugo,

      ja, das ist nicht verboten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. prima_Y
    Am 1. Oktober 2014 um 10:24

    Hallo Leute von Bussgeldkatalog.org,

    Darf ich denn meinen iPod benutzen? Oder fällt das auch unter die selben Regelungen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. Oktober 2014 um 13:07

      Hallo,

      im Zuge des verkehrssicheren Fahrens sollten Sie auch das unterlassen, selbst wenn es nicht explizit verboten ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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Handy am Steuer: Strafe fürs Telefonieren beim Fahren
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