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Rote Ampel überfahren: Welches Bußgeld droht?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 17 Minuten

Bußgeldkatalog: Rote Ampel übersehen?

Beschrei­bungBuß­geldPunk­teFahrverbotFVer­botLohnt ein Einspruch?
Ampel bei "Rot" über­fahren90 €1Hier prüfen **
... andere gefährdet200 €21 Monat1 MHier prüfen **
... Sachschaden verursacht240 €21 Monat1 MHier prüfen **
Am­pel bei "Rot" über­fahren (Rot bereits seit mehr als 1 Sek­unde)200 €21 Monat*1 M*Hier prüfen **
... andere gefährdet320 €21 Monat*1 M*Hier prüfen **
... Sach­schaden verur­sacht360 €21 Monat*1 M*Hier prüfen **
An einer Ampel mit grünem Pfeil nach rechts abge­bogen, ohne vorher zu halten70 €1Hier prüfen **
... Fuß­gänger- oder Fahr­rad­ver­kehr der frei­gege­benen Ver­kehrs­rich­tung behin­dert100 €1Hier prüfen **
... andere gefährdet100 €1Hier prüfen **
... Sach­schaden verur­sacht120 €1Hier prüfen **
*je nach Tatbegehung auch Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB möglich

Informationen zum Rotlichtverstoß mit anderen Fahrzeugen:

FAQ: Rote Ampel überfahren und geblitzt worden?

Welche Sanktionen drohen bei einem Rotlichtverstoß?

Wenn Sie bei Rot über die Ampel fahren, erhalten Sie mindestens ein Bußgeld von 90 Euro sowie einen Punkt (einfacher Rotlichtverstoß). Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß, Gefährdung oder Unfallverursachung erhöhen sich die Sanktionen. Unserer Tabelle können Sie entnehmen, welche Sanktionen im Detail auf Sie zukommen können, wenn Sie eine rote Ampel überfahren.

Was ist ein qualifizierter Rotlichtverstoß?

Um einen qualifizierten Rotlichtverstoß handelt es sich, wenn die Ampel schon länger als eine Sekunde rot war. Sie müssen dann mit einem Bußgeld von mindestens 200 Euro, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen.

Bekomme ich auch ein Bußgeld, wenn ich eine gelbe Ampel überfahre?

Wenn Sie eine gelbe Ampel überfahren, obwohl eine gefahrlose Bremsung möglich gewesen wäre, müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von 10 Euro rechnen.

Keine Lust zu lesen? Erfahren Sie alles Wichtige zum Rotlichtverstoß in unserem Video!

Erfahren Sie im Video: Das kostet ein Rotlichtverstoß mit SUV, PKW & Co. überlicherweise.
Ampel bei Rot überfahren? Diese Strafe kommt auf Sie zu!

Welche Konsequenzen hat ein Rotlichtverstoß?

Bußgeldkatalog zum Thema: Rote Ampel überfahren
Bußgeldkatalog zum Thema: Rote Ampel überfahren

Der eine oder andere Kraftfahrer ist vermutlich schon einmal über eine rote Ampel gefahren: sei es nun wegen Zeitnot, falscher Einschätzung der Gelbphase oder einfach nur auf Grund eines kurzen Moments der Unachtsamkeit.

Die Polizei und die Bußgeldstelle verstehen beim Rotlichtverstoß jedoch keinen Spaß und dem Täter drohen weitreichende Konsequenzen: Bußgeld, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot!

Aber auch für Radfahrer und Fußgänger drohen bei Missachtung einer roten Ampel gemäß der Bußgeldtabelle Sanktionen. Mit welchen Strafen laut Bußgeldkatalog bei einem Rotlichtverstoß gerechnet werden muss, wie Ampeln überwacht werden oder wie ein Betroffener sich mit Hilfe eines Anwalts zur Wehr setzen kann, verrät unser Ratgeber.

Was meinen Sie: Sollten Verstöße härter bestraft werden?

Rotlichtverstoß: Welche Bußgelder drohen?

Überfahren Sie eine rote Ampel, liegt die Strafe zwischen 90 Euro + 1 Punkt und 360 Euro, 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot.
Überfahren Sie eine rote Ampel, liegt die Strafe zwischen 90 Euro + 1 Punkt und 360 Euro, 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot.

In der Verkehrsregelung haben Ampeln – offiziell werden diese Lichtzeichenanlagen bzw. kurz LZA genannt – eine tragende Rolle. Sie regeln den Verkehr und sorgen damit für Sicherheit. Entsprechend droht laut Bußgeldkatalog eine Strafe, wenn eine rote Ampel ignoriert wird. Und da Rotlichtverstöße im Straßenverkehr zu den besonders schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten gezählt werden, läuft die Ahnung entsprechend streng ab.

In der Straßenverkehrsordnung (StVO) finden sich die gesetzlichen Grundlagen rund um das Thema Wechsel- und Dauerlichtzeichen. Doch wie hoch fallen die Sanktionen laut der Bußgeldtabelle aus? Welche Unterschiede gibt es? Und wann drohen dem Täter Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot? Im Folgenden wird der Bußgeldkatalog für den Rotlichtverstoß genauer unter die Lupe genommen.

Übersicht zum aktuellen Bußgeldkatalog: Rote Ampel überfahren

Je nachdem, welcher Rotlichtverstoß vorliegt, unterscheiden sich die Konsequenzen. Welche Strafe anfällt, wenn eine rote Ampel überfahren wurde, verdeutlicht folgende Übersicht aus der Bußgeldtabelle:

Einfacher Rotlichtverstoß:

  • Bei Rot über die Ampel gefahren: 90 Euro Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg
  • Bei Rot über die Ampel gefahren mit Gefährdung: 200 Euro, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot
  • Bei Rot über die Ampel gefahren mit Sachbeschädigung: 240 Euro, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot

Qualifizierter Rotlichtverstoß:

  • Bei Rot über die Ampel gefahren: 200 Euro, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot
  • Bei Rot über die Ampel gefahren mit Gefährdung: 320 Euro, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot
  • Bei Rot über die Ampel gefahren mit Sachbeschädigung: 360 Euro, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot

In Abhängigkeit der Schwere des Falles können laut Bußgeldkatalog aber noch höhere Bußgelder verhängt bzw. noch längere Fahrverbote ausgesprochen werden.

Rote Ampel nicht rechtzeitig gesehen: Wann liegt ein Rotlichtverstoß vor?

Ein Rotlichtverstoß verlängert die Probezeit auf insgesamt vier Jahre.
Rotlichtverstöße verlängern die Probezeit auf 4 Jahre

Was passiert, wenn man aus Versehen bei Rot über die die Ampel gefahren ist? Ein Rotlichtverstoß liegt immer dann vor, wenn die Lichtzeichenanlage beim Durchfahren auf “Rot” stand – ob Sie nun die rote Ampel nur versehentlich übersehen oder absichtlich überfahren haben, spielt dabei keine Rolle. Dabei ist nicht die Haltelinie entscheidend, sondern vielmehr das Passieren der Ampel bzw. das Einfahren in den durch die Lichtzeichenanlage geschützten Bereich.

Wenn Sie bei Rot lediglich die Haltelinie überfahren haben, aber noch vor dem Gefahrenbereich der Lichtzeichenanlage anhalten, haben Sie statt einem Rotlichtverstoß einen Haltelinienverstoß begangen.

Laut Bußgeldkatalog hat dieser weitaus weniger gravierende Sanktionen zur Folge. Der Bußgeldrechner gibt hier 10 Euro als Bußgeld an, sofern andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet wurden.

Wann wird bei Rot geblitzt? Unterschied zwischen einfachem und qualifiziertem Rotlichtverstoß

Rote Ampel ist nicht immer gleich rote Ampel, denn beim Rotlichtverstoß wird auch berücksichtigt, wie lange die Ampel schon auf Rot stand. Entsprechend wird zwischen folgenden Verstoßarten unterschieden:

  • Einfacher Rotlichtverstoß: die Ampel war kürzer als 1 Sekunde Rot
  • Qualifizierter Rotlichtverstoß: die Ampel war länger als 1 Sekunde Rot
Wie hoch ist das Bußgeld, wenn eine rote Ampel überfahren wurde? Hier kommt es darauf an, ob ein einfacher oder qualifizierter Rotlichtverstoß vorlag. Welchen Unterschied es dabei gibt, zeigt die Infografik.
Wie hoch ist das Bußgeld, wenn eine rote Ampel überfahren wurde? Hier kommt es darauf an, ob ein einfacher oder qualifizierter Rotlichtverstoß vorlag. Welchen Unterschied es dabei gibt, zeigt die Infografik.

Hier erfahren Sie mehr zum qualifizierten Rotlichtverstoß.

Rote Ampel überfahren in der Probezeit

Haben Sie eine rote Ampel überfahren, droht unter Umständen ein Fahrverbot.
Haben Sie eine rote Ampel überfahren, droht unter Umständen ein Fahrverbot.

Personen, die ihren Führerschein erfolgreich erworben haben, treten in eine zwei Jahre währende Bewährungsphase ein: die Probezeit. Bei Ordnungs­widrigkeiten oder im Straßenverkehr erfüllten Straftatbeständen sehen das Verkehrsrecht und der Bußgeldkatalog während dieser Zeit zusätzliche, verschärfte Sanktionen vor. Dies gilt auch, wenn eine rote Ampel während der Probezeit überfahren wird.

Fahranfänger sollen während der Probezeit zu Umsicht und Rücksichtnahme animiert werden. So sollen zugleich die Unfallzahlen beschränkt bleiben, denn Fahranfänger sind statistisch gesehen aufgrund ihrer Unerfahrenheit häufiger in Unfälle verwickelt.

Fahranfänger, die in der Probezeit eine rote Ampel überfahren, machen sich eines schwerwiegenden A-Verstoßes schuldig. Handelte es sich um den ersten A-Verstoß in der Probezeit müssen Sie neben der jeweiligen Strafe mit der Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger rechnen. Außerdem wird sich die Probezeit um weitere zwei Jahre verlängern.

Auch wenn Fahranfänger eine rote Ampel überfahren, die unter 1 Sekunde rot war, handelt es sich um einen sogenannten A-Verstoß. Dieser zieht eine Probezeitverlängerung und die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach sich.

Aufbauseminar für Fahranfänger: Inhalt und Ablauf

Lizenzierte Fahrschulen bieten die Teilnahme an einem Aufbauseminar an. Sie bilden dabei in der Regel Gruppen von mindestens sechs bis höchstens zwölf Teilnehmern und bestehen insgesamt aus fünf Abschnitten:

  • theoretischer Teil: vier Sitzungen im Umfang von jeweils 135 Minuten
  • praktischer Teil: Beobachtungsfahrt zwischen der ersten und zweiten Sitzung (Dauer mindestens 30 Minuten und mit bis zu drei Teilnehmern)

Thematisiert werden in dem (umgangssprachlich fälschlicherweise auch Nachschulung genannten) Aufbauseminar insbesondere auch die Verstöße des jeweiligen Teilnehmers unter die Lupe genommen, die zur Teilnahme an dem Kurs führten. Die Teilnehmer besprechen gemeinsam mit dem Gruppenleiter mögliche Wege, um solche Verstöße zukünftig zu vermeiden. Haben die Teilnehmer das Aufbauseminars beendet, erhalten sie eine Bescheinigung, die sie bei der Fahrerlaubnisbehörde einreichen können. Verweigert der Führerscheininhaber die Teilnahme am Aufbauseminar, kommt es zu einem Entzug der Fahrerlaubnis. Erst wenn die erfolgreiche Seminar-Teilnahme nachgewiesen werden kann, bleibt die Fahrerlaubnis erhalten und der Betroffene tritt in die verlängerte Probezeit ein.

Fahranfänger, die nach der Teilnahme am Aufbauseminar erneut einen A- oder (zweit weitere) B-Verstöße, also beispielsweise einen Rotlichtverstoß begehen, erhalten eine schriftliche Verwarnung sowie die Empfehlung, eine verkehrspsychologische Beratung in Anspruch zu nehmen. Die Teilnahme an dieser Maßnahme ist jedoch freiwillig.

Kommt es danach zu einem erneuten A-Verstoß, kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. In diesem Fall gibt es in aller Regel auch keinen Ermessensspielraum mehr, sodass selbst eine verkehrspsychologische Beratung die Folgen nicht abmildern kann.

Rotlichtverstoß: Wie wird das Überfahren einer roten Ampel festgestellt?

Damit ein Rotlichtverstoß überhaupt festgestellt werden kann, muss es an der Ampel eine entsprechende Überwachung geben. Hier kann zwischen einer stationären und mobilen Überwachung unterschieden werden. Was darunter zu verstehen ist, wird im Folgenden aufgezeigt.

Stationäre Rotlichtüberwachung: Wenn ein Blitzer die rote Ampel überwacht

Rote Ampel: Ein Blitzer kann Verkehrssünder überführen.
Rote Ampel: Ein Blitzer kann Verkehrssünder überführen.

Eine stationäre Rotlichtüberwachung ist im Volksmund meist als “Blitzerampel“, “Ampelblitzer” oder “Rotblitzer” bekannt. Diese werden vornehmlich an gefährlichen Kreuzungen eingesetzt, an denen es statistisch gesehen auffallend viele Unfälle gibt bzw. gegeben hat.

Die stationären Rotlicht-Überwachungs­anlagen werden unmittelbar hinter der überwachten Kreuzung aufgestellt und unterscheiden sich in Ihrer Funktionsweise in der Regel von solchen Blitzern, welche Geschwindigkeitsverstöße messen.

Wie funktioniert nun eine Blitzerampel aber genau? Um festzustellen, ob ein Autofahrer tatsächlich eine rote Ampel überfahren und somit einen Rotlichtverstoß begangen hat, sind in der Fahrbahn zwei Induktionsschleifen verbaut. Die erste liegt direkt hinter der Haltelinie, die zweite befindet sich unmittelbar vor dem Beginn des Schutzbereiches der Lichtzeichenanlage.

Die Überwachungseinrichtung ist mit der Ampel gekoppelt, so dass bei Beginn der Rotphase (zzgl. einer geringfügigen Messtoleranz) der Blitzer aktiviert wird. Überfährt ein Fahrzeug eine der beiden Induktionsschleifen, kommt es automatisch zur Aufnahme eines Beweisfotos durch den Rotlicht-Blitzer.

Auf dem Foto wird die verstrichene Dauer der Rotphase sowie der vorangegangenen Gelbphase eingeblendet. Liegt tatsächlich ein Rotlichtverstoß vor, werden zwei Aufnahmen gemacht, die vom Fahrer auch durch zwei aufeinanderfolgende Lichtblitze wahrgenommen werden können. So weiß ein Fahrer auch umgehend, dass er bei Rot geblitzt wurde.

Die modernen Ampelblitzer können aber nicht nur feststellen, ob jemand über eine rote Ampel gefahren ist, sondern zugleich überprüfen diese Überwachungsgeräte, ob die zulässige Höchstgeschwindigkeit eingehalten wurde. Gerade der Rotlichtverstoß geht häufig mit dem Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit einher, sodass gleich zwei Verstöße auf einmal geahndet werden können.

Mobile Rotlichtüberwachung: Rote Ampel übersehen und vom Blitzer dabei erwischt worden?

Zur Feststellung eines Rotlichtverstoßes gibt es alternativ zur stationären Überwachungseinrichtung auch gezielte Beobachtungsmaßnahmen durch Polizisten oder Mitarbeiter der Ordnungsbehörden, die einen Verstoß zur Anzeige bringen können. Im Regelfall werden die Verkehrssünder direkt vor Ort gestellt, nachdem sie eine rote Ampel überfahren haben, damit der Fahrer eindeutig identifiziert werden kann. Diese Überwachungsmaßnahmen sind jedoch mit einem erhöhten Personal- und Kostenaufwand verbunden.

Ein Rotlichtverstoß kann aber auch durch eine zufällige Beobachtung eines anwesenden Amtsträgers festgestellt werden. Doch rechtlich ist es sehr umstritten, ob allein die Aussage durch den beobachtenden Polizeibeamten als Nachweis für einen qualifizierten Rotlichtverstoß ausreicht. Meist wird das nur bei gezielten Beobachtungen einer Ampel angenommen. Bei einer zufälligen Beobachtung werden dagegen in der Regel nur die Sanktionen für einen einfachen Rotlichtverstoß angesetzt.

Mitunter finden mobile Rotlichtüberwachungen auch mit Hilfe einer Videoanlage statt. Hierbei werden zwei synchron zueinander laufende Kameras im Bereich der Lichtzeichenanlage aufgestellt. Eine Kamera ist in Richtung Ampel ausgerichtet, um die verschiedenen Ampelphasen sowie den eigentlichen Hergang aufzuzeichnen, die zweite Kamera ist entgegen der Fahrtrichtung aufgestellt, um den Fahrer zu identifizieren.

Diese mobile Videoüberwachung hat zwar den Vorteil, dass im Vergleich zur manuellen Beobachtung nur ein Amtsträger erforderlich ist, was somit einen Kostenvorteil bietet, dennoch finden solche Überwachungen insgesamt eher selten statt.

Über die rote Ampel gefahren: Wie ein Anwalt helfen kann

Haben Sie eine rote Ampel überfahren, kann es sich lohnen, einen Anwalt einzuschalten.
Haben Sie eine rote Ampel überfahren, kann es sich lohnen, einen Anwalt einzuschalten.

Wurden Sie geblitzt, weil Sie über eine rote Ampel gefahren sind, stellt sich oft die Frage, wie Sie sich verhalten sollten, wenn der Bußgeldbescheid bzw. der Anhörungsbogen eintrifft.

Betroffenen wird oftmals geraten, sich von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten zu lassen, bevor zum Rotlichtverstoß Stellung bezogen wird. Wie bereits oben erwähnt, zieht ein Rotlichtverstoß laut Bußgeldkatalog nicht gerade harmlose Konsequenzen nach sich.

Der Fahrer muss mit mindestens einem Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg rechnen. Hinzu kommt noch eine Geldbuße, wobei die Dauer der Rotphase zu berücksichtigen ist. Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß winkt obendrein ein Fahrverbot für die Dauer von einem Monat.

Angesichts der möglichen Folgen, kann es sich daher durchaus lohnen, einen Anwalt aufzusuchen. Zumal Betroffene oftmals ohne anwaltlichen Beistand kaum Aussichten auf einen erfolgreichen Einspruch gegen den Rotlichtverstoß haben. Doch welche Chancen und Möglichkeiten der Verteidigung gibt es, wenn jemand eine rote Ampel überfahren hat?

Geblitzt bei Rot: Möglichkeiten der Verteidigung

Das Überfahren einer roten Ampel wird in aller Regel durch fest installierte Messgeräte (Blitzer) festgestellt und aufgezeichnet. Doch bekanntermaßen ist selbst moderne Technik nicht immer frei von Fehlern. Entsprechend sind auch Blitzer von einer stets fehlerfreien Funktionsweise weit entfernt. So kann es passieren, dass selbst schon bei einem kleinen Messfehler oder Fehler des Messgerätes der vermeintliche Rotlichtverstoß nicht geahndet wird bzw. das erteilte Bußgeld durch einen Einspruch abgewendet werden kann.

Doch es gibt natürlich noch weitere Aspekte der Verteidigungsmöglichkeiten, wenn ein Fahrer berechtigte Zweifel daran hat, dass er tatsächlich über Rot gefahren sein soll. Denn sowohl der Aufbau der Messanlage, die Qualität der Blitzerfotos als auch die Durchführung einer eigentlichen Messung können weitere Aspekte sein, die einen Einspruch gegen den Rotlichtverstoß rechtfertigen.

An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass es verschiedenste, oftmals auch unbeabsichtigte Situationen im Straßenverkehr gibt, die dazu führen, das jemand bei Rot über die Ampel fährt. Typische Ursachen für einen Rotlichtverstoß sind:

  • Unachtsamkeit des Fahrers
  • Zu optimistische Einschätzung der Gelbphase (der Fahrer ist also davon ausgegangen, es noch bei Gelb über die Ampel zu schaffen)
  • Signalfarbe der Ampel wird aufgrund ungünstiger Sonneneinstrahlung falsch oder gar nicht erkannt

Aber es gibt natürlich auch Fälle, in denen der vermeintliche Rotsünder vollkommen unschuldig ist. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Blitzer durch einen Defekt oder eine kurzfristige Störung ausgelöst wurde, obwohl der Fahrer nicht bei Rot über die Ampel gefahren ist.

Manchmal kann es auch vorkommen, dass eine Ampel defekt ist. Bleibt eine LZA – beispielsweise dauerhaft rot, können Sie nach einer Wartezeit von mindestens fünf Minuten weiterfahren. Als Voraussetzung gilt natürlich, dass Sie äußerste Vorsicht walten lassen und keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährden.

Welche Argumentation die beste Verteidigung darstellt, wenn Sie eine rote Ampel überfahren haben und geblitzt wurden, ist von Fall zu Fall unterschiedlich, denn im Bußgeldverfahren gibt es unterschiedliche Verteidigungsansätze. Wichtig ist, dass der Anwalt Einsicht in die vollständige Bußgeldakte bekommt. Lesen Sie hier noch mehr über den Einspruch gegen den Rotlichtverstoß.

Wer zahlt das Bußgeld, wenn eine rote Ampel überfahren wurde?

Rotlichtverstoß verursacht ein hohes Bußgeld
Rotlichtverstoß verursacht ein hohes Bußgeld

Hat jemand eine rote Ampel überfahren, muss die Strafe laut deutschem Recht von dem Fahrer beglichen werden, der zum Tatzeitpunkt tatsächlich hinter dem Steuer saß.

Der Fahrzeughalter oder Eigentümer kann für den Rotlichtverstoß nicht zur Verantwortung gezogen werden, wenn er diesen nicht begangen hat.

Es muss dem Betroffenen nachgewiesen werden, dass er tatsächlich zum Tatzeitpunkt das Fahrzeug führte. Dieser Nachweis kann nicht immer zweifelsfrei erfolgen und oftmals ist eine nicht gelungene Täteridentifizierung der Grund dafür, dass ein Verfahren eingestellt wird.

Dabei ist aber zu beachten, dass der Fahrzeughalter verpflichtet ist, bei der Identifizierung des Täters mitzuwirken. Kommen Personen dieser Pflicht nicht nach, müssen sie damit rechnen, künftig ein Fahrtenbuch führen zu müssen.

Rotlichtverstoß durch Beobachtung oder Blitzer festgestellt

Eingeleitet wird ein Bußgeldverfahren, nachdem ein Autofahrer eine rote Ampel überfahren hat, immer aufgrund einer Messung (durch den Blitzer) oder durch die Beobachtung von Polizeibeamten, wobei diese entweder im Rahmen einer gezielten Verkehrsüberwachung stattfindet oder aber – wie bereits erwähnt – durch eine zufällige Beobachtung.

In der Praxis zeigt sich, dass es gegen beide Formen Einspruchsmöglichkeiten gibt, die im Einzelfall durchaus zu einem Erfolg führen können. Fakt ist: Dem vermeintlichen Täter muss der Verkehrsverstoß zweifelsfrei nachgewiesen werden.

Qualifizierter Rotlichtverstoß – Lässt sich das Fahrverbot abwenden?

Wird dem Täter ein qualifizierter Rotlichtverstoß vorgeworfen, muss nachgeprüft werden, ob die Rotlichtphase der Ampel tatsächlich schon über eine Sekunde angedauert hat. Wie weiter oben bereits aufgezeigt, gibt es in der Praxis immer wieder Fälle, in denen die ermittelte Rotzeit fehlerhaft ist. Mit solch einem Einwand, insofern von Erfolg gekrönt, kann ein Fahrverbot abgewendet werden, welches nach einem qualifizierten Rotlichtverstoß automatisch ausgesprochen wird.

Fahrverbot nach Rotlichtverstoß abwenden – Weitere Möglichkeiten

Auch wenn die Bußgeldbehörde in den meisten Fällen grundsätzlich ein Fahrverbot anordnet, besteht immer noch die Aussicht, dass dieses abgewendet werden kann. Hierfür gibt es jede Menge Fallkonstellationen, die als Beweis aufgeführt werden können.

Doch erst, wenn der Anwalt für Verkehrsrecht Akteneinsicht hatte und den Fall mit seinem Mandanten besprechen konnte, ist abzusehen, ob ein Fahrverbot wegen des Überfahrens bzw. der Missachtung einer roten Ampel in Betracht kommt. Der Anwalt kann die Argumente, die gegen ein Fahrverbot sprechen, gegenüber dem Gericht und der Bußgeldbehörde anführen und versuchen, das ausgesprochene Fahrverbot für nichtig zu erklären.

Sie sind bei rot über die Ampel gefahren und wurden geblitzt? Ein Bußgeld ist die Folge.
Sie sind bei rot über die Ampel gefahren und wurden geblitzt? Ein Bußgeld ist die Folge.

Es gibt auch immer wieder Beispiele, in denen das Fahrverbot aufgrund von Unzumutbarkeit aufgehoben wird, wenn die Folgen den Täter besonders hart treffen würden.

Beispielsweise ist dies der Fall, wenn durch das Fahrverbot der Job in Gefahr ist oder der Betroffene als Alleinverdiener im Außendienst tätig ist, die Termine mit Bus und Bahn nicht wahrnehmen und sich auch keinen Fahrer leisten kann.

Auch Personen, die wegen regelmäßiger Arztbesuche auf ihr Auto angewiesen sind und dies belegen können, dürfen genauso auf Erlass des Fahrverbots hoffen, wie Betroffene, die sich um entfernt lebende schwerkranke Angehörige kümmern müssen und diese entsprechend oft besuchen. Doch hier muss beachtet werden, dass die Geldbuße deutlich steigt, wenn das Fahrverbot entfällt.

Strafe für Rotlichtverstoß mildern: Zusammenfassung

  • Es ist ratsam, einen Anwalt zu konsultieren und zusammen mit diesem eine Akteneinsicht durchzuführen und die Situation bzw. den Hergang des Verstoßes zu analysieren.
  • Der Anwalt kann vor Gericht erreichen, dass ein drohendes Fahrverbot durch die Erhöhung der Geldbuße ausgeglichen wird. Hierfür müssen jedoch plausible Gründe für das Fehlverhalten, wie beispielsweise ein Augenblicksversagen, vorliegen. Die Umgehung des Fahrverbotes ist oft auch dann möglich, wenn dieses unzumutbare Folgen – etwa berufliche Konsequenzen – für den Betroffenen hätte.
  • Je nach Sachlage (beispielsweise fehlerhafter Messung) kann auch ein Freispruch oder die Reduzierung der Geldbuße erreicht werden.
  • Sind Sie mit der verordneten Strafe nicht einverstanden, empfinden Sie diese für zu hart oder sind Sie dringend auf den Führerschein angewiesen, sollten Sie in jedem Fall einen Anwalt zu Rate ziehen. Ohne fachkundige Beratung sind die Aussichten auf Strafmilderung in der Regel sehr gering, wenn ein Betroffener eine rote Ampel überfuhr und geblitzt wurde.

Sonderregelung: Grüner Pfeil

An einigen Ampeln befindet sich ein grüner Pfeil, der Autofahrern das Abbiegen nach rechts auch dann erlaubt, wenn die Ampel rot zeigt. Dennoch kann auch ein Fehlverhalten am grünen Pfeil Konsequenzen nach sich ziehen. Beim Rotlichtverstoß am grünen Pfeil ist laut Bußgeldrechner und Bußgeldtabelle mit folgenden Sanktionen zu rechnen:

Bußgeldkatalog: Regelungen bei Grünpfeilschild missachtet

  • Vor dem Abbiegen nicht angehalten: 70 Euro, 1 Punkt, kein Fahrverbot
  • Den freigegebenen Verkehr gefährdet: 100 Euro, 1 Punkt, kein Fahrverbot
  • Einen Unfall verursacht: 120 Euro, 1 Punkt, kein Fahrverbot

Fahrer müssen unbedingt darauf achten, dass sie vor dem Abbiegen am Grünpfeil an der Haltelinie anhalten und dass weder Kraftfahrzeuge noch querende Fußgänger oder Radfahrer behindert oder gar gefährdet werden. Diese Regelung gilt für jeden einzelnen Fahrzeugführer, der den grünen Pfeil zum Abbiegen nutzen will.

Beachten Sie: Am Grünpfeil besteht keine Pflicht zum Rechtsabbiegen. Entsprechend dürfen andere Autofahrer ihren Vordermann nicht zum Rechtsabbiegen durch die Hupe oder Lichthupe nötigen.

Rotlichtverstoß im Ausland

Rote Ampel überfahren: Im Ausland sind die Bußgelder teilweise höher
Rote Ampel überfahren: Im Ausland sind die Bußgelder teilweise höher

Ist ein Fahrer mit dem Auto im europäischen Ausland unterwegs, muss dieser sich selbstverständlich dort an das geltende Verkehrsrecht halten.

Vielen ist es gar nicht bewusst, dass gerade im Ausland ein Ampelblitzer eine höhere Strafe laut Bußgeldkatalog nach sich zieht als hierzulande.

Dabei ist es egal, ob es sich um einen Tempoverstoß, das Überfahren einer roten Ampel oder Alkohol am Steuer handelt.

Wenn Sie bei einem Verstoß erwischt werden, machen Sie nicht nur Bekanntschaft mit der ausländischen Polizei, sondern müssen zudem damit rechnen, dass früher oder später ein Bußgeldbescheid im heimischen Briefkasten landet.

Doch was blüht Verkehrsrowdies, die es im Urlaub mit dem Thema “Rote Ampel überfahren” nicht ganz so eng sehen? Folgende Übersicht zeigt, wie hoch im Ausland das Bußgeld, wenn bei Rot über die Ampel gefahren wurde, ausfällt.

Über Rot fahren: Die Bußgelder im europäischen Ausland

Eines vorweg: Die Spanne der Bußgelder bei Rotlichtverstößen im Ausland ist sehr groß, wobei Norwegen mit 630 Euro Bußgeld der klare Spitzenreiter ist. An dieser Stelle sei explizit darauf hingewiesen, dass es sich bei den meisten Angaben um die Mindestsumme handelt, die je nach Schwere des Falls noch deutlich höher ausfallen kann:

  • Belgien: ab 175 Euro
  • Bulgarien: ab 50 Euro
  • Dänemark: 270 Euro
  • Finnland: ab 10 Tagessätzen
  • Frankreich: ab 135 Euro
  • Griechenland: 700 Euro
  • Großbritannien: ab 120 Euro
  • Irland: ab 80 Euro
  • Italien: ab 175 Euro
  • Kroatien: ab 405 Euro
  • Luxemburg: ab 145 Euro
  • Malta: 250 Euro
  • Niederlande: 250 Euro
  • Norwegen: 670 Euro
  • Österreich: ab 70 Euro
  • Polen: ab 70 Euro
  • Portugal: ab 80 Euro
  • Rumänien: ab 185 Euro
  • Schweden: ab 245 Euro
  • Schweiz: 225 Euro
  • Slowakei: ab 100 Euro
  • Spanien: ab 200 Euro
  • Tschechien: ab 100 Euro
  • Türkei: ab 25 Euro
  • Ungarn: ab 140 Euro
  • Zypern: ab 85 Euro

(Quelle: ADAC)

Einige Länder erheben bei der Ahndung von Verkehrsdelikten keine pauschalen Bußgelder. So wird beispielsweise in Italien die Höhe des Bußgeldes an den Lebenshaltungsindex angepasst, während sich in Dänemark die Werte der Bußgeldtabelle an dem monatlichen Nettoverdienst des Betroffenen orientieren. In den Niederlanden wurde dagegen ein Bußgeldkatalog nach deutschem Vorbild eingeführt, dabei sind aber höhere Geldbußen angesetzt. Auch in Rumänien wurde mittlerweile ein fünfstufiges Bußgeldsystem eingeführt.

Ausländischen Bußgeldbescheid erhalten: Was tun?

Auch im Urlaub im Ausland können Sie einen Bußgeldbescheid erhalten
Auch im Urlaub im Ausland können Sie einen Bußgeldbescheid erhalten

Wenn Sie in Ihrem Briefkasten einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland finden, sollte Sie als erstes auf die Sprache achten, denn die Bußgeldbescheide müssen, wie es die Länder vereinbart haben, in der Landessprache des Verkehrssünders ausgestellt sein.

Die genaue Zuordnung, wer letztendlich den Verkehrsverstoß begangen hat, ist für die ausländischen Behörden nicht ganz einfach und stellt somit ein Schlupfloch dar.

Während beispielsweise in den Niederlanden und Frankreich die sogenannte Halterhaftung gilt, ist diese für den bewegten Verkehr in Deutschland nicht zulässig. Das heißt, dass nur derjenige bestraft werden kann, der auch tatsächlich am Steuer saß. In den Niederlanden ist es zudem ausreichend, wenn das Kennzeichen ermittelt wurde, so dass oft nur von hinten geblitzt wird. Auf diese Weise lässt sich der Fahrer nur sehr schwer erkennen.

In Deutschland ist dieses Vorgehen nicht erlaubt. Wird bei Ihnen die Halterhaftung angewendet und Sie können belegen, dass Sie nicht selbst gefahren sind, stehen die Chancen auf einen erfolgreichen Einspruch gut. Diese Beispiele verdeutlichen, dass es sich durchaus lohnen kann, wenn ein Betroffener im Fall der Fälle einen Anwalt konsultiert und sich entsprechenden rechtlichen Rat einholt.

Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad

Gerade in Großstädten gehören Rotlicht-Verstöße von Radfahrern zum Verkehrsalltag. An so mancher Ampel kann beobachtet werden, dass ein Radfahrer während der Haltephase schnell noch über die Kreuzung radelt. Doch wer denkt, dass er bei diesem Verstoß mit einem kleinen Verwarnungsgeld davonkommt, der täuscht sich gewaltig. Neben einer saftigen Geldbuße, bekommt jeder, der bei Rot über die Ampel gefahren ist, für sein riskantes Verkehrsverhalten auch noch Punkte in Flensburg.

Rote Ampel überfahren: Punkte für Fahrradfahrer

Wenn Sie bei Rot über die Ampel fahren, greift – wie bei jedem anderen Verkehrsverstoß auch – eine Grundregel: Liegt das Bußgeld bei 60 Euro oder höher, gibt es für den Täter mindestens einen Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg. Das gilt nicht nur für Autofahrer, sondern auch für Radfahrer. Zudem greift auch bei Radfahrern die Unterscheidung zwischen einem einfachen (Ampel ist kürzer als eine Sekunde Rot) und qualifizierten (Ampel ist länger als eine Sekunde Rot) Rotlichtverstoß.

Übersicht: Der Bußgeldkatalog für einen Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad

Welche Sanktionen Radfahrern im Detail blühen, wenn sie bei Rot über die Ampel fahren, verrät folgende Übersicht:

Einfacher Rotlichtverstoß für Radfahrer: Sanktionen

  • Rotlicht missachtet: 60 Euro Bußgeld, 1 Punkt
  • Rotlicht missachtet mit Gefährdung: 100 Euro, 1 Punkt in Flensburg
  • Rotlicht missachtet mit Sachbeschädigung: 120 Euro, 1 Punkt in Flensburg

Qualifizierter Rotlichtverstoß für Radfahrer: Sanktionen

  • Rotlicht missachtet: 100 Euro, 1 Punkt in Flensburg
  • Rotlicht missachtet mit Gefährdung: 160 Euro, 1 Punkt in Flensburg
  • Rotlicht missachtet mit Sachbeschädigung: 180 Euro, 1 Punkt in Flensburg

Für Radfahrer mit Führerschein bedeutet das im Klartext, dass es auch Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis haben kann, wenn jemand eine rote Ampel überfahren hat.

Radfahrer sollten Bußgeldbescheide genauestens prüfen

Laut Empfehlung des ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club) sollten Bußgeldbescheide generell geprüft werden. Denn gerade beim Rotlichtverstoß kommt es immer wieder vor, dass die Bußgeldstelle aus Versehen höhere Sanktionen laut Bußgeldkatalog für Kraftfahrer verlangt – also beispielsweise das Bußgeld für einen qualifizierten Rotlichtverstoß fordert, obwohl ein einfacher vorlag.

Rotlichtverstoß von einem Fußgänger

Auch Fußgänger erhalten eine Strafe, wenn sie bei roter Ampel die Straße überqueren.
Auch Fußgänger erhalten eine Strafe, wenn sie bei roter Ampel die Straße überqueren.

Oftmals ignorieren Passanten eine rote Ampel, obwohl sich selbstverständlich auch Fußgänger an die Regeln der Straßenverkehrsordnung halten müssen.

Wenn sie von der Polizei erwischt und angehalten werden, müsssen sie mit einem Bußgeld rechnen. Wie hoch dieses ausfällt und welche Folgen für Fußgänger bei einem Rotlichtverstoß drohen, wird im Folgenden dargestellt.

Übersicht Bußgeldkatalog für Rotlichtverstoß Fußgänger

Wenn die Ampel Rot zeigt und Fußgänger trotzdem über die Straßen gehen, droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 5 Euro. Kommt es aufgrund des Verstoßes zu einem schweren Unfall, erhöht sich das Bußgeld auf 10 Euro.

  • Überqueren einer Ampel bei Rotlicht: 5 Euro Bußgeld
  • Überqueren einer Ampel bei Rotlicht mit Unfallfolgen: 10 Euro

Anders als beim Rotlichtverstoß von Auto- oder Fahrradfahrern wird bei Passanten laut Bußgeldkatalog nicht zwischen einem einfachen und qualifizierten Rotlichtverstoß differenziert.

Ein Rotlichtverstoß von Fußgängern liegt aber nicht nur dann vor, wenn jemand bei Rot über die Straße geht. Auch dann, wenn sich jemand beim Umschalten der Ampel auf Rot bereits auf der Straße befindet und diese nicht schnell überquert wird, können Sanktionen die Folge sein. Doch es muss auch erwähnt werden, dass die Kontrollen seitens der Polizei bei einem Rotlichtverstoß von Fußgängern verhältnismäßig selten stattfinden. Oftmals wird dieser Verstoß auch einfach geduldet. Das ist aber dennoch kein Freifahrtschein, bei Rot über die Ampel zu gehen und schon gar nicht, wenn Kinder den Verstoß beobachten können.

Bekommen Fußgänger Punkte, wenn eine rote Ampel überquert wird?

Diese Frage lässt sich mit eindeutig mit “Ja” beantworten. Zu dieser Maßnahme kann es kommen, wenn der Fußgänger wiederholt mit Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung auffällt und aktenkundig wird. In diesem Fall drohen aber nicht nur Punkte in Flensburg, sondern im schlimmsten Fall kann die Straßenverkehrsbehörde dem Passanten sogar den Führerschein entziehen.

Diese harte Maßnahme kann aber auch andere Verkehrsteilnehmer treffen, die sich in ihrem Handeln als unbelehrbar zeigen und hartnäckig gegen Verkehrsregeln verstoßen. Als Beispiele seien etwa betrunkene Radfahrer oder ständige Falschparker aufgeführt.

Straßenüberquerung ohne Fußgängerampel

Wenn Sie eine Ampel bei Rot überfahren, gefährden Sie andere Verkehrsteilnehmer.
Wenn Sie eine Ampel bei Rot überfahren, gefährden Sie andere Verkehrsteilnehmer.

Generell ist eine Straßenüberquerung ohne Fußgängerampel erlaubt. Wenn dabei aber ein Unfall verursacht wird, kann es sein, dass der Fußgänger eine Teilschuld hat.

Insbesondere gilt dies dann, wenn in der Nähe, beispielsweise 100 Meter weiter, eine Ampel installiert ist, an welcher der Betroffene die Straße sicher hätte überqueren können.

Mit welchen Strafmaß zu rechnen ist und wie die Fälle letzten Endes ausgehen – vor allem wenn es zu einem Unfall kam – ist in der Regel Sache des Gerichts, vor dem solche Einzelfälle dann verhandelt werden.

Rotlichtverstöße von Fußgängern: Statistik

Wie viele Fußgänger im Jahr wegen des Missachtens einer roten Ampel mit einem Verwarnungsgeld belegt werden, ist nicht bekannt, da es hierzu keine Statistiken gibt. Aber seitens der Polizei wird beobachtet, dass diese Verstöße deutlich zunehmen. Dies ist vor allem an Ampeln der Fall, an denen es weniger Überwachungsdruck gibt. Das verhält sich ungefähr so, wie bei Geschwindigkeitsüberprüfungen der Autofahrer.

Zugleich wurde statistisch erwiesen, dass die Zahl der verletzten Fußgänger und Radfahrer in den letzten Jahren anstieg, wobei längst nicht immer die Unfallschuld beim Autofahrer liegt. Außerdem kommt es auch vermehrt zu Zusammenstößen von Fußgängern und Radfahrern. Als einfache Ursache für die steigende Anzahl der Unfallopfer wird in erster Linie Unaufmerksamkeit genannt. Diese wird beispielsweise durch zu laute Musik, Telefonieren oder ständiges Starren auf das Smartphone erzeugt.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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Bußgeldrechner: Rote Ampel überfahren?

158 Kommentare

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  1. Siewert
    Am 8. Juni 2015 um 13:39

    Hallo, mein Freund ist zur Zeit in der Schweiz als LKW Fahrer beschäftigt und hat einen Schweizer Führerschein. Heute musste er in Deutschland fahren und ist mit dem LKW beim überfahren der Ampel (gelb zu rot) von einem Standblitzer geblitzt worden. Womit muss er rechnen? Gilt in dem Fall unser Bussgeldkatalog?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. Juni 2015 um 9:50

      Hallo,

      es gilt jeweils der Bußgeldkatalog des Landes, in dem der Blitzer ausgelöst hat.
      In Deutschland ist das Vergehen, in der Gelbphase über die Ampel zu fahren, allerdings nur mit einem geringen Verwarngeld belegt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Steffen L.
    Am 2. Juni 2015 um 9:31

    Ich habe gestern meine Frau ins Krankenhaus nach Hannover gebracht. Kurz vor dem Ziel überfahre ich eine rote Ampel welche sicherlich schon länger auf Rot stand. Es war alles ein wenig unübersichtlich und mein navi sagte abbiegen, ich sehe auf das navi und übersah dabei die Ampel.
    Ich schätze schon dass ich 1 Monat Fahrverbot bekomme. Meine Frage: kann ich mir aussuchen wann ich den Führschein für 1 Monat abgebe und kann man auch 2 x 14 Tage den Schein abgeben.
    Bin beruflich auf das Auto angewiesen!!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Juni 2015 um 11:02

      Hallo Steffen,

      Sie können mit der zuständigen Behörde einen Termin für das Fahrverbot ausmachen. Ein Aufteilen des Fahrverbots in mehrere Etappen ist aber nicht möglich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Raphael T.
    Am 15. Mai 2015 um 23:28

    Guten Abend!

    Mir ist folgendes, sehr dummes passiert.
    Ich stand an einer roten Ampel. Die Fußgängerampel der kreuzenden Straße wurde Grün, sodass ich davon ausging, dass es auch für mich jeden Moment Grün werden würde. Ich bin also noch bevor die Ampel zusätzlich Gelb zeigte losgefahren. Und jetzt kommts: ein Streifenwagen stand direkt hinter mir und hielt mich 100 Meter später an. Die Beamten meinten, dass sie ebenfalls noch über Rot gefahren sind. Ich habe die Ordnungswidrigkeit bereits vor den Beamten zugegeben.
    Was passiert jetzt mit mir? Ich Vollidiot…

    Vielen Dank.

    Raphael

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Mai 2015 um 9:20

      Hallo Raphael,

      da die Ampel beim Passieren wohl schon länger als 1 Sekunde rot war, fällt ein Bußgeld von 200 Euro an. Dazu kommen 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Benedikt
    Am 24. April 2015 um 22:47

    Guten Abend,

    ich bin heute tagsüber mit dem Motorrad meiner Mutter über zwei aufeinanderfolgende Ampeln gefahren die beide noch gelb waren. Zwischen den beiden Ampeln stand ein “Poliscan red+speed” auf der Mittelinsel. Ich habe beim vorbeifahren extra auf den Blitzer geschaut aber keinen Blitz sehen können.
    Nun ist es so, dass ich mich in der verlängerten Probezeit befinde und Angst habe dadurch einen Punkt zu bekommen.

    Bekomme ich falls es ein nicht-sichtbarer Blitz war einen Punkt für das über gelb fahren? Oder ist es eher unwarscheinlich dass ich überhaupt geblitzt wurde wenn garkein Blitz zu sehen war?!

    MfG,

    Benedikt.

    • Benedikt
      Am 27. April 2015 um 12:22

      Hallo,

      vielen Dank für die schnelle Antwort zu meinem Letzten Kommentar.
      Mich würde außerdem interessieren ob “schwarzblitzer” auch in diesen neuen Säulen (Poliscan red+speed) verbaut werden?
      Meines Wissens gibt es hier in Berlin solche nur im “Britzer-Tunnel”.

      Vielen Dank im Voraus.

      • bussgeldkatalog.org
        Am 4. Mai 2015 um 10:29

        Hallo Benedikt,

        über die Standorte der verschiedenen Blitzer und die entsprechenden Modelle liegen uns leider keine Informationen vor.

        Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. April 2015 um 10:20

      Hallo Benedikt,

      Ampelblitzer blitzen normalerweise sogar 2 mal. Es ist also gut möglich, dass nicht geblitzt wurde. Bei dem Überfahren einer gelben Ampel fallen desweiteren keine Punkte an, sondern nur ein Bußgeld von 10 Euro.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. frank
    Am 13. April 2015 um 13:41

    Hi,
    bin heute von einem feststehenden Blitzer geblitzt wurden.
    Die Ampel war eindeutig noch in der Gelbphase. Erst kurz danach wurde ich geblitzt. Der Blitzer fotografiert Rotlicht – und Geschwindigkeitsverstöße.
    Was kann ich erwarten und wie beurteilen Sie dies?
    Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. April 2015 um 10:03

      Hallo Frank,

      sofern Sie in der Gelbphase die Ampel überquert haben, müssen Sie – sofern die Messung überhaupt korrekt war – nur mit einem geringen Bußgeld rechnen. Möglicherweise lag eine Fehlmessung vor, und dann erhalten Sie selbstverständlich keinen Bußgeldbescheid.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. David
    Am 23. März 2015 um 11:18

    Hey, ich stand an einer ampel und bin ohne es zu merken nach vorne gerollt.
    Ein Teil meines Fahrzeuges stand noch auf der Haltelinie, der andere Teil hat die Induktionsschleife ausgelöst und ich wurde 2 mal geblitzt. Habe natürlich sofort gebremst.
    Wie schätzen Sie die Lage ein?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. März 2015 um 11:21

      Hallo David,

      der Ampelblitzer löst aus, sobald die Haltelinie überfahren wird und streng genommen liegt ab diesem Zeitpunkt auch ein Rotlichtverstoß vor.
      Jedoch sollten Sie zunächst einmal abwarten, ob bei Ihnen überhaupt ein Bußgeldbescheid eintrifft. Die Fotos könnten mangelhaft sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Chris
        Am 14. April 2015 um 11:33

        Mich würde Interessieren ab wann bei einen Rotlichtverstoß wenn man geblitzt werden würde die Verjährung eintritt ?
        Würde doch nach 3 Monaten und 2 Wochen der Fall sein oder?
        ( Natürlich wenn keine unterbrechende Verjährungsmaßnahme eingetreten ist )
        Kann man auch noch nach 6 Monaten verfolgt bzw. bestraft werden?
        Wie verhält man sich wenn man nach der Verjährung noch einen Anhörungsbogen erhält ?

        • bussgeldkatalog.org
          Am 20. April 2015 um 9:56

          Hallo Chris,

          richtig, nach 3 Monaten ist eine Verkehrsordnungswidrigkeit verjährt – solange keine unterbrechenden Verjährungsmaßnahmen eingeleitet wurden! Deswegen sollten Sie einen Bußgeldbescheid nicht ignorieren, auch wenn er nach der angenommenen Verjährung eintrifft.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Lotfi
    Am 19. März 2015 um 10:17

    Hallo,
    ich bin an einer Kreuzung vorbeigefahren, das war noch gelb, vor mir war ein Taxi
    und davor ein Reisebus hat es gestaut, das Taxi und ich wurden von dem fest instalierten Blizer geblizt, wird die Situation von der Behörde bewertet oder bekomme ich trotzdem ein Busgeld.
    Was soll ich in diesem Fall machen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. März 2015 um 10:31

      Hallo,

      sofern ein Rotlichverstoß vorlag und die Beweisfotos aussagekräftig sind, könnte Sie ein Bußgeldbescheid erwarten.
      In diesem Fall können Sie Einspruch einlegen, sofern Sie dafür Gründe vorlegen können.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Marvin
    Am 13. März 2015 um 16:15

    Ich habe entsprechenden Bußgeldbescheid bekommen mit einer Strafe von 90 € und 1 Punkt, doch es ist hier nichts von einer Nachschulung und Verlängerung der Probezeit aufgeführt?
    Ist damit noch zu rechen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. März 2015 um 10:12

      Hallo Marvin,

      die Benachrichtigung zu Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit erhalten Sie gesondert. Da hier keine Verjährungsfrist besteht, kann es eine Weile dauern, bis sie eintrifft.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Jörg
    Am 13. März 2015 um 1:51

    Hallo ich bin heute bei rot geblitzt worden die ampel war eigl noch gelb muss also erst rot geworden sein als ich den streifen überfahren habe. Was erwartet mich genau für eine strafe? Der blitzer hat 2x geblitzt

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. März 2015 um 10:16

      Hallo Jörg,

      bei dem Überfahren einer Ampel in der Geldphase wird lediglich ein Bußgeld von 15 Euro fällig.
      Da Sie geblitzt wurden, war die Ampel wahrscheinlich schon in der Rotphase.
      Die erwartbaren Sanktionen können Sie der obigen Bußgeldtabelle oder unserem Bußgeldrechner entnehmen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. coljul
    Am 11. März 2015 um 19:36

    hallo,
    bin bei rot über die Ampel, heute kamm der anhörungbogen. 0.64 s…
    das bedeutet 1pkt, 90 € oder???

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. März 2015 um 10:25

      Hallo,

      ja, diese Sanktion sollte stimmen; es liegt in diesem Fall ein einfacher Rotlichtverstoß vor.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. ADEL
    Am 24. Februar 2015 um 0:40

    Mir wurde vorgeworfen über eine rote Ampel gefahren zu sein,nach meiner Ansicht stimmt das nicht.Ich wurde nicht geblitzt nur von einem Zivilauto der Polizei angehalten,der Wachmeister hatte eine Kamera in der Hand womit er gefilmt haben will,er weigerte sich den Film zu zeigen,dann hat er wieder nicht gefilmt.Zu guter letzt sollte ich 50 km fahren um mir den Film ansehen zu können.Wie will er auch während der Fahrt genau gefilmt haben.Was ist zu tun ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. März 2015 um 12:04

      Hallo,

      Sie können Akteneinsicht beantragen und sich dann die Beweismittel ansehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. M. Can
    Am 17. Februar 2015 um 14:00

    Hallo,

    Ist es richtig, dass man – wenn man über gelb fährt – geblitzt wird?
    Oder wird nur geblitzt, wenn die Ampel rot ist?

    Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Februar 2015 um 12:24

      Hallo,

      normalerweise sind die Ampelblitzer so justiert, dass erst bei Rot geblitzt wird. Aber auch in der Gelbphase über die Ampel zu fahren stellt bereits eine Ordnungswidrigkeit dar.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. alina
    Am 12. Februar 2015 um 21:39

    Hallo Zusammen,
    habe mich hier so umgeschaut und ich habe jetzt eine Frage:
    wie wird es eigentlich gehandelt wenn man über rote Ampel fährt und dazu noch mit erhöhte Geschwindigkeit?
    Wird es dann als Einzelfälle gesehen und die Punkte/Fahrverbotzeit eines Verstoßes zum anderen addiert oder ist es ein Extra Fall?

    Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Februar 2015 um 10:52

      Hallo Alina,

      beide Fälle sind möglich; je nachdem ob die zuständige Behörde Tateinheit oder Tatmehrheit gelten lässt. Bei letzterem müssen die Bußgelder für beide Ordnungswidrigkeiten bezahlt werden, während bei erstem nur das Vergehen mit den höheren Strafen verfolgt wird.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. HausiHRO
    Am 9. Februar 2015 um 15:28

    Guten Tag,

    ich bin heute morgen um 4.30Uhr auf einen Haltestellenbereich für Busse gefahren um meine Freundin abzusetzen (Einfahrtverboten für PKW/KR). Der Haltestellen mündete in eine Hauptstraße. Dort war eine Bussampel und ein in der StVO bekanntes Verkehrszeichen (Vorfahrt gewähren). Kein Fahrzeug in der nähe. Beim ab biegen auf die Hauptstraße sah ich aus 1000m Entfernung blaulicht und der Vorwurf “bei rot gefahren zu sein”. Ich habe das verneint und die Polizei wollte nochmal nachsehen und sie dann melden…
    Was habe ich falsch gemacht??? Außer Befahren des Haltestellenbereiches????

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Februar 2015 um 16:39

      Hallo HausiHRO,

      wir kennen leider nicht alle Details. Sie sollten abwarten, was die Polizisten nun zu Ihnen sagen. Danach können Sie weitere Schritte einplanen, wie beispielsweise einen Anwalt zurate zu ziehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. M. Koc
    Am 23. Januar 2015 um 22:34

    Ich bin mit mein Bruder beim rote Lampe gefahren das Auto ist über mich versichert aber das Auto hat mein Bruder gefahren ich möchte wissen bekomme ich busgeld wenn ja wieviel.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 26. Januar 2015 um 17:10

      Hallo Herr Koc,

      das Bußgeld finden Sie in der obigen Bußgeldtabelle. Es kommt darauf an, wie lange die Ampel bereits rot angezeigt hat. Grundsätzlich wird in Deutschland der Fahrer geahndet und nicht der Halter des Fahrzeugs.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. G. Daniel
    Am 22. Januar 2015 um 18:20

    Ich bin über rot gefahren unter einer sekunde aber ich bin noch vor der kreuzung zum stillstand gekommen und wieder zurück gefahren und wurde somit nocheinmal geblitz sprich 2 mal einmal drüber und wieder zurück.
    Wie sieht die Regelung hier aus . Was versteht man unter Gefährdung ?

    Soweit ich weiß liegt bei meinem Fall keine vor oder ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 26. Januar 2015 um 17:50

      Hallo Graci,

      eine Gefährdung liegt vor, wenn Sie andere Menschen gefährden wie beispielsweise Fußgänger. Ist dies nicht der Fall müssen 2x 90 Euro Bußgeld und zwei Punkte befürchten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Boris T.
    Am 2. Oktober 2014 um 9:23

    hallo, habe in der Probezeit eine rote Ampel überfahren (die gerade erst rot wurde, ich meine sie war sogar noch gelb aber der polizist sagt was anderess) jedenfalls., wie hoch ist das bußgeld? Kann ich meinen Führerschein verlieren?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Oktober 2014 um 10:01

      Hallo Boris,

      die Missachtung einer roten Ampel ist ein A-Delikt. Das bedeutet, bei diesem Vergehen wird die Probezeit verlängert, zudem wird ein Aufbauseminar angeordnet. Das Bußgeld beträgt hier 90 Euro und 1 Punkt, wenn die Ampel noch nicht länger als 1 Sekunde Rot war, sonst 2 Punkte und 200 Euro Bußgeld. dann gibt es auch ein Fahrverbot von 1 Monat.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Mo Sauer
    Am 1. Oktober 2014 um 11:32

    Mir wird vorgeworfen, eine Rote Ampel überfahren zu haben, die länger als eine Sekunde rot war. Wie will die Polizei das beweisen. Ich bin der Meinung dass Sie gerade erst auf Rot gesprungen war, so dass es sogar gefährlich gewesen wäre, so aprupt abzubremsen deswegen musste ich es machen. Was kommt auf mich zu. Kann ich mich währen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. Oktober 2014 um 12:37

      Hallo,

      Sie können grundsätzlich immer Einspruch einlegen. Weitere Rechtsberatung können wir Ihnen an dieser Stelle leider nicht anbieten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Mexchen
    Am 1. Oktober 2014 um 10:28

    Guten Tag,

    Bin leider geblitzt worden, angeblich beim Überfahren einer Roten Ampel- nun, ich glaube nicht dass das richtig ist. Als ich fuhr war die Ampel noch in Ihrer Gelbphase. Da bin ich mir sicher! Was kann ich tun? Kann ich dies irgendwie nachweisen durch einen Gutachter?

    Danke!!!

    • V. S.
      Am 4. Mai 2018 um 14:26

      Ich habe ein Blitz gehabt. Eine Monat fahrverbot habe ich. Ich arbeite als LKW Fahrer aber trotzdem ich muss zum Arbeit gehen. Leute das Fahrverbot ist nur für LKW Klasse CE oder für ganz Führerschein????????(((

      • bussgeldkatalog.org
        Am 28. Mai 2018 um 9:59

        Hallo,

        ein Fahrverbot gilt grundsätzlich für alle Fahrzeugarten, kann aber unter Umständen auch auf bestimmte Fahrzeuge beschränkt werden. Da wir Ihnen keine Rechtsberatung bieten dürfen, erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bitte bei einem Anwalt für Verkehrsrecht.

        Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

    • Emre
      Am 15. August 2016 um 2:43

      Ein Freund von mir wurde vor 2 Tagen geblitzt. Die Ampel war rot und er ist 1 m nach der ampel stehen geblieben d.h nachm Strich.
      Wenn der Brief ankommt will er angeben das sein bruder gefahren ist da er ihm ähnlich sieht. Wird es funktionieren ?
      Der Bruder ist 30.

      Und was sind die Konsequenzen?
      Bitte auf eine schnelle Antwort.

      Danke im Vorraus.

      • bussgeldkatalog.org
        Am 15. August 2016 um 8:13

        Hallo Emre,

        die Angaben, wenn Sie diese machen, müssen wahrheitsgemäß sein. Da wir keine Rechtsberatung durchführen dürfen, empfehlen wir Ihnen sich bezüglich des weiteren Vorgehens an einen Anwalt zu wenden. Dieser kann Ihrem Freund den Sachverhalt erklären und beratend zur Seite stehen.

        Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. Oktober 2014 um 13:06

      Hallo Mexchen,

      wir können Ihnen hier keine Rechtsberatung anbieten.
      Wenden Sie sich an einen Verkehrsanwalt, um Einspruch einzulegen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Sina K.
        Am 9. Juli 2018 um 23:18

        Hallo ich bin jetzt auch beim überfahren einer roten ampel geblitzt worden, was droht mir denn da? Bekomme ich den Führerschein abgenommen?

        • bussgeldkatalog.org
          Am 3. August 2018 um 16:16

          Hallo Sina K.,

          welche Sanktionen Sie zu erwarten haben, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Da uns die genauen Umstände nicht bekannt sind, können wir keine pauschale Aussage machen.

          Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

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Rote Ampel überfahren: Welches Bußgeld droht?
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