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Rote Ampel überfahren: Welches Bußgeld droht?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 17 Minuten

Bußgeldkatalog: Rote Ampel übersehen?

Beschrei­bungBuß­geldPunk­teFahrverbotFVer­botLohnt ein Einspruch?
Ampel bei "Rot" über­fahren90 €1Hier prüfen **
... andere gefährdet200 €21 Monat1 MHier prüfen **
... Sachschaden verursacht240 €21 Monat1 MHier prüfen **
Am­pel bei "Rot" über­fahren (Rot bereits seit mehr als 1 Sek­unde)200 €21 Monat*1 M*Hier prüfen **
... andere gefährdet320 €21 Monat*1 M*Hier prüfen **
... Sach­schaden verur­sacht360 €21 Monat*1 M*Hier prüfen **
An einer Ampel mit grünem Pfeil nach rechts abge­bogen, ohne vorher zu halten70 €1Hier prüfen **
... Fuß­gänger- oder Fahr­rad­ver­kehr der frei­gege­benen Ver­kehrs­rich­tung behin­dert100 €1Hier prüfen **
... andere gefährdet100 €1Hier prüfen **
... Sach­schaden verur­sacht120 €1Hier prüfen **
*je nach Tatbegehung auch Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB möglich

Informationen zum Rotlichtverstoß mit anderen Fahrzeugen:

FAQ: Rote Ampel überfahren und geblitzt worden?

Welche Sanktionen drohen bei einem Rotlichtverstoß?

Wenn Sie bei Rot über die Ampel fahren, erhalten Sie mindestens ein Bußgeld von 90 Euro sowie einen Punkt (einfacher Rotlichtverstoß). Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß, Gefährdung oder Unfallverursachung erhöhen sich die Sanktionen. Unserer Tabelle können Sie entnehmen, welche Sanktionen im Detail auf Sie zukommen können, wenn Sie eine rote Ampel überfahren.

Was ist ein qualifizierter Rotlichtverstoß?

Um einen qualifizierten Rotlichtverstoß handelt es sich, wenn die Ampel schon länger als eine Sekunde rot war. Sie müssen dann mit einem Bußgeld von mindestens 200 Euro, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen.

Bekomme ich auch ein Bußgeld, wenn ich eine gelbe Ampel überfahre?

Wenn Sie eine gelbe Ampel überfahren, obwohl eine gefahrlose Bremsung möglich gewesen wäre, müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von 10 Euro rechnen.

Keine Lust zu lesen? Erfahren Sie alles Wichtige zum Rotlichtverstoß in unserem Video!

Erfahren Sie im Video: Das kostet ein Rotlichtverstoß mit SUV, PKW & Co. überlicherweise.
Ampel bei Rot überfahren? Diese Strafe kommt auf Sie zu!

Welche Konsequenzen hat ein Rotlichtverstoß?

Bußgeldkatalog zum Thema: Rote Ampel überfahren
Bußgeldkatalog zum Thema: Rote Ampel überfahren

Der eine oder andere Kraftfahrer ist vermutlich schon einmal über eine rote Ampel gefahren: sei es nun wegen Zeitnot, falscher Einschätzung der Gelbphase oder einfach nur auf Grund eines kurzen Moments der Unachtsamkeit.

Die Polizei und die Bußgeldstelle verstehen beim Rotlichtverstoß jedoch keinen Spaß und dem Täter drohen weitreichende Konsequenzen: Bußgeld, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot!

Aber auch für Radfahrer und Fußgänger drohen bei Missachtung einer roten Ampel gemäß der Bußgeldtabelle Sanktionen. Mit welchen Strafen laut Bußgeldkatalog bei einem Rotlichtverstoß gerechnet werden muss, wie Ampeln überwacht werden oder wie ein Betroffener sich mit Hilfe eines Anwalts zur Wehr setzen kann, verrät unser Ratgeber.

Was meinen Sie: Sollten Verstöße härter bestraft werden?

Rotlichtverstoß: Welche Bußgelder drohen?

Überfahren Sie eine rote Ampel, liegt die Strafe zwischen 90 Euro + 1 Punkt und 360 Euro, 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot.
Überfahren Sie eine rote Ampel, liegt die Strafe zwischen 90 Euro + 1 Punkt und 360 Euro, 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot.

In der Verkehrsregelung haben Ampeln – offiziell werden diese Lichtzeichenanlagen bzw. kurz LZA genannt – eine tragende Rolle. Sie regeln den Verkehr und sorgen damit für Sicherheit. Entsprechend droht laut Bußgeldkatalog eine Strafe, wenn eine rote Ampel ignoriert wird. Und da Rotlichtverstöße im Straßenverkehr zu den besonders schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten gezählt werden, läuft die Ahnung entsprechend streng ab.

In der Straßenverkehrsordnung (StVO) finden sich die gesetzlichen Grundlagen rund um das Thema Wechsel- und Dauerlichtzeichen. Doch wie hoch fallen die Sanktionen laut der Bußgeldtabelle aus? Welche Unterschiede gibt es? Und wann drohen dem Täter Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot? Im Folgenden wird der Bußgeldkatalog für den Rotlichtverstoß genauer unter die Lupe genommen.

Übersicht zum aktuellen Bußgeldkatalog: Rote Ampel überfahren

Je nachdem, welcher Rotlichtverstoß vorliegt, unterscheiden sich die Konsequenzen. Welche Strafe anfällt, wenn eine rote Ampel überfahren wurde, verdeutlicht folgende Übersicht aus der Bußgeldtabelle:

Einfacher Rotlichtverstoß:

  • Bei Rot über die Ampel gefahren: 90 Euro Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg
  • Bei Rot über die Ampel gefahren mit Gefährdung: 200 Euro, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot
  • Bei Rot über die Ampel gefahren mit Sachbeschädigung: 240 Euro, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot

Qualifizierter Rotlichtverstoß:

  • Bei Rot über die Ampel gefahren: 200 Euro, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot
  • Bei Rot über die Ampel gefahren mit Gefährdung: 320 Euro, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot
  • Bei Rot über die Ampel gefahren mit Sachbeschädigung: 360 Euro, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot

In Abhängigkeit der Schwere des Falles können laut Bußgeldkatalog aber noch höhere Bußgelder verhängt bzw. noch längere Fahrverbote ausgesprochen werden.

Rote Ampel nicht rechtzeitig gesehen: Wann liegt ein Rotlichtverstoß vor?

Ein Rotlichtverstoß verlängert die Probezeit auf insgesamt vier Jahre.
Rotlichtverstöße verlängern die Probezeit auf 4 Jahre

Was passiert, wenn man aus Versehen bei Rot über die die Ampel gefahren ist? Ein Rotlichtverstoß liegt immer dann vor, wenn die Lichtzeichenanlage beim Durchfahren auf “Rot” stand – ob Sie nun die rote Ampel nur versehentlich übersehen oder absichtlich überfahren haben, spielt dabei keine Rolle. Dabei ist nicht die Haltelinie entscheidend, sondern vielmehr das Passieren der Ampel bzw. das Einfahren in den durch die Lichtzeichenanlage geschützten Bereich.

Wenn Sie bei Rot lediglich die Haltelinie überfahren haben, aber noch vor dem Gefahrenbereich der Lichtzeichenanlage anhalten, haben Sie statt einem Rotlichtverstoß einen Haltelinienverstoß begangen.

Laut Bußgeldkatalog hat dieser weitaus weniger gravierende Sanktionen zur Folge. Der Bußgeldrechner gibt hier 10 Euro als Bußgeld an, sofern andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet wurden.

Wann wird bei Rot geblitzt? Unterschied zwischen einfachem und qualifiziertem Rotlichtverstoß

Rote Ampel ist nicht immer gleich rote Ampel, denn beim Rotlichtverstoß wird auch berücksichtigt, wie lange die Ampel schon auf Rot stand. Entsprechend wird zwischen folgenden Verstoßarten unterschieden:

  • Einfacher Rotlichtverstoß: die Ampel war kürzer als 1 Sekunde Rot
  • Qualifizierter Rotlichtverstoß: die Ampel war länger als 1 Sekunde Rot
Wie hoch ist das Bußgeld, wenn eine rote Ampel überfahren wurde? Hier kommt es darauf an, ob ein einfacher oder qualifizierter Rotlichtverstoß vorlag. Welchen Unterschied es dabei gibt, zeigt die Infografik.
Wie hoch ist das Bußgeld, wenn eine rote Ampel überfahren wurde? Hier kommt es darauf an, ob ein einfacher oder qualifizierter Rotlichtverstoß vorlag. Welchen Unterschied es dabei gibt, zeigt die Infografik.

Hier erfahren Sie mehr zum qualifizierten Rotlichtverstoß.

Rote Ampel überfahren in der Probezeit

Haben Sie eine rote Ampel überfahren, droht unter Umständen ein Fahrverbot.
Haben Sie eine rote Ampel überfahren, droht unter Umständen ein Fahrverbot.

Personen, die ihren Führerschein erfolgreich erworben haben, treten in eine zwei Jahre währende Bewährungsphase ein: die Probezeit. Bei Ordnungs­widrigkeiten oder im Straßenverkehr erfüllten Straftatbeständen sehen das Verkehrsrecht und der Bußgeldkatalog während dieser Zeit zusätzliche, verschärfte Sanktionen vor. Dies gilt auch, wenn eine rote Ampel während der Probezeit überfahren wird.

Fahranfänger sollen während der Probezeit zu Umsicht und Rücksichtnahme animiert werden. So sollen zugleich die Unfallzahlen beschränkt bleiben, denn Fahranfänger sind statistisch gesehen aufgrund ihrer Unerfahrenheit häufiger in Unfälle verwickelt.

Fahranfänger, die in der Probezeit eine rote Ampel überfahren, machen sich eines schwerwiegenden A-Verstoßes schuldig. Handelte es sich um den ersten A-Verstoß in der Probezeit müssen Sie neben der jeweiligen Strafe mit der Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger rechnen. Außerdem wird sich die Probezeit um weitere zwei Jahre verlängern.

Auch wenn Fahranfänger eine rote Ampel überfahren, die unter 1 Sekunde rot war, handelt es sich um einen sogenannten A-Verstoß. Dieser zieht eine Probezeitverlängerung und die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach sich.

Aufbauseminar für Fahranfänger: Inhalt und Ablauf

Lizenzierte Fahrschulen bieten die Teilnahme an einem Aufbauseminar an. Sie bilden dabei in der Regel Gruppen von mindestens sechs bis höchstens zwölf Teilnehmern und bestehen insgesamt aus fünf Abschnitten:

  • theoretischer Teil: vier Sitzungen im Umfang von jeweils 135 Minuten
  • praktischer Teil: Beobachtungsfahrt zwischen der ersten und zweiten Sitzung (Dauer mindestens 30 Minuten und mit bis zu drei Teilnehmern)

Thematisiert werden in dem (umgangssprachlich fälschlicherweise auch Nachschulung genannten) Aufbauseminar insbesondere auch die Verstöße des jeweiligen Teilnehmers unter die Lupe genommen, die zur Teilnahme an dem Kurs führten. Die Teilnehmer besprechen gemeinsam mit dem Gruppenleiter mögliche Wege, um solche Verstöße zukünftig zu vermeiden. Haben die Teilnehmer das Aufbauseminars beendet, erhalten sie eine Bescheinigung, die sie bei der Fahrerlaubnisbehörde einreichen können. Verweigert der Führerscheininhaber die Teilnahme am Aufbauseminar, kommt es zu einem Entzug der Fahrerlaubnis. Erst wenn die erfolgreiche Seminar-Teilnahme nachgewiesen werden kann, bleibt die Fahrerlaubnis erhalten und der Betroffene tritt in die verlängerte Probezeit ein.

Fahranfänger, die nach der Teilnahme am Aufbauseminar erneut einen A- oder (zweit weitere) B-Verstöße, also beispielsweise einen Rotlichtverstoß begehen, erhalten eine schriftliche Verwarnung sowie die Empfehlung, eine verkehrspsychologische Beratung in Anspruch zu nehmen. Die Teilnahme an dieser Maßnahme ist jedoch freiwillig.

Kommt es danach zu einem erneuten A-Verstoß, kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. In diesem Fall gibt es in aller Regel auch keinen Ermessensspielraum mehr, sodass selbst eine verkehrspsychologische Beratung die Folgen nicht abmildern kann.

Rotlichtverstoß: Wie wird das Überfahren einer roten Ampel festgestellt?

Damit ein Rotlichtverstoß überhaupt festgestellt werden kann, muss es an der Ampel eine entsprechende Überwachung geben. Hier kann zwischen einer stationären und mobilen Überwachung unterschieden werden. Was darunter zu verstehen ist, wird im Folgenden aufgezeigt.

Stationäre Rotlichtüberwachung: Wenn ein Blitzer die rote Ampel überwacht

Rote Ampel: Ein Blitzer kann Verkehrssünder überführen.
Rote Ampel: Ein Blitzer kann Verkehrssünder überführen.

Eine stationäre Rotlichtüberwachung ist im Volksmund meist als “Blitzerampel“, “Ampelblitzer” oder “Rotblitzer” bekannt. Diese werden vornehmlich an gefährlichen Kreuzungen eingesetzt, an denen es statistisch gesehen auffallend viele Unfälle gibt bzw. gegeben hat.

Die stationären Rotlicht-Überwachungs­anlagen werden unmittelbar hinter der überwachten Kreuzung aufgestellt und unterscheiden sich in Ihrer Funktionsweise in der Regel von solchen Blitzern, welche Geschwindigkeitsverstöße messen.

Wie funktioniert nun eine Blitzerampel aber genau? Um festzustellen, ob ein Autofahrer tatsächlich eine rote Ampel überfahren und somit einen Rotlichtverstoß begangen hat, sind in der Fahrbahn zwei Induktionsschleifen verbaut. Die erste liegt direkt hinter der Haltelinie, die zweite befindet sich unmittelbar vor dem Beginn des Schutzbereiches der Lichtzeichenanlage.

Die Überwachungseinrichtung ist mit der Ampel gekoppelt, so dass bei Beginn der Rotphase (zzgl. einer geringfügigen Messtoleranz) der Blitzer aktiviert wird. Überfährt ein Fahrzeug eine der beiden Induktionsschleifen, kommt es automatisch zur Aufnahme eines Beweisfotos durch den Rotlicht-Blitzer.

Auf dem Foto wird die verstrichene Dauer der Rotphase sowie der vorangegangenen Gelbphase eingeblendet. Liegt tatsächlich ein Rotlichtverstoß vor, werden zwei Aufnahmen gemacht, die vom Fahrer auch durch zwei aufeinanderfolgende Lichtblitze wahrgenommen werden können. So weiß ein Fahrer auch umgehend, dass er bei Rot geblitzt wurde.

Die modernen Ampelblitzer können aber nicht nur feststellen, ob jemand über eine rote Ampel gefahren ist, sondern zugleich überprüfen diese Überwachungsgeräte, ob die zulässige Höchstgeschwindigkeit eingehalten wurde. Gerade der Rotlichtverstoß geht häufig mit dem Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit einher, sodass gleich zwei Verstöße auf einmal geahndet werden können.

Mobile Rotlichtüberwachung: Rote Ampel übersehen und vom Blitzer dabei erwischt worden?

Zur Feststellung eines Rotlichtverstoßes gibt es alternativ zur stationären Überwachungseinrichtung auch gezielte Beobachtungsmaßnahmen durch Polizisten oder Mitarbeiter der Ordnungsbehörden, die einen Verstoß zur Anzeige bringen können. Im Regelfall werden die Verkehrssünder direkt vor Ort gestellt, nachdem sie eine rote Ampel überfahren haben, damit der Fahrer eindeutig identifiziert werden kann. Diese Überwachungsmaßnahmen sind jedoch mit einem erhöhten Personal- und Kostenaufwand verbunden.

Ein Rotlichtverstoß kann aber auch durch eine zufällige Beobachtung eines anwesenden Amtsträgers festgestellt werden. Doch rechtlich ist es sehr umstritten, ob allein die Aussage durch den beobachtenden Polizeibeamten als Nachweis für einen qualifizierten Rotlichtverstoß ausreicht. Meist wird das nur bei gezielten Beobachtungen einer Ampel angenommen. Bei einer zufälligen Beobachtung werden dagegen in der Regel nur die Sanktionen für einen einfachen Rotlichtverstoß angesetzt.

Mitunter finden mobile Rotlichtüberwachungen auch mit Hilfe einer Videoanlage statt. Hierbei werden zwei synchron zueinander laufende Kameras im Bereich der Lichtzeichenanlage aufgestellt. Eine Kamera ist in Richtung Ampel ausgerichtet, um die verschiedenen Ampelphasen sowie den eigentlichen Hergang aufzuzeichnen, die zweite Kamera ist entgegen der Fahrtrichtung aufgestellt, um den Fahrer zu identifizieren.

Diese mobile Videoüberwachung hat zwar den Vorteil, dass im Vergleich zur manuellen Beobachtung nur ein Amtsträger erforderlich ist, was somit einen Kostenvorteil bietet, dennoch finden solche Überwachungen insgesamt eher selten statt.

Über die rote Ampel gefahren: Wie ein Anwalt helfen kann

Haben Sie eine rote Ampel überfahren, kann es sich lohnen, einen Anwalt einzuschalten.
Haben Sie eine rote Ampel überfahren, kann es sich lohnen, einen Anwalt einzuschalten.

Wurden Sie geblitzt, weil Sie über eine rote Ampel gefahren sind, stellt sich oft die Frage, wie Sie sich verhalten sollten, wenn der Bußgeldbescheid bzw. der Anhörungsbogen eintrifft.

Betroffenen wird oftmals geraten, sich von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten zu lassen, bevor zum Rotlichtverstoß Stellung bezogen wird. Wie bereits oben erwähnt, zieht ein Rotlichtverstoß laut Bußgeldkatalog nicht gerade harmlose Konsequenzen nach sich.

Der Fahrer muss mit mindestens einem Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg rechnen. Hinzu kommt noch eine Geldbuße, wobei die Dauer der Rotphase zu berücksichtigen ist. Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß winkt obendrein ein Fahrverbot für die Dauer von einem Monat.

Angesichts der möglichen Folgen, kann es sich daher durchaus lohnen, einen Anwalt aufzusuchen. Zumal Betroffene oftmals ohne anwaltlichen Beistand kaum Aussichten auf einen erfolgreichen Einspruch gegen den Rotlichtverstoß haben. Doch welche Chancen und Möglichkeiten der Verteidigung gibt es, wenn jemand eine rote Ampel überfahren hat?

Geblitzt bei Rot: Möglichkeiten der Verteidigung

Das Überfahren einer roten Ampel wird in aller Regel durch fest installierte Messgeräte (Blitzer) festgestellt und aufgezeichnet. Doch bekanntermaßen ist selbst moderne Technik nicht immer frei von Fehlern. Entsprechend sind auch Blitzer von einer stets fehlerfreien Funktionsweise weit entfernt. So kann es passieren, dass selbst schon bei einem kleinen Messfehler oder Fehler des Messgerätes der vermeintliche Rotlichtverstoß nicht geahndet wird bzw. das erteilte Bußgeld durch einen Einspruch abgewendet werden kann.

Doch es gibt natürlich noch weitere Aspekte der Verteidigungsmöglichkeiten, wenn ein Fahrer berechtigte Zweifel daran hat, dass er tatsächlich über Rot gefahren sein soll. Denn sowohl der Aufbau der Messanlage, die Qualität der Blitzerfotos als auch die Durchführung einer eigentlichen Messung können weitere Aspekte sein, die einen Einspruch gegen den Rotlichtverstoß rechtfertigen.

An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass es verschiedenste, oftmals auch unbeabsichtigte Situationen im Straßenverkehr gibt, die dazu führen, das jemand bei Rot über die Ampel fährt. Typische Ursachen für einen Rotlichtverstoß sind:

  • Unachtsamkeit des Fahrers
  • Zu optimistische Einschätzung der Gelbphase (der Fahrer ist also davon ausgegangen, es noch bei Gelb über die Ampel zu schaffen)
  • Signalfarbe der Ampel wird aufgrund ungünstiger Sonneneinstrahlung falsch oder gar nicht erkannt

Aber es gibt natürlich auch Fälle, in denen der vermeintliche Rotsünder vollkommen unschuldig ist. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Blitzer durch einen Defekt oder eine kurzfristige Störung ausgelöst wurde, obwohl der Fahrer nicht bei Rot über die Ampel gefahren ist.

Manchmal kann es auch vorkommen, dass eine Ampel defekt ist. Bleibt eine LZA – beispielsweise dauerhaft rot, können Sie nach einer Wartezeit von mindestens fünf Minuten weiterfahren. Als Voraussetzung gilt natürlich, dass Sie äußerste Vorsicht walten lassen und keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährden.

Welche Argumentation die beste Verteidigung darstellt, wenn Sie eine rote Ampel überfahren haben und geblitzt wurden, ist von Fall zu Fall unterschiedlich, denn im Bußgeldverfahren gibt es unterschiedliche Verteidigungsansätze. Wichtig ist, dass der Anwalt Einsicht in die vollständige Bußgeldakte bekommt. Lesen Sie hier noch mehr über den Einspruch gegen den Rotlichtverstoß.

Wer zahlt das Bußgeld, wenn eine rote Ampel überfahren wurde?

Rotlichtverstoß verursacht ein hohes Bußgeld
Rotlichtverstoß verursacht ein hohes Bußgeld

Hat jemand eine rote Ampel überfahren, muss die Strafe laut deutschem Recht von dem Fahrer beglichen werden, der zum Tatzeitpunkt tatsächlich hinter dem Steuer saß.

Der Fahrzeughalter oder Eigentümer kann für den Rotlichtverstoß nicht zur Verantwortung gezogen werden, wenn er diesen nicht begangen hat.

Es muss dem Betroffenen nachgewiesen werden, dass er tatsächlich zum Tatzeitpunkt das Fahrzeug führte. Dieser Nachweis kann nicht immer zweifelsfrei erfolgen und oftmals ist eine nicht gelungene Täteridentifizierung der Grund dafür, dass ein Verfahren eingestellt wird.

Dabei ist aber zu beachten, dass der Fahrzeughalter verpflichtet ist, bei der Identifizierung des Täters mitzuwirken. Kommen Personen dieser Pflicht nicht nach, müssen sie damit rechnen, künftig ein Fahrtenbuch führen zu müssen.

Rotlichtverstoß durch Beobachtung oder Blitzer festgestellt

Eingeleitet wird ein Bußgeldverfahren, nachdem ein Autofahrer eine rote Ampel überfahren hat, immer aufgrund einer Messung (durch den Blitzer) oder durch die Beobachtung von Polizeibeamten, wobei diese entweder im Rahmen einer gezielten Verkehrsüberwachung stattfindet oder aber – wie bereits erwähnt – durch eine zufällige Beobachtung.

In der Praxis zeigt sich, dass es gegen beide Formen Einspruchsmöglichkeiten gibt, die im Einzelfall durchaus zu einem Erfolg führen können. Fakt ist: Dem vermeintlichen Täter muss der Verkehrsverstoß zweifelsfrei nachgewiesen werden.

Qualifizierter Rotlichtverstoß – Lässt sich das Fahrverbot abwenden?

Wird dem Täter ein qualifizierter Rotlichtverstoß vorgeworfen, muss nachgeprüft werden, ob die Rotlichtphase der Ampel tatsächlich schon über eine Sekunde angedauert hat. Wie weiter oben bereits aufgezeigt, gibt es in der Praxis immer wieder Fälle, in denen die ermittelte Rotzeit fehlerhaft ist. Mit solch einem Einwand, insofern von Erfolg gekrönt, kann ein Fahrverbot abgewendet werden, welches nach einem qualifizierten Rotlichtverstoß automatisch ausgesprochen wird.

Fahrverbot nach Rotlichtverstoß abwenden – Weitere Möglichkeiten

Auch wenn die Bußgeldbehörde in den meisten Fällen grundsätzlich ein Fahrverbot anordnet, besteht immer noch die Aussicht, dass dieses abgewendet werden kann. Hierfür gibt es jede Menge Fallkonstellationen, die als Beweis aufgeführt werden können.

Doch erst, wenn der Anwalt für Verkehrsrecht Akteneinsicht hatte und den Fall mit seinem Mandanten besprechen konnte, ist abzusehen, ob ein Fahrverbot wegen des Überfahrens bzw. der Missachtung einer roten Ampel in Betracht kommt. Der Anwalt kann die Argumente, die gegen ein Fahrverbot sprechen, gegenüber dem Gericht und der Bußgeldbehörde anführen und versuchen, das ausgesprochene Fahrverbot für nichtig zu erklären.

Sie sind bei rot über die Ampel gefahren und wurden geblitzt? Ein Bußgeld ist die Folge.
Sie sind bei rot über die Ampel gefahren und wurden geblitzt? Ein Bußgeld ist die Folge.

Es gibt auch immer wieder Beispiele, in denen das Fahrverbot aufgrund von Unzumutbarkeit aufgehoben wird, wenn die Folgen den Täter besonders hart treffen würden.

Beispielsweise ist dies der Fall, wenn durch das Fahrverbot der Job in Gefahr ist oder der Betroffene als Alleinverdiener im Außendienst tätig ist, die Termine mit Bus und Bahn nicht wahrnehmen und sich auch keinen Fahrer leisten kann.

Auch Personen, die wegen regelmäßiger Arztbesuche auf ihr Auto angewiesen sind und dies belegen können, dürfen genauso auf Erlass des Fahrverbots hoffen, wie Betroffene, die sich um entfernt lebende schwerkranke Angehörige kümmern müssen und diese entsprechend oft besuchen. Doch hier muss beachtet werden, dass die Geldbuße deutlich steigt, wenn das Fahrverbot entfällt.

Strafe für Rotlichtverstoß mildern: Zusammenfassung

  • Es ist ratsam, einen Anwalt zu konsultieren und zusammen mit diesem eine Akteneinsicht durchzuführen und die Situation bzw. den Hergang des Verstoßes zu analysieren.
  • Der Anwalt kann vor Gericht erreichen, dass ein drohendes Fahrverbot durch die Erhöhung der Geldbuße ausgeglichen wird. Hierfür müssen jedoch plausible Gründe für das Fehlverhalten, wie beispielsweise ein Augenblicksversagen, vorliegen. Die Umgehung des Fahrverbotes ist oft auch dann möglich, wenn dieses unzumutbare Folgen – etwa berufliche Konsequenzen – für den Betroffenen hätte.
  • Je nach Sachlage (beispielsweise fehlerhafter Messung) kann auch ein Freispruch oder die Reduzierung der Geldbuße erreicht werden.
  • Sind Sie mit der verordneten Strafe nicht einverstanden, empfinden Sie diese für zu hart oder sind Sie dringend auf den Führerschein angewiesen, sollten Sie in jedem Fall einen Anwalt zu Rate ziehen. Ohne fachkundige Beratung sind die Aussichten auf Strafmilderung in der Regel sehr gering, wenn ein Betroffener eine rote Ampel überfuhr und geblitzt wurde.

Sonderregelung: Grüner Pfeil

An einigen Ampeln befindet sich ein grüner Pfeil, der Autofahrern das Abbiegen nach rechts auch dann erlaubt, wenn die Ampel rot zeigt. Dennoch kann auch ein Fehlverhalten am grünen Pfeil Konsequenzen nach sich ziehen. Beim Rotlichtverstoß am grünen Pfeil ist laut Bußgeldrechner und Bußgeldtabelle mit folgenden Sanktionen zu rechnen:

Bußgeldkatalog: Regelungen bei Grünpfeilschild missachtet

  • Vor dem Abbiegen nicht angehalten: 70 Euro, 1 Punkt, kein Fahrverbot
  • Den freigegebenen Verkehr gefährdet: 100 Euro, 1 Punkt, kein Fahrverbot
  • Einen Unfall verursacht: 120 Euro, 1 Punkt, kein Fahrverbot

Fahrer müssen unbedingt darauf achten, dass sie vor dem Abbiegen am Grünpfeil an der Haltelinie anhalten und dass weder Kraftfahrzeuge noch querende Fußgänger oder Radfahrer behindert oder gar gefährdet werden. Diese Regelung gilt für jeden einzelnen Fahrzeugführer, der den grünen Pfeil zum Abbiegen nutzen will.

Beachten Sie: Am Grünpfeil besteht keine Pflicht zum Rechtsabbiegen. Entsprechend dürfen andere Autofahrer ihren Vordermann nicht zum Rechtsabbiegen durch die Hupe oder Lichthupe nötigen.

Rotlichtverstoß im Ausland

Rote Ampel überfahren: Im Ausland sind die Bußgelder teilweise höher
Rote Ampel überfahren: Im Ausland sind die Bußgelder teilweise höher

Ist ein Fahrer mit dem Auto im europäischen Ausland unterwegs, muss dieser sich selbstverständlich dort an das geltende Verkehrsrecht halten.

Vielen ist es gar nicht bewusst, dass gerade im Ausland ein Ampelblitzer eine höhere Strafe laut Bußgeldkatalog nach sich zieht als hierzulande.

Dabei ist es egal, ob es sich um einen Tempoverstoß, das Überfahren einer roten Ampel oder Alkohol am Steuer handelt.

Wenn Sie bei einem Verstoß erwischt werden, machen Sie nicht nur Bekanntschaft mit der ausländischen Polizei, sondern müssen zudem damit rechnen, dass früher oder später ein Bußgeldbescheid im heimischen Briefkasten landet.

Doch was blüht Verkehrsrowdies, die es im Urlaub mit dem Thema “Rote Ampel überfahren” nicht ganz so eng sehen? Folgende Übersicht zeigt, wie hoch im Ausland das Bußgeld, wenn bei Rot über die Ampel gefahren wurde, ausfällt.

Über Rot fahren: Die Bußgelder im europäischen Ausland

Eines vorweg: Die Spanne der Bußgelder bei Rotlichtverstößen im Ausland ist sehr groß, wobei Norwegen mit 630 Euro Bußgeld der klare Spitzenreiter ist. An dieser Stelle sei explizit darauf hingewiesen, dass es sich bei den meisten Angaben um die Mindestsumme handelt, die je nach Schwere des Falls noch deutlich höher ausfallen kann:

  • Belgien: ab 175 Euro
  • Bulgarien: ab 50 Euro
  • Dänemark: 270 Euro
  • Finnland: ab 10 Tagessätzen
  • Frankreich: ab 135 Euro
  • Griechenland: 700 Euro
  • Großbritannien: ab 120 Euro
  • Irland: ab 80 Euro
  • Italien: ab 175 Euro
  • Kroatien: ab 405 Euro
  • Luxemburg: ab 145 Euro
  • Malta: 250 Euro
  • Niederlande: 250 Euro
  • Norwegen: 670 Euro
  • Österreich: ab 70 Euro
  • Polen: ab 70 Euro
  • Portugal: ab 80 Euro
  • Rumänien: ab 185 Euro
  • Schweden: ab 245 Euro
  • Schweiz: 225 Euro
  • Slowakei: ab 100 Euro
  • Spanien: ab 200 Euro
  • Tschechien: ab 100 Euro
  • Türkei: ab 25 Euro
  • Ungarn: ab 140 Euro
  • Zypern: ab 85 Euro

(Quelle: ADAC)

Einige Länder erheben bei der Ahndung von Verkehrsdelikten keine pauschalen Bußgelder. So wird beispielsweise in Italien die Höhe des Bußgeldes an den Lebenshaltungsindex angepasst, während sich in Dänemark die Werte der Bußgeldtabelle an dem monatlichen Nettoverdienst des Betroffenen orientieren. In den Niederlanden wurde dagegen ein Bußgeldkatalog nach deutschem Vorbild eingeführt, dabei sind aber höhere Geldbußen angesetzt. Auch in Rumänien wurde mittlerweile ein fünfstufiges Bußgeldsystem eingeführt.

Ausländischen Bußgeldbescheid erhalten: Was tun?

Auch im Urlaub im Ausland können Sie einen Bußgeldbescheid erhalten
Auch im Urlaub im Ausland können Sie einen Bußgeldbescheid erhalten

Wenn Sie in Ihrem Briefkasten einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland finden, sollte Sie als erstes auf die Sprache achten, denn die Bußgeldbescheide müssen, wie es die Länder vereinbart haben, in der Landessprache des Verkehrssünders ausgestellt sein.

Die genaue Zuordnung, wer letztendlich den Verkehrsverstoß begangen hat, ist für die ausländischen Behörden nicht ganz einfach und stellt somit ein Schlupfloch dar.

Während beispielsweise in den Niederlanden und Frankreich die sogenannte Halterhaftung gilt, ist diese für den bewegten Verkehr in Deutschland nicht zulässig. Das heißt, dass nur derjenige bestraft werden kann, der auch tatsächlich am Steuer saß. In den Niederlanden ist es zudem ausreichend, wenn das Kennzeichen ermittelt wurde, so dass oft nur von hinten geblitzt wird. Auf diese Weise lässt sich der Fahrer nur sehr schwer erkennen.

In Deutschland ist dieses Vorgehen nicht erlaubt. Wird bei Ihnen die Halterhaftung angewendet und Sie können belegen, dass Sie nicht selbst gefahren sind, stehen die Chancen auf einen erfolgreichen Einspruch gut. Diese Beispiele verdeutlichen, dass es sich durchaus lohnen kann, wenn ein Betroffener im Fall der Fälle einen Anwalt konsultiert und sich entsprechenden rechtlichen Rat einholt.

Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad

Gerade in Großstädten gehören Rotlicht-Verstöße von Radfahrern zum Verkehrsalltag. An so mancher Ampel kann beobachtet werden, dass ein Radfahrer während der Haltephase schnell noch über die Kreuzung radelt. Doch wer denkt, dass er bei diesem Verstoß mit einem kleinen Verwarnungsgeld davonkommt, der täuscht sich gewaltig. Neben einer saftigen Geldbuße, bekommt jeder, der bei Rot über die Ampel gefahren ist, für sein riskantes Verkehrsverhalten auch noch Punkte in Flensburg.

Rote Ampel überfahren: Punkte für Fahrradfahrer

Wenn Sie bei Rot über die Ampel fahren, greift – wie bei jedem anderen Verkehrsverstoß auch – eine Grundregel: Liegt das Bußgeld bei 60 Euro oder höher, gibt es für den Täter mindestens einen Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg. Das gilt nicht nur für Autofahrer, sondern auch für Radfahrer. Zudem greift auch bei Radfahrern die Unterscheidung zwischen einem einfachen (Ampel ist kürzer als eine Sekunde Rot) und qualifizierten (Ampel ist länger als eine Sekunde Rot) Rotlichtverstoß.

Übersicht: Der Bußgeldkatalog für einen Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad

Welche Sanktionen Radfahrern im Detail blühen, wenn sie bei Rot über die Ampel fahren, verrät folgende Übersicht:

Einfacher Rotlichtverstoß für Radfahrer: Sanktionen

  • Rotlicht missachtet: 60 Euro Bußgeld, 1 Punkt
  • Rotlicht missachtet mit Gefährdung: 100 Euro, 1 Punkt in Flensburg
  • Rotlicht missachtet mit Sachbeschädigung: 120 Euro, 1 Punkt in Flensburg

Qualifizierter Rotlichtverstoß für Radfahrer: Sanktionen

  • Rotlicht missachtet: 100 Euro, 1 Punkt in Flensburg
  • Rotlicht missachtet mit Gefährdung: 160 Euro, 1 Punkt in Flensburg
  • Rotlicht missachtet mit Sachbeschädigung: 180 Euro, 1 Punkt in Flensburg

Für Radfahrer mit Führerschein bedeutet das im Klartext, dass es auch Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis haben kann, wenn jemand eine rote Ampel überfahren hat.

Radfahrer sollten Bußgeldbescheide genauestens prüfen

Laut Empfehlung des ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club) sollten Bußgeldbescheide generell geprüft werden. Denn gerade beim Rotlichtverstoß kommt es immer wieder vor, dass die Bußgeldstelle aus Versehen höhere Sanktionen laut Bußgeldkatalog für Kraftfahrer verlangt – also beispielsweise das Bußgeld für einen qualifizierten Rotlichtverstoß fordert, obwohl ein einfacher vorlag.

Rotlichtverstoß von einem Fußgänger

Auch Fußgänger erhalten eine Strafe, wenn sie bei roter Ampel die Straße überqueren.
Auch Fußgänger erhalten eine Strafe, wenn sie bei roter Ampel die Straße überqueren.

Oftmals ignorieren Passanten eine rote Ampel, obwohl sich selbstverständlich auch Fußgänger an die Regeln der Straßenverkehrsordnung halten müssen.

Wenn sie von der Polizei erwischt und angehalten werden, müsssen sie mit einem Bußgeld rechnen. Wie hoch dieses ausfällt und welche Folgen für Fußgänger bei einem Rotlichtverstoß drohen, wird im Folgenden dargestellt.

Übersicht Bußgeldkatalog für Rotlichtverstoß Fußgänger

Wenn die Ampel Rot zeigt und Fußgänger trotzdem über die Straßen gehen, droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 5 Euro. Kommt es aufgrund des Verstoßes zu einem schweren Unfall, erhöht sich das Bußgeld auf 10 Euro.

  • Überqueren einer Ampel bei Rotlicht: 5 Euro Bußgeld
  • Überqueren einer Ampel bei Rotlicht mit Unfallfolgen: 10 Euro

Anders als beim Rotlichtverstoß von Auto- oder Fahrradfahrern wird bei Passanten laut Bußgeldkatalog nicht zwischen einem einfachen und qualifizierten Rotlichtverstoß differenziert.

Ein Rotlichtverstoß von Fußgängern liegt aber nicht nur dann vor, wenn jemand bei Rot über die Straße geht. Auch dann, wenn sich jemand beim Umschalten der Ampel auf Rot bereits auf der Straße befindet und diese nicht schnell überquert wird, können Sanktionen die Folge sein. Doch es muss auch erwähnt werden, dass die Kontrollen seitens der Polizei bei einem Rotlichtverstoß von Fußgängern verhältnismäßig selten stattfinden. Oftmals wird dieser Verstoß auch einfach geduldet. Das ist aber dennoch kein Freifahrtschein, bei Rot über die Ampel zu gehen und schon gar nicht, wenn Kinder den Verstoß beobachten können.

Bekommen Fußgänger Punkte, wenn eine rote Ampel überquert wird?

Diese Frage lässt sich mit eindeutig mit “Ja” beantworten. Zu dieser Maßnahme kann es kommen, wenn der Fußgänger wiederholt mit Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung auffällt und aktenkundig wird. In diesem Fall drohen aber nicht nur Punkte in Flensburg, sondern im schlimmsten Fall kann die Straßenverkehrsbehörde dem Passanten sogar den Führerschein entziehen.

Diese harte Maßnahme kann aber auch andere Verkehrsteilnehmer treffen, die sich in ihrem Handeln als unbelehrbar zeigen und hartnäckig gegen Verkehrsregeln verstoßen. Als Beispiele seien etwa betrunkene Radfahrer oder ständige Falschparker aufgeführt.

Straßenüberquerung ohne Fußgängerampel

Wenn Sie eine Ampel bei Rot überfahren, gefährden Sie andere Verkehrsteilnehmer.
Wenn Sie eine Ampel bei Rot überfahren, gefährden Sie andere Verkehrsteilnehmer.

Generell ist eine Straßenüberquerung ohne Fußgängerampel erlaubt. Wenn dabei aber ein Unfall verursacht wird, kann es sein, dass der Fußgänger eine Teilschuld hat.

Insbesondere gilt dies dann, wenn in der Nähe, beispielsweise 100 Meter weiter, eine Ampel installiert ist, an welcher der Betroffene die Straße sicher hätte überqueren können.

Mit welchen Strafmaß zu rechnen ist und wie die Fälle letzten Endes ausgehen – vor allem wenn es zu einem Unfall kam – ist in der Regel Sache des Gerichts, vor dem solche Einzelfälle dann verhandelt werden.

Rotlichtverstöße von Fußgängern: Statistik

Wie viele Fußgänger im Jahr wegen des Missachtens einer roten Ampel mit einem Verwarnungsgeld belegt werden, ist nicht bekannt, da es hierzu keine Statistiken gibt. Aber seitens der Polizei wird beobachtet, dass diese Verstöße deutlich zunehmen. Dies ist vor allem an Ampeln der Fall, an denen es weniger Überwachungsdruck gibt. Das verhält sich ungefähr so, wie bei Geschwindigkeitsüberprüfungen der Autofahrer.

Zugleich wurde statistisch erwiesen, dass die Zahl der verletzten Fußgänger und Radfahrer in den letzten Jahren anstieg, wobei längst nicht immer die Unfallschuld beim Autofahrer liegt. Außerdem kommt es auch vermehrt zu Zusammenstößen von Fußgängern und Radfahrern. Als einfache Ursache für die steigende Anzahl der Unfallopfer wird in erster Linie Unaufmerksamkeit genannt. Diese wird beispielsweise durch zu laute Musik, Telefonieren oder ständiges Starren auf das Smartphone erzeugt.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

Bußgeldrechner: Rote Ampel überfahren?

158 Kommentare

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  1. Denis
    Am 7. September 2016 um 12:56

    Hallo, was erwartet einen , wenn man im Verkehrsfluss mit 50-52km/h an einer Kreuzung schon mit dem Vorderen Teil der Motorhaube auf höhe der Haltelinie ist und sieht wie die Ampel auf Gelb springt, und man weis, dass dort ein Blitzer ist und dementsprechend nicht anhalten kann, denn sonst würde man klar in der Kreuzung stehen bleiben, und durch das beschleunigen mit dem gelb Wechsel(Achtung nicht sofort auf die eisen gehen) die Kreuzung überquert, aber die Ampel sofort von Gelb auf rot anscheinend springt und man geblitzt wird. Ein 2ter auslöse blitz war nicht zu sehen. da es sich um einen der neuen blitzer handelt, stellt sich nun die frag, wurde durch die rote Ampel oder das beschleunigen auf 60ca der blitzer ausgelöst oder beides ?.

    Es bestand keinerlei Chance zu bremsen da die Ampelin dem Moment auf gelb sprang alssich das Auto mit 50km/h ca schon in höhe der amepl selbst ca befand. Durch abbremsen hätte man stehen bleibend in der Kreuzung alles blockiert.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. September 2016 um 9:25

      Hallo Denis,

      sollten Sie bei Rot über die Ampel gefahren sein, erhalten Sie die üblichen Strafen für einen einfachen Rotlichtverstoß. Bei Gelb können Sie über die Ampel fahren, wenn ein “spontanes” Halten zu einer Gefährdung führen würde. Sollten Sie der Meinung sein, dass die Gelbphase zu kurz war, kann Sie ggf. ein Anwalt unterstützen die Buße abzuwenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Tiziano C
    Am 17. Juli 2016 um 10:57

    Hallo Orhan
    ist mir gestern vas passiert. Ich würde an einer Ampel ge Blitz, meine Auto stand bereits Huber den HALT Leine 2 geblitz,wird die Situation von Behörde bewertet.?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juli 2016 um 10:18

      Hallo Tiziano,

      ja, wenn Sie beim Überfahren einer roten Ampel geblitzt wurden, wird die Behörde das verfolgen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Bernd
    Am 30. Juni 2016 um 15:10

    Hallo,
    ich stand heute halb auf der Kreuzung als Linksabbieger, vor mir noch ein Fahrzeug. Wir warteten wegen Gegenverkehr.
    Als wir dann fahren konnten war die Ampel warscheinlich schon Rot, konnte sie nicht einsehen da ich schon zum größten Teil mit auf der Kreuzung war, der vor mis stehende führ und ich hinterher, muste ja die kreuzung räumen.
    Nun glaube ich geblitzt worden zu sein….
    Kann man da was machen?

    mfg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Juli 2016 um 10:34

      Hallo Bernd,
      da es uns nicht erlaubt ist, eine Rechtsberatung zu erteilen, würden wir Ihnen empfehlen, einen Anwalt in dieser Angelegenheit aufzusuchen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Orhan
    Am 19. Juni 2016 um 15:01

    Hallo

    Ich bin durch Ampel bei schon länger als 1 Sekunde leuchtendem “Rot” überfahren. Ich besitze aserbaidschanische Führerschein. Was erwartet mich ?
    Vielen Dank.
    Viele Grüße.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Juni 2016 um 9:07

      Hallo Orhan,

      in der Regel sind bei einem Rotlichtverstoß, bei dem die Ampel länger als eine Sekunde rot leuchtete, mit einem Bußgeld von 200 Euro und 1 Monat Fahrverbot zu rechnen. Hier sollten Sie den Bußgeldbescheid abwarten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Christina
    Am 3. Juni 2016 um 14:57

    Mir wird vorgeworfen das ich das Rotlicht der lichtzeichenanlage missachtet habe soll das heisen das ich unter 1sekunde an der ampel stand.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Juni 2016 um 9:44

      Hallo Christina,

      das bedeutet, dass Sie bei Rot über die Ampel gefahren sind. Warten Sie am besten den Bescheid ab, dann wissen Sie genau, wie der Tatbestand und das Bußgeld aussieht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Rhia
    Am 8. Mai 2016 um 7:21

    Hallo,

    ich wurde an einer Ampel geblitzt und habe bisher nur den Anhörungbogen bekommen. Auf dem steht, dass ich die rote Ampel um 0,31 Sekunden überfahren habe.
    Überfahren habe ich die Ampel an einer großen Kreuzung.
    Mich interessiert, ab wann man von einer Gefährdung spricht? Die Definition, auf die Sie bereits hingewiesen haben, habe ich komplett gelesen, aber keine Antwort zu meiner Situation gefunden.
    Ist in meinem Fall von einer Gefährdung auszugehen?

    Liebe Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Mai 2016 um 9:26

      Hallo Rhia,

      wenn durch das Überfahren der roten Ampel keine anderen Verkehrsteilnehmer behindert wurden oder die Gefahr einer Verletzung bestanden hat, wird man in Ihrem Fall wahrscheinlich auch nicht von einer Gefährdung ausgehen. In Ihrer Schilderung werden keine Fußgänger erwähnt, die Ihnen fast vor das Auto gelaufen wären und es scheint, dass auch andere Autofahrer nicht behindert bzw. gefährdet wurden. Entsprechend ist es unwahrscheinlich, dass Ihnen eine Gefährdung vorgeworfen wird. Am besten warten Sie den Bußgeldbescheid ab, dann haben Sie Gewissheit.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Dirk
    Am 28. April 2016 um 21:28

    Hallo,
    Ich bin über eine rote Ampel gefahren, als diese gerade beim überfahren der Kreuzung auf rot gesprungen ist. Dabei wurde ich geblitzt. Ich konnWas habe ich zu befürchten. Wie lange dauert es bis der Bescheid kommt.
    Ich bin auf meinen Führerschein sehr angewiesen. Da ich in der ambulanten Pflege arbeite

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Mai 2016 um 8:42

      Hallo Dirk,

      ein Rotlichtverstoß liegt in der Regel bei einem Bußgeld von 90 Euro und einem Punkt in Flensburg. Der Bescheid kommt meist innerhalb der nächsten 1 – 2 Monate.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Maja
    Am 10. März 2016 um 20:52

    Hallo,
    mein Arbeitskollege ist über eine rote Ampel gefahren und wurde direkt von der Polizei angehalten.
    Da er in Polen wohnt aber in Düsseldorf arbeitet und ein Düsseldorfer Firmenfahrzeug hat, musste er eine Sicherheitsleistung von 110 Euro leisten.

    Was kommt nun noch auf ihn zu?
    Hätte er einen deutschen Wohnsitz wären es 90 Euro + 1 Punkt.
    Aber da er Holländer ist mit Wohnsitz in Polen, wie sieht es damit aus.

    Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. März 2016 um 11:15

      Hallo Maja,

      Ihr Freund wartet am besten den Bußgeldbescheid ab. Wenn er den Verstoß in Deutschland begangen hat, wird er sehr wahrscheinlich auch nach deutschem Verkehrsrecht behandelt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Alex T.
    Am 9. März 2016 um 16:36

    Hallo,
    Ich war gestern Abend in einem Industriegebiet(geschl.Ortschaft) mit 110km/h auf dem Mittelstreifen( bestehend aus Sperrzonen, Abbiegestreifen) und habe versucht, einen Freund zu überholen. Ein abgemachtes Rennen war das nicht, sondern ist eher spontan aus der Laune und der komplett freien Straße entstanden.
    Ich befinde mich noch in der Probezeit.
    Was wird auf mich zukommen ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. März 2016 um 12:03

      Hallo Alex,

      wurden Sie geblitzt oder angehalten? Je nachdem kann die Antwort unterschiedlich ausfallen. Mit einem Blitzerbild ist nicht zwingend zu erkennen, dass Sie ein Rennen gefahren sind. Sollte die Behörde dennoch diese Vermutung haben, könnten 400 Euro, 2 Punkte und ein Fahrverbot von einem Monat folgen. Ansonsten gilt nur der Rotlichtverstoß bzw. die erhöhte Geschwindigkeit. Je nachdem wie lange die Ampel auf Rot war, fällt das Strafmaß aus. Möglicherweise kommt noch eine Strafe dazu, weil sie die Fahrbahnbegrenzung überfahren haben. De,nach müssen Sie sich überraschen lassen, was letztlich im Bußgeldbescheid stehen wird.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. sebastian
    Am 28. Februar 2016 um 9:19

    hallo ,,

    ich wurde heute an roten ampel geblitzt . Ich bin mir ganz sicher ,dass es noch gelb war . ich wurde zwei mal geblitzt . bei ersten blitz hab meinen fuss weg von benzin . deswwgen kamm es erst zu spät zum zweiten blitz . ich bin noch in der probezeit .
    womit muss ich rechnen

    danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Februar 2016 um 11:03

      Hallo Sebastian,

      vermutlich wird es auf 90 Euro und einen Punkt hinauslaufen. In der Probezeit gilt dies als A-Verstoß. Die Probezeit wird um zwei Jahre verlängert und Sie müssen eine Nachschulung absolvieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Torsten
    Am 19. Januar 2016 um 19:13

    Hallo,

    wie ist das bei den neuen Geschwindigkeits- und Rotblitzer Säulen, wird bei Rot Vergehen ausnahmslos immer zweimal geblitzt?

    Kann man also davon ausgehen, dass wenn es nur einmal blitzt bei einem Geschwindigkeits- und Rotblitzer eine überhöhte Geschwindigkeit vorlag und bei zweimal blitzen ein über rot fahren?
    oder wird bei mehr als 1 sekunde über rot theoretisch auch nur einmal geblitzt ?

    viele grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. Januar 2016 um 12:18

      Hallo Torsten,

      es ist unterschiedlich. manche Blitzer lösen auch zweimal aus. Letzteres, dass mit mehr als einer Sekunde bei rot geblitzt wurde, kann auch bis zu zweimal blitzen möglich sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Wolfgang S.
    Am 16. Dezember 2015 um 13:23

    Gestern wurde ich an einer roten Ampel geblitzt. Es ist also klar, dass etwas kommt, hedoch nicht, was. Dazu eine Frage, die mir hier nicht beantwortrt wurde: Liegt schon eine Gefährdung vor, wenn auch die Höchstgeschwindigkeit überschritten wurde oder wie ist der Begriff Gefährdung definiert?

    Vielen Dank vorab.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. Dezember 2015 um 11:02

      Hallo Wolfgang,

      auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Begriff der Gefährdung: https://www.bussgeldkatalog.org/gefaehrdung/
      Sollte sich die Ampel an einer uneinsichtigen Stelle gestanden haben, kann der Tatbestand der Gefährdung durchaus erfüllt sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. EgonJosef
    Am 14. Dezember 2015 um 10:45

    Guten Morgen,
    heute früh fuhr ich bei einer roten Ampel mit grünem (Blech!-)Pfeil an die Sichtlinie, blieb stehen -wenn auch zugegebenermaßen nicht mit stillstehenden Rädern- aber doch ausdrücklich zum Sichergehen, dass eben keiner kommt, und fur ruhig weiter. Sofort verfolgte mich Polizei mit Martinshorn und “Stehenbleiben”-Signal: Man wirft mir vor, ich habe nicht an richtiger Stelle (Radweg kreuzt, es kam aber niemand) gehalten bzw. überhaupt nicht richtig angehalten, denn seien zwei Sekunden Stillstand Vorschrift. Also 70,-EUR, dass das außerdem ein Punkt ist, habe ich erst hier bei Ihnen gelesen! Man hat mich nicht auf Punkte hingewiesen!
    Ok, habe noch meinen Hund ungesichert neben mir sitzen haben (=17,50 wg. Halbierung) und meinen FS nicht dabei gehabt. Muss ihn jetzt trotzdem vorzeigen, gönnerhaft verzichtete man auf die 10 EUR Bußgeld. Außerdem käme aber Bearbeitungsgebühr von 28 EUR dazu. Vielen Dank!
    Die Sache mit dem Hund ist zwar unstreitig, aber: Lohnt sich Widerspruch bei der Rotlichtsache? Bin mir keiner Schuld bewusst und bin sogar WEGEN dem Polizeiauto extra langsam geworden, m.M.n. stehengeblieben. Habe Rechtschutz! Was soll ich zahlen? 17,50 oder 35 EUR wg. Hund? Plus Bearbeitungsgebühr oder ohne oder gar nix? Danke vorab und frohes Fest !!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Dezember 2015 um 11:57

      Hallo EgonJosef,

      bei einer roten Ampel mit grünem Pfeil (Blechschild) müssen Sie ähnlich einem Stoppschild drei Sekunden stehen bleiben (Stillstand der Räder). Nur bei einem Lichtzeichen ist das nicht notwendig. Wenn Sie Einspruch erheben wollen, würden wir Ihnen den Weg zum Rechtsanwalt empfehlen, da wir nicht dazu berechtigt sind, eine Rechtsberatung durchzuführen.

  14. Mike S.
    Am 12. Dezember 2015 um 19:34

    Hallo,

    Ich bin an einer Kreuzung es hat staut und der Ampel war noch Gelb alles ich fahre los. Vor mir war ein anderes Auto und ist zum stillstand gekommen in der Kreuzung. Ich fahr langsam vorwarts Das Auto vor mir und ich wurden von dem fest instalierten Blizer geblizt. Wird die Situation von der Behörde bewertet oder nicht.

    Besten dank,
    Mike

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Dezember 2015 um 11:38

      Hallo Mike,
      die Situation ist sehr speziell. Ob eine Behörde einen Verstoß ahndet, können wir Ihnen leider nicht beantworten. Dafür müssen Sie auf ein Schreiben von der Behörde warten.
      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. michelle
    Am 11. Dezember 2015 um 13:07

    hallo
    ich stand an einer roten Ampel(ca 20sek). beim warten bin ich wohl zu weit vorgerollt gewesen und es hat geblitzt.ich bin stehen geblieben. sofort danach wurde die Ampel grün und ich bin losgefahren. der zweite blitz kam als ich losgefahren bin . also man sieht dass ich deutlich nach der halteliene war beim zweiten blitz.( aber es war ja da auch grün! )
    habe ich da irgendetwas zu befürchten?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Dezember 2015 um 11:41

      Hallo Michelle,

      Sie sollten erst einmal in Ruhe abwarten, ob ein Bußgeldbescheid folgt. In der Regel sollte die Sache nicht weiter verfolgt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Janno
    Am 26. November 2015 um 15:03

    Hallo werte Redaktion,

    mit Interesse las ich die div. Eingaben und Kommentare.
    Meine Frage: Liegt tatsächlich schon ein Rotlicht-Verstoß im Punkte-Bereich vor, wenn die dicke Haltelinie überquert wird und man z.B. noch nicht mal in den Fußgänger-Bereich hineinrollt, wie es oben teilweise beschrieben wurde?
    Und noch absurder: Fällt tatsächlich ein zweiter Verstoß beim zurückrollen an?
    Meine Kenntnis (von älteren Bußgeldkatalogen allerdings) ist, daß das fahrlässige Überqueren der Haltelinie z.B. nur mit der Vorderachse (ohne weiteres Passieren der Kreuzung) nur mit einem kleinen Ordnungs-Betrag geahndet wird, wenn überhaupt…
    Und eben erst das klare Überqueren bzw. auch Einfahren der bzw. in die Kreuzung wird mit den Rotlicht-Punkte-Sanktionen bestraft!?
    Dafür gibt es doch wohl auch die zwei Blitzer, die dann auch die Querung der Kreuzung dokumentieren sollen!?
    Hat sich dies etwa geändert, oder sind meine Infos von früherer Zeit falsch?

    Vielen Dank und beste Grüße an alle,

    Janno

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. November 2015 um 13:06

      Hallo Janno,
      unterschieden werden Haltelinien- und Rotlichtverstöße. An Blitzerampeln kommt es in der Regel zur zweimaligen Auslösung: einmal, wenn die Haltelinie überfahren und das nächste Mal, wenn in den Gefahrenbereich eingefahren wurde. Je länger die Ampel bereits rot war und je weiter der Verkehrssünder vorgedrungen ist, desto höher das Bußgeld. Ein reiner Haltelinienverstoß wird mit nur 10 Euro geahndet.
      Ein zurückrollen wird in der Regel nicht als zweiter Verstoß gewertet.
      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Frank.D
    Am 23. November 2015 um 13:20

    Hallo,
    ich bin im Juli von einem Motorradpolizisten wegen einer Roten Ampel angehalten worden. Klar 90Euro und ein Punkt.
    jetzt ist es mir an einem Starrenkasten (Rotlicht) passiert. Meine Frau und ich meinen es war gelb. wie verhalte ich mich ?
    Danke LG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. November 2015 um 13:27

      Hallo Frank,
      ob sich ein Einspruch lohnt, erörtern Sie am besten mit einem Verkehrsrechtsanwalt. Er informiert auch darüber, wie aussichtsreich ein solches Unterfangen ist.
      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. poni
    Am 16. November 2015 um 18:41

    Hallo , ich wurde an einem rotblitzer geblitzt , binn über orange gefahren , aber beim rausfahren der kreutzung wurde ich nur 1 mal geblitzt , was bedeutet das ? Ich weis normalerweise muss der blitzer 2 mal fotografieren oder ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. November 2015 um 11:44

      Hallo Poni,
      bei einem Rotlichtverstoß an einer Kreuzung löst der Blitzer zwei Mal aus, einmal wenn Sie die Haltelinie überfahren haben und das zweite Mal, wenn Sie den Gefahrenbereich der Kreuzung befahren. Hat der Blitzer nur einmal ausgelöst, haben Sie vermutlich nur die Haltelinie überfahren. In diesem Fall droht ein niedrigeres Bußgeld.
      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Furkan
    Am 14. November 2015 um 13:02

    Bin in der probezeit,
    Meine frage währe
    Es gab 2 gerade spurren und ein Rechtsabbieger
    die gerade spurren waren rot und der rechtsabbieger war grün
    ich stand in der mitte gerade spurr hab rechtsgeblinkt und bin rechts gefahren und wurde geblitzt mit was muss ich jetz rechnen? Bin ja net gerade aus durchgefahren es war kein auto bei der rechtsspurr also keine gefährdung oder sonstiges

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. November 2015 um 11:59

      Hallo Furkan,

      sofern wir Ihre Schilderung richtig verstehen, sind Sie über der rote Ampel gefahren und anschließend nach rechts abgebogen. Dies gilt als qualifizierter Rotlichtverstoß (da wir davon ausgehen, dass die Ampel länger als eine Sekunde lang rot leuchtete) und wird mit zwei Punkten in Flensburg, 200 Euro Bußegld und einem Monat Fahrverbot geahndet.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Hartmut S.
    Am 12. November 2015 um 0:39

    Hallo
    Ich bin von einer stationären Anlage bei rot geblitzt worden. Ich wollte bei gelb noch nach rechts abbiegen. Beim Überfahren der Haltelinie sprang die Ampel auf rot um und lößte den Blitz aus. Da ich Schritttempo fuhr und nach dem Blitz sofort bremste, stand mein Fahrzeug beim 2. Blitz bereits, noch bevor ich in die Querstraße einbog. Ich hatte die Haltelinie auch noch nicht komplett überfahren, als ich stand. Ca. 1/3 meiner Fahrzeuglänge stand noch vor der Haltelinie. Ich habe weder Querverkehr noch Fußgänger oder Radfahrer behindert.

    Was habe ich hier zu erwarten und wäre es ratsam, bei einem Bußgeldbescheid über einen Anwalt Einspruch einzulegen?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Einschätzung.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. November 2015 um 16:13

      Hallo Hartmut,
      sofern Sie den Schutzbereich noch nicht befahren hatten, drohen Ihnen nur ein Verfahren wegen eines Haltelinienverstoßes. Hierfür muss aus dem Blitzerbild eindeutig hervorgehen, dass Sie direkt nach der Überfahrung gebremst haben. Hier ist in der Regel nur mit einem Verwarngeld von 10 Euro zu rechnen. Hatte der Blitzer hingegen bereits ein zweites Mal ausgelöst, kann von einem Rotlichtverstoß ausgegangen werden. Je nachdem, ob es sich um einen einfachen oder qualifizierten Rotlichverstoß handelt, erwarten Sie mindestens 90 Euro und 1 Punkt in Flensburg und maximal 320 Euro, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot und je nach Tatbegehung eine Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre. Ob die Einlegung eines Einsspruchs ratsam ist, können Sie gemeinsam mit einem auf das Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt herausfinden. Er hilft Ihnen gerne weiter.
      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Barbara
    Am 9. November 2015 um 22:06

    Hallo liebes Team, ich bin heute als die Ampel von gelb auf rot umsprang geblitzt worden. Hab angehalten weil ich eigentlich zurück fahren wollte. Da ich allerdings schon fast mittig auf der Kreuzung stand, bin ich dann doch weiter gefahren und es blitzte das 2.mal. Was erwartet mich für eine Strafe?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. November 2015 um 11:12

      Hallo Barbara,

      dieses Vergehen wird wohl als qualifizierter Rotlichtverstoß gewertet. Es drohen 2 Punkte in Flensburg, 200 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Helena C.
    Am 22. Oktober 2015 um 8:08

    Hallo liebes Team, ich habe mal eine ungewöhnlichere Frage. Und zwar wurde ich vor einigen Wochen von einer festen Rotlichtblitzanlage geblitzt worden (Nachts um kurz vor 3). Nur ist jetzt das Problem, dass es gar nicht rot war sondern ich lediglich zu schnell war. Es gibt 2 Zeugen (einer bei mir im Auto) und einer im Auto hinter mir, die bezeugen können, dass nicht rot war und auch ein weiteres Auto dahinter ist ebenfalls gefahren.
    Der Blitzer hat zwei mal geblitzt.
    Können Sie mir sagen, ob sowas öfter vor kommt und wie man damit umzugehen hat ? Bin ziemlich in Sorge und verzweifelt, da es definitiv nicht rot war, wie gesagt lediglich zu schnell und trotzdem zwei mal geblitzt
    Liebe Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 26. Oktober 2015 um 10:45

      Hallo Helena,

      warten Sie erstmal ab, was auf dem Bußgeldbescheid steht – wenn dort lediglich eine Geschwindigkeitsüberschreitung vermerkt ist, handelte es sich um eine gültige Messung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Alex
    Am 15. Oktober 2015 um 21:31

    Hallo,

    Habe rechtzeitig am Rotlicht angehalten…nu eine dummer Fehler…nach bestimmte Zeit, wegen schlechtes Wetter (Nebel+ Regen)und am Nacht leider grünes Licht für Füssgänger und Fahrradfährer mit Ampel für Pkws verwechselt, wollte noch dazu nach rechts abbiegen. Alles passiert mit geringerer Geschwiendigkeit, nach dem 1 Blitz sofort angehalten, dann würde 2 mal geblitzt… Also erste mal sowas passiert, was wird , was kommt?

    Mfg Konstantin

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Oktober 2015 um 9:07

      Hallo Konstantin,

      dabei handelt es sich um einen qualifizierten Rotlichtverstoß (die Ampel leuchtete bereits länger als eine Sekunde rot, als Sie sie überfuhren). Dafür müssen Sie mit einem Bußgeld von 200 Euro, 2 Punkte in Flensburg und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  24. Nico
    Am 2. Oktober 2015 um 12:34

    Ein Polizist soll gesehen haben wie ich bei rot über die ampel für nun ich stand schon halb auf der kreuzung beim rechtsabbiegen dadurch das fahradfahrer bei uns im ort so lange über die kreuzung fahren bis auch die Autos rot haben
    bin ich dann noch abgebogen obwohl die ampel schon rot war um die Kreuzung nicht zu blockieren Jedoch wird mir dadurch jetzt vorgeworfen bei rot über die ampel gefahren zu sein

  25. Nitropenda
    Am 12. August 2015 um 15:54

    Hallo,

    ich bin letzte Woche in einer 70 km/h-Zone von einem Ampelblitzer zweimal geblitzt worden. Die Ampel hatte eindeutig noch Gelbphase, als ich die Ampel gequert habe, allerdings wurde kurz vorher nochmal das Gas betätigt, wobei es sein kann, dass ich deshalb etwas schneller war.
    Die Gelbphase der Ampel kann von meiner Frau eindeutig bestätigt werden, ich bin daher eher von einer Geschwindigkeitsübertretung ausgegangen. Ein Kollegen verwies mich dann aber auf den Doppel-Blitzer, der eher für einen Rotlicht-Verstoss spricht.

    Deshalb bin ich etwas verunsichert.
    Auch bin ich mir ziemlich sicher, dass noch ein weiterer Wagen nach mir die Ampel gequert hat.

    Wäre dies in einem Foto auflösbar?

    Wie kann es sein, dass es zweimal blitzt, wenn die Ampel bei Querung noch auf Gelb steht?

    Einen Bescheid habe ich (noch) nicht erhalten.

    Für eine Info wäre ich dankbar,
    MfG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. August 2015 um 10:25

      Hallo,

      ein “Rotlichtblitzer” blitzt zweimal: Einmal, wenn Sie die Haltelinie überqueren und einmal, wenn Sie den geschützten Bereich der Kreuzung befahren. So unterscheidet die Behörde, ob Sie “lediglich” die Haltelinie überquert haben oder wirklich bei Rot die Kreuzung überquert haben. Ob Sie die Behörde wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder eines Rotlichtverstoßes ahndet, ist derzeit noch unklar. Die zuständige Behörde prüft dies individuell. Jedoch ist bei einem Überqueren bei Gelb in der Regel keine Maßnahme zu befürchten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. mönchen
    Am 29. Juli 2015 um 18:16

    hallo,als ich heute nachmittag meine kinder mit dem auto von der kita abgeholt habe und meine älteste mit den fahrrad schon vorgefahen ist ,hat hinter mir schon ein auto hinterher gehuppt.als meine älteste die ampel gedrückt hat, habe ich 2sek bevor die ampel auf rot ging angehalten und der autofahrer hinter mir hat ein zweites mal gehuppt, als mein tochter über die strasse gefahren ist. ich war so perplext das ich obwohl es noch rot war los gefaher bin und es erst bemerkt habe als es schon zu spät war. und zu guter letzt hat der autofaher nochmals gehuppt, aber auch nur weil ich halt wegen seiner hupperei losgehren bin jetzt weiss ich nicht was passieren wird!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. August 2015 um 14:32

      Hallo,

      in Ihrem Falle handelt es sich um einen qualifizierten Rotlichtverstoß, der mit einer Geldbuße von 200 Euro, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot geahndet wird. Falls Sie sich das Kennzeichen des anderen Fahrzeugs notiert haben, können Sie über eine Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr nachdenken. Hierbei ist es jedoch ratsam, einen Anwalt zu konsultieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Phil
    Am 15. Juli 2015 um 23:03

    Hallo,
    mir wird vorgeworfen, dass ich über rot gefahren bin. Es war 00:02 und es ging alles so schnell, das Fahrzeug vor mir hatte die gleiche Geschwindigkeit wie ich und auf einmal sprang die Ampel auf rot und blitze mich. Ich hätte nur mehr mit einer Notbremsung stehen bleiben können und hätte dann mit Sicherheit einen Personen- und Sachschaden ausgelöst, da ein knapp fahrendes Fahrzeug auch hinter mir war. Noch schlimmer, es hätte meine schwangere Freundin mit unserem ungeborenen Kind am Beifahrersitz verletzten können. Lohnt es sich Einspruch zu erheben? Können die Kosten gesenkt werden? Was kommt auf mich zu?
    Vielen Dank für die Info
    LG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Juli 2015 um 12:01

      Hallo Phil,

      je nachdem, ob es sich um einen einfachen oder qualifizierten Rotlichtverstoß handelt, können Sie die Bußgelder aus der Bußgeldtabelle entnehmen. Ihnen wird nun ein Bußgeldbescheid zugeschickt. Davor kommt in der Regel jedoch ein Anhörungsbogen, in welchem Sie sich zur Tat rechtfertigen können. Aufgrund Ihrer individuellen Situation könnte sich die Beratung durch einen Anwalt lohnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Jenny
    Am 26. Juni 2015 um 20:11

    Hallo,
    habe heute an einer Ampelkreuzung gestanden 4 wagen vor mir es wurde grün alle fuhren los ich auch über gelbphase zack hinter mir polizei rechts angehalten behaupten diese drei polizisten ich wäre über rot gefahren was aber defenetiv nicht stimmt. angeblich wären vor mir 3 wagen auch über rot gefahren… was für nee krinte dann wäre ja keine grünphase… ja demnach sagte ich nein es war gelb hin her dieser polizist war der meinung es war rot und sagte dann so wie es in den wald reinschallt schallt es auch wieder raus… was kann ich tun

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Juni 2015 um 9:14

      Hallo Jenny,

      Polizeibeamte sind dazu berechtigt, als Zeugen für einen Verkehrsverstoß zu dienen. Ihre Einschätzung kann dazu fügen, dass Sie einen Bußgeldbescheid erhalten. Sie können prüfen, ob ein Einspruch in Ihrem Fall zum Erfolg führt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Brent. L
    Am 22. Juni 2015 um 11:20

    Hallo,
    ich stand als zweites Auto an einer Ampel. Die Ampel über meiner Fahrspur und über der Fahrspur rechts von mir zeigten rot. Die Ampel über meiner Fahrspur sprang auf grün, das Fahrzeug vor mir fuhr an und geradeaus über die Kreuzung. Ich fuhr reflexartig hinterher, bemerkte aber noch, dass die Ampel einen grünen Pfeil nach links zeigte und bremste nochmal ab. Da ich aber schon in die Kreuzung hineingerollt war und kein anderes Fahzeug kam habe ich mich entschlossen geradeaus langsam über die kreuzung zu fahren.
    Die Polizisten in einem Streifenwagen haben dies beobachten und werfen mir nun einen qualifizierten Rotlichtverstoss vor. Wie stehen meine Chancen dagegen vorzugehen? Vorallem vor dem Hintergrund, dass die Ampel für Linksabbieger zentral über der Fahrspur für geradeaus hängt.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Juni 2015 um 9:50

      Hallo Brent,

      wenn die Verkehrslage sehr unklar ist, haben Autofahrer oft Probleme, sich korrekt zu verhalten. Lassen Sie sich bei einem Anwalt zu Ihren Möglichkeiten zu einem Einspruch beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Minii
    Am 18. Juni 2015 um 13:56

    Hallo liebes bussgeldkatalog.org-Team,

    ich bzw. meine Mutter hat eine Anhörung im Bußgeldverfahren erhalten. Ich bin jedoch gefahren. Im Schreiben wird folgende Ordnungswidrigkeit vorgeworfen:

    Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage.
    § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132 BKAT
    Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto

    Kann auf Grund dieser Angabe, davon ausgegangen werden, dass es sich um einen “einfachen” Verstoß handelt. Dies wären dann 1 Punkt und 90€???
    Oder ist hier mit einer höheren Strafe zu rechnen?

    Hätte hierzu dann aber nicht die Angabe wie folgt lauten müssen:
    § 37 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 132.1 BKat;

    LG
    Tanja

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Juni 2015 um 10:10

      Hallo Tanja,

      die Angaben aus dem Anhörungsbogen lassen darauf schließen, dass es sich um einen einfachen Rotlichverstoß ohne Gefährdung handelt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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Rote Ampel überfahren: Welches Bußgeld droht?
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