Ein Fahrtenbuch führen: Das kann zur Auflage gemacht werden

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 6. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Fahrtenbuch führen: Wann ist das Pflicht?

Ein Fahrtenbuch schreiben muss der Fahrzeughalter, dem dies auferlegt wurde.
Ein Fahrtenbuch schreiben muss der Fahrzeughalter, dem dies auferlegt wurde.

Ein Fahrtenbuch zu führen, kann als Auflage in einem Bußgeldverfahren verordnet werden. Da in Deutschland die Fahrerhaftung gilt, kann der Bußgeldbescheid auch nur gegen diesen vollstreckt werden. Ist es zum Beispiel nicht möglich, nach einer Ordnungswidrigkeit den Fahrer eines Fahrzeugs zu ermitteln, kann für den Fahrzeughalter die Fahrtenbuchauflage erfolgen.

Denn äußern sich weder Fahrer noch Fahrzeughalter, kann die Behörde für eine bestimmte Dauer das Führen eines Fahrtenbuches in Betracht ziehen und dieses dann auch anordnen. Diese Maßnahme ist für den Betroffenen dann mit Kosten verbunden. Nicht nur die Aufforderung zum Führen, sondern auch die Missachtung der Auflage sowie das falsche Ausfüllen des Fahrtenbuches führen zu einem Bußgeld. Für die Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuches kann die Behörde eine Gebühr von etwa 50 EUR verlangen.

Tipps und Hinweise, wie ein Fahrtenbuch ordnungsgemäß zu führen ist und was die Fahrtenbuchauflage beinhaltet, finden Sie im nachfolgenden Ratgeber.

Keine Lust zum Lesen? Unser Video erklärt Ihnen, wann eine Fahrtenbuchauflage droht

Video über Fahrtenbuch und Fahrtenbuchauflage
Wann müsst Ihr mit einer Fahrtenbuchauflage rechnen? Erfahrt es in unserem Video.

FAQ: Fahrtenbuch führen

Wann muss ich ein Fahrtenbuch schreiben?

Das Fahrtenbuch ist eine Sanktion, die für jene Fälle vorgesehen ist, in denen der Fahrer nach einer Ordnungswidrigkeit nicht ermittelt werden kann. Um dem künftig vorzubeugen, kann die Behörde anordnen, dass der Halter eines Kfz für eine Bestimmte Zeit genau auflisten muss, wer wann mit seinem Auto fährt.

Wie ist das Fahrtenbuch zu führen?

Im Fahrtenbuch müssen u. a. Name, Adresse und Unterschrift des Fahrers aufgeschrieben werden. Wie der Nachweis genau anzulegen ist, lesen Sie hier.

Was passiert, wenn ich das Fahrtenbuch nicht führe?

Wer sein Fahrtenbuch nicht führt oder dieses nur lückenhaft ausfüllt, muss in der Regel mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro rechnen.

Wer muss ein Fahrtenbuch führen?

Meist ist den betroffenen Fahrzeughaltern oder Fahrern nicht klar, wer ein Fahrtenbuch schreiben muss. Wann ist ein Fahrtenbuch zu führen oder wie?

In der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) heißt es unter Paragraph 31a:

Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war.”

Die Auflage, ein Fahrtenbuch zu führen, richtet sich immer an den Fahrzeughalter. Dieser ist gesetzlich verpflichtet, jeden Fahrer seines Fahrzeugs sowie alle Fahrten nachweisen zu können. Er muss sich also an jede Fahrt erinnern können. Ist dies nicht möglich oder macht der Fahrzeughalter keine Angaben, kann die Behörde den Nachweis in Form des Fahrtenbuches anordnen. Dies Anordnung kann für einen bestimmten PKW oder für alle auf den Halter zugelassenen Fahrzeuge gelten.

Jedoch ist im Paragraphen 31a StVZO nicht genau geregelt, welche Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten das Führen eines Fahrtenbuches nach sich ziehen. Dennoch zeigt der Paragraph alle Regelungen und Anforderungen zum Fahrtenbuch auf.

Während des Bußgeldverfahrens bekommt der Fahrzeughalter in der Regel einen Anhörungsbogen. Weist das Blitzerfoto auf einen anderen Fahrer hin, kann auch ein Zeugenfragebogen zugesandt werden.

Hilft der Fahrzeughalter jedoch bei der Ermittlung nicht mit und kann so der Fahrer nicht ausfindig gemacht werden, droht die Auflage ein Fahrtenbuch zu führen.

Fahrtenbuch führen: Ab wann?

Macht der Fahrzeughalter im Anhörungs- oder Zeugenfragebogen keine Angaben, wird das Bußgeldverfahren oft eingestellt. Um zukünftig oder bei wiederholt vorkommenden Verstößen mit demselben Fahrzeug, den Fahrer nachvollziehen zu können, wird der Fahrzeughalter aufgefordert ein Fahrtenbuch zu führen.

So ist es für die Bußgeldbehörde und auch die Polizei dann möglich einzusehen, wann wer mit dem Fahrzeug gefahren ist. Verkehrsstraftaten, wie Unfallflucht oder Alkoholfahrten, rechtfertigen grundsätzlich eine Fahrtenbuchauflage. Bei Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt oder einem Fahrverbot kann die Auflage angeordnet werden.

Halter müssen ein Fahrtenbuch führen - nicht nur für die Polizei.
Halter müssen ein Fahrtenbuch führen – nicht nur für die Polizei.

Handelt es sich um einen Verstoß mit einem Verwarnungsgeld, ist das Führen eines Fahrtenbuches nicht legitim. Kommt dies jedoch wiederholt vor, können auch diese Verstöße die Fahrtenbuchauflage zur Folge haben.

Zu einem Hinweis, dass die Auflage, ein Fahrtenbuch zu führen, erfolgen kann, ist die Behörde nicht verpflichtet.

Die Fahrtenbuchregelung richtet sich nach dem individuellen Fall. Die Fahrtenbuchauflage ist ab dem ersten Tag der Anordnung gültig.

Das Fahrtenbuch richtig führen: Ein Beispiel

Wie ist ein Fahrtenbuch zu führen und für welchen Zeitraum ist diese Auflage ausgelegt? Die Dauer der Auflage wird von der Behörde festgelegt. Eine Fahrtenbuchauflage ist auf etwa sechs Monate befristet, kann jedoch auf 24 Monate erhöht werden, wenn zum Beispiel ein grober Rotlichtverstoß vorliegt. In einigen Fällen kann dies auch für mehr als zwei Jahre angeordnet werden.

Die Zeit ist maßgeblich abhängig von:

  • der Schwere des festgestellten Verstoßes sowie
  • dem Verhalten des Halters bei der Täterfeststellung.

Dennoch darf es für den Fahrer keine übermäßige Härte bedeuten, ein Fahrtenbuch führen zu müssen.. Die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage muss im Verhältnis zur begangenen Ordnungswidrigkeit stehen.

Fahrer müssen das Fahrtenbuch ordnungsgemäß führen. Das Format in dem ein Fahrtenbuch zu führen ist, wird nicht vorgeschrieben. Hier können Vordrucke aus dem Schreibwarenhandel verwendet werden.

Nach Paragraph 31a StVZO ist definiert, was in einem Fahrtenbuch aufgeführt sein muss:

Der Fahrzeughalter oder sein Beauftragter hat in dem Fahrtenbuch für ein bestimmtes Fahrzeug und für jede einzelne Fahrt

1. vor deren Beginn
a) Name, Vorname und Anschrift des Fahrzeugführers,
b) amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs,
c) Datum und Uhrzeit des Beginns der Fahrt und

2. nach deren Beendigung unverzüglich Datum und Uhrzeit mit Unterschrift einzutragen. (Quelle: § 31a Abs. 2 StVZO)”

Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte studierte Anglistik und Germanistik ihre und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie Regeln zur Schifffahrt, ausländische Verkehrsregeln oder Vorschriften für Lkw-Fahrer.

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22 Kommentare

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  1. J,Marika
    Am 11. Februar 2022 um 10:19

    Mir wurde das Führen eines Fahrtenbuches auferlegt für 1 Jahr. Bevor ich das Schreiben erhielt habe ich das Auto verkauft und seitdem kein eigenes Auto mehr gehabt. Wann verjährt die Strafe ein Fahrtenbuch zu führen?
    Vielen Dank im Vorraus für Ihre Antwort.
    Liebe Grüße
    Marika

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Februar 2022 um 13:58

      Hallo Marika J.,

      die Fahrtenbuchregelung richtet sich nach dem individuellen Fall. Die Fahrtenbuchauflage ist ab dem ersten Tag der Anordnung gültig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Nick
    Am 10. Januar 2021 um 23:02

    Mein Söhne sehen sich zum verwechseln ähnlich…ich weiß nicht wer am Steuer meines Wagens war als der Blitz einschlug .. Wenn ich das angebe, und dann ein Fahrtenbuch führen muss….kann ich dann den Wagen meiner Freundin fahren ohne das Buch zu führen? Oder gilt das generell für mich egal mit was für ein Auto ich mich bewege?
    Gruß Nick

  3. Chris
    Am 14. Februar 2020 um 9:51

    Hallo,
    ich soll das Fahrtenbuch aufgrund einer Ordnungswidirgkeit führen. Ich selbst bin zwar Halter des PkW, aber meine Frau benötigt diesen um ihren Dienstort zu erreichen und somit habe ich selbst auf den PkW nur abends Zugriff. Meine Frau ist Lehrerin und kann nicht für die Vorlage des Fahrtenbuchs (Werkstags) freigestellt werden. Ist die anordnende Behörde (die auch noch 90km entfernt liegt) dazu verpflichtet in einem solchen Fall einen Termin in den Schulferien auszugeben bzw. die Fahrtenbuchauflage an die Wohnortsbehörde zu übertragen?

    Viele Grüße
    Chris

  4. Jana B.
    Am 3. August 2019 um 15:40

    Guten Tag,

    habe ich das richtig verstanden, dass nach dem Gebrauch des Zeugnisverweigerungsrechtes automatisch die Auflage eines Fahrtenbuchs erteilt wird? Und eine zweite wichtige Frage: Wird das Fahrtenbuch für Rückschlüsse, der im vorhinein begangenen Ordnungswidrigkeit (in diesem Fall eine Geschwindigkeitsüberschreitung), genutzt, sodas weitere Ermittlungen und eventuelle Qonsequenzen folgen können?

    Grüße

    Jana B.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. August 2019 um 15:39

      Hallo Jana B.,

      die Fahrtenbuchauflage kann, muss aber nicht die Folge eines Zeugnisverweigerungsrechts sein. Das Fahrtenbuch kann in der Regel nicht dazu verwendet werden, einen Verkehrssünder im Nachhinein ausfindig zu machen, da eine Verkehrsordnungswidrigkeit in der Regel nach drei Monaten verjährt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Christian S.
    Am 26. März 2019 um 14:04

    meinem dienstwagen ist eine ½-jährliche fahrtenbuchpflicht auferlegt worden. allerdings läuft der leasingvertrag diese woche aus und das fahrzeug wird ersatzlos gestrichen. die polizei behauptet das die pflicht ein fahrtenbuch zu führen, dann auf ein anderes fahrzeug in meinem firmenbestand übergehet. das kann ich ich mir aber gar nicht vorstellen. ist dem so?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. Mai 2019 um 17:28

      Hallo Christian,

      die Fahrtenbuchauflage muss sich nicht auf ein bestimmtes Fahrzeug beschränken.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Wolfgang
    Am 8. März 2019 um 10:07

    In welchem Zeitraum muss die Auflage eines Fahrtenbuches erfolgen? Ich denke dabei an die Verjährungsfrist. Das Auto meiner Ehefrau wurde geblitzt. Laut dem Anhörungsbogen war auf dem Bild aber nicht klar erkennbar, wer das Fahrzeug fuhr. Meine Frau forderte ein besseres Foto an und erklärte, dass Sie dann erklären würde, wer fuhr. Das Foto ging auch nach Ablauf der 3-Monatsfrist nicht ein. Also, sie war willig aufzuklären, aber die Behörde reagierte nicht. Kann nunmehr ein Fahrtenbuch auferlegt werden und wenn ja, innerhalb welcher Frist?

  7. Jürgen
    Am 11. Oktober 2018 um 13:54

    Bitte um Auskunft über nur teilweise geführten Fahrtenbuch

  8. Paul
    Am 19. September 2018 um 16:23

    Hallo, ist es überhaupt noch ligitim Angaben zu einem Fahrzeugführer zu verlangen? Was ist mit dem Datenschutz?

    Bsp. Die Zuwiederandlung wird nicht zugegeben und zum Fahrer der den Tatvorwurf begangen hat kann ich aus Datenschutzrechtlichen Gründen keine Angaben machen. Folgt dann eine Fahrtenbuchauflage und wie sieht es dort aus, darf ich im Fahrtenbuch Personenbezogene Angaben machen wer mein Fahrzeug geführt hat? Das könnte doch eine Datenschutzverletzung nach sich ziehen?

    Danke für Ihre Antwort.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. November 2018 um 17:50

      Hallo Paul,

      die Weitergabe von personenbezogenen Daten Dritter ist nicht nur unter der Maßgabe einer vorliegenden Einwilligung der Betroffenen zulässig, sondern kann insbesondere durch gesetzliche Gebote oder Erlaubnistatbestände auch ohne deren Zustimmung gestattet oder sogar erforderlich sein (z. B. wenn kein Zeugnisverweigerungsrecht gegeben ist).

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. M. Lothar
    Am 1. August 2018 um 15:47

    Hallo

    was mpassiert wenn ich das Fahrzeug für welches ich ein Fahrtenbuch führen muss verkaufe ???

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. September 2018 um 15:50

      Hallo M. Lothar,

      meist bezieht sich die Fahrtenbuchauflage auf den Halter, nicht das Fahrzeug selbst.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Daniel
    Am 15. Oktober 2017 um 23:04

    Wenn man mit dem Fahrzeug eines anderen geblitzt wird und den Führerschein für 1 Monat abgegen soll und der Fahrzeughalter sagt er weiss nicht wer gefahren ist, wird dann erstmal ermittelt oder das Bußgeldbescheid sofort eingestellt und führen eines Fahrtenbuch veranlasst?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. November 2017 um 10:52

      Hallo Daniel,

      das kann nicht genau vorhergesagt werden, da dies stets Sache der ausstellenden Behörde ist. Eine Fahrtenbuchauflage ist wahrscheinlich, genauso könnten die Zuständigen eine Sanktion für ein nicht-Kooperieren verhängen. Sie können jedoch allgemein davon ausgehen, dass Bußgeldbescheide nicht einfach so fallen gelassen werden.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  11. Maike H.
    Am 14. Juni 2017 um 17:25

    Gibt es ein Muster welches FahrtenBuch ich verwenden darf. Muss ich jedes mal meine Namen Anschrift also Adresse vor jeder Fahrt eintragen?

    Dane im Voraus Maike H.

  12. Thomas
    Am 9. Mai 2017 um 16:06

    Kann ich die vom Ordnungsamt verhängte Fahrtenbuchauflage mittels eines vom Finanzamt anerkanntem, fest eingebauten und daher fälschungssicheren, elektronischem Fahrtenbuch erfüllen? Hier wird jede Fahrt minutiös aufgezeichnet und Mit Ortsangabe und Kilometerstand festgehalten. Ausweisbar ist dies zu jedem Zeitpunkt mittels eines Computers und/oder einer App auf dem Smartphone. Einziges Problem ist, dass es nicht immer unmittelbar nach einer Fahrt ausgedruckt und unterschrieben werden kann, sondern meist wenn der Fahrzeugführer wieder im Büro/Zuhaues ist. Ist damit der “Unverzüglichkeit” Genüge getan?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Mai 2017 um 10:31

      Hallo Thomas,

      letztlich kommt es auf das elektronische Fahrtenbuch an und ob es die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt. Ganz sicher können Sie gehen, wenn Sie bei Ordnungsamt nachfragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Gläser
    Am 14. Februar 2017 um 23:41

    Darf ich ein Fahrtenbuch mit Exel führen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Februar 2017 um 11:08

      Hallo Gläser,

      es gibt keine gesetzlichen Vorschriften zur Form eines Fahrtenbuches. Die eingetragenen und geforderten Daten müssen lediglich nachvollziehbar sein. Außerdem, müssen Sie das Fahrtenbuch vorzeigen können. Ist dies bei Ihrer Excel-Tabelle gegebenen, spricht nichts dagegen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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