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Gilt im Wohnmobil immer die Anschnallpflicht?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 15. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Das Anschnallen sollten Sie im Wohnmobil nicht vergessen

Von der Anschnallpflicht ist das Wohnmobil nicht grundsätzlich ausgeschlossen.
Von der Anschnallpflicht ist das Wohnmobil nicht grundsätzlich ausgeschlossen.

Der Urlaub steht vor der Tür und wie das Gepäck verstaut bzw. gesichert wird, ist schon seit Tagen klar. Doch der Hund soll ja auch nicht einfach so durch den Innenraum rennen können, wie es ihm passt.

Und überhaupt, wo dürfen eigentlich die Kindersitze platziert werden? Beim Thema Anschnallpflicht im Wohnmobil kommt es immer wieder zu Fragen, da nicht ganz klar ist, was in Bezug auf die Gurte zu beachten ist.

Was gilt in einem Wohnmobil, in dem Sitzplätze ohne Gurt verbaut sind? Müssen Halter einen 3-Punkt-Gurt im Wohnmobil immer nachrüsten? Diese und weitere Fragen zum Wohnmobil und der Gurtpflicht in diesem beantwortet der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Anschnallpflicht im Wohnmobil

Gibt es eine Anschnallpflicht im Wohnmobil?

Ja, auf den vorderen Sitzen ist die Gurtpflicht immer zu beachten. Für die hinteren Sitze gelten je nach Baujahr und Zulassung unterschiedliche Regelungen.

Muss ein Kindersitz im Wohnmobil vorhanden sein?

Ja, Kinder dürfen auch im Wohnmobil nur gemäß den gesetzlichen Bestimmungen laut § 21a StVO mitfahren. Nur in Ausnahmefällen ist ein Kindersitz nicht zwingend, die Anschnallpflicht besteht jedoch immer.

Gilt für Haustiere eine Anschnallpflicht im Wohnmobil?

Nein, allerdings gelten Haustiere als Ladung, die entsprechend zu sichern ist. Tiere dürfen also nicht ohne Sicherung im Wohnmobil mitgenommen werden.

Auszug aus dem Bußgeldkatalog: Verstoß gegen die Gurtpflicht

Wer im Wohnmobil das Anschnallen vergisst, muss mit Sanktionen rechnen. Wie hoch diese ausfallen können, zeigt der nachfolgende Überblick:

VerstoßSanktionen
Gurt während der Fahrt nicht angelegt30 EUR
Kind ohne Gurt befördert30 EUR
mehrere Kinder ohne Gurt befördert35 EUR
Kind ohne Kindersitz und ohne Gurt befördert60 EUR,
1 Punkt
mehrere Kinder ohne Kindersitz und ohne Gurt befördert70 EUR,
1 Punkt

Gurtpflicht im Wohnmobil: Was gilt für welche Sitze?

Gurte (Dreipunktgurt) nachrüsten: Im Wohnmobil ist das oft nicht notwendig.
Gurte (Dreipunktgurt) nachrüsten: Im Wohnmobil ist das oft nicht notwendig.

In Deutschland gilt eine Anschnallpflicht. Das Wohnmobil ist von dieser nicht ausgeschlossen, sodass auch hier bestimmte Regelungen zu beachten sind. Der Gesetzgeber regelt die Anschnallpflicht auch fürs Wohnmobil in § 21a der Straßen-Verkehrsordnung (StVO). In diesem Paragraphen ist festgelegt, wer in welchem Fahrzeug und zu welchem Zeitpunkt angeschnallt sein muss. Weitere Bestimmungen in Bezug auf Sicherheitsgurte, zum Beispiel wie die Anschnallpflicht im Wohnmobil hinten aussieht, definiert dann die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) unter § 35a.

Wichtig in Bezug auf die Frage, ob und wo im Wohnmobil eine Anschnallpflicht herrscht, ist das Datum der erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs und als was die Wohnmobile zugelassen sind. So gilt beispielsweise, dass Wohnmobile mit einer PKW-Zulassung ab dem Baujahr 2004 für alle eingetragenen Sitzplätze ein 3-Punkt-Gurt vorhanden sein muss. Ist das Fahrzeug als Wohnmobil zugelassen und so eingetragen, reichen die Bestimmungen aus § 35a StVZO aus.

Grundsätzlich müssen vorn alle Sitze mit einem 3-Punkt-Gurt ausgestattet sein. Für Fahrer und Beifahrer gilt immer die Anschnallpflicht. Für Fahrzeuge, die ab Oktober 1999 zugelassen wurden, müssen auch hinten die äußeren Sitze mit einem 3-Punkt-Gurt ausgestattet sein, wenn das zulässige Gesamtgewicht 2,5 t nicht überschreitet.

Die wichtigsten Infos zur Anschnallpflicht in Deutschland finden Sie auch im folgenden Video:

Video zur Anschnallpflicht
Wo gilt eine Anschnallpflicht?

Gurtpflicht im Wohnmobil: Was hinten wichtig ist

Welche Gurtpflicht im Wohnmobil hinten generell zu beachten ist, wird, wie erwähnt, in § 35a  StVZO festgelegt. So ist diesbezüglich unter Absatz 5 Folgendes bestimmt:

[…] Bei Wohnmobilen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2,5 t genügt für die hinteren Sitze die Ausrüstung mit Verankerungen zur Anbringung von Beckengurten und mit Beckengurten.

Übersteigt das Gesamtgewicht des Wohnmobils also 2,5 t und wurden sie nach 1992 zugelassen, müssen hinten zumindest Beckengurte vorhanden sein. Bei vorhandenen Gurten gilt, dass diese auch bei jeder Fahrt anzulegen sind. Tun Mitfahrer dies nicht, droht ein Bußgeld wegen Missachtung der Anschnallpflicht.

Wohnmobil: Gurte nachrüsten – wann ist das notwendig?

Die Gurtpflicht gilt im Wohnmobil für Kinder immer.
Die Gurtpflicht gilt im Wohnmobil für Kinder immer.

Ist kein Gurt vorhanden, können sich Mitfahrer auch nicht anschnallen. Bei älteren Fahrzeugen ist demnach eine Anschnallpflicht hinten im Wohnmobil nicht zu beachten, wenn diese von vornherein nicht mit Gurten ausgestattet sind. Vorgeschrieben ist es dann auch nicht, dass Halter diese Sitze mit einem Sicherheitsgurt nachrüsten. Beim Wohnmobil gilt das für alle Fahrzeuge mit einer Zulassung vor 1992.

Möchten Halter einen Beckengurt im Wohnmobil nachrüsten, ist darauf zu achten, dass nur noch sogenannte bauartgenehmigte Gurte zulässig sind. Das heißt, solch ein Umbau muss durch den TÜV oder die DEKRA abgenommen werden. Für Fahrzeuge ab 1992 muss eine Bauartgenehmigung für alle Gurte an Sitzen vorliegen, die in Fahrtrichtung platziert sind.

Wer Gurte nachrüsten will im Wohnmobil, sollte sich also gut über die gesetzlichen Voraussetzungen und Regelungen informieren. In der Regel können TÜV und DEKRA hier ausführlich informieren.

Im Wohnmobil mit Kindersitz unterwegs

Für Kinder gilt eine Anschnallpflicht auch im Wohnmobil generell immer. Da Kinder, die noch nicht 12 Jahren alt oder keine 1,50 m groß sind, nicht ohne Kindersitz oder eine geeignete Rückhaltevorrichtung befördert werden dürfen, sind einige Sitze im Wohnmobil von vornherein ausgeschlossen. Denn sind diese nur mit einem Beckengurt ausgestattet oder besitzen keinen Sicherheitsgurt, ist die Montage eines Kindersitzes oft nicht möglich. Nur wenige Modelle erlauben eine sichere Befestigung mit einem Beckengurt, sodass, um der Anschnallpflicht nachzukommen, im Wohnmobil üblicherweise nur die vorderen Sitze bzw. die Sitze in Fahrtrichtung, die mit einem 3-Punkt-Gurt ausgestattet sind, in Frage kommen.

Eine Anschnallpflicht für Hunde gibt es im Wohnmobil nicht. Gesichert werden müssen die Tiere dennoch.
Eine Anschnallpflicht für Hunde gibt es im Wohnmobil nicht. Gesichert werden müssen die Tiere dennoch.

Sind die vorwärts gerichteten Sitze bereits durch Kindersitze bzw. den Fahrer belegt, kann im Notfall auch ein seitlicher oder rückwärts gerichteter Sitz verwendet werden. Kann ein Kindersitz dort nicht sicher befestigt werden, muss dennoch die Anschnallpflicht im Wohnmobil befolgt werden. In diesem Fall dürfen Kinder ab drei Jahren auch nur mit einem Sicherheitsgurt angeschnallt werden.

Anschnallpflicht: Was gilt für Hunde im Wohnmobil?

Vierbeiner fahren nicht selten mit in den Urlaub und auch ihnen soll während der Fahrt nichts geschehen. Doch gibt es für Hunde eine Anschnallpflicht im Wohnmobil? Zunächst gelten Hunde und Katzen als Ladung und müssen entsprechend gesichert werden.

Eine Anschnallpflicht an sich gibt es nicht. Dennoch können Herrchen oder Frauchen auch einen Gurt verwenden, um ihre tierischen Lieblinge im Wohnmobil zu sichern. Soll das Tier nicht in einer Box mitfahren, stellt ein Gurt, der ins System für den Sicherheitsgurt eingeklinkt werden kann, eine gute Alternative dar. Auch Varianten mit Geschirr und Haken können für die nötige Sicherung sorgen.

Auch wenn es für Tiere keine Anschnallpflicht im Wohnmobil gibt, sollten die Halter darauf achten, dass sich Hund und Katze nicht frei im Fahrzeug bewegen können. Denn das kann bei einem scharfen Bremser oder einem Unfall böse Folgen haben.

Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte studierte Anglistik und Germanistik ihre und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie Regeln zur Schifffahrt, ausländische Verkehrsregeln oder Vorschriften für Lkw-Fahrer.

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4 Kommentare

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  1. Dilwyn L.
    Am 7. September 2023 um 22:42

    Hi Zusammen, wir fahren einen Fiat Ducato 290 ( Bj91 )
    Haben aktuell ein Kind ( 5 Jahre , 105cm ) welcher bisher immer vorne gesessen hat. In einem Monat ist das zweite Kind da und nun stellen wir uns die Frage ob es dann noch mit dem
    Wohnmobil auf Reisen gehen kann. Hinten gibt es nur 2 Beckengurte. Kann mir jemand exakt sagen ob es noch funktioniert und wie? Besten Dank im Voraus.

  2. Enver C
    Am 7. März 2021 um 10:48

    Hallo Sonja,

    ich hab eine HYMER B649 (BJ 2004) mit den selben Sitzkombination.
    Hinten sind Querbänke. Möchte mein zwei Enkelkinder (-1-3 Jahre) zum Urlaub mitnehmen!
    Wir wissen nicht wie die Kinder Sicher sitzen sollen!?

    Bitte um Rat!?

    LG und Danke

  3. Dieter
    Am 29. Mai 2020 um 19:44

    Muß ich in einem Kleinfahrzeug angeschnallt sein? 45Km h

  4. Sonja
    Am 23. Mai 2020 um 17:53

    Ich habe etwas im Forum gelesen. Mein wohmo ist 2006 zugelassen und ich würde gerne Gurte hinten anbringen. Mein wohmo ist für 4 Sitzplätze zugelassen. Die zwei hinteren Sitze sind aber nicht in Fahrtrichtung, sondern hinter dem Fahrer u Beifahrersitz quer. Kann ich da einfach nachrüsten ohne tüv? Ich bräuchte ja offiziell keine finds aber unverantwortlich jemanden da sitzen zu lasen. Kann ich einen Beckengurt anbringen? Lg Sonja

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