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Gibt es einen Nutzungsausfall bei beschädigtem Wohnmobil?

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 22. September 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wann ist ein Nutzungsausfall beim Wohnwagen möglich?

Gibt es einen Nutzungsausfall fürs beschädigte Wohnmobil?
Gibt es einen Nutzungsausfall fürs beschädigte Wohnmobil?

Kommt es zu einem Unfall im Straßenverkehr, muss der entstandene Schaden mit den Versicherungen der Unfallbeteiligten reguliert werden. Durch die Kfz-Haftpflichtversicherung werden Schäden abgedeckt, die der Versicherungsnehmer an einem anderen Wagen verursacht hat.

Zunächst muss allerdings die Schuldfrage geklärt werden. Ich diese eindeutig zu beantworten, muss das Versicherungsunternehmen des Unfallverursachers für den Schaden aufkommen. Neben den Reparaturkosten kann auch der sogenannte Nutzungsausfall dazukommen.

Beim Wohnmobil, welches im Zuge eines Zusammenstoßes demoliert wurde, ist der Ärger häufig groß, gerade wenn mit dem Gefährt ein Urlaub geplant wurde. Ist es dann möglich, den Nutzungsausfall auch beim Wohnmobil geltend zu machen? Der nachfolgende Ratgeber geht dieser Fragestellung auf den Grund.

FAQ: Nutzungsausfall beim Wohnmobil

Wozu dient die Nutzungsausfallentschädigung?

Können Sie als Geschädigter eines Unfalls Ihr Kfz nicht mehr nutzen, weil dieses zum Beispiel in der Werkstatt ist, können Sie dafür Schadensersatz erhalten – die sogenannte Nutzungsausfallentschädigung.

Kann ich nach einem Unfall mit dem Wohnmobil einen Nutzungsausfall geltend machen?

Da es sich bei einem Wohnmobil in der Regel um ein Freizeitfahrzeug handelt, ist dieses im Alltag meist nicht notwendig. Daher wird eine Nutzungsausfallentschädigung in der Regel nicht zugesprochen

Wie hoch fällt die Nutzungsausfallentschädigung bei einem Wohnmobil aus?

Wird im Einzelfall eine Nutzungsausfallentschädigung beim Wohnmobil zugesprochen, orientiert sich die Summe in der Regel am Fahrzeugwert gemäß Schwacke-Liste.

Was ist eine Nutzungsausfallentschädigung beim Wohnmobil?

Ein Nutzungsausfall beim Wohnmobil kommt immer dann infrage, wenn das Fahrzeug über einen bestimmten Zeitraum nach einem Unfall nicht mehr nutzbar ist. Ist die Schuldfrage eindeutig geklärt und der Unfallgeschädigte ermittelt, sind in diesem Fall zwei Szenarien denkbar:

Er mietet einen gleichwertigen Mietwagen an, für den das Versicherungsunternehmen des Unfallgegners aufkommt oder es wird ein Nutzungsausfall vereinbart. Dieser trägt dem Umstand Rechnung, dass ein Kfz einen geldwerten Vermögensvorteil darstellt.

Fällt dieser weg, handelt es sich demnach um einen ersatzpflichtigen Schaden. Beim Nutzungsausfall für das Wohnmobil ist allerdings zu beachten, dass es sich bei diesem Fahrzeug um eines handelt, welches in der Regel ausschließlich für Freizeitzwecke genutzt wird.

Das bedeutet, dass ein Anspruch auf Nutzungsausfall beim Wohnmobil bzw. eine Entschädigungszahlung für den Zeitraum des Verlustes der Gebrauchsmöglichkeit nicht besteht. Zumindest dann nicht, wenn das Kfz ausschließlich für freizeitliche Zwecke genutzt wird.

Denn: Ein Nutzungsausfall für das Wohnmobil kommt dann in Betracht, wenn Sie über keinen anderen Pkw verfügen und es auch im Alltag nutzen, um beispielsweise zur Arbeit zu gelangen oder ähnliches.

Zum Nutzungsausfall beim Wohnmobil existiert keine Tabelle oder ähnliches. Es handelt sich, wenn überhaupt ein Anspruch besteht, immer um Einzelfälle, die einer individuellen Berechnung bedürfen. Die Schwacke-Liste kann allerdings als eine Orientierungshilfe dienen.

Nutzungsausfall beim Wohnmobil in der Rechtsprechung

Der Anspruch auf Nutzungsausfall fürs Wohnmobil war schon Thema in vielen Gerichten.
Der Anspruch auf Nutzungsausfall fürs Wohnmobil war schon Thema in vielen Gerichten.

Auch der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich schon mit dem Thema Nutzungsausfall bei beschädigtem Wohnmobil beschäftigt und am 10.06.2008 ein richtungsweisendes Urteil (AZ: VI ZR 248/07) gefällt: „Der zeitweilige Verlust der Gebrauchsmöglichkeit eines reinen Freizeitzwecken dienenden Wohnmobils begründet keinen Anspruch auf abstrakte Nutzungsentschädigung[.]“

Diesem Rechtsspruch zugrunde lag eine Klage auf Nutzungsausfall für ein Wohnmobil nach einem Verkehrsunfall. In der Urteilsbegründung wurde darauf verwiesen, dass es sich in diesem Fall um einen immateriellen Schaden handele.

Für diesen bestünde keine gesetzliche Ersatzpflicht, eine Nutzungsausfallentschädigung käme nur dann infrage, wenn das Fahrzeug mangels Besitz eines anderen Pkw auch für alltägliche Fahrten genutzt würde.

Es lassen sich allerdings auch andere Urteile finden, die einen Anspruch auf Nutzungsausfall beim Wohnmobil unabhängig von dessen Verwendungszweck bejahen. So beispielsweise das Oberlandesgericht Düsseldorf.

Es ist also ersichtlich, dass es sich bei der Frage, ob ein Nutzungsausfall beim Wohnmobil gezahlt werden muss, um Einzelfallentscheidungen handelt, die von unterschiedlichen individuellen Faktoren abhängen.

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah absolvierte ein Journalismus-Studium an der DEKRA Hochschule für Medien in Berlin mit dem Schwerpunkt "Onlinejournalismus" und ist seit 2016 Teil unseres Teams. Sie schreibt Texte zu unterschiedlichsten Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht und ist insbesondere für den Newsbereich zuständig.

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1 Kommentar

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  1. Karsten T
    Am 22. Juli 2022 um 17:23

    Ich war am 18.07.2022 auf der Bundestraße 5 ,außerhalb der Ortschaft Süderlügum, jn Richtung Dänemark in Urlaub. In einem 70/kmh Bereich fuhr ein dänischer PKW von einem Parkplatz gegen mein Wohnmobil. Schaden zw. 25000 und 30000 €. Da die Begutachtung und die Reparatur zwei Monate dauern werden, ist mein Sommerurlaub verloren! Es sollte nach dem Kurzurlaub in Dänemark danach für einige Tage nach Polen und in die Niederlande gehen, da sind wir als Rentner jedes Jahr zu dieser Zeit. Was bekomme ich jetzt für den Ausfall/Wohnmobil-Urlaub? Es ist ein Adria Wohnmobil 16 Jahre, mit einem Gesamtgewicht bis 3,5t.
    M.f.G.
    Karsten T

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