Diesel-Abgasskandal beim Wohnmobil: Bin ich betroffen?
Letzte Aktualisierung am: 7. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Manipulierte Camper: Der Dieselskandal geht weiter
Im Jahr 2015 kam ans Licht, dass VW und zahlreiche andere Hersteller die Motoren von Diesel-Fahrzeuge mithilfe einer Software manipuliert haben, damit die ausgestoßenen Emissionen auf dem Prüfstand den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Im Alltag werden die Grenzwerte aber häufig deutlich überschritten. Zudem sind nicht nur Pkw mit der Schummelsoftware ausgestattet, sondern auch bei Wohnmobilen ist von einer gezielten Manipulation auszugehen.
Doch was müssen die Besitzer von Campern nun wissen? Welche Wohnmobile sind vom Abgasskandal betroffen? Lassen sich die Kfz nachrüsten oder ist ein Software-Update möglich? Welche rechtlichen Schritte können die Geschädigten einleiten? Und wann besteht ein Anspruch auf Schadensersatz? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Abgasskandal beim Wohnmobil
2015 wurde bekannt, dass VW mithilfe einer Software die Abgaswerte von Dieselfahrzeugen manipulierte. Diese stießen dadurch auf dem Prüfstand deutlich weniger Emissionen aus, überschritten bei der Nutzung im Straßenverkehr aber die gesetzlichen Grenzwerte. Mittlerweile sind zahlreiche weitere Fahrzeughersteller im Abgasskandal verwickelt und auch in Wohnmobilen wurde die Software entdeckt.
Vom Abgasskandal sind insbesondere Wohnmobile mit den Motoren von VW, Mercedes, Fiat und Iveco betroffen. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Betrifft der Abgasskandal das eigene Wohnmobil, können geschädigte Besitzer, juristische Schritte einleiten und zum Beispiel Schadensersatz fordern. Befinden sich Verbraucher noch innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist besteht auch die Möglichkeit, das Fahrzeug gegen ein neues Ersatzfahrzeug umzutauschen.
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Abgasskandal: Ist mein Wohnmobil betroffen?
In den letzten Jahren schlug der Dieselskandal bei Pkw hohen Wellen und erschütterte das Vertrauen zahlreicher Kunden. Mittlerweile gehen die zuständigen Behörden allerdings davon aus, dass sich die gezielte Manipulation der Abgaswerte nicht nur auf Autos beschränkt, sondern unter anderem auch Wohnmobile betrifft.
So führte die Staatsanwaltschaft Frankfurt im Juli 2020 Razzien in den Geschäftsgebäuden der Hersteller Fiat Chrysler (heute Stellantis) und Iveco durch. Die Ermittler kamen danach zu dem Ergebnis, dass mehr als 200.000 manipulierte Fahrzeuge mit Fiat-Motoren eine Zulassung erhalten haben. Auswirkungen hat dies insbesondere auch auf die Besitzer von Wohnmobilen, denn ein Großteil der Camper nutzen als Basis die Fahrgestelle von Modellen wie dem Fiat Ducato oder den Iveco Daily Hi-Matic, Daily 4×4 und Eurocargo. So sollen mehr als 50 Wohnmobilhersteller betroffen sein. Eine Auswahl haben wir nachfolgend zusammengestellt:
- Adria
- Bürstner
- Campreve
- Capron
- Carthago
- Chausson
- Concorde
- Dethleffs
- Dreamer
- EDR
- Elios
- Fiat
- Hymer
- Knaus
- Laika
- LMC
- Mercedes
- Pössl
- Rapido
- Tourne
- VW Camper
- Weinsberg
- Westfalia
- XGO
Die möglicherweise betroffenen Fahrzeuge sollen zwischen 2014 und 2019 vom Band gelaufen sein. Dabei konzentrieren sich die Behörden aktuell auf folgende Motoren:
- 110 Multijet, Motorkennung: F1AE3481G
- 115 Multijet, Motorkennung: 250A1000
- 150 Mulitjet, Motorkennung: F1AE3481D
- 180 Multijet, Motorkennung: F1CE3481E
Darüber hinaus haben die Staatsanwaltschaft Frankfurt und das Polizeipräsidium Frankfurt am Main einen Zeugenaufruf gestartet, um die Ermittlungen voranzutreiben. Demnach sollen sich Halter von Fahrzeugen melden, die mit folgenden Motoren ausgestattet sind:
- 1,3L Multijet
- 1,3L 16 V Multijet
- 1,6L Multijet
- 1,6L
- 2,0L Multijet
- 2,0L
- 2,2L Multijet II
- 2,3L
- 2,3L Multijet
- 3,0L
Aber auch ohne einen Unterbau von Fiat oder Iveco kann der Abgasskandal das eigene Wohnmobil betreffen, schließlich wurden bereits bei VW und Mercedes Manipulationen der Abgaswerte nachgewiesen. Von diesen Herstellern dienen unter anderem der Crafter, der T6 oder der Sprinter als Basis für Camper. Betroffene Motoren können zudem auch im Citroën Jumper und Peugeot Boxer zwischen 2011 und 2016 verbaut worden sein, da diese mit dem Fiat Ducato baugleich sind.
Folgen des Abgasskandals: Was müssen Camper beachten?
Der Abgasskandal beim Wohnmobil hat für die Fahrzeughalter weitreichende Konsequenzen. So müssen diese mit einem erheblichen Wertverlust rechnen, was gerade aufgrund der hohen Anschaffungskosten auch einen großen finanziellen Verlust darstellt. Zudem ist auch davon auszugehen, dass die Chancen eines Weiterverkaufs sinken.
Darüber hinaus kann (künftig) auch die Reisefreiheit eingeschränkt sein. Denn es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass Sie bestimmte Straßen aufgrund von Diesel-Fahrverboten mit Ihrem Wohnmobil nicht mehr befahren dürfen.
Wer ein vom Abgasskandal betroffenes Wohnmobil besitzt, muss unter Umständen mit einem Rückruf rechnen. Besitzer werden dabei aufgefordert, dass Kfz in die Werkstatt zu bringen, um ein Update durchführen zu lassen. Für die Verbraucher ist diese Maßnahme in der Regel mit keinen Kosten verbunden.
Ein Verstoß gegen die gesetzlichen Grenzwerte bei den Emissionen kann im schlimmsten Fall zu einem Ausschluss vom öffentlichen Straßenverkehr führen. Denn lässt sich der Schadstoffausstoß der Fahrzeuge nicht mithilfe von Nachrüstungen und Software-Updates reduzieren, droht der Verlust der Straßenzulassung.
Mein Wohnmobil ist vom Abgasskandal betroffen: Was kann ich tun?
Ein vom Abgasskandal betroffenes Wohnmobil ist aufgrund der unzulässigen Abschalteinrichtung in Deutschland eigentlich nicht zulassungsfähig. Aus diesem Grund liegt bei einsprechenden Fahrzeugen ein sogenannter Sachmangel vor. Dies hat zur Folge, dass Kunden bei Neuwagen innerhalb der 24-monatigen Gewährleistung gegenüber dem Händler Ansprüche geltend machen können. Der Gesetzgeber sieht dabei grundsätzlich folgende Optionen vor:
- Nachbesserung zum Beispiel durch ein Software-Update
- Ersatzlieferung eines Modells ohne Abschalteinrichtung
- Rückerstattung eines Teils des Kaufpreises
- Rückgabe des Fahrzeugs und Rückabwicklung des Kaufs
Übrigens! Auch bei Gebrauchtwagen besteht generell eine Gewährleistungsfrist. Diese beträgt in Deutschland ab der Übergabe des Fahrzeugs ein Jahr. Allerdings sind private Verkäufer in der Regel von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Aber auch wenn die Gewährleistungsfrist bereits verstrichen ist, haben Verbraucher noch die Möglichkeit, ihre Rechte durchzusetzen. So bewertete der Bundesgerichtshof (BGH) die illegale Abschalteinrichtung in einem Fall von VW als eine „sittenwidrige Schädigung“ gemäß § 826 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Somit besteht gegenüber dem Hersteller des Wohnmobils auch in diesem Fall ein Anspruch auf Rückabwicklung oder Entschädigung. Um diese durchzusetzen, gilt es aber auf die Verjährungsfristen zu achten. So verjähren entsprechende Ansprüche 10 Jahre nach dem Kauf bzw. 3 Jahre zum Jahresende nach Bekanntwerden des Betruges.
Experten gehen allerdings davon aus, dass selbst viele Hersteller nichts von der Manipulation der Camper wussten und auch zu den Geschädigten durch den Abgasskandal beim Wohnmobil zählen. Aus diesem Grund kann es sinnvoll sein, sich mit einer Klage direkt an den Hersteller des Grundfahrzeugs oder des Motors zu wenden.
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