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Ist der Citroën Jumper vom Abgasskandal betroffen?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 14. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

FAQ: Citroën-Jumper-Abgasskandal

Welche Reise- bzw. Wohnmobile sind vom Dieselskandal betroffen?

Derzeit hauptsächlich betroffen sind Wohnmobile, die auf dem Grundgerüst des Fiat Ducato oder eines IVECOs basieren. Auch Modelle, die den T5/6 von VW oder den Sprinter von Mercedes als Basis haben, können betroffen sein.

Ist der Citroën Jumper vom Dieselskandal betroffen?

Der Citroën Jumper ist zwar mit dem Fiat Ducato baugleich, besitzt jedoch in der Regel einen anderen Motor. Daher ist dieses Modell derzeit nicht vom Abgasskandal bei Wohnmobilen betroffen.

Was muss ich tun, wenn mein Citroën vom Abgasskandal betroffen ist?

Sollte ein Citroën-Modell dennoch im Dieselskandal bei Wohnmobilen eine Rolle spielen, können Sie entweder die Gewährleistung in Anspruch nehmen oder außerhalb der Frist eventuell Schadensersatz anbringen. Weitere Informationen diesbezüglich erhalten Sie hier.

Citroën-Jumper-Wohnmobil: Spielt der Abgasskandal eine Rolle?

Derzeit ist der Citroën Jumper nicht vom Abgasskandal betroffen.
Derzeit ist der Citroën Jumper nicht vom Abgasskandal betroffen.

Der Abgasskandal hat nun auch die Welt der Wohnmobile erreicht. Durch die Ermittlungen der Frankfurter Staatsanwaltschaft gegen Fiat und die Schwester IVECO wurde klar, dass auch bei bestimmten Motoren dieser Hersteller unzulässige Software mit einer Abschalteinrichtung verbaut ist. Diese Software manipuliert die Motorfunktion so, dass diese im Prüfstand mitunter das Zwanzigfache weniger an Abgaswerten gemessen wird als das im Normalbetrieb der Fall ist. Da Motoren und der Aufbau des Fiat Ducato oder IVECO oft als Grundgerüst für den Bau von Wohnmobilen dienen, sehen sich nun auch zahlreiche Hersteller dieser in den Abgasskandal hineingezogen.

Da Fahrzeuge wie Citroën Jumper oder Boxer von Peugeot mit dem Fiat Ducato baugleich sind, stellt sich natürlich die Frage, ob Wohnmobilbesitzer dieser Modelle ebenfalls Manipulationen befürchten müssen. Die gute Nachricht derzeit lautet, dass der Citroën Jumper vom Abgasskandal nicht betroffen zu sein scheint. Das liegt daran, dass hier seit 2011 andere Motoren als im Ducato verbaut sind und an diesen bisher kein Einsatz der betreffenden Schummelsoftware festgestellt werden konnte. Mit dem Fiat Abgasskandal hat der Citroën Jumper also erstmal nichts zu tun.

Allerdings gibt es auch bei verschiedenen Motoren-Typen von Citroën den Verdacht der Abgaswertemanipulation. Daher sollten Besitzer eines Citroën Wohnmobils überprüfen lassen, welcher Motor in ihrem Fahrzeug verbaut wurde. Was bei Fiat und IVECO noch aussteht, trifft auf einige Citroën-Modelle bereits zu: Es gibt seit dem 30.09.2020 einen Rückruf für bestimmte Diesel-Motoren (KBA-Referenznummer 009356).

Betroffen sind Modelle aus den Produktionsjahren 2013 bis 2015 mit den folgenden Kennungen:

  • C3 Picasso
  • C4, C4 Picasso
  • DS3
  • DS4
  • DS5

Wurde im Citroën-Jumper-Wohnmobil ein vom Abgasskandal betroffener Motor verbaut, kann auch dieses Fahrzeug vom Rückruf betroffen sein. Zudem können stark erhöhte Abgaswerte nun auch dazu führen, dass für diese Fahrzeuge Dieselfahrverboten bestehen. Ob das auch eine Auswirkung auf die Straßenzulassung hat, steht derzeit noch nicht fest. Allerdings kann durchaus eine Stilllegung drohen, wenn die Werte deutlich über den gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerten liegen.

Abgasskandal beim Citroën Jumper: Welche Möglichkeiten haben Betroffene?

Ist ein Citroën-Jumper-Wohnmobil doch vom Abgasskandal betroffen, kann Schadensersatz möglich sein.
Ist ein Citroën-Jumper-Wohnmobil doch vom Abgasskandal betroffen, kann Schadensersatz möglich sein.

Ist der Citroën Jumper doch vom Abgasskandal betroffen, gibt es für die Besitzer verschiedene Möglichkeiten. Fällt das Fahrzeug noch unter die 24-monatige Gewährleistung, können Käufer eine Rückabwicklung des Kaufs, eine Kaufpreisminderung, einen gleichwertigen Ersatz oder eine Nachbesserung zum Beispiel durch ein Softwareupdate vom Händler verlangen.

Greift beim Citroën Jumper die Gewährleistung nicht mehr, kann es möglich sein, Schadensersatzansprüche an den Hersteller zu richten. Durch Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH, 25.05.2020, Az.: VI ZR 252/19) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, 17.12.2020, Az.: C‑693/18) gilt der Einsatz der Abschalteinrichtung als „vorsätzlich sittenwidriger Schädigung“ und begründet somit einen Anspruch. Diese Einrichtung stellt einen Mangel am Fahrzeug dar.

In diesem Fall haben Besitzer eines Citroën Jumper, der vom Abgasskandal betroffen ist, die Option einer Rückabwicklung des Kaufs. Sie geben das mangelhafte Fahrzeug zurück und erhalten den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung. Ist ein Softwareupdate verfügbar, können sich Betroffene auch für dieses entscheiden. Die Ansprüche bestehen in der Regel auch, wenn es sich um einen Gebrauchtwagen handelt.

Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte studierte Anglistik und Germanistik ihre und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie Regeln zur Schifffahrt, ausländische Verkehrsregeln oder Vorschriften für Lkw-Fahrer.

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