Wohnwagen- und Wohnmobilversicherung: Das sollten Sie wissen
Letzte Aktualisierung am: 25. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten
So finden Sie den richtigen Versicherungsschutz für Ihren Wohnwagen oder Ihr Wohnmobil
Die eigenen vier Wände auf Räder sind der Traum vieler Reisender. Doch vor dem Start mit dem Wohnmobil oder dem Wohnwagen ist es unerlässlich, den Versicherungsschutz sicherzustellen. Wird das mobile Hotel von einem Wohnmobilvermieter angemietet, bietet dieser den Versicherungsschutz meist mit an. Wer sich hingegen mit dem eigenen Wohnmobil oder Wohnwagen auf den Weg macht, muss sich selbst um den Versicherungsschutz kümmern. Angesichts des Sachwertes vieler Wohnmobile kann der fehlende oder falsche Versicherungsschutz ruinöse Konsequenzen haben.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Wohnmobil-Versicherung
Ja, wie bei allen Kfz, die im öffentlichen Straßenverkehr fahren, ist auch fürs Wohnmobil die Haftpflichtversicherung als Pflichtversicherung vorgeschrieben.
Beim Wohnmobil sind neben der Haftpflichtversicherung auch Teilkasko-Versicherung und Vollkasko-Versicherung möglich.
Je nach Versicherungsart, Anbieter und Zulassung fallen die Kosten unterschiedlich hoch aus. Die jährlichen Kosten können sich daher auf 200 bis 1.000 Euro belaufen.
Versicherungsarten für Wohnmobile/Wohnwagen
Wie bei PKW gibt es auch für Wohnmobile drei Arten von Versicherungen. Ihr Verständnis ist wichtig, um den eigenen individuellen Versicherungsbedarf einzuschätzen:
- Haftpflichtversicherung
- Teilkasko-Versicherung
- Vollkasko-Versicherung
Haftpflicht
Haftpflicht ist Pflicht: Wer im öffentlichen Straßenverkehr ein Wohnmobil oder einen Wohnwagen bewegt, benötigt von Gesetzes wegen eine Kfz-Haftpflicht-Versicherung (§ 1 PflVG – Pflichtversicherungsgesetz).
Der Versicherungsschutz ist bereits bei der Zulassung nachzuweisen. Die Womo-Versicherung schützt Halter und Fahrer, wenn sie einen Verkehrsunfall verschulden und von dem Unfallgegner oder einer geschädigten Person (z. B. Hauseigentümer, dessen Vorgartenmauer beim Rangieren mit dem Wohnmobil umgefahren wurde) auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden.
Die Kfz-Versicherung fürs Wohnmobil stellt mit der Haftpflicht also sicher, dass der Geschädigte in jedem Fall entschädigt wird, auch wenn Halter und Fahrer vermögenslos sind. Zum anderen bewahrt die Haftpflicht Halter und Fahrer davor, dass sie persönlich in die Haftung genommen werden und ihren persönlichen Ruin riskieren.
Da die Kfz-Haftpflicht vorwiegend dem Allgemeininteresse dient, machen sich Halter und Fahrer strafbar, wenn sie mit ihrem Wohnmobil ohne Versicherung am Straßenverkehr teilnehmen. Nach § 6 Abs. I PflVG wird Fahren ohne Haftpflichtversicherungsschutz mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe geahndet. Handelt der Halter vorsätzlich, kann das Fahrzeug sogar per Gerichtsbeschluss durch die Straßenzulassungsbehörde entschädigungslos eingezogen werden (§ 6 Abs. III PflVG).
Mindestversicherungssummen
Das Pflichtversicherungsgesetz (Anlage zu § 4 Abs. II PflVG) sieht Mindestversicherungssummen vor. Diese betragen für:
- Personenschäden 7.500.000 EUR
- Sachschäden 1.120.000 EUR
- Vermögensschäden 50.000.
Der Halter/Versicherungsnehmer kann die Mindestversicherungsbeträge gegen Zahlung einer geringen Mehrprämie auf Versicherungssummen bis zu 100 Millionen Euro erhöhen.
Warum höher versichern? Da ein Wohnmobil und vor allem ein nicht immer beherrschbarer Wohnwagen ein hohes Schadenpotential aufweisen, drohen im ungünstigsten Fall hohe Schäden. Die Vorstellungskraft reicht in Anbetracht der Schadensbilder im Alltag nicht aus, sich Risiken dieser Art in ihrem Ausmaß vorzustellen.
Wer beispielsweise auf der Autobahn einen Stau übersieht, auffährt und mehrere Fahrzeuge ineinander schiebt, kann Schäden verursachen, die schnell die Mindestversicherungssummen übersteigen. Dann haften Halter und Fahrer persönlich und privat für die nicht vom Versicherungsschutz abgedeckten Schäden. Allein eine lebenslang zu zahlende Unfallrente für ein Verkehrsunfallopfer kann schnell siebenstellige Summen erreichen.
Die Privatinsolvenz bietet dann keinen Ausweg, da Schadensersatzverpflichtungen dieser Art nicht erfasst werden und insoweit keine Schuldbefreiung gewährt wird.
Umweltschaden
Wohnmobile führen oft gefahrenträchtige Materialien mit (z. B. Gasflaschen). Die Kfz-Haftpflichtversicherung erfasst meist auch die Kfz-Umweltschadensversicherung, oft aber nur, wenn die vereinbarte Deckungssumme über den gesetzlichen Mindestversicherungssummen liegt. Der Halter ist dann gegen öffentlich-rechtliche Ansprüche für Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz versichert, die durch den Gebrauch ihres Wohnmobiles verursacht werden.
Grundlage sind die „Bedingungen für die Kfz-Umweltschadenversicherung“ (Kfz-USVB). Nicht versichert sind allerdings Schäden, die durch Jauche resultieren, die vorsätzlich in die Umwelt ausgebracht wurde.
Kaskoversicherung
Eine Kaskoversicherung ist anders als die Kfz-Haftpflichtversicherung freiwilliger Natur. Dennoch empfiehlt sich im Einzelfall ihr Abschluss. Die Kaskoversicherung wird in den Varianten Teilkasko und Vollkasko angeboten.
Teilkasko-Versicherung
Die Teilkasko-Versicherung entschädigt bei „Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Fahrzeuges einschließlich seiner versicherten Teile“, infolge von Elementarereignissen wie Brand, Diebstahl, Raub, Sturm, Hagel, Blitzschlag. Sie zahlt auch bei Schadensfällen, die durch Wildunfälle, Tierbiss, Glasbruch, Kurzschluss verursacht werden.
Gerade auch Wohnmobile sind begehrt und damit hohen Diebstahlrisiken ausgesetzt. Wer viel Landstraße fährt, setzt sich dem Risiko aus, mit Wild zusammenzustoßen. Wer im Wohnmobil kocht oder heizt, schafft Brandrisiken. Insbesondere Schmor- und Sengschäden sind mitversichert.
Wohnmobile stehen aufgrund ihrer Größe meist nicht in einer Garage. Sie sind Sturm und Hagel ausgesetzt. Wer in den Bergen unterwegs ist, muss mit Blitzschlägen, Erdrutschen oder Lawinen rechnen. Mitversichert sind auch Schäden, die durch solche naturgewaltbedingt Gegenstände (z. B. Felsbrocken) auf oder gegen das Fahrzeug geschleudert werden. Lawinenschäden müssen in den Basistarifen der Versicherer allerdings oft zusätzlich versichert werden.
Nicht fest eingebaute Campingausrüstungsgegenstände sind meist nicht vom Versicherungsschutz erfasst. Fest eingebautes Inventar in Wohnmobilen oder Wohnwagen ist meist gegen Beitragszuschlag versichert. Es empfiehlt sich, Inventargegenstände im Versicherungsantrag oder eine Anlage dazu im Detail zu bezeichnen.
Vollkasko-Versicherung
Die Vollkasko-Versicherung beinhaltet alle Leistungen der Teilkasko. Über deren Leistungskatalog hinaus ersetzt die Wohnmobil- oder Wohnwagen-Vollkasko auch Schäden am eigenen Fahrzeug des Halters/Versicherungsnehmers in folgenden Fällen:
- der Fahrer hat einen Verkehrsunfall selbst verschuldet
- der Fahrer beschädigt ohne Beteiligung eines anderen Verkehrsteilnehmers das Wohnmobil (z.B. beim Rangieren auf dem Campingplatz)
- der Unfallgegner begeht Fahrerflucht
- dritte Personen beschädigen das Fahrzeug mut- oder böswillig
Da Wohnmobile einen hohen Sachwert darstellen, empfiehlt sich, das Fahrzeug wenigstens in den ersten Jahren nach der Anschaffung Vollkasko zu versichern. Soweit das Wohnmobil über ein Bankdarlehen finanziert wird, machen Banken die Kreditgewährung in aller Regel davon abhängig, dass der Halter eine Vollkasko-Versicherung nachweist. Sie liegt dann auch im Interesse des Halters. Wird das Wohnmobil beschädigt, zerstört oder gestohlen, muss er dennoch den Kredit an die Bank zurückzahlen. Er zahlt dann für etwas, was er nicht mehr nutzen kann. Gleiches gilt, wenn auch in geringerem Maße für die Vollkasko-Wohnwagenversicherung.
Schadenfreiheitsrabatt
Im Gegensatz zur Teilkasko gewährt die Vollkasko Schadenfreiheitsrabatte. Die Tabellen zu den Schadenfreiheitsrabatten stehen in der Anlage zu den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) der Versicherer.
Der Schadenverlauf im vergangenen Jahr bestimmt, welcher Rabatt zusätzlich gewährt oder wieder abgezogen wird. Die Einstufungen für „Campingfahrzeuge“ sind allerdings nicht mit denen bei PKW identisch.
Autoschutzbrief
Wer mit dem Wohnmobil oder Wohnwagen viel im Ausland unterwegs ist, sollte zusätzlich einen Autoschutzbrief besitzen. Fahrer erhalten dann bei einer Panne oder einem Unfall Hilfe vor Ort. Der Versicherer sorgt dafür, dass die Fahrbereitschaft wiederhergestellt wird, das Fahrzeug geborgen oder abgeschleppt wird. Teils werden auch die Fahrtkosten für die Rückfahrt zum Wohnort übernommen, eine Übernachtung organisiert oder ein gleichartiges Fahrzeug zur Miete verfügbar gemacht. Auch die Organisation der Beschaffung und Versendung eines Ersatzteiles oder eines verlorenen oder defekten Fahrzeugschlüssels kann hilfreich sein. Details sind in den Versicherungsbedingungen nachzulesen.
Kalkulation der Versicherungsprämien
Die Versicherungsprämien für die Versicherung von Wohnwagen oder Wohnmobilen kalkulieren sich danach, in welche Typklasse und Regionalklasse ein Wohnmobil eingeordnet wird.
Der Typ bestimmt die Typklasse, der Ort der Zulassung die Regionalklasse.
Ausgangspunkt für die Einstufung in eine der verschiedenen Typklassen und Regionalklassen ist die Schadensbilanz der vorhergehenden Jahre des jeweiligen Versicherers. Wohnmobile und Wohnwagen lassen sich nicht unmittelbar vergleichen, da Wohnwagen als Anhänger ein anderes Schadensrisiko tragen. Eine Caravan-Versicherung folgt also eigenen Regeln.
Darüber hinaus berechnet sich der Versicherungsbeitrag nach personenbezogenen Daten (Alter des Versicherungsnehmers, Beruf, Dauer des Führerscheinbesitzes).
Folgende Aspekte sind u.a. relevant:
- Fahrzeuge über 25 Jahre sind oft vom Kaskoschutz ausgenommen
- US-Fahrzeuge und Pick-Up’s sind oft vom Kaskoschutz ausgenommen
- Kilometerfahrleistung im Jahr
- Neuwert des Wohnmobils (Fahrzeuge über 300.000,- Euro Neuwert unterliegen oft Sonderbedingungen)
- Abstellplatz des Fahrzeugs bestimmt das Diebstahlrisiko (Garage, Straßenrand , Wohngegend)
- Alter von Halter/Versicherungsnehmer und Alter der Fahrzeugnutzer. Risikozuschläge für junge Fahrer unter z. B. 25 Jahre
- Rabatte bei GFK-Dach oder Kastenwagen
Wohnmobil ist nicht gleich PKW!
Es überrascht vielleicht, dass das Schadenfreiheitsrabatt-System von PKW und Campingfahrzeugen unterschiedlich ausfällt und zwar insoweit, als Wohnmobile oft günstiger eingestuft sind als PKW. Grund kann letztlich nur das Schadensbild sein.
Eigentümer und Fahrer von Campingfahrzeugen sind oft nur in den wärmeren Monaten des Jahres unterwegs und gehen mit ihren Fahrzeugen möglicherweise sorgsamer um als andere. Wenn aber ein Schaden eintritt, scheint es so zu sein, dass die Schäden erheblich sind. Dieser Umstand zeigt sich darin, dass Wohnmobile erheblich stärker in der SF-Klasse zurückgestuft werden als PKW.
Campingwagen-Versicherung
Wohnwagen und Wohnmobilheime können, solange sie nicht auf eigener Achse am Verkehr auf öffentlichen Wegen und Plätzen teilnehmen, eigenständig in einer Campingwagen-Versicherung versichert werden. Voraussetzung ist, dass sie auf einem offiziell zugelassenen Campingplatz abgestellt sind und nur privat genutzt werden.
Vorzelte, Markisen, Sonnendächer und Inventar können zusätzlich in den Versicherungsschutz einbezogen werden.
Wohnmobilversicherung: Vergleich kann sich lohnen!
Im Idealfall ergibt ein Wohnmobil-Versicherungsvergleich oder ein Versicherungsvergleich für einen Wohnwagen ein bestmögliches Verhältnis zwischen Versicherungsprämie und Versicherungsleistung. Wer seinen Wohnwagen versichern möchte oder eine Versicherung für Wohnmobile sucht, sollte idealerweise einen Vergleichsrechner nutzen, um die bestmögliche Versicherungspolice zu finden.
Solche Vergleichsrechner werden von verschiedenen Anbietern angeboten. Wichtig ist, dass möglichst viele Versicherer einbezogen werden und das Vergleichsportal unabhängig ist.
Wie bei anderen Produkten auch, ist es nicht unbedingt einfach, einen zuverlässigen Vergleich zu realisieren. Denn Vergleiche setzen voraus, dass die Ausgangsprämissen identisch sind. Bietet ein Versicherer eine bestimmte Leistung nicht an, kann eine entsprechende niedrigere Versicherungsprämie und eine solchermaßen günstige Wohnwagenversicherung weniger zielführend sein, als würde eine höhere Prämie akzeptiert werden, mit der aber ein besseres Leistungsangebot verbunden ist. So bietet beispielsweise ein Anbieter allein schon 60 Tarifvarianten an, um einen Wohnwagen zu versichern.
Vorteilhaft sind Portale, bei denen der Interessent seinen Namen oder seine E-Mail-Adresse nicht gleich preiszugeben braucht. Er vermeidet so, eventuell mit aufdringlichen Nachfragen oder gar Werbung belästigt zu werden.
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