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Breite vom Wohnmobil: Was ist erlaubt?

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 17. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bußgeldkatalog zur Wohnmobil-Breite

VerstoßBußgeld in EuroPunkte in Flensburg
Die offizielle Breite Ihres Wohnmobils überschritt die zulässigen Maße gemäß StVZO (= 2,55 m).601
Sie parkten mit Ihrem Wohnmobil, obwohl das Fahrzeug laut Verkehrszeichen 264 zu breit für diesen Bereich war.20
Sie befuhren mit Ihrem Wohnmobil eine Straße,obwohl das Fahrzeug laut Verkehrszeichen 264 zu breit für diesen Bereich war.40

FAQ: Breite vom Wohnmobil

Wie breit darf ein Wohnmobil in Deutschland maximal sein?

§ 32 Abs. 1 StVZO gibt für ein Wohnmobil eine maximale Breite von 2,55 m vor. Dabei wird nicht die Breite der Außenspiegel berücksichtigt.

Wo kann ich für mein Wohnmobil die Länge, Breite und Höhe nachlesen?

Die offiziellen Maße Ihres Wohnmobils können Sie den Zulassungspapieren entnehmen. Beachten Sie hierbei jedoch, dass es sich dabei in der Regel nicht um die tatsächlichen Maße handelt, weil z. B. die Außenspiegel, der Fahrradträger oder der Dachgepäckträger nicht berücksichtigt werden.

Was passiert, wenn ich die zugelassene maximale Breite mit meinem Wohnmobil überschreite?

In diesem Fall müssen Sie mit einem Bußgeld von 60 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen. Gleiches gilt, wenn Ihr Wohnmobil die zulässige Länge oder Höhe überschreitet.

Kennen Sie die Breite Ihres Wohnmobils?

Zulässige Wohnmobil-Maße: Die Breite darf max. 2,55 m betragen.
Zulässige Wohnmobil-Maße: Die Breite darf max. 2,55 m betragen.

Ein Wohnmobil ist gewissermaßen die Ferienwohnung auf Rädern und kann je nach Modell einigen Komfort bieten. Damit ausreichend Platz für Schlafstatt, Küchenzeile und Co. vorhanden ist, muss das Wohnmobil auch entsprechend groß sein. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass es in Deutschland Beschränkungen für die Maße eines Kraftfahrzeugs (oder Anhängers) gibt. Diese sind in § 32 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) festgelegt.

Laut diesem darf die Breite vom Wohnmobil nicht mehr als 2,55 m betragen. Es handelt sich bei diesem Wert wohlgemerkt um die offizielle Breite des Fahrzeugs, wie sie auch in den Zulassungspapieren zu finden ist. Das ist deshalb wichtig, weil bei der Angabe der offiziellen Breite nicht die Außenspiegel berücksichtigt werden, selbst wenn diese fest montiert sind und nicht eingeklappt werden können. Der Wert, der in den Papieren angegeben ist, entspricht also nicht der tatsächlichen Breite vom Wohnmobil.

Ein Beispiel: Ist Ihr Wohnmobil laut den Zulassungspapieren 2,40 m breit und jeder Ihrer Außenspiegel wiederum 25 cm breit, beträgt die tatsächliche Breite Ihres Wohnmobils 2,90 m – also einen halben Meter mehr als offiziell angegeben! Messen Sie deshalb unbedingt mit einem Maßband nach, wie breit Ihr Wohnmobil wirklich ist.

Was passiert, wenn das Wohnmobil zu breit ist?

VZ 264: Achten Sie darauf, dass Ihre tatsächliche Wohnmobil-Breite nicht den angegebenen Wert übersteigt!
VZ 264: Achten Sie darauf, dass Ihre tatsächliche Wohnmobil-Breite nicht den angegebenen Wert übersteigt!

Überschreitet die offizielle Breite beim Wohnmobil die gesetzlich vorgeschriebenen 2,55 m, drohen ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg. Doch selbst wenn Ihr Fahrzeug die Vorgabe der StVZO erfüllt, kann es in bestimmten Situationen zu breit sein.

Das ist vor allem dann der Fall, wenn Sie das Verkehrszeichen 264 erblicken. Dieses gibt ein Verkehrsverbot für Fahrzeuge ab einer bestimmten Breite vor. Überschreitet Ihr Wohnmobil den angegebenen Wert, dürfen Sie auf dieser Fahrbahn weder fahren noch parken. Beachten Sie hierbei, dass die Beschränkung auf dem Schild für die tatsächliche Breite eines Fahrzeugs, also einschließlich dessen Außenspiegeln, gilt.

Auch dazu ein Beispiel: Das Verkehrszeichen 264 legt ein Verkehrsverbot ab einer Breite von 2,30 m fest. Ihr Wohnmobil ist laut Papieren nur 2,25 m breit. Trotzdem gilt für Sie das Verkehrsverbot, weil Sie noch die Breite Ihrer Außenspiegel hinzurechnen müssen. Damit sind die 2,30 m zweifellos überschritten.

Über den Autor

Gitte
Gitte H.

Gitte erhielt ihren Master-Abschluss in Germanistik und Kommunikationswissenschaften. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber im Bereich Verkehrsrecht und unterstützt die bussgeldkatalog.org-Redaktion tatkräftig im Lektorat. Außerdem zählen die Pflege und Kontrolle unseres YouTube-Kanals zu ihren Kernaufgaben.

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