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Beschlagnahme vom Führerschein durch die Polizei: Wann droht sie?

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 18. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Eine Führerscheinbeschlagnahme ist keine Seltenheit

Darf die Polizei eine Beschlagnahme vom Führerschein durchführen?
Darf die Polizei eine Beschlagnahme vom Führerschein durchführen?

Wird im Rahmen einer Verkehrskontrolle eine Straftat, wie beispielsweise das Fahren unter starkem Alkoholeinfluss festgestellt, kann es vorkommen, dass die Beamten noch vor Ort eine Beschlagnahmung vom Führerschein vollziehen.

Handelt es sich lediglich um eine geringfügige Ordnungswidrigkeit, ist nicht zu befürchten, dass eine Führerschein-Beschlagnahme durch die Polizei durchgeführt wird. Doch ab wann dürfen die Beamten das Dokument eigentlich einkassieren?

Welche konkreten Auswirkungen hat die Beschlagnahme vom Führerschein auf die Fahrerlaubnis des Betroffenen? Was droht, wenn Sie trotz der Führerscheinbeschlagnahme am Straßenverkehr teilnehmen? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.

FAQ: Beschlagnahme vom Führerschein

Wann kann der Führerschein beschlagnahmt werden?

Der Führerschein kann beschlagnahmt werden, wenn davon auszugehen ist, dass aufgrund der Verurteilung wegen einer Straftat die Fahrerlaubnis entzogen wird. Ist Gefahr im Verzug, kann die Polizei das Dokument umgehend entziehen, andernfalls ist eine richterliche Entscheidung vonnöten.

Welche Konsequenzen drohen, wenn ich trotzdem fahre?

Dabei handelt es sich um die Straftat “Fahren ohne Fahrerlaubnis”. Diese kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten nach sich ziehen, wenn der Führerschein beschlagnahmt wurde.

Beschlagnahme vom Führerschein gemäß Paragraph 111a Strafprozessordnung (StPO)

Nicht bei jeder Ordnungswidrigkeit kann eine Beschlagnahme vom Führerschein gemäß StPO angeordnet bzw. durchgeführt werden. § 111a Absatz 1 StPO definiert diesbezüglich Folgendes:

Sind dringende Gründe für die Annahme vorhanden, daß die Fahrerlaubnis entzogen werden wird (§ 69 des Strafgesetzbuches), so kann der Richter dem Beschuldigten durch Beschluß die Fahrerlaubnis vorläufig entziehen. Von der vorläufigen Entziehung können bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen ausgenommen werden, wenn besondere Umstände die Annahme rechtfertigen, daß der Zweck der Maßnahme dadurch nicht gefährdet wird.

Ein wichtiger Punkt hierbei ist, dass für die Beschlagnahme vom Führerschein eine richterliche Entscheidung vonnöten ist. Allerdings kann die Polizei das Dokument auch vorläufig entziehen, wenn Gefahr im Verzug ist. Das ist beispielsweise bei Drogen oder Alkohol am Steuer der Fall.

Gut zu wissen: Bei den nachfolgenden Straftaten wird häufig eine Beschlagnahme vom Führerschein angeordnet: Teilnahme an illegalen Autorennen, Gefährdung des Straßenverkehr, Alkohol am Steuer oder Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht).

Führerschein beschlagnahmt und trotzdem fahren: Keine gute Idee

Wurde eine Führerscheinbeschlagnahme durchgeführt, dürfen Sie vorerst nicht am Straßenverkehr teilnehmen.
Wurde eine Führerscheinbeschlagnahme durchgeführt, dürfen Sie vorerst nicht am Straßenverkehr teilnehmen.

Wurde eine Beschlagnahme vom Führerschein durchgeführt, kommt dies quasi einem Fahrverbot gleich. Nehmen Sie dann trotzdem mit einem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teil, handelt es sich um eine Straftat.

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis während der Führerschein in Gewahrsam genommen wurde, wird gemäß § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) mit einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder einer Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen sanktioniert.

Wichtig: Lassen Sie als Fahrzeughalter zu, dass jemand, dessen Führerschein beschlagnahmt wurde, mit Ihrem Kfz am Straßenverkehr teilnimmt, so erwartet auch Sie eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen

Führerschein beschlagnahmt: Wie lange bleibt das Dokument in Verwahrung?

Wie lange eine Beschlagnahme vom Führerschein Bestand hat, kann nicht pauschal angegeben werden. Dies hängt immer von den individuellen Umständen des Einzelfalls ab. Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis muss allerdings aufgehoben werden, wenn der Grund für selbige wegfällt oder das Gericht in seinem Urteil keine Entziehung der Fahrerlaubnis anordnet.

Führerschein beschlagnahmt: Findet eine Anrechnung aufs Fahrverbot statt?

Wurde der Führerschein beschlagnahmt, weil Fahrerflucht oder andere Straftaten dazu geführt haben. dass Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen beim Betroffenen bestehen, ist diese Situation erst einmal mit einem Fahrverbot auf unbestimmte Zeit zu vergleichen.

Bis die Ermittlungen abgeschlossen und das Gericht zu einem Urteil gekommen sind, ist grundsätzlich erst einmal die Teilnahme am Straßenverkehr ausgeschlossen. Wird allerdings im Rahmen der Hauptverhandlung kein Entzug der Fahrerlaubnis und lediglich ein Fahrverbot ausgesprochen, fragen sich Betroffene, ob die Beschlagnahme des Führerscheins auf selbiges angerechnet wird.

Grundsätzlich muss der Zeitraum, in dem der Führerschein beschlagnahmt war, nicht automatisch auf ein nachträglich verhängtes Fahrverbot angerechnet werden. Allerdings empfiehlt es sich, im Einzelfall einen Anwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren. Dieser kann durch einen Widerspruch eventuell doch noch die Anrechnung der Beschlagnahme vom Führerschein erwirken.

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah absolvierte ein Journalismus-Studium an der DEKRA Hochschule für Medien in Berlin mit dem Schwerpunkt "Onlinejournalismus" und ist seit 2016 Teil unseres Teams. Sie schreibt Texte zu unterschiedlichsten Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht und ist insbesondere für den Newsbereich zuständig.

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13 Kommentare

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  1. Daniela M
    Am 7. Oktober 2023 um 10:29

    Hallo, mein Sohn 19 noch in der Probezeit (hat den Führerschein seit 4 Wochen) hat beim rückwärtsfahren ein anderes Auto getroffen und Blechschaden verursacht. Leider hat er sich von Unfallort entfernt. Freiwillig ist mein Sohn aber eine Stunde später mit mir zur Polizei gefragten und es gestanden das er in Panik war. ( es waren weder Alkohol noch Drogen im Spiel) der Polizist nahm alle auf und beschlagnahmte dann den Führerschein meines Sohnes. Der Schaden des anderen Autos scheint etwas höher zu sein. Ist das so rechtens das sie Polizei den Führerschein direkt eingehalten kann? Danke für die Antwort

    • Neumann
      Am 27. Februar 2024 um 0:21

      Hallo Daniela,

      der Führerschein kann gem. §94 Abs. 3 i.V.m. 111a StPO von der Polizei beschlagnahmt werden. Hierbei werden im §69 StGB Abs. 2 Delikte aufgelistet, woraus der Täter als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist. Ihr Sohn hat den §142 StGB verwirklicht, da er nicht vor Ort mindestens 45 Minuten gewartet hat und nicht unverzüglich die Polizei in Kenntnis gesetzt hat. Nach §69 Abs. 2 Nr. 3 StGB kann die Polizei einen Führerschein beschlagnahmen, wenn der §142 verwirklicht worden ist und eine fremde Sache von bedeutsamen Wert (über 750-Euro) beschädigt worden sind. In Ihrem Fall würde ich prüfen, ob der Schaden über 750-Euro liegt.

      Mit freundlichen Grüßen

      Neumann

  2. Helmut G
    Am 19. Juni 2023 um 14:16

    hallo,mir wurde mein Führerschein eingezogen bevor ich ihn wiederbekomme.muß
    ich eine Sehtestbescheinigung vorlegenWieviel Prozent sehstärke muss ich haben ich muss dazu sagen,
    das ich Einäugig bin.
    mit freundlichen Grüßen
    Helmut G

  3. Ralf P
    Am 25. Mai 2022 um 19:33

    Guten Tag

    Ich habe mein Auto umgestellt in eine neben Straße.

    Da körperlich ich mich nicht gut fühlte. Nahm ein fremder
    Verkehrsteilnehmer an , das ich alkohol getrunken hätte.
    Das ich verneinte. Mir wahr einfach schlecht.
    Die Polizei kam zu mir nach Hause. Ca 1,5std später.
    Ich habe zuhause magenlikör getrunken.

    Und mein Führerschein wurde eingezogen.

    Mfg ralf P

  4. Jennifer
    Am 5. April 2022 um 6:33

    Super

  5. Carsten D
    Am 13. Februar 2022 um 9:28

    Also ich bin im Rahmen einer allgemeinen.einen verkehrskontrolle positiv auf Drogen getestet worden. Habe von der Polizei den Führerschein zurück bekommen und jetzt nach 4 Monaten kommt die führerschein Stelle an und will mir die fahrerlaubniss entziehen. Warumm? Wenn die Polizei der Meinung gewesen wäre das ich so eine Bedrohung für den Straßenverkehr bin hätten sie den Führerschein einbehalten also kann da ja irgendwas nich ganz richtig sein zumal mir die Polizisten auch mehrfach gesagt haben das ich wenn dann nur ein Fahrverbot von maximal 3 Monaten und ein busgeld zu befürchten habe.

    Warumm will die führerscheinstelle mir die fahrerlaubniss dann jetzt entziehen? Kann ich dagegen vorgehen? Und dürfen die Polizisten solche Aussagen treffen wenn dann doch alles ganz anders kommt?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Februar 2022 um 14:08

      Hallo Carsten D.,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem Fall an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. hasan
    Am 6. Januar 2022 um 19:07

    ich bin 22 jahre alt und aus der probezeit raus. ich wurde von der Polizei kontrolliert hats laut alkholpusttest 0,51 heisst ca 1.02 promille. danach musste ich mit aufs revier und musste blut abgeben. weichen die ergebnisse stark voneinander ab also könnte in meinem blut auch 1,1 promille alkhol sein? und wann würde ich meinen führerschein zurück bekommen? und gibt es auch ausnahmen das man seinen führerschein nicht 1 monat abgegeben muss und man win höheres bussgeld zahlt und wie hoch wäre es? brauche meinen führerschein um auf meine arbeit zu kommen bin noch azubi

  7. Biban B
    Am 2. Januar 2022 um 23:40

    Die Polizei hat den Führerschein meiner Tochter während der probezeit wegen Alkohol beschlagnahmt, wann bekommt sie ihn wieder bzw wie geht es jetzt weiter?

  8. Hans M
    Am 16. Oktober 2021 um 5:35

    Kurz vor der Ortseinfahrt kam mir ein gr0ßer 20 m langer Lastwagen entgegen. Ich fuhr knapp daran im Gegenverkehr vorbei u. dann auf eine breitere Verkehrsfläche und stieß dort auf einen Personenwagen drauf. Der Grund war ein Blackout(lt. Arzt schon zweimal zu Hause, da fiel ich vom Stuhl und fand mich unter dem Esstisch wieder.
    Im aktuellen Fall habe ich vorher 2 Stamperln Schnaps getrunken. Ich fuhr also von der Straße auf eine Ausbuchtung oder Ausweiche u. fuhr auf ein dort stehendes Fahrzeug bei ca. 40 km/h auf. Ergebnis: Totalschaden für beide Fahrzeuge. Mir wurde der Führerschein kontrolliert, aber wieder zurückgegeben, ich musste auch ins Röhrchen blasen . Die beiden PKw`s Totalschaden. Ich hatte kleinere Lädierungen und musste für knapp 1 Woche ins Krankenhaus, der Fahrer des anderen PKW`s musste angeblich auch für kurze Zeit ins Krankenhaus.
    Nach meinem Krankenhausaufenthalt kam die Polizei, erstellte ein kurzes Protokoll und ich gab meinen Führerschein ab. Die Schäden sind ordnungsgemäß behoben. Bei meinem Gegner durch die Versicherung. Bei mir Totalschaden, den ich als Verursacher des Unfalls übernehmen musste. Bemerken möchte ich noch, dass ich 50 Jahre unfallfrei fahre u. dieser Unfall diesem Blackout geschuldet ist. Die beiden Stamperl Schnaps die ich getrunken habe können es wohl nicht sein ?!
    Die entscheidende Frage ist aber, kann ich meinen eingezogenen Führerschein wieder zurückverlangen ? Wie ist die Rechtslage, was empfehlen Sie mir ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. November 2021 um 13:58

      Hallo Hans M.,

      wir dürfen leider keine Rechtsberatung geben. Wenn Sie Ihren Führerscheinentzug nach einem Unfall als zu streng erachten oder auf den Führerschein angewiesen sind, konsultieren Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht. Dieser steht Ihnen beratend zur Seite und prüft Ihre Möglichkeiten.

      Die Redaktion von bussgeldlkatalog.org

  9. Winfried
    Am 19. September 2020 um 14:02

    Mir wurde der Führerschein nach Überprüfung zunächst zurückgegeben. Dann kam die Beamtin noch einmal, und verlangte erneut den Führerschein. Sie stellte fest, den ziehen wir jetzt ein. Meine Antwort: Das können Sie nicht machen. Ich habe eine schwer gehbehinderte Frau zu Hause mit Pflegestufe 3. Ich bin der Pfleger ganztags und muss den Rollstuhl transportieren können.” Antwort: “Das interessiert mich nicht. Dann müssen Sie eben eine andere Lösung finden.” Mein o.a. Widerspruch führte dazu, dass der Führerschein beschlagnahmt wurde.
    Bei der Gerichtsverhandlung habe ich auf Empfehlung meines Anwaltes nach Absprache mit der Richterin, auf eine Beweisaufnahme verzichtet, weil die Begründung war, “dann haben Sie den Führerschein sofort, spätestens innerhalb von 4 Wochen zurück.” Die Geldstrafe wurde auf etwas über 2.000 Euro reduziert.
    Als dieses Urteil gesprochen wurde, war die angeführte Entzugszeit von 6 Monaten schon um 4 Monate überschritten. Meinen Führerschein muste ich neu beantragen. d.h. Erste Hilfe Kurs, ein Gutachten wegen meines “Aggressionspontials”. Kostenpunkt 800 EURO. Das erste Gutachten wurde als nicht genügend abgelehnt und ich musste ein zweites Gutachten erstellen lassen. Kostenpunkt nochmals 800 EURO. Das alles dauerte Monate. So war ich insgesamt nahezu 17 Monate ohne Führerschein.
    Bei einer Beweisaufnahme hätte ich möglicherweise sogar den “Unfallgegner” wegen Falschaussage belasten können. Aber ich wollte rasch en Führerschein wieder erhalten. Vor allem, um meiner Frau (83) die letzten Jahre ihres Lebens erträglich zu machen. Dieser Umstand wurde als nicht relevant außer Acht gelassen. Sowohl b ei der polizeilichen Aufnahme als auch im Verfahren und der administrativen Abwicklung danach.
    Frage: “Kann ich dagegen etwas unternehmen?”

  10. Botze
    Am 9. Juni 2020 um 13:49

    Hallo, mich würde interessieren: wenn mir per richterlichen Beschluss der Führerschein vor der Verhandlung abgenommen wird und ich deswegen Urlaub nehmen muss bzw nicht mehr arbeiten kann (brauche das Auto zwingend!) und später vor Gericht festgestellt wird, dass ich meinen Führerschein gar nicht verliere, die Anschuldigung also haltlos waren sozusagen, ersetzt mir irgendjemand mein Urlaub oder geldlichen Verlust? Oder sagt das Gericht/Recht: Pech gehabt

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