Mischkonsum: Die Gefahren eines Drogen-Alkohol-Cocktails

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 24. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Multipler Substanzgebrauch: Wenn sich Drogen gegenseitig verstärken

Viele Menschen unterschätzen die Kreuzreaktionen von Cannabis und Alkohol.
Viele Menschen unterschätzen die Kreuzreaktionen von Cannabis und Alkohol.

Auch wenn die Mehrheit der deutschen Bevölkerung (ca. 74 %) keinerlei Erfahrungen mit illegalen Subnstanzen hat, ist der Griff zu Cannabis, Kokain, Speed und Co. doch für ein Viertel der Deutschen gang und gäbe. Das Wirkspektrum der unterschiedlichen Substanzen scheint denn auch für jede Lebenslage die passenden künstlichen Effekte bereit zu halten. Vom Stimmungsaufheller, über das Aufputschmittel, bis hin zur Droge mit halluzinogenem, bewusstseinserweiterndem Einfluss ist so ziemlich alles zu haben.

Doch so manch einem ist der Trip eines Mittels nicht intensiv genug. So werden verschiedene Drogen gemischt, um die Schlagkraft zu erhöhen. Allerdings kann solch ein Mischkonsum gefährlich enden, wenn die sich überlappenden Mittel unerwünschte Nebenwirkungen und Risiken nach sich ziehen. Gerade auch im Straßenverkehr spielt der Mischkonsum von Cannabis und Alkohol eine wichtige Rolle für die Frage nach der Fahreignung und dem Führerscheinentzug.

Der folgende Ratgeber enthält alle wesentlichen Informationen zum Thema Mischkonsum für Sie bereit. Erfahren Sie, wie Alkohol und Drogen interagieren und was beim Drogen-Mischkonsum geschehen kann.

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FAQ: Mischkonsum

Was ist Mischkonsum?

Mischkonsum liegt vor, wenn gleichzeitig oder zeitnah unterschiedliche Drogen bzw. Suchtmittel konsumiert werden.

Was droht bei einem Mischkonsum?

Nehmen Fahrer unter Drogeneinfluss am Verkehr teil, drohen neben Bußgeldern und Punkten auch Fahrverbote.

Ist der Führerschein beim Mischkonsum weg?

Das kann möglich sein, wenn die Behörde den betreffenden Fahrer aufgrund des Mischkonsums für ungeeignet hält, ein Fahrzeug zu führen. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Mischkonsum von Drogen – Definition und Gefahren

Cannabis, Ecstasy, Speed, Kokain, LSD, Crystal – all diese Stoffe werden konsumiert, um den Körper in einen künstlichen Zustand zu versetzen, der auf natürlichem Weg entweder gar nicht oder nur nach einer gewissen Dauer abrufbar ist.

Die Gefahren und Risiken, die mit der Einnahme unweigerlich einhergehen, werden von vielen Betroffenen bagatellisiert oder gänzlich verdrängt. Gerade, wenn nie etwas passiert ist, neigt so manch ein Konsument zu Übermut und mischt in naiver Experimentierfreude diverse Substanzen miteinander.

Werden gleichzeitig oder zeitnah mehrere Suchtmittel konsumiert, sodass sich deren Wirkpaletten überlappen, wird dies als Mischkonsum bezeichnet.

Die Effekte der Einzelsubstanzen addieren sich dabei in der Regel nicht einfach miteinander und erhöhen so die Intensität des Rauschs. Vielmehr potenzieren sich die Stoffe, sodass mitunter erhebliche Wirkfolgen eintreten können, die so nicht beabsichtigt waren.

Mischkonsum kann unter Umständen lebensgefährlichen Atemstillstand auslösen.
Mischkonsum kann unter Umständen lebensgefährlichen Atemstillstand auslösen.

Das Risiko vom Mischkonsum ist nicht bezifferbar und genau das ist die große Gefahr. Kreuzreaktionen lassen sich kaum vorherbestimmen. Klar ist nur, dass die parallele Einnahme mehrerer Substanzen den Körper unter extreme Belastungen stellt, die den Organismus im Ernstfall sogar gänzlich lahmlegen können.

Manchmal wird der Mischkonsum genutzt, um das „Runterkommen“ von einem Rausch, der durch ein aufputschendes Mittel, zum Beispiel Speed oder MDMA (Ecstasy), ausgelöst wurde, sanfter zu gestalten. Wird beispielsweise Cannabis nach konsumiertem Speed geraucht, wird die Beendigung des Trips als angenehmer empfunden.

MDMA, auch bekannt unter der Bezeichnung Ecstasy, sorgt wiederum dafür, dass der Wirkungseintritt von LSD weicher ausfällt, da der Konsument durch das einige Stunden vorher eingenommene MDMA bereits aufgelockert ist.

Ein Mischkonsum von psychedelischen Drogen, wie LSD oder Pilzen, zeigt nahezu keine kombinatorischen Folgen. In einem solchen Fall liegt eine sogenannte Kreuztoleranz vor. Das bedeutet, dass die aktuelle Wirkung von einer anschließend konsumierten Droge kaum beeinflusst wird.

Dies bildet aber eine Ausnahme, denn üblicherweise finden immer verstärkende oder zumindest wechselwirkende Reaktionen statt, wenn Drogen im Mischkonsum verabreicht werden.

Neben einem solchen bewussten Gebrauch mehrerer illegaler Drogen, kann auch ein unbewusster Mischkonsum vorliegen, wenn beispielsweise Medikamente mit Amphetamin gemeinsam eingenommen werden.

Werden legale Medikamente mit THC bzw. Cannabis kombiniert oder Antidepressiva und Drogen miteinander gemischt, kann auch dies zu erheblichen körperlichen Reaktionen führen.

Drogen, wie Cannabis, und Antidepressiva führen bei gleichzeitigem Gebrauch zu einer Erhöhung der Herzfrequenz. Außerdem wird die beruhigende, schmerzlindernde Wirkung der Antidepressiva durch das im Cannabis enthaltene THC verstärkt.

Bei Medikamenten im Straßenverkehr ist generell Obacht geboten, da manche Mittel die Fahrtüchtigkeit beeinflussen können. Dies wird durch die gleichzeitige Einnahme einer Droge verstärkt. Hier ist also eine genaue Beratung durch den behandelnden Arzt wichtig, der hinsichtlich des Konsums illegaler Substanzen der ärztlichen Schweigepflicht unterliegt.
Auch ein Mischkonsum von Medikamenten und Drogen ist gefährlich.
Auch ein Mischkonsum von Medikamenten und Drogen ist gefährlich.

Antibiotika und Drogen können beispielsweise, parallel konsumiert, fatale Folgen auslösen. Ein Antibiotikum wirkt stets auf den natürlichen Stoffwechsel ein und beansprucht die Leber. Dadurch wirken zusätzlich verabreichte Drogen, wie Speed, Ecstasy, Heroin oder LSD, stärker auf den Organismus ein.

Auch nach dem Ende einer unmittelbaren Antibiotikatherapie benötigt die Leber eine gewisse Regenerationsphase, um Giftstoffe abbauen zu können. Weshalb auch hier noch Drogenkonsum besonders schädlich sein kann.

Häufige Substanzkombinationen

Zu den gebräuchlichsten Partydrogen zählen unter anderem LSD, Cannabis, Crystal, Speed, Ecstasy und Kokain. Je nach gewünschtem Effekt werden beispielsweise Speed und LSD für eine gesteigerte Wahrnehmungsfähigkeit genommen, während Cannabis eher entspannend wirken soll.

Nicht selten werden gewissen Drogen auch miteinander kombiniert. Dabei kommt es entweder zum Mischkonsum einander ähnelnder Substanzen oder aber zur gleichzeitigen Einnahme von Antagonisten, also Drogen, deren Effekte eher gegensätzlich sind.

In ersterem Fall sollen vor allem gewisse Wirkmechanismen verstärkt werden. Bei der Einnahme von Gegenspielern sollen unliebsame Effekte durch die zweite Droge abgedämpft werden.

Unabhängig davon, welche Form der Mischkonsum annimmt, geht er immer mit großen Risiken, unter Umständen gar mit Lebensgefahr einher. Komatische Zustände, Ohnmachtsanfälle oder Atemstillstand sind typische Nebenwirkungen, die durch Mischkonsum ausgelöst werden können.

Sehen Sie hier eine Übersicht über verschiedene Kombinationen und deren Auswirkungen auf den Konsumenten:

gemischte SubstanzenWirkung vom Mischkonsum
Cannabis und Benzodiazepam- THC beeinflusst die antiepi­leptischen Wirkungen von Benzo­diazepinen
Cannabis und Betablocker- der Herzfrequenz­steigerung durch THC wirken die Beta­blocker entgegen
Cannabis und Neuroleptika- THC mindert die antipsy­chotischen Effekte der Neuroleptika
Cannabis und psychoaktive Pilze- Cannabis intensiviert psychede­lischen Folgen, die durch Zauber­pilze ausgelöst werden
Cannabis und LSD- erhöhte Gefahr einer Psychose
Crystal und Kokain- Mischkonsum kann ernsthafte Kreislauf­probleme auslösen (Atempro­bleme bis hin zum Herzstillstand)
Ecstasy (MDMA) und Speed (Amphetamin)- Speed minimiert bei MDMA die Rauschin­tensität
- gesteigerter Flüssigkeits­verlust mit Gefahr der Überhitzung
- Gefahr von Überdo­sierungen steigt ebenso wie das Risiko für Gehirn­schäden
Ecstasy und Methamphetamin (Crystal)- Methamphetamin hebt Effekt von MDMA auf
- erst nach Verlauf von mindestens drei Wochen ohne Kon­sum kann reagiert der Körper wieder auf die Gabe von MDMA
Ecstasy und Viagra- Viagra steigert Wirkung von Ecstasy­konsum enorm
- es treten starke Belas­tungen des Herz-Kreislauf-Systems auf
Kokain und Speed - Speed nimmt den Kokain­effekten die emo­tionale Komponente
- Gefahr von Paranoia steigt
- Herz-Kreislauf-System wird ex­trem beansprucht
Kokain und Heroin- Risiko von Überdo­sierungen steigt
- Gefahr von Atemstill­stand und Herzversagen
LSD und Crystal (Methamphetamin) - Crystal verkürzt bei LSD den Trip
- es treten unan­genehme Halluzi­nationen auf
LSD und Speed - LSD-Rausch wirkt weniger klar, es kann zu ­Zuständen der Verwirrt­heit kommen
LSD und Ketamin- Ketamin intensiviert die LSD-Wirkung, kann aber bei zu hoher Do­sierung Reaktions­vermögen und Artikulations­fähigkeiten beeinträchtigen
LSD und Ecstasy- MDMA und LSD führt in Kom­bination zu Angst- und Panik­attacken
- ruft Halluzi­nationen hervor und steigert die Körper­temperatur, was Hitzschlag/Kreislaufkollaps nach sich ziehen kann
MDMA (Ecstasy) und Cannabis- gleichzeitige Ein­nahme von Cannabis und MDMA führt zur Herzfre­quenz- und Blutdruck­steigerung
MDMA und Kokain- Risiko für Hirn­schäden steigt
Speed und Cannabis- Mischkonsum bewirkt Schwin­del, Übelkeit, Erbre­chen bis hin zum Kreislauf­kollaps

Im Verkehrsrecht ist beim Mischkonsum vor allem auch die Nachweisbarkeit von Drogen wie Speed oder Kokain entscheidend, um eine Drogenfahrt der Ahndung zuzuführen.

Drogen und Alkohol – Wenn sich Illegales zu Legalem gesellt

Bei Mischkonsum von Drogen und Alkohol steigt die Gefahr einer Alkoholvergiftung.
Bei Mischkonsum von Drogen und Alkohol steigt die Gefahr einer Alkoholvergiftung.

Neben dem Mischkonsum verschiedener Substanzen, sind auch Wechselwirkungen von Drogen und Alkohol keine Seltenheit. Diese spielen vor allem auch im Straßenverkehr eine wichtige Rolle.

Amphetamin (Speed/Pep) und Alkohol erhöhen in Kombination die Gefahr einer Alkoholvergiftung. Denn durch das Speed wird die Wahrnehmung des Alkohols gemindert. Das heißt, Pep in Kombination mit Alkohol hält das Nüchternheitsgefühl des Betreffenden auch dann noch aufrecht, wenn dieser längst betrunken ist.

Alkohol und Ecstasy (MDMA) beschleunigen die Dehydrierung des Organismus. Zusätzlich werden Leber und Nieren stark belastet, wodurch sich das Risiko für Leberschäden erhöht. Ecstasy und Alkohol können in Kombination zu Übelkeit und Erbrechen führen. Der Grund: MDMA vermindert das alkoholische Rauschgefühl, sodass der Betreffende große Mengen zu sich nimmt.

Auch Heroin oder LSD und Alkohol können zu Selbstüberschatzung bzw. einer beeinträchtigten Selbstwahrnehmung sowie zu einer Austrocknung des Körpers führen.

Alkohol und Cannabis: Führerscheinentzug wegen Mischkonsum?

Die häufigste Substanzkombination ist die von Alkohol und Cannabis (auch Gras oder Weed genannt). Diese Mixtur beeinträchtigt die motorische sowie die geistige Leistungsfähigkeit. Das Gefühl für das richtige Maß geht nach und nach verloren, sodass die Einnahme von Weed und Alkohol immer weiter zunimmt. Die Folge sind Schwindelgefühle, Übelkeit, Erbrechen und im Ernstfall kann es sogar zu einem Kreislaufzusammenbruch kommen.

Diese Form vom Mischkonsum hat beim Führerschein bzw. beim Drogen- und Alkoholtest eine besondere Bedeutung. Denn gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) ist die Fahrerlaubnisbehörde dazu berechtigt, die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn sich ein Fahrer als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist.

Nach Paragraph 46 Absatz 1 Satz 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist dies insbesondere dann zu bejahen, wenn Mängel vorliegen, die der Anlage 4 entsprechen. Unter der Nummer 9.02.2 ist dabei die gelegentliche Einnahme von THC geregelt.

Demnach bleibt die Fahreignung bei gelegentlichem Cannabis-Konsum bestehen, wenn der Konsum und die Teilnahme am Straßenverkehr voneinander getrennt werden. Trinkt der Betroffene jedoch zusätzlich Alkohol, entfällt die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges auch dann, wenn derjenige im Straßenverkehr sonst stets nüchtern war.

Der Gesetzgeber hält nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVerwG, Urteil vom 14. November 2013, Az.: 3 C 32.12) Kraftfahrzeugführer für ungeeignet, wenn sie neben der gelegentlichen Einnahme von Cannabis gleichzeitig Schnaps oder andere alkoholische Getränke zu sich nehmen. Gleiches gilt für Mischkonsum von Cannabis und anderen berauschenden Mitteln. In einem solchen Fall liegt unter Umständen eine absolute Fahruntüchtigkeit vor. Hier ist im Zweifel die Beratung durch einen Anwalt ratsam, wenn Sie selbst sich dem Vorwurf der mangelnden Fahreignung ausgesetzt sehen.

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Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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15 Kommentare

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  1. Leandro G
    Am 29. August 2021 um 16:33

    Hallo,
    Wurde gestern angehalten mit Urintest, welcher positiv auf Amphetamin und THC angeschlagen ist. Abschließend gab es eine Blutentnahme.
    Nun ist meine Frage was auf mich zu kommen wird, weil es eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Ich mich nicht mehr in der Probezeit befinde und es ein erstvergehen ist und ich zuvor noch nicht in polizeiliche Erscheinung getreten bin.

  2. Marek
    Am 21. Februar 2021 um 2:19

    Hallo, ich habe einen deutschen Führerschein, bin aber Ausländer.

    Letztes Jahr musste ich Deutschland für ein Jahr in mein Land verlassen

    Während der Reise nahm ich Amphetamine und Cannabis.
    15 Minuten nach meiner Einnahme wurde ich von der Polizei angehalten, die Drogentests waren positiv und es wurde eine Blutprobe entnommen und ein Führerschein ausgestellt.

    Seit dieser Veranstaltung ist fast ein Jahr vergangen und ich habe keinen Brief mit einem Mandat erhalten. Seit Dezember 2020 bin ich wieder in Deutschland.

    Was soll ich in einer solchen Situation tun?

  3. Juli123
    Am 28. August 2020 um 8:30

    Hallo,
    Ich wurde kürzlich mit 1,4 Promille am Steuer erwischt. Zudem wurde ein Abstrich von meiner Zunge entnommen, der gezeigt hat, dass ich auch Cannabis konsumiert habe. Auf der Wache wurde dann noch eine Blutprobe entnommen. Mir ist bewusst, dass mein Nano-Wert relativ hoch ausfallen wird, da ich bis dahin regelmäßig Cannabis konsumiert habe (ca. jeden Abend einen kleinen Joint). Seitdem das passiert ist, hab ich nichts mehr angerührt und werde es auch künftig nicht mehr tun. Ich bin lange aus der Probezeit raus, droht mir dennoch eine MPU und Fahrentzug? Die Blutprobe wird zeigen, dass ich mit härteren Substanzen nichts zu tun habe.. Gibt es für mich eine Chance auf ein gewöhnliches 6-monatiges Fahrverbot ohne MPU oder führt da kein Weg dran vorbei?

    Danke im Voraus,
    Liebe Grüße.

    • Martin G
      Am 17. August 2024 um 13:48

      Bei den werten und dann noch Mischkonsum ist sicher der führerschein futsch.

  4. micky16
    Am 1. Juni 2020 um 21:23

    Es sind wahrscheinlich auch die Medien dran schuld,
    dass der Drogenkonsum steigt. Es gibt sehr viele
    drogenverherrlichende Lieder, CDs werben sogar damit
    z. B. mit Marihuanapflanzen auf der Packung.

  5. anje13
    Am 1. Juni 2020 um 21:19

    Meine Schule ist sauber. Ich habe noch nie jemanden
    gesehen, der in einer Ecke gestanden und Pulver
    ausgetauscht hat! Die meisten dealen ja nur, weil sie
    zu Hause oder auch in der Schule Probleme haben.

  6. Nimo
    Am 19. April 2020 um 16:28

    Hallo,

    ich bin gestern gegen ein parkendes Auto gefahren unter mischkonsum sprich Alkohol und Drogen was erwartet mich nun , habe seit 11 Jahren den Führerschein und bin jetzt das erste mal negativ aufgefallen mit was muss ich Rechnen? ist es schon Fahrverbot oder die Fahrentziehung?
    Danke schon mal im vorraus

  7. Timbo
    Am 26. November 2019 um 14:31

    Guten Tag,
    Wurde am Wochenende von der Polizei angehalten.
    Musste pusten und hatte 1,3 Promille intus. Darauf hin gings zur Wache zum Blutabnehem. Meine Befürchtung ist, ich hatte die Nacht zu vor THC und Speed konsomiert. Wird das immer mit kontrolliert ? und wenn ja, auf was muss ich mich bei der Menge Alkohol und den Rückständen der anderen beidem Substanzen vom Vortag einstellen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Dezember 2019 um 16:43

      Hallo Timbo,

      auch weitere Substanzen können ggf. bei einer Blutuntersuchung erkannt werden. Welche Strafe eine Trunkenheitsfahrt haben kann, erfahren Sie u. a. auf der folgenden Seite:

      https://www.bussgeldkatalog.org/absolute-fahruntuechtigkeit/

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Lisa
    Am 25. Februar 2018 um 15:36

    Ich wurde von der Polizei angehalten und musste pusten. Das Ereignis 0.0 Promille obwohl ich ein wenig getrunken habe.
    Darauf folgte ein Urin Test der amphitetamin und thc bestätigt. Das amphitetamin Ergebnis ist mir unerklärlich. Jedoch habe ich 2 Tage zuvor Marihuana konsumiert. Anschließend wurde auf der Wache noch ein Blut Test durchgeführt.
    Die Polizisten waren sehr freundlich und der Bericht über mich positiv (kooperative und ehrliche Person)

    Was kann nun auf mich zukommen ?
    (Nicht mehr in der Probezeit)
    Liebe Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. März 2018 um 14:33

      Hallo Lisa,

      bei Fahren unter Drogeneinfluss wird in der Regel eine MPU angeordnet.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  9. Maur....
    Am 21. Juni 2017 um 22:51

    Ich bin gegen einen zaun gefahren mit 1 promille beim pusten zudem war der drogen schnelltest auf thc positiv ich bin in der probezeit was kommt auf mich zu

    • bussgeldkatalog.org
      Am 26. Juni 2017 um 8:16

      Hallo Maur…,

      da es sich um einen A-Verstoß handelt, wird die Probezeit um zwei Jahre verlängert und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen. Weiterhin droht ein Strafverfahren, welches mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet wird.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Maur....
        Am 30. Juni 2017 um 22:42

        Also kein führerschein entzug oder eine mpu ?

        • bussgeldkatalog.org
          Am 3. Juli 2017 um 9:08

          Hallo Maur,

          das wird dann ein Richter entscheiden. Sie sollten damit rechnen.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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