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Legal Highs: Die Gefahr lauert in Kräutern, Badesalzen und Co.

Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 31. Dezember 2022

Getarnte Illegalität: Das falsche Spiel mit den Legal Highs

Was sind Legal Highs?
Was sind Legal Highs?

Eine gute Marketingstrategie ist alles. Schöne Verpackungen, umschmeichelnde – die Wahrheit teilweise nur streifende – Produktbeschreibungen und eine leichtgläubige Zielgruppe verhelfen so manchem Unternehmen zu ungeahnten Umsätzen. Dieser wirtschaftlich effizienten, aber moralisch anstößigen Erfolgstaktik bedienen sich Hersteller und Händler sogenannter Legal Highs. Doch was als legaler Rausch daherkommt, ist alles andere als erlaubt. Die Tücke steckt hier, wie so oft, im Detail, genauer gesagt, in den gesundheitsgefährdenden Inhaltsstoffen. Wer also auf diesem Wege high, aber legal sein will, der sollte wie auch bei den typischen illegalen Drogen auf das Autofahren verzichten.

In unserem Ratgeber nehmen wir das Phänomen „legale Highs“ unter die Lupe. Wir informieren Sie darüber, warum legale Rauschmittel genau das nicht sind, als was sie sich tarnen: legal.

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FAQ: Legal Highs

Was sind Legal Highs?

Unter Legal Highs sind psychoaktiv wirkende Stoffe zu verstehen, die von der Gesetzgebung zu Drogen noch nicht erfasst sind. Sie werden häufig als angeblich legale Alternative zu Kokain, Ecstasy und anderen Drogen beworben.

Welche Bestandteile haben Legal Highs?

Das ist unterschiedlich. Ihnen ist allerdings gemein, dass sie psychoaktive oder ähnliche Wirkstoffe enthalten, die in der Regel nicht ausgewiesen werden. Welche das sind, erfahren Sie hier.

Welche Risiken birgt der Konsum von Legal Highs?

Die Risiken sind vielfältig. Sie können von Kreislaufversagen und Ohnmachtsanfällen bis hin zu lebensbedrohlichem Nierenversagen reichen wie bei anderen Drogen auch.

Was sind Legal Highs?

Bei der Begrifflichkeit der Legal Highs (teilweise auch „Herbal Highs“ genannt) handelt es sich nicht um einen Fach-, sondern vielmehr um einen irreführenden Szenenamen. Dieser beruht vermutlich tatsächlich auf einer Marketingmaschinerie, suggeriert er doch, dass Käufer hier legal high werden können. Außerhalb der Szene werden Legal Highs auch als „Neue psychoaktive Substanzen“ (NPS) bezeichnet.

Üblicherweise werden Legal Highs als Kräuter-, Räuchermischungen, Badesalze oder Reiniger angeboten. Doch hinter diesen scheinbar harmlosen Produkten verbergen sich Substanzen, die synthetische Abwandlungen von illegalen Betäubungsmitteln wie Kokain, Cannabis oder Ecstasy sind.
Manche Legal Highs tarnen sich als Badesalze.
Manche Legal Highs tarnen sich als Badesalze.

Werden die im Internet leicht erhältlichen Mittel geraucht, geschluckt oder geschnieft, sind lebensgefährliche Vergiftungserscheinungen oftmals die Folge. Die Konsumenten wissen in der Mehrzahl der Fälle schlichtweg nicht, welche Inhaltsstoffe enthalten sind, weil diese meist nicht ausgewiesen werden. Entsprechend lässt sich auch die Wirkung nicht beurteilen.

Bunte Verpackungen und exotische Namen sollen darüber hinwegtäuschen, dass es sich um nichts anderes handelt als illegale Drogen mit entsprechender Wirkung. Gerade Jugendliche fallen diesem Schwindel oft zum Opfer.

Im Jahr 2015 erfasste das Bundeskriminalamt mehr als 100 Fälle, in denen Personen aufgrund von konsumierten Legal Highs, beispielsweise derartigen Badesalzen oder Kräutermischungen, medizinisch versorgt werden mussten. Typisch sind folgende Nebenwirkungen der Produkte:

  • Kreislaufversagen
  • Ohnmacht
  • Psychosen, Wahnvorstellungen
  • Ausfall vitaler Funktionen
  • gesteigerte Aggressivität
  • mitunter sogar kannibalistische Tendenzen

Die Zusammensetzungen der Produkte werden permanent geändert. Konsumiert eine Person also mehrfach das gleiche „Herbal High“-Mittel, können darin gänzlich unterschiedliche Wirkstoffe enthalten sein, ohne dass der Betreffende darüber aufgeklärt wird. Diese Unwissenheit kann dann schnell zu Überdosierungen führen. Im Jahr 2011 wurden beispielsweise 49 neue Substanzen dieser Art gemeldet. Wer sich also nach Konsum eines Legal Highs hinter das Steuer setzt, der riskiert sein und das Leben seiner Mitmenschen, da unter Umständen wie auch beim Konsum von Cannabis eine absolute Fahruntüchtigkeit vorliegt.

Legale psychoaktive Substanzen: Welche gibt es?

„Was macht high und ist legal?“ mit solchen und ähnlichen Suchanfragen durchforsten gerade junge Menschen gerne das Internet. Schnell stoßen sie dann auf Händler, die mit Legal Highs werben. Doch vermeintlich legale psychoaktive Substanzen ähneln üblicherweise verbotenen Stoffen. So kann in seiner chemischen Zusammensetzung ein Legal High beispielsweise wie Speed aufgebaut sein.

Entgegen ihres Namens sind Legal Highs ebenso gefährlich wie andere Drogen, z. B. MDMA oder Kokain.
Entgegen ihres Namens sind Legal Highs ebenso gefährlich wie andere Drogen, z. B. MDMA oder Kokain.

Gezielt werden die chemischen Strukturen bekannter Drogen immer wieder umgewandelt und so neue Produkte geschaffen. Aufgrund dieses kontinuierlichen Prozesses lässt sich für solche legale Drogen keine Liste aufzeigen. Prinzipiell sind bei den Legal Highs aber fünf Hauptgruppen zu unterscheiden:

  • synthetische Cannabinoide: verkauft als Kräutermischungen; sind mit dem Cannabis-Wirkstoff THC vergleichbar
  • synthetische Cathinone: angeboten in Form von Badesalzen; gehören zu den Amphetaminen (ähnlich wie Khat)
  • Phenethylamine: in Tabletten- oder Pulverform vertrieben; wird oft als Ecstasy beworben
  • Piperazine: verkauft als Pulver oder Pillen; ebenfalls häufig als Ecstasy angeboten
  • Tryptamine: auf dem Markt als Pulver erhältlich, ist den Indolalkaloiden zuzuordnen (hierzu gehört z. B. Strychnin)

Rechtliche Lage: Auch Legal Highs sind verboten

Bis zum Jahr 2016 betrieben die Hersteller der Legal Highs ein geschicktes Spiel. Denn verboten waren bis dato nur diejenigen Mittel, die im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) aufgeführt waren, beispielsweise MDMA oder Speed. Immer dann, wenn eine neue Substanz analysiert und deren gesundheitsgefährdender Bestandteil unter Strafe gestellt werden konnte, wurden einfach neue Synthetisierungen geschaffen.

Am 26. November 2016 trat das „Gesetz zur Bekämpfung psychoaktiver Stoffe“ mit der Wirkung in Kraft, dass nun nicht mehr einzelne Stoffe, sondern ganze Gruppen verboten sind.

Unter Strafe stehen nunmehr folgende Handlungen in Bezug auf Legal Highs:

Auch Legal Highs stehen unter Strafe.
Auch Legal Highs stehen unter Strafe.
  • Handeltreiben
  • Inverkehrbringen
  • Herstellung
  • Ein-, Aus- und Durchfuhr
  • Erwerb
  • Besitz
  • Verabreichung
Mit dieser Vorschrift steht den Strafverfolgungsbehörden nicht mehr nur das BtMG zur Verfügung, um die Rauschgiftkriminalität einzudämmen. Wer also nach Konsum eines Legal Highs Auto fährt und einen Drogentest durchführen muss, für den kann dies schwere Konsequenzen haben.

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Legal Highs: Die Gefahr lauert in Kräutern, Badesalzen und Co.
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5 Kommentare

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  1. Meike H. sagt:

    Im Artikel zu Legal Highs wird beschrieben, das Handel treiben damit und Inverkehrbringen unter Strafe stehen. Warum werden dann die Shops, die mehrfach im Internet zu finden sind, nicht bestraft. Warum dürfen die das dennoch, dieses Zeug verkaufen?
    Ist sehr unlogisch.
    MfG M. H.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Meike,

      vermutlich ist aufgrund der Anonymität im Internet die Strafverfolgung schwierig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Name sagt:

    Ähm was für ein Bußgeld erwartet mich falls es nicht zu einer Verhandlung kommt?

  3. Weber sagt:

    Hallo kann man wegen Erwerb von Spice nachträglich noch eine Anzeige bekommen ? Weil die Internetshops wurden ja jetzt alle hochgenommen Und
    angeblich werden jetzt alle Käufer strafrechtlich
    verfolgt entspricht die Aussage der Wahrheit .?
    Oder ist es eine fatale Lüge !
    M.f.G W.H

  4. Sag ich nicht! sagt:

    -“Wer nach dem Konsum von -legal Highs- im Straßenverkehr zum Drogentest gebeten wird, muss mit schweren Konsequenzen rechnen”-
    Jein! So gut wie immer sind diese Substanzen über die üblichen Drogenvortests auf Urin-, Speichel- oder Schweißbasis nicht nachweisbar. Selbst nach Blutabnahme sind sie nicht nachweisbar. Wer nicht auffällig im Straßenverkehr unterwegs ist und beim
    Vortest in einer Polizeikontrolle negativ ist, hat leider nichts zu befürchten.

    Sollte allerdings ein Unfall oder sonstiges größeres passieren was eine aufwändige toxikologische Blutuntersuchung begründet, dann könnte es Konsequenzen haben. Aber auch da wird nicht unbedingt jeder bereich erfasst.
    Viele Substanzen (mittlerweile weit über 600) lassen sich nämlich nur durch eine extrem teure Gaschromatographische Untersuchung im Speziallabor feststellen. Da findet man eventuell einzelne Parameter die vielleicht unter das NpSG fallen die aber trotzdem noch nicht das konsumierte Produkt erkennen lassen, da ja einige Parameter schon teilweise oder ganz abgebaut sind.
    Im großen und ganzen werden Personen am Steuer unter dem Einfluss von legal Highs leider kaum etwas zu befürchten haben.

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