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Wann Sie einen Opioid-Ausweis fürs Autofahren benötigen

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 22. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

FAQ: Opioid-Ausweis

Darf ich trotz konstanter Einnahme von Schmerzmitteln mit dem Auto fahren?

Ja. Grundsätzlich ist eine Teilnahme am Straßenverkehr auch erlaubt, wenn Sie Schmerzmittel nehmen. Allerdings muss der behandelnde Arzt die Fahreignung in diesem Fall bestätigen und Ihnen einen Opioid-Ausweis ausstellen.

Wo bekomme ich einen Opioid-Ausweis her?

Sie müssen einen Opioid-Ausweis nicht anfordern oder beantragen. In aller Regel hat Ihr behandelnder Arzt entsprechende Vordrucke, die er nur noch ausfüllen muss. Sollte das nicht der Fall sein, können Sie einen Opioid-Ausweis bei der Apotheke besorgen und diesen dann von Ihrem Arzt ausfüllen lassen.

Was versteht man unter Opioide?

Als Opioide werden Schmerzmittel bezeichnet. Es handelt sich dabei um Substanzen, welche die Schmerzübertragung hemmen und dem Patienten somit Linderung seiner Beschwerden verschaffen sollen. Starke Opioide, wie zum Beispiel Morphin, sind in Deutschland verschreibungspflichtig und werden häufig als Drogen missbraucht.

Teilnahme am Straßenverkehr für Schmerzpatienten mit BTM-Ausweis

Menschen, die medizinisch auf Schmerzmittel angewiesen sind, können einen Opioid-Ausweis erhalten.
Menschen, die medizinisch auf Schmerzmittel angewiesen sind, können einen Opioid-Ausweis erhalten.

Die Teilnahme am Straßenverkehr fordert ein hohes Maß an Konzentration und Rücksichtnahme. Nur wenn sich alle Verkehrsteilnehmer daran halten, können Kollisionen und womöglich auch Personenschäden verhindert werden.

Daher gibt es strenge Regelungen bezüglich der Fahreignung, die Kfz-Fahrer erfüllen müssen. Dafür gibt es zum Beispiel die Promillegrenze. Das Autofahren ist zudem nach der Einnahme von berauschenden Substanzen verboten.

Doch bedeutet das automatisch, dass Schmerzpatienten, die täglich starke Schmerzmittel nehmen, nicht Autofahren dürfen? Nein, denn § 24a Absatz 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) definiert:

Ordnungswidrig handelt, wer unter der Wirkung eines in der Anlage zu dieser Vorschrift genannten berauschenden Mittels im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt. Eine solche Wirkung liegt vor, wenn eine in dieser Anlage genannte Substanz im Blut nachgewiesen wird. Satz 1 gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.

Wie in dem Paragraphen beschrieben ist die Teilnahme am Straßenverkehr für Menschen, die durch Schmerzmittel therapiert werden, also durchaus möglich. Der behandelnde Arzt muss in diesem Fall allerdings die Fahreignung feststellen.

Wichtig: Einen Nachweis darüber, dass Sie aus medizinischen Gründen auf Schmerzmittel angewiesen sind, stellt der sogenannte Opioid-Ausweis dar. In diesem kann ihr Arzt alle Medikamente, die Sie einnehmen aufführen und bestätigen, dass die Einnahme medizinisch notwendig ist.

Wie bekommt man einen Opioid-Ausweis?

Nehmen Sie Medikamente ein, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen und von ihrem Arzt verschrieben wurden, so kann dieser Ihnen auf Anfrage einen Opioid-Ausweis ausstellen. Eine gesonderte Beantragung oder ähnliches ist dafür nicht notwendig.

Sie müssen den Opioid-Ausweis der Polizei vorzeigen!

Sie sollten den BTM-Ausweis bei einer Verkehrskontrolle vorzeigen.
Sie sollten den BTM-Ausweis bei einer Verkehrskontrolle vorzeigen.

Werden Sie von der Polizei im Rahmen einer Verkehrskontrolle angehalten und die Beamten äußern den Verdacht, dass Sie unter einer berauschenden Substanz stehen, müssen Sie den Beamten unbedingt den Opioid-Ausweis vorlegen.

Durch dieses können Sie nachweisen, dass Sie die Medikamente nur nach ärztlicher Verordnung eingenommen haben. Zudem sollten Sie ein entsprechendes Gutachten zur Fahreignung, welches von dem Mediziner ausgestellt wurde, bei sich führen.

Können Sie nämlich nicht nachweise, dass Ihnen die Schmerzmittel verschrieben wurden, so sieht der Bußgeldkatalog harte Sanktionen vor, wenn Sie mit Drogen am Steuer erwischt werden. Sie müssen sich mindestens auf ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von einem Monat einstellen.

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah absolvierte ein Journalismus-Studium an der DEKRA Hochschule für Medien in Berlin mit dem Schwerpunkt "Onlinejournalismus" und ist seit 2016 Teil unseres Teams. Sie schreibt Texte zu unterschiedlichsten Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht und ist insbesondere für den Newsbereich zuständig.

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