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Drogen und Alkohol am Steuer

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 24 Minuten

Alkohol Bußgeldkatalog

Beschrei­bungBuß­geldPunk­teFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
Verstoß gegen die 0,5 Promille­grenze
... beim 1. Mal500 €21 Monat1 MHier prüfen **
... beim 2. Mal1000 €23 Monate3 MHier prüfen **
... beim 3. Mal1500 €23 Monate3 MHier prüfen **
Gefähr­dung des Verkehrs unter Alkohol­einfluss (bereits ab 0,3 Promille)3Ent­ziehung des Führer­scheins, Freiheits­strafe oder Geld­strafeHier prüfen **
Alkohol­gehalt im Blut ab 1,1 Promille3Ent­ziehung des Führer­scheins, Freiheits­strafe oder Geld­strafeHier prüfen **

Drogen Bußgeldkatalog

Beschrei­bungBuß­geldPunk­teFahrverbotFVerbot
Vers­toß gegen das Drogen­gesetz im Straßen­verkehr
... beim 1. Mal500 €21 Monat1 M
... beim 2. Mal1000 €23 Monate3 M
... beim 3. Mal1500 €23 Monate3 M
Gefähr­dung des Ver­kehrs unter Drogen­ein­fluss3Entziehung der Fahrerlaub­nis, Freiheits­strafe oder Geldstrafe

Unter Alkoholeinfluss Auto fahren: Was meinen Sie?

Das Strafmaß für Alkohol am Steuer finde ich:

Alkohol und Drogen am Steuer: Eine Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer

Alkohol am Steuer beeinträchtigt die Verkehrssicherheit.
Alkohol am Steuer beeinträchtigt die Verkehrssicherheit.

Alkohol am Steuer ist kein Kavaliersdelikt. Wer alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss mit dem Auto fährt, stellt ein Risiko für die allgemeine Verkehrssicherheit dar und setzt das Leben anderer Verkehrsteilnehmer aufs Spiel.

Außerdem muss der Betroffenen mit schwerwiegenden Konsequenzen rechnen: Laut Bußgeldkatalog für Alkohol/Drogen drohen unter anderem Fahrverbot, Führerscheinentzug, hohe Geld- oder auch eine Gefängnisstrafe.

Was Autofahrern bei Alkohol am Steuer/Drogen am Steuer im Detail blüht und wie sich Alkoholgenuss und Drogenkonsum auf die Fahrtauglichkeit auswirken, erläutert unser Ratgeber.

FAQ: Alkohol und Drogen am Steuer

Welche Promillegrenze gilt in Deutschland?

In Deutschland gilt eine Promillegrenze von 0,5. Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren dürfen keinen Alkohol zu sich nehmen, bevor Sie sich hinters Steuer setzen.

Welche Sanktionen drohen, wenn ich mit Drogen oder Alkohol am Steuer erwischt werde?

Werden Sie mit Alkohol oder Drogen am Steuer erwischt, müssen Sie mindestens mit einem Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Punkten und einem Fahrverbot von einem Monat rechnen. Welche Sanktionen Wiederholungstätern drohen, zeigen unsere Tabellen.

Ist Alkohol in der Probezeit ein A-Verstoß?

Ja. Es handelt sich dabei um eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit. Welche Konsequenzen das nach sich zieht, erfahren Sie in unserem Ratgeber zur Alkohol in der Probezeit.

Keine Lust zum Lesen? Alkohol am Steuer im Video erklärt

Video: Alkohol am Steuer
Video: Was droht, wenn Sie alkoholisiert Auto fahren?

Bußgeldkatalog Alkohol: Das müssen Sie wissen

Nicht nur aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse über den negativen Einfluss von Alkohol auf die Fahrtüchtigkeit sieht das Verkehrsrecht harte Sanktionen bei Alkohol im Straßenverkehr vor. Bei Verstößen müssen Fahrer mit einem Bußgeld und Punkten im Punkteregister in Flensburg sowie unter Umständen mit Führerscheinentzug oder gar einem Strafverfahren rechnen.

Darüber hinaus können die Führerscheinbehörden bei Alkohol am Steuer bzw. Drogen am Steuer eine Nachschulung bzw. ein Aufbauseminar oder eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) fordern. Beim Thema Alkohol am Steuer gibt es verschiedene Promillegrenzen:

  • Bei bis zu 0,5 Promille ist das Autofahren grundsätzlich straffrei.
  • Bei einer Blutalkoholkonzentration zwischen 0,3 bis 1,09 Promille gelten Fahrer als relativ fahruntüchtig, wenn sich alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigen.
  • Ab einer Blutalkoholkonzentration von mehr als 1,1 Promille wird die absolute Fahruntüchtigkeit angenommen, auch wenn kein Fahrfehler oder andere Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen.

Die Konsequenzen bei Verstößen gegen die Promillegrenze zeigt Ihnen auch unsere Infografik:

Promillegrenzen in Deutschland im Überblick.
Promillegrenzen in Deutschland im Überblick.
Fahren unter Alkoholeinfluss? Kein gute Idee!
Fahren unter Alkoholeinfluss? Kein gute Idee!

Trunkenheit im Verkehr: Das sind die aktuellen Promillegrenzen

Noch bis 2001 gab es in Deutschland die 0,8-Promille-Grenze, die aber durch eine Änderung der Bußgeld-Katalogverordnung abgeschafft und durch die 0,5-Promille-Grenze ersetzt wurde.

Der aktuelle Grenzwert ist aber keineswegs ein Freifahrtschein dafür, dass Sie sich bis an diesen Wert „herantrinken” dürfen. Denn begeht ein Autofahrer schon bei einer niedrigen Alkoholkonzentration im Blut einen Fahrfehler, können bereits ab 0,3 Promille Strafen drohen.

0,3 bis 0,49 Promille

Liegen keine Anzeichen auf Fahruntüchtigkeit vor, haben Sie erst einmal nichts zu befürchten. Wer jedoch einen Fahrfehler begeht, durch Ausfallerscheinungen (Orientierungslosigkeit, verminderte Reaktionsfähigkeit usw.) heraussticht oder an einem Unfall beteiligt ist, macht sich auch mit wenig Promille im Blut strafbar.

An dieser Stelle sei mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass 0,3 Promille sehr schnell erreicht sein können: abhängig von der körperlichen Konstitution beispielsweise schon nach zwei Gläsern Wein oder Bier.

Vielen Autofahrern ist gar nicht bewusst, dass sie sich schon bei einem geringen Blutalkoholwert von unter 0,5 Promille wegen Trunkenheit im Verkehr bzw. Alkohol am Steuer strafbar machen können und sich zu verantworten haben. Dem Täter drohen unter Umständen Punkte in Flensburg, der Entzug der Fahrerlaubnis, eine Geldstrafe – oder sogar eine Freiheitsstrafe.

0,5 bis 1,09 Promille

Wer mit einem Promillewert zwischen 0,5 und 1,09 erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 24a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Dabei spielt es keine Rolle, ob sich der alkoholisierte Fahrer einen alkoholtypischen Fahrfehler geleistet hat oder in einem Unfall verwickelt ist. In jedem Fall müssen Sie mit einem Bußgeld von mindestens 500 Euro rechnen. Dazu kommen Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot.

Diese Konsequenzen drohen bei Alkohol am Steuer

Wer mit Alkohol im Straßenverkehr erwischt wird, muss mit einem hohen Bußgeld rechnen.
Wer mit Alkohol im Straßenverkehr erwischt wird, muss mit einem hohen Bußgeld rechnen.

Was dem Betroffenen nach der Alkoholfahrt tatsächlich blüht, ist unter anderem davon abhängig, ob er ein Wiederholungstäter ist oder nicht.

Bei einem Erstverstoß beträgt das Bußgeld 500 Euro, hinzu kommen ein Monat Fahrverbot sowie zwei Punkte in Flensburg.

Wurde derjenige in der Vergangenheit schon mindestens einmal während einer Alkoholfahrt erwischt, so erhöht sich das Bußgeld auf 1.000 Euro bzw. 1.500 Euro; dazu kommen zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot. Im Einzelfall kann auch eine MPU von der Führerscheinbehörde angeordnet werden, wenn Sie nach dem Konsum von Alkohol am Steuer erwischt werden.

Absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,1 Promille

Ab einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille gilt jeder Kraftfahrer als absolut fahruntüchtig, unabhängig davon, ob ein Fahrfehler begangen wird oder sonstige Ausfallerscheinungen auftreten. Bei solch einer Blutalkoholkonzentration besteht die Gefahr, dass es zu einem Personen- oder Sachschaden kommt. Zugleich kann der alkoholisierte Fahrer keinen Gegenbeweis zur Fahruntüchtigkeit erbringen. Wer mit 1,1 Promille oder mehr ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führt, macht sich zweifelsohne strafbar!

Wie sieht das Strafmaß aus?

Dem Täter droht – sofern er in mit Alkohol am Steuer erwischt wird – Folgendes:

  • eine empfindliche Geld- oder sogar eine Freiheitsstrafe
  • mindestens 6 Monate Führerscheinentzug (Länge der Sperrfrist liegt im Ermessen des Gerichts und ist abhängig vom Blutalkoholwert)
  • 3 Punkte in Flensburg
Wer mit 1,6 Promille Alkohol oder mehr am Steuer sitzt, muss nicht nur mit den genannten strafrechtlichen Sanktionen rechnen, sondern für den ist auch eine MPU zwingend erforderlich, um die Fahrerlaubnis wiederzuerlangen. In manchen Fällen geht die MPU auch mit einem Alkoholabstinenznachweis einher. Das ist übrigens auch für Fahrradfahrer von Bedeutung, denn ab 1,6 Promille gelten auch Fahrradfahrer als absolut fahruntüchtig.

Besonderheit: Die Null-Promille-Grenze

Alkohol am Steuer ist unter 21 absolut tabu.
Alkohol am Steuer ist unter 21 absolut tabu.

Für Fahranfänger in der Probezeit sowie für Führerscheininhaber unter 21 Jahren gilt seit dem 1. August 2007 die Null-Promille-Regelung, also ein absolutes Verbot von Alkohol am Steuer. Ordnungswidrig nach § 24c StVG handelt, wer unter Alkoholeinfluss die Fahrt antritt oder während des Führens eines Kraftfahrzeugs alkoholische Getränke zu sich nimmt. Der Betroffene erhält ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro und einen Eintrag in die Flensburger Verkehrssünderkartei.

Der Täter muss zudem eine kostenpflichtige Nachschulung (das sogenannte Aufbauseminar) machen; obendrein verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre. Darüber hinaus gelten auch die Vorschriften nach §24a StVG!

Abschließend soll noch einmal betont werden, dass diese nicht nur während der Probezeit gilt, sondern auch für Autofahrer, die das 21. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Wird die Fahrerlaubnis beispielsweise mit 17 Jahren erworben und ist nach zwei Jahren die Probezeit abgelaufen, darf sich derjenige trotzdem nicht mit Alkohol hinters Steuer setzen.

Grundlegende Informationen zum Bußgeldkatalog für Drogen

Genau wie Autofahren unter Alkohol-Einfluss ist auch das Fahren unter Drogeneinfluss nicht erlaubt und wird bestraft. Bei Drogen am Steuer gibt es aber – anders als bei Alkohol – keine festgelegten Grenzwerte.

Zu den am häufigsten konsumierten Rauschmitteln gehören u. a. Cannabis, Heroin, Kokain, Amphetamine und Ecstasy.

Wer mit Drogen am Steuer erwischt wird bzw. unter Drogeneinfluss gefahren ist, muss mit folgenden Konsequenzen rechnen:

  • Beim ersten Vergehen: 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • Beim zweiten Vergehen: 1.000 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
  • Beim dritten Vergehen: 1.500 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Zudem wird auch fast immer eine MPU angeordnet. Wenn beim Autofahrer Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen oder es unter Drogeneinfluss zu einem Verkehrsunfall kommt, muss der Fahrer mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Dann drohen neben Punkten zudem der Führerscheinentzug und gegebenenfalls sogar eine Freiheitsstrafe.

Vorsicht bei chronischem Drogenkonsum

Wird ein chronischer Drogenkonsum durch ein ärztliches Gutachten attestiert, bestehen generell erhebliche Zweifel an der Fahreignung und die Fahrerlaubnis kann präventiv entzogen werden. Werden Ihnen allerdings durch einen Arzt starke Medikamente verschrieben, die Ihre Fahrtauglichkeit einschränken, ist ein Führerscheinentzug Diskriminierung.

Konsum von Cannabis und Teilnahme am Straßenverkehr

Sowohl Drogen als auch Alkohol sind im Straßenverkehr nicht erlaubt.
Sowohl Drogen als auch Alkohol sind im Straßenverkehr nicht erlaubt.

Cannabisprodukte wie Marihuana oder Haschisch werden zu den weichen Drogen gezählt. Cannabis wird in Verkehrskontrollen vergleichsweise häufig nachgewiesen. Prinzipiell sind im Straßenverkehr vier Szenarien in Verbindung mit Cannabisprodukten denkbar:

  • Der reine Besitz von Cannabis wird nachgewiesen (ohne Konsum und Beteiligung am Straßenverkehr).
  • Maßnahme: In diesem Fall müssen Sie nicht mit dem Entzug Ihrer Fahrerlaubnis rechnen. Es kann aber passieren, dass ein Drogenscreening angefordert wird, um den Nachweis der Drogenfreiheit zu belegen.
  • Der reine Besitz von Cannabis im Straßenverkehr (ohne Hinweise auf Konsum).
  • Maßnahme: In diesem Fall kann ein ärztliches Gutachten eingefordert werden.
  • Der Konsum von Cannabis wird nachgewiesen (ohne Beteiligung am Straßenverkehr).
  • Maßnahme: In diesem Fall kann ebenfalls ein ärztliches Gutachten erforderlich sein.
  • Der Konsum von Cannabis wird im Straßenverkehr nachgewiesen.
  • Maßnahme: In diesem Zusammenhang droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Das Ganze hängt aber davon ab, wie lange der Konsum zurückliegt und welche Menge konsumiert wurde. Zudem wird ein ärztliches Gutachten oder eine MPU angeordnet.

Drogen im Straßenverkehr

Konsumenten von Drogen wie beispielsweise Heroin, Methadon, Ecstasy, Amphetamine usw. verlieren auch dann ihre Fahrerlaubnis, wenn sie nicht unter Drogeneinfluss gefahren sind. Denn auch in diesem Fall traut es der Gesetzgeber dem Betroffenen nicht zu, ein Kraftfahrzeug zu führen.

Fahrverbot vs. Führerscheinentzug: Wo liegt der Unterschied?

Bei einer Ordnungswidrigkeit (bei Alkohol am Steuer: bis 1,09 Promille im Blut) wird ein Fahrverbot erteilt, wobei die Dauer ein bis sechs Monate beträgt. Prinzipiell bleibt die Fahrerlaubnis aber bestehen. Entsprechend wird der Führerschein nach Ablauf des Fahrverbots einfach zurückgegeben.

Beim Führerscheinentzug kommt es zu einer Sperre von mindestens sechs Monaten, wobei dem Betroffenen die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen entzogen wird. Eine Sperre ist in der Regel maximal für fünf Jahre zulässig. Nach Ablauf der Sperrfrist muss der Führerschein neu beantragt und ausgestellt werden. Im Härtefall kann es passieren, dass sowohl die theoretische als auch praktische Führerscheinprüfung neu abgelegt werden muss.

Beim ersten Fahrverbot wird dem Fahrer eine Frist von vier Monaten eingeräumt, den Führerschein abzugeben (bei Alkohol-Verstößen etwa). Ab dem zweiten Verstoß kann der Betroffene den Zeitpunkt für die Abgabe nicht wählen. Beim Führerscheinentzug ist die Fahrerlaubnis in der Regel sofort weg.

Wann ist eine Sperrfristverkürzung möglich?

Ersttäter, die zum ersten Mal mit Alkohol am Steuer auffällig geworden sind, können die Sperrfrist durch eine Teilnahme an einem speziellen Seminar verkürzen. Voraussetzung ist, dass sie weniger als 1,6 Promille intus hatten und verkehrsstrafrechtlich bisher nicht in Erscheinung getreten sind. Für den Bereich zwischen 1,6 bis 1,99 Promille kann eine Sperrfristverkürzung vorgenommen werden, wenn Sie vor der Teilnahme am Seminar erfolgreich an einer MPU teilgenommen haben. Ab 2 Promille gibt es dagegen keine Aussicht auf eine Sperrfristverkürzung.

Autofahren unter Alkoholeinfluss: Die Auswirkungen

Betrunken Auto fahren erhöht das Unfallrisiko.
Betrunken Auto fahren erhöht das Unfallrisiko.

Unter Einfluss von Alkohol nimmt die Fahrtüchtigkeit rapide ab und die Reaktionen des alkoholisierten Autofahrers verändern sich sehr stark. Die bekanntesten Auswirkungen sind dabei eine mangelnde Koordination sowie eine reduzierte Reaktionszeit.

Der Alkohol im Blut sorgt dafür, dass der Gleichgewichtssinn gestört wird und die Bewegungsabläufe nicht mehr einwandfrei funktionieren. Doch es gibt noch eine ganze Reihe weiterer Auswirkungen, die für Alkohol am Steuer typisch sind.

  • Eingeengtes Blickfeld (Tunnelblick): Der alkoholisierte Fahrer nimmt nur solche Ereignisse wahr, die direkt vor ihm stattfinden. Alles, was außerhalb eines bestimmten Winkels liegt, wird während der Trunkenheitsfahrt übersehen.
  • Getrübte räumliche Wahrnehmung: Der Alkohol stört das feine Zusammenspiel zwischen Augen und Gehirn. Die Folge ist, dass das dreidimensionale Sehen beeinträchtigt wird. So können sowohl Geschwindigkeiten als auch Entfernungen nicht mehr zuverlässig eingeschätzt werden. Im Straßenverkehr hat das beispielsweise zu dichtes Auffahren, zu spätes Bremsen oder falsche Einschätzung von Verkehrslücken zur Folge.
  • Vergrößerte Lichtempfindlichkeit: Unter Alkoholeinfluss kommt es zu Störungen der Pupillenreaktion. Bei einem direkten Lichteinfall kommt es zu einer langsameren Verengung der Pupillen – mit der Folge, dass mehr Lichtstrahlen auf die Netzhaut treffen. Gerade bei Nachtfahrten und Alkohol am Steuer treten beim Fahrer verstärkt Blendeffekte durch den Gegenverkehr auf.
  • Rotlichtschwäche: Die Rotlichtschwäche ist eine weitere typische Erscheinung bei Trunkenheit am Steuer. Vor allem Ampeln und Bremslichter werden wesentlich schlechter wahrgenommen, was im Straßenverkehr dramatische Folgen haben kann.
  • Unscharfes Sichtfeld: Unter Alkoholeinfluss kann der Sehapparat nicht mehr schnell genug zwischen Nah- und Fernsicht wechseln. Entsprechend dauert es länger, bis ein Objekt scharf gesehen wird und für einen kurzen Moment ist das Bild verschwommen.

Angesichts dieser extrem gefährlichen Auswirkungen von Alkohol auf die Fahrtüchtigkeit, wird Alkohol am Steuer (bzw. Trunkenheit am Steuer) in nahezu jedem Land der Welt als Straftat geahndet. Wie hoch das Strafmaß ausfällt, hängt von der Alkoholkonzentration im Atem und/oder der ermittelten Blutalkoholkonzentrationen ab. Anhand des Bußgeldkatalog Alkohol können Sie das Strafmaß für eine Trunkenheitsfahrt in Erfahrung bringen.

Typische Verstöße im Zusammenhang mit Alkohol am Steuer

Es gibt eine Reihe typischer Fahrfehler, die von einem alkoholisierten Autofahrer begannen werden. Dazu zählen:

  • Trotz Dunkelheit ohne Licht fahren
  • Rotlichtverstoß
  • Aufblendlicht trotz Gegenverkehr
  • Fahren in Schlangenlinien
  • Benutzen der falschen Straßenseite
  • Anfahren eines Autos (oder anderen Objektes) beim Ein- und Ausparken

Alkohol am Steuer: Welche Fahrfehler bei welchem Promillewert?

Welche Auswirkungen hat ein erhöhter Promillewert auf die Fahrtauglichkeit? Fest steht, dass schon kleinere Mengen Alkohol im Blut zu Einschränkungen im Fahrverhalten führen. Der folgende Abschnitt gibt einen Überblick, mit welchen typischen Fahrfehlern ab welchem Promillewert gerechnet werden muss:

Denken Sie an die Alkoholgrenze, bevor Sie sich betrunken ins Auto und hinters Steuer setzen!
Denken Sie an die Alkoholgrenze, bevor Sie sich betrunken ins Auto und hinters Steuer setzen!
  • Ab 0,3 Promille können erste Einschränkungen im Fahrverhalten auftreten. Die Reaktionsgeschwindigkeit lässt nach und die Konzentrationsfähigkeit nimmt deutlich ab. Zudem häufen sich die Fehleinschätzungen, da sich das Sehfeld verkleinert und Geschwindigkeiten und Abstände falsch wahrgenommen werden. Typische Fahrfehler in diesem Promillebereich sind riskante Überholmanöver oder ein zu geringer Sicherheitsabstand.
  • Ab 0,5 Promille treten verstärkt Sehbeeinträchtigungen auf. Klassische Beispiele sind der Tunnelblick und die Rotlichtschwäche. Hinzu kommen noch eine verlängerte Reaktionszeit sowie Gleichgewichtsstörungen. Typische Fahrfehler in diesem Promillebereich sind verlangsamte Reaktionen auf unerwartete Verkehrssituationen sowie Fehler bei Kurvenfahrten.
  • Ab 0,8 Promille nimmt beim Fahrer die Risikobereitschaft deutlich zu. Dagegen sinken die Konzentrationsfähigkeit und die Selbstkontrolle, weiterhin reduziert sich die Reaktionsgeschwindigkeit. Während die Reaktionszeit beim nüchternen Fahrer im Durchschnitt bei ca. 0,8 Sekunden liegt, beträgt sie bei einem Autofahrer mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,8 Promille bereits 1,6 Sekunden. Auch Lenkbewegungen sind gestört und Verkehrsschilder werden übersehen.
  • Ab etwa 1,0 Promille treten erste Koordinationsstörungen und Sprachschwierigkeiten auf. Der Tunnelblick verstärkt sich weiter und zudem nimmt beim betrunkenen Autofahrer die Risikobereitschaft und Aggressivität weiter zu. Die Augen passen sich nur noch sehr langsam an die verschiedenen Lichtverhältnisse an und die Umwelt wird nur noch verschwommen oder gar doppelt wahrgenommen. Typische Fahrfehler in diesem Promillebereich sind Missachtung der Vorfahrt, versehentliches Wechseln auf die Gegenfahrbahn oder das Streifen von Objekten am Straßenrand (bspw. parkende Autos).

Dies sind nur ungefähre Angaben; die tatsächlichen Symptome können sich von Mensch zu Mensch unterscheiden, da jeder Mensch individuell auf Alkohol reagiert. Die subjektive Wahrnehmung von Alkohol hängt von Faktoren wie Geschlecht, Körpergewicht und Körpergröße ab.

Die Alkoholgewöhnung spielt ebenfalls eine Rolle. Wenn regelmäßig eine gewisse Alkoholmenge konsumiert wird, gewöhnt sich die Selbstwahrnehmung an Alkohol und die gefühlte Toleranz steigt. Es gibt immer mal wieder den Fall, dass Autofahrer mit einem sehr hohen Promillewert angehalten werden und dabei keinerlei Ausfallerscheinungen zeigen. Hier liegt dann aber meist ein lange Alkohol-Geschichte vor.

Autofahren unter Drogeneinfluss: Die Auswirkungen

Die genauen Auswirkungen des Drogenkonsums auf die Fahrtauglichkeit lassen sich nur schwer vorhersehen. Vor allem wenn es zu einem sog. Mischkonsum kommt, bei dem verschiedene Drogen (auch Alkohol) kombiniert werden. Im Folgenden finden Sie ein paar typische Auswirkungen von Drogen (Beispieldrogen) auf das Fahrverhalten und die Fahrtüchtigkeit:

Cannabisprodukte (Marihuana, Haschisch)

  • Reaktionszeit verlängert sich
  • Motorische Reaktion vermindert sich
  • Raum- und Zeiteinschätzungen sind gestört

Ecstasy

  • Verstärkte Aktivität und Nervosität
  • Konzentration ist gestört
  • extreme Blendempfindlichkeit

LSD

  • Selbstkontrolle geht verloren
  • Fahrunsicherheit durch Auftreten von Schwindelgefühlen
  • Orientierungslosigkeit
  • starke Halluzinationen

Opiate

  • Leistungsfähigkeit geht drastisch zurück
  • Lethargie
  • Kreislauf kann zusammenbrechen

Die Fahrtüchtigkeit wird also durch Drogen in erhöhtem Maße beeinträchtigt. Vor allem der Mischkonsum stellt ein besonders hohes Risiko dar. Übrigens: „Drogenfahrer“ sind insgesamt auch häufiger unter hohem Alkoholeinfluss unterwegs.

Genaue Angaben über die Auswirkungen von Drogen im Straßenverkehr erhalten Sie in den zahlreichen Suchtberatungsstellen Deutschlands. Die Beratungsstellen bieten Betroffenen aber nicht nur Informationen über Rauschmittel, sondern helfen und unterstützen ebenfalls bei der Bewältigung von Drogenproblemen, beraten in Bezug auf die MPU und leisten wichtige Aufklärungsarbeit, um durch Drogen verursachte Schäden möglichst gering zu halten.

Alkoholtest: Ablauf und weitere wichtige Informationen

Verhalten Sie sich kooperativ, wenn die Polizei Sie bei einer Trunkenheitsfahrt erwischt.
Verhalten Sie sich kooperativ, wenn die Polizei Sie bei einer Trunkenheitsfahrt erwischt.

Damit die Polizei überhaupt einen Alkoholtest machen darf, muss es eindeutige Anhaltspunkte für den Konsum von Alkohol geben. Solche Anhaltspunkte sind beispielsweise Lallen, eine Alkoholfahne und offensichtliche Unsicherheiten beim Fahren. Wird etwas davon beobachtet, dürfen Polizisten einen Alkoholtest machen, der zur „Feststellung von Tatsachen“ dient und für das potenzielle Verfahren wichtig ist.

Die Polizei bestimmt bei Kontrollen in der Regel den Alkoholgehalt im Atem und nicht den Alkoholgehalt im Blut. Zur Feststellung wird ein elektronisches Messgerät verwendet, in das vor Ort hineingeatmet werden muss. Das Atemalkoholmessgerät (Handalkomat) ermöglicht den Beamten, nach wenigen Sekunden den ungefähren Grad der Alkoholisierung zu erfahren. Für den weiteren Verlauf ist dieser Wert sehr wichtig, denn wenn sich der Messwert in der Nähe des gesetzlichen Grenzwertes befindet, muss der Fahrer aufgrund eines Anfangsverdachts auf eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat mit auf die Dienststelle.

Diese Vorgehensweise ist unabdingbar, da eine Atemalkoholmessung vor Gericht in der Regel nicht verwertbar ist und nur eine Art Hinweis ist, obowhl diser Messwert erfahrungsgemäß nur minimal vom verbindlichen Wert der Blutentnahme abweicht.

Und wann genau kommt es zur Blutabnahme? Eine Blutentnahme ist nur dann unabdingbar, wenn beispielsweise die Fahruntüchtigkeit festgestellt wird und der erste Messwert durch den Handalkomaten im Bereich einer Straftat liegt. Bei einer Blutkonzentration ab 1,1 Promille ist eine Blutentnahme für den Beschuldigten zwingend erforderlich. Die Durchführung der Blutprobe erfolgt durch einem Arzt und wird in der Regel auf der Dienststelle durchgeführt, im Notfall aber auch durch einen verständigten Mediziner in einem Krankenhaus. Für die Blutprobe müssen Sie mit Kosten zwischen 50 und 80 Euro rechnen. Hinzu kommen noch Arzt- und Verwaltungskosten, die vom Verdächtigen getragen werden müssen.

Um einen drohenden Führerscheinentzug bzw. ein Fahrverbot oder eine andere Strafe zu umgehen, haben viele alkoholisierte Fahrer in einer Kontrolle den Gedanken, den Alkoholtest zu verweigern. Das ist auch Ihr gutes Recht, denn jeder kann das Pusten in das Röhrchen ablehnen.

Doch so schnell kommen Sie aus der Bredouille natürlich nicht heraus. Die Polizei wird den Fahrer belehren, dass die Messung des Alkoholwertes zwangsweise durchgeführt wird, wobei es dann auf die Dienststelle geht und dem Verdächtigen Blut abgenommen wird. Obwohl es sich hierbei aber um einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit handelt, muss die Entnahme einer Blutprobe nicht mehr von einem Richter oder Staatsanwalt angeordnet werden. Sehen die Beamten das Untersuchungsziel in Gefahr, können sie auch ohne Einwilligung des Betroffenen und ohne richterliche Prüfung die Blutabnahme mit allen gebotenen Mitteln durchführen.

Das heißt, Sie haben keine Chance, den Alkoholtest zu verweigern. Wer unbelehrbar ist und sich strikt der Blutprobe widersetzt, muss mit einer Anzeige wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte rechnen.

Wie funktioniert ein Alkoholtest?

Die Infografik zeigt Ihnen, wie die mobile Alkoholmessung mittels “blasen/pusten” funktioniert:

Infografik: So funktioniert ein mobiler Alkomat
Infografik: So funktioniert ein mobiler Alkomat

Drogentest: Ablauf und weitere wichtige Informationen

Wie läuft ein Drogentest ab? Meist wird als Erstes ein Verhaltenstests durchgeführt, bei dem die Polizei auf äußere Anzeichen achtet, die eindeutig auf den Konsum von Drogen schließen lassen. Als typische Indizien gelten gerötete Augen, langsame Reaktionen, Gleichgewichtsstörungen oder eine träge Reaktion der Pupillen auf Licht. Es gibt auch einige Standardtests der Beamten, wie beispielsweise das mehrfache Berühren der Nasenspitze mit dem Zeigefinger oder das einbeinige Stehen für 30 Sekunden. Diese haben keine Beweiskraft und können vor Gericht gegen die Beamten verwendet werden.

Da diese Methoden mittlerweile als nicht verwendbar gelten, wird stattdessen ein Drogenschnelltest angewandt, mit dem nahezu jedes Dienstauto der Polizei ausgestattet ist. Hierbei wird dem Verdächtigen mit einem Drogenwischtest, der 2003 eingeführt wurde, Schweiß oder Speichel abgenommen; das Ganze wird direkt an Ort und Stelle analysiert. In letzter Zeit setzt sich auch mehr und mehr der Multi-Drogentest durch, bei dem die Polizisten den Konsum von mehreren Drogen nachweisen können.

Da der Drogenschnelltest zu ungenau ist, können bei einem begründeten Anfangsverdacht ein Urintest oder eine Blutprobe von einem Richter oder Staatsanwalt angeordnet werden – auch gegen den Willen des Fahrzeugführers. Zur Durchführung der Blutentnahme geht es auf die Polizeidienststelle oder in ein Krankenhaus. Sollte sich der Verdächtige weigern, ist eine Erzwingung zulässig – was mit einer vorläufigen Festnahme verbunden ist.

Achtung! Wenn die Polizei einen konkreten Verdacht hat, dass der Betroffene unter Alkoholeinfluss eine Verkehrsstraftat begangen hat, darf sie die Blutnahme ohne richterliche Anordnung durchführen lassen. Die Befugnis hierfür ergibt sich aus § 81a Abs. 2 S. 2 Strafprozessordnung.

Promillerechner und Alkoholtester: Sinnvoll oder überflüssig?

Vertrauen Sie im Zusammenhang mit Alkohol am Steuer nicht auf Promillerechner.
Vertrauen Sie im Zusammenhang mit Alkohol am Steuer nicht auf Promillerechner.

Nach einer feuchtfröhlichen Feier oder einem Kneipenbesuch stehen viele Autofahrer vor der Entscheidung, ob sie noch selber fahren dürfen bzw. ob die Promillegrenze fürs Auto von 0,5 Promille erreicht wurde. Wie gut, dass es diverse Möglichkeiten gibt, um seinen eigenen Promillewert festzustellen.

Ob im Internet, als App für das Smartphone oder als handliches Messgerät: Promillerechner gibt es wie Sand am Meer und sie suggerieren dem Nutzer, dass im Handumdrehen der Blutalkohol-Spiegel festgestellt werden kann. Doch wie funktionieren Promillerechner und wie exakt sind sie?

Wie funktionieren Promillerechner?

Ein Promillerechner (z.B. im Internet) soll Ihnen anzeigen, wie viel Promille Blutalkohol Sie beispielsweise nach zwei Bier oder einem Glas Wein haben. Dabei müssen verschiedene Parameter wie Geschlecht, Alter, Körpergröße und -gewicht sowie Alkoholgetränk und -menge eingegeben werden und schon spuckt das Gerät den vermeintlich exakten Promillewert aus.

Als Alternative zu den Programmen gibt es verschiedene Messgeräte und Alkoholtester, wie beispielsweise als Automaten oder als kompakte Variante für das Handschuhfach. Hier wird wie bei einer richtigen Alkoholkontrolle in das Gerät gepustet und die Atemalkoholkonzentration (AAK) angezeigt.

Wie genau sind Promillerechner und Alkoholtester?

Generell sollten Sie sehr skeptisch gegenüber den Ergebnissen sein – besonders was die Promillerechner betrifft, die bitte nie allzu Ernst genommen werden dürfen. Weder sagen die Promillerechner etwas über mögliche Fahrbeeinträchtigungen oder Ihr tatsächliches Reaktionsvermögen aus noch werden Faktoren wie die körperliche Befindlichkeit berücksichtigt.

Es ist nicht sehr hilfreich, wenn der Online-Rechner weniger als 0,5 Promille anzeigt und den angetrunkenen Fahrer zur Autofahrt ermutigt. Die einschlägigen Testgeräte als Alternativen zum Promillerechner sind da schon die bessere Wahl – oder? Bei zahlreichen Alkoholtestern wurde in Studien und Experimenten nachgewiesen, dass sie teilweise sehr unzuverlässig arbeiten – auch wenn die Geräte vom Prinzip denen der von der Polizei eingesetzten Alkoholtestern ähneln.

Doch mitunter kommt es zu enormen Abweichungen von mehr als 0,5 Promille. Entsprechend finden Sie auch in der Regel in der Bedienungsanleitung dieser Alkoholtester Hinweise, dass keine verbindlichen Ergebnisse festgestellt werden können. Und im Falle einer Alkoholkontrolle wird es einem angetrunkenen Autofahrer natürlich nicht weiterhelfen, wenn Sie auf die Ausfallerscheinungen des Alkoholmessgeräts verweist.

Keine Hilfe zur Bestimmung des Promillewerts

Daher der Hinweis: Promillerechner und Alkoholmessgeräte (auch Alkoholtester, Alkomat, Alkoholtestgerät) sind für die Berechnung des eigenen Promillewerts keine verlässliche Hilfe, da sie einfach zu ungenau sind, um den tatsächlichen Blutalkoholwert zu ermitteln. Daher sollten Sie sich niemals auf die Angaben verlassen, zumal Alkohol am Steuer empfindliche Strafen zur Folge hat.

MPU: Informationen zu Inhalt, Kosten und Durchfallquote

Nicht nur ein Fahrverbot droht bei Alkohol am Steuer, sondern auch eine MPU.
Nicht nur ein Fahrverbot droht bei Alkohol am Steuer, sondern auch eine MPU.

Die medizinisch-psychologische Untersuchung, kurz MPU, wird immer dann von der Führerscheinbehörde angeordnet, wenn es beim Führerscheinbesitzer zu Auffälligkeiten im Verkehr gekommen ist. Vor allem bei Alkohol am Steuer (mehr als 1,6 Promille), mehrfachen Alkoholauffälligkeiten oder auch Drogenfahrten kommt es in der Regel zu dieser Untersuchung, die auch unter der Bezeichnung „Idiotentest“ bekannt ist. Sinn und Zweck dieser Untersuchung ist eine Überprüfung, ob der Betroffene überhaupt für das Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist. Trunkenheit am Steuer ist mit über 50 Prozent der häufigste Anlass für den Test, danach folgt der Drogen- und Medikamentenmissbrauch mit rund 20 Prozent. Die MPU setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen:

  • Fragebögen
  • Leistungstests
  • medizinische Untersuchung
  • psychologisches Gespräch

Im Detail bedeutet dies:

  • Fragebögen: Durch die Fragebögen wird das folgende Gespräch mit dem Arzt und Psychologen vorbereitet und darüber hinaus haben sie den Zweck, dass dabei nichts Wichtiges und Grundsätzliches vergessen wird. In den Fragebögen sind vor allem medizinische Fragen sowie Fragen rund um den jeweiligen Vorgang bzw. der jeweiligen Angelegenheit zu beantworten. Hierfür müssen ca. 150 bis 250 Fragen durch Ankreuzen beantwortet werden. Wichtig ist zu wissen, dass alle Angaben in den Fragebögen vertraulich behandelt werden, wie übrigens alle anderen Ergebnisse der MPU auch. Sollte es bei den Fragebögen zu Unklarheiten kommen, können diese im Folgenden mit dem Arzt oder Psychologen geklärt werden.
  • Leistungstests: Mit Hilfe bestimmter Testverfahren kann der Betroffene seine Reaktionsgeschwindigkeit sowie die Konzentrations- und Wahrnehmungsfähigkeit unter Beweis stellen. Die Leistungstests orientieren sich am jeweiligen Gutachten und sind daher auch nicht immer gleich und standardisiert. Durchgeführt wird diese Untersuchung an speziell für die Verkehrspsychologie entwickelten Testgeräten, wobei Einzelplätze zur Verfügung stehen. So kann sich jeder Teilnehmer ganz auf die Aufgaben konzentrieren. Die nach wissenschaftlichen Maßstäben entwickelten Leistungstests erlauben ein hohes Maß an Vergleichbarkeit.
  • Medizinische Untersuchung: Im medizinischen Teil der Untersuchung verschafft sich der Arzt in einem Untersuchungsgespräch einen Überblick über die gesundheitliche Vorgeschichte, Medikamenteneinnahme, eventuelle Erkrankungen sowie das aktuelle Befinden des Betroffenen. Generell fällt die medizinische Untersuchung bei Alkohol und Drogen umfangreicher aus, als wenn das Punktekonto in Flensburg überzogen wurde. Wenn die Medizinisch Psychologische Untersuchung beispielsweise wegen Drogen am Steuer angeordnet wurde, werden diverse Fragen zum Umgang mit Drogen gestellt. Der Arzt erkundigt sich z. B., welche Drogen genommen werden oder wurden, wie das Konsumverhalten ausfällt oder ob Therapiemaßnahmen ergriffen wurden. Natürlich verlassen sich die Gutachter nicht ausschließlich auf die Aussagen des Betroffenen, darüber hinaus werden die Aussagen medizinisch durch das Drogenscreening (z. B. Urin- oder Haaranalysen) bzw. Blutproben überprüft. Gerade bei Drogenmissbrauch lässt sich der Konsum anhand von Urin- oder Haarproben problemlos über einen längeren Zeitraum nachweisen. Der medizinische Befund wird mit den zuvor getroffenen Angaben des Betroffenen verglichen.
  • Psychologische Untersuchung: Das persönliche Gespräch mit dem Psychologen steht im Mittelpunkt des Tests. Hier wird der Frage nachgegangen, wie einsichtig sich der Betroffene in seinem verkehrsauffälligen Verhalten zeigt, wie er zu den Ursachen des Verhaltens steht und ob er eine Lösungsstrategie entwickelt oder Konsequenzen gezogen hat, um künftig im Straßenverkehr nicht mehr auffällig zu werden. Jeder sollte sich aber im Klaren sein, dass dieses Gespräch weder die juristische Schuldfragen klären will, noch ist eine Rechtfertigung seitens des Betroffenen erwartet. Wichtig ist, dass Sie keine Geschichte erfinden und sich ganz normal geben, also keine gehobene Ausdrucksweise oder dergleichen wählen. In der psychologischen Untersuchung spielt die Glaubwürdigkeit eine sehr wichtige Rolle.

Welche MPU-Ergebnisse gibt es?

Am Ende der MPU gibt es drei mögliche Ergebnisse:

  • Positiv: Eignungszweifel zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung wurden ausgeräumt.
  • Kursempfehlung: Es wurden nicht alle Eignungszweifel ausgeräumt. Defizite lassen sich jedoch durch den Besuch / die Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar (sog. § 70 Kurse) beheben.
  • Negativ: Eignungszweifel zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung wurden nicht ausgeräumt.

Das Gutachten der MPU ist jedoch nur eine Empfehlung für die Führerscheinbehörde. Die endgültige Entscheidung über den Führerschein wird letztendlich von ihr getroffen.

MPU: Kosten und Dauer

Die Kosten belaufen sich je nach Fall auf ca. 300 bis 740 Euro und sind vom Betroffenen zu tragen. Zudem können noch Kosten für die Neubeantragung der Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle sowie 500 bis 1.400 Euro für eine mögliche Verkehrstherapie hinzu kommen. Zudem können etwaige Haar- oder Urinanalyse weitere Kosten von mehreren hundert Euro verursachen. Laut ADAC belaufen sich die durchschnittlichen Gesamtkosten für eine MPU auf 1.000 bis 2.500 Euro. Die Untersuchung findet meist beim TÜV oder der DEKRA statt und dauert in der Regel zwischen drei und vier Stunden, kann aber in Ausnahmefällen auch deutlich länger dauern.

Die Durchfallquote bei der MPU

Viele nehmen die MPU auf die leichte Schulter und gehen mit der „Das schaffe ich sowieso“-Einstellung in die Untersuchung. Doch Vorsicht: Im Schnitt rasselt ein Drittel der Prüflinge durch, was sich aber im Vergleich zur Durchfallquote von vor ein paar Jahren mit über 50 Prozent deutlich gebessert hat. Laut Experten und Fachleuten ist diese Entwicklung guter Verkehrstherapien zu verdanken.

Statistiken und Zahlen zu Verkehrsunfällen mit Alkohol und Drogen

Nicht umsonst drohen bei Alkohol am Steuer hohe Strafen, steigt nicht zuletzt die Wahrscheinlichkeit, einen Unfall zu bauen.
Nicht umsonst drohen bei Alkohol am Steuer hohe Strafen, steigt nicht zuletzt die Wahrscheinlichkeit, einen Unfall zu bauen.

Alkohol und Drogen gehören wie Rasen immer noch zu den häufigsten Ursachen für schwere Verkehrsunfälle. Zwar ist in den letzten Jahren die Anzahl der Verunglückten bei Alkoholunfällen kontinuierlich gesunken, aber immer noch sterben viel zu viele Menschen.

2019 kamen laut Statistik des Statistischen Bundesamtes (destatis) 228 Personen bei Alkoholunfällen zu Tode, während es insgesamt 17.183 verletzte Verkehrsteilnehmer (leicht und schwer verletzt) gab. Im Vergleich zum Vorjahr war die Anzahl von alkoholbedingten Unfällen mit Personenschaden nahezu gleichbleibend, während sich die Zahl der Getöteten um 6,6 Prozent reduzierte. Dennoch ist jeder dreizehnte Verkehrstote im Jahr 2019 an den Folgen eines Alkoholunfalls verstorben.

Im Jahr 2010 verstarben auf deutschen Straßen dagegen 346 Personen in durch Alkohol bedingten Verkehrsunfällen, was einen Anteil von 9,5 Prozent aller Verkehrstoten in diesem Jahr ausmachte. Anfang des Jahrtausends sah es aber noch deutlich schlimmer aus, verloren doch im Jahr 2000 1.022 Personen (13,6 Prozent aller Verkehrstoten) durch Alkoholunfälle ihr Leben.

1992 waren sogar mit über 2.100 Verunglückten mehr als doppelt so viele Tote zu beklagen. Die seit Jahrzehnten positiv anhaltende Entwicklung ist aber nicht der besseren Einsicht der Verkehrsteilnehmern geschuldet, sondern vielmehr der Tatsache, dass die Fahrzeuge beispielsweise durch elektronische Assistenzsysteme immer sicherer werden und bei vielen Autos schon serienmäßig verbaut sind. Zudem wurden in ganz Deutschland diverse Unfallschwerpunkte auf Landstraßen als auch innerorts entschärft und selbstverständlich hat auch die Absenkung der Promillegrenze von 0,8 auf 0,5 seinen Beitrag geleistet. Dennoch auf keinen Fall ein Grund, sich alkoholisiert ans Steuer zu setzen.

Es ist statistisch erwiesen, dass bei einem alkoholisierten Fahrer die Gefahr achtmal höher ist, einen Verkehrsunfall mit tödlichen Ausgang zu verursachen.

Statistik: Verunglückte unter Alkoholeinfluss der letzten Jahre

  • 1992: 2.102 Getötete; 55.030 Verletzte (Schwer- und Leichtverletzte)
  • 1995: 1.716 Getötete; 53.265 Verletzte
  • 2000: 1.022 Getötete; 35.742 Verletzte
  • 2005: 603 Getötete; 27.833 Verletzte
  • 2010: 342 Getötete; 18.874 Verletzte
  • 2015: 256 Getötete; 16.426 Verletzte
  • 2016: 225 Getötete; 16.770 Verletzte
  • 2017: 231 Getötete; 16.571 Verletzte
  • 2018: 244 Getötete; 17.229 Verletzte
  • 2019: 228 Getötete; 17.183 Verletzte

Quelle: Destatis

Junge Fahrer als größte Risikogruppe

Junge Fahrer sind nach Angaben des Statistischen Bundesamts immer noch die Risikogruppe Nummer Eins für Verkehrsunfälle mit Alkohol. So gehen ein Drittel aller Unfälle mit Personenschaden auf das Konto alkoholisierter Fahrer in der Altersgruppe der 18 bis 24 jährigen. Die alkoholbedingten Verkehrsunfälle ereignen sich auffallend häufig am Wochenende. Doch durch die Einführung der Null-Promillegrenze für Fahranfänger ist die Zahl gesunken, weswegen der DVR für alle Verkehrsteilnehmer ein striktes Alkoholverbot fordert.

Drogenunfälle steigen rasant

Während die Entwicklung bei den Verkehrsunfällen mit Personenschaden seit vielen Jahren rückläufig ist, sieht es bei den Drogen leider weniger erfreulich aus. Hat sich die Zahl im Zeitraum von 1975 bis 1990 kaum verändert (von 323 auf 341 Unfälle mit Personenschaden), ist seit 1991 eine rapide Zunahme zu erkennen. Von 1991 bis 2019 ist die Zahl der Unfälle mit Personenschaden unter dem Einfluss von Drogen / berauschender Mittel stark gestiegen und hat um rund 550 Prozent zugenommen, von 434 auf 2.386 Unfälle. Im Jahr 2019 verstarben insgesamt 52 Personen durch Drogeneinfluss bedingte Verkehrsunfälle.

Promillegrenzen im Ausland

Die Promillegrenze in Deutschland unterscheidet sich zum Teil von den Grenzen in anderen Ländern der EU.
Die Promillegrenze in Deutschland unterscheidet sich zum Teil von den Grenzen in anderen Ländern der EU.

Egal in welchem Land Sie mit dem Auto unterwegs sind, die Prämisse  muss immer „Don’t drink and drive“ heißen. Natürlich gibt es auch in ganz Europa eine Promillegrenze, die meist wie in Deutschland bei 0,5 Promille liegt. So auch in den beliebten Urlaubsländern Italien, Frankreich, Österreich und der Schweiz. Aber es gibt auch Schwankungen. So sind Sie in Großbritannien oder Malta beim Thema Alkohol beim Autofahren ein bisschen toleranter und die Obergrenze liegt nach wie vor bei 0,8 Promille. Andere europäische Länder verfolgen dagegen ein striktes Alkoholverbot. So müssen Autofahrer vor allem in einigen osteuropäischen Ländern wie Ungarn, Tschechien oder Russland völlig nüchtern sein.

Promillegrenzen in Europa

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die verschiedenen Promillegrenzen in Europa:

  • 0,0 Promille gilt in: Albanien, Rumänien, Russland, Slowakei, Tschechien, Ukraine, Ungarn, Weißrussland
  • 0,2 Promille gilt in: Norwegen, Polen, Schweden, Estland
  • 0,3 Promille gilt in: Bosnien, Serbien, Montenegro
  • 0,4 Promille gilt in: Litauen
  • 0,5 Promille gilt in: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Färöer, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Luxemburg, Mazedonien, Monaco, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweiz, Slowenien, Spanien, Türkei, Zypern
  • 0,8 Promille gilt in: Großbritannien, Malta

Trunkenheit am Steuer: Welche Strafe droht in Europa?

Gerade im Ausland ist es dringend ratsam, sich an die Promillegrenzen zu halten, denn es drohen mitunter saftige Strafen. Zwar zeigt sich Großbritannien beim Alkohol am Steuer angesichts der 0,8 Promillegrenze noch toleranter als nahezu der gesamte Rest Europas, doch dafür wird ein Verstoß richtig teuer. Wer in Großbritannien mit Trunkenheit am Steuer erwischt wird, muss laut Alkohol Bußgeldtabelle mit einer Strafe von bis zu 5.980 Euro rechnen.

In Schweden werden Bußgelder ab 40 Tagessätze angesetzt, die sich nach dem Einkommen des Fahrers richten. In Dänemark müssen Sie nach einer Trunkenheitsfahrt dagegen mit einer Strafzahlung von mindestens einem Monatseinkommen rechnen. Aber auch in Ungarn, wo striktes Alkoholverbot hinterm Steuer herrscht, werden Sie ordentlich zur Kasse gebeten und muss mit einer Geldstrafe von mindestens 970 Euro rechnen.

In den beliebten deutschen Reiseländern und Urlaubszielen wie Spanien (ab 500 Euro), Italien (ab 530 Euro), Österreich (ab 300 Euro), Portugal (ab 250 Euro), Frankreich (ab 135 Euro) oder Kroatien (ab 90 Euro) schwanken die Bußgelder mitunter deutlich, wobei die Spannweite der Geldstrafe letztendlich auch vom ermittelten Blutalkoholwert abhängt. Doch neben der Geldstrafe kommen noch weitere Unannehmlichkeiten auf alkoholisierte Autofahrer zu. Natürlich wird auch die Weiterfahrt im Regelfall untersagt und wer das Bußgeld nicht sofort begleichen kann, muss in manchen Ländern mit einer Fahrzeugsicherstellung rechnen. Wer alkoholisiert oder unter Drogeneinwirkung als Kfz-Fahrer einen Unfall – womöglich mit Verletzten – verursacht, dem droht obendrein noch eine Haftstrafe.

Promillegrenzen in USA, Australien und Kanada

Natürlich ist Trunkenheit am Steuer auch in den USA, Australien und Kanada (driving under the influence = DUI) ein ernster Delikt, der im schlimmsten Fall zu einer Haftstrafe führen kann. Doch wie sehen die Promillegrenze und der Bußgeldkatalog Alkohol in den jeweiligen Ländern aus?

  • In den USA liegt die Promillegrenze unserem Bußgeldrechner für Alkohol zufolge bei 0,8 wobei für Berufskraftfahrer (0,4 Promille) sowie für Fahrer unter 21 Jahren (0,2 Promille) schärfere Grenzwerte gelten. Bei Verstoß gibt es eine Geldstrafe, die je nach Bundesstaat variiert, zudem wird in der Regel ein Fahrverbot ausgesprochen und es kann zu einem Gefängnisaufenthalt kommen.
  • In Australien liegt die Promillegrenze bei 0,5 wobei für Fahranfänger und Berufskraftfahrer ein striktes Alkoholverbot am Steuer existiert. Mit Ausnahme von New South Wales und ACT, wo für Berufskraftfahrer 0,2 Promille erlaubt sind. Bei Verstoß gibt es eine Geldstrafe von bis zu 2.906 Euro und / oder eine Haftstrafe.
  • In Kanada liegt die Promillegrenze bei 0,8 wobei für einige Provinzen der Grenzwert bei 0,5 Promille liegt. Für Fahranfänger und Fahrer zwischen 16 und 21 Jahren gilt absolutes Alkoholverbot am Steuer (Null-Promille-Regelung). Bei Verstoß blüht Ersttätern ein Bußgeld von 440 Euro, zudem sind ein Fahrverbot und eine Haftstrafe möglich.

Ob in Deutschland oder im Ausland: Im Zweifelsfall das Auto, Motorrad oder Fahrrad immer stehen lassen und auf öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi umsteigen. Zudem ist es ratsam, dass Sie sich vor Reiseantritt sicherheitshalber über die verschiedenen Verkehrsregeln des Landes informieren.

Alkoholfahrt auf dem Fahrrad

Trunkenheit nicht am Steuer, sondern auf dem Fahrrad: Bis 1,6 Promille ist Alkohol erlaubt.
Trunkenheit nicht am Steuer, sondern auf dem Fahrrad: Bis 1,6 Promille ist Alkohol erlaubt.

Die Promillegrenze bei Radfahrten ist deutlich höher als bei Autofahrten. Doch wie viel Promille sind erlaubt? Welche Strafen drohen bei einem Verstoß? Und warum ist betrunken Fahrradfahren so gefährlich? Die Antworten gibt es im Folgenden.

Wie viel Promille sind auf dem Fahrrad erlaubt?

Radfahrer dürfen im Vergleich zu Autofahrern (Promillegrenze 0,5) bis zu einem Wert von 1,6 Promille straffrei fahren. Sollten Sie in eine Kontrolle kommen und keine Anzeichen von Ausfallerscheinungen (Fahrfehler, Unfall) aufweisen, dürfen Sie ungestraft weiterfahren.

Wie sieht das Strafmaß aus?

Wer sich mit einem Promillewert von über 1,6 auf den Sattel setzt, begeht eine Straftat. Wie der Bußgeldkatalog Alkohol vorsieht, drohen 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg sowie eine empfindliche Geldstrafe in der Höhe eines Monatsgehalts. Darüber hinaus wird auch noch eine MPU angeordnet. Wird die Medizinisch Psychologische Untersuchung nicht bestanden, können die Behörden den Autoführerschein entziehen oder ein Radfahrverbot anordnen.

Wer keinen Führerschein besitzt, dem kann verboten werden, diesen in Zukunft überhaupt zu machen. Doch auch alkoholisierten Radfahrern mit weniger als 1,6 Promille droht Ärger, wenn bei der Fahrt alkoholbedingte Fahrfehler (z. B. Schlangenlinien fahren) auftreten oder ein Unfall verursacht wird. In diesem Fall liegt ab einem Promillewert von 0,3 eine Straftat vor und der Täter kann gerichtlich angeklagt werden. Um dies zu vermeiden, sollten Sie das Fahrrad betrunken lieber schieben.

1,6 Promille: Wie viel kann bis zu diesem Grenzwert getrunken werden?

Es ist unseriös, Angaben zu machen, wie viel jemand trinken kann, bis ein bestimmter Wert erreicht ist. Schließlich müssen bei der Berechnung des Promillewertes noch viele Faktoren wie beispielsweise Gewicht, Geschlecht, Größe, Alkoholmenge oder Alkoholgewohnheiten berücksichtigt werden.

Übrigens: Um 0,1 Promille Alkohol abzubauen, benötigt der Körper eine ganze Stunde!

Radunfälle unter Alkoholeinfluss: Statistik

Nach Angaben des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs e.V. (ADFC) ereigneten sich im Jahr 2011 3.725 registrierte Unfälle mit betrunkenen Radfahrern. Damit hatten insgesamt 5 Prozent aller verunglückten Radfahrer Alkohol im Blut.

Kritik an hoher Promillegrenze für Radfahrer

Die 1,6 Promillegrenze für Radfahrer ist sehr hoch angesetzt, was verständlicherweise für viel Kritik sorgt. Befürworter argumentieren, dass mit einem Fahrrad nicht so viel Schaden angerichtet werden kann wie mit einem Auto, das bei Trunkenheit am Steuer schnell zu einer tödlichen „Waffe“ werden kann.

Es steht außer Frage, dass ein betrunkener Autofahrer für andere Verkehrsteilnehmer eine deutlich größere Gefahr darstellt als ein betrunkener Radfahrer, dafür ist beim Radfahrer die Selbstgefährdung höher. Daher wird vielerorts für eine Verschärfung der Regelung plädiert. Wer nicht gerade erheblich an Alkohol gewöhnt ist, dürfte ohnehin nicht in der Lage sein, mit 1,6 Promille auf dem Drahtesel zu fahren. Selbst das Aufschließen des Fahrradschlosses, das Aufsteigen auf den Sattel oder allein schon das Wiederfinden des Fahrrads dürfte bei diesem Promillewert sehr schwer sein.

Promillegrenze bei Radfahrern: Welche Vorschläge gibt es?

Der Vorschlag des ADFC lautet, die Promillegrenze für Radfahrer mit 1,1 Promille dem der absoluten Fahruntüchtigkeit für Autofahrer anzupassen. Seitens der Politik soll bislang noch keinen Richtwert genannt werden, doch in Zukunft könnte sich in diesem Bereich etwas tun. Eine Angleichung der Promillegrenze bei Rad- und Autofahrern hätte aber auch die Gefahr, dass sich viele angetrunkene Verkehrsteilnehmer im Zweifelsfall gleich für das Auto entscheiden. In Europa gelten für Radfahrer übrigens die unterschiedlichsten Promillegrenzen, die teilweise von 0,0 bis 0,8 Promille reichen. In Skandinavien gibt es dagegen gar keine Grenze für Alkohol auf dem Fahrrad.

Im Video zusammengefasst: So wird die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt

Video: Wann ist die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt.
In diesem Video erfahren Sie, wodurch die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt werden kann.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

Bußgeldrechner für Alkohol

Ermitteln Sie hier mit unserem Promillerechner, wie viel Promille Sie haben könnten, nachdem Sie Alkohol getrunken haben!
174 Kommentare

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  1. P1chon
    Am 11. Mai 2017 um 19:36

    Ich bin vor Ostern Nacht in eine Kontrolle gekommen und hatte 0,86 Promille Alkohol.
    Mir wurde gesagt und wie ich auch hier lesen kann, bekomme ich 1 Monat Fahrverbot und 500 Euro Strafe und zwei Punkte. Aber ich habe keinen Brief noch nicht erhalten, wie lange es dauert, um anzukommen?

    Danke!!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. Mai 2017 um 9:22

      Hallo,

      in der Regel erhalten Sie den entsprechenden Bußgeldbescheid innerhalb von drei Monaten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Rina
    Am 2. Mai 2017 um 23:19

    Hallo,

    Geht um eine mir sehr nahe stehende Person.
    2008 Führerscheinentzug wegen Trunkenheit am Steuer (1.9 Pm nach Bluttest) und unerlaubten Entfernens des “Unfallortes” (Fahrzeug rammte eine Straßenlaterne)

    Lt. Schreiben welches dann kam wurde die Fahrerlaubnis entzogen und der Führerschein eingezogen.
    Ebenfalls wurde eine Geldstrsfe a 55 Tagessätzen verhängt + Verhandlungskosten die getragen werden mussten.

    Nun stand dort “Die Verwaltungsbehörde wird angewiesen,Ihnen vor Ablauf von 13 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen”

    Nun ist das ganze schon fast 10 Jahr her.
    Was genau bedeutet dies?
    Verstehe ich richtig,das mein Bekannter nach Ablauf von 13 Monaten schon den FS hätte bei der zuständigen Behörde neu beantragen können? Und wie sieht die Regelung dort wegen MPU aus? Im Schreiben steht davon nichts,Das diese Notwendig ist…oder entscheidet das allein die Behörde?

    Mfg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Mai 2017 um 9:43

      Hallo Rina,

      das Schreiben bedeutet, dass eine Sperrfrist von 13 Monaten verhängt wurde. In dieser Zeit ist es nicht möglich, die Fahrerlaubnis wiedererteilt zu bekommen. Danach kann ein Antrag bei der zuständigen Behörde gestellt werden. Diese entscheidet dann anhand von Aktenlage und der Umstände, welche zum Entzug geführt haben, ob die Fahrerlaubnis wieder aufgehändigt werden kann oder ob es noch Auflagen gibt. In diesem Fall kann von einer MPU ausgegangen werden, da der Promillewert bei über 1,6 lag. Erst mit positiven Gutachten kann dann die Fahrerlaubnis wiedererteilt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Steffen P.
    Am 30. April 2017 um 23:43

    In den USA ist bis 5 Nanogramm erlaubt. Wir müssen genau das selbe fordern

  4. Tino
    Am 21. März 2017 um 20:41

    Hallo Alle zusammen.

    Wurde im Januar angehalten und musste einen Urintest machen. Kokain und THC waren positiv, dann Bluttest. Führerschein habe ich erstmal wieder bekommen.

    Der Konsum lag ein paar Tage zurück vom THC sowieso, aber Kokain ca 2-3 Tage. Bin nüchtern gefahren, aber das spielt ja dann immer keine Rolle.

    Nun letze Woche von der Führerscheinstelle ein Bußgeldverfahren erhalten, wo drinne stand:

    Anhörung im Bußgeldverfahren
    Ihnen wird vorgefworfen halt Datum und Uhrzeit sowie der Ort folgende Vehrkersordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG begagngen zu haben.

    Sie führten das Kraftfahrzeug unter Wirkung des berauschenden Mittels ( Benzoylecgonin 150 ng/ml )

    Beweismittel Zeugen Polizei und Gutachten.

    Als Hinweis steht noch : Wegen der vorgenannten Ordnungswirdikeit ist im Tatbestandskatalog als nebenfolge die Anordnung eines Fahrverbots vorgesehen.

    Auf der Rückseite konnte man noch seine Angaben machen Person und ob man die Tat selber begangen hat.

    Habe es ausgefüllt und nun ist meine Frage

    Was kommt auf mich zu und was kann ich machen ?

    Bin über Hilfe sehr dankbar.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. März 2017 um 10:17

      Hallo Tino,

      das klingt danach, als ob Sie noch mit einem “blauen Auge” davonkommen können. Demnach wird es vermutlich beim Bußgeld, zwei Punkten und einem Fahrverbot bleiben. Denkbar wären auch Fahrerlaubnisentzug und MPU gewesen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Mannix
    Am 19. März 2017 um 1:24

    Hi,hatte vor 4 j.Thc Vergehen- mit 1 monat, 500 euro und punkten geahndet -in einem angrenzen Landkreis.von dort auch diesen O-Wi-Beschluss erhalten.Soweit alles ok und auch genehmigt..2 tage später von meinem Stva (anderer kreis) Beschluss mit komplettem Entzug aller…(Incl.Taxischein)erhalten.incl.112 euro gebühren für den Brief. plus ne Einladung zur MpU.müsste mein lappen nicht in dem anderen Kreis liegen?zusätzlich beinhaltet das Schreiben meines Stva’s ein falsches Kennzeichen,was meinem ähnelt aber falsch ist.geht da was ? lg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. März 2017 um 10:16

      Hallo Mannix,

      ein reiner Rechtschreibfehler oder Zahlen- bzw. Buchstabendreher im Bußgeldbescheid führt häufig nicht nur Ungültigkeit. Wir dürfen Ihnen keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Sie sollten sich in Ihrem speziellen Fall an einem Anwalt für Verkehrsrecht wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Gustav
    Am 1. März 2017 um 18:13

    Hallo, ich wurde vor einer Woche kontrolliert und getestet. der test war Positiv auf THC. Ich habe vor der Kontrollen ca. 2-3 Stunden vorher geraucht. der wert wird sicher bei 3-4 ng sein. ich bin vorher noch nie aufgefallen sei es in der Probezeit oder danach. das war das erste mal. was erwartet mich außer 500 € strafe??

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. März 2017 um 10:12

      Hallo Gustav,

      das kommt auf die Behörden an. Es könnte auch ein Führerscheinentzug folgen. Dann wäre eine MPU denkbar. Kommt es nicht dazu sind es 500 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. michaela
    Am 21. Februar 2017 um 9:56

    hallo, bei mir wurde eine Hausdurchsuchung wegen anabolika gemacht, dann wurde ich beim amtsarzt vorgeführt und auf doping getestet (Steroide) waren positiv, muss ich nun mit dem entzug der fahrerlaubnis rechnen? wie gesagt Steroide, keine drogen oder alkohol!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Februar 2017 um 12:56

      Hallo Michaela,

      eigentlich nicht. Mit Doping-Mitteln verstoßen Sie zwar gegen das Arzneimittelgesetz, aber nicht gegen das Betäubungsmittelgesetz wie das beispielsweise bei THC gegeben ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Damir
    Am 12. Februar 2017 um 19:34

    Hallo , mir wurde am 30.oktober 2016 der Führerschein bei eine verkeskontrolle entzogen mit 1.17 promille , das ist jetz schon ca 4 monate her und ich hab immer noch kein bescheid bekommen wie lange ich letz endlich denn Führerschein abgeben muss. Mein Anwalt hat der Staatsanwaltschaft auch zugestimmt das ich mit der strafe einverstanden bin. Vor ca 6 wochen und immer noch kein brief da wie lange ich denn Führerschein abgeben muss wie lange dauert das in der regel kann doch nicht sein das ich 4 monate auf die antwort warten muss. Lg damir

  9. Bernhard
    Am 22. Januar 2017 um 20:33

    Bin gestern Nacht in eine Kontrolle gekommen und hatte 0,86 Promille Alkohol. Mir wurde gesagt und wie ich auch hier lesen kann, bekomme ich 1 Monat Fahrverbot und 500 Euro Strafe und zwei Punkte. Und damit kann ich auch leben ich habe ja einen Fehler gemacht. Und mit sagte der Polizeibeamte, dass ich dann den Bußgeldbescheid bekomme und dann könne ich mir binnen 4 Monaten aussuchen wann ich den Führerschein für einen Monat abgebe. Ich habe das erste mal den Führerschein weg und nun meine Frage wie gut stehen die Chancen den Führerscheinentzug auf November zu verlegen? Gibt es da wenn man beruflich auf den Führerschein angewiesen ist (bin Berufskraftfahrer) auch Ausnahmeregelungen? Gruß Bernahrd

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Januar 2017 um 11:07

      Hallo Bernhard,

      ist dies Ihr erstes Vergehen dieser Art, stehen die Chancen nicht schlecht, dass Sie Ihren Wunschzeitraum gestattet bekommen. Eine Garantie dafür gibt es jedoch nicht. Explizite Ausnahmeregelungen gibt es nicht, die Umstände können sich jedoch günstig auf Ihre Verhandlungsposition auswirken. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie diesbezüglich eingängig beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. chris
    Am 10. Januar 2017 um 17:54

    hallo

    ich wurde bei einer verkehrskontrolle rausgewunken und gefragt ob ich bereit wäre ein alkohol und drogentest mit zu machen. Dem Alkoholtest stimmte ich zu, dem Drogentest aber nicht. Daraufhin meinte der Polizist : ” Wir können auch gleich ins K.haus fahren zum Blut abnehmen ”
    Meine Frage :
    Nach dem ich den Alkoholtest bestanden habe mit 0,0 P. ,,, musste ich sofort den Drogenscreen machen per Urinprobe. Ist das erlaubt zwei Tests unmittelbar hinter einander ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Januar 2017 um 10:25

      Hallo Chris,

      den Test bei den Polizeibeamten dürfen Sie ablehnen. Einen Test im Krankenhaus können Sie aber in der Regel nicht umgehen. Haben die Beamten einen Anfangsverdacht, können durchaus beide Tests (Alkohol und Drogen) durchgeführt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • chris
        Am 12. Januar 2017 um 19:32

        da ich vorher noch nie mit sowas auffällig wurde in der vergangenheit, hoffe ich doch mit einer geldstrafe und 4 wochen fahrverbot. Macht das beim Bluttest und strafe ein unterschied wenn ich die letzten wochen fast täglich etwas konsumiert habe ?

        • bussgeldkatalog.org
          Am 16. Januar 2017 um 12:47

          Hallo chris,
          im Betäubungsmittelgesetz sind drei verschiedene Begrifflichkeiten in puncto Menge definiert: Geringe Menge, Normale Menge und Nicht geringe Menge. Anhand dieser Angaben werden in der Regel die Schwere des Verstoßes und daher auch die Strafe bemessen. Haben Sie fast täglich Drogen konsumiert, spricht dies normalerweise auch für eine größere Menge bzw. Strafe.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Jürgen
    Am 27. Dezember 2016 um 21:36

    Hallo!

    Ich habe eine Aufforderung zur MPU erhalten. Ich habe meine Prüfstelle angegeben und die Unterlagen liegen wohl auch der Stelle schon vor.
    Allerdings ziehe ich jetzt in einen anderen Landkreis (noch vor dem MPU Termin).
    Muss ich den Antrag nun zurück ziehen oder erteilt mir auch dir Behörde des alten Landkreises die Fahrerlaubnis?

    Vielen Dank!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. Dezember 2016 um 9:58

      Hallo Jürgen,

      grundsätzlich haben Sie das Procedere bereits mit Antragsstellung angestoßen, weshalb es eigentlich möglich sein sollte, die MPU und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis im alten Landkreis zu realisieren. Am besten sprechen Sie aber nochmal mit der Behörde, wie Sie sich genau verhalten sollten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Peter
    Am 18. Dezember 2016 um 3:28

    Hallo liebes Bußgeldkatalog-Team,

    ich habe mal eine grundsätzliche Frage. Ich dachte bis dato immer, dass wenn man gegen die 1,09 Promille Grenze verstößt, dass man dann immer eine MPU ablegen muss. Ich entnehme hier aber Ihren Kommentaren, dass das im Ermessen der Behörden liegt. Ist es also vorstellbar, dass man mit beispielsweise 1,23 Promille erwischt wird, aber keine MPU ablegen muss? Irgendwie unvorstellbar. Und wie lange ist dann der Führerschein weg? Ich höre immer ab 1,09 Promille mind. ein Jahr. Liegt die genaue Zeit auch im Ermessen der Behörden?

    Danke und schöne Weihnachten.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Dezember 2016 um 9:56

      Hallo Peter,

      in der Regel liegt die Anordnung einer MPU tatsächlich im Ermessen der zuständigen Behörde. Sie kann durchaus eine MPU verlangen, wenn der Wert nur knapp über 0,5 Promille liegt. Sind Fahrer bereits vorher wegen Alkohols hinter Steuer aufgefallen oder besteht der Verdacht einer Alkoholkrankheit, kann dies der Fall sein. Allerdings ist dies eine Einzelfallentscheidung.

      Der Bereich 0,5 bis 1,09 Promille wird als Ordnungswidrigkeit behandelt, Werte darüber sind in der Regel Straftaten, die anders geahndet werden. Ab einem Wert von 1,6 Promille wird üblicherweise eine MPU angeordnet.

      Auch wie lange der Führerschein abgegeben werden muss, hängt in der Regel von der Schwere des Verstoßes ab und ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat handelt. Bei einer Straftat liegt der Führerscheinentzug bei mindestens sechs Monaten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Gerald A.
    Am 9. Dezember 2016 um 11:59

    Beim Alkohol-Ersttäter ist die MPU erst ab 1,6 Promille vorgesehen, beim z.B. THC-Konsumenten bereits ab einem Nanogramm pro Milliliter am Steuer. Dies erscheint zwar auf den ersten Blick ungerecht, dies muss man aber wissen, wenn man kifft, Gerald A..

  14. justus
    Am 29. November 2016 um 3:50

    Hallo,

    ich habe meinen Antrag auf Neuerteilung bei der Führerscheinstelle vor 9 Wochen abgegeben. Ich muss definitiv eine MPU machen. Wie lange muss ich denn wohl noch warten bis die Aufforderung kommt? Und wie lange wird es wohl dauern zwischen erhalt dieses Schreibens und dem Tag der MPU?

    Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. Dezember 2016 um 11:08

      Hallo Justus,

      am besten erfragen Sie dies bei der Behörde selbst. Diese wird sicher selbst einschätzen können, wie lange die Sachbearbeitung Ihres Falles andauern wird.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Julius
    Am 26. November 2016 um 2:56

    Hallo,
    ich habe den Führerschein auf Probe und wurde auf einer offentlichen Party mit 3 Joints(ca 1,5g) erwischt.Sie haben weder ein Drogentest noch was anderes gemacht(dies ist nun kanpp 4 Monate her).Ich habe natürlich seitdem nichts mehr geraucht und will es auch nicht mehr, da mir der Führerschein wichtig ist.
    Ich habe bis jetzt nur eine Vorladung bekommen aber mein Anwalt meinte dass ich da nicht hingehen muss.
    Was muss ich erwarten?
    MPU oder Drogentest(s)?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. November 2016 um 12:33

      Hallo Julius,
      wir würden Ihnen empfehlen, mit Ihrem Anwalt zu besprechen, was zukünftig auf Sie zukommen kann, da er mit Ihrem persönlichen Fall und den individuellen Umständen besser vertraut ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. xxxlxxx
    Am 18. September 2016 um 15:30

    Servus,

    Ich bin letztes Jahr im März in eine Polizeikontrolle gekommen. Ich habe zu dem Zeitpunkt Canabis einstecken. Darauf wurde ich mitgenommen zur Polizeistation.
    Pisstest positiv ==> Bluttest mit sehr sehr geringen Konzentrationen (Ich rauchte wirklich nur sehr selten) 1,0 ng/l aktives THC im Blut und 2,0 ng/l Thccarbonsäure(Es wird gelegentlicher Konsum vorgeworfen). Nun sind 1 1/2 Jahre vergangen und jetzt muss ich ein ärztliches Gutachten machen lassen. Ich rauche schon lange nichtmehr und daher wird der Test negativ ausfallen. Aber ich fühle mich diskriminiert und würde gerne verweigern die 500€ (für das Drogenscreening etc.) zu zahlen. Gab es solche Fälle bereits? Bzw. kann man sich die 500€, was für mich eine enorm hohe Summe ist, zurückverlangen bei Negativausfallen des Tests?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. September 2016 um 8:48

      Hallo xxxlxxx,

      da wir keine Rechtsberatung anbieten können, bitten wir Sie sich in diesem Fall an einen Rechtsanwalt zu wenden. Dieser kann Sie bezüglich des weiteren Vorgehens beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Dr.Trax
    Am 19. August 2016 um 17:52

    Hallo zusammen
    ich habe folgende frage und zwar wurde ich mit 1,4 Promille und mit Cannabis im Blut angehalten, habe Post bekommen in der stand 9 Monate Fahrverbot und 1200€ Strafe, bin das erste mal überhaupt im Straßenverkehr aufgefallen. Fahre seit 8 jahren.

    Jetzt zu meiner frage bekomm ich noch ein schreiben bezüglich MPU?
    Habe mir Anwalt genommen der Einspruch gegen die 9 Monate und 1200€ einlegen will. Am 18.10.16 ist Gerichts Termin.

    P.s Höchstwahrscheinlich wird dauerhafter Konsum von Cannabis nachgewiesen weil es so ist. Besteht dennoch die Chance keine MPU machen zu müssen? Weil erste mal aufgefallen und hab auch direkt Einsicht gezeigt.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. August 2016 um 10:12

      Hallo Dr. Trax,

      eine Anordnung der MPU ist in diesem Fall sehr wahrscheinlich, da Sie gleich mit mehreren berauschenden Substanzen im Blut erwischt wurden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Dr.Trax
        Am 22. August 2016 um 20:50

        auch wenn das verfahren wegen Cannabis eingestellt wurde? Hab da auch Post zu bekommen wo es drin hieß das, dass fahren unter Alkohol Einfluss schwerwiegender ist, und die zu erwartende strafe höher wäre als beim verfahren wegen Cannabis Konsum, dennoch MPU? Weil 1,4 Promille und erst Täter sollte normal nicht zur MPU führen, es wurde niemand in den 50m fahrt geschädigt.

        • bussgeldkatalog.org
          Am 25. August 2016 um 8:51

          Hallo Dr. Trax,

          ab 1,6 Promille wird in der Regel die MPU angeordnet. Die Führerscheinstellen können jedoch eine MPU auch schon bei niedrigeren Promillewerten anordnen. Besteht seitens der Behörde beispielsweise die Annahme, dass der durch die Trunkenheitsfahrt auffällig gewordene Verkehrsteilnehmer ein Alkoholproblem hat, kann es auch bei einer niedrigeren Blutalkoholkonzentration zur Anordnung der MPU kommen. Hier ist stets der Einzelfall entscheidend.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Maik R.
    Am 6. April 2016 um 14:44

    Hallo ich wurde vor 3 wochen angehalten mit 1,29 atemalkohol danach war ich noch zum blut abnehmen wurde auch gleich der fs entzogen womit muss ich rechnen da es auch das erste mal gewesen ist. bekomme ich den FS wieder. wann bekommt man bescheid. MFG Maik

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. April 2016 um 9:30

      Hallo Maik,

      der Bescheid sollte innerhalb von 3 Monaten bei Ihnen eintreffen. Ein Alkoholgehalt von über 1,09 Promille beim Autofahren gilt als Straftat, Sie müssen also mit einer Freiheits- oder Geldstrafe rechnen. Zudem wird eine Sperrfrist verhängt, innerhalb welche Sie den Führerschein nicht neu beantragen können. Eine Anordnung zur MPU ist ebenfalls wahrscheinlich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Maik R.
        Am 7. April 2016 um 12:57

        Das heisst ich muss dann mein führerschein neu machen oder bekomme ich den nach der sperrfrist wieder.

        • bussgeldkatalog.org
          Am 11. April 2016 um 8:24

          Hallo Maik,
          nach Ablauf der Sperrfrist können Sie Ihren Führerschein neu beantragen. Wenn Sie alle Auflagen erfüllen (z. B. Teilnahme an einer MPU), dann wird er Ihnen erneut ausgestellt. Sie müssen die Prüfung nicht noch einmal ablegen.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Ich hasse mein leben
    Am 23. Februar 2016 um 21:01

    Hallo,
    Wurde gestern angehalten und positiv auf thc im blut getestet, sie haben ca 3g cannabis und ca 12 pollnische böller im auto nach durchsuchung gefunden ,wurde das erstemal angehalten bzw das erste mal mit sowas in verbindung gebracht,was kommt auf mich zu ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. Februar 2016 um 10:59

      Hallo,

      da wir keine Rechtsberatung geben können, kontaktieren Sie hierzu bitte einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Andy
    Am 21. Februar 2016 um 8:53

    Ich werde mit €630 bei 0,6 pm zur Kasse gebeten. Überall lese ich aber von €500
    Wie kann das sein? Verstecken sich in d. geforderten Bußgeld evtl. noch Gebühren?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Februar 2016 um 10:51

      Hallo Andy,

      Gebühren für den Bearbeitungsaufwand und Verwaltung kommen in der Regel mit hinzu und werden ihnen entweder im Bußgeldbescheid oder von den Behörden detailliert aufgeschlüsselt. Im Notfall auch auf Nachfrage.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Dummbatz
    Am 18. Februar 2016 um 17:29

    Hallo,
    Ich bin vor 2 Tagen mit 1.4 promille angehalten worden und musste pusten, bluttest machen etc.
    Vor ca. 8 Jahren müsste ich den Lappen schon einmal für einen Monat abgeben wegen überschreiten der promillegrenze.

    Den Führerschein haben die Beamten einbehalten.
    Mich interessiert jetzt mit welchen Konsequenzen ich jetzt rechnen muss.
    Bekomme ich den Schein wieder?
    In welcher Region wird sich das Bußgeld ca. bewegen?
    Ist eine MPU wahrscheinlich?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Februar 2016 um 11:27

      Hallo Dummbatz,

      mit 1,4 Promille sind Sie im Bereich der Straftat. Es wird zur Verhandlung kommen und eine entsprechende Geldbuße vom Richter festgelegt. Wie hoch diese ausfällt, lässt sich im Vorfeld nicht sagen. Eine Entziehung der Fahrerlaubnis ist sehr wahrscheinlich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Martin
    Am 13. Februar 2016 um 11:24

    Hallo,
    ich habe vor 18 Jahren meinen Führerschein für 1 Monat wegen Alkohol abgeben müssen. Gestern wurde ich mit 0,8pm angehalten. Zählt das jetzt als Widerholungstat? Muss ich eventuell mit einer MPU rechnen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. Februar 2016 um 11:44

      Hallo Martin,

      beim zweiten Mal wird ein höheres Bußgeld von bis zu 1000 Euro fällig. 2 Punkte in Flensburg und sehr wahrscheinlich müssen Sie Ihren Führerschein für bis zu 3 Monate abgeben. MPU könnte auch angeordnet werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. cindy
    Am 9. Februar 2016 um 21:29

    Mein freund wurde 2014 angehalten und wurde erstmalig positiv auf thc getestet. nach dem bluttest wurden 1,6ng thc nachgewiesen. nun haben wir allerdings nicht nur 500 euro strafe, 2pkt. und 1 monat fahrverbot bekommen, sondern zusätzlich eine mpu. ist das rechtens? die mpu wurde angetreten, drogentests waren alle negativ und trotzdem wurde der führerschein nun ganz entzogen.. kann denn das sein?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. Februar 2016 um 12:24

      Hallo Cindy,
      bei Drogen am Steuer wird in den meisten Fällen neben den im Bußgeldkatalog aufgeführten Strafen fast immer eine MPU angeordnet. Ob der Führerschein entzogen wird, hängt davon ab, wie lange der Konsum zurückliegt und welche Menge konsumiert wurde. Nach einer erfolgreich absolvierten MPU und ggf. Abstinenznachweisen kann der Führerschein jedoch in der Regel neu beantragt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Dajean
    Am 7. Februar 2016 um 15:13

    Guten tag mein freund wurde thc im Blut festgestellt in der Probe Zeit er musste 1 Monat Lappen abgeben und Bußgeld bezahlen . Kanne es sein das er jetzt noch mpu machen muss oder nur einmal denn test ?????

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Februar 2016 um 10:54

      Hallo Dajean,

      bei Drogen am Steuer wird in der Regel eine MPU verordnet. Dies hängt jedoch davon ab, was Ihnen bisher im schreiben mitgeteilt und angeordnet wurde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Toni
    Am 8. November 2015 um 18:17

    Hallo erstmal

    Team der redaktion, wahrscheinlich werden sie glauben das ich nicht lesen kann aber ich muss ihnen diese frage stellen weil einfach soviel darüber Kursiert.

    Die frage: Was kommt auf mein bruder zu

    …der bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten und getestet wurde(positiv), zudem ist mein Bruder erstäter und in der Probezeit und hat zwar thc konsum aber lediglich geringe Mengen. Auserdem ist es sein allgemein erstes Vergehn.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. November 2015 um 10:20

      Hallo Toni,

      Ihrem Bruder drohen ein Bußgeld von 500 Euro, 2 Punkte in Flensburg, die Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre sowie die Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar. Im Einzelfall kann unter Umständen auch eine MPU angeordnet werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Nicole W.
    Am 19. Oktober 2015 um 20:45

    Hallo,
    ich habe einen guten Freund, der letzte Woche einen Verkehsunfall mit 1,66 Promille innerorts hatte, es entstand Sachschaden. Er ist noch in der Probezeit mit welchen Konsequenzen muß er nun rechnen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 26. Oktober 2015 um 10:43

      Hallo Nicole,

      er hat eine Straftat begangen, weshalb ein Strafverfahren eingeleitet wird. Das Urteil fällt dann individuell aus: von einer Geldstrafe, Freiheitsstrafe bis hin zum Führerscheinentzug.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Ich eben
    Am 14. Oktober 2015 um 2:19

    Hallo, wurde vor knapp 3 Jahren mit 0.9 Promille erwischt. (500 euro, 4 Punkte und 1 Monat FV..)
    Nun wollte ich mal fragen, wann diese Punkte ( auf 2 herab gerechnet ) wieder gelöscht werden ? Also welche Tilgungsfrist hier gilt.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Oktober 2015 um 9:34

      Hallo,

      die Verjährung der Punkte erfolgt nach zehn Jahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. bedrock
    Am 13. Oktober 2015 um 11:05

    Hallo Bussgeldkatalogteam.

    Wurde vor 3,5 jahren bei der durchfahrt in Deutschland mit geringer menge
    (3g Marihuana) erwischt.Hab 2500 euro strafe bekommen.
    Frage ist wann dies verjährt.?
    Danke im vorraus für eine Antwort

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Oktober 2015 um 10:52

      Hallo,

      die Verjährung tritt nach frühestens sechs Monaten und spätestens drei Jahren ein. Es gibt jedoch Maßnahmen, die die Verjährung unterbrechen und von vorn beginnen lassen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Bärbel
    Am 28. September 2015 um 19:55

    Liebes Bussgeldkatalogsteam,

    Ich habe leider eine große Dummheit begangen und bin vorigen Freitag mit knapp 0,6 Promille am Steuer erwischt worden. Ich bin vor 12 Jahren im Urlaub schon einmal mit ungefähr der gleichen Überschreitung der Promillegrenze erwischt worden. Jetzt meine Frage: Verjährt so etwas nach einer gewissen Anzahl von Jahren oder muss ich mit einer Bestrafung wie im Bußgeldkatalog nach 2 maliger Überschreitung der Promillegrenze rechnen???
    Vielen Dank für eine Antwort und
    mit freundlichen Grüßen
    Bärbel

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Oktober 2015 um 10:29

      Hallo Bärbel,

      in der Regel wird diese Tat nach 10 Jahren aus Ihrer Akte gelöscht, sodass die Führerscheinstelle Sie nicht mehr wegen dieses Delikts bestrafen kann.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Bärbel
        Am 5. Oktober 2015 um 19:45

        Liebes Bußgeldkatalogteam,

        Erstmal vielen Dank für die Antwort;-))

        Das wäre ja wirklich toll-habt ihr den Stein plumpsen gehört, der mir grade vom Herzen gefallen ist? 1 Monat Fahrverbot lässt sich ja irgendwie überbrücken- aber 3 Monate wären da schon schwieriger zu handeln ……..Dann hoffe ich mal das Beste;-))

        DAAANKE
        Bärbel

  30. Schlacky
    Am 28. September 2015 um 10:06

    Bin am 13.August nach einen Unfall im stehenden Verkehr an einer Ampel mit
    0,66 Promille getestet worden. Habe bei dem Fahrbahnwechsel, linke Abbiege-
    spur das Auto leicht berührt.Ich bin 75 Jahre alt und habe vor über 30 Jahren
    ein Alkohohldelikt. Mit was für eine Strafe muß ich rechnen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. September 2015 um 10:56

      Hallo Schlacky,

      eine Gefährdung des Verkehrs unter Alkohol stellt eine Straftat dar. Ihnen drohen drei Punkte in Flensburg, der Entzug der Fahrerlaubnis sowie eine Freiheits- oder Geldstrafe.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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