Menü

Drogen und Alkohol am Steuer

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 24 Minuten

Alkohol Bußgeldkatalog

Beschrei­bungBuß­geldPunk­teFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
Verstoß gegen die 0,5 Promille­grenze
... beim 1. Mal500 €21 Monat1 MHier prüfen **
... beim 2. Mal1000 €23 Monate3 MHier prüfen **
... beim 3. Mal1500 €23 Monate3 MHier prüfen **
Gefähr­dung des Verkehrs unter Alkohol­einfluss (bereits ab 0,3 Promille)3Ent­ziehung des Führer­scheins, Freiheits­strafe oder Geld­strafeHier prüfen **
Alkohol­gehalt im Blut ab 1,1 Promille3Ent­ziehung des Führer­scheins, Freiheits­strafe oder Geld­strafeHier prüfen **

Drogen Bußgeldkatalog

Beschrei­bungBuß­geldPunk­teFahrverbotFVerbot
Vers­toß gegen das Drogen­gesetz im Straßen­verkehr
... beim 1. Mal500 €21 Monat1 M
... beim 2. Mal1000 €23 Monate3 M
... beim 3. Mal1500 €23 Monate3 M
Gefähr­dung des Ver­kehrs unter Drogen­ein­fluss3Entziehung der Fahrerlaub­nis, Freiheits­strafe oder Geldstrafe

Unter Alkoholeinfluss Auto fahren: Was meinen Sie?

Das Strafmaß für Alkohol am Steuer finde ich:

Alkohol und Drogen am Steuer: Eine Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer

Alkohol am Steuer beeinträchtigt die Verkehrssicherheit.
Alkohol am Steuer beeinträchtigt die Verkehrssicherheit.

Alkohol am Steuer ist kein Kavaliersdelikt. Wer alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss mit dem Auto fährt, stellt ein Risiko für die allgemeine Verkehrssicherheit dar und setzt das Leben anderer Verkehrsteilnehmer aufs Spiel.

Außerdem muss der Betroffenen mit schwerwiegenden Konsequenzen rechnen: Laut Bußgeldkatalog für Alkohol/Drogen drohen unter anderem Fahrverbot, Führerscheinentzug, hohe Geld- oder auch eine Gefängnisstrafe.

Was Autofahrern bei Alkohol am Steuer/Drogen am Steuer im Detail blüht und wie sich Alkoholgenuss und Drogenkonsum auf die Fahrtauglichkeit auswirken, erläutert unser Ratgeber.

FAQ: Alkohol und Drogen am Steuer

Welche Promillegrenze gilt in Deutschland?

In Deutschland gilt eine Promillegrenze von 0,5. Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren dürfen keinen Alkohol zu sich nehmen, bevor Sie sich hinters Steuer setzen.

Welche Sanktionen drohen, wenn ich mit Drogen oder Alkohol am Steuer erwischt werde?

Werden Sie mit Alkohol oder Drogen am Steuer erwischt, müssen Sie mindestens mit einem Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Punkten und einem Fahrverbot von einem Monat rechnen. Welche Sanktionen Wiederholungstätern drohen, zeigen unsere Tabellen.

Ist Alkohol in der Probezeit ein A-Verstoß?

Ja. Es handelt sich dabei um eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit. Welche Konsequenzen das nach sich zieht, erfahren Sie in unserem Ratgeber zur Alkohol in der Probezeit.

Keine Lust zum Lesen? Alkohol am Steuer im Video erklärt

Video: Alkohol am Steuer
Video: Was droht, wenn Sie alkoholisiert Auto fahren?

Bußgeldkatalog Alkohol: Das müssen Sie wissen

Nicht nur aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse über den negativen Einfluss von Alkohol auf die Fahrtüchtigkeit sieht das Verkehrsrecht harte Sanktionen bei Alkohol im Straßenverkehr vor. Bei Verstößen müssen Fahrer mit einem Bußgeld und Punkten im Punkteregister in Flensburg sowie unter Umständen mit Führerscheinentzug oder gar einem Strafverfahren rechnen.

Darüber hinaus können die Führerscheinbehörden bei Alkohol am Steuer bzw. Drogen am Steuer eine Nachschulung bzw. ein Aufbauseminar oder eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) fordern. Beim Thema Alkohol am Steuer gibt es verschiedene Promillegrenzen:

  • Bei bis zu 0,5 Promille ist das Autofahren grundsätzlich straffrei.
  • Bei einer Blutalkoholkonzentration zwischen 0,3 bis 1,09 Promille gelten Fahrer als relativ fahruntüchtig, wenn sich alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigen.
  • Ab einer Blutalkoholkonzentration von mehr als 1,1 Promille wird die absolute Fahruntüchtigkeit angenommen, auch wenn kein Fahrfehler oder andere Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen.

Die Konsequenzen bei Verstößen gegen die Promillegrenze zeigt Ihnen auch unsere Infografik:

Promillegrenzen in Deutschland im Überblick.
Promillegrenzen in Deutschland im Überblick.
Fahren unter Alkoholeinfluss? Kein gute Idee!
Fahren unter Alkoholeinfluss? Kein gute Idee!

Trunkenheit im Verkehr: Das sind die aktuellen Promillegrenzen

Noch bis 2001 gab es in Deutschland die 0,8-Promille-Grenze, die aber durch eine Änderung der Bußgeld-Katalogverordnung abgeschafft und durch die 0,5-Promille-Grenze ersetzt wurde.

Der aktuelle Grenzwert ist aber keineswegs ein Freifahrtschein dafür, dass Sie sich bis an diesen Wert „herantrinken” dürfen. Denn begeht ein Autofahrer schon bei einer niedrigen Alkoholkonzentration im Blut einen Fahrfehler, können bereits ab 0,3 Promille Strafen drohen.

0,3 bis 0,49 Promille

Liegen keine Anzeichen auf Fahruntüchtigkeit vor, haben Sie erst einmal nichts zu befürchten. Wer jedoch einen Fahrfehler begeht, durch Ausfallerscheinungen (Orientierungslosigkeit, verminderte Reaktionsfähigkeit usw.) heraussticht oder an einem Unfall beteiligt ist, macht sich auch mit wenig Promille im Blut strafbar.

An dieser Stelle sei mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass 0,3 Promille sehr schnell erreicht sein können: abhängig von der körperlichen Konstitution beispielsweise schon nach zwei Gläsern Wein oder Bier.

Vielen Autofahrern ist gar nicht bewusst, dass sie sich schon bei einem geringen Blutalkoholwert von unter 0,5 Promille wegen Trunkenheit im Verkehr bzw. Alkohol am Steuer strafbar machen können und sich zu verantworten haben. Dem Täter drohen unter Umständen Punkte in Flensburg, der Entzug der Fahrerlaubnis, eine Geldstrafe – oder sogar eine Freiheitsstrafe.

0,5 bis 1,09 Promille

Wer mit einem Promillewert zwischen 0,5 und 1,09 erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 24a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Dabei spielt es keine Rolle, ob sich der alkoholisierte Fahrer einen alkoholtypischen Fahrfehler geleistet hat oder in einem Unfall verwickelt ist. In jedem Fall müssen Sie mit einem Bußgeld von mindestens 500 Euro rechnen. Dazu kommen Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot.

Diese Konsequenzen drohen bei Alkohol am Steuer

Wer mit Alkohol im Straßenverkehr erwischt wird, muss mit einem hohen Bußgeld rechnen.
Wer mit Alkohol im Straßenverkehr erwischt wird, muss mit einem hohen Bußgeld rechnen.

Was dem Betroffenen nach der Alkoholfahrt tatsächlich blüht, ist unter anderem davon abhängig, ob er ein Wiederholungstäter ist oder nicht.

Bei einem Erstverstoß beträgt das Bußgeld 500 Euro, hinzu kommen ein Monat Fahrverbot sowie zwei Punkte in Flensburg.

Wurde derjenige in der Vergangenheit schon mindestens einmal während einer Alkoholfahrt erwischt, so erhöht sich das Bußgeld auf 1.000 Euro bzw. 1.500 Euro; dazu kommen zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot. Im Einzelfall kann auch eine MPU von der Führerscheinbehörde angeordnet werden, wenn Sie nach dem Konsum von Alkohol am Steuer erwischt werden.

Absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,1 Promille

Ab einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille gilt jeder Kraftfahrer als absolut fahruntüchtig, unabhängig davon, ob ein Fahrfehler begangen wird oder sonstige Ausfallerscheinungen auftreten. Bei solch einer Blutalkoholkonzentration besteht die Gefahr, dass es zu einem Personen- oder Sachschaden kommt. Zugleich kann der alkoholisierte Fahrer keinen Gegenbeweis zur Fahruntüchtigkeit erbringen. Wer mit 1,1 Promille oder mehr ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führt, macht sich zweifelsohne strafbar!

Wie sieht das Strafmaß aus?

Dem Täter droht – sofern er in mit Alkohol am Steuer erwischt wird – Folgendes:

  • eine empfindliche Geld- oder sogar eine Freiheitsstrafe
  • mindestens 6 Monate Führerscheinentzug (Länge der Sperrfrist liegt im Ermessen des Gerichts und ist abhängig vom Blutalkoholwert)
  • 3 Punkte in Flensburg
Wer mit 1,6 Promille Alkohol oder mehr am Steuer sitzt, muss nicht nur mit den genannten strafrechtlichen Sanktionen rechnen, sondern für den ist auch eine MPU zwingend erforderlich, um die Fahrerlaubnis wiederzuerlangen. In manchen Fällen geht die MPU auch mit einem Alkoholabstinenznachweis einher. Das ist übrigens auch für Fahrradfahrer von Bedeutung, denn ab 1,6 Promille gelten auch Fahrradfahrer als absolut fahruntüchtig.

Besonderheit: Die Null-Promille-Grenze

Alkohol am Steuer ist unter 21 absolut tabu.
Alkohol am Steuer ist unter 21 absolut tabu.

Für Fahranfänger in der Probezeit sowie für Führerscheininhaber unter 21 Jahren gilt seit dem 1. August 2007 die Null-Promille-Regelung, also ein absolutes Verbot von Alkohol am Steuer. Ordnungswidrig nach § 24c StVG handelt, wer unter Alkoholeinfluss die Fahrt antritt oder während des Führens eines Kraftfahrzeugs alkoholische Getränke zu sich nimmt. Der Betroffene erhält ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro und einen Eintrag in die Flensburger Verkehrssünderkartei.

Der Täter muss zudem eine kostenpflichtige Nachschulung (das sogenannte Aufbauseminar) machen; obendrein verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre. Darüber hinaus gelten auch die Vorschriften nach §24a StVG!

Abschließend soll noch einmal betont werden, dass diese nicht nur während der Probezeit gilt, sondern auch für Autofahrer, die das 21. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Wird die Fahrerlaubnis beispielsweise mit 17 Jahren erworben und ist nach zwei Jahren die Probezeit abgelaufen, darf sich derjenige trotzdem nicht mit Alkohol hinters Steuer setzen.

Grundlegende Informationen zum Bußgeldkatalog für Drogen

Genau wie Autofahren unter Alkohol-Einfluss ist auch das Fahren unter Drogeneinfluss nicht erlaubt und wird bestraft. Bei Drogen am Steuer gibt es aber – anders als bei Alkohol – keine festgelegten Grenzwerte.

Zu den am häufigsten konsumierten Rauschmitteln gehören u. a. Cannabis, Heroin, Kokain, Amphetamine und Ecstasy.

Wer mit Drogen am Steuer erwischt wird bzw. unter Drogeneinfluss gefahren ist, muss mit folgenden Konsequenzen rechnen:

  • Beim ersten Vergehen: 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • Beim zweiten Vergehen: 1.000 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
  • Beim dritten Vergehen: 1.500 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Zudem wird auch fast immer eine MPU angeordnet. Wenn beim Autofahrer Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen oder es unter Drogeneinfluss zu einem Verkehrsunfall kommt, muss der Fahrer mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Dann drohen neben Punkten zudem der Führerscheinentzug und gegebenenfalls sogar eine Freiheitsstrafe.

Vorsicht bei chronischem Drogenkonsum

Wird ein chronischer Drogenkonsum durch ein ärztliches Gutachten attestiert, bestehen generell erhebliche Zweifel an der Fahreignung und die Fahrerlaubnis kann präventiv entzogen werden. Werden Ihnen allerdings durch einen Arzt starke Medikamente verschrieben, die Ihre Fahrtauglichkeit einschränken, ist ein Führerscheinentzug Diskriminierung.

Konsum von Cannabis und Teilnahme am Straßenverkehr

Sowohl Drogen als auch Alkohol sind im Straßenverkehr nicht erlaubt.
Sowohl Drogen als auch Alkohol sind im Straßenverkehr nicht erlaubt.

Cannabisprodukte wie Marihuana oder Haschisch werden zu den weichen Drogen gezählt. Cannabis wird in Verkehrskontrollen vergleichsweise häufig nachgewiesen. Prinzipiell sind im Straßenverkehr vier Szenarien in Verbindung mit Cannabisprodukten denkbar:

  • Der reine Besitz von Cannabis wird nachgewiesen (ohne Konsum und Beteiligung am Straßenverkehr).
  • Maßnahme: In diesem Fall müssen Sie nicht mit dem Entzug Ihrer Fahrerlaubnis rechnen. Es kann aber passieren, dass ein Drogenscreening angefordert wird, um den Nachweis der Drogenfreiheit zu belegen.
  • Der reine Besitz von Cannabis im Straßenverkehr (ohne Hinweise auf Konsum).
  • Maßnahme: In diesem Fall kann ein ärztliches Gutachten eingefordert werden.
  • Der Konsum von Cannabis wird nachgewiesen (ohne Beteiligung am Straßenverkehr).
  • Maßnahme: In diesem Fall kann ebenfalls ein ärztliches Gutachten erforderlich sein.
  • Der Konsum von Cannabis wird im Straßenverkehr nachgewiesen.
  • Maßnahme: In diesem Zusammenhang droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Das Ganze hängt aber davon ab, wie lange der Konsum zurückliegt und welche Menge konsumiert wurde. Zudem wird ein ärztliches Gutachten oder eine MPU angeordnet.

Drogen im Straßenverkehr

Konsumenten von Drogen wie beispielsweise Heroin, Methadon, Ecstasy, Amphetamine usw. verlieren auch dann ihre Fahrerlaubnis, wenn sie nicht unter Drogeneinfluss gefahren sind. Denn auch in diesem Fall traut es der Gesetzgeber dem Betroffenen nicht zu, ein Kraftfahrzeug zu führen.

Fahrverbot vs. Führerscheinentzug: Wo liegt der Unterschied?

Bei einer Ordnungswidrigkeit (bei Alkohol am Steuer: bis 1,09 Promille im Blut) wird ein Fahrverbot erteilt, wobei die Dauer ein bis sechs Monate beträgt. Prinzipiell bleibt die Fahrerlaubnis aber bestehen. Entsprechend wird der Führerschein nach Ablauf des Fahrverbots einfach zurückgegeben.

Beim Führerscheinentzug kommt es zu einer Sperre von mindestens sechs Monaten, wobei dem Betroffenen die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen entzogen wird. Eine Sperre ist in der Regel maximal für fünf Jahre zulässig. Nach Ablauf der Sperrfrist muss der Führerschein neu beantragt und ausgestellt werden. Im Härtefall kann es passieren, dass sowohl die theoretische als auch praktische Führerscheinprüfung neu abgelegt werden muss.

Beim ersten Fahrverbot wird dem Fahrer eine Frist von vier Monaten eingeräumt, den Führerschein abzugeben (bei Alkohol-Verstößen etwa). Ab dem zweiten Verstoß kann der Betroffene den Zeitpunkt für die Abgabe nicht wählen. Beim Führerscheinentzug ist die Fahrerlaubnis in der Regel sofort weg.

Wann ist eine Sperrfristverkürzung möglich?

Ersttäter, die zum ersten Mal mit Alkohol am Steuer auffällig geworden sind, können die Sperrfrist durch eine Teilnahme an einem speziellen Seminar verkürzen. Voraussetzung ist, dass sie weniger als 1,6 Promille intus hatten und verkehrsstrafrechtlich bisher nicht in Erscheinung getreten sind. Für den Bereich zwischen 1,6 bis 1,99 Promille kann eine Sperrfristverkürzung vorgenommen werden, wenn Sie vor der Teilnahme am Seminar erfolgreich an einer MPU teilgenommen haben. Ab 2 Promille gibt es dagegen keine Aussicht auf eine Sperrfristverkürzung.

Autofahren unter Alkoholeinfluss: Die Auswirkungen

Betrunken Auto fahren erhöht das Unfallrisiko.
Betrunken Auto fahren erhöht das Unfallrisiko.

Unter Einfluss von Alkohol nimmt die Fahrtüchtigkeit rapide ab und die Reaktionen des alkoholisierten Autofahrers verändern sich sehr stark. Die bekanntesten Auswirkungen sind dabei eine mangelnde Koordination sowie eine reduzierte Reaktionszeit.

Der Alkohol im Blut sorgt dafür, dass der Gleichgewichtssinn gestört wird und die Bewegungsabläufe nicht mehr einwandfrei funktionieren. Doch es gibt noch eine ganze Reihe weiterer Auswirkungen, die für Alkohol am Steuer typisch sind.

  • Eingeengtes Blickfeld (Tunnelblick): Der alkoholisierte Fahrer nimmt nur solche Ereignisse wahr, die direkt vor ihm stattfinden. Alles, was außerhalb eines bestimmten Winkels liegt, wird während der Trunkenheitsfahrt übersehen.
  • Getrübte räumliche Wahrnehmung: Der Alkohol stört das feine Zusammenspiel zwischen Augen und Gehirn. Die Folge ist, dass das dreidimensionale Sehen beeinträchtigt wird. So können sowohl Geschwindigkeiten als auch Entfernungen nicht mehr zuverlässig eingeschätzt werden. Im Straßenverkehr hat das beispielsweise zu dichtes Auffahren, zu spätes Bremsen oder falsche Einschätzung von Verkehrslücken zur Folge.
  • Vergrößerte Lichtempfindlichkeit: Unter Alkoholeinfluss kommt es zu Störungen der Pupillenreaktion. Bei einem direkten Lichteinfall kommt es zu einer langsameren Verengung der Pupillen – mit der Folge, dass mehr Lichtstrahlen auf die Netzhaut treffen. Gerade bei Nachtfahrten und Alkohol am Steuer treten beim Fahrer verstärkt Blendeffekte durch den Gegenverkehr auf.
  • Rotlichtschwäche: Die Rotlichtschwäche ist eine weitere typische Erscheinung bei Trunkenheit am Steuer. Vor allem Ampeln und Bremslichter werden wesentlich schlechter wahrgenommen, was im Straßenverkehr dramatische Folgen haben kann.
  • Unscharfes Sichtfeld: Unter Alkoholeinfluss kann der Sehapparat nicht mehr schnell genug zwischen Nah- und Fernsicht wechseln. Entsprechend dauert es länger, bis ein Objekt scharf gesehen wird und für einen kurzen Moment ist das Bild verschwommen.

Angesichts dieser extrem gefährlichen Auswirkungen von Alkohol auf die Fahrtüchtigkeit, wird Alkohol am Steuer (bzw. Trunkenheit am Steuer) in nahezu jedem Land der Welt als Straftat geahndet. Wie hoch das Strafmaß ausfällt, hängt von der Alkoholkonzentration im Atem und/oder der ermittelten Blutalkoholkonzentrationen ab. Anhand des Bußgeldkatalog Alkohol können Sie das Strafmaß für eine Trunkenheitsfahrt in Erfahrung bringen.

Typische Verstöße im Zusammenhang mit Alkohol am Steuer

Es gibt eine Reihe typischer Fahrfehler, die von einem alkoholisierten Autofahrer begannen werden. Dazu zählen:

  • Trotz Dunkelheit ohne Licht fahren
  • Rotlichtverstoß
  • Aufblendlicht trotz Gegenverkehr
  • Fahren in Schlangenlinien
  • Benutzen der falschen Straßenseite
  • Anfahren eines Autos (oder anderen Objektes) beim Ein- und Ausparken

Alkohol am Steuer: Welche Fahrfehler bei welchem Promillewert?

Welche Auswirkungen hat ein erhöhter Promillewert auf die Fahrtauglichkeit? Fest steht, dass schon kleinere Mengen Alkohol im Blut zu Einschränkungen im Fahrverhalten führen. Der folgende Abschnitt gibt einen Überblick, mit welchen typischen Fahrfehlern ab welchem Promillewert gerechnet werden muss:

Denken Sie an die Alkoholgrenze, bevor Sie sich betrunken ins Auto und hinters Steuer setzen!
Denken Sie an die Alkoholgrenze, bevor Sie sich betrunken ins Auto und hinters Steuer setzen!
  • Ab 0,3 Promille können erste Einschränkungen im Fahrverhalten auftreten. Die Reaktionsgeschwindigkeit lässt nach und die Konzentrationsfähigkeit nimmt deutlich ab. Zudem häufen sich die Fehleinschätzungen, da sich das Sehfeld verkleinert und Geschwindigkeiten und Abstände falsch wahrgenommen werden. Typische Fahrfehler in diesem Promillebereich sind riskante Überholmanöver oder ein zu geringer Sicherheitsabstand.
  • Ab 0,5 Promille treten verstärkt Sehbeeinträchtigungen auf. Klassische Beispiele sind der Tunnelblick und die Rotlichtschwäche. Hinzu kommen noch eine verlängerte Reaktionszeit sowie Gleichgewichtsstörungen. Typische Fahrfehler in diesem Promillebereich sind verlangsamte Reaktionen auf unerwartete Verkehrssituationen sowie Fehler bei Kurvenfahrten.
  • Ab 0,8 Promille nimmt beim Fahrer die Risikobereitschaft deutlich zu. Dagegen sinken die Konzentrationsfähigkeit und die Selbstkontrolle, weiterhin reduziert sich die Reaktionsgeschwindigkeit. Während die Reaktionszeit beim nüchternen Fahrer im Durchschnitt bei ca. 0,8 Sekunden liegt, beträgt sie bei einem Autofahrer mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,8 Promille bereits 1,6 Sekunden. Auch Lenkbewegungen sind gestört und Verkehrsschilder werden übersehen.
  • Ab etwa 1,0 Promille treten erste Koordinationsstörungen und Sprachschwierigkeiten auf. Der Tunnelblick verstärkt sich weiter und zudem nimmt beim betrunkenen Autofahrer die Risikobereitschaft und Aggressivität weiter zu. Die Augen passen sich nur noch sehr langsam an die verschiedenen Lichtverhältnisse an und die Umwelt wird nur noch verschwommen oder gar doppelt wahrgenommen. Typische Fahrfehler in diesem Promillebereich sind Missachtung der Vorfahrt, versehentliches Wechseln auf die Gegenfahrbahn oder das Streifen von Objekten am Straßenrand (bspw. parkende Autos).

Dies sind nur ungefähre Angaben; die tatsächlichen Symptome können sich von Mensch zu Mensch unterscheiden, da jeder Mensch individuell auf Alkohol reagiert. Die subjektive Wahrnehmung von Alkohol hängt von Faktoren wie Geschlecht, Körpergewicht und Körpergröße ab.

Die Alkoholgewöhnung spielt ebenfalls eine Rolle. Wenn regelmäßig eine gewisse Alkoholmenge konsumiert wird, gewöhnt sich die Selbstwahrnehmung an Alkohol und die gefühlte Toleranz steigt. Es gibt immer mal wieder den Fall, dass Autofahrer mit einem sehr hohen Promillewert angehalten werden und dabei keinerlei Ausfallerscheinungen zeigen. Hier liegt dann aber meist ein lange Alkohol-Geschichte vor.

Autofahren unter Drogeneinfluss: Die Auswirkungen

Die genauen Auswirkungen des Drogenkonsums auf die Fahrtauglichkeit lassen sich nur schwer vorhersehen. Vor allem wenn es zu einem sog. Mischkonsum kommt, bei dem verschiedene Drogen (auch Alkohol) kombiniert werden. Im Folgenden finden Sie ein paar typische Auswirkungen von Drogen (Beispieldrogen) auf das Fahrverhalten und die Fahrtüchtigkeit:

Cannabisprodukte (Marihuana, Haschisch)

  • Reaktionszeit verlängert sich
  • Motorische Reaktion vermindert sich
  • Raum- und Zeiteinschätzungen sind gestört

Ecstasy

  • Verstärkte Aktivität und Nervosität
  • Konzentration ist gestört
  • extreme Blendempfindlichkeit

LSD

  • Selbstkontrolle geht verloren
  • Fahrunsicherheit durch Auftreten von Schwindelgefühlen
  • Orientierungslosigkeit
  • starke Halluzinationen

Opiate

  • Leistungsfähigkeit geht drastisch zurück
  • Lethargie
  • Kreislauf kann zusammenbrechen

Die Fahrtüchtigkeit wird also durch Drogen in erhöhtem Maße beeinträchtigt. Vor allem der Mischkonsum stellt ein besonders hohes Risiko dar. Übrigens: „Drogenfahrer“ sind insgesamt auch häufiger unter hohem Alkoholeinfluss unterwegs.

Genaue Angaben über die Auswirkungen von Drogen im Straßenverkehr erhalten Sie in den zahlreichen Suchtberatungsstellen Deutschlands. Die Beratungsstellen bieten Betroffenen aber nicht nur Informationen über Rauschmittel, sondern helfen und unterstützen ebenfalls bei der Bewältigung von Drogenproblemen, beraten in Bezug auf die MPU und leisten wichtige Aufklärungsarbeit, um durch Drogen verursachte Schäden möglichst gering zu halten.

Alkoholtest: Ablauf und weitere wichtige Informationen

Verhalten Sie sich kooperativ, wenn die Polizei Sie bei einer Trunkenheitsfahrt erwischt.
Verhalten Sie sich kooperativ, wenn die Polizei Sie bei einer Trunkenheitsfahrt erwischt.

Damit die Polizei überhaupt einen Alkoholtest machen darf, muss es eindeutige Anhaltspunkte für den Konsum von Alkohol geben. Solche Anhaltspunkte sind beispielsweise Lallen, eine Alkoholfahne und offensichtliche Unsicherheiten beim Fahren. Wird etwas davon beobachtet, dürfen Polizisten einen Alkoholtest machen, der zur „Feststellung von Tatsachen“ dient und für das potenzielle Verfahren wichtig ist.

Die Polizei bestimmt bei Kontrollen in der Regel den Alkoholgehalt im Atem und nicht den Alkoholgehalt im Blut. Zur Feststellung wird ein elektronisches Messgerät verwendet, in das vor Ort hineingeatmet werden muss. Das Atemalkoholmessgerät (Handalkomat) ermöglicht den Beamten, nach wenigen Sekunden den ungefähren Grad der Alkoholisierung zu erfahren. Für den weiteren Verlauf ist dieser Wert sehr wichtig, denn wenn sich der Messwert in der Nähe des gesetzlichen Grenzwertes befindet, muss der Fahrer aufgrund eines Anfangsverdachts auf eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat mit auf die Dienststelle.

Diese Vorgehensweise ist unabdingbar, da eine Atemalkoholmessung vor Gericht in der Regel nicht verwertbar ist und nur eine Art Hinweis ist, obowhl diser Messwert erfahrungsgemäß nur minimal vom verbindlichen Wert der Blutentnahme abweicht.

Und wann genau kommt es zur Blutabnahme? Eine Blutentnahme ist nur dann unabdingbar, wenn beispielsweise die Fahruntüchtigkeit festgestellt wird und der erste Messwert durch den Handalkomaten im Bereich einer Straftat liegt. Bei einer Blutkonzentration ab 1,1 Promille ist eine Blutentnahme für den Beschuldigten zwingend erforderlich. Die Durchführung der Blutprobe erfolgt durch einem Arzt und wird in der Regel auf der Dienststelle durchgeführt, im Notfall aber auch durch einen verständigten Mediziner in einem Krankenhaus. Für die Blutprobe müssen Sie mit Kosten zwischen 50 und 80 Euro rechnen. Hinzu kommen noch Arzt- und Verwaltungskosten, die vom Verdächtigen getragen werden müssen.

Um einen drohenden Führerscheinentzug bzw. ein Fahrverbot oder eine andere Strafe zu umgehen, haben viele alkoholisierte Fahrer in einer Kontrolle den Gedanken, den Alkoholtest zu verweigern. Das ist auch Ihr gutes Recht, denn jeder kann das Pusten in das Röhrchen ablehnen.

Doch so schnell kommen Sie aus der Bredouille natürlich nicht heraus. Die Polizei wird den Fahrer belehren, dass die Messung des Alkoholwertes zwangsweise durchgeführt wird, wobei es dann auf die Dienststelle geht und dem Verdächtigen Blut abgenommen wird. Obwohl es sich hierbei aber um einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit handelt, muss die Entnahme einer Blutprobe nicht mehr von einem Richter oder Staatsanwalt angeordnet werden. Sehen die Beamten das Untersuchungsziel in Gefahr, können sie auch ohne Einwilligung des Betroffenen und ohne richterliche Prüfung die Blutabnahme mit allen gebotenen Mitteln durchführen.

Das heißt, Sie haben keine Chance, den Alkoholtest zu verweigern. Wer unbelehrbar ist und sich strikt der Blutprobe widersetzt, muss mit einer Anzeige wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte rechnen.

Wie funktioniert ein Alkoholtest?

Die Infografik zeigt Ihnen, wie die mobile Alkoholmessung mittels “blasen/pusten” funktioniert:

Infografik: So funktioniert ein mobiler Alkomat
Infografik: So funktioniert ein mobiler Alkomat

Drogentest: Ablauf und weitere wichtige Informationen

Wie läuft ein Drogentest ab? Meist wird als Erstes ein Verhaltenstests durchgeführt, bei dem die Polizei auf äußere Anzeichen achtet, die eindeutig auf den Konsum von Drogen schließen lassen. Als typische Indizien gelten gerötete Augen, langsame Reaktionen, Gleichgewichtsstörungen oder eine träge Reaktion der Pupillen auf Licht. Es gibt auch einige Standardtests der Beamten, wie beispielsweise das mehrfache Berühren der Nasenspitze mit dem Zeigefinger oder das einbeinige Stehen für 30 Sekunden. Diese haben keine Beweiskraft und können vor Gericht gegen die Beamten verwendet werden.

Da diese Methoden mittlerweile als nicht verwendbar gelten, wird stattdessen ein Drogenschnelltest angewandt, mit dem nahezu jedes Dienstauto der Polizei ausgestattet ist. Hierbei wird dem Verdächtigen mit einem Drogenwischtest, der 2003 eingeführt wurde, Schweiß oder Speichel abgenommen; das Ganze wird direkt an Ort und Stelle analysiert. In letzter Zeit setzt sich auch mehr und mehr der Multi-Drogentest durch, bei dem die Polizisten den Konsum von mehreren Drogen nachweisen können.

Da der Drogenschnelltest zu ungenau ist, können bei einem begründeten Anfangsverdacht ein Urintest oder eine Blutprobe von einem Richter oder Staatsanwalt angeordnet werden – auch gegen den Willen des Fahrzeugführers. Zur Durchführung der Blutentnahme geht es auf die Polizeidienststelle oder in ein Krankenhaus. Sollte sich der Verdächtige weigern, ist eine Erzwingung zulässig – was mit einer vorläufigen Festnahme verbunden ist.

Achtung! Wenn die Polizei einen konkreten Verdacht hat, dass der Betroffene unter Alkoholeinfluss eine Verkehrsstraftat begangen hat, darf sie die Blutnahme ohne richterliche Anordnung durchführen lassen. Die Befugnis hierfür ergibt sich aus § 81a Abs. 2 S. 2 Strafprozessordnung.

Promillerechner und Alkoholtester: Sinnvoll oder überflüssig?

Vertrauen Sie im Zusammenhang mit Alkohol am Steuer nicht auf Promillerechner.
Vertrauen Sie im Zusammenhang mit Alkohol am Steuer nicht auf Promillerechner.

Nach einer feuchtfröhlichen Feier oder einem Kneipenbesuch stehen viele Autofahrer vor der Entscheidung, ob sie noch selber fahren dürfen bzw. ob die Promillegrenze fürs Auto von 0,5 Promille erreicht wurde. Wie gut, dass es diverse Möglichkeiten gibt, um seinen eigenen Promillewert festzustellen.

Ob im Internet, als App für das Smartphone oder als handliches Messgerät: Promillerechner gibt es wie Sand am Meer und sie suggerieren dem Nutzer, dass im Handumdrehen der Blutalkohol-Spiegel festgestellt werden kann. Doch wie funktionieren Promillerechner und wie exakt sind sie?

Wie funktionieren Promillerechner?

Ein Promillerechner (z.B. im Internet) soll Ihnen anzeigen, wie viel Promille Blutalkohol Sie beispielsweise nach zwei Bier oder einem Glas Wein haben. Dabei müssen verschiedene Parameter wie Geschlecht, Alter, Körpergröße und -gewicht sowie Alkoholgetränk und -menge eingegeben werden und schon spuckt das Gerät den vermeintlich exakten Promillewert aus.

Als Alternative zu den Programmen gibt es verschiedene Messgeräte und Alkoholtester, wie beispielsweise als Automaten oder als kompakte Variante für das Handschuhfach. Hier wird wie bei einer richtigen Alkoholkontrolle in das Gerät gepustet und die Atemalkoholkonzentration (AAK) angezeigt.

Wie genau sind Promillerechner und Alkoholtester?

Generell sollten Sie sehr skeptisch gegenüber den Ergebnissen sein – besonders was die Promillerechner betrifft, die bitte nie allzu Ernst genommen werden dürfen. Weder sagen die Promillerechner etwas über mögliche Fahrbeeinträchtigungen oder Ihr tatsächliches Reaktionsvermögen aus noch werden Faktoren wie die körperliche Befindlichkeit berücksichtigt.

Es ist nicht sehr hilfreich, wenn der Online-Rechner weniger als 0,5 Promille anzeigt und den angetrunkenen Fahrer zur Autofahrt ermutigt. Die einschlägigen Testgeräte als Alternativen zum Promillerechner sind da schon die bessere Wahl – oder? Bei zahlreichen Alkoholtestern wurde in Studien und Experimenten nachgewiesen, dass sie teilweise sehr unzuverlässig arbeiten – auch wenn die Geräte vom Prinzip denen der von der Polizei eingesetzten Alkoholtestern ähneln.

Doch mitunter kommt es zu enormen Abweichungen von mehr als 0,5 Promille. Entsprechend finden Sie auch in der Regel in der Bedienungsanleitung dieser Alkoholtester Hinweise, dass keine verbindlichen Ergebnisse festgestellt werden können. Und im Falle einer Alkoholkontrolle wird es einem angetrunkenen Autofahrer natürlich nicht weiterhelfen, wenn Sie auf die Ausfallerscheinungen des Alkoholmessgeräts verweist.

Keine Hilfe zur Bestimmung des Promillewerts

Daher der Hinweis: Promillerechner und Alkoholmessgeräte (auch Alkoholtester, Alkomat, Alkoholtestgerät) sind für die Berechnung des eigenen Promillewerts keine verlässliche Hilfe, da sie einfach zu ungenau sind, um den tatsächlichen Blutalkoholwert zu ermitteln. Daher sollten Sie sich niemals auf die Angaben verlassen, zumal Alkohol am Steuer empfindliche Strafen zur Folge hat.

MPU: Informationen zu Inhalt, Kosten und Durchfallquote

Nicht nur ein Fahrverbot droht bei Alkohol am Steuer, sondern auch eine MPU.
Nicht nur ein Fahrverbot droht bei Alkohol am Steuer, sondern auch eine MPU.

Die medizinisch-psychologische Untersuchung, kurz MPU, wird immer dann von der Führerscheinbehörde angeordnet, wenn es beim Führerscheinbesitzer zu Auffälligkeiten im Verkehr gekommen ist. Vor allem bei Alkohol am Steuer (mehr als 1,6 Promille), mehrfachen Alkoholauffälligkeiten oder auch Drogenfahrten kommt es in der Regel zu dieser Untersuchung, die auch unter der Bezeichnung „Idiotentest“ bekannt ist. Sinn und Zweck dieser Untersuchung ist eine Überprüfung, ob der Betroffene überhaupt für das Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist. Trunkenheit am Steuer ist mit über 50 Prozent der häufigste Anlass für den Test, danach folgt der Drogen- und Medikamentenmissbrauch mit rund 20 Prozent. Die MPU setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen:

  • Fragebögen
  • Leistungstests
  • medizinische Untersuchung
  • psychologisches Gespräch

Im Detail bedeutet dies:

  • Fragebögen: Durch die Fragebögen wird das folgende Gespräch mit dem Arzt und Psychologen vorbereitet und darüber hinaus haben sie den Zweck, dass dabei nichts Wichtiges und Grundsätzliches vergessen wird. In den Fragebögen sind vor allem medizinische Fragen sowie Fragen rund um den jeweiligen Vorgang bzw. der jeweiligen Angelegenheit zu beantworten. Hierfür müssen ca. 150 bis 250 Fragen durch Ankreuzen beantwortet werden. Wichtig ist zu wissen, dass alle Angaben in den Fragebögen vertraulich behandelt werden, wie übrigens alle anderen Ergebnisse der MPU auch. Sollte es bei den Fragebögen zu Unklarheiten kommen, können diese im Folgenden mit dem Arzt oder Psychologen geklärt werden.
  • Leistungstests: Mit Hilfe bestimmter Testverfahren kann der Betroffene seine Reaktionsgeschwindigkeit sowie die Konzentrations- und Wahrnehmungsfähigkeit unter Beweis stellen. Die Leistungstests orientieren sich am jeweiligen Gutachten und sind daher auch nicht immer gleich und standardisiert. Durchgeführt wird diese Untersuchung an speziell für die Verkehrspsychologie entwickelten Testgeräten, wobei Einzelplätze zur Verfügung stehen. So kann sich jeder Teilnehmer ganz auf die Aufgaben konzentrieren. Die nach wissenschaftlichen Maßstäben entwickelten Leistungstests erlauben ein hohes Maß an Vergleichbarkeit.
  • Medizinische Untersuchung: Im medizinischen Teil der Untersuchung verschafft sich der Arzt in einem Untersuchungsgespräch einen Überblick über die gesundheitliche Vorgeschichte, Medikamenteneinnahme, eventuelle Erkrankungen sowie das aktuelle Befinden des Betroffenen. Generell fällt die medizinische Untersuchung bei Alkohol und Drogen umfangreicher aus, als wenn das Punktekonto in Flensburg überzogen wurde. Wenn die Medizinisch Psychologische Untersuchung beispielsweise wegen Drogen am Steuer angeordnet wurde, werden diverse Fragen zum Umgang mit Drogen gestellt. Der Arzt erkundigt sich z. B., welche Drogen genommen werden oder wurden, wie das Konsumverhalten ausfällt oder ob Therapiemaßnahmen ergriffen wurden. Natürlich verlassen sich die Gutachter nicht ausschließlich auf die Aussagen des Betroffenen, darüber hinaus werden die Aussagen medizinisch durch das Drogenscreening (z. B. Urin- oder Haaranalysen) bzw. Blutproben überprüft. Gerade bei Drogenmissbrauch lässt sich der Konsum anhand von Urin- oder Haarproben problemlos über einen längeren Zeitraum nachweisen. Der medizinische Befund wird mit den zuvor getroffenen Angaben des Betroffenen verglichen.
  • Psychologische Untersuchung: Das persönliche Gespräch mit dem Psychologen steht im Mittelpunkt des Tests. Hier wird der Frage nachgegangen, wie einsichtig sich der Betroffene in seinem verkehrsauffälligen Verhalten zeigt, wie er zu den Ursachen des Verhaltens steht und ob er eine Lösungsstrategie entwickelt oder Konsequenzen gezogen hat, um künftig im Straßenverkehr nicht mehr auffällig zu werden. Jeder sollte sich aber im Klaren sein, dass dieses Gespräch weder die juristische Schuldfragen klären will, noch ist eine Rechtfertigung seitens des Betroffenen erwartet. Wichtig ist, dass Sie keine Geschichte erfinden und sich ganz normal geben, also keine gehobene Ausdrucksweise oder dergleichen wählen. In der psychologischen Untersuchung spielt die Glaubwürdigkeit eine sehr wichtige Rolle.

Welche MPU-Ergebnisse gibt es?

Am Ende der MPU gibt es drei mögliche Ergebnisse:

  • Positiv: Eignungszweifel zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung wurden ausgeräumt.
  • Kursempfehlung: Es wurden nicht alle Eignungszweifel ausgeräumt. Defizite lassen sich jedoch durch den Besuch / die Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar (sog. § 70 Kurse) beheben.
  • Negativ: Eignungszweifel zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung wurden nicht ausgeräumt.

Das Gutachten der MPU ist jedoch nur eine Empfehlung für die Führerscheinbehörde. Die endgültige Entscheidung über den Führerschein wird letztendlich von ihr getroffen.

MPU: Kosten und Dauer

Die Kosten belaufen sich je nach Fall auf ca. 300 bis 740 Euro und sind vom Betroffenen zu tragen. Zudem können noch Kosten für die Neubeantragung der Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle sowie 500 bis 1.400 Euro für eine mögliche Verkehrstherapie hinzu kommen. Zudem können etwaige Haar- oder Urinanalyse weitere Kosten von mehreren hundert Euro verursachen. Laut ADAC belaufen sich die durchschnittlichen Gesamtkosten für eine MPU auf 1.000 bis 2.500 Euro. Die Untersuchung findet meist beim TÜV oder der DEKRA statt und dauert in der Regel zwischen drei und vier Stunden, kann aber in Ausnahmefällen auch deutlich länger dauern.

Die Durchfallquote bei der MPU

Viele nehmen die MPU auf die leichte Schulter und gehen mit der „Das schaffe ich sowieso“-Einstellung in die Untersuchung. Doch Vorsicht: Im Schnitt rasselt ein Drittel der Prüflinge durch, was sich aber im Vergleich zur Durchfallquote von vor ein paar Jahren mit über 50 Prozent deutlich gebessert hat. Laut Experten und Fachleuten ist diese Entwicklung guter Verkehrstherapien zu verdanken.

Statistiken und Zahlen zu Verkehrsunfällen mit Alkohol und Drogen

Nicht umsonst drohen bei Alkohol am Steuer hohe Strafen, steigt nicht zuletzt die Wahrscheinlichkeit, einen Unfall zu bauen.
Nicht umsonst drohen bei Alkohol am Steuer hohe Strafen, steigt nicht zuletzt die Wahrscheinlichkeit, einen Unfall zu bauen.

Alkohol und Drogen gehören wie Rasen immer noch zu den häufigsten Ursachen für schwere Verkehrsunfälle. Zwar ist in den letzten Jahren die Anzahl der Verunglückten bei Alkoholunfällen kontinuierlich gesunken, aber immer noch sterben viel zu viele Menschen.

2019 kamen laut Statistik des Statistischen Bundesamtes (destatis) 228 Personen bei Alkoholunfällen zu Tode, während es insgesamt 17.183 verletzte Verkehrsteilnehmer (leicht und schwer verletzt) gab. Im Vergleich zum Vorjahr war die Anzahl von alkoholbedingten Unfällen mit Personenschaden nahezu gleichbleibend, während sich die Zahl der Getöteten um 6,6 Prozent reduzierte. Dennoch ist jeder dreizehnte Verkehrstote im Jahr 2019 an den Folgen eines Alkoholunfalls verstorben.

Im Jahr 2010 verstarben auf deutschen Straßen dagegen 346 Personen in durch Alkohol bedingten Verkehrsunfällen, was einen Anteil von 9,5 Prozent aller Verkehrstoten in diesem Jahr ausmachte. Anfang des Jahrtausends sah es aber noch deutlich schlimmer aus, verloren doch im Jahr 2000 1.022 Personen (13,6 Prozent aller Verkehrstoten) durch Alkoholunfälle ihr Leben.

1992 waren sogar mit über 2.100 Verunglückten mehr als doppelt so viele Tote zu beklagen. Die seit Jahrzehnten positiv anhaltende Entwicklung ist aber nicht der besseren Einsicht der Verkehrsteilnehmern geschuldet, sondern vielmehr der Tatsache, dass die Fahrzeuge beispielsweise durch elektronische Assistenzsysteme immer sicherer werden und bei vielen Autos schon serienmäßig verbaut sind. Zudem wurden in ganz Deutschland diverse Unfallschwerpunkte auf Landstraßen als auch innerorts entschärft und selbstverständlich hat auch die Absenkung der Promillegrenze von 0,8 auf 0,5 seinen Beitrag geleistet. Dennoch auf keinen Fall ein Grund, sich alkoholisiert ans Steuer zu setzen.

Es ist statistisch erwiesen, dass bei einem alkoholisierten Fahrer die Gefahr achtmal höher ist, einen Verkehrsunfall mit tödlichen Ausgang zu verursachen.

Statistik: Verunglückte unter Alkoholeinfluss der letzten Jahre

  • 1992: 2.102 Getötete; 55.030 Verletzte (Schwer- und Leichtverletzte)
  • 1995: 1.716 Getötete; 53.265 Verletzte
  • 2000: 1.022 Getötete; 35.742 Verletzte
  • 2005: 603 Getötete; 27.833 Verletzte
  • 2010: 342 Getötete; 18.874 Verletzte
  • 2015: 256 Getötete; 16.426 Verletzte
  • 2016: 225 Getötete; 16.770 Verletzte
  • 2017: 231 Getötete; 16.571 Verletzte
  • 2018: 244 Getötete; 17.229 Verletzte
  • 2019: 228 Getötete; 17.183 Verletzte

Quelle: Destatis

Junge Fahrer als größte Risikogruppe

Junge Fahrer sind nach Angaben des Statistischen Bundesamts immer noch die Risikogruppe Nummer Eins für Verkehrsunfälle mit Alkohol. So gehen ein Drittel aller Unfälle mit Personenschaden auf das Konto alkoholisierter Fahrer in der Altersgruppe der 18 bis 24 jährigen. Die alkoholbedingten Verkehrsunfälle ereignen sich auffallend häufig am Wochenende. Doch durch die Einführung der Null-Promillegrenze für Fahranfänger ist die Zahl gesunken, weswegen der DVR für alle Verkehrsteilnehmer ein striktes Alkoholverbot fordert.

Drogenunfälle steigen rasant

Während die Entwicklung bei den Verkehrsunfällen mit Personenschaden seit vielen Jahren rückläufig ist, sieht es bei den Drogen leider weniger erfreulich aus. Hat sich die Zahl im Zeitraum von 1975 bis 1990 kaum verändert (von 323 auf 341 Unfälle mit Personenschaden), ist seit 1991 eine rapide Zunahme zu erkennen. Von 1991 bis 2019 ist die Zahl der Unfälle mit Personenschaden unter dem Einfluss von Drogen / berauschender Mittel stark gestiegen und hat um rund 550 Prozent zugenommen, von 434 auf 2.386 Unfälle. Im Jahr 2019 verstarben insgesamt 52 Personen durch Drogeneinfluss bedingte Verkehrsunfälle.

Promillegrenzen im Ausland

Die Promillegrenze in Deutschland unterscheidet sich zum Teil von den Grenzen in anderen Ländern der EU.
Die Promillegrenze in Deutschland unterscheidet sich zum Teil von den Grenzen in anderen Ländern der EU.

Egal in welchem Land Sie mit dem Auto unterwegs sind, die Prämisse  muss immer „Don’t drink and drive“ heißen. Natürlich gibt es auch in ganz Europa eine Promillegrenze, die meist wie in Deutschland bei 0,5 Promille liegt. So auch in den beliebten Urlaubsländern Italien, Frankreich, Österreich und der Schweiz. Aber es gibt auch Schwankungen. So sind Sie in Großbritannien oder Malta beim Thema Alkohol beim Autofahren ein bisschen toleranter und die Obergrenze liegt nach wie vor bei 0,8 Promille. Andere europäische Länder verfolgen dagegen ein striktes Alkoholverbot. So müssen Autofahrer vor allem in einigen osteuropäischen Ländern wie Ungarn, Tschechien oder Russland völlig nüchtern sein.

Promillegrenzen in Europa

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die verschiedenen Promillegrenzen in Europa:

  • 0,0 Promille gilt in: Albanien, Rumänien, Russland, Slowakei, Tschechien, Ukraine, Ungarn, Weißrussland
  • 0,2 Promille gilt in: Norwegen, Polen, Schweden, Estland
  • 0,3 Promille gilt in: Bosnien, Serbien, Montenegro
  • 0,4 Promille gilt in: Litauen
  • 0,5 Promille gilt in: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Färöer, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Luxemburg, Mazedonien, Monaco, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweiz, Slowenien, Spanien, Türkei, Zypern
  • 0,8 Promille gilt in: Großbritannien, Malta

Trunkenheit am Steuer: Welche Strafe droht in Europa?

Gerade im Ausland ist es dringend ratsam, sich an die Promillegrenzen zu halten, denn es drohen mitunter saftige Strafen. Zwar zeigt sich Großbritannien beim Alkohol am Steuer angesichts der 0,8 Promillegrenze noch toleranter als nahezu der gesamte Rest Europas, doch dafür wird ein Verstoß richtig teuer. Wer in Großbritannien mit Trunkenheit am Steuer erwischt wird, muss laut Alkohol Bußgeldtabelle mit einer Strafe von bis zu 5.980 Euro rechnen.

In Schweden werden Bußgelder ab 40 Tagessätze angesetzt, die sich nach dem Einkommen des Fahrers richten. In Dänemark müssen Sie nach einer Trunkenheitsfahrt dagegen mit einer Strafzahlung von mindestens einem Monatseinkommen rechnen. Aber auch in Ungarn, wo striktes Alkoholverbot hinterm Steuer herrscht, werden Sie ordentlich zur Kasse gebeten und muss mit einer Geldstrafe von mindestens 970 Euro rechnen.

In den beliebten deutschen Reiseländern und Urlaubszielen wie Spanien (ab 500 Euro), Italien (ab 530 Euro), Österreich (ab 300 Euro), Portugal (ab 250 Euro), Frankreich (ab 135 Euro) oder Kroatien (ab 90 Euro) schwanken die Bußgelder mitunter deutlich, wobei die Spannweite der Geldstrafe letztendlich auch vom ermittelten Blutalkoholwert abhängt. Doch neben der Geldstrafe kommen noch weitere Unannehmlichkeiten auf alkoholisierte Autofahrer zu. Natürlich wird auch die Weiterfahrt im Regelfall untersagt und wer das Bußgeld nicht sofort begleichen kann, muss in manchen Ländern mit einer Fahrzeugsicherstellung rechnen. Wer alkoholisiert oder unter Drogeneinwirkung als Kfz-Fahrer einen Unfall – womöglich mit Verletzten – verursacht, dem droht obendrein noch eine Haftstrafe.

Promillegrenzen in USA, Australien und Kanada

Natürlich ist Trunkenheit am Steuer auch in den USA, Australien und Kanada (driving under the influence = DUI) ein ernster Delikt, der im schlimmsten Fall zu einer Haftstrafe führen kann. Doch wie sehen die Promillegrenze und der Bußgeldkatalog Alkohol in den jeweiligen Ländern aus?

  • In den USA liegt die Promillegrenze unserem Bußgeldrechner für Alkohol zufolge bei 0,8 wobei für Berufskraftfahrer (0,4 Promille) sowie für Fahrer unter 21 Jahren (0,2 Promille) schärfere Grenzwerte gelten. Bei Verstoß gibt es eine Geldstrafe, die je nach Bundesstaat variiert, zudem wird in der Regel ein Fahrverbot ausgesprochen und es kann zu einem Gefängnisaufenthalt kommen.
  • In Australien liegt die Promillegrenze bei 0,5 wobei für Fahranfänger und Berufskraftfahrer ein striktes Alkoholverbot am Steuer existiert. Mit Ausnahme von New South Wales und ACT, wo für Berufskraftfahrer 0,2 Promille erlaubt sind. Bei Verstoß gibt es eine Geldstrafe von bis zu 2.906 Euro und / oder eine Haftstrafe.
  • In Kanada liegt die Promillegrenze bei 0,8 wobei für einige Provinzen der Grenzwert bei 0,5 Promille liegt. Für Fahranfänger und Fahrer zwischen 16 und 21 Jahren gilt absolutes Alkoholverbot am Steuer (Null-Promille-Regelung). Bei Verstoß blüht Ersttätern ein Bußgeld von 440 Euro, zudem sind ein Fahrverbot und eine Haftstrafe möglich.

Ob in Deutschland oder im Ausland: Im Zweifelsfall das Auto, Motorrad oder Fahrrad immer stehen lassen und auf öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi umsteigen. Zudem ist es ratsam, dass Sie sich vor Reiseantritt sicherheitshalber über die verschiedenen Verkehrsregeln des Landes informieren.

Alkoholfahrt auf dem Fahrrad

Trunkenheit nicht am Steuer, sondern auf dem Fahrrad: Bis 1,6 Promille ist Alkohol erlaubt.
Trunkenheit nicht am Steuer, sondern auf dem Fahrrad: Bis 1,6 Promille ist Alkohol erlaubt.

Die Promillegrenze bei Radfahrten ist deutlich höher als bei Autofahrten. Doch wie viel Promille sind erlaubt? Welche Strafen drohen bei einem Verstoß? Und warum ist betrunken Fahrradfahren so gefährlich? Die Antworten gibt es im Folgenden.

Wie viel Promille sind auf dem Fahrrad erlaubt?

Radfahrer dürfen im Vergleich zu Autofahrern (Promillegrenze 0,5) bis zu einem Wert von 1,6 Promille straffrei fahren. Sollten Sie in eine Kontrolle kommen und keine Anzeichen von Ausfallerscheinungen (Fahrfehler, Unfall) aufweisen, dürfen Sie ungestraft weiterfahren.

Wie sieht das Strafmaß aus?

Wer sich mit einem Promillewert von über 1,6 auf den Sattel setzt, begeht eine Straftat. Wie der Bußgeldkatalog Alkohol vorsieht, drohen 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg sowie eine empfindliche Geldstrafe in der Höhe eines Monatsgehalts. Darüber hinaus wird auch noch eine MPU angeordnet. Wird die Medizinisch Psychologische Untersuchung nicht bestanden, können die Behörden den Autoführerschein entziehen oder ein Radfahrverbot anordnen.

Wer keinen Führerschein besitzt, dem kann verboten werden, diesen in Zukunft überhaupt zu machen. Doch auch alkoholisierten Radfahrern mit weniger als 1,6 Promille droht Ärger, wenn bei der Fahrt alkoholbedingte Fahrfehler (z. B. Schlangenlinien fahren) auftreten oder ein Unfall verursacht wird. In diesem Fall liegt ab einem Promillewert von 0,3 eine Straftat vor und der Täter kann gerichtlich angeklagt werden. Um dies zu vermeiden, sollten Sie das Fahrrad betrunken lieber schieben.

1,6 Promille: Wie viel kann bis zu diesem Grenzwert getrunken werden?

Es ist unseriös, Angaben zu machen, wie viel jemand trinken kann, bis ein bestimmter Wert erreicht ist. Schließlich müssen bei der Berechnung des Promillewertes noch viele Faktoren wie beispielsweise Gewicht, Geschlecht, Größe, Alkoholmenge oder Alkoholgewohnheiten berücksichtigt werden.

Übrigens: Um 0,1 Promille Alkohol abzubauen, benötigt der Körper eine ganze Stunde!

Radunfälle unter Alkoholeinfluss: Statistik

Nach Angaben des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs e.V. (ADFC) ereigneten sich im Jahr 2011 3.725 registrierte Unfälle mit betrunkenen Radfahrern. Damit hatten insgesamt 5 Prozent aller verunglückten Radfahrer Alkohol im Blut.

Kritik an hoher Promillegrenze für Radfahrer

Die 1,6 Promillegrenze für Radfahrer ist sehr hoch angesetzt, was verständlicherweise für viel Kritik sorgt. Befürworter argumentieren, dass mit einem Fahrrad nicht so viel Schaden angerichtet werden kann wie mit einem Auto, das bei Trunkenheit am Steuer schnell zu einer tödlichen „Waffe“ werden kann.

Es steht außer Frage, dass ein betrunkener Autofahrer für andere Verkehrsteilnehmer eine deutlich größere Gefahr darstellt als ein betrunkener Radfahrer, dafür ist beim Radfahrer die Selbstgefährdung höher. Daher wird vielerorts für eine Verschärfung der Regelung plädiert. Wer nicht gerade erheblich an Alkohol gewöhnt ist, dürfte ohnehin nicht in der Lage sein, mit 1,6 Promille auf dem Drahtesel zu fahren. Selbst das Aufschließen des Fahrradschlosses, das Aufsteigen auf den Sattel oder allein schon das Wiederfinden des Fahrrads dürfte bei diesem Promillewert sehr schwer sein.

Promillegrenze bei Radfahrern: Welche Vorschläge gibt es?

Der Vorschlag des ADFC lautet, die Promillegrenze für Radfahrer mit 1,1 Promille dem der absoluten Fahruntüchtigkeit für Autofahrer anzupassen. Seitens der Politik soll bislang noch keinen Richtwert genannt werden, doch in Zukunft könnte sich in diesem Bereich etwas tun. Eine Angleichung der Promillegrenze bei Rad- und Autofahrern hätte aber auch die Gefahr, dass sich viele angetrunkene Verkehrsteilnehmer im Zweifelsfall gleich für das Auto entscheiden. In Europa gelten für Radfahrer übrigens die unterschiedlichsten Promillegrenzen, die teilweise von 0,0 bis 0,8 Promille reichen. In Skandinavien gibt es dagegen gar keine Grenze für Alkohol auf dem Fahrrad.

Im Video zusammengefasst: So wird die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt

Video: Wann ist die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt.
In diesem Video erfahren Sie, wodurch die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt werden kann.

Über den Autor

Male Author Icon
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

Bildnachweise

Bußgeldrechner für Alkohol

Ermitteln Sie hier mit unserem Promillerechner, wie viel Promille Sie haben könnten, nachdem Sie Alkohol getrunken haben!
175 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. Schlacky
    Am 28. September 2015 um 10:06

    Bin am 13.August nach einen Unfall im stehenden Verkehr an einer Ampel mit
    0,66 Promille getestet worden. Habe bei dem Fahrbahnwechsel, linke Abbiege-
    spur das Auto leicht berührt.Ich bin 75 Jahre alt und habe vor über 30 Jahren
    ein Alkohohldelikt. Mit was für eine Strafe muß ich rechnen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. September 2015 um 10:56

      Hallo Schlacky,

      eine Gefährdung des Verkehrs unter Alkohol stellt eine Straftat dar. Ihnen drohen drei Punkte in Flensburg, der Entzug der Fahrerlaubnis sowie eine Freiheits- oder Geldstrafe.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. B.Eike
    Am 18. August 2015 um 12:07

    Wurde im Dezember 2014 von der Polizei angehalten,wegen Drogenbesitz(o,o4gramm Heroinanhaftung an Papier)zu 1000€ und
    500€ und 1.Monat Fahrverbot wegen Drogen am Steuer verurteilt.
    Muss ich jetzt mit einer Mpu rechnen??

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. August 2015 um 11:00

      Hallo Eike,

      eine MPU folgt in der Regel nur dann, wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Dies ist eine Maßnahme, die Ihnen die Fahrerlaubnis zurückbringen soll. Da Sie Ihren Führerschein noch haben, ist dies nicht nötig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Sebo
    Am 4. August 2015 um 3:05

    Hallo,

    Bin in der Probezeit und wurde positiv auf thc getestet und hatte gleichzeitig 0,8 Promille im Blut.

    Mit welchen Folgen habe ich zu rechnen ?
    Einige Personen sagten mir ich habe meinen Führerschein mindestens 12 Monate weg.
    Ist das korrekt?
    Was sind eurer Meinung nach die Folgen ?

    Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. August 2015 um 9:41

      Hallo Sebo,

      Sie müssen mit der Verlängerung der Probezeit rechnen. Zudem müssen Sie an einem besonderen Aufbausemianr für Fahranfänger teilnehmen. Ein Fahrverbot wird zudem angeordnet. Ob es zu einem Führerscheinentzug kommt, kann Ihnen die zuständige Staatsanwaltschaft bzw. Behörde beantworten, da es sich hierbei um eine Straftat handelt. Das Strafmaß wird individuell berechnet.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Michi
    Am 3. Juni 2015 um 18:59

    Guten Tag,

    ich habe vor 2 Monaten 1,3 Promille am Steuer gehabt (gegen 13h30 gefahren und gepustet).
    Der Brief kam 15 Tage später, meinen Führerschein habe ich gleich am nächsten Tag abgegeben.
    Bin Ersttäter, habe keinen Unfall verursacht.
    Mit welcher Geldstrafe und Punkteabzug kann ich rechnen?
    Wie lange bin ich meinen Führerschein los?
    Wird es eine Verhandlung vor Gericht geben? MPU?
    Wie lange dauert es in der Regel bis einen Bescheid gegeben wird?
    Mit was für einen Strafmaß kann ich rechnen?

    Danke.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Juni 2015 um 10:49

      Hallo Michi,

      eine Trunkenheitsfahrt ab 1,1 Promille ist eine Straftat. Deswegen wird das Vergehen vor Gericht verhandelt. Aussagen über das Strafmaß sind aus diesem Grund nicht prognostizierbar.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Julien
    Am 18. Mai 2015 um 22:50

    Hallo,

    Und zwar wurde ich am Freitag von den Cops Kontrolliert führerschein Fahrzeugpapiere halt das übliche. Dann musste ich pissen war natürlich poistiv hatte 3-4 std vorher was gerraucht dann haben die mich mitgenommen um einen Bluttest zu machen(hätte beide verweigern sollen ich weiß aber war so durcheinander hab einfach zu gestimmt) was kommt jetzt auf mich zu da ich auch noch in der Probezeit bin?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 26. Mai 2015 um 10:01

      Hallo Julien,

      ein Drogenverstoß führt mindestens zu einer Verlängerung der Probezeit und dem obligatorischen Besuch eines Aufbauseminars. Dazu kommt ein Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Auch eine MPU kann die Folge eines Drogenverstoßes sein, und die Tat kann auch vor Gericht gebracht werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Stefan
    Am 16. Mai 2015 um 12:44

    Hallo,

    Hatte vor 7 Jahren eine Alkoholfahrt mit 1,23 Promille. Dies ist ja eine Straftat.
    Und ich habe einen neuen Führerschein bekommen.
    Jetzt wurde ich mit 0,56 Promille angehalten. Gelte ich jetzt als Wiederholungsfall? Mit welcher Strafe muss ich rechnen? Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Mai 2015 um 9:17

      Hallo Stefan,

      Sie haben einen wiederholten Alkoholverstoß begangen. Dies zieht ein Bußgeld von 1000 Euro nach sich, außerdem 2 Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von 3 Monaten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. daniela w.
    Am 10. Mai 2015 um 20:30

    Mein Sohn musste vor 8 Jahren den Führerschein wegen Drogen am Steuer abgeben. Gestern wegen Alkohol 1,7 . Mit welcher Strafe muss errechnen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Mai 2015 um 9:00

      Hallo Daniela,

      Alkoholfahrten ab 1,1 Promille gelten als Straftat und werden aus diesem Grund nicht wie Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeldverfahren verfolgt, sondern enden vor Gericht. Dort legt man das Strafmaß fest.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Mischi
    Am 2. Mai 2015 um 11:13

    hallo liebes team ich bin gestern von der polizei angehalten worden …musste drogentest machen …. erst orin dann blut verdacht lag bei thc /btm ….bin in der probezeit aber nie negativ aufgefallen und habe ein sauberes führungszeugniss…. womit muss ich rechnen bzw wie kann mann dem entgegenwirken …
    ( drogentest war positiv bei thc alles andere wurde nicht nachgewiesen deswegen auch im anschluss die blutprobe im krankenhaus …)

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Mai 2015 um 9:56

      Hallo Mischi,

      bei dem ersten Drogenverstoß fällt ein Bußgeld von 500 Euro an. Dazu kommen zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • mischi
        Am 4. Mai 2015 um 19:40

        auch dann wenn ich in der probe bin ???
        wie gesagt der gebrauch und besitz hat niht stattgefunden lediglich der test war positiv …. hab den konsum auch sofort eingestellt und es ist auch kein thema mehr für mich glg michi

        • bussgeldkatalog.org
          Am 11. Mai 2015 um 9:40

          Hallo Mischi,

          in der Probezeit hat dieses Vergehen auf Ihren Probezeitführerschein Auswirkungen. Die Probezeit wird um 2 Jahre verlängert und Sie müssen ein Aufbauseminar besuchen.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

          • Mischi
            Am 2. Juni 2015 um 20:33

            Hallo zsm
            habe heute endlich den brief vom Landrat bekommen wo drin steht … ich zitiere : EINSTELLUNGSMITTEILUNG
            Sehr geehrter herr …..
            das gegen Sie eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren habe ich vor Erlaß eines Bußgeldbescheides gem § 46 Abs. 1 des Gesetztes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in Vebindung mit §170 Abs. 2 der Strafprozessordnung (StPO) eingestellt .

            … mehr steht nicht drin …. kommt da noch was oder bin ich mit dem schrecken davon gekommen …. habe mit verschiedenen Rechtsanwälten telefoniert und alle sagen etwas anderes …. der eine sagt Blutwerte zu gering der andere sagt noch 8 wochen warten die nächsten sagen das alles eingestellt würde und ich weder von der Führerscheinstelle noch von der Staatsanwaltschaft was hören werde und ich einfach glück hatte … wie sieht eure Meinung dazu aus ….

            beste grüße

          • bussgeldkatalog.org
            Am 8. Juni 2015 um 10:56

            Hallo Mischi,

            das sieht so aus, als wäre das Verfahren eingestellt worden.
            Sie können direkt im Büro des Landrats anrufen, und dort nachfragen, dann haben Sie vollständige Sicherheit.

            Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

          • mischi
            Am 22. Mai 2015 um 17:39

            heisst also wenn ich das richtig verstanden habe … das ich in meinem fall (probezeit… nie aufällig gewesen.. keine vorstrafen oder ähnliches) das ich meinen führerschein behalten darf … also droht mir keine MPU …höchstens evtl ein abstinenz nachweiss ?
            fahrverbot? Punkte ? …
            verlängerte probezeit ist aber sicher ?
            glg mischi

          • bussgeldkatalog.org
            Am 26. Mai 2015 um 9:33

            Hallo Mischi,

            wie bereits erwähnt, erhalten Sie zusätzlich zu den Probezeitmaßnahmen auch zwei Punkte und ein Fahrverbot von 3 Monaten. Wahrscheinlich fällt noch keine MPU an und Sie dürfen somit den Führerschein behalten. Die Behörde kann natürlich – sofern sie die Notwendigkeit sieht – schon eine MPU verhängen, aber Sie müssen nicht unbedingt damit rechnen.

            Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

        • mischi
          Am 4. Mai 2015 um 21:10

          bzw würde mich auch interessieren woher ihr das so genau entnehmen könnt. Nicht das ich euch nicht glaube aber warum ist mann sich da so sicher, gibt es da eine instanz die das genau festlegt oder wird das immer individuell entschieden.

          • bussgeldkatalog.org
            Am 11. Mai 2015 um 9:38

            Hallo Mischi,

            im Bußgeldkatalog sind für Verkehrsordnungswidrigkeiten die Sanktionen festgelegt. An diesen kann man sich orientieren. Sobald eine Straftat vorliegt, kann die Sanktion ganz anders aussehen.

            Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Steven
    Am 31. März 2015 um 15:18

    Hallo,

    Vor kurzem war die Polizei bei uns zu hause und mein vater hat sie ohne beschluss reingelassen. Die fanden bei mir cannabis, als ich dann mit dem auto nach hause kamwaren die noch da und haben mich zum test mitgenommen. Es wurden bei mir im Blut 6 nanogramm und 54 von dem abbauprodukt festgestellt.
    Jetzt musste ich meinen Führerschein abgeben 170€strafe zahlen und die frau beim Straßenverkehrsamt , konnte mir nichts genaues sagen. Sie meinte nur das ich in 1 monat post bekomme, den Führerschein aber wahrscheinlich für 6-12 Monate nicht wieder bekomme (Abstinenz muss ich nachweisen)…wieso?
    Und wo ich das alles machen kann, konnte die Frau mir auch nicht sagen.
    Was soll ich jetzt tun?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. April 2015 um 9:54

      Hallo Steven,

      um genauere Auskunft zu Ihrem Fall zu erhalten, ist der richtige Ansprechpartner für Sie die Führerscheinzulassungsstelle. Dort wird Ihr Fall bearbeitet, Sie erhalten dort genauere Auskunft zu Ihrer Sperrfrist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Tanja
    Am 31. März 2015 um 14:31

    Mein “Mann” hat mit 18 Jahren (1975) erstmals wegen Trunkenheit am Steuer – mit Crash, aber ohne Fremdpersonenschaden – seinen Führerschein abgegeben müssen. Irgendwann hatte er diesen wieder und unterhielt von 1985 bis 1997 ein Transport-Unternehmen.
    Ca. 1999/2000 musste er wieder seinen Schein wegen Trunkenheit am Steuer – mit Crash, aber ohne Fremdpersonenschaden – abgeben.

    Was muss er jetzt in die Wege leiten, um seinen Führerschein wieder zu erlangen und wie viel wird jede “erklimmbare Stufe” dorthin kosten bzw. wo kann man kostenlos nachfragen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. April 2015 um 9:56

      Hallo Tanja,

      muss Ihr Mann eine MPU absolvieren, bevor er den Führerschein erneut erhält? In vielen Städten gibt es MPU-Beratungen, in denen ihr Mann sich diesbezüglich beraten lassen kann.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. tobi
    Am 30. März 2015 um 14:22

    Hallo,
    wurde vergangenen Samstag positiv auf Cannabis getestet, das Ergebnis liegt noch nicht vor. Der wert könnte wohl evtl 2-3stellig ausfallen, daher werde ich auf jeden fall 500€ Bußgeld und 2 Punkte zu erwarten haben.

    Hatte 2012 wegen dem Besitz schon eine Auseinandersetzung mit den Gesetzeshütern, welche aber aufgrund von Kleinstmenge (ca 1,5g) fallen gelassen wurde.

    Zählt das trotzdem als 1. Vergehen da ja 2012 kein verstoß gegen Straßenverkehrsordnung und bleibt es somit bei den 500€ und 2 Punkten oder kann ich damit rechnen das mein Lappen wohl endgültig abgegeben werden muss?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. April 2015 um 10:09

      Hallo Tobi,

      dies liegt im Ermessen der Zulassungsstelle. Die Verordnung einer MPU kann leider nicht ausgeschlossen werden. Die Strafen für den 1. Drogenverstoß im Straßenverkehr steigen jedoch auch nicht an, wenn ein ausgeprägter Drogenkonsum festgestellt wurde, es bleibt bei 500 Euro, 2 Punkten und 1 Monat Fahrverbot.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

    • tobi
      Am 30. März 2015 um 14:50

      oh und hinzuzufügen ist die frage ob es überhaupt bei den 500€ und 2 punkten bleibt, da ich definitiv einen astonomischen thc wert im blut gehabt habe oder ob mein lappen allein deswegen schon weg sein dürfte.

  12. Edmund
    Am 21. März 2015 um 17:49

    Wird bei einer Ordnungswidrigkeit Alkohol 0,94 Promille, Ersttäter 500 Euro und 4 Wochen Fahrverbot auch die Führerscheinbehörde benachrichtigt.Normale Verkehrskontrolle

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. März 2015 um 10:06

      Hallo Edmund,

      ja, die Führerscheinzulassungsstelle ist über einen solchen Verstoß informiert.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Bibi
    Am 21. März 2015 um 11:37

    Ich wurde angehalten in einer allgem. Verkehrskontrolle nachts um 3 uhr. Atemalkohol war 1,19 dann 1,10 ca. 2min spàter und nach bluttest ca. 1,5 std später 1,3 promille. Vorher wwar ich noch nie auffällig. Getrunken hatte ich 2 weißwein hatte wenig gegessen und hatte ibuprophen gennommen wegen kopfweh. Nur so kann ich mir die hohe promille erklären. Mit welcher strafe muss ich rechnen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. März 2015 um 10:10

      Hallo Bibi,

      in diesem Fall liegt eine Straftat vor, deren Sanktionen vor Gericht festgelegt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Josef
    Am 24. Februar 2015 um 11:00

    Wurde vor 2 Tagen mit 0,9 angehalten,hatte vor 4,5 jahren schon mal fahrverbot mit 0,6 mit was muß ich rechnen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. März 2015 um 12:03

      Hallo Josef,

      es liegt der zweite Alkoholverstoß vor: 2 Punkte, 1000 Euro Bußgeld sowie 3 Monate Fahrverbot sind die Folge.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Dieter
    Am 19. Februar 2015 um 18:31

    Bin in den vergangenen tagen bei einer Allgemeinen Verkehrskontrolle positiv auf Cannabis getestet worden. Hatte keine Ausfallerscheinungen und bin ganz normal gefahren. Der letzte Konsum lag ca. 24h zurück war davor aber eher häufig. Was erwartet mich ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Februar 2015 um 11:59

      Hallo Dieter,

      wahrscheinlich müssen Sie nun eine MPU besuchen. Zudem fallen die Sanktionen laut Bußgeldtabelle an: ein Bußgeld von 500 Euro und 2 Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von 1 Monat,

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Rochau
    Am 19. Februar 2015 um 9:47

    Mein Freund hatte vor ein paar jahren ersatzdrogen in der tasche als er mit den bus fahren wollte er wurde von der polizei kontrolliert und jetzt erst hat er erfahren das sein führerschein weg ist und er bußgeld bezahlen muss! Wie kann das sein da er ja mit dem bus fahren wollte und die ganze zeit nie was deswegen gehört hat

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Februar 2015 um 12:09

      Hallo,

      bei Drogenbesitz kann die Führerscheinstelle eine MPU verhängen, da in diesem Fall davon ausgegangen wird, dass die betreffende Person zum Führen eines Fahrzeuges nicht in der Lage ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. So ein Mist
    Am 11. Februar 2015 um 9:22

    Ich bin vor kurzer zet zeit angehalten worden und mir ist der Konsum von Cannabis nachgewiesen worden 3,2 Nanogramm nun habe ich mit 500 euro und 1 monat fahrverbot zu rechnen allerdings bin ich nun auch noch mit 60 in einer 30er zone geblitzt worden habe ich nun noch zusätzlich mit anderen konsiquenzen zu rechnen oder werden diese taten strikt auseinander gehalten
    (innerhalb 1es Monats abstand ca)

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Februar 2015 um 11:05

      Hallo,

      in der Regel werden diese Taten auseinander gehalten und Sie bekommen zwei unterschiedliche Bußgeldbescheide.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Sven
    Am 29. Januar 2015 um 13:35

    Moin moin,

    ich wurde im August 2013 positiv auf Kokain getestet als ich auf dem Fahrersitz eines geparkten Autos saß, mir wurde im Januar 2014 dann der Führerschein entzogen. muss ich nun zwingend zur MPU usw oder könnte es sein dass ich meinen Lappen so wiederbekomme nach heutigem Bußgeldkatalog???

    Danke für die schnelle Antwort im vorraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Februar 2015 um 15:10

      Hallo Sven,

      in Verbindung mit einem Drogendelikt ist eine MPU möglich, wenn die Führerscheinstelle dies anordnet.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Crisy
    Am 22. Januar 2015 um 18:35

    Hallo, ich bin gestern in eine allgemeine Verkehrskontrolle geraten und musste einen Speicheltest abgeben . Speicheltest wurde positiv auf Canabis und leicht auf Amphitamin getestet und musste dan zur Blutprobe . Als ich in die allgemeine Verkehrskontrolle kamm war ich total nüchtern und clean und bei voller Verfassung meines Körpers habe auch die Tests gut bestanden.
    Es ist das erste mal das ich mit sowas konfrontiert wurde ! Der Polizist meinte je nach Wert der im Blut nachgewiesen wird könnte die ganze Sache fallen gelassen werden oder ich bekomme 1 Monat Fahrverbot punkte und Geldstrafe . Meine Frage ist ob da nochmehr auf mich zukommen könnte ?
    Bin das erste mal so aufgefallen , und amphitamin hatte ich wirklich zum aller ersten mal konsumiert in form von extasy . Traurigerweise wurde ich 1 tag nach dem ersten konsum der Pille sofort kontrolliert ( schicksaal ) .

    • bussgeldkatalog.org
      Am 26. Januar 2015 um 17:48

      Hallo Crisy,

      wenn Sie das erste Mal wegen eines Drogenverstoßes aufgefallen sind, müssen Sie 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot befürchten. Dabei ist es egal, ob Sie nur geringe Mengen konsumieren. Sobald Sie positiv auf Drogen getestet werden, wird das Bußgeld verhängt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Peter
    Am 18. Januar 2015 um 11:35

    Ich habe eine Frage. Beeinflußt die Einnahme von Schmerztabletten vor und während des Alkoholgenuß den Promillewert? Wenn ja in welcher Form?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Januar 2015 um 10:51

      Hallo Peter,

      dazu können wir Ihnen keine zuverlässigen Angaben machen. Es ist bekannt, dass Wechselwirkungen zwischen Schmerzmitteln und Alkohol vorliegen, jedoch fallen diese immer unterschiedlich aus. Sie können auch schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben!

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Peter
    Am 15. Januar 2015 um 19:18

    Hallo, ich hab da mal ne Frage. Können vor und zum Alkoholgenuß eingenommene Schmerztabletten den Promillewert erhöhen? Wenn ja, in welchem Umfang?

  22. basti
    Am 1. Januar 2015 um 19:21

    Hallo,
    wurde neulich angehalten , musste ein Alkoholtest machen, und mit auf die Dienststelle. Auf der Dienststelle betrug mein wert 1,08 worauf hin mir blut entnommen wurde. Habe mein Führerschein gleich wieder bekommen, und in ca 4 Wochen bekomme ich den Bußgeldbescheid. Welche Strafe erwartet mich??
    Bin Erstmalig unter Alkohol gefahren und nicht mehr in der Probezeit.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Januar 2015 um 10:56

      Hallo Basti,

      bei einem erstmaligen Verstoß gegen die 0,5-Promillegrenze erwartet Sie ein Bußgeld von 500 Euro sowie 2 Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von 1 Monat.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Heiko
    Am 22. Dezember 2014 um 19:38

    Hallo,
    bin gestern morgen in eine Verkehrskontrolle rein gefahren und musste Blasen
    der Test war positiv mit 1,27 pm.
    Bin vorher noch nie mit Alkohol gefahren weiß echt nicht was mich da geritten hat was habe ich jetzt zu erwarten…..

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Dezember 2014 um 10:58

      Hallo Heiko,

      es liegt in Ihrem Fall eine Straftat vor. Mit welchen Konsequenzen Sie rechen müssen, wird dementsprechend gerichtlich verhandelt. Möglicherweise müssen Sie z.B. eine MPU bestehen, um Ihren Führerschein wieder zu erhalten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Sebastian
    Am 13. November 2014 um 3:44

    Hi,

    habe im August 2013 (9 Monate Fahrverbot) nach einer Fahrerflucht mein Führerschein zurückbekommen.
    6 Monate später wegen Trunkenheit am Steuer (1,5 pm) leider wieder abgeben müssen.
    Gestern den Führerschein neu beantragt.
    Die Sachbearbeiterin meinte mpu wird fällig.
    Ihre Kollegin sagte genau das Gegenteil.
    Was soll ich jetzt glauben?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. November 2014 um 13:24

      Hallo Sebastian,

      ob eine MPU verhängt wird, das liegt im Ermessen der zuständigen Behörden. Deswegen können wir Ihnen hierzu keine verbindlichen Angaben machen. Sie müssen abwarten, bis Sie hierzu Auskunft erhalten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Meskalin
    Am 2. Oktober 2014 um 9:37

    hallo, habe ein Abstandsvergehen in der Probezeit, muss ich damit rechnen dass mein Führerschein mir abgenommen wird?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Oktober 2014 um 9:53

      Hallo,

      sofern ein schwerwiegendes Abstandsvergehen bestand, kann die Probezeit verlängert werden. Dann wird zudem ein Aufbauseminar angeordnet. Benutzen Sie den Bußgeldrechner und speisen Sie dort die genauen Daten zu Ihrem Abstandsvergehen ein, dann sehen Sie, welche Sanktionen drohen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Gerda T.
    Am 2. Oktober 2014 um 9:35

    Ich verstehe ganz und gar nicht wieso die Promillegrenze bei 0,5 Promille ist. Ich finde sie sollte bei 0,0 Promille sein!

  27. irtusk
    Am 1. Oktober 2014 um 11:23

    Hallo,
    wenn man mit Drogen am Steuer erwischt wurde und sich dies aber nicht bemerkbar machte, gibt es dann trotzdem eine Strafe und Entzug des Führerscheins?
    Vielen dank :)

  28. MPU?
    Am 1. Oktober 2014 um 10:15

    Hallo,

    ich hab was dummes angestellt. lange rede kurzer sinn. muss zur MPU aufgrund einer trunkenheitsfahrt. das akzeptiere ich auch und so, aber wann darf ich die MPU denn machen? das vergehen war diesen Juni. Danke für ihre Hilfe

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. Oktober 2014 um 13:09

      Hallo,

      Sie erhalten eine Sperrfrist von den zuständigen Behörden mitgeteilt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Verfassen Sie einen neuen Kommentar

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (905 Bewertungen, Durchschnitt: 4,30 von 5)
Drogen und Alkohol am Steuer
Loading...
Das könnte Sie auch interessieren:

Nach oben
Bußgeldkatalog als PDF
Der aktualisierte Newsletter 2023 vom VFR Verlag zum Download und Ausdrucken.
Jetzt kostenlos per E-Mail anfordern:
Mit dem Absenden akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.