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Muss ich bei einer Alkoholkontrolle durch die Polizei mitwirken?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 18. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Zu tief ins Glas geschaut?

Eine Alkoholkontrolle ist für Lkw- und Pkw-Fahrer immer eine besondere Situation.
Eine Alkoholkontrolle ist für Lkw- und Pkw-Fahrer immer eine besondere Situation.

Das Statistischen Bundesamtes (destatis) erfasste im Jahr 2017 insgesamt 13.463 Verkehrsunfälle mit Personenschaden, bei dem die Fahrtüchtigkeit der Beteiligten durch Alkohol beeinträchtigt war. Darüber hinaus zeigt die Auswertung, dass jeder 14. getötete Verkehrsteilnehmer durch einen Alkoholunfall ums Leben kommt.

Um schwere Unfälle aufgrund von Alkohol zu vermeiden, führt die Polizei daher regelmäßig Überprüfungen durch. Allerdings ranken sich über das richtige Verhalten bei einer Alkoholkontrolle viele Mythen und Halbwahrheiten.

Doch was sind meine Rechte und Pflichten bei einer Alkoholkontrolle? Muss ich pusten oder die Abnahme von Blut zulassen? Was passiert, wenn Autofahrer die Alkoholkontrolle verweigern? Und welche Sanktionen drohen, wenn der Alkoholtest positiv ausfällt? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Alkoholkontrolle

Wer darf eine Alkoholkontrolle durchführen?

Üblicherweise darf eine solche Kontrolle nur durch die Polizei erfolgen.

Wie darf die Polizei kontrollieren?

Gibt es Anzeichen für einen Alkohol– oder Drogenkonsum, sind Atem-, Drogenschnell- und Bluttests zulässig.

Wozu sind Autofahrer bei einer Kontrolle verpflichtet?

Die Herausgabe der erfragten Personalien und Papiere ist eine gesetzliche Verpflichtung, welcher Fahrer nachkommen müssen. Sich durch Aussagen selbst zu belasten, müssen sie allerdings nicht. Weitere Informationen zu den Rechten und Pflichten finden Sie hier.

Keine Lust zu lesen? Alkohol- und Drogentest im Video erklärt

Video zum Alkohol- und Drogentest
Im Video: Wie läuft der Alkohol- und Drogentest ab? Und ist er Pflicht?

Wann droht eine Verkehrskontrolle?

Die Gründe, warum die Beamten der Polizei ein Auto aus dem Verkehr winken und den Fahrzeugführer einer Kontrolle unterziehen wollen, können grundsätzlich vielfältig sein. So können bereits eine defekte Beleuchtung oder eine etwas zu scharf geschnittene Kurve ausreichen. Im Zuge der Befragung können sich dann Hinweise auf den Konsum von Alkohol ergeben. Dazu zählen unter anderem:

  • Alkoholgeruch im Kfz
  • Fahrer hat eine Fahne und/oder lallt
  • Angefangene oder leere Flaschen bzw. Dosen im Fahrzeug
  • Verzögerte Reaktion der Pupillen
  • Fahrzeugführer wirkt nervös

Darüber hinaus gibt es aber auch Anzeichen, bei denen die Polizei eine Alkoholkontrolle bereits in Erwägung zieht, ohne den Fahrer genau gesehen zu haben. Als Indikatoren für eine mögliche Alkoholfahrt gelten dabei, wenn sich das Kfz in Schlangenlinien fortbewegt oder sich sonstige Auffälligkeiten in der Fahrweise zeigen.

Ablauf von Alkoholkontrollen im Straßenverkehr

Alkoholkontrolle: „Bitte blasen Sie, bis der Piepton aufhört, in das Röhrchen.“
Alkoholkontrolle: „Bitte blasen Sie, bis der Piepton aufhört, in das Röhrchen.“

Eine Verkehrs- bzw. Alkoholkontrolle folgt grundsätzlich immer einem ähnlichen Muster. Wird der Fahrzeugführer zum Anhalten aufgefordert, muss er dieser Anordnung Folge leisten und den Motor abstellen. Bis auf weiteres bleiben alle Insassen des Fahrzeugs auf ihren Plätzen sitzen und warten darauf, dass sich der Beamte dem Fahrzeug nähert. Um die Kommunikation zu erleichtern, ist das Fenster zu öffnen und bei Nacht ggf. die Innenraumbeleuchtung einzuschalten. Die Hände sollten am besten gut sichtbar auf dem Lenkrad liegen.

Zu Beginn der eigentlichen Kontrolle stellt sich der Polizist in der Regel vor und verlangt anschließend zur Identifizierung Führerschein und Fahrzeugpapiere. Zur Herausgabe dieser sind Sie gesetzlich verpflichtet. Auf den vermeintlichen Small-Talk vor einer möglichen Alkoholkontrolle müssen Sie hingegen nicht eingehen, da Sie sich dadurch selbst belasten könnten. Mögliche Fragen könnten dabei sein:

  • „Wo wollen wir denn so spät noch hin?“
  • „Sie wissen, warum wir Sie angehalten haben?“
  • „Haben Sie etwas getrunken?“

Erst nachdem die Formalien und das Geplänkel überstanden sind, folgt die eigentliche Alkoholkontrolle. Welche Rechte und Pflichten Sie dabei haben, erläutern wir in den nachfolgenden Abschnitten.

„Einmal pusten, bitte!“ – Eine freiwillige Maßnahme bei der Alkoholkontrolle?

Haben die Beamten den Verdacht, dass der Fahrzeugführer alkoholisiert ist, werden Sie diesem einen Atemalkoholtest anbieten. Bei dieser Alkoholkontrolle – die der Volksmund auch als „Pusten“ bezeichnet – erfolgt die Bestimmung über die Atemluft.

Das dadurch ermittelte Ergebnis ist allerdings häufig nur ein Indiz, denn vor Gericht hält dieses nicht stand. So schreibt das Verkehrsrecht eine Alkoholkontrolle mithilfe von Blut vor, wenn eine Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr erfolgen soll. Die Werte aus dem Atemalkoholtest können maximal dazu dienen eine Ordnungswidrigkeit nachzuweisen.

Darüber hinaus ist Durchführung von einem Atemalkoholtest grundsätzlich freiwillig. Denn Verdächtige sind prinzipiell nicht dazu verpflichtet, Beweise für ihre eigene Schuld zu erbringen. Die Frage des Beamten, ob Sie pusten wollen, ist also tatsächlich wortwörtlich zu verstehen.

Haben Sie die Alkoholkontrolle mithilfe der Atemluft abgelehnt, müssen die Beamten entscheiden, ob die Indizien die Anordnung einer Blutabnahme rechtfertigen, schließlich ist diese mit deutlich höheren Kosten sowie mehr Aufwand verbunden.

Haben Sie tatsächlich nichts getrunken und können Sie zudem ausschließen, dass Dritte etwas in Ihr Getränk gemischt haben, kann eine solche Alkoholkontrolle natürlich auch dazu dienen, einen Verdacht zu entkräften.

So funktioniert ein mobiles Alkoholmessgerät

Infografik: So funktioniert ein mobiler Alkomat
Infografik: So funktioniert ein mobiler Alkomat

Alkoholkontrolle: Wissenswertes zur Blutabnahme

Alkoholkontrolle mit 2 Promille: Die Grenze zur Straftat ist damit definitiv überschritten.
Alkoholkontrolle mit 2 Promille: Die Grenze zur Straftat ist damit definitiv überschritten.

Gehen die Beamten davon aus, dass der Fahrzeugführer mit mehr als 1,1 Promille unterwegs ist, muss die Alkoholkontrolle entweder in ein Krankenhaus oder auf die Polizeiwache verlegt werden. Denn in einem solchen Fall ist eine Blutabnahme durch einen Arzt notwendig.

Da es sich hierbei um einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit handelt, ist für die Blutentnahme in der Regel ein richterlicher Beschluss notwendig. § 81a Abs. 1 S. 2 Strafprozessordnung sieht aber eine Ausnahme zum Richtervorbehalt vor:

Die Entnahme einer Blutprobe bedarf […] keiner richterlichen Anordnung, wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass eine Straftat nach § 315a Absatz 1 Nummer 1, Absatz 2 und 3, § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a, Absatz 2 und 3 oder § 316 des Strafgesetzbuchs begangen worden ist.

Bei den besagten Straftaten handelt es sich unter anderem um die Straßenverkehrsgefährdung im Zustand der alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit und die Trunkenheit im Verkehr.

Nach erfolgter Blutabnahme verbringt der Autofahrer die Nacht entweder in der Ausnüchterungszelle oder darf nach Hause gehen. Das Ergebnis der Blutuntersuchung und die damit verbundenen Folgen der Alkoholkontrolle erfahren Sie dann in den kommenden Tagen oder Wochen.

Welche Sanktionen drohen für Alkohol am Steuer?

Überschreiten die bei einer Alkoholkontrolle gemessenen Werte den vom Gesetzgeber definierte Grenzwert von 0,5 Promille, muss der Fahrzeugführer mit Konsequenzen rechnen. Dabei liegt abhängig von der Alkoholkonzentration im Blut entweder eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat vor.

Bis zu einem Promillewert von 1,09 wird die Fahrt unter dem Einfluss von Alkohol als Ordnungswidrigkeit gewertet und gemäß Bußgeldkatalog sanktioniert. Dieser sieht hierfür mindestens ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot vor. Handelt es sich um den Fahrer um einen Wiederholungstäter, wirkt sich dies, wie die nachfolgende Bußgeldtabelle zeigt, sowohl auf die Höhe des Bußgeldes als auch auf die Dauer des Fahrverbots aus.

Beschrei­bungBuß­geldPunk­teFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
Verstoß gegen die 0,5-Promille­grenze
... beim 1. Mal500 €21 Monat1 MHier prüfen **
... beim 2. Mal1000 €23 Monate3 MHier prüfen **
... beim 3. Mal1500 €23 Monate3 MHier prüfen **

Wird bei der Alkoholkontrolle ein Wert von mindestens 1,1 Promille festgestellt, liegt der Straftatbestand „Trunkenheit im Verkehr“ vor. Gemäß § 316 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) zieht dieser eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe nach sich. Darüber hinaus drohen der Entzug der Fahrerlaubnis und drei Punkte in Flensburg. Die gleichen Konsequenzen können übrigens auch Alkoholfahrten ab einem Promillewert von 0,3 haben, wenn diese mit einer Gefährdung des Verkehrs einhergeht.

Sie möchten herausfinden, welche Sanktionen die Werte Ihrer Alkoholkontrolle haben? Unser Bußgeldrechner hilft Ihnen dabei:

Ermitteln Sie hier mit unserem Promillerechner, wie viel Promille Sie haben könnten, nachdem Sie Alkohol getrunken haben!
Achtung! Für Fahranfänger in der Probezeit sieht der Gesetzgeber grundsätzlich eine Nullpromillegrenze vor. Werden diese im Zuge einer Alkoholkontrolle der Polizei mit einem Wert von 0,1 Promille erwischt, drohen diesen bereits die Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog. Beim Begleiteten Fahren (BF17) muss sich zudem auch die Begleitperson an die 0,5-Promillegrenze halten, daher kann in diesem Fall auch eine Alkoholkontrolle beim Beifahrer erfolgen.

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Video: Alkohol am Steuer
Video: Was droht, wenn Sie alkoholisiert Auto fahren?

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von bussgeldkatalog.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte der Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit, Verkehrsregeln im Ausland sowie das Zollrecht.

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