ROADPOL-Aktionswoche „Alkohol & Drogen“: EU-weit verstärkte Kontrollen!
Veröffentlichungsdatum: 15. Juni 2026
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Vom 15. bis 21. Juni 2026 läuft europaweit die ROADPOL-Aktionswoche „Alkohol & Drogen“. Ähnlich wie bei der Speedweek soll es dabei verstärkt zu Verkehrskontrollen in der gesamten EU kommen. Auch in Deutschland müssen Autofahrer in dieser Woche mit deutlich mehr Atemalkohol- und Drogenkontrollen rechnen.
Kontrollwoche soll Augenmerk auf Risiken von Alkohol und Drogen am Steuer lenken

Das Fahren unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen stellt eine gravierende Gefährdung für alle Verkehrsteilnehmer dar. Laut Statistischem Bundesamt trug Alkohol zu gut 4 % der Unfälle mit Personenschäden im Jahre 2024 bei.
Um den Fokus auf die gravierenden Einflüsse von Alkohol- und Drogenkonsum am Steuer zu legen, gibt es daher seit einigen Jahren die EU-weite Aktionswoche „Alkohol & Drogen“. Das bedeutet, auch hierzulande müssen Sie in dieser Woche bundesweit mit verstärkten Alkohol- und Drogenkontrollen rechnen. Schwerpunkt soll ein 24-Stunden-Marathon am 19. Juni sein. An diesem Tag sollen zusätzliche Streifen nahezu rund um die Uhr kontrollieren.
In Sachsen-Anhalt sollen zum Beispiel im Rahmen der ROADPOL-Aktionswoche vom 15. bis 21. Juni 2026 nicht nur Auto-, sondern auch Lastwagen-, Motorrad- sowie Radfahrer verstärkt kontrolliert werden. In Thüringen sind zirka 700 Beamte an über 100 Kontrollstellen im Einsatz. Und auch das Polizeipräsidium Rheinpfalz beteiligt sich an Schwerpunktkontrollen zur Bekämpfung von Alkohol & Drogen am Steuer.
In Bayern steht der gesamte Juni im Lichte verstärkter Verkehrskontrollen. Im Laufe dieses Schwerpunktmonats sind insbesondere verstärkt Verkehrskontrollen bei Geschwindigkeitsverstößen, riskanten Überholmanövern sowie Alkohol und Ablenkung am Steuer zu erwarten.
Welche Promillegrenzen gelten in Deutschland?
Laut §§ 24a, 24c Straßenverkehrsgesetz (StVG) gelten folgende Promillegrenzen für Kraftfahrzeugführer:
- 0,0 Promille für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren
- 0,5 Promille Atemalkohol bzw. 0,25mg/l Blutalkohol für alle anderen Fahrzeugführer (gilt übrigens auch auf dem E-Scooter!)
- 0,0 Promille für Berufskraftfahrer (Busfahrer bei Personenbeförderung, Taxifahrer, Lkw-Fahrer im Dienst, Gefahrguttransport)
Wie sieht es in anderen Ländern der EU aus? Einen Überblick finden Sie in unserem Ratgeber zu den Promillegrenzen in Europa.
Weiterführende Ratgeber rund um die Promillegrenzen in Deutschland

Für die einen ist der E-Scooter Ärgernis, für den anderen nützliches Verkehrsmittel. Vielen Nutzern sind die Regeln für das Fahren mit den Tretrollern noch unbekannt. Gerade beim Fahren unter Alkoholeinfluss gilt Vorsicht, denn: Es gelten dieselben Regeln wie für Autofahrer & Co. » Weiterlesen...

Sie fragen sich "wie viel Promille habe ich?" oder "wie viel Promille hat ein Bier?" Berechnen Sie hier, Ihren Promillewert und nutzen Sie unsere Promille-Formel zum Errechnen Ihres eigenen Mixgetränks. Erfahren Sie zudem wissenswertes zum Thema Alkoholabbau im Körper, zu Alkoholmythen und den verkehrsrechtlichen Konsequenzen beim Fahren mit Alkohol. » Weiterlesen...

Busfahrer haben im Straßenverkehr eine ganz besondere Verantwortung, da sie viele Personen gleichzeitig ans Ziel bringen müssen. Doch gelten für sie auch besondere Vorschriften bezüglich der Promillegrenze? Und welche Strafe droht, wenn Busfahrer während des Dienstes Alkohol trinken? Das erfahren Sie in diesem Ratgeber! » Weiterlesen...

Gilt für Motorrad-Fahrer die gleiche Promillegrenze wie für Auto-Fahrer? Mit welchen Konsequenzen ist bei Überschreitung der gesetzlichen Promillegrenze zu rechnen? Und wie sieht es in anderen europäischen Ländern aus? Mehr zum Thema erfahren Sie im Ratgeber. » Weiterlesen...

In Deutschland gilt die Promillegrenze von 0,5 bzw. 0,3 bei auffälliger Fahrweise für Autofahrer. Doch wie sieht es mit Führerscheinneulingen in der Probezeit und Fahrer unter 21 aus? Dürfen diese Alkohol konsumieren und sich danach hinters Steuer setzen? Die Antwort gibt es im Ratgeber! » Weiterlesen...

Auch für LKW Fahrer besteht eine gesetzliche Promillegrenze. Ab einem bestimmten Wert drohen Konsequenzen in Form von hohen Bußgeldern, Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot. Stellt der Verstoß darüber hinaus auch eine Gefährdung dar, ist mit dem Führerscheinentzug zu rechnen. Welche Promillegrenze für LKW-Fahrer gilt, lesen Sie in unserem neuen Ratgeber zum Thema. » Weiterlesen...

Nicht nur beim Autofahren müssen Sie nüchtern bleiben. Auch wenn Sie mit dem Fahrrad auf Kneipentour gehen, müssen Sie darauf achten, dass Sie fahrtüchtig bleiben. Ansonsten kann es auch hier zu Strafzahlungen oder sogar zu einer Aufforderung zur MPU kommen. Doch welche Promillegrenzen gelten, wenn Sie auf zwei Rädern unterwegs sind? Das lesen Sie hier! » Weiterlesen...

Für Fahranfänger in der Probezeit gilt die sogenannte Null-Promille-Grenze - also ein absolutes Alkoholverbot am Steuer. Was gilt jedoch allgemein für junge Autofahrer, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben? Ist Alkohol am Steuer für Fahrer unter 21 Jahren erlaubt? Mehr Infos finden Sie hier. » Weiterlesen...
Bußgeldkatalog zu Alkohol am Steuer
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot / weitere KonsequenzenFVerbot / weitere Konsequenzen | Lohnt ein Einspruch? |
|---|---|---|---|---|
| Sie haben vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeuges ein alkoholisches Getränk zu sich genommen (weniger als 0,5 Promille) | 250 € | 1 | Hier prüfen ** | |
| Sie haben vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeuges die Fahrt unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks angetreten (weniger als 0,5 Promille) | 250 € | 1 | Hier prüfen ** | |
| Erster Verstoß ab 0,5 Promille | 500 € | 2 | (1 Monat)1 M | Hier prüfen ** |
| Zweiter Verstoß ab 0,5 Promille | 1000 € | 2 | (3 Monate)3 M | Hier prüfen ** |
| Dritter Verstoß ab 0,5 Promille | 1500 € | 2 | (3 Monate)3 M | Hier prüfen ** |
| Gefährdung des Verkehrs unter Alkoholeinfluss (ab 0,3 Promille) | 3 | Führerscheinentzug, Freiheits- oder Geldstrafe | Hier prüfen ** | |
| Ab 1,1 Promille | 3 | Führerscheinentzug, Freiheits- oder Geldstrafe, u.U. MPU | Hier prüfen ** |
Drogen am Steuer: Speicheltest am Straßenrand

In der Aktionswoche „Alcohol & Drugs“ sind auch vermehrt Drogenkontrollen zu erwarten. Bei diesen setzt die Polizei oftmals auf mobile Speichel-Schnelltests, die binnen Minuten THC, Amphetamine, Kokain oder Opiate anzeigen. Der Speicheltest ist nur ein Vorscreening, rechtlich beweiskräftig ist allein die anschließende Blutprobe im Labor. Wichtig: Auch hier gilt wie bei Alkohol für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren eine Null-Toleranz-Grenze.
Anders als bei Alkohol gibt es richtige Grenzwerte bei Drogen am Steuer in Deutschland übrigens nicht. Der Nachweis entsprechender Substanzen stellt nach § 24a Abs. 2 StVG stets eine Ordnungswidrigkeit dar:
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig unter der Wirkung eines in der Anlage zu dieser Vorschrift genannten berauschenden Mittels im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt. Eine solche Wirkung liegt vor, wenn eine in dieser Anlage genannte Substanz im Blutserum nachgewiesen wird.“
Die Grenzwertkommission empfiehlt folgende analytische Nachweisgrenzen zur Feststellung von Verstößen:
- Amphetamin (Speed): 25 ng/ml
- Benzoylecgonin (Abbauprodukt von Kokain): 75 ng/ml
- Ecstasy (MDMA/MDE): 25 ng/ml
- Kokain: 10 ng/ml
- Morphin (Heroin): 10 ng/ml
Ausnahme: Seit August 2024 gilt laut § 24a Abs. 1a StVG für THC ein Grenzwert von 3,5 ng/ml Blutserum. Anders als Alkohol ist THC teils noch Tage nach dem Konsum nachweisbar, bei Gelegenheitskonsum meist ein bis drei Tage, bei Dauerkonsum deutlich länger.
Bußgeldkatalog zu Drogen am Steuer
| Beschreibung | Bußgeld | Punkte | FahrverbotFVerbot | Lohnt ein Einspruch? |
|---|---|---|---|---|
| Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr | ||||
| ... beim 1. Mal | 500 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
| ... beim 2. Mal | 1000 € | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
| ... beim 3. Mal | 1500 € | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
| Gefährdung des Verkehrs unter Drogeneinfluss | 3 | Entziehung der Fahrerlaubnis, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe | Hier prüfen ** |
Was ist ROADPOL?
ROADPOL steht für „European Roads Policing Network“, den Zusammenschluss europäischer Verkehrspolizeien und Nachfolger des früheren Netzwerks TISPOL. Mehrmals im Jahr koordiniert das Netzwerk länderübergreifende Kontrollwochen, so etwa zu Tempo (Speedweek und Blitzermarathon) oder Alkohol und Drogen. Eine vollständige Übersicht finden Sie im Wallplaner von ROADPOL.eu.
Ziel ist es, die Zahl der auf Europas Straßen Getöteten und Schwerverletzten zu senken. Auch deutsche Polizeibehörden beteiligen sich regelmäßig; die gemeinsame, flächendeckende Durchführung macht die Kontrollen spürbar wirksamer.
Quellen und weiterführende Links
- Pressemitteilung des Bayrischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 31.05.2026
- Pressemitteilung des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt vom 11.06.2026
- Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Rheinpfalz vom 10.06.2026
- Fehlverhalten der Fahrer bei Unfällen mit Personenschaden (destatis.de)







