ROADPOL-Aktionswoche „Alkohol & Drogen“: EU-weit verstärkte Kontrollen!

News von Dr. Philipp Hammerich

Veröffentlichungsdatum: 15. Juni 2026

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Vom 15. bis 21. Juni 2026 läuft europaweit die ROADPOL-Aktionswoche „Alkohol & Drogen“. Ähnlich wie bei der Speedweek soll es dabei verstärkt zu Verkehrskontrollen in der gesamten EU kommen. Auch in Deutschland müssen Autofahrer in dieser Woche mit deutlich mehr Atemalkohol- und Drogenkontrollen rechnen.

Kontrollwoche soll Augenmerk auf Risiken von Alkohol und Drogen am Steuer lenken

Vom 15. bis 21. Juni findet eine EU-weite Kontrollwoche zu Alkohol & Drogen im Straßenverkehr statt.
Vom 15. bis 21. Juni findet eine EU-weite Kontrollwoche zu Alkohol & Drogen im Straßenverkehr statt.

Das Fahren unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen stellt eine gravierende Gefährdung für alle Verkehrsteilnehmer dar. Laut Statistischem Bundesamt trug Alkohol zu gut 4 % der Unfälle mit Personenschäden im Jahre 2024 bei.

Um den Fokus auf die gravierenden Einflüsse von Alkohol- und Drogenkonsum am Steuer zu legen, gibt es daher seit einigen Jahren die EU-weite Aktionswoche „Alkohol & Drogen“. Das bedeutet, auch hierzulande müssen Sie in dieser Woche bundesweit mit verstärkten Alkohol- und Drogenkontrollen rechnen. Schwerpunkt soll ein 24-Stunden-Marathon am 19. Juni sein. An diesem Tag sollen zusätzliche Streifen nahezu rund um die Uhr kontrollieren.

In Sachsen-Anhalt sollen zum Beispiel im Rahmen der ROADPOL-Aktionswoche vom 15. bis 21. Juni 2026 nicht nur Auto-, sondern auch Lastwagen-, Motorrad- sowie Radfahrer verstärkt kontrolliert werden. In Thüringen sind zirka 700 Beamte an über 100 Kontrollstellen im Einsatz. Und auch das Polizeipräsidium Rheinpfalz beteiligt sich an Schwerpunktkontrollen zur Bekämpfung von Alkohol & Drogen am Steuer.

In Bayern steht der gesamte Juni im Lichte verstärkter Verkehrskontrollen. Im Laufe dieses Schwerpunktmonats sind insbesondere verstärkt Verkehrskontrollen bei Geschwindigkeitsverstößen, riskanten Überholmanövern sowie Alkohol und Ablenkung am Steuer zu erwarten.

Welche Promillegrenzen gelten in Deutschland?

Laut §§ 24a, 24c Straßenverkehrsgesetz (StVG) gelten folgende Promillegrenzen für Kraftfahrzeugführer:

  • 0,0 Promille für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren
  • 0,5 Promille Atemalkohol bzw. 0,25mg/l Blutalkohol für alle anderen Fahrzeugführer (gilt übrigens auch auf dem E-Scooter!)
  • 0,0 Promille für Berufskraftfahrer (Busfahrer bei Personenbeförderung, Taxifahrer, Lkw-Fahrer im Dienst, Gefahrguttransport)

Wie sieht es in anderen Ländern der EU aus? Einen Überblick finden Sie in unserem Ratgeber zu den Promillegrenzen in Europa.

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Bußgeldkatalog zu Alkohol am Steuer

VerstoßBuß­geldPunk­teFahrverbot / weitere KonsequenzenFVerbot / wei­te­re Kon­se­quen­zenLohnt ein Einspruch?
Sie haben vor Vollendung des 21. Lebens­jahres als Führer eines Kraft­fahrzeuges ein alkoholisches Getränk zu sich genommen (weniger als 0,5 Promille)250 €1Hier prüfen **
Sie haben vor Vollendung des 21. Lebens­jahres als Führer eines Kraft­fahrzeuges die Fahrt unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks angetreten (weniger als 0,5 Promille)250 €1Hier prüfen **
Erster Verstoß ab 0,5 Promille500 €2(1 Monat)1 MHier prüfen **
Zweiter Verstoß ab 0,5 Promille1000 €2(3 Monate)3 MHier prüfen **
Dritter Verstoß ab 0,5 Promille1500 €2(3 Monate)3 MHier prüfen **
Gefährdung des Verkehrs unter Alkoholeinfluss (ab 0,3 Promille)3Füh­rer­schein­ent­zug, Frei­heits- o­der Geld­stra­feHier prüfen **
Ab 1,1 Promille3Füh­rer­schein­ent­zug, Frei­heits- o­der Geld­stra­fe, u.U. MPUHier prüfen **

Drogen am Steuer: Speicheltest am Straßenrand

Während der ROADPOL-Aktionswoche stehen auch Drogen am Steuer in besonderem Fokus!
Während der ROADPOL-Aktionswoche stehen auch Drogen am Steuer in besonderem Fokus!

In der Aktionswoche „Alcohol & Drugs“ sind auch vermehrt Drogenkontrollen zu erwarten. Bei diesen setzt die Polizei oftmals auf mobile Speichel-Schnelltests, die binnen Minuten THC, Amphetamine, Kokain oder Opiate anzeigen. Der Speicheltest ist nur ein Vorscreening, rechtlich beweiskräftig ist allein die anschließende Blutprobe im Labor. Wichtig: Auch hier gilt wie bei Alkohol für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren eine Null-Toleranz-Grenze.

Anders als bei Alkohol gibt es richtige Grenzwerte bei Drogen am Steuer in Deutschland übrigens nicht. Der Nachweis entsprechender Substanzen stellt nach § 24a Abs. 2 StVG stets eine Ordnungswidrigkeit dar:

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig unter der Wirkung eines in der Anlage zu dieser Vorschrift genannten berauschenden Mittels im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt. Eine solche Wirkung liegt vor, wenn eine in dieser Anlage genannte Substanz im Blutserum nachgewiesen wird.“

Die Grenzwertkommission empfiehlt folgende analytische Nachweisgrenzen zur Feststellung von Verstößen:

  • Amphetamin (Speed): 25 ng/ml
  • Benzoylecgonin (Abbauprodukt von Kokain): 75 ng/ml
  • Ecstasy (MDMA/MDE): 25 ng/ml
  • Kokain: 10 ng/ml
  • Morphin (Heroin): 10 ng/ml

Ausnahme: Seit August 2024 gilt laut § 24a Abs. 1a StVG für THC ein Grenzwert von 3,5 ng/ml Blutserum. Anders als Alkohol ist THC teils noch Tage nach dem Konsum nachweisbar, bei Gelegenheitskonsum meist ein bis drei Tage, bei Dauerkonsum deutlich länger.

Bußgeldkatalog zu Drogen am Steuer

Beschrei­bungBuß­geldPunk­teFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
Vers­toß gegen das Drogen­gesetz im Straßen­verkehr
... beim 1. Mal500 €21 Monat1 MHier prüfen **
... beim 2. Mal1000 €23 Monate3 MHier prüfen **
... beim 3. Mal1500 €23 Monate3 MHier prüfen **
Gefähr­dung des Ver­kehrs unter Drogen­ein­fluss3Entziehung der Fahrerlaub­nis, Freiheits­strafe oder GeldstrafeHier prüfen **

Was ist ROADPOL?

ROADPOL steht für „European Roads Policing Network“, den Zusammenschluss europäischer Verkehrspolizeien und Nachfolger des früheren Netzwerks TISPOL. Mehrmals im Jahr koordiniert das Netzwerk länderübergreifende Kontrollwochen, so etwa zu Tempo (Speedweek und Blitzermarathon) oder Alkohol und Drogen. Eine vollständige Übersicht finden Sie im Wallplaner von ROADPOL.eu.

Ziel ist es, die Zahl der auf Europas Straßen Getöteten und Schwerverletzten zu senken. Auch deutsche Polizeibehörden beteiligen sich regelmäßig; die gemeinsame, flächendeckende Durchführung macht die Kontrollen spürbar wirksamer.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich bekam seine Zulassung als Rechtsanwalt in Deutschland 2007. Er studierte zuvor an der Universität Hamburg und promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Für bussgeldkatalog.org beantwortet er verschiedene Verbraucherfragen rund um das Verkehrsrecht.

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