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Bußgeld aus dem Ausland: Ist eine Vollstreckung möglich?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Bußgelder aus dem Ausland – zahlen oder nicht?

Gegen Sie kann auch ein Bußgeld aus dem Ausland verhängt werden.
Gegen Sie kann auch ein Bußgeld aus dem Ausland verhängt werden.

Wenn Sie mit Ihrem Auto im Ausland unterwegs sind, müssen Sie sich an das Verkehrsrecht des jeweiligen Landes halten, sonst drohen Ihnen – wie in Deutschland auch – Bußgelder. Doch was ist zu beachten, wenn Sie sich einen Strafzettel im Ausland eingehandelt haben?

Den Strafzettel nicht bezahlen ist unklug; es droht Ihnen laut § 90 des OWiG ein Vollstreckungsverfahren. Seit einigen Jahren gibt es ein Vollstreckungsabkommen innerhalb der EU. Ab einer Bagatellgrenze von 70 € werden ausländische Geldbußen auch in Deutschland von den zuständigen Behörden vollstreckt.

Doch selbst wenn das eigentliche Bußgeld im Ausland geringer ist, beachten Sie: es kommt eine Bearbeitungsgebühr hinzu, die noch zur eigentlichen Geldbuße gerechnet werden muss. Haben Sie den Strafzettel nicht bezahlt, droht Ihnen im Zuge eines Vollstreckungsverfahrens eine Haftstrafe.

Auf den folgenden Seiten erhalten Sie Informationen über Bußgelder aus verschiedenen Ländern:

Klicken Sie hier auf Ihr gewünschtes Land:

Bußgeld aus Australien

Austr‌alien

Bußgeld aus Belgien

Bel‌gien

Bußgeld aus Bosnien

Bosnien-Herze‌gowina

Bußgeld aus Bulgarien

Bulg‌arien

Bußgeld aus Dänemark

Dän‌emark

Ratgeber: Bußgeldkatalog Estland

Est‌land

In Finnland kann ein Bußgeld teuer werden.

Fin‌nland

Die Verkehrsregeln in Frankreich gelten auch für eine kleine Straße oder Gasse.

Fran‌kreich

Bußgeld aus Griechenland

Griech‌enland

England: Die Flagge von UK

Großbri‌tannien

Bußgeldkatalog Irland

‌Irl‌and

Bußgeldkatalog Island

Isl‌and

Die Verkehrsregeln in Italien sollen auch die Natur schützen und Immissionen einsparen.

Ital‌ien

 bußgelder=

Kroat‌ien

Bußgeld aus Lettland

Let‌tland

Bußgeld aus Liechtenstein

Liech‌tenstein

Bußgeld aus Litauen

Lita‌uen

Bußgeldkatalog Luxemburg

Lux‌emburg

Bußgeldkatalog Malta

Malt‌a

Bußgeld aus Montenegro

Monten‌egro

Ratgeber Bußgeldkatalog Niederlande

Niederl‌ande

Im Bußgeldkatalog von Nordmazedonien sind die Sanktionen für Verkehrsverstöße bestimmt.

Nordmazedonien

Bußgeld aus Norwegen

Norw‌egen

Bußgeldkatalog für Österreich

Öste‌rreich

Der Bußgeldkatalog in Polen, klärt über all die Verkehrsrichtlinien auf.

Pol‌en

Sie müssen Autobahngebühren in Portugal zahlen.

Portug‌al

Bußgeld aus Rumänien

Rum‌änien

Bußgeld aus Russland

Rus‌sland

Die Flagge in Schweden vor der Stadt.

Sch‌weden

Bußgeldkatalog Schweiz

Schw‌eiz

Bußgeld aus Serbien

Se‌rbien

Im Bußgeldkatalog der Slowakei sind die Sanktionen für Verkehrsverstöße definiert.

Slow‌akei

Bußgeld aus Slowenien

Slow‌enien

Die Flagge in Spanien

Sp‌anien

Tschechischer Bußgeldkatalog

Tsch‌echien

Flagge aus Ungarn.

Ung‌arn

Die Flagge der USA weht im Wind.

U‌SA

Bußgeld aus Zypern

Zyp‌ern

FAQ: Bußgelder aus dem Ausland

Muss ich ein Bußgeld aus dem Ausland bezahlen?

Allgemein ist es nicht ratsam, einen ausländischen Bußgeldbescheid einfach zu ignorieren. Schließlich gibt es bereits seit einigen Jahren ein Vollstreckungsabkommen innerhalb der EU.

Wann können ausländische Bußgelder in Deutschland vollstreckt werden?

Laut diesem Abkommen können ausländische Bußgelder ab einer Bagatellgrenze von 70 Euro auch in Deutschland vollstreckt werden. Dies bezieht sich weiterhin nicht nur auf die Sanktionen; eine Bearbeitungsgebühr wird noch dazugerechnet, sodass diese Grenze relativ schnell erreicht ist.

Was kann passieren, wenn ich ein Bußgeld aus dem Ausland nicht bezahle?

Weigern Sie sich, ein ausländisches Bußgeld trotz Abkommen zu zahlen, kann im Zuge eines Vollstreckungsverfahrens sogar eine Haftstrafe auf Sie zukommen.

EU-weite Datenabfrage möglich

Seit Sommer 2013 gilt die EU-Richtlinie zur „Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte” (PDF). Einfach gesagt: die zuständigen Behörden in allen Ländern der EU erhalten Zugriff auf die Daten des Fahrzeughalters. Sie können somit ohne großen Aufwand ermitteln, an wen Sie den Strafzettel mit dem Bußgeld aus dem Ausland senden müssen.

Allerdings darf diese Datenbank mit dem Namen „Eucaris“ nur bei bestimmten Verstößen genutzt werden, beispielsweise bei Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit, Alkohol am Steuer oder Rotlichtverstößen. Bei anderen Delikten kann allerdings auch ein Bußgeld gegen Sie erhoben werden, nur können die Behörden die Fahrzeughalter-Datenbank dann nicht abfragen. Gerade dann kann es sehr lange dauern, bis der Bußgeldbescheid im heimischen Briefkasten eintrifft: auch zwei Jahre nach der Urlaubsreise kann noch ein Strafzettel bei Ihnen ankommen.

Halterhaftung und Fahrerhaftung

Müssen Sie zahlen, wenn Sie aus dem Ausland einen Bußgeldbescheid erhalten?
Müssen Sie zahlen, wenn Sie aus dem Ausland einen Bußgeldbescheid erhalten?

In manchen Ländern, wie z.B. Italien wird bei Vergehen im Straßenverkehr grundsätzlich der Fahrzeughalter belangt – auch wenn der Fahrzeugfahrer sich von diesem unterscheidet. Hier haftet stets der Halter und erhält das Bußgeld im italienischen Ausland. Das Kraftfahrt-Bundesamt allerdings weist die ausländischen Behörden darauf hin, dass die Daten nur zur Ermittlung des Schuldigen benutzt werden dürfen.

Falls Sie als Fahrzeughalter also einen Bußgeldbescheid aus Italien bekommen, und nachweislich nicht selbst gefahren sind, weil Sie z.B. gar keinen Urlaub mit dem Auto unternommen haben, wird das Bundesamt für Justiz die Vollstreckung nicht durchführen, außer das jeweilige Delikt ist auch in Deutschland mit der sogenannten Halterhaftung belegt. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, können Sie sich hier beraten lassen.

Schnell bezahlen lohnt sich

Wenn Sie sofort zahlen, können Sie Ihr Bußgeld aus dem Ausland ein wenig verringern. In manchen Ländern des europäischen Auslands erhalten Sie nämlich einen Rabatt, wenn Sie innerhalb einer bestimmten Frist bezahlen:

  • In Großbritannien erhalten Sie auf manche Verstöße 50 % Rabatt, wenn sie innerhalb von 14 Tagen zahlen.
  • In Spanien erhalten Sie 50 % Rabatt auf das Bußgeld, wenn Sie innerhalb von 20 Tagen zahlen.
  • Dies gilt auch für Bußgelder aus Italien. Wenn Sie nach 60 Tagen nicht bezahlt haben, dann verdoppelt sich das Bußgeld!
  • Auch in der Türkei, in Belgien, Frankreich, Griechenland und Slowenien gibt es länderspezifische Rabatte für Geldstrafen.

Bußgelder fallen auch im Ausland an

Wenn Sie im Ausland Punkte sammeln, werden diese auf dem jeweiligen Landeskonto vermerkt – es gibt kein länderübergreifendes Punktekonto. Bußgelder müssen Sie allerdings überall bezahlen. Wenn Sie sich ein Fahrverbot einhandeln, so gilt dies nur im betreffenden Land. Ein Fahrverbot, welches sie in Ihrem Heimatland haben, gilt allerdings international. In Deutschland müssen Sie Ihre Papiere ohnehin für die Dauer des Fahrverbots abgeben; ohne diese dürfen Sie nicht fahren.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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217 Kommentare

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  1. Burkhard M
    Am 28. August 2023 um 14:56

    Habe einen Strafzettel für Falschparken über 50,-Euro in FINNLAND bekommen,obwohl ich einengen Parkschein gekauft und
    Auch vorne aufs Armaturenbrett sichtbar gelegt habe
    Galt für 24 Stunden
    Morgens dann bei der Abfahrt der Strafzettel über 50,- Euro
    Obwohl noch mindestens 8 Stunden zu parken währen.
    Was kann ich machen?
    Fotos ect. Habe ich gemacht

  2. Hubert T
    Am 14. Oktober 2021 um 12:48

    War in England mit dem Wohnmobil. Bin, wegen dem Navi , kurz durch London durchgefahren. Hab nicht gewußt das mann sich registrieren muss. Hab jetzt nach 30 Tagen ein Bußgeld von € 1214.- bekommen .
    Meine Frage ist das nicht zu viel. Hab was gelesen von €260.- und muss ich bezahlen da jetzt England nicht mehr bei der EU ist.
    Danke für dir Antwort im voraus.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. November 2021 um 10:16

      Hallo Hubert T.,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für britisches Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Roswitha P
    Am 7. September 2021 um 8:41

    Hallo,
    das Datum der übertretung auf dem Bußgeldbescheid stimmt für 100 % nicht.
    Bußgeldbescheid mit meinem Foto u. Kennzeichen stimmt schon.
    Wie muß ich mich verhalten?
    Bezahlen od. nicht reagieren?
    Schließlich ist es ein Fehler auf dem Bußgeldbescheid.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. September 2021 um 12:09

      Hallo Roswitha P.,

      es kommt in der Regel auf die Umstände an. Wenn keine Verwechslungsgefahr besteht, führt ein falsches Datum nicht unbedingt zur Ungültigkeit. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt, wenn die Behörde auf Ihren Einspruch nicht reagiert.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Chris
    Am 10. September 2020 um 14:18

    Hallo zusammen,
    ich habe letztes Jahr im August mein Auto an eine Bekannte verliehen und sie war einen Monat in Österreich unterwegs.
    Jetzt habe ich nach über einen Jahr zwei Strafzettel wegen falschparken bekommen. Gilt das als verjährt oder muss ich die Strafe bezahlen?
    LG

  5. Reinhard
    Am 8. Oktober 2019 um 17:27

    Hallo miteinander.

    Ich wohne und arbeite in den USA, bin in D seit 2 Jahren nicht mehr gemeldet.
    Letzte Woche habe ich ein Falschparkticket (von der Polizei Muenchen) in Hoehe von 35 Euro fuer mein Mietauto (von Enterprise) bekommen.

    Frage: Was ist die beste Vorgehensweise (ausser Bezahlen natuerlich…;-) ? Hat irgendjemand schon aehnliche Erfahrungen gemacht.

    Vielen lieben Dank fuer eure Antworten!

  6. Michael
    Am 29. Juli 2019 um 9:04

    Ein in Kanada wohnender, kanadischer Fahrer hat während eines kurzen Aufenthaltes in Deutschland im Mai 2014 in Freiburg im Breisgau mit einem Mietwagen einen Rotlichtverstoß (weniger als 1 Sekunde) begangen und hat nach Zusendung eines Anhörungsbogens im August 2014 einen Bußgeldbescheid über 90 EUR an seine kanadische Adresse (vermutlich per Einschreiben; Adressermittlung wohl über die Mietwagenfirma) erhalten, den er in der Folge nicht bezahlt hat. Es gab keine weiteren ihm bekannten Ermittlungsschritte. Er beabsichtigt, diesen Sommer über den Flughafen München erstmals wieder nach Deutschland und Europa einzureisen. Droht ihm bei der Grenzkontrolle eine Nachzahlung (+ evtl. Strafgebühren)?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Juli 2019 um 9:20

      Hallo Michael,
      diese Option besteht grundsätzlich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Torben
    Am 9. Februar 2019 um 1:42

    Guten Tag,
    ich habe gestern von meinem Firmenwagen-Leasinggeber ein Bußgeldprotokoll von der Italien. Behörde in Pisa zugeschickt bekommen, mit der Aufforderung, der Italien. Bußgeldzahlungsaufforderung zu folgen.
    Vorwurf ist die (versehentlich) unerlaubte Einfahrt in eine verkehrsberuhigte Zone in der Innenstadt Ende Mai 2018.
    Neben meinem Firmenwagenkennzeichen ist als Adressat auf dem Bussgeldprotokoll nur die Leasingfirma (Fahrzeughalter) genannt. Die Vorlage eines Beweisfotos auf dem der Fahrer zu erkennen wäre, fehlt bislang. Ich selbst bin gar nicht namentlich genannt. Auf meine Anfrage hin hat die Leasingfirma zunächst einmal das angebliche Beweisfoto angefordert.
    Muss ich jetzt ggü. den ital. Behörden reagieren bzw. zahlen? Und läuft schon ab jetzt die Zahlungsfrist ab für den Rabatt bei kurzfristiger Bezahlung? Besten Dank!

  8. Chris
    Am 22. Januar 2019 um 18:36

    Hallo,

    wir wollen im August wieder nach England.
    Die Sorge: ich wurde eventuell von einer roten Ampel erwischt. Das war im Mai 2015. Ich habe aber bisher keinerlei Post bekommen. Falls ich damals geblitzt worden bin, wie sähe es da mit der Verjährung aus? Ich fahre ja unwissend wieder nach England.

    Danke

  9. navi
    Am 25. November 2018 um 20:23

    hallo zusammen, wir haben 10.07.2016 mit Mietwagen Urlaub in Italien gemacht , jetzt 2,5 Jahre später, also gesterm 24.11.2018 bekäme ich von eurotreuhand Inkasso ein Brief, im welchen die mich auf das vergehen hinweisen , und möchten 380 e haben weil ich damals ins verkehersbegrentzte Zone reingefahren bin, laut Brief “nivi credit” hat mich mehrmals eingeschrieben(hab leider inzwischen umgezogen) und habe nie ein Brief bekommen, also bis gestern, was jetzt muss man das zahlen, irgendwo habe ich gelesen das nur deutsche Behörde können Bußgeld eintreiben und nicht Inkasso ?? danke für die antwort

  10. John
    Am 20. Oktober 2018 um 15:58

    Hallo,
    wann verjährt ein Parkknöllchen in Polen, wenn der Strafzettel nur an die Windschutzscheibe geheftet wurde und nicht zugesendet wurde?
    Besten Dank! John

  11. Rina
    Am 7. Juli 2018 um 8:37

    Hallo zusammen,
    als ich jetzt auf der griechischen Insel Rhodos nun wieder einen Mietwagen buchen wollte, habe ich 3 falsch-Parken-Tickets von der Autovermietung erhalten aus August 2015! 80 EUR zusammen. Das war Zufall, wie mir die Autovermietung mitteilte, denn jetzt grade haben sie von der Stadt Rhodos alle aufgelaufenden Bussgeldbescheide seit 2014 bekommen. Meine Frage: Ist das zulässig? Wann verjährt ein falsch-Parken-Ticket dort? Ich kann mich doch jetzt nicht mehr erinnern, wo ich 2015 evtl. falsch geparkt habe. Ausserdem habe ich damals keinen Strafzettel an der Windschutzscheibe oder so gehabt. Komisch
    Herzlichen Dank. Rina

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. August 2018 um 15:15

      Hallo Rina,

      wenden Sie sich an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Christian
    Am 16. Juni 2018 um 19:11

    Hallo,

    ich habe wegen Falschparken einen Bußgeldbescheid von 200€ bekommen in Granada, Spanien. Habe also online alles ausgefüllt und mir den Wisch schicken lassen. Wollte dann zu einer Bank und das regeln, dummerweise ist hier Samstags bzw. Sonntags alles zu und Montag ganz früh fliege ich nach Hause. Meine Frage ist nun ob och Ärger bei der Ausreise bekommen kann? Achja der Bescheid wurde von der Stadtverwaltung ausgestellt, nicht von der Polizei.

    Gruß, Christian

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Juli 2018 um 14:42

      Hallo Christian,

      die Ausreise sollte normalerweise problemlos möglich sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Adrian
    Am 12. Juni 2018 um 17:15

    Ich habe folgende Frage:
    Ich habe am Mittwoch, den 06.06.2018 eine Mahnung eines Inkassounternehmens erhalten über ein nicht bezahltes Bußgeld aufgrund einer Ordnungswidrigkeit in Italien am 25.08.2016. Als Vergehen ist angegeben: In Wohngebiet auf für andere Fahrzeuge reservierter Spur gefahren. Diesen Bußgeldbescheid kann ich online, auf einem angegebenen Link der Mahnung, einsehen. Dieser Eigentliche Bescheid ist aber niemals bei mir angekommen, ich weiß von der ganzen Sache erst, als ich vergangenen Sonntag vom Urlaub zurück kam und diese Mahnung zu Augenschein bekomme. Was kann ich in dem Fall machen? Die Strafe Betrug sich auf 112,72€, die ich auch bezahlen würde, jetzt mit Verzugskosten und Mahngebühr soll ich nun 274,52€ bezahlen.. Können Sie mir helfen?
    Vielen Dank in Vorraus
    Adrian

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Juli 2018 um 10:04

      Hallo Adrian,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Daniel
    Am 8. Mai 2018 um 21:42

    Hallo,
    ich habe vor kurzem eine Lenkererhebung per Einschreiben aus Österreich bekommen, allerdings ohne Angabe eines Verkehrsdeliktes. Ich habe zurückgeschrieben, dass ich zum gegebenen Zeitpunkt (Anfang Dezember 2017) gefahren bin und mitlerweile eine Sendungsinformation über ein (vermutlich) weiteres Einschreiben der österreichischen Landesbehörde erhalten. Lohnt es sich dieses Einschreiben, welches noch nicht bei der Post abgeholt wurde, zu ignorieren und ggf. auf eine Verjährung zu hoffen?

    Vielen Dank im Vorraus!
    Daniel

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2018 um 14:56

      Hallo Daniel,

      finanzielle Forderungen unterliegen einer sehr langen Verjährung. Wenden Sie sich an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Martin
    Am 7. Mai 2018 um 9:15

    Hallo,
    habe aus Brasilien von der Vermieterfirma per E-Mail einen Strafzettel bekommen wegen Befahrens einer Busspur. (Das Mail habe ich nur zufällig aus dem Spamfilter gefischt). Ich habe extra geschaut, an der Stelle gab es kein Verbotsschild, diese Straße zu befahren.
    Nun soll ich per Brief innerhalb drei Tagen (!) einen Fragebogen ausfüllen, eine Kopie meines Führerscheins sowie eine Kopie des Reisepasses samt Ein- und Austrittsstempeln einschicken.
    Ein Brief aus Deutschland wird es erfahrungsgemäß in drei Tagen nicht nach Brasilien schaffen.
    Ist es ratsam hier einfach mal abzuwarten? Ich plane nächstes Jahr wieder nach Brasilien zu reisen. Was kann dann schlimmstenfalls passieren?
    Danke im Voraus!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2018 um 14:03

      Hallo Martin,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Johann
    Am 14. April 2018 um 19:17

    Hallo,

    Heute gestern kam Post per Einschreiben aus Italien. Zwei Verstöße wegen Einfahren in verkehrsberuhigte Zone.
    2 x 100€ bei Zahlung in 5 Tage
    2x 130€ bei Zahlung in 60 Tagen
    2x 200€ bei Zahlung nach 60 Tagen

    Meine Fragen:
    1.) sind 5werktage gemeint oder trotz Wochenende 5 Tage?
    2.) ich bin mit dem Auto meiner Mutter unterwegs gewesen. Sie hat das Einschreiben bekommen.
    Wenn ich nicht zahle und zukünftig mit dem Auto meiner Mutter nach Italien fahre, muß ich damit rechnen die Strafe zu zahlen, weil ich mit dem Auto unterwegs bin, oder muß nur meine Mutter befürchten, die Strafe zu zahlen wenn Sie nach Italien einreist?
    Die Italiener können ja nicht nachweisen, daß ich den Verstob begangen habe.
    3.) kann der Bescheid also ignoriert werden? Oder droht dann tatsächlich noch die Eintreibung in Deutschland – wie sind hier die Erfahrungen?
    4.) Einspruch: dieser kann nur in italienischer Sprache gestellt werden. Ist das rechtens?
    5.) wenn meine Mutter Einspruch einlegt, und sagt, Sie sei nicht gefahren. Muß sie dann automatisch mitteilen, wer gefahren ist?
    6,) wenn mitgeteilt werden muß, daß ich gefahren bin, und der Brief dann zu mir kommt, kann ich geltend machen, daß ich zu 100% schwerbehindert bin – oder geht das nur, wenn man das vorher beantragt hat und auch nur dann, wenn ein G oder aG als Merkzeichen im Ausweis steht? Wie stehen dann die Chancen nicht zahlen zu müssen.
    7.) wenn der Einspruch abgelehnt wird, welcher Betrag muß dann gezahlt werden: 100, 130 oder 200€ pro Bescheid?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe

    Johann

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Mai 2018 um 10:49

      Hallo Johann,

      wir können zunächst nur einige grundsätzliche Dinge erklären: Grundsätzlich kann ein Bußgeldbescheid aus dem europäischen Ausland in Deutschland vollstreckt werden, wenn die Bagatellgrenze von 70 Euro überschritten wird. Dass der Einspruch in der jeweiligen Landessprache zu erfolgen hat, ist normal. Eine Schwerbehinderung sollte keine Auswirkungen auf die Zahlungsverpflichtungen haben. Alle weiteren Fragen kann am besten ein Anwalt für Verkehrsrecht beantworten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Volker
    Am 9. Januar 2018 um 17:13

    Hallo,
    ich habe ein Strafzettel in Finnland über 45 Euro -Parken ohne Parkscheibe- bekommen. Der Zettel klemmte unter dem Scheibenwischer. Zwei Fragen dazu.:
    1. Bekomme ich, wie in Deutschland jetzt eine Zahlungsaufforderung?
    2. Wie hoch sind die Bearbeitungsgebühren in Finnland?
    Besten Dank Volker

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. Januar 2018 um 10:39

      Hallo Volker,

      bei spezifischen Fragen zum Bußgeldverfahren in Finnland, insbesondere zu Gebühren, wenden Sie sich bitte an die dortigen Behörden, ggf. über die Botschaft.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Roberto
    Am 30. November 2017 um 17:02

    Hallo,
    am 09.10.2017 erhielt ich ein italienisches Strafzettel. Grund: Auf Busfahrspur am 13.02.2016 gefahren (also vor mehr als ein Jahr!). Auf den Strafzettel steht ein Feststellungsdatum vom 2017.02.07 (angeblich auf Beginn der Zustellfrist?).
    Sie schreiben bereits, dass dies nicht zulässig sei. Ist dies tatsächlich der Fall? Haben Sie hier bereits von einen ähnlichen Fall erfahren, bei dem letztendlich die Zahlung nicht geleistet werden musste?
    Ich habe rechtzeitig Einspruch eingelegt, allerdings bekam ich jetzt trotzdem eine letze Zahlungsaufforderung – was tun?

    Vielen Dank im Voraus!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Dezember 2017 um 12:20

      Hallo Roberto,

      da wir an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten dürfen, ist es uns leider nicht möglich, eine Einschätzung zu Ihrem Fall abzugeben. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie bezüglich des weiteren Vorgehens beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Lev
    Am 21. November 2017 um 15:26

    Guten Tag,

    wie lang ist die Verjährungsfrist für Geschwindigkeitsverstoß in Belgien? 54 statt 50 km/h laut Brief

    Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Dezember 2017 um 12:30

      Hallo Lev,

      unseres Kenntnisstandes nach beträgt die Verfolgungsverjährung in Belgien ein Jahr. Die Vollstreckungsverjährung tritt nach einem Jahr (leichte Verstöße) bzw. fünf Jahren (schwere Verstöße) ein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Harald
    Am 13. November 2017 um 12:11

    Hallo,

    wir hatten in unserer WG für wenige Monate einen Austauschstudent aus Brasilien bei uns wohnen. Er ist mittlerweile wieder in Brasilien. In Österreich wurde er mit einem Mietwagen geblitzt. Jetzt bekommen wir Post von der Vermietung (trotz fehlenden Namen auf dem Briefkasten). Wir haben es an ihn weitergeleitet, er bezahlt nicht. Sollte ich die Mahnungen ignorieren?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. November 2017 um 16:07

      Hallo Harald,

      Sie können der Behörde mitteilen, dass der Betroffene nicht mehr bei Ihnen wohnt und ihr ggf. seine neue Adresse mitteilen, denn auch Bußgelder im Ausland müssen bezahlt werden.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  21. Johannes
    Am 10. November 2017 um 17:04

    Guten Tag,

    ich habe mit meinem italienischen Kennzeichen in Oesterreich eine Anonymverfuegung ueber 30 Euro erhalten.
    Da dies weniger als 70 Euro sind habe ich diese nicht bezahlt, jedoch habe ich 1 Monat danach eine Lenkererhebung bekommen.

    Was kann ich machen bzw was kann mir passieren?

    Vielen Dank und freundliche Gruesse!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. November 2017 um 11:26

      Hallo Johannes,

      wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Verkehrsrecht, der Sie in Ihrem konkreten Fall beraten kann.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Daniela
    Am 18. Oktober 2017 um 13:13

    Hallo,

    wir sind diese Jahr mit dem Auto in die Türkei gereist. Nun habe ich gesehen das Ich wohl Maut hätte zahlen müssen, was ich aber nicht getan habe.
    Ich weiß Unwissenheit schützt vor Strafe nicht,aber ich habe das bis zur Ausreise nicht gewusst,und mir hat auch niemand was gesagt.
    Da wir kommendes Jahr aber wieder in die Türkei wollen,mit dem PKW, möchte ich keinen Ärger riskieren,oder vielleicht an der Einreise gehindert zu werden o.ä.
    Kann ich das noch nachholen bevor ich richtig Ärger bekomme? Und wenn ja dann wo?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. November 2017 um 10:04

      Hallo Daniela,

      haben Sie bislang keinen Bußgeldbescheid erhalten, sollte wohl kein Verstoß ihrerseits aufgefallen sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Johann
    Am 12. Oktober 2017 um 13:24

    Hallo liebes Redaktionsteam,

    ich lese hier in den Kommentaren teilweise widersprüchliche Aussagen, mal setzt die Verjährung in Italien nach einem, zwei und mal nach fünf Jahren ein. Vielleicht habe ich was durcheinander gebracht…

    Folgender Fall: Ich habe wegen einer Geschwindigkeitserhöhung um 12 km/h ein Bußgeldbescheid aus Italien (Milano) über 42 EUR bekommen. Die Tat ist am 06.10.2015 passiert, also genau 2 Jahre her.

    Muss ich bezahlen oder ist die Strafe verjährt?

    Danke!
    Johann

  24. Danny
    Am 1. Oktober 2017 um 15:03

    Hallo super das man hier vieles findet, und ihr zu jedem Kommentar antwortet danke dafür. Ich fahre gerade auf der Autobahn in Slowenien, und bin hier mit ca 158kmh auf der Autobahn gefahren und habe ein blitzer gesehen und weis nicht ob ich geblitzt wurde. Meine frage da ich in Deutschland schon 2x mit über 21kmh geblitzt worden bin, darf ich ja nicht mehr über 21kmh drüber sein nach Toleranz Abzug, wie ist das im Ausland wenn ich jetzt hier auch nach Toleranz Abzug bei 21-25kmh drüber bin bekomme ich dann einen weiteren Punkt in Deutschland? Und somit Fahrverbot? Oder lediglich ein Bußgeld?

    Mit freundlichen Grüßen und Danke für die Antwort

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Oktober 2017 um 8:47

      Hallo Danny,

      Verstöße, die Sie im Ausland begehen, haben in Deutschland in der Regel keine weiteren Auswirkungen, wie etwa Punkte. Natürlich müssen Sie aber mit einem Bußgeldbescheid aus Slowenien rechnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Eva F.
    Am 15. September 2017 um 16:31

    Hallo,

    wir waren vor ca. 1 Woche im Urlaub auf Mallorca.
    Dort wurden wir durch zu schnelles Fahren geblitzt und direkt von der spanischen Polizei angehalten.
    Diese teilte uns mit, dass wir entweder per EC-Karte oder Bar zahlen könnten ( 150 € )
    Wir entschlossen uns die Strafe per EC-Karte zu zahlen. Nach erster Eingabe des Pincodes teilte man uns mit
    dass die Transaktion nicht ausgeführt werden konnte und man bat uns einen erneuten Versuch durch zuführen.
    Dieser funktioniert leider auch nicht. Nach langem hin und her haben wir die Strafe dann doch Bar gezahlt und dafür auch einen Beleg erhalten.
    Nach der Rückkehr nach Deutschland haben wir gleich auf dem Bankkonto geschaut, ob der Betrag doch abgebucht wurde.
    Der Schreck sass tief, als man auf dem Kontobeleg sah, dass der Betrag € 150 2x abgebucht wurde.
    Jetzt wollen wir natürlich das zuviel gezahlte Geld wieder zurück holen.

    An wen müssen wir uns wenden um das Geld von der spanischen Polizei zurück zufordern?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. September 2017 um 9:20

      Hallo Eva,

      wenden Sie sich am besten direkt an die mallorquinische Polizei – sofern Sie den Strafzettel noch besitzen, finden Sie dort die Kontaktdaten der Diensstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Alma
    Am 15. September 2017 um 8:42

    Hallo
    ich hätte eine Frage mich haben es angeblich in Österreich geblitz am 04.12.2016 jetzt kamm am 02.09.2017 ein Anhörung wer mit dem Auto underwegs war.
    Meine Frage ist wann ist die Verjährung aus Österreich?
    LG ALma

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. September 2017 um 8:55

      Hallo Alma,

      die Verjährungsfrist in Österreich beträgt ein Jahr.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Andreas W.
    Am 7. August 2017 um 12:45

    Hallo Team vom Bußgeldkatalog, wenn ein Kanadier in Deutschland zu schnell fährt, Ordnungswidrigkeit, wird diese Ordnungswidrigkeit auch in Kanada dann vollzogen? Vielen Dank für Ihre Antwort

    • Andreas W.
      Am 7. August 2017 um 12:49

      Ich meine, wird diese Ordnungswidrigkeit nach Kanada geschickt und wenn ja besteht da ein Abkommen sowie innerhalb der EU das Strafen von Österreich in Deutschland auch zu bezahlen sind?

      • bussgeldkatalog.org
        Am 14. August 2017 um 9:12

        Hallo Andreas,

        unseres Kenntnisstandes nach besteht kein Abkommen zwischen Deutschland und Kanada bezüglich der Vollstreckung von Bußgeldern.

        Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Peter
    Am 31. Juli 2017 um 20:49

    Hallo,
    ich bekam letzten Herbst in brsilien einen Strafzettel wegen Fahrens ohne Licht am Tag, dieser sollte den Vermiter übermittelt werden, und der dann das Bußgeld von meiner Kreditkarte abbuchen, was nie passierte. Im Herbst geht es wieder nach brasilien, hab ich bei der Einreise mit Troubles zu rechnen?

    Thx
    Peter

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. August 2017 um 9:41

      Hallo Peter,

      leider können wir diesbezüglich keine Einschätzung vornehmen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Peter
    Am 30. Juli 2017 um 21:18

    Hallo,
    ich habe letztes Jahr in Brasilien einen Strafzettel wegen fahren ohne Lichts bekommen, dieser war nicht bar zu bezahlen, sondern sollte an den Autovermieter geschickt werden, und dieser meine Kreditkarte belasten. Von der Kreditkarte wurde nie Geld abgebucht. Im Herbist flieg ich wieder rüber, kann das bei der Einreise Troubles geben?

    LG
    Peter

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. August 2017 um 10:08

      Hallo Peter,

      unter Umständen könnten sich bei einer Einreise Probleme ergeben, wenn das Bußgeld nicht bezahlt wurde. Das säumige Bußgeld könnte dann eingefordert werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Katharina
    Am 25. Juli 2017 um 9:42

    Hallo, ich habe ein sogenanntes Informationsschreiben von einer Behörde ( Szabolcs-Szatmár-Bereg Megyei Rendör-fökapitànyság Közigazgatási Hatósági Szolgálat ) in Ungarn erhalten in dem ich zu schnell gefahren bin. Soll 45000 Forint bezahlen.
    Was soll ich tun?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Juli 2017 um 9:01

      Hallo Katharina,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung geben und verweisen an dieser Stelle an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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