Bussgeld aus der Schweiz: Erfolgt die Vollstreckung in Deutschland?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 25. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Update vom 1. Mai 2024: Seit heute können Bußgelder aus Schweiz auch in Deutschland eingetrieben werden! Ab welcher Summe das möglich ist, erfahren Sie in unserer News: “Bußgelder aus der Schweiz: Vollstreckung in Deutschland nun möglich!“.

Länderübergreifende Vollstreckungsabkommen

Europäische Vollstreckungsabkommen: Wird auch ein Bussgeld aus der Schweiz der deutschen Vollstreckung zugeführt?
Europäische Vollstreckungsabkommen: Wird auch ein Bussgeld aus der Schweiz der deutschen Vollstreckung zugeführt?

2014 wurden vier Millionen Übernachtungen in der Schweiz von deutschen Touristen gebucht. Buchstäblich nahe liegt es auch, mit dem Auto einen Ausflug in das Land nebenan zu unternehmen. Knapp 960 Kilometer trennen die deutsche Hauptstadt vom schweizerischen Regierungssitz Bern.

Da bietet es sich an, mit dem Auto einen Urlaub in das angrenzende Land zu unternehmen. Doch während auf Autobahnstrecken hierzulande dem Fahrzeug bei freigegebener Geschwindigkeit gerne mal die gesamten Pferdestärken abverlangt werden, herrscht in der Schweiz ein Limit von 120 km/h.

Schwierig kann es enden, wenn das vergessen wird und ein deutscher Tourist auf schweizerischem Boden geblitzt wird, sodass er mit dem dortigen Recht in Konflikt gerät. Die Bussgelder, die dann zu zahlen sind, können nämlich beachtlich sein und bei schweren Verstößen gar in einem Strafverfahren enden.

Manch ein deutscher Verkehrssünder wähnt sich nach der Rückkehr vor dem Bussgeldbescheid bzw. den Behörden aus dem Ausland in Sicherheit. Er meint zu wissen, dass ein Bussgeld aus der Schweiz in Deutschland nicht vollstreckbar ist. Aber stimmt das?

Lesen Sie hier nach, ob es für ein Bussgeld aus der Schweiz ein Vollstreckungsabkommen mit Deutschland gibt und demnach ein Bussgeld aus der Schweiz durch deutsche Vollstreckung zu zahlen ist.

FAQ: Vollstreckung von Bußgeldern in der Schweiz

Besteht ein Vollstreckungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz?

Da die Schweiz kein Mitgliedsstaat der EU ist, gilt der EU-Rahmenbeschluss zur europaweiten Vollstreckung von Geldstrafen und -bußen hier nicht. Es existiert jedoch ein deutsch-schweizerischer Polizeivertrag.

Was regelt der deutsch-schweizerische Polizeivertrag bezüglich der Vollstreckung?

Dort ist geregelt, dass Schweizer Bussen in einer Höhe von mindestens 80 Schweizer Franken bzw. 70 Euro in Deutschland vollstreckt werden können.

Gilt ein Fahrverbot aus der Schweiz auch in Deutschland?

Nein, ein Fahrverbot, das in der Schweiz verhängt wird, gilt nicht in Deutschland.

Gesetz zur europaweiten Vollstreckung von Geldstrafen und –bußen

Am 18. Oktober 2010 trat der Rahmenbeschluss der Europäischen Union in Kraft, der vorschrieb, dass Geldstrafen und –bußen in der Europäischen Union grenzüberschreitend zu vollstrecken sind.

Ab Überschreitung der Bagatellgrenze von 70 Euro ist es nach diesem Recht möglich, Strafzettel aus dem Ausland – konkret aus einem EU-Mitgliedsstaat – auch hierzulande zu vollstrecken und das ausstehende Geld einzufordern.

Entscheidend dafür, dass das Bundesamt für Justiz, welches hierzulande entsprechender Entscheidungsträger ist, ein ausländisches Ersuchen annimmt, ist die eindeutige Identifizierung des Schuldigen.

Bussgelder, bei welchen Halter zur Verantwortung gezogen werden sollen, ohne dass deren Verschulden festzustellen war, werden demzufolge zurückgewiesen. Denn der Halter ist nicht zwangsläufig mit dem Delinquenten identisch. Nach deutschem Recht sind Bussgelder jedoch immer nur von dem Fahrer zu zahlen, der den Verstoß tatsächlich begangen.

Wie verhält es sich nun aber mit dem Bussgeld aus der Schweiz? Greift die Vollstreckung in Deutschland auch hier?

Bussgeld aus der Schweiz: Eingeschränkte Vollstreckung hierzulande

Für ein Bussgeld aus der Schweiz ist die Vollstreckung in Deutschland im deutsch-schweizerischen Polizeivertrag geregelt.
Für ein Bussgeld aus der Schweiz ist die Vollstreckung in Deutschland im deutsch-schweizerischen Polizeivertrag geregelt.

Da es sich bei der Schweiz nicht um ein EU-Mitgliedsstaat handelt, findet der seit wenigen Jahren geltende Rahmenbeschluss für den Bussgeldbescheid in der Schweiz und die Vollstreckung in Deutschland hier keine Anwendung.

Stattdessen existiert jedoch seit dem 1. März 2002 der sogenannte deutsch-schweizerische Polizeivertrag, welcher unter anderem auch einen Artikel beinhaltet, der bei einem Bussgeld in der Schweiß eine Vollstreckung hierzulande und ebenso die schweizerische Umsetzung deutscher Bussgelder vorsieht.

Geregelt ist diese Vollstreckungshilfe für Verkehrsordnungswidrigkeiten in den Artikeln 37 bis 41. Dort ist für Bussgelder in einer Höhe von 80 Schweizer Franken bzw. 70 Euro eine Vollstreckung vorgesehen. Doch eben diese Vorschriften waren bisher nicht in Kraft getreten. Demzufolge bestand bislang keine Möglichkeit, ein Bussgeld aus der Schweiz der deutschen Vollstreckung zuzuführen. Dies ändert sich mit dem neuen Vertrag zwischen beiden Ländern.

Seit dem 01.05.2024 können Bussgelder aus der in Deutschland durch das Bundesamt für Justiz vollstreckt werden. Umgekehrt ist nur auch eine Vollstreckung deutscher Bußgelder in der Schweiz möglich.

Es gilt jedoch, dass ein durch den Schweizer Bussgeldkatalog verhängtes Fahrverbot nicht in Deutschland anwendbar ist. Auch das Flensburger Punktekonto bleibt von Vertretungen außerhalb der Landesgrenze unberührt.

Es kann für die im Bussgeldbescheid benannte Person Konsequenzen nach sich ziehen, wenn sie die Busse nicht zahlt, auch wenn keine Vollstreckung in Deutschland erfolgt. Bei einer Wiedereinreise kann der Betreffende zur Zahlung des Geldbetrages aufgefordert werden.

Wird sein Auto beispielsweise auf einem schweizerischen Parkplatz entdeckt, wird das Fahrzeug blockiert und der säumige Zahler so gezwungen, seiner Zahlungsverpflichtung nachzukommen.

Im Ernstfall kann einem Deutschen sogar Haft drohen, wenn die Geldbusse in eine Ersatzhaftstrafe umgewandelt wurde. Es können dann unter Umständen für grobe Verkehrsverstöße bis sieben Jahre Gefängnis angeordnet werden.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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159 Kommentare

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  1. Franz J
    Am 4. November 2024 um 14:40

    Ich habe wegen einer Verkehrsübertretung vom 08.08.2019 einen CH-Zahlungsbefehl über 250 CHF erhalten und diesen wegen der unangemessenen Höhe nicht bezahlt. Nach Mahnungen und der Anzeige fand am 06.08.2021 die Verhandlung statt und der Entscheid vom 21.09.2021 über nunmehr 630 CHF ging bei mir ein. Nun erhielt ich dieser Tage eine Zahlungserinnerung über 180 CHF , vermutlich Bearbeitungskosten und eine Gebührenrechnung über 200 CHF.
    Meine Frage dazu. Greift das ratifizierte Abkommen vom 01.05.2024 auch rückwirkend? Greift in meinem Fall die Verjährung (3 J.)?
    Für eine Beantwortung wäre ich sehr dankbar J.A.

  2. A Das
    Am 11. Juli 2024 um 6:55

    Geehrte Deutsche Autofahrer,
    Eigentlich bin ich vom generellen Ton der deutschen Autofahrer echt enttäuscht. Ich weiss schon lange, warum die Franzosen und Italiener vor allem bei Geschwindgkeitsübertretungen auf umgehende und sofortige Bezahlung vor Ort bestehen – sonst keine Weiterfahrt mehr möglich.
    Wir Schweizer sollten dieses Vorgehen aus Volksebene auch einführen, obwohl es natürlich auch schweizer Sünder auf deutschen Strassen gibt, ist doch die Schar an deutschen Fahrzeugen weitaus grösser.
    Aber ein Vergehen begehen, dann lieber Aussitzen oder das Land meiden – dieses Verhalten ist einfach eines Deutschen nicht würdig und wir sollten die Verjährungen streichen – dann brauchen solche Gemüter nie wieder ein Fuss im unser kleines Land setzen.
    Beste Grüsse, A. Das

    • casual_driver
      Am 9. August 2024 um 13:09

      Liebe Schweizer Autofahrer,

      da die deutschen Bußgelder an das hiesige Durchschnittseinkommen gekoppelt sind, ist es für Schweizer Staatsbürger offensichtlich mehr ein Trink- denn ein Bußgeld. Denn wenn ich auf deutschen Straßen von einem anderen Verkehrsteilnehmer geschnitten oder genötigt werde, oder jemand die deutschen Verkehrsregeln komplett ignoriert und damit seine Gesundheit und die seines Umfeldes auf’s Spiel setzt, dann ist es relativ zum Anteil der Verkehrsteilnehmer doch auffallend häufig eben ein Kraftfahrzeug mit CH-Kennzeichen.
      Wenn dieses Verhalten eines Schweizers würdig ist, dann unterstütze ich alle Deutschen, welche auf die Verjährung eines Bußgeldes in Höhe von teilweise mehreren Monatslöhnen setzen. Oder wie Du es so schön formuliert hast: dann brauchen solche Gemüter nie wieder ein[en] Fuss im unser [nicht ganz so] kleines Land setzen.

      Beste Grüße zurück!

      • Rolf
        Am 10. Oktober 2024 um 0:00

        Hallo in die Runde
        ich selber bin Schweizer und oft im Süddeutschen Raum mit dem PW unterwegs und muss Ihnen bedauerlicherweise Recht geben. Immer wieder ist es zum Fremdschämen, wenn ich mit Auto Poser mit einem CH-Kennzeichen, genau die selbe Erfahrung machen muss wie Sie es beschrieben haben. Auch wenn ich mir dabei nicht immer sicher bin, . . . ist der CH-PW auch ein CH-Lenker?

        Trotzdem, für mein Empfinden unverschämt und rüpelhaft und sollte eines Schweizer nicht würdig sein! Auch bin ich bin mit ihnen einverstanden, für die Sorte Schweizer müsste der Deutsch Bussenkatalog Index-Basiert sein.

        Auch wenn ein grosser Teil meiner Familie die DE-Staatsbürgerschaft hat, so bin ich ein CH, und Gast in DE. Schon alleine aus und Grund, sollte ein respektvolles Verhalten und vor allem auf ausländischen Strassen, immer selbstverständlich sein.

        Beste Grüsse aus Zürich!

        • mimi
          Am 15. November 2024 um 13:58

          Hallo, ich bin mit 30Std./KM in einen Blizzer auf der Autobahn in Deutschland geraten… was passiert wenn ich meine Personalien melde? Wird eine Strafe und evtl. 1 Monat Fahrverbot in Deutschland verhängt ODER wird das Vergehen an die Schweizer Behörden gemeldet?
          Wäre froh wenn ich hier einen Tipp erhalten könnten da es für mich das erste mal ist…
          Vielen Dank, mimi aus der Schweiz

  3. Holger
    Am 1. Mai 2024 um 19:15

    Hallo bezüglich der Vollstreckung von Schweizer Bußgeldern ab 1.5.2024 bitte ich um Erläuterung ob dies nur für neue
    Bußgelder die ab 01.05.2024 entstehen gültig ist, oder auch für nicht gezahlte Bußgelder Zeitraum bis 30.4.2024.
    Ggf . sogar aus 2021 bis 2023 die bisher nicht gezahlt wurden. Hier gibt es ja meist zusätzlich Strafbefehle und Zusatzgebühren.

  4. Marius
    Am 8. März 2024 um 15:50

    Hallo,
    ich wurde am 05.07.23 in der Schweiz mit 1 km/h geblitzt. Daraufin erhielt ich ein Bußgeldbescheid von 40 Franken. Diesen ignorierte ich jedoch, da ich im Internet las das dieser in Deutschland nicht vollstreckt werden kann. Jetzt habe ich einen Strafbefehl erhalten mit zusätzlichen Gebühren für die Staatsanwaltschaft von 180 Franken. Also in der Summe soll ich jetzt 220 Franken zahlen. Ist das mit dem neuen Übereinkommen zwischen der Schweiz und Deutschland in Deutschland eintreibbar? Oder habdelt es sich hierbei nur um eine Bagatelle die in Deutschland nicht vollstreckt werden kann?

    • Diana
      Am 7. Juli 2024 um 17:29

      Doch das ist seit einiger Zeit so

  5. Andreas
    Am 11. Oktober 2023 um 12:49

    Hallo in die Runde,
    ich bin im San Bernadino Tunnel statt 80, mit 101 km/h geblitzt worden. Nun soll ich umgerechnet 763 Euro zahlen. Ich habe einen Strafbefehl erhalten.
    Über einen Ratschlag, wie ich mich verhalten soll, bin ich sehr dankbar.

    • G
      Am 8. Dezember 2023 um 19:06

      Sofort zum Anwalt und Einspruch einlegen. Wird oft von der Rechtsschutz übernommen. Unter Umstände sind die Eichvorschriften o.ä. nicht eingehalten worden und du hast Glück. Alternativ wird die Höhe der Buse geprüft. Im Schlimmsten Fall, die Buse bezahlen und in Zukunft in der Schweiz dringend die Geschwindigkeit beachten.

  6. Steffen
    Am 11. Januar 2023 um 19:10

    Hallo wurde in Deutschland geblitzt mit 39 zu schnell,habe jetzt einen zeugenfragebogen erhalten
    Werde aber vom zeugenverwigerungsrecht Gebrauch machen was passiert denn

  7. Sayd
    Am 4. Dezember 2022 um 19:59

    Hallo alle Zusammen,

    ich bin schon vor zwei Monaten in der Schweiz wegen Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt. Bis heute hat der Halter keinen Brief per Post bekommen. Ich war der Fahrer. Der Halter und ich sind in Deutschland wohnhaft.

    Wie lange dauert es bis man den Bescheid bekommt?

    Vielen Dank vorab!

    • Sofia
      Am 2. Mai 2023 um 16:36

      Es könnte mehrere Monate dauern, ich wohne selbst in der Schweiz und habe Bussen teils erst 2-3 Monate danach erhalten.

  8. Alexandra
    Am 17. Januar 2022 um 17:38

    Ich habe gestern einen sogenannte Umtriebsentschädigung an der Windschutzscheibe in Höhe von 50 Chf. Es handelt sich um ein Wohnareal in Zürich. Hier wollten wir auf dem behinderten Parkplatz parken (es gibt nur einen)
    Da dort aber wir so oft ein Fahrzeug ohne Ausweis stand haben wir einen der Besucher Plätze daneben genommen und trotzdem noch unseren behinderten Ausweis beigelegt. Wir wussten nicht dass es für die Besucher PP wohl eine Parkkarte geben muss. Jetzt hatten wir eine Umtriebsentschädigung über 50 Chf dran. Zahlbar in 14 Tagen an eine private Park Controll Firma. Ist das rechtskräftig? Können die überhaupt in Deutschland eine Halteranfrage machen. Man hätte uns eine Ermahnung da lassen können, aber trotz Behindertenausweis gleich eine Busse mit 50Chf auszustellen ist frech. Zumal es 0.44 Uhr war und noch genug andere Besucher PP frei waren. Es drängt sich der Verdacht auf das es hier nur um eine Abzocke der Firma geht.

    Vielleicht hat da jemand von euch Erfahrung
    Danke

  9. Alexandra
    Am 16. Januar 2022 um 13:22

    Ich habe gestern einen sogenannte Umtriebsentschädigung an der Windschutzscheibe in Höhe von 50 Chf. Es handelt sich um ein Wohnareal in Zürich. Hier wollten wir auf dem behinderten Parkplatz parken (es gibt nur einen)
    Da dort aber wir so oft ein Fahrzeug ohne Ausweis stand haben wir einen der Besucher Plätze daneben genommen und trotzdem noch unseren behinderten Ausweis beigelegt. Wir wussten nicht dass es für die Besucher PP wohl eine Parkkarte geben muss. Jetzt hatten wir eine Umtriebsentschädigung über 50 Chf dran. Zahlbar in 14 Tagen an eine private Park Controll Firma. Ist das rechtskräftig? Können die überhaupt in Deutschland eine Halteranfrage machen. Man hätte uns eine Ermahnung da lassen können, aber trotz Behindertenausweis gleich eine Busse mit 50Chf auszustellen ist frech. Zumal es 0.44 Uhr war und noch genug andere Besucher PP frei waren. Es drängt sich der Verdacht auf das es hier nur um eine Abzocke der Firma geht.

  10. Manu
    Am 23. Februar 2021 um 11:20

    Liebe Redaktion,

    wir sind am 29.08.2020 mit dem Auto auf der A2 Richtigung Basel geplitzt worden und waren 11km/h zu schnell.
    Wir haben jerzt Post von der Staatsanwaltschaft Basel -Landschaft erhalten und sollen bis zum 10.03.2021 110,88 Euro zahlen.
    Müssen wir bezahlen? Wir haben nicht vor die nächsten 3 Jahre durch die Schweiz zu fahren.
    Kann die Strafe in Deutschland durch eine Inkasso Firma eingetrieben werden?

    Ich freue mich über eine schnelle Rückmeldung.

    Vielen lieben Dank

  11. Leon
    Am 2. November 2020 um 12:02

    Hallo zusammen,

    ich war kürzlich in der Schweiz und habe eine Übertretungsanzeige aus Opfikon bekommen. Der Grund: Nichtbeachten des Vorschriftssignals “Verbot für Motorwagen”
    Bussenbetrag Fr. 100

    Sachverhalt:
    Die Umstände liessen leider einen Verzeigungsvorhalt am Ort der Widerhandlung nicht zu. Diese Verfehlung lässt sich im Ordnungsbussenverfahren erledigen. Falss die Busse innert 30 Tage nicht bezahlt wird, ist die Erstellung eines Polizeirapports unumgänglich. Wir zählen auf Ihr Verständnis und bitten Sie, falls Sie das Fahrzeug nicht selber gelenkt haben, die Personalien des Lenkers auf der Rückseite dieses Formulars bekanntzugeben. Gemäss Art. 6 Abs. 1 des Ordnungsbussengesetzes (OBG) wird die Busse dem/der Fahrzeughalterin auferlegt, wenn nicht bekannt ist, wer die Übertretung begangen hat. Nach Ablauf der Frist, wird das kostenpflichtige, ordentliche Strafverhalten gegen den/die Fahrzeughalter/in bzw. verantwortlichen(n) Fahrzeuglenker/in eingeleitet.

    Zur Situation: Ich bin mit dem Auto meiner Freundin gefahren. Dieses Auto ist aber nicht auf meine Freundin angemeldet, sondern auf ihre Mutter.

    Mein Frage: Wenn ich meinen Bescheid an die zuständige Stadtpolizei zurücksende und denen mitteile, dass weder meine Freundin noch ihre Mutter mit dem Auto gefahren sind, sondern ich, ich aber das Bußgeld nicht zahle, gilt dann die Verjährungsfrist auf mich? Und schaut die Behörde darauf, ob das Kennzeichen irgendwann in der Schweiz wieder auftaucht oder ich als Person?

    Was habe ich zu befürchten?

    Danke im voraus und verbleibe mit freundlichen Grüßen

  12. hans
    Am 4. Oktober 2020 um 12:02

    Hallo,
    ich bin in der schweiz zuschnell gefahren (32 km/h innerorts) Strafzettel kam. Muss ich das bezahlen wenn ich nie wieder vor habe in die schweiz zu reisen.

    mfg
    hans

  13. Rami
    Am 14. September 2020 um 11:24

    Hallo zusammen,
    Anfang August wurde ich in der Nähe von St. Gallen innerorts mit 18 km/h zu viel geblitzt. Heute habe ich einen Strafbefehl erhalten, indem ich 580 CHF zahlen muss. Ich habe allerdings schon vor, die nächsten drei Jahre die Einreise in die Schweiz zu stoppen. Wie ich es überall erfahren habe, gilt es in Deutschland keine Vollstreckung. Ist das aber nun sinnvoll, sich auf die Verjährungsfrist zu verlassen oder muss ich mit weiteren Konsequenzen rechnen?
    Ich freue mich auf eine konkrete Erklärung meines Falls.
    Danke

  14. Coco
    Am 5. September 2020 um 19:02

    Hallo,

    ich wurde mit 16 km/h zu schnell in der Schweiz geblitzt und bin noch in der Probezeit. Das Auto ist nicht auf mich gemeldet. Wie sehen die Konsequenzen aus wenn ich meine Daten sende und wenn nicht auf die Übertretungsanzeige antworte?

    Danke!

  15. Marius
    Am 20. August 2020 um 19:48

    Hallo zusammen,

    ich war kürzlich in der Schweiz und habe anscheinend ein Verbot für Motorwagen nicht beachtet. Nun soll ich 100 Franken überweisen. Ich bin allerdings mit dem Auto meiner Mutter gefahren, weshalb das Schreiben auch an sie gerichtet ist. Ich habe noch etwa 25 Tage Bedenkzeit. Wenn das Geld nicht überwiesen wird, kann die Schweizer Polizei dann meine Mutter dafür belangen?

    Viele Grüße,
    Marius

  16. Jessica
    Am 8. August 2020 um 23:27

    Hallo ich bin heute in der Schweiz mit 15-20 km/h zu schnell geblitzt worden. Was kommt auf mich zu und was passiert wenn ich das Busgeld einfach nicht begleiche ?

    Vielen Dank vorab.

  17. Taolant
    Am 3. Juli 2020 um 18:23

    hallo
    Ich wurde letztes Jahr im August 2019 in Singen geblitzt kurz vor der Schweizer Grenze. Damals kam der Bußgeldbescheid und 104 km/h bei erlaubten 60. Jetzt hatte ich dies bezahlt mit dem guten Gewissen 1 Monat Fahrverbot in Deutschland egal für mich als Schweizer jetzt jedoch wurde auch ein Verfahren in der Schweiz eröffnet und das sieht nicht gerade gut aus für mich mehrere Monat Fahrverbot. Kann ich mit einem Anwalt das bereits abgeschlossene verfahren wieder aufrollen? Kann mir die Schweiz überhaupt den Führerschein entziehen?

  18. Jumg
    Am 30. März 2020 um 14:33

    Habe im September 2019 ein bußgeld in Höhe von 40 Franken (36 Euro) wegen Überschreitung der Geschwindigkeit um 2kmh erhalten (gemessen n der schweiz) . Nachdem ich nicht bezahlt habe, kam heute März 2020 ein Strafverfahren mit 100 Euro zusätzlicher Gebühren von der Staatsanwaltschaft Thurgau Schweiz mit Androhung von Haft und weiteren Schritten bei Nichtbezahlung. Wer kennt sich aus? Ich dachte das sei ein Bagatellbetrag, der nicht weiter verfolgt wird.

  19. J. Angele
    Am 20. März 2020 um 17:09

    Anfang August 2019 hielten wir uns in Biel in der Schweiz auf. Kurze Zeit später erhielt ich von der Stadt Biel eine Ordnungswidrigkeitsanzeige über 250 CHF. Wir sollen bei Tempo 27 eine rote Ampel nicht beachtet haben. Weder meine Frau noch ich haben weder eine Ampel gesehen noch irgend etwas bemerkt. Die CH-Strafe habe ich nicht bezahlt, ich bekam nun eine Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern mit einer Rechnung über CHF 430.
    Dieses Vorgehen der CH-Behörden, auch noch Nicht-EU-Land finde ich gelinde gesagt eine Unverschämtheit. Ich werde diese Strafe nicht bezahlen – gibt es dazu Erfahrungen anderer CH-Reisenden?
    J. Angele

    • M.Werner
      Am 4. März 2024 um 13:44

      Guten Tag, wie sind sie weiter verfahren? Habe leider aktuell die gleiche Situation.

      • A Das
        Am 11. Juli 2024 um 6:39

        Hallo Herr Werner,
        Ich rate Ihnen dringend, sich eine Anwalt (Rechtsschutz) zu nehmen und die Sachlagen umgehend zu klären – vor der Frist, weil das automatisch dann weiter auf dem Tisch des Staatsanwaltes geht . Die Schweizer Behörden lassen 1. mit sich reden und 2. reagieren sie ziemlich rigide, wenn von Ihnen als Verantwortlicher keine Antwort erfolgt (auch bei uns Schweizern).
        Die Reaktion von Herr/Angele finde ich unverschämt und und die Ignoranz zu recht bestraft – da kommt er leider nicht mehr raus und die deutsche Staatsanwaltschaft wird sie weiterverfolgen – zusätzlich nach deutschem Recht.
        Beste Grüsse, A. Das

  20. ÜbertretungsanzeigeSchweiz
    Am 20. März 2020 um 9:24

    Hallo Zusammen,

    ich habe eine Frage:
    Kann mir jemand den Unterschied zwischen einem mit “Übertretungsanzeige” überschriebenen Schreiben und einem mit “Bussgeldbescheid” sagen

  21. Anke P.
    Am 17. Februar 2020 um 19:55

    Hallo, ich habe im Mai 19 in Zürich an 2 Tagen auf einem Anwohnerparkplatz/ Eigentümer falsch geparkt.
    Dies hies: Umtriebsentschädigung für die Missachtung eines richterlichen Parkverbotes.Der PPC Parkservice, der dies überwacht hat hat uns für jeden Tag 54 CHF Busse in Rechnung gestellt. Diese habe ich auch bezahlt per Überweisung.

    Jetzt nach 10 Monaten kommt 1 Strafanzeige mit 140 CHF. Ist dies rechtens, 2x Bestrafung für eine Tat?
    Ich habe jetzt ein anderes Kennzeichen, in die Schweiz fahre ich nie mehr…

    Anke

    • Franz
      Am 25. März 2023 um 14:37

      Hallo Anke,
      Konnte die PPC Parkservice eine Lenkererhebung von deinem Kennzeichen im Ausland machen?
      Was ist rausgekommen? Hast du es bezahlt?

  22. Uwe
    Am 29. Dezember 2019 um 15:10

    Wie lange dauert es etwa bis ein schweizer Bußgeldbescheid in Deutschland zugestellt wird?

  23. Simon
    Am 30. Oktober 2019 um 12:31

    Hallo,

    ich wurde Anfang des Jahres mit einen Mietwagen in der (französischen) Schweiz geblitzt. Etwas später kam auch schon Post auf französisch. Fordernung hier waren etwa 150 CHF. Diese wollte ich auch Anfangs bezahlen aber da es mit meiner Bank sehr umständlich und teuer ist habe ich mich mit dem rechtlichen etwas auseindander gesetzt. Am Wochenede war ich nicht Zuhause und habe einen Abholschein bekommen ein Einschreiben bei der nächsten Poststation abzuholen. Ich vermute ziemlich sicher ein Einschreiben aus der Schweiz zu dem Strafzettel. Ist es richtig alle Forderungen aus der Schweiz zu umgehen und es verjähren zu lassen?

  24. Mirco
    Am 10. Oktober 2019 um 15:52

    Hallo, ich wurde in der Schweiz innerorts mit 22 km/h zu schnell erwischt, was eine “mittelschwere Widerhandlung” ist. Ich habe 500 Chf der 950 Chf Strafe direkt bezahlt, möchte den Rest aber nicht bezahlen und die Schweiz in den nächsten 10 Jahren nicht betreten. Kann die Reststrafe in Deutschland vollstreckt werden? Danke im Vorraus für Hilfe!

  25. Lena
    Am 2. Oktober 2019 um 18:12

    Hallo,
    ich wurde innerorts mit 20 km/h zu viel geblitzt. Im Internet lese ich überall, dass die Strafe vom Einkommen abhängt. Ich bin Student und habe kein Einkommen, was kommt jetzt auf mich zu?

  26. Lars
    Am 24. August 2019 um 16:39

    Hallo,

    ich habe einen Bußgeldbescheid der Stadt Brugg bekommen über 100 Sfr. für falsches Abbiegen?! Konkret bin ich in Brugg mit dem Auto unterwegs gewesen auf der Suche nach einem Migros-Markt. Ich habe mich auf einer “normalen” auf eine vorhandene Linksabbiegespur mit Ampel eingeordnet. Als es grün wurde bin ich abgebogen, das war wohl verboten. Ein Verbotsschild habe ich keines gesehen! Was ich gesehen habe war eine Abbiegespur, ein Wegweiser Schild, eine grüne Ampel für die Abbiegespur. Das Verbotsschild, so stellte sich später raus hin in ca. 5 m Höhe über der Fahrbahn an der Lichtanlage für die Abbiegespur. Wenn man bis zu Haltelinie vor fährt kann man die Ampel über einem, ebenso das Verbotsschild, welches für wohl auch sehr klein ist, nicht sehen! Die Ampel war doppelt vorhanden, so stand links an der Straße eine zweite Abbiegeampel. Ein zweites Verbotsschild aber nicht! Auch würde das Einfahrverbot nach dem Abbiegen nicht nochmal wiederholt.

    So, und wo bin ich abgebogen? Nicht etwa auf militärisches Sperrgelände oder eine Krankenhauszufahrt oder eine Autobahnausfahrt in die falsche Richtung. Nein, ich bin von der Hauptstraße über eine kleine Brücke in eine Nebenstraße abgebogen die durch die Altstadt führte, wo rechts und links diverse andere Fahrzeuge standen.

    Ich halte das für eine bewußtes Abzocke. Kann ich mich dagegen irgendwie sinnvoll wehren?

  27. Till W.
    Am 22. August 2019 um 15:35

    Rumsitzen löst bekanntlich keine Probleme. Ich halte die Strafe für überzogen. Aber du musst Dir im klaren sein, daß ein Gerichtsverfahren nicht billiger wird, auch wenn die Strafe reduziert würde.
    Und dein Copilot: wenn sein Führerschein hätte verlängert werden müssen ist das ja sicherlich ein schweizer FS. Aber egal – wenn er nicht gefahren ist, kann das nicht strafbar sein! Niemand ist verpflichtet einen gültigen Führerschein zu haben – außer er fährt.

  28. Ellen
    Am 29. Juli 2019 um 22:29

    Bin heute von der Luzerner Polizei auf dem Weg nach Italien auf der Autobahn von einem Wagen zum Folgen aufgefordert worden.
    Habe einen Camper,
    Man führte mich zum Wiegen.Alles ok.
    Wegen Ölverlust wurde ich dann zum hiesigen Tüv geleitet.
    Mein Auto wurde beschlagnahmt,weil angeblich nicht verkehrstüchtig,obwohl deutscher Tüv ohne Mängel vor 4 Monaten.4800 Euro Bußgeld.
    Hinzu kam,dass der Führerschein meines Partners und Fahrers vor einigen Monaten hätte verlängert werden müssen.
    3600!Euro Strafe,also zusammen ca 8000E.
    Man hat mir die Pässe abgenommen,weil ich soviel nicht zahlen kann.
    Jetzt sitze ich hier im Polizeihof fest

  29. Steven
    Am 24. Juli 2019 um 12:06

    Hi
    Meine Frau ist letzten Monat in der Schweiz mit meinem Auto 2kmh zu viel Innerorts geblitzt worden.
    Jetzt wollen sie 40 Franken.

    Ich lese immer kann nicht eingefordert werden in Deutschland,
    Kann nicht vom Halter eingefordert werden wenn er nicht der Fahrer war,
    oder ist unter der Bagatellegrenze.

    Ich hab nicht noch einmal vor die nächsten Jahre in die Schweiz zu gehen.
    Kann ich die Sache wirklich einfach ignorieren ohne dass ich zum Schluss einen riesen Schuldenberg doch bezahlen muss?

    Schreiben der Polizei machen ja dann doch irgendwie nervös.
    Ich weiß ja nicht was sie sich dann noch alles einfallen lassen.

    Eine klare Antwort wäre super.

  30. Bernd
    Am 16. Juli 2019 um 15:33

    Sorry,

    ich bin davon ausgegangen, das wir hier nur von Verstößen in der Schweiz sprechen.
    Also passiert in der Schweiz, im Kanton Aargau.

    Nochmal zu meiner Frage zu den Tagessätzen : Sind das feste Geldbeträge oder was ist darunter zu verstehen.
    Danke auch, dass man sich hier Hilfe holen kann.

    Bernd

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