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Bussgeld aus der Schweiz: Ist die Vollstreckung in Deutschland möglich?

Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 7. Februar 2023

Länderübergreifende Vollstreckungsabkommen

Europäische Vollstreckungsabkommen: Wird auch ein Bussgeld aus der Schweiz der deutschen Vollstreckung zugeführt?
Europäische Vollstreckungsabkommen: Wird auch ein Bussgeld aus der Schweiz der deutschen Vollstreckung zugeführt?

2014 wurden vier Millionen Übernachtungen in der Schweiz von deutschen Touristen gebucht. Buchstäblich nahe liegt es auch, mit dem Auto einen Ausflug in das Land nebenan zu unternehmen. Knapp 960 Kilometer trennen die deutsche Hauptstadt vom schweizerischen Regierungssitz Bern.

Da bietet es sich an, mit dem Auto einen Urlaub in das angrenzende Land zu unternehmen. Doch während auf Autobahnstrecken hierzulande dem Fahrzeug bei freigegebener Geschwindigkeit gerne mal die gesamten Pferdestärken abverlangt werden, herrscht in der Schweiz ein Limit von 120 km/h.

Fatal kann es enden, wenn das vergessen wird und ein deutscher Tourist auf schweizerischem Boden geblitzt wird, sodass er mit dem dortigen Recht in Konflikt gerät. Die Bussgelder , die dann zu zahlen sind, können nämlich beachtlich sein und bei schweren Verstößen gar in einem Strafverfahren enden.

Manch ein deutscher Verkehrssünder wähnt sich nach der Rückkehr vor dem Bussgeldbescheid bzw. den Behörden aus dem Ausland in Sicherheit. Er meint zu wissen, dass ein Bussgeld aus der Schweiz in Deutschland nicht vollstreckbar ist. Aber stimmt das?

Lesen Sie hier nach, ob es für ein Bussgeld aus der Schweiz ein Vollstreckungsabkommen mit Deutschland gibt und demnach ein Bussgeld aus der Schweiz durch deutsche Vollstreckung zu zahlen ist.

FAQ: Vollstreckung von Bußgeldern in der Schweiz

Besteht ein Vollstreckungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz?

Da die Schweiz kein Mitgliedsstaat der EU ist, gilt der EU-Rahmenbeschluss zur europaweiten Vollstreckung von Geldstrafen und -bußen hier nicht. Es existiert jedoch ein deutsch-schweizerischer Polizeivertrag.

Was regelt der deutsch-schweizerische Polizeivertrag bezüglich der Vollstreckung?

Dort ist geregelt, dass Schweizer Bussen in einer Höhe von mindestens 70 Schweizer Franken bzw. 40 Euro in Deutschland vollstreckt werden können.

Gilt ein Fahrverbot aus der Schweiz auch in Deutschland?

Nein, ein Fahrverbot, das in der Schweiz verhängt wird, gilt nicht in Deutschland.

Gesetz zur europaweiten Vollstreckung von Geldstrafen und –bußen

Am 18. Oktober 2010 trat der Rahmenbeschluss der Europäischen Union in Kraft, der vorschrieb, dass Geldstrafen und –bußen in der Europäischen Union grenzüberschreitend zu vollstrecken sind.

Ab Überschreitung der Bagatellgrenze von 70 Euro ist es nach diesem Recht möglich, Strafzettel aus dem Ausland – konkret aus einem EU-Mitgliedsstaat – auch hierzulande zu vollstrecken und das ausstehende Geld einzufordern.

Entscheidend dafür, dass das Bundesamt für Justiz, welches hierzulande entsprechender Entscheidungsträger ist, ein ausländisches Ersuchen annimmt, ist die eindeutige Identifizierung des Schuldigen.

Bussgelder, bei welchen Halter zur Verantwortung gezogen werden sollen, ohne dass deren Verschulden festzustellen war, werden demzufolge zurückgewiesen. Denn der Halter ist nicht zwangsläufig mit dem Delinquenten identisch. Nach deutschem Recht sind Bussgelder jedoch immer nur von dem Fahrer zu zahlen, der den Verstoß tatsächlich begangen.

Wie verhält es sich nun aber mit dem Bussgeld aus der Schweiz? Greift die Vollstreckung in Deutschland auch hier?

Bussgeld aus der Schweiz: Eingeschränkte Vollstreckung hierzulande

Für ein Bussgeld aus der Schweiz ist die Vollstreckung in Deutschland im deutsch-schweizerischen Polizeivertrag geregelt.
Für ein Bussgeld aus der Schweiz ist die Vollstreckung in Deutschland im deutsch-schweizerischen Polizeivertrag geregelt.

Da es sich bei der Schweiz nicht um ein EU-Mitgliedsstaat handelt, findet der seit wenigen Jahren geltende Rahmenbeschluss für den Bussgeldbescheid in der Schweiz und die Vollstreckung in Deutschland hier keine Anwendung.

Stattdessen existiert jedoch seit dem 1. März 2002 der sogenannte deutsch-schweizerische Polizeivertrag, welcher unter anderem auch einen Artikel beinhaltet, der bei einem Bussgeld in der Schweiß eine Vollstreckung hierzulande und ebenso die schweizerische Umsetzung deutscher Bussgelder vorsieht.

Geregelt ist diese Vollstreckungshilfe für Verkehrsordnungswidrigkeiten in den Artikeln 37 bis 41. Dort ist für Bussgelder in einer Höhe von 70 Schweizer Franken bzw. 40 Euro eine Vollstreckung vorgesehen. Doch eben diese Vorschriften sind bisher nicht in Kraft getreten. Demzufolge besteht bislang keine Möglichkeit, ein Bussgeld aus der Schweiz der deutschen Vollstreckung zuzuführen. Zugleich kann auch von deutschen Behörden erhobenes Geld nicht in der Schweiz eingetrieben werden.

Ebenso gilt ein durch den Schweizer Bussgeldkatalog verhängtes Fahrverbot nicht in Deutschland. Auch das Flensburger Punktekonto bleibt von Vertretungen außerhalb der Landesgrenze unberührt.

Dennoch kann es für die im Bussgeldbescheid benannte Person Konsequenzen nach sich ziehen, wenn sie die Busse nicht zahlt. Bei einer Wiedereinreise kann der Betreffende zur Zahlung des Geldbetrages aufgefordert werden.

Wird sein Auto beispielsweise auf einem schweizerischen Parkplatz entdeckt, wird das Fahrzeug blockiert und der säumige Zahler so gezwungen, seiner Zahlungsverpflichtung nachzukommen.

Im Ernstfall kann einem Deutschen sogar Haft drohen, wenn die Geldbusse in eine Ersatzhaftstrafe umgewandelt wurde. Es können dann unter Umständen für grobe Verkehrsverstöße bis sieben Jahre Gefängnis angeordnet werden.

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144 Kommentare

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  1. Angelika sagt:

    Hallo Liebes Bußgeldkatalog Team.

    Mein Sohn war heute in der Schweiz. Er wurde geblitzt mit ca 12 km/h zuschnell.
    Da er in der Probezeit ist, macht er sich jetzt Gedanken, ob er den Führerschein verliert.
    Und wie teuer wird es ungefähr.

    Viele Grüße Angelika

  2. David sagt:

    Hallo liebes Bußgeldkatalog Team,

    führt ein Nicht-Bezahlen der Ordnungsstrafe aus der Schweiz zu einem negativen Schufa Eintrag in Deutschland?

    Danke und Gruß

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo David,

      darüber ist uns nichts bekannt, allerdings sind Bußgelder durch das Bundesamt für Justiz eintreibbar.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Wolfgang sagt:

    Guten Tag,
    Ich habe folgende Frage:
    Im August 2017 soll ich in der Schweiz innerorts nach Abzug einer Sicherheitsmarge 7 km zu schnell gefahren sein. Dafür erhielt ich eine Übertretungsanzeige mit der Aufforderung, 120 CHF als Busse zu bezahlen . Darauf habe ich nicht reagiert. Auf eine weitere Zahlungserinnerung habe ich ebenfalls nicht reagiert.
    Heute erhalte ich einen Strafbefehl wegen Überschreiten der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit. Zusätzlich zur Busse kommen jetzt noch 100 CHF Verwaltungsgebühr. Darüber hinaus wird mit einer Ersatzfreiheitsstrafe von 2 Tagen bei Nichtbezahlung gedroht.
    Besteht für die Schweizer Behörden die Möglichkeit, in Deutschland diesen Strafbefehl zu vollstrecken? In vergleichbaren Fällen in diesem Forum war immer die Rede davon ,dass dies nicht möglich sei. Kann ich daher den Strafbefehl ignorieren und die Angelegenheit aussitzen? ‘ Ich habe nicht vor in den nächsten 3 Jahren in die Schweiz zu reisen.
    Vielen Dank im Voraus für eine möglichst schnelle Antwort

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Wolfgang,

      wie dem Text zu entnehmen ist, haben Schweizer Behörden in Deutschland eine Art begrenzte Vollstreckungsgewalt. Was Ihre Situation angeht: Es ist uns nicht erlaubt, eine Rechtsberatung zu erteilen; das bedeutet, wir dürfen Ihnen nicht zu Schritten raten oder abraten.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  4. Michi sagt:

    Hallo,
    ich will allen Lesern des Forums meine Erfahrungen mitteilen.
    Da meine Freundin aus der CH kommt, bin ich regelmäßig in der CH unterwegs.
    Ihr könnt euch vorstellen, dass da auch regelmäßig Bussen bei mir einflattern. Ich bin ein spritziger Fahrer und halte mich nicht besonders an die CH Geschwindigkeiten, seit ich weiss, dass sie nicht eingetrieben werden können.
    Meine Bussen gingen von 200€ bis 700€. Haftstrafen wurden mir angedroht von 5 bis 10 Tagen. Haftbefehle von schweizer Richtern usw usf.
    Beim Bescheid bekommt man jedes Mal einen Schrecken, aber dann geht´s. Einfach nichts machen und das Risiko bei Wiedereinreise in Kauf nehmen.
    Ich wurde am Zoll schon mehrmals kontrolliert, mit Fahrzeugpapieren, Ausweisen usw. Seltsamerweise wurden meine Vergehen nie bemerkt. Ob der Zoll mit der Polizei verknüpft ist kann ich mir nicht vorstellen, sonst hätten sie es merken müssen.
    Sogar bei der Ausfuhr von zu viel Waren (>300€) wurde ich letzte Woche in Konstanz kontrolliert>>> der Zöllner hat bei einer Behörde Anfrage mit meiner Ausweis Nr. gestellt, wohin er genau telefoniert hat weiss ich nicht. Ergebnis>>> weiter fahren, alles o.k.

    Um ehrlich zu sein, denke ich jedes Mal, jetzt haben sie dich, jetzt musst du blechen. Aber bisher immer Fehlanzeige.
    3 von 6 Bussen sind bei mir schon verjährt. Die restlichen werden auch noch verjähren.

    Deswegen einfach starke Nerven behalten und nichts machen auch nicht antworten.
    Wenn sie zu zweit in die CH einreisen, lassen sie den unbescholtenen Bürger fahren, denn meist muss er dann den Ausweis zeigen und nichts ist auffällig.
    Optimal wäre es, wenn der Fahrzeughalter dein Opa oder so ist, der nie in die CH fährt. Dann hast du nichts zu befürchten, ausser sie kassieren direkt z.B Laserpistole.
    In der CH wird der Halter belangt und nicht der Führer. Ausnahmen Direktkontrollen.

    Ich hoffe ihr könnt wieder ruhig schlafen.

    Mfg
    Michi

    • Tom H. sagt:

      Huch, er hat Führer gesagt… darf man das noch?

      Anmerkung.. Bekannte aus dem Elsass arbeitete in Basel. Blitz wegen Falschabbiegen.
      Strafzettel traf ein bei ihr in F – sie jedoch zahlte einfach nicht.
      7 Jahre später kam sie aus einer Disco in Basel… wollte zum Auto .. und siehe da es war mit Parkkralle. Erst zahlen – dann heimfahren…

  5. James Bond sagt:

    Ich habe mich gerade in der Rechtschutzabteilung des ADAC informiert. Bei Nichtbezahlen eines Strafzettels von 100Chf wurde ein Strafbefehl mit Androhung einer Ersatzfreiheitsstrafe von 1 Tag angedroht. Diese Ersatzfreiheitsstrafe kann nur und ausschließlich in der Schweiz vollstreckt werden. Das Ganze verjährt nach spätestens 4 Jahren. Nun kann man sich überlegen ob und wann man wieder in die Schweiz fahren möchte.

  6. harry sagt:

    Wertes bussgeldkatalog.org-team

    zu Bussgelder aus der Schweiz:
    Wie in den vorherigen Antworten nun schon mehrfach festgestellt, widersprechen Sie sich in Ihren Antworten teilweise selbst. Was stimmt denn nun?

    z.B

    bussgeldkatalog.org sagt:
    2. Januar 2018 um 14:45 Uhr

    Hallo Kai,
    aktuell ist eine Vollstreckung von Geldbußen aus der Schweiz in Deutschland nicht möglich.

    bussgeldkatalog.org sagt:
    8. Januar 2018 um 16:32 Uhr

    Hallo Raienr,

    in der Regel können Bußgelter der Schweiz auch in Deutschland eingetrieben werden.

    bussgeldkatalog.org sagt:
    12. Februar 2018 um 10:56 Uhr

    Hallo Wolfgang,

    wie dem Text zu entnehmen ist, haben Schweizer Behörden in Deutschland eine Art begrenzte Vollstreckungsgewalt.

    Grüße

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Harry,

      dem obigen Text können Sie entnehmen, dass zwar eine rechtliche Grundlage für eine Vollstreckung besteht, diese aber noch nicht in Kraft ist. Dies bedeutet, dass die Schweiz derzeit keine Bußgelder in Deutschland eintreiben kann. Eine begrenzte Vollstreckungsgewalt über deutsche Verkehrssünder hat sie jedoch dergestalt, dass Forderungen bei einer Wiedereinreise in die Schweiz durchaus geltend gemacht werden können. Für weitere Auskünfte im Detail wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Peter P. sagt:

    Hallo Zusammen,

    ich bin vor 2 Jahren in der Schweiz beim Überfahren einer roten Ampel geblitzt worden. Ich lebe in Belgien (B Kennzeichen) und habe nie einen Strafzettel oder sonstiges erhalten. Ich plane jetzt wieder in die Schweiz zu fahren.
    Laufe ich Gefahr, z.B beim Überqueren der Grenze durch automatische Kennzeichenerkennung, oder einfach durch Zufall heute noch belangt zu werden?

    Danke und Grüsse aus Belgien
    Peter

  8. Timo sagt:

    Hallo,

    ich war im September 2017 mit dem Auto meines Vaters in Zürich und habe dort ein Lichtsignal übersehen. Entsprechend hat mein Vater wenige Wochen später einen Bußgeldbescheid von etwa 250 CHF erhalten. Auf diesen haben wir nicht reagiert und nun kam heute ein Strafbefehl von insgesamt 500 CHF (250 Buße, 250 Gebührenpauschale) und Androhung einer Haftstrafe von 3 Tagen bei Nichtzahlung eingeflattert. Wenn ich das hier so richtig lese, dann am besten gar nicht reagieren oder? Mein Vater hat natürlich eine riesen Bange und macht mir jetzt die Hölle heiß.

    Viele liebe Grüße,
    Timo

    • Tim sagt:

      Hi Timo

      Kannst du berichten, wie es ausgegangen ist?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Timo,

      wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten, können Ihnen also keine Ratschläge zum weiteren Vorgehen geben. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie kompetent beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. christa sagt:

    Habe jetzt in der CH ein Strafzettel wegen Parken ohne Parkuhr bekommen. Auf diesem werden 40 chf verlangt. Überweisen soll ich 40 € , ohne Begründung. Warum wird das einfach so festgelegt, Benachteidigung von Deutschen ?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Christa,

      die Hintergründe hierzu sind uns nicht bekannt. Erkundigen Sie sich am besten bei den zuständigen Stellen in der Schweiz.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Francesco sagt:

    Hallo,

    Ich wurde gestern geblitzt und warte jetzt aufs Bussgeld. Ich will aber nicht zahlen. Falls auch das zur Haftstrafe bei Nichtzahlung kommt, würde das auf meine deutsche Führungszeugnis eingetragen? Es mir egal, für die nächsten x Jahren in die Schweiz nicht mehr eintreten. Aber ich mache mich über die Führungszeugnis sorgen. Danke!

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Francesco,

      im Regelfall werden im deutschen Führungszeugnis nur Vergehen gelistet, welche auch auf deutschem Boden passieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Richard P. sagt:

    Hallo,
    nach einer Urlaubsreise haben wir ein Knöllchen aus der Schweiz bekommen und nicht bezahlt. Danach haben wir Strafbefehl vom Dezember 2014 bekommen (Busse 60 CHF, Verfahrenskosten 205/Ersatzfreiheitsstrafe 1 Tag) – und die letze Aufforderung die Strafe zu bezahlen (am 04.05.2015). Ist die Strafe jetzt verjährt? Wir wollen im Sommer durch die Schweiz nach Frankreich fahren.
    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Richard,

      unseres Kenntnisstandes nach beträgt die Vollstreckungsverjährung fünf Jahre.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Regina R. sagt:

    Ich muss die nächsten Tage ein Strafzettel kriegen wegen “Tierquälerei” von 100 SFr. Ich bin nicht bereit den Betrag zu zahlen da ich mich nicht schuldig fühle ich habe auch nichts verbrochen. Laut der deutschen Polizei habe ich alles nach dem Gesetz gehandelt und mich nicht verschuldet.

  13. C.F. sagt:

    Guten Tag,

    ich bin die Tage in der Schweiz mit meinem Motorrad von einer Schweizer Zollverkehrkontrolle ausgespäht worden, weil ich ein Stopschild missachtete und nicht anhielt, beide Beine auf den Boden abstellte, sondern mit dem Motorrad das Stopschild überfuhr ohne anzuhalten. Die Zollkontrolle sah dieses Vergehen aus min. 1 km Entfernung. Ich wurde aufgefordert meinen Führerschein und Fahrzeugschein zu zeigen und mir wurde mitgeteilt ich hätte einen Stop gemacht. Ja, ich tankte an einer Tankstelle und war dann so dumm noch weiter in die Schweiz fahren zu wollen und fuhr direkt in besagte Zollpolizei Kontrolle.
    Ich verstand anfangs gar nicht was sie meinte mt dem Stop.
    Als Westberlinerin kamen bei mir sofort Assoziationen mit der DDR auf, die damals die selben Methoden hatten, wie es heute immernoch in der Schweiz üblich ist.

    Als ich meinen rosaroten Führerschein vorzeigte, meinte die Zollpolizistin er sei nicht mehr gültig !!

    Sie belegte mein Fehlverhalten mit 60 CHF. Da ich nicht soviel Geld dabei hatte, schrieb sie einen für mich unverständlichen
    Bussenzettel mit Bedennkfrist` aus ….“ Bei Nichtbezahlung der Busse innert 30 Tagen erfolgt eine Verzeigung an die zuständige Behörde. Dadurch entstehen Ihnen zusätzliche Verfahrungskosten. Mit der Bezahlung wird die Busse reichtskräftig unter Vorbehalt on Art. 11 Abs.: 2 OBS.`

    Da ich mir die Namen und Daten der Zöllner aufschreiben wollte, bat ich um einen Kugelschreiber. Dieser wurde mir von der Zollbeamtin verweigert. Ich wollte über mein Vergehen Auzeichnungen sehen, die gab es nicht. Mein Vergehen wurde angeblich mit blossem Auge gesehen.

    Ich verließ nach dem Vorfall sofort die Schweiz. Doch da ich in Grenznähe lebe und dort meist zum Tanken fahre, bin ich
    öfters dort und hatte eigentlich auch vor innerhalb der 30 Tage Frist das Bussgeld zu bezahlen. Ein Widerspruch aus meiner Sicht wäre bei so einem Stasi Verhalten und mangels Fachkenntnis seitens der Zöllner so sinnlos.

    Wie würden Sie die Situation beurteilen ?

    mfg. Claudia F.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Claudia,

      wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Tina sagt:

    Hallo,
    Ich bin letztes Jahr in der Schweiz geblitzt worden mit 27 Sachen zu schnell… die Rechnung war über 600 Euro hoch. Ich habe nicht gezahlt und wollte auch nicht mehr in die Schweiz einreisen.
    Habe mehrmals Post aus der Schweiz erhalten und vom Schweizer Inkasso.
    Habe nicht darauf reagiert.
    Nun hab ich Post von einer deutschen Inkasso Firma erhalten, an die die Sache weitergegeben wurde.
    Ich wurde von einer Anwältin darüber informiert, dass das Bußgeld nicht eingetrieben werden kann.
    Aber nun macht mich der Brief der deutschen Inkasso Firma stutzig….
    Kann das Geld eingetrieben werden? Bzw was könnte nun auf mich zukommen ?
    LG

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Tina,

      in der Regel kann ein schweizerisches Bußgeld nicht eingetrieben werden. Lassen Sie sich ggf. noch einmal anwaltlich beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Florian sagt:

    Ich habe auf einer Wiese geparkt und soll dafür nun eine Busse von 100 CHF bezahlen (was ich nicht getan habe).
    Nun liegt ein Strafbefehl mit einer Abschlussgebühr von 308 CHF vor mir. Zusatzinfo, ich komme aus Österreich, muss ich das bezahlen? Habe nicht vor innerhalb der nächsten Jahre einzureisen.

  16. Michele sagt:

    Hi. Ich würde letzten Sommer 2x in der Schweiz geblitzt. In beiden Fällen muss ein bussgeld in Höhe von je 160€ zahlen. Muss ich die Zahlen oder gibt Eine Möglichkeit die zu umgehen in dem ich nicht mehr in die Schweiz fahre?

  17. chris sagt:

    hallo,
    ich wurde vor kurzem in der schweiz beim auto fahren unter marijuana erwischt. ich habe noch kein brief von der schweiz bekommen wielange mein fahrverbot ist. bis jetzt ist mündlich ausgesprochen. strafe/depot habe ich sofort bezahlt/ 1500sfr.
    was blüht mir in deutschland?

    danke

  18. Holger H. sagt:

    Hallo,
    für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 1km/h innerorts soll ich 40 CHF Busse bezahlen.
    Mit welchem Betrag muss ich beim nächsten Grenzübertritt an der Schweizer Grenze rechnen, wenn ich nichts zahle?
    Wie kann ich dann als Halter des Fahrzeugs einen Direktvollzug zurückweisen?

    Danke

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Holger H.

      Ein Bußgeld aus der Schweiz ohne Grund nicht zu zahlen kann schwere Folgen haben. Bei der Einreise kann sogar das Fahrzeug beschlagnahmt werden und die Einreise können die Beamten Ihnen verweigern. Sehen Sie sich zu Unrecht mit einem Bußgeld belegt oder ist der Bescheid fehlerhaft, können Sie mit Hilfe eines Anwalts Einspruch einlegen. Einen Bußgeldbescheid komplett zu ignorieren ist nicht zu empfehlen.

      – Die Redaktion

  19. Klaus sagt:

    Guten Tag,
    ich habe eine Ordnungsbusse (40 SF) mit Bedenkfrist bekommen. Bei der Angabe des Ortes wurde die Hausnummer der gegenüberliegenden Strassenseite aufgeführt. Ich habe nachweislich auf der anderen Strassenseite gestanden. Ist es besser einen Einspruch zu tätigen oder gar nichts zu unternehmen, da es sich offensichtlich um eine Bagatelle handelt.
    Vielen Dank für die Beantwortung.

  20. Hans sagt:

    Hallo Redaktion,
    ich hatte in der Schweiz einen Ordnungsbussen-Zettel mit Bedenkfrist wegen falsch parken über 40 CHF an der Scheibe.
    Bei dem Wagen handelt es sich um einen Firmenwagen der nächsten Monat verkauft wird, also nicht mehr in die Schweiz kommt.
    Kann ich diesen Bussen-Zettel aus sitzen?
    Danke

  21. Jürgen sagt:

    Guten Tag,- habe heute gegen 10 Uhr eine Übertretungsanzeige der Kantonspolizei Basel-Stadt
    zu einer Geschwindigkeits-Überschreitung am 18.09.2018 in Höhe von 120 CHF erhalten.
    Diese MÖGLICHE Überschreitung liegt nun 5 Monate zurück, lässt sich aber beim besten Willen
    nicht mehr nachvollziehen. Ich kann das Vergehen daher weder zugeben noch kann ich dieses
    bestreiten. Sehr merkwürdig ist auch die zurückliegende Briefdatierung der Übertretungsanzeige
    vom 07.02.2019 bis zum heutigen Eingang 16.02.2019
    Meine Frage ist,- wann muss eine derartige Anzeige FRISTGERECHT eingehen?
    und kann ich diese Übertretungsanzeige deswegen unbedenklich ignorieren?
    Über einen Ratschlag wäre ich dankbar.

  22. Bernd sagt:

    Ich wurde im Sommer 2018 in der Schweiz wegen Rechtsüberholen auf der Autobahn gestellt. Habe 1100 Franken vorgezahlt. Urteil war 300 Euro plus 720 Euro Verwaltungsgebühr. (also 80 Euro Rest)
    Heute kam das 3 monatige Fahrverbot vom Schweizer Strassenverkehrsamt. Neue Gebühren 360 Franken. Was passiert, wenn ich diese 360 FRanken (-minus 80 Deposit) nicht bezahle?
    Kann die Schweiz diese Gebühr eintreiben? Wenn nicht,wie lange ist die Verjährung, d.h. wie lange darf ich nicht mehr in die Schweiz einreisen?
    Vielen Dank

  23. Andreas sagt:

    Hallo zusammen,

    habe heute ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft Basel erhalten, da ich auf die vorherigen Briefe nicht reagiert habe.
    Mir wird zur last gelegt, eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen zu haben (Eine Einfache Verletzung von Verkehrsregeln)
    Ich soll CHF 180.00 bezahlen. Eigentlich möchte ich das nicht und wollte nun fragen, ob ich denen Auskunft geben muss, ob die Anfragen zum Fahrer bei der deutschen Polizei machen können?

    Gibt es Mittlerweile ein abkommen dass die Schweiz das hier Vollstrecken kann?

  24. Mirko sagt:

    Hallo zusammen,

    ich bin mit dem Firmenwagen in der Schweiz geblitzt worden. 86 anstatt 80km/h. Nach Abzug der Toleranz bin ich 1 km/h zu schnell unterwegs gewesen und soll nun 20 CHF zahlen. Mich wundert, dass die deutschen Behörden meine Daten rausgegeben haben? Ich dachte, dass ein Abkommen mit der CH erst ab einem Betrag von 40 CHF greift? Zahlen werde ich ohnehin, möchte aber gerne wissen, ob die Weitergabe in Ordnung war.

  25. Bernd sagt:

    Hallo,

    ich bin letzten Monat innerorts mit 90 km/h von einem Radar geblitzt wurden. Ich muss dazu sagen, der Blitzer stand kurz vor dem Ortsausgangsschild und ich war beim beschleunigen. (Für mich Wegelagerei)
    Nach Abzug von 5 km/h bin ich also 35 km/h zu schnell gewesen. Ein deutscher Anwalt darf einen deutschen Staatsbürger in diesem fall nicht vertreten…! Natürlich darf ein Schweizer in Deutschland von einem Schweizer Anwalt vertreten werden. Das mal nebenbei…
    Eine Fahrverbot wurde mir gleich ausgesprochen. 2-3 Monate (offen).
    Noch warte ich auf den Bescheid vom Staatsanwalt. Einen Schweizer Anwalt habe ich auch schon kontaktiert.

    Nun zu meiner Frage : Mit welcher Strafe kann ich rechnen und was sind eigentlich Tagessätze ?

    Danke im voraus für die eventuelle Beantwortung.
    Hoffentlich ist die Antwort nicht – wir dürfen keine Rechtsauskunft geben.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Bernd,

      eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 bis 40 km/h innerorts hat in Deutschland in der Regel ein Bußgeld von 160 Euro und ein Fahrverbot von einem Monat zur Folge. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung wird im Rahmen eines Bußgeldverfahrens geahndet. Eine Geldstrafe wird nur im Rahmen eines Strafverfahrens verhängt. Die Geldstrafe wird in Tagessätzen bemessen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Bernd sagt:

    Sorry,

    ich bin davon ausgegangen, das wir hier nur von Verstößen in der Schweiz sprechen.
    Also passiert in der Schweiz, im Kanton Aargau.

    Nochmal zu meiner Frage zu den Tagessätzen : Sind das feste Geldbeträge oder was ist darunter zu verstehen.
    Danke auch, dass man sich hier Hilfe holen kann.

    Bernd

  27. Steven sagt:

    Hi
    Meine Frau ist letzten Monat in der Schweiz mit meinem Auto 2kmh zu viel Innerorts geblitzt worden.
    Jetzt wollen sie 40 Franken.

    Ich lese immer kann nicht eingefordert werden in Deutschland,
    Kann nicht vom Halter eingefordert werden wenn er nicht der Fahrer war,
    oder ist unter der Bagatellegrenze.

    Ich hab nicht noch einmal vor die nächsten Jahre in die Schweiz zu gehen.
    Kann ich die Sache wirklich einfach ignorieren ohne dass ich zum Schluss einen riesen Schuldenberg doch bezahlen muss?

    Schreiben der Polizei machen ja dann doch irgendwie nervös.
    Ich weiß ja nicht was sie sich dann noch alles einfallen lassen.

    Eine klare Antwort wäre super.

  28. Ellen sagt:

    Bin heute von der Luzerner Polizei auf dem Weg nach Italien auf der Autobahn von einem Wagen zum Folgen aufgefordert worden.
    Habe einen Camper,
    Man führte mich zum Wiegen.Alles ok.
    Wegen Ölverlust wurde ich dann zum hiesigen Tüv geleitet.
    Mein Auto wurde beschlagnahmt,weil angeblich nicht verkehrstüchtig,obwohl deutscher Tüv ohne Mängel vor 4 Monaten.4800 Euro Bußgeld.
    Hinzu kam,dass der Führerschein meines Partners und Fahrers vor einigen Monaten hätte verlängert werden müssen.
    3600!Euro Strafe,also zusammen ca 8000E.
    Man hat mir die Pässe abgenommen,weil ich soviel nicht zahlen kann.
    Jetzt sitze ich hier im Polizeihof fest

  29. Till W. sagt:

    Rumsitzen löst bekanntlich keine Probleme. Ich halte die Strafe für überzogen. Aber du musst Dir im klaren sein, daß ein Gerichtsverfahren nicht billiger wird, auch wenn die Strafe reduziert würde.
    Und dein Copilot: wenn sein Führerschein hätte verlängert werden müssen ist das ja sicherlich ein schweizer FS. Aber egal – wenn er nicht gefahren ist, kann das nicht strafbar sein! Niemand ist verpflichtet einen gültigen Führerschein zu haben – außer er fährt.

  30. Lars sagt:

    Hallo,

    ich habe einen Bußgeldbescheid der Stadt Brugg bekommen über 100 Sfr. für falsches Abbiegen?! Konkret bin ich in Brugg mit dem Auto unterwegs gewesen auf der Suche nach einem Migros-Markt. Ich habe mich auf einer “normalen” auf eine vorhandene Linksabbiegespur mit Ampel eingeordnet. Als es grün wurde bin ich abgebogen, das war wohl verboten. Ein Verbotsschild habe ich keines gesehen! Was ich gesehen habe war eine Abbiegespur, ein Wegweiser Schild, eine grüne Ampel für die Abbiegespur. Das Verbotsschild, so stellte sich später raus hin in ca. 5 m Höhe über der Fahrbahn an der Lichtanlage für die Abbiegespur. Wenn man bis zu Haltelinie vor fährt kann man die Ampel über einem, ebenso das Verbotsschild, welches für wohl auch sehr klein ist, nicht sehen! Die Ampel war doppelt vorhanden, so stand links an der Straße eine zweite Abbiegeampel. Ein zweites Verbotsschild aber nicht! Auch würde das Einfahrverbot nach dem Abbiegen nicht nochmal wiederholt.

    So, und wo bin ich abgebogen? Nicht etwa auf militärisches Sperrgelände oder eine Krankenhauszufahrt oder eine Autobahnausfahrt in die falsche Richtung. Nein, ich bin von der Hauptstraße über eine kleine Brücke in eine Nebenstraße abgebogen die durch die Altstadt führte, wo rechts und links diverse andere Fahrzeuge standen.

    Ich halte das für eine bewußtes Abzocke. Kann ich mich dagegen irgendwie sinnvoll wehren?

  31. Lena sagt:

    Hallo,
    ich wurde innerorts mit 20 km/h zu viel geblitzt. Im Internet lese ich überall, dass die Strafe vom Einkommen abhängt. Ich bin Student und habe kein Einkommen, was kommt jetzt auf mich zu?

  32. Mirco sagt:

    Hallo, ich wurde in der Schweiz innerorts mit 22 km/h zu schnell erwischt, was eine “mittelschwere Widerhandlung” ist. Ich habe 500 Chf der 950 Chf Strafe direkt bezahlt, möchte den Rest aber nicht bezahlen und die Schweiz in den nächsten 10 Jahren nicht betreten. Kann die Reststrafe in Deutschland vollstreckt werden? Danke im Vorraus für Hilfe!

  33. Simon sagt:

    Hallo,

    ich wurde Anfang des Jahres mit einen Mietwagen in der (französischen) Schweiz geblitzt. Etwas später kam auch schon Post auf französisch. Fordernung hier waren etwa 150 CHF. Diese wollte ich auch Anfangs bezahlen aber da es mit meiner Bank sehr umständlich und teuer ist habe ich mich mit dem rechtlichen etwas auseindander gesetzt. Am Wochenede war ich nicht Zuhause und habe einen Abholschein bekommen ein Einschreiben bei der nächsten Poststation abzuholen. Ich vermute ziemlich sicher ein Einschreiben aus der Schweiz zu dem Strafzettel. Ist es richtig alle Forderungen aus der Schweiz zu umgehen und es verjähren zu lassen?

  34. Uwe sagt:

    Wie lange dauert es etwa bis ein schweizer Bußgeldbescheid in Deutschland zugestellt wird?

  35. Anke P. sagt:

    Hallo, ich habe im Mai 19 in Zürich an 2 Tagen auf einem Anwohnerparkplatz/ Eigentümer falsch geparkt.
    Dies hies: Umtriebsentschädigung für die Missachtung eines richterlichen Parkverbotes.Der PPC Parkservice, der dies überwacht hat hat uns für jeden Tag 54 CHF Busse in Rechnung gestellt. Diese habe ich auch bezahlt per Überweisung.

    Jetzt nach 10 Monaten kommt 1 Strafanzeige mit 140 CHF. Ist dies rechtens, 2x Bestrafung für eine Tat?
    Ich habe jetzt ein anderes Kennzeichen, in die Schweiz fahre ich nie mehr…

    Anke

  36. ÜbertretungsanzeigeSchweiz sagt:

    Hallo Zusammen,

    ich habe eine Frage:
    Kann mir jemand den Unterschied zwischen einem mit “Übertretungsanzeige” überschriebenen Schreiben und einem mit “Bussgeldbescheid” sagen

  37. J. Angele sagt:

    Anfang August 2019 hielten wir uns in Biel in der Schweiz auf. Kurze Zeit später erhielt ich von der Stadt Biel eine Ordnungswidrigkeitsanzeige über 250 CHF. Wir sollen bei Tempo 27 eine rote Ampel nicht beachtet haben. Weder meine Frau noch ich haben weder eine Ampel gesehen noch irgend etwas bemerkt. Die CH-Strafe habe ich nicht bezahlt, ich bekam nun eine Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern mit einer Rechnung über CHF 430.
    Dieses Vorgehen der CH-Behörden, auch noch Nicht-EU-Land finde ich gelinde gesagt eine Unverschämtheit. Ich werde diese Strafe nicht bezahlen – gibt es dazu Erfahrungen anderer CH-Reisenden?
    J. Angele

  38. Jumg sagt:

    Habe im September 2019 ein bußgeld in Höhe von 40 Franken (36 Euro) wegen Überschreitung der Geschwindigkeit um 2kmh erhalten (gemessen n der schweiz) . Nachdem ich nicht bezahlt habe, kam heute März 2020 ein Strafverfahren mit 100 Euro zusätzlicher Gebühren von der Staatsanwaltschaft Thurgau Schweiz mit Androhung von Haft und weiteren Schritten bei Nichtbezahlung. Wer kennt sich aus? Ich dachte das sei ein Bagatellbetrag, der nicht weiter verfolgt wird.

  39. Taolant sagt:

    hallo
    Ich wurde letztes Jahr im August 2019 in Singen geblitzt kurz vor der Schweizer Grenze. Damals kam der Bußgeldbescheid und 104 km/h bei erlaubten 60. Jetzt hatte ich dies bezahlt mit dem guten Gewissen 1 Monat Fahrverbot in Deutschland egal für mich als Schweizer jetzt jedoch wurde auch ein Verfahren in der Schweiz eröffnet und das sieht nicht gerade gut aus für mich mehrere Monat Fahrverbot. Kann ich mit einem Anwalt das bereits abgeschlossene verfahren wieder aufrollen? Kann mir die Schweiz überhaupt den Führerschein entziehen?

  40. Jessica sagt:

    Hallo ich bin heute in der Schweiz mit 15-20 km/h zu schnell geblitzt worden. Was kommt auf mich zu und was passiert wenn ich das Busgeld einfach nicht begleiche ?

    Vielen Dank vorab.

  41. Marius sagt:

    Hallo zusammen,

    ich war kürzlich in der Schweiz und habe anscheinend ein Verbot für Motorwagen nicht beachtet. Nun soll ich 100 Franken überweisen. Ich bin allerdings mit dem Auto meiner Mutter gefahren, weshalb das Schreiben auch an sie gerichtet ist. Ich habe noch etwa 25 Tage Bedenkzeit. Wenn das Geld nicht überwiesen wird, kann die Schweizer Polizei dann meine Mutter dafür belangen?

    Viele Grüße,
    Marius

  42. Coco sagt:

    Hallo,

    ich wurde mit 16 km/h zu schnell in der Schweiz geblitzt und bin noch in der Probezeit. Das Auto ist nicht auf mich gemeldet. Wie sehen die Konsequenzen aus wenn ich meine Daten sende und wenn nicht auf die Übertretungsanzeige antworte?

    Danke!

  43. Rami sagt:

    Hallo zusammen,
    Anfang August wurde ich in der Nähe von St. Gallen innerorts mit 18 km/h zu viel geblitzt. Heute habe ich einen Strafbefehl erhalten, indem ich 580 CHF zahlen muss. Ich habe allerdings schon vor, die nächsten drei Jahre die Einreise in die Schweiz zu stoppen. Wie ich es überall erfahren habe, gilt es in Deutschland keine Vollstreckung. Ist das aber nun sinnvoll, sich auf die Verjährungsfrist zu verlassen oder muss ich mit weiteren Konsequenzen rechnen?
    Ich freue mich auf eine konkrete Erklärung meines Falls.
    Danke

  44. hans sagt:

    Hallo,
    ich bin in der schweiz zuschnell gefahren (32 km/h innerorts) Strafzettel kam. Muss ich das bezahlen wenn ich nie wieder vor habe in die schweiz zu reisen.

    mfg
    hans

  45. Leon sagt:

    Hallo zusammen,

    ich war kürzlich in der Schweiz und habe eine Übertretungsanzeige aus Opfikon bekommen. Der Grund: Nichtbeachten des Vorschriftssignals “Verbot für Motorwagen”
    Bussenbetrag Fr. 100

    Sachverhalt:
    Die Umstände liessen leider einen Verzeigungsvorhalt am Ort der Widerhandlung nicht zu. Diese Verfehlung lässt sich im Ordnungsbussenverfahren erledigen. Falss die Busse innert 30 Tage nicht bezahlt wird, ist die Erstellung eines Polizeirapports unumgänglich. Wir zählen auf Ihr Verständnis und bitten Sie, falls Sie das Fahrzeug nicht selber gelenkt haben, die Personalien des Lenkers auf der Rückseite dieses Formulars bekanntzugeben. Gemäss Art. 6 Abs. 1 des Ordnungsbussengesetzes (OBG) wird die Busse dem/der Fahrzeughalterin auferlegt, wenn nicht bekannt ist, wer die Übertretung begangen hat. Nach Ablauf der Frist, wird das kostenpflichtige, ordentliche Strafverhalten gegen den/die Fahrzeughalter/in bzw. verantwortlichen(n) Fahrzeuglenker/in eingeleitet.

    Zur Situation: Ich bin mit dem Auto meiner Freundin gefahren. Dieses Auto ist aber nicht auf meine Freundin angemeldet, sondern auf ihre Mutter.

    Mein Frage: Wenn ich meinen Bescheid an die zuständige Stadtpolizei zurücksende und denen mitteile, dass weder meine Freundin noch ihre Mutter mit dem Auto gefahren sind, sondern ich, ich aber das Bußgeld nicht zahle, gilt dann die Verjährungsfrist auf mich? Und schaut die Behörde darauf, ob das Kennzeichen irgendwann in der Schweiz wieder auftaucht oder ich als Person?

    Was habe ich zu befürchten?

    Danke im voraus und verbleibe mit freundlichen Grüßen

  46. Manu sagt:

    Liebe Redaktion,

    wir sind am 29.08.2020 mit dem Auto auf der A2 Richtigung Basel geplitzt worden und waren 11km/h zu schnell.
    Wir haben jerzt Post von der Staatsanwaltschaft Basel -Landschaft erhalten und sollen bis zum 10.03.2021 110,88 Euro zahlen.
    Müssen wir bezahlen? Wir haben nicht vor die nächsten 3 Jahre durch die Schweiz zu fahren.
    Kann die Strafe in Deutschland durch eine Inkasso Firma eingetrieben werden?

    Ich freue mich über eine schnelle Rückmeldung.

    Vielen lieben Dank

  47. Alexandra sagt:

    Ich habe gestern einen sogenannte Umtriebsentschädigung an der Windschutzscheibe in Höhe von 50 Chf. Es handelt sich um ein Wohnareal in Zürich. Hier wollten wir auf dem behinderten Parkplatz parken (es gibt nur einen)
    Da dort aber wir so oft ein Fahrzeug ohne Ausweis stand haben wir einen der Besucher Plätze daneben genommen und trotzdem noch unseren behinderten Ausweis beigelegt. Wir wussten nicht dass es für die Besucher PP wohl eine Parkkarte geben muss. Jetzt hatten wir eine Umtriebsentschädigung über 50 Chf dran. Zahlbar in 14 Tagen an eine private Park Controll Firma. Ist das rechtskräftig? Können die überhaupt in Deutschland eine Halteranfrage machen. Man hätte uns eine Ermahnung da lassen können, aber trotz Behindertenausweis gleich eine Busse mit 50Chf auszustellen ist frech. Zumal es 0.44 Uhr war und noch genug andere Besucher PP frei waren. Es drängt sich der Verdacht auf das es hier nur um eine Abzocke der Firma geht.

  48. Alexandra sagt:

    Ich habe gestern einen sogenannte Umtriebsentschädigung an der Windschutzscheibe in Höhe von 50 Chf. Es handelt sich um ein Wohnareal in Zürich. Hier wollten wir auf dem behinderten Parkplatz parken (es gibt nur einen)
    Da dort aber wir so oft ein Fahrzeug ohne Ausweis stand haben wir einen der Besucher Plätze daneben genommen und trotzdem noch unseren behinderten Ausweis beigelegt. Wir wussten nicht dass es für die Besucher PP wohl eine Parkkarte geben muss. Jetzt hatten wir eine Umtriebsentschädigung über 50 Chf dran. Zahlbar in 14 Tagen an eine private Park Controll Firma. Ist das rechtskräftig? Können die überhaupt in Deutschland eine Halteranfrage machen. Man hätte uns eine Ermahnung da lassen können, aber trotz Behindertenausweis gleich eine Busse mit 50Chf auszustellen ist frech. Zumal es 0.44 Uhr war und noch genug andere Besucher PP frei waren. Es drängt sich der Verdacht auf das es hier nur um eine Abzocke der Firma geht.

    Vielleicht hat da jemand von euch Erfahrung
    Danke

  49. Sayd sagt:

    Hallo alle Zusammen,

    ich bin schon vor zwei Monaten in der Schweiz wegen Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt. Bis heute hat der Halter keinen Brief per Post bekommen. Ich war der Fahrer. Der Halter und ich sind in Deutschland wohnhaft.

    Wie lange dauert es bis man den Bescheid bekommt?

    Vielen Dank vorab!

  50. Steffen sagt:

    Hallo wurde in Deutschland geblitzt mit 39 zu schnell,habe jetzt einen zeugenfragebogen erhalten
    Werde aber vom zeugenverwigerungsrecht Gebrauch machen was passiert denn

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