Bussgeld aus der Schweiz: Erfolgt die Vollstreckung in Deutschland?

Von Sascha Münch

Letzte Aktualisierung am: 13. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Update vom 1. Mai 2024: Seit heute können Bußgelder aus Schweiz auch in Deutschland eingetrieben werden! Ab welcher Summe das möglich ist, erfahren Sie in unserer News: “Bußgelder aus der Schweiz: Vollstreckung in Deutschland nun möglich!“.

Länderübergreifende Vollstreckungsabkommen

Europäische Vollstreckungsabkommen: Wird auch ein Bussgeld aus der Schweiz der deutschen Vollstreckung zugeführt?
Europäische Vollstreckungsabkommen: Wird auch ein Bussgeld aus der Schweiz der deutschen Vollstreckung zugeführt?

2014 wurden vier Millionen Übernachtungen in der Schweiz von deutschen Touristen gebucht. Buchstäblich nahe liegt es auch, mit dem Auto einen Ausflug in das Land nebenan zu unternehmen. Knapp 960 Kilometer trennen die deutsche Hauptstadt vom schweizerischen Regierungssitz Bern.

Da bietet es sich an, mit dem Auto einen Urlaub in das angrenzende Land zu unternehmen. Doch während auf Autobahnstrecken hierzulande dem Fahrzeug bei freigegebener Geschwindigkeit gerne mal die gesamten Pferdestärken abverlangt werden, herrscht in der Schweiz ein Limit von 120 km/h.

Schwierig kann es enden, wenn das vergessen wird und ein deutscher Tourist auf schweizerischem Boden geblitzt wird, sodass er mit dem dortigen Recht in Konflikt gerät. Die Bussgelder, die dann zu zahlen sind, können nämlich beachtlich sein und bei schweren Verstößen gar in einem Strafverfahren enden.

Manch ein deutscher Verkehrssünder wähnt sich nach der Rückkehr vor dem Bussgeldbescheid bzw. den Behörden aus dem Ausland in Sicherheit. Er meint zu wissen, dass ein Bussgeld aus der Schweiz in Deutschland nicht vollstreckbar ist. Aber stimmt das?

Lesen Sie hier nach, ob es für ein Bussgeld aus der Schweiz ein Vollstreckungsabkommen mit Deutschland gibt und demnach ein Bussgeld aus der Schweiz durch deutsche Vollstreckung zu zahlen ist.

FAQ: Vollstreckung von Bußgeldern in der Schweiz

Besteht ein Vollstreckungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz?

Da die Schweiz kein Mitgliedsstaat der EU ist, gilt der EU-Rahmenbeschluss zur europaweiten Vollstreckung von Geldstrafen und -bußen hier nicht. Es existiert jedoch ein deutsch-schweizerischer Polizeivertrag.

Was regelt der deutsch-schweizerische Polizeivertrag bezüglich der Vollstreckung?

Dort ist geregelt, dass Schweizer Bussen in einer Höhe von mindestens 80 Schweizer Franken bzw. 70 Euro in Deutschland vollstreckt werden können.

Gilt ein Fahrverbot aus der Schweiz auch in Deutschland?

Nein, ein Fahrverbot, das in der Schweiz verhängt wird, gilt nicht in Deutschland.

Gesetz zur europaweiten Vollstreckung von Geldstrafen und –bußen

Am 18. Oktober 2010 trat der Rahmenbeschluss der Europäischen Union in Kraft, der vorschrieb, dass Geldstrafen und –bußen in der Europäischen Union grenzüberschreitend zu vollstrecken sind.

Ab Überschreitung der Bagatellgrenze von 70 Euro ist es nach diesem Recht möglich, Strafzettel aus dem Ausland – konkret aus einem EU-Mitgliedsstaat – auch hierzulande zu vollstrecken und das ausstehende Geld einzufordern.

Entscheidend dafür, dass das Bundesamt für Justiz, welches hierzulande entsprechender Entscheidungsträger ist, ein ausländisches Ersuchen annimmt, ist die eindeutige Identifizierung des Schuldigen.

Bussgelder, bei welchen Halter zur Verantwortung gezogen werden sollen, ohne dass deren Verschulden festzustellen war, werden demzufolge zurückgewiesen. Denn der Halter ist nicht zwangsläufig mit dem Delinquenten identisch. Nach deutschem Recht sind Bussgelder jedoch immer nur von dem Fahrer zu zahlen, der den Verstoß tatsächlich begangen.

Wie verhält es sich nun aber mit dem Bussgeld aus der Schweiz? Greift die Vollstreckung in Deutschland auch hier?

Bussgeld aus der Schweiz: Eingeschränkte Vollstreckung hierzulande

Für ein Bussgeld aus der Schweiz ist die Vollstreckung in Deutschland im deutsch-schweizerischen Polizeivertrag geregelt.
Für ein Bussgeld aus der Schweiz ist die Vollstreckung in Deutschland im deutsch-schweizerischen Polizeivertrag geregelt.

Da es sich bei der Schweiz nicht um ein EU-Mitgliedsstaat handelt, findet der seit wenigen Jahren geltende Rahmenbeschluss für den Bussgeldbescheid in der Schweiz und die Vollstreckung in Deutschland hier keine Anwendung.

Stattdessen existiert jedoch seit dem 1. März 2002 der sogenannte deutsch-schweizerische Polizeivertrag, welcher unter anderem auch einen Artikel beinhaltet, der bei einem Bussgeld in der Schweiß eine Vollstreckung hierzulande und ebenso die schweizerische Umsetzung deutscher Bussgelder vorsieht.

Geregelt ist diese Vollstreckungshilfe für Verkehrsordnungswidrigkeiten in den Artikeln 37 bis 41. Dort ist für Bussgelder in einer Höhe von 80 Schweizer Franken bzw. 70 Euro eine Vollstreckung vorgesehen. Doch eben diese Vorschriften waren bisher nicht in Kraft getreten. Demzufolge bestand bislang keine Möglichkeit, ein Bussgeld aus der Schweiz der deutschen Vollstreckung zuzuführen. Dies ändert sich mit dem neuen Vertrag zwischen beiden Ländern.

Seit dem 01.05.2024 können Bussgelder aus der in Deutschland durch das Bundesamt für Justiz vollstreckt werden. Umgekehrt ist nur auch eine Vollstreckung deutscher Bußgelder in der Schweiz möglich.

Es gilt jedoch, dass ein durch den Schweizer Bussgeldkatalog verhängtes Fahrverbot nicht in Deutschland anwendbar ist. Auch das Flensburger Punktekonto bleibt von Vertretungen außerhalb der Landesgrenze unberührt.

Es kann für die im Bussgeldbescheid benannte Person Konsequenzen nach sich ziehen, wenn sie die Busse nicht zahlt, auch wenn keine Vollstreckung in Deutschland erfolgt. Bei einer Wiedereinreise kann der Betreffende zur Zahlung des Geldbetrages aufgefordert werden.

Wird sein Auto beispielsweise auf einem schweizerischen Parkplatz entdeckt, wird das Fahrzeug blockiert und der säumige Zahler so gezwungen, seiner Zahlungsverpflichtung nachzukommen.

Im Ernstfall kann einem Deutschen sogar Haft drohen, wenn die Geldbusse in eine Ersatzhaftstrafe umgewandelt wurde. Es können dann unter Umständen für grobe Verkehrsverstöße bis sieben Jahre Gefängnis angeordnet werden.

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nachdem Sascha Münch sein Jura-Studium in Bremen abgeschlossen hatte, absolvierte er sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 wurde er zum Notar bestellt (seit 2021 Notar a. D.). Als Autor für bussgelkatalog.org verfasst er u. a. Ratgeber zum Bußgeldverfahren.

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159 Kommentare

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  1. James Bond
    Am 14. Februar 2018 um 11:05

    Ich habe mich gerade in der Rechtschutzabteilung des ADAC informiert. Bei Nichtbezahlen eines Strafzettels von 100Chf wurde ein Strafbefehl mit Androhung einer Ersatzfreiheitsstrafe von 1 Tag angedroht. Diese Ersatzfreiheitsstrafe kann nur und ausschließlich in der Schweiz vollstreckt werden. Das Ganze verjährt nach spätestens 4 Jahren. Nun kann man sich überlegen ob und wann man wieder in die Schweiz fahren möchte.

  2. Michi
    Am 31. Januar 2018 um 12:27

    Hallo,
    ich will allen Lesern des Forums meine Erfahrungen mitteilen.
    Da meine Freundin aus der CH kommt, bin ich regelmäßig in der CH unterwegs.
    Ihr könnt euch vorstellen, dass da auch regelmäßig Bussen bei mir einflattern. Ich bin ein spritziger Fahrer und halte mich nicht besonders an die CH Geschwindigkeiten, seit ich weiss, dass sie nicht eingetrieben werden können.
    Meine Bussen gingen von 200€ bis 700€. Haftstrafen wurden mir angedroht von 5 bis 10 Tagen. Haftbefehle von schweizer Richtern usw usf.
    Beim Bescheid bekommt man jedes Mal einen Schrecken, aber dann geht´s. Einfach nichts machen und das Risiko bei Wiedereinreise in Kauf nehmen.
    Ich wurde am Zoll schon mehrmals kontrolliert, mit Fahrzeugpapieren, Ausweisen usw. Seltsamerweise wurden meine Vergehen nie bemerkt. Ob der Zoll mit der Polizei verknüpft ist kann ich mir nicht vorstellen, sonst hätten sie es merken müssen.
    Sogar bei der Ausfuhr von zu viel Waren (>300€) wurde ich letzte Woche in Konstanz kontrolliert>>> der Zöllner hat bei einer Behörde Anfrage mit meiner Ausweis Nr. gestellt, wohin er genau telefoniert hat weiss ich nicht. Ergebnis>>> weiter fahren, alles o.k.

    Um ehrlich zu sein, denke ich jedes Mal, jetzt haben sie dich, jetzt musst du blechen. Aber bisher immer Fehlanzeige.
    3 von 6 Bussen sind bei mir schon verjährt. Die restlichen werden auch noch verjähren.

    Deswegen einfach starke Nerven behalten und nichts machen auch nicht antworten.
    Wenn sie zu zweit in die CH einreisen, lassen sie den unbescholtenen Bürger fahren, denn meist muss er dann den Ausweis zeigen und nichts ist auffällig.
    Optimal wäre es, wenn der Fahrzeughalter dein Opa oder so ist, der nie in die CH fährt. Dann hast du nichts zu befürchten, ausser sie kassieren direkt z.B Laserpistole.
    In der CH wird der Halter belangt und nicht der Führer. Ausnahmen Direktkontrollen.

    Ich hoffe ihr könnt wieder ruhig schlafen.

    Mfg
    Michi

    • Tom H.
      Am 14. Februar 2018 um 5:34

      Huch, er hat Führer gesagt… darf man das noch?

      Anmerkung.. Bekannte aus dem Elsass arbeitete in Basel. Blitz wegen Falschabbiegen.
      Strafzettel traf ein bei ihr in F – sie jedoch zahlte einfach nicht.
      7 Jahre später kam sie aus einer Disco in Basel… wollte zum Auto .. und siehe da es war mit Parkkralle. Erst zahlen – dann heimfahren…

  3. Wolfgang
    Am 27. Januar 2018 um 13:47

    Guten Tag,
    Ich habe folgende Frage:
    Im August 2017 soll ich in der Schweiz innerorts nach Abzug einer Sicherheitsmarge 7 km zu schnell gefahren sein. Dafür erhielt ich eine Übertretungsanzeige mit der Aufforderung, 120 CHF als Busse zu bezahlen . Darauf habe ich nicht reagiert. Auf eine weitere Zahlungserinnerung habe ich ebenfalls nicht reagiert.
    Heute erhalte ich einen Strafbefehl wegen Überschreiten der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit. Zusätzlich zur Busse kommen jetzt noch 100 CHF Verwaltungsgebühr. Darüber hinaus wird mit einer Ersatzfreiheitsstrafe von 2 Tagen bei Nichtbezahlung gedroht.
    Besteht für die Schweizer Behörden die Möglichkeit, in Deutschland diesen Strafbefehl zu vollstrecken? In vergleichbaren Fällen in diesem Forum war immer die Rede davon ,dass dies nicht möglich sei. Kann ich daher den Strafbefehl ignorieren und die Angelegenheit aussitzen? ‘ Ich habe nicht vor in den nächsten 3 Jahren in die Schweiz zu reisen.
    Vielen Dank im Voraus für eine möglichst schnelle Antwort

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Februar 2018 um 10:56

      Hallo Wolfgang,

      wie dem Text zu entnehmen ist, haben Schweizer Behörden in Deutschland eine Art begrenzte Vollstreckungsgewalt. Was Ihre Situation angeht: Es ist uns nicht erlaubt, eine Rechtsberatung zu erteilen; das bedeutet, wir dürfen Ihnen nicht zu Schritten raten oder abraten.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  4. David
    Am 13. Januar 2018 um 10:41

    Hallo liebes Bußgeldkatalog Team,

    führt ein Nicht-Bezahlen der Ordnungsstrafe aus der Schweiz zu einem negativen Schufa Eintrag in Deutschland?

    Danke und Gruß

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Januar 2018 um 15:08

      Hallo David,

      darüber ist uns nichts bekannt, allerdings sind Bußgelder durch das Bundesamt für Justiz eintreibbar.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Angelika
    Am 27. Dezember 2017 um 23:52

    Hallo Liebes Bußgeldkatalog Team.

    Mein Sohn war heute in der Schweiz. Er wurde geblitzt mit ca 12 km/h zuschnell.
    Da er in der Probezeit ist, macht er sich jetzt Gedanken, ob er den Führerschein verliert.
    Und wie teuer wird es ungefähr.

    Viele Grüße Angelika

  6. Raienr
    Am 22. Dezember 2017 um 18:46

    Hallo,

    habe heute einen Strafbefehl aus Zürich wg. überschreiten der Höchstgeschwindigkeit nach Abzug der Toleranz von 19 km km/h erhalten. Massgebende Geschwindigkeit war 50 km/h , gefahren bin ich also nach Abzug der Toleranz 69 Km/h. Ich soll 410 Franken Busse und 430 Franken Kosten und Gebührenpauschale bezahlen, also insgesamt 840 Franken innerhalb der nächsten 30 Tage, Wenn nicht wird eine zusätzliche Mahngebühr von 20 Franken erhoben.
    Dazu nun folgende Fragen:
    1. Was passiert, wenn ich einfach nicht zahle, kann das Geld über ein sog. Rechtsmittelabkommen über die deutschen Behörden bei mir eingefordert werden?
    2. Was passiert, wenn ich mit dem Wagen meines Bruders in die Schweiz reise und in eine Überprüfung gelange, in der meine Personalien festgestellt werden (wird es ggfs. dann noch teurer?) oder kann ich zu einer Ersatzfreiheitsstrafe verdonnert werden.
    3. Wie lange ist die Verjährungsfrist, also wann könnte ich problemlos wieder in die Schweiz reisen?

    Danke für Eure Hilfe
    Gruß
    Rainer

    • Marc
      Am 19. Oktober 2022 um 20:16

      Hallo Rainer,
      ähnliches nur nicht so dramatisch teures Beispiel in meinem Fall.

      Darf ich fragen wie du gehandelt hast und wie die SItuation ausgegangen ist?

      Grüße Marc

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Januar 2018 um 16:32

      Hallo Raienr,

      in der Regel können Bußgelter der Schweiz auch in Deutschland eingetrieben werden. Zu Rechtsfragen der Schweiz kontaktieren Sie bitte einen Anwalt.

      Das Team von Bussgeldkatalog.org

  7. Steven
    Am 19. Dezember 2017 um 23:32

    Hallo liebe Redaktion,

    Danke zunächst, ich habe hier viel gelesen und doch ist noch eine Frage offen:

    Ihr schreibt mal bei verkauften Inkassoforderungen der Schweiz in Deutschland, dass diese ‘Machenschaften’ fraglich sind.

    Im späteren Verlauf schreibt ihr dann es sollte so oder so bezahlt werden, egal wer auffordert…

    Hm ich staune nicht schlecht dass ein privat wirtschaftliches Unternehmen staatliche Bußgelder eintreiben darf und sich über den Deutsch-Schweizerischen Polizeivertrag einfach hinweg setzen kann. Geht das so einfach?

    Gibt es hierzu weiter Infos oder Erfahrungswerte??

    Danke 🙏🏼

    VG
    Steven

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Januar 2018 um 11:13

      Hallo Steven,

      wir denken, dass hier ein Missverständnis vorliegt – derartige Bescheide sollten nur dann bezahlt werden, wenn es sich um offizielle Behörden handelt. Wir dürfen jedoch keine Rechtsberatung erteilen; das heißt, wir dürfen nicht zu Schritten raten oder abraten. Inkassobüros für Bußgeldbescheide sind nicht unüblich und spekulieren auf Zahlungen, haben aber meist de facto keine Vollstreckungsgewalt. Wenn Sie genauere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Kai
    Am 13. Dezember 2017 um 14:01

    Hallo,

    ich habe im September in Zürich wohl eine rote Ampel überfahren und wurde geblitzt.
    Eine Übertretungsanzeige über 250 CHF ist eingegangen.
    Kann diese Forderung vollstreckt werden? Gilt die Verjährung von 3 Jahren auch hier? Gilt diese auch wenn die Forderung in eine Ersatzhaft gewandelt wird?
    Danke für die Hilfe!

    Gruß Kai

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Januar 2018 um 14:45

      Hallo Kai,
      aktuell ist eine Vollstreckung von Geldbußen aus der Schweiz in Deutschland nicht möglich. Allerdings kann es bei der erneuten Einreise zu Problemen – wie einer Ersatzhaftstrafe – kommen. Die Verjährungsfrist beträgt dabei drei Jahre.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Antonio
    Am 8. Dezember 2017 um 21:05

    Hallo zusammen,

    ich habe seit Mai 2017 ein Bußgeld über 250 CHF da ich im Tunnel auf einer Spur mit Roten Lichtsignal gefahren bin ( während dem Einfädelungsvorgang). Nun habe ich ein Strafbefehl mit zusätzlichen 200 CHF bekommen und wenn ich es nicht zahle, muss ich ersatzweise eine 3 Tage Freiheitsstrafe antreten. Was passiert wenn ich es weiter aussitze und ich vermutlich ein weiteres Schreiben mit einer Einladung vor Gericht in der Schweiz bekomme? Müsste ich mich dort vor Gericht blicken lassen? Wird so etwas auch im Polizeilichen Führungszeugnis eintragen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Januar 2018 um 12:05

      Hallo Antonio,

      ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie diesbezüglich beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Toni
    Am 23. November 2017 um 19:57

    Hallo liebes Bussgeldkatalog-Team,

    Ich habe eine Übertretungsanzeige aus der Schweiz per Post zugeschickt bekommen, in der es heißt dass ich ca. 220 € zahlen soll, aufgrund:
    „Nichtbeachten eines Lichtsignales“. Laut Bussenbescheid war ROT seit: 1,2 Sekunden?.
    Muss ich die Strafe zahlen oder kann diese Sache nicht in Dtl vollstreckt werden? Und ist die Verjährungsfrist in diesen Fall auch 3 Jahre?.
    Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Dezember 2017 um 10:38

      Hallo Toni,

      ja, Delikte aus der Schweiz können auch in Deutschland vollstreckt werden. Ja, die Verjährungsfrist bei Verkehrsdelikten beträgt in der Regel ebenfalls drei Jahre. Mehr können Sie dem Ratgeber entnehmen https://www.bussgeldkatalog.org/verjaehrung-schweiz/

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  11. Robert
    Am 13. November 2017 um 10:29

    Guten Tag. Ich bin heute früh gegen 2:00 in Zürich über eine rote Ampel gefahren.Gefühlte 0,1 Sekunden nach Rotwerden. Seltsamerweise hatte es dort zwei mal kurz hintereinander geblitzt. Wird zusätzlich zum Rotlichtverstoß nun auch die Geschwindigkeit gemessen? Wird beides zusammen geahndet? Oder nur der schwerere Verstoß? Gruß Robert

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Dezember 2017 um 11:07

      Hallo Robert,

      Ampelblitzer, die Rotlichtverstöße aufzeichnen, lösen in der Regel immer zwei mal aus: einmal beim Passieren der Haltelinie und einmal beim Einfahren in den Schutzbereich. So kann festgestellt werden, ob es sich um einen Haltelinienverstoß oder ein Überfahren der Ampel handelte. Wir gehen davon aus, dass die Anlagen in der Schweiz ähnlich funktionieren.

      Nichtsdestotrotz können Ampelblitzer auch Geschwindigkeitsverstöße aufzeichnen – meist messen diese jedoch entweder das eine oder das andere.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  12. Oliver
    Am 30. Oktober 2017 um 13:35

    Ich wurde in einer Für Autos/Motorräder gesperrten Straße mit ca 30km/h geblitzt. Die Strecke ist nur für Busse freigegeben.
    Das Schild dafür habe ich übersehen, ist sehr hoch angebracht. Im Minutentakt erwischt es dort Autofahrer.
    Ich habe eben erfahren das Halterungen für das Smartphone verboten sein sollen. Ich hatte wie in D üblich natürlich eine benutzt.
    Falls ja, werden solche Sachen aufaddiert? Wie verhalte ich mich wenn das Geld per Inkasso eingetrieben werden soll?
    vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. November 2017 um 11:59

      Hallo Oliver,

      in der Regel sollten solche Verstöße addiert werden, ja. Wenn eine Zahlungsaufforderung kommt, egal von welcher Stelle, dann sollte diese auch beglichen werden.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  13. Klaus
    Am 20. Oktober 2017 um 11:34

    Hallo,
    ich habe vor einem Jahr einen Parkzettel von 40CHF erhalten, darauf nicht reagiert und hab jetzt ein gelbes Einschreiben mit Strafbefehl erhalten. Forderung: 280€.
    Ich habe nicht vor in den nächsten dre Jahren in die Schweiz zu reisen.
    Muss ich mir sorgen machen?
    Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. November 2017 um 11:29

      Hallo Klaus,

      grundsätzlich können Bußgelder aus der Schweiz nicht in Deutschland vollstreckt werden. Nach drei Jahren tritt die Verjährung ein. Reisen Sie vorher in das Land ein, kann die Busse von Ihnen eingefordert werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Qamar
    Am 19. Oktober 2017 um 10:35

    Ich hab erste mal Letzte woche schweiz gefahren und beim außerorts geblitzt von 80 km/h ca. 97 km/h und von 40 km/h ca. 47 km/h. Und bestimmt krieg ivh irgendwie 240+100=340 CHF wo ich gelesen habe.
    Es ist für mich sehr hilfreich ist wenn ich statt bußgeld nur fahrverbot kriege ??
    Es ist möglich??

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. November 2017 um 10:39

      Hallo Qamar,

      nein, eine Umwandlung in ein Fahrverbot sollte nicht möglich sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Tino
    Am 18. Oktober 2017 um 11:27

    Hallo liebes Bussgeldkatalog-Team, schön das es solch eine Seite gibt, hoffentlich könnt Ihr auch mir helfen..!

    Ich habe eine Übertretungsanzeige aus der Schweiz zugeschickt bekommen, in der es heißt dass ich 220 € zahlen soll, aufgrund:
    “Nichtbeachten eines Lichtsignales” in der Stadt Zürich. Laut Bussenbescheid war ROT seit: 0,5 Sekunden. (in Dtl. zählt sowas erst bei rot ab 1 Sekunde soweit ich weiß) … Ich war mit dem Auto meines Dad`s unterwegs somit ist der Halter nicht der Fahrer gewesen…
    ..weiterhin wird gesagt: “Im polizeilichen Verfahrensstadium besteht kein Anspruch auf Akteneinsicht. Daher gewährt die Stadtpolizei Zürich keine Einsicht in das Aktendossier (ink. anfälliges Lichtbild). ”

    Da ich leider finanziell knapp bei Kasse bin treffen mich die 220 € schon sehr hart. Muss ich die Strafe zahlen oder kann diese Sache nicht in Dtl vollstreckt werden? Und ist die Verjährungsfrist in diesen Fall auch 3 Jahre?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. November 2017 um 9:55

      Hallo Tino,

      Bussen aus der Schweiz können in Deutschland nicht vollstreckt werden. Die Verjährung sollte nach drei Jahren eintreten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Michael
        Am 18. Oktober 2018 um 14:47

        Habe einen ähnlichen Fall. Überfahren einer Ampel. In dem Strafbefehl steht, das bei nicht bezahlen innerhalb der Frist sofort eine „Ersatzfreiheitsstrafe“ lt. Art. 106 Abs. 3 StGB eintritt und kein Wahlrecht mehr besteht lt. Art. 106 Abs. 5 I.V.M. Art. 36 StGB.

        Verjährt diese auch nach 3 Jahren? Bzw. wie lange wäre eine ersatzhaftstrafe in der Regel? Tage, Wochen?

        Vielen Dank.

  16. Pierre
    Am 7. Oktober 2017 um 13:51

    Hallo,
    Ich wurde in der Schweiz angeblich beim überfahren einer Roten Ampel geblitzt die 2 Sekunden rot war. Sind 200irgendwas €
    Kann das hier Vollstreckt werden? Der Angebliche Verstoß ist ja für gewöhnlich derber als nur etwas zu schnell gefahren.

    Viele Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. November 2017 um 10:24

      Hallo Pierre,

      wie Sie dem obenstehenden Text entnehmen können, können Bußgelder aus der Schweiz nicht in Deutschland vollstreckt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. MaxB1
    Am 5. Oktober 2017 um 22:09

    Hallo,
    ich komme aus Deutschland und wurde kürzlich mit 30 km/h zu viel (nach Abzug der Toleranz) auf der Schweizer Autobahn geblitzt. Erlaubt waren an der Stelle 80 km/h. Nun habe ich vom Kanton Friburg Post erhalten in der ich aufgefordert werde die Personalien des Fahrers anzugeben. Im Anschreiben ist von Strafbefehl die Rede. Eine Geldsumme wurde noch nicht genannt.
    Wie hoch wird der Strafbetrag ca. sein? Kann die Schweiz in Deutschland vollstrecken? Wie lange ist die Verjährfrist?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. November 2017 um 9:49

      Hallo MaxB1,

      die Verjährung tritt in der Regel nach drei Jahren ein. Da die Schweiz nicht zur EU gehört und kein entsprechendes Abkommen vorliegt, können Bußgelder aus der Schweiz nicht in Deutschland vollstreckt werden. Eine Übersicht über die Bussen finden Sie auf https://www.bussgeldkatalog.org/geschwindigkeitsueberschreitung-schweiz/.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Katrin
    Am 17. September 2017 um 19:48

    Guten Tag,
    wir sind in den letzten vier Wochen zweimal in der Schweiz innerorts geblitzt worden – mit vermutlich rund 10 kmh Überschreitung. Das Auto gehört jedoch einem Freund, ist also nicht auf mich angemeldet. Dieser Freund ist verreist, Post wird ihn längere Zeit nicht erreichen.
    Ich bin Berufspendlerin und fahre täglich von Deutschland in die Schweiz.
    Macht es Sinn, in dem Fall in die Offensive zu gehen und mich bei den Schweizter Behörden zu melden? wo genau?

    Vielen Dank!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. September 2017 um 10:46

      Hallo Katrin,

      in der Tat können Sie sich in diesem Fall direkt an die Behörden wenden. Die Polizeidienststelle vor Ort ist der richtige Ansprechpartner, um Sie an die entsprechende Bußgeldstelle zu verweisen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Daniel
    Am 6. September 2017 um 17:00

    Hallo,
    ich bin mit einer Überschreitung von 53km/h auf der Autobahn in einem Tunnel mit 100km/h Geschwindigkeitsbegränzung
    geblitzt worden. Was für eine Strafe hätte ich zu erwarten und wie lange beträgt dafür die Verjährungsfrist?
    Kann ich dann nur nicht mehr in die Schweiz reisen ? oder Gibt es noch Länder die so etwas wie ein Auslieferungsabkommen haben die ich dann auch meiden müsste?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. September 2017 um 12:27

      Hallo Daniel,

      eine Geschwindigkeitsüberschreitung von über 25 km/h wird in der Schweiz als Straftat behandelt. Die Höhe der Geldstrafe kann daher nicht eingeschätzt werden. Die Verjährung beträgt mindestens 5 Jahre.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Markus
    Am 11. August 2017 um 14:22

    Hallo,

    ich bin als Deutscher mit 9 km/h zuviel in der Schweiz geblitzt worden. Bussenbetrag 112 Euro. Lebe in Deutschland und muss nicht unbedingt in den nächsten 3 Jahren in die Schweiz. Wie ist der ganz aktuelle Stand? August 2017. Kam vollstreckt werden? Was macht man, wenn man nicht zahlen will? Einfach nichts?

    Besten Dank!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. August 2017 um 15:13

      Hallo Markus,

      das Abkommen mit der Schweiz, wonach dortige Verstöße auch hier vollstreckt werden, ist noch nicht gültig. Es kann aber vorkommen, dass Schweizer Behörden die Vollstreckung an Inkassounternehmen abgeben. Dieses Vorgehen ist jedoch fragwürdig. Wir empfehlen Ihnen daher sich in Ihrer Angelegenheit von einem Anwalt beraten zu lassen. Wir selbst dürfen keine Rechtsberatung geben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Norbert
    Am 8. August 2017 um 12:41

    Hallo,

    ich habe für einen deutschen Mietwagen einen Anzeigevorhalt/Feststellung über 100,- SFR wegen Nichtbeachtung Verbot für Motorwagen erhalten. Anschrift ist die Mietwagenfirma nicht ich. Was passiert wenn die Mietwagenfirma meine Daten nicht herausgibt? Muss ich die 100 SFR zahlen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. August 2017 um 10:34

      Hallo Norbert,

      ein Bußgeld aus der Schweiz kann in der Regel nicht in Deutschland vollstreckt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Max G.
    Am 8. August 2017 um 8:17

    Hallo zusammen,

    ist die Höhe der Strafe hierbei irrelevant für nicht durchführbare Vollstreckung in Deutschland. Auch wenn es sich bei der Verkehrssünde um eine “Straftat” handelt?

    Mit freundlichen Grüßen
    Michael Grafetstetter

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. August 2017 um 10:05

      Hallo Max,

      die von uns genannte Regelung bezieht sich lediglich auf Bußgelder auf Grund von Ordnungswidrigkeiten. Wie sich dies bei Straftaten verhält, entzieht sich unserer Kenntnis.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Andi
    Am 30. Juli 2017 um 18:03

    Hallo,

    ja leider erging es mir wie vielen anderen hier. Einmal im Leben in der Schweiz gewesen und wurde Nachts um 24 Uhr bei Regen in einer 30er Zone geblitzt (komischerweiße aber von Hinten / Blitzer auf der Gegenfahrbahn).
    Ich hatte gefühlt 50-60km/h drauf sprich also 20-30km/h zu schnell.

    Muss ich mit einem Führerscheinentzug rechnen? Wenn ja muss ich den dann in der Schweiz abgeben wodurch ich gleichzeitig ja auch in Deutschland nicht mehr fahren kann. Mit welchen Kosten habe ich zu rechnen? Auch schon Tagessätze? Und was sind Tagessätze eigentlich (wie wird dieser berechnet).

    Vorab vielen DAnk und schöne Grüsse aus Bayern
    Andi

  24. Pako
    Am 26. Juli 2017 um 21:29

    Hallo,

    wenn ich als Schweizer in Österreich ein Verkehrs-Busse erhalte, verfolgt Österreich diese Busse?

    Danke,

    Gruss

    Pako

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Juli 2017 um 9:51

      Hallo Pako,

      bereits 2012 wurde zwischen Österreich und der Schweiz ein einen Polizeikooperationsvertrag geschlossen, der die grenzüberschreitende Eintreibung von Verkehrsstrafen ermöglicht. Dieser ist unseres Kenntnisstandes nach jedoch noch nicht in Kraft getreten. Eine Vollstreckung in der Schweiz sollte also noch nicht möglich sein. Wenn Sie einreisen, kann das Bußgeld jedoch von Ihnen verlangt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Pako
    Am 26. Juli 2017 um 21:27

    Hallo,

    ich wohne in der Schweiz und bin in Deutschland auf der Autobahn versehentlich ca 30 km zu schnell gefahren.
    Verfolgt Deutschland solche Vergehen in der Schweiz?
    Danke sehr.

    Besten Gruss

    Pako

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Juli 2017 um 9:46

      Hallo Pako,

      wie Sie dem obigen Text entnehmen können, können deutsche Bußgelder in der Schweiz nicht vollstreckt werden. Wenn Sie aber wieder nach Deutschland einreisen, können Sie zur Zahlung aufgefordert werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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