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Bussgeld aus der Schweiz: Erfolgt die Vollstreckung in Deutschland?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Update vom 20. Oktober 2023: Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Vollstreckbarkeit von Bußgeldern zwischen der Schweiz und Deutschland länderübergreifend vereinfachen soll. Mehr dazu lesen Sie in unserer News “Vollstreckungsabkommen: Kann die Schweiz bald Bußgelder eintreiben?”

Länderübergreifende Vollstreckungsabkommen

Europäische Vollstreckungsabkommen: Wird auch ein Bussgeld aus der Schweiz der deutschen Vollstreckung zugeführt?
Europäische Vollstreckungsabkommen: Wird auch ein Bussgeld aus der Schweiz der deutschen Vollstreckung zugeführt?

2014 wurden vier Millionen Übernachtungen in der Schweiz von deutschen Touristen gebucht. Buchstäblich nahe liegt es auch, mit dem Auto einen Ausflug in das Land nebenan zu unternehmen. Knapp 960 Kilometer trennen die deutsche Hauptstadt vom schweizerischen Regierungssitz Bern.

Da bietet es sich an, mit dem Auto einen Urlaub in das angrenzende Land zu unternehmen. Doch während auf Autobahnstrecken hierzulande dem Fahrzeug bei freigegebener Geschwindigkeit gerne mal die gesamten Pferdestärken abverlangt werden, herrscht in der Schweiz ein Limit von 120 km/h.

Fatal kann es enden, wenn das vergessen wird und ein deutscher Tourist auf schweizerischem Boden geblitzt wird, sodass er mit dem dortigen Recht in Konflikt gerät. Die Bussgelder , die dann zu zahlen sind, können nämlich beachtlich sein und bei schweren Verstößen gar in einem Strafverfahren enden.

Manch ein deutscher Verkehrssünder wähnt sich nach der Rückkehr vor dem Bussgeldbescheid bzw. den Behörden aus dem Ausland in Sicherheit. Er meint zu wissen, dass ein Bussgeld aus der Schweiz in Deutschland nicht vollstreckbar ist. Aber stimmt das?

Lesen Sie hier nach, ob es für ein Bussgeld aus der Schweiz ein Vollstreckungsabkommen mit Deutschland gibt und demnach ein Bussgeld aus der Schweiz durch deutsche Vollstreckung zu zahlen ist.

FAQ: Vollstreckung von Bußgeldern in der Schweiz

Besteht ein Vollstreckungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz?

Da die Schweiz kein Mitgliedsstaat der EU ist, gilt der EU-Rahmenbeschluss zur europaweiten Vollstreckung von Geldstrafen und -bußen hier nicht. Es existiert jedoch ein deutsch-schweizerischer Polizeivertrag.

Was regelt der deutsch-schweizerische Polizeivertrag bezüglich der Vollstreckung?

Dort ist geregelt, dass Schweizer Bussen in einer Höhe von mindestens 70 Schweizer Franken bzw. 40 Euro in Deutschland vollstreckt werden können.

Gilt ein Fahrverbot aus der Schweiz auch in Deutschland?

Nein, ein Fahrverbot, das in der Schweiz verhängt wird, gilt nicht in Deutschland.

Gesetz zur europaweiten Vollstreckung von Geldstrafen und –bußen

Am 18. Oktober 2010 trat der Rahmenbeschluss der Europäischen Union in Kraft, der vorschrieb, dass Geldstrafen und –bußen in der Europäischen Union grenzüberschreitend zu vollstrecken sind.

Ab Überschreitung der Bagatellgrenze von 70 Euro ist es nach diesem Recht möglich, Strafzettel aus dem Ausland – konkret aus einem EU-Mitgliedsstaat – auch hierzulande zu vollstrecken und das ausstehende Geld einzufordern.

Entscheidend dafür, dass das Bundesamt für Justiz, welches hierzulande entsprechender Entscheidungsträger ist, ein ausländisches Ersuchen annimmt, ist die eindeutige Identifizierung des Schuldigen.

Bussgelder, bei welchen Halter zur Verantwortung gezogen werden sollen, ohne dass deren Verschulden festzustellen war, werden demzufolge zurückgewiesen. Denn der Halter ist nicht zwangsläufig mit dem Delinquenten identisch. Nach deutschem Recht sind Bussgelder jedoch immer nur von dem Fahrer zu zahlen, der den Verstoß tatsächlich begangen.

Wie verhält es sich nun aber mit dem Bussgeld aus der Schweiz? Greift die Vollstreckung in Deutschland auch hier?

Bussgeld aus der Schweiz: Eingeschränkte Vollstreckung hierzulande

Für ein Bussgeld aus der Schweiz ist die Vollstreckung in Deutschland im deutsch-schweizerischen Polizeivertrag geregelt.
Für ein Bussgeld aus der Schweiz ist die Vollstreckung in Deutschland im deutsch-schweizerischen Polizeivertrag geregelt.

Da es sich bei der Schweiz nicht um ein EU-Mitgliedsstaat handelt, findet der seit wenigen Jahren geltende Rahmenbeschluss für den Bussgeldbescheid in der Schweiz und die Vollstreckung in Deutschland hier keine Anwendung.

Stattdessen existiert jedoch seit dem 1. März 2002 der sogenannte deutsch-schweizerische Polizeivertrag, welcher unter anderem auch einen Artikel beinhaltet, der bei einem Bussgeld in der Schweiß eine Vollstreckung hierzulande und ebenso die schweizerische Umsetzung deutscher Bussgelder vorsieht.

Geregelt ist diese Vollstreckungshilfe für Verkehrsordnungswidrigkeiten in den Artikeln 37 bis 41. Dort ist für Bussgelder in einer Höhe von 70 Schweizer Franken bzw. 40 Euro eine Vollstreckung vorgesehen. Doch eben diese Vorschriften sind bisher nicht in Kraft getreten. Demzufolge besteht bislang keine Möglichkeit, ein Bussgeld aus der Schweiz der deutschen Vollstreckung zuzuführen. Zugleich kann auch von deutschen Behörden erhobenes Geld nicht in der Schweiz eingetrieben werden.

Ebenso gilt ein durch den Schweizer Bussgeldkatalog verhängtes Fahrverbot nicht in Deutschland. Auch das Flensburger Punktekonto bleibt von Vertretungen außerhalb der Landesgrenze unberührt.

Dennoch kann es für die im Bussgeldbescheid benannte Person Konsequenzen nach sich ziehen, wenn sie die Busse nicht zahlt. Bei einer Wiedereinreise kann der Betreffende zur Zahlung des Geldbetrages aufgefordert werden.

Wird sein Auto beispielsweise auf einem schweizerischen Parkplatz entdeckt, wird das Fahrzeug blockiert und der säumige Zahler so gezwungen, seiner Zahlungsverpflichtung nachzukommen.

Im Ernstfall kann einem Deutschen sogar Haft drohen, wenn die Geldbusse in eine Ersatzhaftstrafe umgewandelt wurde. Es können dann unter Umständen für grobe Verkehrsverstöße bis sieben Jahre Gefängnis angeordnet werden.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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151 Kommentare

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  1. Qamar
    Am 19. Oktober 2017 um 10:35

    Ich hab erste mal Letzte woche schweiz gefahren und beim außerorts geblitzt von 80 km/h ca. 97 km/h und von 40 km/h ca. 47 km/h. Und bestimmt krieg ivh irgendwie 240+100=340 CHF wo ich gelesen habe.
    Es ist für mich sehr hilfreich ist wenn ich statt bußgeld nur fahrverbot kriege ??
    Es ist möglich??

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. November 2017 um 10:39

      Hallo Qamar,

      nein, eine Umwandlung in ein Fahrverbot sollte nicht möglich sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Tino
    Am 18. Oktober 2017 um 11:27

    Hallo liebes Bussgeldkatalog-Team, schön das es solch eine Seite gibt, hoffentlich könnt Ihr auch mir helfen..!

    Ich habe eine Übertretungsanzeige aus der Schweiz zugeschickt bekommen, in der es heißt dass ich 220 € zahlen soll, aufgrund:
    “Nichtbeachten eines Lichtsignales” in der Stadt Zürich. Laut Bussenbescheid war ROT seit: 0,5 Sekunden. (in Dtl. zählt sowas erst bei rot ab 1 Sekunde soweit ich weiß) … Ich war mit dem Auto meines Dad`s unterwegs somit ist der Halter nicht der Fahrer gewesen…
    ..weiterhin wird gesagt: “Im polizeilichen Verfahrensstadium besteht kein Anspruch auf Akteneinsicht. Daher gewährt die Stadtpolizei Zürich keine Einsicht in das Aktendossier (ink. anfälliges Lichtbild). ”

    Da ich leider finanziell knapp bei Kasse bin treffen mich die 220 € schon sehr hart. Muss ich die Strafe zahlen oder kann diese Sache nicht in Dtl vollstreckt werden? Und ist die Verjährungsfrist in diesen Fall auch 3 Jahre?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. November 2017 um 9:55

      Hallo Tino,

      Bussen aus der Schweiz können in Deutschland nicht vollstreckt werden. Die Verjährung sollte nach drei Jahren eintreten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Michael
        Am 18. Oktober 2018 um 14:47

        Habe einen ähnlichen Fall. Überfahren einer Ampel. In dem Strafbefehl steht, das bei nicht bezahlen innerhalb der Frist sofort eine „Ersatzfreiheitsstrafe“ lt. Art. 106 Abs. 3 StGB eintritt und kein Wahlrecht mehr besteht lt. Art. 106 Abs. 5 I.V.M. Art. 36 StGB.

        Verjährt diese auch nach 3 Jahren? Bzw. wie lange wäre eine ersatzhaftstrafe in der Regel? Tage, Wochen?

        Vielen Dank.

  3. Pierre
    Am 7. Oktober 2017 um 13:51

    Hallo,
    Ich wurde in der Schweiz angeblich beim überfahren einer Roten Ampel geblitzt die 2 Sekunden rot war. Sind 200irgendwas €
    Kann das hier Vollstreckt werden? Der Angebliche Verstoß ist ja für gewöhnlich derber als nur etwas zu schnell gefahren.

    Viele Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. November 2017 um 10:24

      Hallo Pierre,

      wie Sie dem obenstehenden Text entnehmen können, können Bußgelder aus der Schweiz nicht in Deutschland vollstreckt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. MaxB1
    Am 5. Oktober 2017 um 22:09

    Hallo,
    ich komme aus Deutschland und wurde kürzlich mit 30 km/h zu viel (nach Abzug der Toleranz) auf der Schweizer Autobahn geblitzt. Erlaubt waren an der Stelle 80 km/h. Nun habe ich vom Kanton Friburg Post erhalten in der ich aufgefordert werde die Personalien des Fahrers anzugeben. Im Anschreiben ist von Strafbefehl die Rede. Eine Geldsumme wurde noch nicht genannt.
    Wie hoch wird der Strafbetrag ca. sein? Kann die Schweiz in Deutschland vollstrecken? Wie lange ist die Verjährfrist?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. November 2017 um 9:49

      Hallo MaxB1,

      die Verjährung tritt in der Regel nach drei Jahren ein. Da die Schweiz nicht zur EU gehört und kein entsprechendes Abkommen vorliegt, können Bußgelder aus der Schweiz nicht in Deutschland vollstreckt werden. Eine Übersicht über die Bussen finden Sie auf https://www.bussgeldkatalog.org/geschwindigkeitsueberschreitung-schweiz/.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Katrin
    Am 17. September 2017 um 19:48

    Guten Tag,
    wir sind in den letzten vier Wochen zweimal in der Schweiz innerorts geblitzt worden – mit vermutlich rund 10 kmh Überschreitung. Das Auto gehört jedoch einem Freund, ist also nicht auf mich angemeldet. Dieser Freund ist verreist, Post wird ihn längere Zeit nicht erreichen.
    Ich bin Berufspendlerin und fahre täglich von Deutschland in die Schweiz.
    Macht es Sinn, in dem Fall in die Offensive zu gehen und mich bei den Schweizter Behörden zu melden? wo genau?

    Vielen Dank!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. September 2017 um 10:46

      Hallo Katrin,

      in der Tat können Sie sich in diesem Fall direkt an die Behörden wenden. Die Polizeidienststelle vor Ort ist der richtige Ansprechpartner, um Sie an die entsprechende Bußgeldstelle zu verweisen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Daniel
    Am 6. September 2017 um 17:00

    Hallo,
    ich bin mit einer Überschreitung von 53km/h auf der Autobahn in einem Tunnel mit 100km/h Geschwindigkeitsbegränzung
    geblitzt worden. Was für eine Strafe hätte ich zu erwarten und wie lange beträgt dafür die Verjährungsfrist?
    Kann ich dann nur nicht mehr in die Schweiz reisen ? oder Gibt es noch Länder die so etwas wie ein Auslieferungsabkommen haben die ich dann auch meiden müsste?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. September 2017 um 12:27

      Hallo Daniel,

      eine Geschwindigkeitsüberschreitung von über 25 km/h wird in der Schweiz als Straftat behandelt. Die Höhe der Geldstrafe kann daher nicht eingeschätzt werden. Die Verjährung beträgt mindestens 5 Jahre.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Markus
    Am 11. August 2017 um 14:22

    Hallo,

    ich bin als Deutscher mit 9 km/h zuviel in der Schweiz geblitzt worden. Bussenbetrag 112 Euro. Lebe in Deutschland und muss nicht unbedingt in den nächsten 3 Jahren in die Schweiz. Wie ist der ganz aktuelle Stand? August 2017. Kam vollstreckt werden? Was macht man, wenn man nicht zahlen will? Einfach nichts?

    Besten Dank!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. August 2017 um 15:13

      Hallo Markus,

      das Abkommen mit der Schweiz, wonach dortige Verstöße auch hier vollstreckt werden, ist noch nicht gültig. Es kann aber vorkommen, dass Schweizer Behörden die Vollstreckung an Inkassounternehmen abgeben. Dieses Vorgehen ist jedoch fragwürdig. Wir empfehlen Ihnen daher sich in Ihrer Angelegenheit von einem Anwalt beraten zu lassen. Wir selbst dürfen keine Rechtsberatung geben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Norbert
    Am 8. August 2017 um 12:41

    Hallo,

    ich habe für einen deutschen Mietwagen einen Anzeigevorhalt/Feststellung über 100,- SFR wegen Nichtbeachtung Verbot für Motorwagen erhalten. Anschrift ist die Mietwagenfirma nicht ich. Was passiert wenn die Mietwagenfirma meine Daten nicht herausgibt? Muss ich die 100 SFR zahlen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. August 2017 um 10:34

      Hallo Norbert,

      ein Bußgeld aus der Schweiz kann in der Regel nicht in Deutschland vollstreckt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Max G.
    Am 8. August 2017 um 8:17

    Hallo zusammen,

    ist die Höhe der Strafe hierbei irrelevant für nicht durchführbare Vollstreckung in Deutschland. Auch wenn es sich bei der Verkehrssünde um eine “Straftat” handelt?

    Mit freundlichen Grüßen
    Michael Grafetstetter

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. August 2017 um 10:05

      Hallo Max,

      die von uns genannte Regelung bezieht sich lediglich auf Bußgelder auf Grund von Ordnungswidrigkeiten. Wie sich dies bei Straftaten verhält, entzieht sich unserer Kenntnis.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Andi
    Am 30. Juli 2017 um 18:03

    Hallo,

    ja leider erging es mir wie vielen anderen hier. Einmal im Leben in der Schweiz gewesen und wurde Nachts um 24 Uhr bei Regen in einer 30er Zone geblitzt (komischerweiße aber von Hinten / Blitzer auf der Gegenfahrbahn).
    Ich hatte gefühlt 50-60km/h drauf sprich also 20-30km/h zu schnell.

    Muss ich mit einem Führerscheinentzug rechnen? Wenn ja muss ich den dann in der Schweiz abgeben wodurch ich gleichzeitig ja auch in Deutschland nicht mehr fahren kann. Mit welchen Kosten habe ich zu rechnen? Auch schon Tagessätze? Und was sind Tagessätze eigentlich (wie wird dieser berechnet).

    Vorab vielen DAnk und schöne Grüsse aus Bayern
    Andi

  11. Pako
    Am 26. Juli 2017 um 21:29

    Hallo,

    wenn ich als Schweizer in Österreich ein Verkehrs-Busse erhalte, verfolgt Österreich diese Busse?

    Danke,

    Gruss

    Pako

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Juli 2017 um 9:51

      Hallo Pako,

      bereits 2012 wurde zwischen Österreich und der Schweiz ein einen Polizeikooperationsvertrag geschlossen, der die grenzüberschreitende Eintreibung von Verkehrsstrafen ermöglicht. Dieser ist unseres Kenntnisstandes nach jedoch noch nicht in Kraft getreten. Eine Vollstreckung in der Schweiz sollte also noch nicht möglich sein. Wenn Sie einreisen, kann das Bußgeld jedoch von Ihnen verlangt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Pako
    Am 26. Juli 2017 um 21:27

    Hallo,

    ich wohne in der Schweiz und bin in Deutschland auf der Autobahn versehentlich ca 30 km zu schnell gefahren.
    Verfolgt Deutschland solche Vergehen in der Schweiz?
    Danke sehr.

    Besten Gruss

    Pako

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Juli 2017 um 9:46

      Hallo Pako,

      wie Sie dem obigen Text entnehmen können, können deutsche Bußgelder in der Schweiz nicht vollstreckt werden. Wenn Sie aber wieder nach Deutschland einreisen, können Sie zur Zahlung aufgefordert werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Darya
    Am 23. Juli 2017 um 13:41

    Guten Tag,
    ich habe eine Frage. Ich war vor kurzem in der Schweiz mein Freund besuchen und habe sein Auto ausgeliehen. Nun wurde ich geblitzt, 31 km/h abzüglich Toleranz in der 60-er Zone. Mein Freund hat ein Anruf von der Polizei bekommen und wurde persönlich nächste Woche zur einem Gespräch eingeladen. Natürlich wird er sagen dass ich es war. Welche Folgen habe ich zu erwarten? Wird mein Führerschein von deutschen Behörden entzogen oder soll ich nur mit einer Strafe aus der Schweiz rechnen?

    Vielen Dank im Voraus
    Darya

  14. Clarissa
    Am 17. Juli 2017 um 0:21

    Hallo!
    Ich studiere derzeit in der Schweiz und habe deswegen auch meinen Deutschen gegen den Schweizer Führerschein eintauschen müssen. Nun wurde ich mit 37km/h zu viel auf der Autobahn geblitzt und habe einen Brief vom den Behörden bekommen mit einem Formular, in dem ich angeben mein Einkommen usw angeben muss. Was kann auf mich zukomme, wenn ich bloss Studentin bin?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Juli 2017 um 10:47

      Hallo Clarissa,

      welche Busse erhoben wird, wird im Rahmen eines Strafverfahrens entschieden. Wie hoch die Busse ausfällt, können wir deshalb nicht pauschal beantworten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Barbara
    Am 15. Juli 2017 um 4:42

    Hallo,

    wie verhält es sich hiermit:
    Habe ein Schreiben erhalten:
    Im Juni habe ich offenbar auf einer Autobahn (A3) in Ch mit Geschwindigkeitbegrenzung 100km/h
    um 26km/h mit Abzug Toleranz überschritten.
    “Erledigung im Ordnungsbussenverfahren ausgeschlossen ” ” muss ordentliches Strafverfahren eingeleitet werden ( Verzeigung an die zuständige Staatsanwalt)” steht dabei.
    Ich soll ein einfaches Formular mit Personalien ausfüllen u innerhalb 10Tagen zurücksenden.

    Außerdem hatte ich wegen Überschreitung der Parkzeit einen Strafzettel über 40eu am Auto letzte Woche, den ich noch nicht beglichen habe.
    Da ich sonst recht gewissenhaft bin ich natürlich ziemlich erschrocken …
    Was droht mir jetzt ???
    Gar Haft? Führerscheinentzug, habe den deutschen … ???
    Muss man die hohen Bussen in jedem Fall am Stück zahlen ???

    Vielen Dank im Voraus!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Juli 2017 um 9:33

      Hallo Barbara,

      eine ausländische Behörde kann Ihren Führerschein in der Regel nicht dauerhaft einziehen. Allerdings kann Ihnen beispielsweise ein Fahrverbot in der Schweiz auferlegt werden, welches jedoch nur dort gültig ist. Ein Bußgeld aus der Schweiz kann in Deutschland nicht vollstreckt werden. Reisen Sie allerdings wieder in die Schweiz ein, können Sie zur Zahlung des fälligen Betrages aufgefordert werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Angelo
    Am 14. Juli 2017 um 13:24

    Ich wurde auf der Autobahn, wo 100km/h erlaubt war mit 9kmh zu schnell geblitz. Was kommt auf mich zu. Ich bin noch in Probezeit und war mit dem Auto meines Vaters unterwegs, der neben mir saß. Ich wohne in Deutschland. Und wie lange könnte es dauern falls es zu einnem Strafzettel kommt bis ich Ihn bekomme.

    Danke im vorraus :)

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. Juli 2017 um 14:36

      Hallo Angelo,

      sofern Sie in der Schweiz geblitzt wurden, droht ein Bußgeld von 110 Euro. Auf Ihre Probezeit sollte der Verstoß keinen Einfluss haben. Eine Einschätzung, wann der Bußgeldbescheid bei Ihnen eintrifft, ist leider nicht möglich – Verjährung tritt erst nach drei Jahren ein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Rolf
    Am 12. Juli 2017 um 17:12

    Hallo,
    meine Tochter ist mit meinem Firmenfahrzeug in der Schweiz geblitzt worden. Der Strafzettel wird über meine Firma an mich weitergeleitet. Ich würde dann mich als Fahrzeughalter angeben. Auf dem Foto würde man dann eindeutig sehen, das ich nicht gefahren bin. Ich würde mich dann auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen.

    Würde das funktionieren ?

    Viele Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. Juli 2017 um 12:00

      Hallo Rolf,

      dazu können wir Ihnen keine Antwort geben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. KHW
    Am 29. Juni 2017 um 11:42

    Hallo,
    habe heute eine “Übertretungsanzeige” aus der Schweiz über 113€ erhalten (14km zu schnell).
    Kann dieser Betrag in Deutschland vollstreckt werden?
    Habe nicht vor in den nächsten 3 Jahren nochmal in die Schweiz zu fahren.
    Vielen Dank für eine Auskunft.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. Juni 2017 um 16:53

      Hallo KHW,

      gegenwärtig gibt es noch kein Vollstreckungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Stefan
    Am 11. Juni 2017 um 23:53

    Ich bin vor einem Jahr mit 9km/h zu viel geblitzt worden. Da ich bis jetzt auf die Mahnungen nicht reagiert habe und zum aussitzen tendiert habe, liegt mir jetzt eine – Anordnung der Ersatzfreiheitsstrafe von 2 Tagen vor. Wie verhält es sich damit ? Kann ich das weiter aussitzen oder einfach ohne weitere Kosten die Haft antreten ? Da ich ja mal wieder in die Schweiz fahren möchte..

    Vielen Dank !

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Juni 2017 um 11:01

      Hallo Stefan,

      Aussitzen ist meist keine gute Idee.

      Durch die Ersatzfreiheitsstrafe verfällt die Geldstrafe. Haben Sie aber ein Verwarn- bzw. Bußgeld nicht bezahlt und wurde nun eine Erzwingungshaft angeordnet, verfällt durch die Tage in Haft das Bußgeld nicht, sondern die Forderung besteht weiter. Schlimmstenfalls kann es zur Pfändung kommen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Klaus
    Am 28. März 2017 um 19:35

    Hallo zusammen,
    Ich wurde letzten Monat in der Schweiz auf der Autobahn geblitzt. 30 km zu schnell. Nun habe ich einen Strafbefehl bekommen mit 900 SF Strafe.
    Wie ist es denn nun aktuell?
    Kann vollstreckt werden oder nicht?

    Gruß Klaus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. März 2017 um 12:09

      Hallo Klaus,

      soweit wir wissen, können Bußgelder aus der Schweiz nicht in Deutschland vollstreckt werden. Bei Strafurteilen kann die Sachlage aber anders aussehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • didim
        Am 1. Mai 2017 um 23:07

        Autobahnverstöße werden auch bei Schweizern erst ab +35 als Straftat ins Register eingetragen
        Für die deutsche Vollstreckung hätte dies aber auch keine Relevanz da auch diese nicht vollstreckt werden

  21. Rolf
    Am 8. März 2017 um 18:08

    Hallo. Ich wurde in der Schweiz Auserorts von abzug der Marsche mit 34 km zu schnell geblitzt. Anstatt 80km bin ich 120km gefahren. Was kommt da auf mich zu???

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. März 2017 um 9:57

      Hallo Rolf,

      die Schweiz ist sehr streng in Sachen Geschwindigkeitsüberschreitung. Voraussichtlich wird eine Anzeige gestellt. Möglich sind eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen, allerdings wird das ein Richter individuell entscheiden. Auch ein Fahrverbot für die Schweiz ist denkbar.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Andreas
    Am 7. Februar 2017 um 12:42

    Hallo Bußgeldkatalog.org,

    ich bin sehr unruhig. Ich habe im September ein Bußgeld in Höhe von umgerechnet ca 200€ für eine fehlende Vignette in der Schweiz erhalten und bin Student. Jetzt habe ich über die Lage gelesen und wollte es einfach aussitzen, da ich in meiner Lage sehr eingeschränkte finanzielle Mittel zur Verfügung habe. Nun hören die Mahnungen aber nicht auf und mir wird Bange. Stimmt es tatsächlich, dass die Strafe in Deutschland nicht vollstreckt werden kann? Hoffe stark auf eine deutliche Aussage. Vielen Dank!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Februar 2017 um 13:23

      Hallo Andreas,

      es ist korrekt, dass die Schweiz ihre Bußgelder nicht in Deutschland vollstrecken kann. Die Frist für die Vollstreckungsverjährung beträgt drei Jahre. In dieser Zeit sollte von einem Aufenthalt in der Schweiz abgesehen werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Andreas
        Am 14. Februar 2017 um 10:52

        Ok, das beruhigt mich. Vielen Dank für die Information, liebes Bussgeldkatalog.org-Team!

  23. Andre
    Am 1. Februar 2017 um 21:59

    ich habe die Geschwindigkeit um die 35 km/h auf einer Autobahn in der Schweiz überschritten. Bis jetzt war nur ein Polizist von vor Ort Polizei bei mir, um festzustellen, ob ich es gewesen war. Ich habe nachgelesen, dass dieser Tat nicht in DE vollstreckt werden kann.
    Meine Frage – wie lange beträgt die Verjährungsfrist in der Schweiz für so eine Tatsache?
    MfG
    Andre

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Februar 2017 um 10:38

      Hallo Andre,

      bei 35 km/h zu viel muss ein Richter über das Strafmaß entscheiden. Üblich als Strafe sind 10 Tagessätze und drei Monate Fahrverbot. Wurde ein Urteil erlassen, beträgt die Vollstreckungsverjährung gemäß § 99 StGB (Schweiz) fünf Jahre.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Moreno M.
        Am 28. Juni 2018 um 18:33

        Gilt das fahrverbot in Deutschland oder nur in der Schweiz?

        • bussgeldkatalog.org
          Am 18. Juli 2018 um 16:08

          Hallo Moreno,

          ein Fahrverbot gilt in der Regel nur in dem Land, in welchem es ausgesprochen wurde.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Harry B.
    Am 13. Januar 2017 um 15:27

    Ich habe bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h 590 SF bei der Kontrolle (Lasermessung) gezahlt. Jetzt bekam ich Post und soll aufgrund einer Administrativmaßnahme 250 SF zahlen.
    Da es sich hier nicht um ein Bußgeld handelt, würde ich gerne die Verjährungsfristen erfragen und ob ich den Betrag zahlen sollte.

    MfG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Januar 2017 um 12:02

      Hallo Harry,

      die Verjährung beträgt in diesem Fall drei Jahre.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Tobias
    Am 2. Dezember 2016 um 19:43

    Guten Tag, ich habe einen Strafbefehl über 1000 Chf wegen Geschwindigkeitsüberschreitung in der Schweiz erhalten. Gebühren von 160 Chf habe ich bereits bezahlt. Alternativ bietet man mir 30 Tage Haft an. Da ich voraussichtlich in den nächsten 10 Jahren nicht mehr in die Schweizfahren werde möchte ich eigentlich die Strafe nicht bezahlen. Mit welchen Konsequenzen könnte ich rechnen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Dezember 2016 um 11:15

      Hallo Tobias,

      in diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Rat von einem Verkehrsrechtsanwalt einzuholen. Dieser kann Sie bezüglich der Konsequenzen eingehend beraten und mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Joachim
    Am 8. November 2016 um 7:51

    Ich habe einen Bußgeldbescheid wegen falsch Parken an meiner Windschutzscheibe
    mit einer Betrag von SFR 40,00 vorgefunden.

    Wird dieser Betrag auch in Deutschland vollstreckt?

    • Mirko
      Am 12. März 2018 um 13:25

      Ich habe nach einem 3 jährigen Gefängnis Aufenthalt und einem landesverweis offene Bussen und auslagekosten beim Schweitzer Staat in Höhe von 50 000 Franken.
      Muss ich mit Konsequenzen rechnen?

      • bussgeldkatalog.org
        Am 11. April 2018 um 14:45

        Hallo Mirko,

        bitte wenden Sie sich an einen Anwalt.

        Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. November 2016 um 11:45

      Hallo Joachim,

      die deutschen Behörden können das Bußgeld nicht vollstrecken. Zudem würde der Betrag unter die Bagatellgrenze fallen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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