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Bussgeld aus der Schweiz bezahlen – Hohe Preise für kleine Verstöße

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Schweizerische Bussen mit empfindlichen Summen

Ein Bussgeld aus der Schweiz zu bezahlen, bedeutet zumeist, tief in die Tasche zu greifen.
Ein Bussgeld aus der Schweiz zu bezahlen, bedeutet zumeist, tief in die Tasche zu greifen.

205.902 Millionen Schweizer Franken ließen 2013 die Kassen der Schweiz klingeln. Einen Anteil davon bildeten auch die Bussen (zu deutsch: Bußgelder), die das Land durch Vollstreckung der Vorschriften aus dem Verkehrsrecht einnahm.

Von der Geschwindigkeitsübertretung, über den Park- bis hin zum Überholverstoß – all die großen und kleinen Fehltritte, die laut dem Schweizer Bussgeldkatalog geahndet werden, ziehen teilweise beachtliche Summen nach sich.

Ein Bussgeld aus der Schweiz zu bezahlen, kann für einen Deutschen daher äußerst unangenehm sein. Denn umgerechnet in Euro liegen die meisten Bussen deutlich über dem, was hierzulande üblich ist.

Erfahren Sie in diesem Ratgeber, welche Beträge möglich sind und ob Touristen wieder in Deutschland angekommen verpflichtet sind, einen schweizerischen Bussgeldbescheid zu zahlen.

FAQ: Bußgelder aus der Schweiz bezahlen

Wie teuer sind Verkehrsverstöße in der Schweiz?

Die Höhe der Geldbusse hängt von der jeweiligen Ordnungswidrigkeit ab. In der Regel müssen Sie jedoch deutlich mehr zahlen als in Deutschland.

Muss ich in Deutschland ein Bußgeld aus der Schweiz bezahlen?

Ein Vollstreckungsabkommen ist zwischen den Staaten bislang noch nicht in Kraft getreten. Zahlen Sie das Bußgeld nicht, kann dies allerdings bei einer erneuten Einreise in die Schweiz weitreichende Konsequenzen haben.

Wie lange dauert die Verjährungsfrist in der Schweiz?

Ein Bußgeldbescheid aus der Schweiz verjährt nach drei Jahren.

Was kosten Verkehrsverstöße in der Schweiz?

Strafzettel im Ausland sind oft weitaus teurer als in Deutschland. Daher sollten sich deutsche Urlauber vorab immer über die wichtigsten Verkehrsregeln informieren, wenn sie ein fremdes Land, zum Beispiel die Schweiz, mit dem eigenen Auto erkunden möchten.

Denn nur, wer sich an das geltende Recht der Schweizer hält, ist davor sicher, ein Bussgeld aus der Schweiz bezahlen zu müssen.

Was hierzulande der Bussgeldkatalog ist, wird in der Schweiz in der Bussenliste der Ordnungsbussenverordnung geregelt. Dort ist aufgeführt, welche Beträge ein Strafzettel aus der Schweiz aufweisen kann.

Während das Nichtmitführen des Führerscheins mit 20 Schweizer Franken (CHF), umgerechnet ca. 18 Euro, zu Buche schlägt, wird eine vergessene Fahrerkarte bei Berufskraftfahrern mit 140 CHF geahndet (rund 129 Euro).

Die deutsche Polizei kann einen Verkehrssünder nicht zwingen, ein Bussgeld aus der Schweiz zu bezahlen.
Die deutsche Polizei kann einen Verkehrssünder nicht zwingen, ein Bussgeld aus der Schweiz zu bezahlen.

Teurer wird es noch bei Ladungsverstößen. Diese können bis zu 250 CHF, ca. 230 Euro, kosten. Die gleiche Strafe müssen Verkehrssünder zahlen, die innerorts mit 11 bis 15 km/h zu schnell unterwegs sind.

Bei einer Geschwindigkeitsübertretung auf der Autobahn um 21 bis 25 km/h muss der Temposünder laut Strafzettel aus der Schweiz noch mehr bezahlen: 260 CHF, etwa 239 Euro.

Massive Geschwindigkeitsverstöße werden in der Regel im Rahmen eines Strafverfahrens sanktioniert. Ein Richter fällt dann ein Strafurteil nach freiem Ermessen und ohne Grundlage einheitlicher Tarifvorgaben.

Auch bei Alkohol am Steuer sieht das schweizerische Recht harte Folgen bei der Vollstreckung vor: Bei Fahrten mit einem Blutalkoholwert zwischen 0,5 und 0,79 Promille wird nicht nur der Führerschein entzogen, es kommt außerdem zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Die Höhe der Geldstrafe orientiert sich dabei auch an den Vermögensverhältnissen des Delinquenten.

Muss ein Deutscher Bussgeld aus der Schweiz bezahlen?

Aktuell existiert kein Vollstreckungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz, wie es bei den EU-Mitgliedsstaaten der Fall ist.

Erhält ein deutscher Staatsbürger von den schweizerischen Behörden einen Bussgeldbescheid, weil er einen Verstoß mit seinem Auto begangen hat, wird er zwar von der hiesigen Polizei dazu aufgefordert das Bussgeld aus der Schweiz zu bezahlen, zwingen kann sie ihn dazu jedoch nicht. Ebenso gilt ein schweizerisches Fahrverbot für einen Deutschen in seinem Heimatland nicht.
Wer das Bussgeld aus der Schweiz nicht bezahlen möchte, sollte die Verjährung abwarten.
Wer das Bussgeld aus der Schweiz nicht bezahlen möchte, sollte die Verjährung abwarten.

Der deutsch-schweizerische Polizeivertrag zur grenzüberschreitenden gemeinschaftlichen Kriminalitätsbekämpfung, der seit 14 Jahren gültig ist, enthält zwar Vorschriften, die besagen, dass ein Bussgeld aus der Schweiz in Deutschland vollstreckt werden kann. Jedoch sind genau diese Regelungen noch nicht in Kraft getreten.

Gerade Personen, die regelmäßig in die Schweiz reisen, sollten es allerdings dennoch nicht unterlassen, das Bussgeld aus der Schweiz zu bezahlen. Andernfalls drohen Schwierigkeiten bei der Wiedereinreise und gegebenenfalls sogar die Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe.

Möchte ein Autofahrer umgehen, die Strafe zu zahlen, muss er bis zur erneuten Einreise in die Schweiz die Verjährungsfrist abwarten, die sich auf drei Jahre beläuft.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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12 Kommentare

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  1. Ali
    Am 26. Juli 2022 um 19:29

    Hallo
    Ich habe in der Schweiz ein strafe (Park ohne Parkscheibe ) bekommen.
    Ich bin Jetzt in Deutschland und möchte diese Strafe bezahlen aber ich habe keine richtigen Daten (Bankkonto, Iban und..)
    Meine Frage, Ich bekomme das per Post? Oder muss ich was anderes machen?

  2. Florian
    Am 6. Juli 2020 um 10:53

    Gilt das nicht-Vorhandensein eines Vollstreckungsabkommens nur für die Buße oder auch für eventuelle Konsequenzen eines Nichtbezahlens? Habe einen Strafzettel von 250 CHF (13 km/h innerorts) erhalten und möchte ihn als Student eigentlich nicht bezahlen… Aber ich habe Angst, dass eventuelle Folgen, wie bspw. eine Anzeige/Ersatzhaft mich dann doch treffen könnten. Für das Bußgeld hätte ich ja nichts zu befürchten, aber wie verhält sich das mit den Konsequenzen? Ist ja eigentlich nur ein Ordnungsgeld ohne Fahreignungsregister etc.?

  3. Tommy
    Am 25. November 2019 um 22:48

    Hallo
    Mein Fahrer hat mehrere Strafzettel aus der Schweiz nicht bezahlt die Strafzettel sind aus den Jahren. 2017 .
    Mittlerweile sind bei manchen Strafzetteln die Androhung von ersatzfreiheitsstrafe zwischen 2-4 Tagen
    Jetzt die Frage verjährt dieses auch nach 3 Jahren ???

  4. Laura
    Am 24. September 2019 um 15:28

    Guten Tag,
    Mein Mann wurde auf der Autobahn abzüglich der Toleranz mit 39km zu viel geblitzt. Wir wussten beide nicht das unbegrenzt in der Schweiz 120 sind. Wir haben vor über einem Monat ein Schreiben erhalten wo wir Angaben zum Fahrzeug Halter und dem Fahrer abgeben mussten auch wie viel er verdient usw. Bisher kam noch nichts. Mit was können wir rechnen ? Muss mein Mann die Strafe bezahlen ? Über all steht was anderes zwecks dem Abkommen. Lg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. September 2019 um 10:49

      Hallo Laura,
      zwischen der Schweiz und Deutschland ist bislang noch kein Vollstreckungsabkommen in Kraft getreten. Werden Bußgelder nicht bezahlt, kann dies bei einer erneuten Einreise ggf. eine Ersatzfreiheitsstrafe drohen.
      Eine Einschätzung zu den drohenden Sanktionen ist uns nicht möglich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Jana H.
    Am 8. November 2017 um 13:01

    Bitte um Zusendung des Bußgeldkataloges per E-Mail.
    Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. November 2017 um 11:04

      Hallo Jana H.,

      unter folgender Seite https://www.bussgeldkatalog.org/pdf/ können Sie sich den aktuellen Bußgeldkatalog im pdf-Format zusenden lassen.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  6. Alexander
    Am 28. Juli 2017 um 8:25

    Hallo,

    Bitte um den PDF Bußgeldkatalog der Schweiz. Vielen Dank!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Juli 2017 um 11:22

      Hallo Alexander,

      wir können Ihnen leider nur den deutschen Bußgeldkatalog als PDF zur Verfügung stellen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. l.martin
    Am 23. April 2017 um 12:09

    Bitte senden sie mir per E-Mail Bußgeldkatalog zu.

    Mit freundlichen Gruß
    Martin L.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. April 2017 um 9:10

      Hallo Martin,

      Sie müssen einfach nur unten auf der Seite Ihre E-Mail-Adresse angeben und anklicken, dass Sie den Bußgeldkatalog als PDF haben möchten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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