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Fahrerkarte vergessen: Dürfen Sie trotzdem fahren?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 14. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wann darf ohne Fahrerkarte gefahren werden?

Die Fahrerkarte vergessen zu haben, kann ein Grund sein, die Fahrt nicht anzutreten.
Die Fahrerkarte vergessen zu haben, kann ein Grund sein, die Fahrt nicht anzutreten.

Berufskraftfahrer, die Güter oder Personen gewerblich transportieren, müssen zur Aufzeichnung der Lenk-und Ruhezeiten zu jeder Fahrt eine Fahrerkarte mitführen. Bei einem Verlust oder Diebstahl der Karte ist es zulässig für einen Zeitraum von höchstens 15 Kalendertagen ohne eine solche zu fahren und die notwendigen Daten auf den Ausdruck des digitalen Fahrtenschreibers handschriftlich einzutragen. Doch wie sieht das aus, wenn die Fahrerkarte vergessen wurde, ist hier das Fahren ohne Fahrerkarte erlaubt?

Dass die Daten für jede Fahrt aufgezeichnet werden müssen, ist gesetzlich festgelegt. Tun Fahrer dies nicht oder erschweren die Kontrolle der Fahrzeiten, drohen Sanktionen, die sowohl die Fahrer als auch die Arbeitgeber treffen können.

Ob Fahrern, wenn sie die Fahrerkarte vergessen haben, eine Strafe droht, was sie in einem solchen Fall tun müssen und wie die rechtlichen Grundlagen bei Nichtnutzung des Fahrtenschreibers aussehen, betrachtet der nachfolgende Ratgeber näher.

FAQ: Fahrerkarte vergessen

Darf weitergefahren werden, wenn die Fahrerkarte vergessen wurde?

Der Gesetzgeber erlaubt für einen Zeitraum von maximal 15 Tagen das Fahren ohne Fahrerkarte, wenn diese defekt ist oder verloren wurde. Ob diese Sonderregelung auch bei Vergesslichkeit gilt, liegt meist in Ermessen der Beamten.

Muss eine abgelaufene Fahrerkarte mitgeführt werden?

Ja, Lkw-Fahrer sind für einen Zeitraum von mindestens 28 Tagen dazu verpflichtet, die abgelaufene Fahrerkarte bei sich zu tragen. Dadurch ist bei einer Verkehrskontrolle eine Überprüfung der Aufzeichnungen möglich.

Wie hoch können die Sanktionen für das Fahren ohne Fahrerkarte ausfallen?

Wird unerlaubt keine Fahrerkarte verwendet, kann für jeden 24-Stunden-Zeitraum ein Bußgeld in Höhe von bis zu 250 Euro drohen. Dieses ist vom Fahrer zu zahlen.

Wichtige rechtliche Grundlagen

Viele Kraftfahrer wissen nicht, was zu tun ist, wenn sie beispielsweise ihre Fahrerkarte zu Hause vergessen haben. „Darf ich fahren oder nicht?“, ist in diesem Zusammenhang die wichtigste Frage. Gemäß einer Verordnung der Europäischen Gemeinschaft (Art. 15 VO (EWG) Nr. 3821/85) müssen alle Kraftfahrer, die eine Fahrerkarte besitzen diese auch grundsätzlich immer mitführen.

Geht eine Karte verloren oder wird diese gestohlen, regelt Artikel 16 der Verordnung, was in einem solchen Fall zu tun ist. Bezüglich einer Fahrt ohne Fahrerkarte, besagt der Artikel Folgendes:

[…] Bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Fehlfunktion der Fahrerkarte lässt der Fahrer am Ende der Fahrt die Angaben über die Zeitgruppen ausdrucken, die das Kontrollgerät aufgezeichnet hat, macht auf dem Ausdruck Angaben zu seiner Person (Name und Nummer seines Führerscheins oder Name und Nummer seiner Fahrerkarte) und versieht ihn mit seiner Unterschrift.

(3) […] Der Fahrer darf seine Fahrt ohne Fahrerkarte während eines Zeitraums von höchstens 15 Kalendertagen fortsetzen, bzw. während eines längeren Zeitraums, wenn das für die Rückkehr des Fahrzeugs zu dem Standort des Unternehmens erforderlich ist, sofern er nachweisen kann, dass es unmöglich war, die Fahrerkarte während dieses Zeitraums vorzulegen oder zu benutzen […]

Ein Verlust sowie ein Diebstahl sind unverzüglich bei der ausstellende Behörde anzuzeigen, die die Karte sperrt und einen weiteren Gebrauch unterbindet. Nicht geregelt ist jedoch was passiert, wenn ein Fahrer die Fahrerkarte vergessen hat. Daher obliegt es immer den kontrollierenden Beamten zu entscheiden, ob die Regelungen für den Verlust oder Diebstahl auch dann zur Abwendung kommen, wenn die Karte vergessen wurde.


Fahrerkarte vergessen? Trotzdem zu fahren, kann Bußgelder nach sich ziehen.
Fahrerkarte vergessen? Trotzdem zu fahren, kann Bußgelder nach sich ziehen.

Eine pauschale Aussage zur Handhabung ist nicht möglich, da es sich immer um eine Einzelfallentscheidung handelt. Daher kann es durchaus vorkommen, dass Kraftfahrer, die die Fahrerkarte vergessen haben, mit einem Bußgeld rechnen müssen.

Sanktionen bei einer vergessenen Fahrerkarte

Wird bei einer Kontrolle entschieden, dass die Regelungen aus Artikel 16 der EG-Verordnung zur Fahrerkarte nicht angewendet werden, müssen Fahrer mit Bußgeldern zwischen 50 und 250 Euro rechnen. Eine Strafe im rechtlichen Sinne droht jedoch nicht.

Ist eine Kontrolle durch eine nicht vorhandene Fahrerkarte erschwert, fallen 75 Euro an. Wird die Kontrolle dadurch allerdings verhindert, sind es dann schon 250 Euro.

Erlaubt die Behörde, die Anwendung der Regelungen, darf jedoch auch nur innerhalb des Zeitraums von 15 Tagen ohne eine Fahrerkarte gefahren werden. Verlängern Fahrer diesen Zeitraum unberechtigter Weise, müssen sie mit einem Bußgeld von 50 Euro rechnen.

Haben Fahrer also ihre Fahrerkarte vergessen, darf nicht automatisch ohne diese gefahren werden. Im Zweifel sollten sie die Fahrt nicht antreten oder sich zuvor beim Bundesamt für Güterverkehr informieren.

Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte studierte Anglistik und Germanistik ihre und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie Regeln zur Schifffahrt, ausländische Verkehrsregeln oder Vorschriften für Lkw-Fahrer.

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