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Fahrerkarte defekt: Dürfen Sie weiterfahren?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 11. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Ist die Fahrerkarte defekt? Was nun?

Liegt bei einer Fahrerkarte ein Defekt vor, muss ein Ersatz beantragt werden.
Liegt bei einer Fahrerkarte ein Defekt vor, muss ein Ersatz beantragt werden.

Berufskraftfahrer sind in Deutschland sowie in den Staaten der Europäischen Union verpflichtet, bei jeder gewerblichen Fahrt eine Fahrerkarte mitzuführen. Mittels des Fahrtenschreibers und der Karten werden die Lenk- und Ruhezeiten erfasst, was eine Kontrolle dieser vereinfacht. Fahrer sind dafür verantwortlich, dass diese Aufzeichnung korrekt funktioniert. Ist eine Fahrerkarte defekt, kann das Fahrer jedoch vor einige Probleme stellen.

Was zu tun ist, wenn die Fahrerkarte kaputt ist, sollte Berufskraftfahrern daher immer bekannt sein. Denn auch in einem solchen Fall gilt es gesetzliche Regelungen zu beachten. Geschieht dies nicht, muss mit Sanktionen in Form von Bußgeldern gerechnet werden.

Der folgende Ratgeber klärt, ob Fahrer, wenn die Fahrerkarte defekt ist, trotzdem fahren dürfen, welche Maßnahmen sie ergreifen müssen und was für Kosten entstehen können.

FAQ: Fahrerkarte defekt

Was ist zu unternehmen, wenn die Fahrerkarte defekt ist?

Zeigt der digitale Tachograph eine entsprechende Fehlermeldung an, müssen Sie die Fahrerkarte bei der Ausgabestelle abgeben.

Dürfen Sie trotz defekter Fahrerkarte weiterfahren?

Bei einer Fehlermeldung erlaubt der Gesetzgeber das Fahren ohne Fahrerkarte. Allerdings ist diese Sonderregelung in der Regel auf einen Zeitraum von 15 Tagen begrenzt.

Entstehen durch eine defekte Fahrerkarte Ausgaben?

Ob der Fahrer für die neue Fahrerkarte die Kosten tragen muss, hängt vom Defekt ab. So wird der Karteninhaber bei einer Beschädigung aufgrund einer unsachgemäßen Handhabung zur Kasse gebeten.

Wozu wird eine Fahrerkarte benötigt?

Ist die Fahrerkarte defekt, muss ein Ausdruck mit den Daten ausgefüllt werden.
Ist die Fahrerkarte defekt, muss ein Ausdruck mit den Daten ausgefüllt werden.

Eine Fahrerkarte ähnelt im Aussehen dem EU-Führerschein. Sie wird im Scheckkartenformat ausgestellt, weist ein Bild sowie grundsätzliche Daten des Inhabers aus und besitzt zudem einen Chip. Auf diesem Chip werden dann die Informationen gespeichert.

Wie zuvor erwähnt, wird die Fahrerkarte in erster Linie dazu genutzt, die Fahr- und Arbeitszeiten eines Berufskraftfahrers aufzuzeichnen und diese Daten für Kontrollen durch die Behörden sowie den Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus werden auch Informationen zur gefahrenen Strecke und den Geschwindigkeiten festgehalten, was unter anderem auch als Nachweis für eine LKW-Geschwindigkeitsüberschreitung dienen kann.

Ist eine Fahrerkarte defekt, ist die Kontrolle der Zeiten sowie der anderen Daten nicht mehr möglich, da diese entweder nicht aufgezeichnet oder nicht ausgelesen werden können.

Arbeitgeber und Fahrer sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Nutzung einer Fahrerkarte einwandfrei erfolgen kann. Dazu gehört es, sowohl den Fahrtenschreiber als auch die Fahrerkarte auf einen Defekt oder Fehler zu überprüfen – und das vor jeder Fahrt.

Rechtliche Grundlagen für den Fall, dass ein Fahrerkarte defekt ist?

Eine Prüfung der Funktion aller Geräte im LKW sollte vor einem Fahrtantritt für jeden Fahrer zur Routine gehören. Es sollte auch das Wissen vorliegen, wie bei einem Fehler oder Defekt vorzugehen ist und welche rechtlichen Regelungen zu beachten sind. Fragen wie „Meine Fahrerkarte ist defekt, darf ich noch fahren?“ oder „Meine Fahrerkarte ist defekt, was soll ich machen?“ sollten sich daher eigentlich nicht stellen.

Ist beispielsweise bei einer Fahrerkarte der Chip defekt oder zeigt der Fahrtenschreiber Fehlercodes an, müssen Berufskraftfahrer wissen, ob es ihnen erlaubt ist, ihre Fahrt anzutreten oder fortzusetzen. Zudem ist es hier auch wichtig zu wissen, ob ein solcher Defekt gemeldet werden muss oder nicht.

In diesem Zusammenhang ist die EG-Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 von Bedeutung. Insbesondere Artikel 16 der Verordnung beschäftigt sich damit, was zu tun ist, wenn die Fahrerkarte einen Defekt aufweist oder verlorengegangen ist. Beide Vorkommnisse müssen unverzüglich der zuständigen Behörde gemeldet werden. Zudem ist bei dieser eine Ersatzkarte zu beantragen.

[…](3) Bei Beschädigung oder Fehlfunktion der Fahrerkarte gibt der Fahrer diese Karte der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats, in dem er seinen gewöhnlichen Wohnsitz hat, zurück. Der Diebstahl einer Fahrerkarte ist den zuständigen Behörden des Staates, in dem sich der Diebstahl ereignet hat, ordnungemäß zu melden.
Der Verlust einer Fahrerkarte ist den zuständigen Behörden des ausstellenden Staates sowie, sofern es sich nicht um denselben Staat handelt, den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats, in dem der Fahrer seinen gewöhnlichen Wohnsitz hat, ordnungsgemäß zu melden […]

Was kann bei einer Fahrerkarte ein Defekt sein?

Eine defekte Fahrerkarte erschwert die Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten.
Eine defekte Fahrerkarte erschwert die Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten.

Eine Fahrerkarte ist dann defekt, wenn die Daten nicht mehr aufgezeichnet oder ausgelesen werden können. In der Regel liegt dies oft an einem beschädigten Chip oder an einem Fehler im Fahrtenschreiber. Die Gründe hierfür können vielfältig sein. Um herauszufinden, was beispielsweise bestimmte Fehlercodes bedeuten, die ein Fahrtenschreiben anzeigt, können sich Fahrer an den Informationen der Hersteller orientieren.

In der Regel geben diese eine Übersicht mit den Fehlercodes heraus. Hier sind dann üblicherweise alle Bedeutungen aufgelistet und oft auch erklärt. Ist eine Fahrerkarte defekt und zeigt Fehler 50 bzw. 28 an, sollten Fahrer wissen, dass sie dies in einer solchen Übersicht nachschauen können.Je nach Gerät und Hersteller können diese Codes bestimmte Defekte oder Fehler bedeuten. Diese Codes dienen dann auch bei einer eventuellen Reparatur oder einer Kontrolle durch die Behörden dazu, den vorliegenden Defekt zu analysieren.

Welche Folgen kann eine defekte Fahrerkarte haben?

Ob Fahrer mit einer defekten Karte fahren dürfen und unter welchen Umständen dies erlaubt ist, wird ebenfalls in der EG-Verordnung unter Artikel 16 bestimmt. Demnach ist es maximal für 15 Kalendertage gestattet, mit einer Fahrerkarte, die defekt oder fehlerhaft ist, weiter zu fahren. Zudem sind Fahrer während dieses Zeitraums dazu verpflichtet, die Daten zur Fahrt auf einem Formblatt einzutragen oder einen Ausdruck des Fahrtenschreibers handschriftlich zu ergänzen. Bei beiden Varianten sollten Fahrer darauf achten, dass sie Blätter am Ende auch unterschreiben.

[…] (3) […] Der Fahrer darf seine Fahrt ohne Fahrerkarte während eines Zeitraums von höchstens 15 Kalendertagen fortsetzen bzw. während eines längeren Zeitraums, wenn das für die Rückkehr des Fahrzeugs zu dem Standort des Unternehmens erforderlich ist, sofern er nachweisen kann, dass es unmöglich war, die Fahrerkarte während dieses Zeitraums vorzulegen oder zu benutzen […]

Fahrerkarte defekt? Trotzdem fahren kann Bußgelder zur Folge haben.
Fahrerkarte defekt? Trotzdem fahren kann Bußgelder zur Folge haben.

Eine Fahrt oder Weiterfahrt für einen längeren Zeitraum als die 15 Tage ist gemäß dieser Vorgaben nur unter bestimmten Umständen gestattet. Wird unberechtigter Weise ohne Fahrerkarte über den Zeitraum hinaus gefahren, zieht dies ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro nach sich.

Wird die defekte Karte nicht gemeldet oder werden keine handschriftlichen Aufzeichnungen zur Fahrt angefertigt, erschwert oder verhindert dies die Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten. Dies hat in der Regel Bußgelder zwischen 75 und 250 Euro zur Folge.

Fahrerkarte defekt? Mit welchen Kosten ist zu rechnen?

Eine Fahrerkarte mit Defekt muss ausgetauscht werden. Eine solche Ersatzkarte ist bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Daraus ergeben sich dann bestimmte Kosten. Je nach Bundesland und Region gestalten diese sich unterschiedlich.

Üblicherweise liegen die Ausgaben im Bereich der Kosten, wie sie auch bei der Erstausstellung entstehen. Die Ausstellungskosten bewegen sich also in einem Rahmen zwischen 35 und 50 Euro. Für die Bearbeitung verlangt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) 12 Euro an Gebühren, die in der Gesamtsumme inbegriffen sind. Wird die neue Karte per Post zugesandt, kommen hier zusätzlich noch Versandkosten hinzu.

Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte studierte Anglistik und Germanistik ihre und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie Regeln zur Schifffahrt, ausländische Verkehrsregeln oder Vorschriften für Lkw-Fahrer.

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1 Kommentar

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  1. Thomas P W
    Am 16. September 2021 um 17:15

    Wie zeige ich , bei einer Kontrolle die Lenk und Ruhezeiten nach , wenn die Fahrerkarte eingeschickt wurde

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