Fahrerkarte auslesen: Wie funktioniert das?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 21. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

So kommen Sie Ihrer Pflicht zur Datenarchivierung nach

Wann müssen Sie als Lkw-Fahrer die Daten Ihrer Fahrerkarte auslesen lassen?
Wann müssen Sie als Lkw-Fahrer die Daten Ihrer Fahrerkarte auslesen lassen?

Wer mit einem schweren Lastkraftwagen unterwegs ist, trägt besondere Verantwortung im Straßenverkehr. Lkw-Unfälle sind nämlich gefährlicher als solche, bei denen nur kleinere Pkw beteiligt sind. Deshalb schreibt der Gesetzgeber Lkw-Fahrern konkrete Lenkzeiten vor, die nicht überschritten werden dürfen. Die gesetzlichen Ruhezeiten hingegen kann ein Fahrer nicht unterschreiten, ohne eine Ordnungswidrigkeit zu begehen.

Damit sich die Lenk- und Ruhezeiten eines einzelnen Fahrers überprüfen lassen, muss dieser bei jeder Fahrt eine sogenannte Fahrerkarte in den Fahrtenschreiber (auch als Tachograph oder Kontrollgerät bezeichnet) seines Fahrzeuges stecken. Versäumt er dies, droht ein Bußgeld wegen Fahrens ohne Fahrerkarte. Auf dieser Karte werden alle Informationen zu den Fahrten gespeichert. Sie können gegebenenfalls von Polizei oder Zoll ausgelesen und damit kontrolliert werden.

Als Lkw-Fahrer sind Sie jedoch auch dazu verpflichtet, die Fahrerkarte auslesen und die Daten auf Ihrer Karte archivieren zu lassen. Doch wie können Sie dabei vorgehen? Das verrät Ihnen unser Ratgeber.

FAQ: Fahrerkarte auslesen

Wann muss die Fahrerkarte ausgelesen werden?

Die auf der Fahrerkarte gespeicherten Daten müssen spätestens nach 28 Tagen kopiert werden.

Wer ist für das Auslesen zuständig?

Grundsätzlich müssen die Unternehmen die Informationen speichern. Die Lkw-Fahrer sind allerdings dazu verpflichtet, ihre Fahrerkarte sowie die Ausdrucke zur Verfügung zu stellen.

Drohen Sanktionen, wenn die Fahrerkarte nicht rechtszeitig ausgelesen wird?

Ja, ist die Datensicherung nicht lückenlos, kann dem Unternehmer ein Bußgeld in Höhe von 750 Euro drohen. Dabei wird dieses jeweils für 24 Stunden erhoben. Stellt der Fahrer seine Fahrerkarte nicht zur Verfügung, muss dieser mit einem Bußgeld von 150 Euro rechnen.

Weshalb müssen Sie die Fahrerkarte auslesen?

Die rechtlichen Bestimmungen für Lkw-Fahrerkarten finden Sie in der Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (FPersV). Zum Thema “Fahrerkarte auslesen” besagt § 2 Absatz 5 Satz 2 der FPersV folgendes:

Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass die Daten der Fahrerkarten spätestens 28 Kalendertage nach Aufzeichnung eines Ereignisses zur Speicherung im Betrieb kopiert werden.“

In der EU müssen alle Lkw-Fahrer die Fahrerkarten so auslesen, wie es die Verordnung vorschreibt.
In der EU müssen alle Lkw-Fahrer die Fahrerkarten so auslesen, wie es die Verordnung vorschreibt.

Arbeitgeber müssen also die Fahrerkarte auslesen, dies ist Pflicht jedes Unternehmens, das Lkw-Fahrer beschäftigt. Er muss sämtliche ausgelesenen Daten auf Verlangen der jeweiligen Behörde zur Verfügung stellen (§ 2 Absatz 5 Satz 4 FPersV). Jedes Transportunternehmen ist außerdem dazu verpflichtet, die Daten mindestens ein Jahr lang zu archivieren, falls die Behörden auch noch längere Zeit später entsprechende Nachweise benötigen (§ 2a FPersV).

Vorschriften zur Datensicherung von Fahrerkarten gelten nicht nur in Deutschland, sondern in der gesamten Europäischen Union. Grundlage dafür bildet die “Verordnung der Kommission zur Festlegung der Höchstzeiträume für das Herunterladen relevanter Daten von Fahrzeugeinheiten und Fahrerkarten” vom 1. Juli 2010. Diese schreibt die Zeiträume vor, in denen die Daten von Fahrerkarte und Tachometer gespeichert werden müssen. Allerdings ist in dieser Verordnung nur davon die Rede, dass die Daten alle 28 Tage gesichert werden müssen, an denen Tätigkeiten aufgezeichnet werden. Wenn ein Fahrer nur an manchen Arbeitstagen fährt, muss er seine Karte demnach auch seltener auslesen.

Sie müssen alle 28 Tage die Daten der Fahrerkarte auslesen lassen, weil der digitale Tachograph nach Ablauf dieser Zeit unter Umständen damit beginnt, ältere Daten zu überschreiben.

Welche Daten sind auf der Fahrerkarte gespeichert?

Auf einer Fahrerkarte für Lkw sind in der Regel folgende Daten gespeichert, aus denen sich im Wesentlichen ableiten lässt, ob Lkw-Fahrer die gesetzlich vorgeschriebenen Lenk-, Arbeits- und Ruhezeiten eingehalten haben:

  • Angaben zum Hersteller von Gerät und Sensor
  • Identifizierungs- und Registrierungsnummer des Lkw
  • Identität des Kraftfahrers
  • Sicherheitselemente und Ereignisse
  • Auflistung der Fehlfunktionen von Karte und Fahrtenschreiber
  • Kontrollaktivitäten
  • Auflistung aller Lenk-, Arbeits- und Ruhezeiten sowie Unterbrechungen der Lenkzeiten für mindestens 28 Tage
  • Geschwindigkeit in den letzten gefahrenen 24 Stunden (in Sekundenschritten)
  • Kilometerstand des Fahrzeuges
  • Aktivierungs- und Werkstattdaten

Die Lenk- und Ruhezeiten werden für mindestens 28 Tage auf der Fahrerkarte gespeichert. Oft deckt die Karte jedoch einen noch längeren Zeitraum ab. Wann der Fahrtenschreiber beginnt, ältere Daten auf der Karte zu überschreiben, hängt davon ab, wann deren Speicherkapazität zur Neige geht.

Wie können Sie die Daten der Fahrerkarte auslesen lassen?

Lkw-Fahrer müssen Ihre Fahrerkarte auslesen, wie Sie früher Ihre Tachoscheibe aufheben mussten.
Lkw-Fahrer müssen Ihre Fahrerkarte auslesen, wie Sie früher Ihre Tachoscheibe aufheben mussten.

Ein Arbeitgeber, welcher Lkw-Fahrer beschäftigt, muss ein Gerät besitzen, mit dem er die Daten, welche ein digitaler Tachograph aufzeichnet, auslesen kann. Damit muss er alle 28 Kalendertage die Fahrerkarten mittels Lesegerät auslesen. Der Arbeitgeber ist außerdem dazu verpflichtet, sich diese Daten anzuschauen und seine Lkw-Fahrer darauf hinzuweisen, wenn sie gegen geltende Regeln verstoßen haben.

Von der Auslesepflicht ebenfalls betroffen ist ein digitaler Tacho. Das Auslesen der Fahrtenschreiber muss alle 30 Tage durch den Arbeitgeber veranlasst werden. Dadurch können sämtliche Fahrzeiten von einem Fahrzeug archiviert werden.

Können Sie die Fahrerkarte auch selbst auslesen?

Sie können für Ihre Fahrerkarte ein geeignetes Auslesegerät und die dazugehörige Software allerdings auch selber anschaffen, um Ihre eigenen Daten einzusehen. Das hat folgende Vorteile für Sie:

  • Sie können sich einen Überblick über Ihre Lenk- und Ruhezeiten verschaffen, ohne dass Sie darauf warten müssen, bis Sie alle 28 Tage die Fahrerkarte beim Chef auslesen lassen. Dadurch können Sie die Planung Ihrer Fahrtage schon früher verbessern.
  • Für Ihre Steuererklärung gegenüber dem Finanzamt können Sie mit ausgelesenen Daten Ihre Arbeitszeiten und -schichten nachweisen.
  • Falls Sie unbezahlte Überstunden geleistet haben, ist es so möglich, diese mit selbst ausgelesenen Daten nachzuweisen.

Ein Auslesegerät für eine Fahrerkarte ist ab 30 Euro zu haben, ein Komplettpaket mit geeigneter Software kostet 80 Euro und mehr. Möchten Sie die ausgelesenen Daten dazu verwenden, Ihre Zeiten vor Gericht oder beim Finanzamt nachzuweisen, brauchen Sie eine Software, welche den Vorgaben der EU-Kommission genügt und beim Auslesen eine spezielle Signatur erstellt.

Mit der Software können Sie die gespeicherten Daten auf der Karte direkt einsehen. Dabei wird in der Regel auch deutlich markiert, wenn Überschreitungen von zulässigen Lenkzeiten oder Unterschreitungen der Ruhezeiten vorliegen.

Wollen Sie die Informationen vom Fahrtenschreiber auslesen, ist dies rechtlich vollkommen legal. Schließlich handelt es sich um Daten zu Ihrer Person, welche Sie selbstverständlich auch selber einsehen und abspeichern dürfen.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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39 Kommentare

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  1. Jörg
    Am 16. Oktober 2024 um 12:20

    Hallo,
    Ich habe eine Frage zum auslesen des digitalen fahrtenschreiber.
    Wer in meinem Betrieb darf mit der Unternehmer Karte den Digischreiber auslesen??
    Jeder ? Also auch ich als Fahrer selber ?? Oder nur bestimmte Personen??

    lg Jörg

  2. Volker
    Am 18. Juli 2024 um 8:13

    Habe einen Sprinter mit Fahrttenschreiber.
    Fahre privat und bin so nicht aufzeichnungspflichtig, wenn ich das recht verstanden habe.
    Plane nun, ein Unternehmen zu gründen. Damit brauche ich die Unternehmerkarte.
    Ich fahre allein auf dem Wagen.
    Was brauche ich nun für Technik und Programme, um die Daten vom Gerät ins Archiv zu bekommen, wie sieht das Archiv aus?
    Wie kann ich die Daten selber lesen? Früher konnte man das Schaublatt ansehen und hat alles gesehen.

    • Helge
      Am 31. Oktober 2024 um 4:56

      Du brauchst die Programmversion für selbstfahrende Unternehmer.
      Die Unternehmerkarte in den Kartenschacht ein paar Sekunden einschieben, damit ist das Fzg bzw. sind die folgenden Fahrten für dein Unternehmen registriert. Danach die Fahrerkarte rein – und los geht’s!

  3. Jul
    Am 25. Februar 2022 um 11:05

    Hallo,

    ich habe da ein paar Fragen bezgl. der Aufzeichnung der Fahrerkarten7Fahrtenschreiber.

    Wir sind ein nicht so großes Unternehmen, haben nur 4 KLW´s, die über 3,5 Tonnen sind. Da wir nur in der Nähe unseres Unternehmens Arbeiten ausführen und das Lenken einer LKW-Maschine nicht die Hauptbeschäftigung darstellt trifft die Handwerker-Regelung auf uns zu. Allerdings weiß ich nicht (bin nur Angestellte im Büro und soll mich darüber informieren) ob man die Fahrerkarten trotzdem alle 28 Tage auslesen, speichern und archivieren muss, obwohl keine Fahrten aufgezeichnet wurden?
    Genauso kann ich nirgendswo nachlesen, ob die LKW´s alle 90 Tage ausgelesen werden müssen, wenn sowieso nichts aufgezeichnet wird.
    Würde mich über hilfreiche Antworten freuen.

  4. Wolfgang G
    Am 15. Januar 2022 um 18:33

    Guten Tag,
    Ich habe folgende Frage.
    Kann ich die Fahrerkarte auch vor den 28 Tagen Auslesen,
    Z.B. schon nach 25 oder 26 Tagen weìl das Auslesegeraet in der Firma ist ich da aber nicht Taeglich drankomme?
    Danke im voraus für die Antwort. :-)

  5. Birgit
    Am 24. August 2021 um 10:55

    Hallo,

    unsere Fahrer fahren jeder einmal die Woche an je einem festen Tag. Nun kam es leider dazu, dass durch Urlaub und Vergessen die Fahrerkarten zu spät ausgelesen wurden, und zwar erst nach 35 Tagen. Dazu habe ich ein paar Fragen:
    Ist jetzt wieder “alles gut” und bei einer Kontrolle würde nichts passieren? Es würden ja nur in der Zeit Strafen anfallen, in der die Karte “überfällig” war, oder?
    Ich treffe oft unsere Fahrer nicht an (passt oft von der Zeit her einfach nicht), und ich habe neulich gefragt, ob es denn möglich sei, zwischen zwei Touren (aber nicht am Tagesende, sondern quasi, wenn sie zum neue Ware einladen wieder in die Firma kommen und dann gleich weiter fahren) die Fahrerkarte auszulesen. Dies ist aber wohl zu kompliziert, weil man dann so viel nachtragen muss am Tagesende. Stimmt das?
    Danke schonmal im Voraus.
    Mfg Birgit

  6. Klaus D
    Am 10. April 2021 um 10:31

    Servus ,
    bin seit April 2020 Arbeitsunfähig weshalb meine Fahrerkarte seit dieser Zeit nicht ausgelesen wurde ……….jetzt wird die alte Fahrerkarte ungültig und soll durch eine neue Karte ersetzt werden wie verhalte ich mich Regelkonform.
    Mit größter Wahrscheinlichkeit kommt die neue Fahrerkarte nicht gleich zum Einsatz wie verhält es sich mit dem auslesen nach erneuern der Karte.
    MfG
    Klaus

  7. Lutz
    Am 19. Februar 2021 um 19:28

    Moin,
    nach 4 Monaten Arbeitslosigkeit werde ich demnächst wieder einen LKW fahren.
    Reicht es als Nachtrag auf der Fahrerkarte eine Pause einzugeben?
    Von letzter Entnahme bis jetzt?
    Die Fahrerkarte habe ich selbst ausgelesen und archiviert.
    Danke

  8. Michael H
    Am 18. Oktober 2020 um 8:27

    Hallo,
    ich habe seit letzter Woche einen 7,5to Lkw für meinen
    Betrieb gekauft welchen ich nur gelegentlich benutze. Ich brauche ihn ca. 2-3 mal im Monat. Muss ich die Daten trotzdem alle 28 auslesen? Gruß Michael

  9. Peter
    Am 1. August 2020 um 21:44

    Moin
    Ich habe mal ein Anliegen.wie lange kann die Fahrerkarte rückwirkend ausgelesen werden ?? Nicht Verstöße…sondern ob ich überhaupt gefahren bin..mit diesem speziellen LKW.
    Folgendes…mein Arbeitsvertrag begann am 01.05.19…ich bin aber schon 4 Tage vorher gefahren..nun weigert sich der AG mir das Gehalt zu zahlen
    Was kann ich tun
    Mfg Petet

  10. nalan
    Am 21. Juli 2020 um 14:09

    hallo
    spätestens nach 28 Tage muss die Fahrerkarte ausgelesen werden.Ist dieses Regel für den internationale Fahrer auch gültig?
    mfg
    Nalan

  11. Gordon
    Am 15. April 2020 um 20:16

    Hey . Meine Chefin liest die Fahrtenschreiber nicht aus und das schätze ich bei der ganzen flotte . Selbst Hinweise hat sie mit einem machen wir schon abgewinkt aber die Geräte zeigen an das der Download fällig ist . Handelt sie damit nicht rechtswidrig ?

  12. Andreas
    Am 9. Februar 2020 um 22:37

    Hallo,
    ein kleines Problem, welches mich schon lange beschäftigt da es irgendwie schwammig ist. Wie ist folgender Sachverhalt zu bewerten:
    Lkw Führerschein habe ich bei meinem alten Job gemacht, fahrerkarte auch vorhanden aber damals nicht benutzt da es genau in der Umstellungszeit war.
    Mittlerweile arbeite ich als Büroangesellter bei einem Verein. Bin also ein Büromensch mit Lkw Schein und Fahrerkarte.
    Wir haben 2-3 mal pro Jahr Veranstaltungen wo wir eigenes Material mit einem gemieteten Hertz Lkw von unserem Bürohaus zum Veranstaltungsort und wieder zurück fahren. Sonst gibt es keine weiteren Fahrten. Wir betreiben ebenso keinen Handel oder ähnliches. Wer liest die Karte aus? Muss dies überhaupt sein? Etc….
    Vielen Dank für Hinweise

  13. Enrico
    Am 21. Oktober 2019 um 12:40

    nun bin ich über 28 Tage Krank, muss ich im Krank zum Betrieb, damit ausgelesen werden kann?

  14. Tin z.
    Am 23. September 2019 um 13:58

    Ich bin jetzt über die 28 tage krankgeschrieben. Muss ich in meiner Krankheit zum cheffektiv die Fahrerkarte auslesen lassen? Oder reicht es, wenn ich wieder gesund bin?
    Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. September 2019 um 11:33

      Hallo Tin z.,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen am besten direkt an das BAG.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Axel
    Am 11. August 2019 um 23:25

    Ich mache gelegentlich (<10x im Jahr) für meinen Arbeitgeber/"die Firma" Auslieferungsfahrten mit für diesen Zweck angemieteten 7.5t LKW. Ich liefere mit dem LKW vom Unternehmen gefertigte Maschinen/Maschinenteile aus. Die Fahrtziele liegen meist im Umkreis z.B. Bedienung der Geräte, Auslesen etc.)

    Mit freundlichen Grüßen,
    Axel

  16. Bodo M
    Am 11. August 2019 um 9:15

    Mal ne Frage
    Beim auslesen der Fahrerkarte sind bei mir 5 Verstöße aufgetaucht Ruhe Zeit .
    Tagesruhezeitverkürzung bezogen auf 24 Stunden
    Tagesruhezeit von min.9 std bzw . 11 std. Nicht vollständig im 24 std. Zeitraum .
    Dann Verstoß Arbeitszeit Unterbrechung zu späht
    Habe aber Freitag um 10.53 Uhr Feierabend gemacht,und Montag um 5.16 Uhr Karte Wieder gesteckt.
    28.6-28.6
    28.6-29.6
    29.6-30.6
    28.6-01.07

    06:00. 66:23. 60:23. Das steht beim Verstoß
    10:00 75:24. 65:24
    Und vom 24.6 – 05.07 steht folgendes
    144:0. 272:0. 128.0
    Wochen ruhezeit zu späht eingelegt
    Wochenruhezeit später als 6 x24 std . Eingelegt.

    Und beim auslesen des LKW sind diese Verstöße nicht sichtbar Chefin hat alles durchsucht und nix gefunden.
    Ich habe Samstag & Sonntag frei und fahre auch nicht nebenbei.
    Und ich fahre jeden Tag wenn es hoch kommt 3 Stunden es sind Ca . 100 km hin und zurück
    Was,kann mir nun passieren

  17. Margit V.
    Am 25. April 2019 um 12:14

    Ich habe eine paar Fragen:
    Wenn ich als Unternehmer einmalig einen Kraftfahrer befristet als Aushilfe einstelle für 4 Tage, bin ich verpflichtet seine Fahrerkarte auszulesen? Wenn ja, wann, vor oder nach Beendigung seines Einsatzes?
    Wenn die Fahrzeugkarte nicht ausgelesen wurde, mit welcher Strafe hat man zu rechnen bei einer eventuellen Polizeikontrolle?
    Danke im Voraus für die baldige Antwort.

  18. Salvatore
    Am 22. April 2019 um 9:12

    Hallo meine frage ist wie lange oder bis wieviel tage kann ein Unternehmer die fahrerkarte auslesen. Danke

  19. Petra S.
    Am 4. April 2019 um 10:21

    Hallo,

    ich habe eine kurze frage. Ist es rechtlich erlaubt, die Fahrerkarten bzw. die Fahrzeuge auszulesen für eine andere Firma (innerhalb der Unternehmensgruppe) sozusagen als Dienstleister?

  20. Jack
    Am 25. Februar 2019 um 22:56

    Hallo
    Was ist wenn der Arbeitgeber regelmäßig die Fahrerkarte ausgelesen hat, aber nie mitgeteilt hat, dass (aufGrund einer Fehlbedienung des Fahrtenschreibers, was nie geschult wurde) Regelverstöße vorliegen? Wenn dieses dann bei einer Kontrolle als Verstoß,
    Bußgeld (im 4-stelligen Bereich!) und Anzeige zur Folge hat, trifft dann die Schuld den Arbeitgeber? Oder ist es einzig und allein des Fahrers Vergehen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Mai 2019 um 17:44

      Hallo Jack,

      in der Regel muss der Arbeitgeber Ihnen mitteilen, wenn Sie einen Verstoß begehen. Auch muss er dafür sorgen, dass seine Fahrer ausreichend im Umgang mit dem Fahrtenschreiber geschult sind. Wen bei einem Verstoß die Schuld trifft, bleibt aber vermutlich eine Einzelfallentscheidung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Dirk
    Am 20. Januar 2019 um 21:06

    Ich habe auch mal eine Frage ! Ich arbeite jetzt über ein Jahr in einer neuen Firma und in den letzten 8 Monaten würden fahrer Karten und LKWS nicht mehr ausgelesen . Wir als fahrer versuchen immer die Karten wo anders auslesen zu lassen wenn der Lkw es wieder zeigt . Aber unser Chef macht es eben nicht . Kann uns da als fahrer auch was passieren ??+

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. März 2019 um 13:00

      Hallo Dirk,
      kommt der Unternehmer seiner Verpflichtung zum Auslesen der Informationen nicht nach, muss der Fahrer in der Regel keine Sanktionen befürchten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Günter F.
    Am 8. November 2018 um 13:09

    Muss ich die Fahrerkarte vom Arbeitgeber auslesen lassen oder genügt es,wenn ich diese selbst auslese,dies ausdruck und in Papierform dem Arbeitgeber zukommen lasse?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. November 2018 um 11:02

      Hallo Günter,

      der Unternehmer ist dazu verpflichtet, die Daten ordnungsgemäß zu archivieren. Der Fahrer muss dem Unternehmer dazu seine Fahrerkarte zur Verfügung stellen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Thomas
    Am 4. September 2018 um 14:24

    Hallo,
    wer muss die Fahrerkarten bei Aushilfen archivieren? Die Aushilfen fahren bei mehreren Unternehmen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 26. Oktober 2018 um 10:30

      Hallo Thomas,

      die Archivierungspflicht liegt grundsätzlich bei jedem Unternehmen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Marc
    Am 2. September 2018 um 12:14

    Hallo!

    Was für ein Auslesegerät mit geeigneter Software wäre das für 80 Euro?

    • Alfred H.
      Am 9. November 2018 um 12:18

      Ein Kartenlesegerät kostet ca. 15 €.
      Dazu ein Programm : Globo Fleet Card Contol kostet bei Amazon 30€.

  25. Josef
    Am 4. Juni 2018 um 19:01

    Brauche Ihre Hilfe!
    Ich bin Tankzugfahrer,und nach dem Kammerflimmern und eingebaute Defibrilator bin länger als 3 Monate krank,habe und LKW Fahrverbot. Jetzt meine Arbeitgeber sagt mir das ich muss Fahrerkarte ablesen jeder 28 Tagen,obwohl ich zuhause bin.
    Hat er Recht oder nicht?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Juni 2018 um 14:20

      Hallo Josef,

      in diesem speziellen Fall sollten Sie einen Anwalt konsultieren. Dieser kann die Situation besser einschätzen und weiß, was in dem Fall erlaubt ist und was nicht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Johann
    Am 27. März 2018 um 16:23

    Guten Tag,

    können Sie mir weiter helfen??

    Ich brauche bitte Information über ein Schaden, eine Eisplatte ist von einem LKW auf mein Fahrzeug herabgefallen und den Lack am Auto beschädigt.
    Den Namen der Logistik und den ersten Kennzeichen Buchstaben …, die genaue Stelle an der Autobahn und die Uhrzeit wo die Eisplatte herabgefallen ist, habe ich.
    Besteht eine Möglichkeit das LKW Fahrzeug zu ermitteln? Werden auf eine LKW Karte die genauen Fahrten wo sich der LKW befindet hat, Zeiten, Fahrer … gespeichert?

    Von der zuständigen Polizeibehörde bekomme ich als Geschädigter keine Information, nach Aussage des Chefs der Logistik liegt ihm kein Bericht der Polizei vor. Er selbst war nicht bereit mir seine Versicherung zu nennen.

    Bitte um Information und Rückmeldung.

    Mit freundlichen Grüßen
    B.J.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. April 2018 um 8:27

      Hallo Johann,

      an Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie kompetent zum weiteren Vorgehen beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Dieter P.
    Am 18. Dezember 2017 um 17:51

    Muss ich als “rein privater Fahrer” – angenommen ich bin ein “Freak” der gerne LKW über 7,5 Tonnen fährt – mit Zulassung auf mich als Privatperson ohne Gewerbe, für die dann ja reinen Privatfahrten, eine Fahrerkarte stecken. Mit regelmäßigem Auslesen und Archivieren der Daten? (ist beim Wohnmobil über 7,5t ja nicht nötig) Und gelten dann die Lenk- und Ruhezeiten? Bisher konnte ich noch keine klare Antwort dazu in Erfahrung bringen. Alle glauben und meinen nur irgendwas zu wissen…
    Vielen Dank im Voraus!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Januar 2018 um 9:27

      Hallo Dieter,

      entsprechende Informationen finden Sie auf https://www.bussgeldkatalog.org/lkw-fahren-ohne-fahrerkarte/ im Abschnitt “Dürfen Sie eine Privatfahrt ohne Fahrerkarte durchführen”.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Jochen W.
        Am 16. Januar 2018 um 14:07

        Ich habe ein ähnliches Problem, ich fahre hin und wieder (10 Mal im Jahr) schwere Lkw, weil ich eben Spaß daran habe, das sind z.B. Demofahrzeuge verschiedener Hersteller. Vorschriftsmäßig stecke ich meine Fahrerkarte.
        Wie kann ich nun regelmäßig, also alle 28 Tage, die Kartendaten archivieren?
        Wann beginnen die 28 Tage, nach dem letzten Download oder ab der ersten Fahrt nach dem Download?

        Danke!

        • bussgeldkatalog.org
          Am 22. Januar 2018 um 10:36

          Hallo Jochen,

          laut der IHK Stuttgart gilt Folgendes: “Für die Praxis bedeutet dies, dass mit dem ersten aufgezeichneten Ereignis nach dem letzten Auslesen der Fahrerkarte oder des Kontrollgerätes die entsprechende Frist zu laufen beginnt.”

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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