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Fahren ohne Fahrerkarte: Welche Strafe droht?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

FAQ: Fahren ohne Fahrerkarte

Droht Ihnen bei Fahren ohne Fahrerkarte eine Strafe?

Sind LKW mit digitalen Fahrtenschreibern ausgestattet, muss bei gewerblichen Fahrten eine Fahrerkarte eingelegt werden. Fahren Sie ohne eine Fahrerkarte, gilt das als Ordnungswidrigkeit und wird mit Bußgeldern zwischen 50 Euro und 750 Euro geahndet. Die Tabelle bietet einen Überblick zu den möglichen Sanktionen.

Wann dürfen Sie ohne Fahrerkarte fahren?

Bei privaten Fahrten ist eine Fahrerkarte nicht notwendig. Haben Sie Ihrer Fahrerkarte verloren oder liegt ein Defekt vor, dürfen Sie bei gewerblichen Fahrten maximal 15 Tage ohne die Karte fahren. Ein Ersatz ist innerhalb von 7 Tagen nach Verlust oder Defekt zu beantragen.

Was ist beim Fahren ohne Fahrerkarte zu beachten?

Sie müssen die Fahrten auch ohne Fahrerkarte aufzeichnen. Angaben zum Fahrer, zum LKW, zum Beginn sowie zum Ende der Fahrten müssen dann in einem LKW-Fahrtenbuch festgehalten werden. Was genau zu beachten ist, erläutern wir für Sie in diesem Abschnitt hier.

LKW-Bußgeldkatalog Fahren ohne Fahrerkarte

BeschreibungBußgeld FahrerBußgeld Unternehmer
nicht für das ordnungsgemäße Funktionieren oder die ordnungsgemäße Benutzung des Kontrollgerätes oder der Fahrerkarte sorgen, je 24-Stunden-Zeitraum250 €750 €
kein Schaublatt oder keine Fahrerkarte benutzen, je 24-Stunden-Zeitraum250 €-
Die Fahrerkarte nicht mitführen oder nicht rechtzeitig zur Prüfung aushändigen, je 24-Stunden-Zeitraum
... wenn Kontrolle dadurch erschwert wird75 €-
... wenn Kontrolle dadurch nicht möglich ist250 €-
bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Fehlfunktion der Fahrerkarte die vorgeschriebenen Ausdrucke und Eintragungen nicht machen, je 24-Stunden-Zeitraum
... wenn Kontrolle dadurch erschwert wird75 €-
... wenn Kontrolle dadurch nicht möglich ist250 €-
ohne Fahrerkarte die Fahrt länger als 15 Tage ohne Berechtigung fortsetzen, je 24-Stunden-Zeitraum50 €-

Dies passiert, wenn Sie Ihre Fahrten nicht nachweisen können

Lkw zu fahren ist ohne Fahrerkarte normalerweise verboten und nur in Ausnahmefällen gestattet.
Lkw zu fahren ist ohne Fahrerkarte normalerweise verboten und nur in Ausnahmefällen gestattet.

Als Lkw-Fahrer müssen Sie ständig fit und wachsam sein: Schließlich steuern Sie ein Fahrzeug, das mit seiner Ladung mehrere Tonnen wiegt und schwere Lkw-Unfälle verursachen kann, sollten Sie die Kontrolle darüber verlieren.

Deshalb ist es in der gesamten EU vorgeschrieben, dass Sie bestimmte Lenkzeiten pro Tag und pro Woche nicht überschreiten dürfen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Sie durch das lange Steuern übermüdet sind und womöglich einen Unfall bauen.

Um überprüfen zu können, ob die Fahrer von Lastkraftwagen ihre vorgegebenen Lenk- und Ruhezeiten auch einhalten, muss jeder Lkw-Fahrer in der Europäischen Union seine Zeiten genau dokumentieren. Für die meisten Lastkraftwagen ist seit 2006 ein digitaler Tachograph vorgeschrieben (auch Fahrtenschreiber oder Kontrollgerät genannt), welcher diese Daten auf einer Fahrerkarte speichert, die der Fahrer bei jeder Fahrt verwenden muss.

Es kann jedoch auch sein, dass Sie die Fahrerkarte bei einer Lkw-Fahrt nicht mitführen, sei es aus Versehen oder mit Absicht. Mit welchen Konsequenzen müssen Sie beim Fahren ohne Fahrerkarte rechnen? Und dürfen Sie einen Lkw privat fahren, ohne dass eine Fahrerkarte im Kontrollgerät stecken muss? Antworten auf diese Fragen finden Sie in unserem Ratgeber.

Was ist die Fahrerkarte überhaupt?

Wenn Sie innerhalb der Europäischen Union einen Lkw mit digitalem Tachograph steuern wollen, reicht es nicht aus, wenn Sie nur eine entsprechende Fahrerlaubnis besitzen. Sie müssen außerdem eine Fahrerkarte beantragen. Bei dieser handelt es sich um eine Chipkarte, auf der ein Bild des Besitzers sowie Angaben zur Person zu finden sind. Auf dem Chip werden im Wesentlichen folgende Informationen gespeichert:

Beim Fahren ohne Fahrerkarte werden die Lenkzeiten nicht ordnungsgemäß dokumentiert.
Beim Fahren ohne Fahrerkarte werden die Lenkzeiten nicht ordnungsgemäß dokumentiert.
  • Identität des Lkw-Fahrers
  • Identifizierungs- und Registrierungsnummer der Lkw, mit denen gefahren wurde
  • Sämtliche Lenk-, Arbeits- und Ruhezeiten sowie Lenkzeitunterbrechungen zumindest für die letzten 28 Tage
  • sekundengenaue Aufzeichnung der Geschwindigkeiten, welche in den letzten 24 Stunden gefahren wurden
  • Kilometerstand der Lkw, mit denen gefahren wurde

So eine Fahrerkarte können Sie bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde oder auch beim TÜV beziehungsweise Dekra beantragen, je nachdem, in welchem Bundesland Sie leben. Allerdings gilt diese nur fünf Jahre lang. Vor Ablauf dieser Frist müssen Sie rechtzeitig eine neue Karte beantragen, damit Sie nicht in Versuchung geraten, ohne Fahrerkarte zu fahren.

Weshalb ist das Fahren ohne Fahrerkarte verboten?

Hinsichtlich dem Fahren ohne Fahrerkarte schreibt Artikel 34 Absatz 1 der EU-Verordnung Nummer 165/2014 Folgendes vor:

Die Fahrer benutzen für jeden Tag, an dem sie lenken, ab dem Zeitpunkt, an dem sie das Fahrzeug übernehmen, Schaublätter oder Fahrerkarten. Das Schaublatt oder die Fahrerkarte wird nicht vor dem Ende der täglichen Arbeitszeit entnommen, es sei denn, eine Entnahme ist anderweitig zulässig.

Demnach dürfen Sie mit einem Lkw, der einen digitalen Tachographen hat, normalerweise nicht ohne eine Fahrerkarte im Fahrtenschreiber fahren. § 1 Absatz 6 der Fahrpersonalverordnung (FPersV) schreibt vor, dass Sie mit dieser Fahrerkarte alle Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen, Arbeitszeiten sowie Ruhezeiten für jeden Tag aufzeichnen müssen. Sie dürfen die Fahrerkarte also auch nicht während eines Arbeitstages entnehmen und die Aufzeichnung dadurch unterbrechen.

Wenn Sie mit dem Lkw unterwegs sind, müssen Sie nach Artikel 36 Absatz 2 der EU-Verordnung Nummer 165/2014 ständig folgende Unterlagen mitführen, um diese bei Bedarf Kontrolleuren vorzeigen zu können:

  • Ihre persönliche Fahrerkarte, auf der Daten gespeichert sind, welche mindestens 28 Fahrtage zurückreichen,
  • sowie alle handschriftlichen Aufzeichnungen und Ausdrucke des Fahrtenschreibers, welche Zeiten der vergangenen 28 Tage abdecken, die nicht auf der Fahrerkarte gespeichert werden konnten.

Demnach müssen Sie die Fahrerkarte aus zwei Gründen mitführen: erstens, um Ihre Zeiten korrekt aufzuzeichnen und zweitens, um Kontrolleuren die Daten der vergangenen 28 Tage nachweisen zu können.

Dürfen Sie eine Privatfahrt ohne Fahrerkarte durchführen?

Privat ist das Fahren ohne Fahrerkarte zulässig, wenn der Lkw nicht zu schwer ist.
Privat ist das Fahren ohne Fahrerkarte zulässig, wenn der Lkw nicht zu schwer ist.

Nach Artikel 3 Buchstabe h der EG-Verordnung 561/2006 dürfen Sie mit einem Lastkraftwagen tatsächlich Privatfahrten unternehmen, ohne dass Sie dabei die Fahrerkarte in das Kontrollgerät stecken müssen.

Die Voraussetzung dafür ist, dass das Fahrzeug inklusive Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von weniger als 7,5 Tonnen aufweist, weil für Privatfahrten mit solchen Fahrzeugen keine Lenkzeiten berücksichtigt werden müssen.

Bei diesen Fahrten darf das Kontrollgerät auf “out of scope” (“Außerhalb des Anwendungsbereichs”) gestellt werden.

Hat der Lastkraftwagen zusammen mit eventuellen Hängern jedoch ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 7,5 Tonnen, gilt es nicht mehr als Privatfahrt, wenn Sie ein so schweres Gefährt steuern möchten. Bei solchen Fahrzeugen ist das Fahren ohne Fahrerkarte auch privat verboten, da diese Fahrten zu den gewerblichen Lenkzeiten hinzugezählt werden. Ausgenommen sind hiervon wiederum Lastkraftwagen, welche als Oldtimer gelten und mit einem H-Kennzeichen versehen sind (VO EG Nr. 561/2006 Art. 3 i).

Welche Konsequenzen bringt das Fahren ohne Fahrerkarte mit sich?

Die entsprechenden Bußgelder für das Fahren ohne Fahrerkarte finden sich nicht im allgemeinen Bußgeldkatalog, sondern in den “Buß- und Verwarnungsgeldkatalogen des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik zum Fahrpersonalrecht” (LASI).

Geraten Sie in eine Kontrolle, kann das Fahren ohne Fahrerkarte ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro annehmen. Dies ist entweder der Fall, wenn Sie die Karte nicht während der Fahrt im Kontrollgerät haben, oder wenn Sie die Fahrerkarte bei einer Kontrolle den Beamten nicht aushändigen wollen oder können. Wenn Sie die Fahrerkarte verzögert aushändigen und die Kontrolle damit lediglich in die Länge ziehen, sind in der Regel 75 Euro fällig. Diese Bußgeld-Summe wird dabei für jeden Zeitraum von 24 Stunden verhängt. Wenn die Behörden herausfinden, dass Sie drei Tage lang ohne Fahrerkarte gefahren sind, dann sind also ganze 750 Euro fällig.

In bestimmten Ausnahmefällen ist das Fahren ohne Fahrerkarte erlaubt, beispielsweise nach Diebstahl des Dokuments.
In bestimmten Ausnahmefällen ist das Fahren ohne Fahrerkarte erlaubt, beispielsweise nach Diebstahl des Dokuments.

In manchen Fällen muss auch ein Unternehmer mit Konsequenzen rechnen, wird ein Mitarbeiter beim Lkw-Fahren ohne Fahrerkarte erwischt. Als Strafe erwartet diesen dann gleich ein Bußgeld von 750 Euro, wenn er nicht für die “ordnungsgemäße Benutzung des Kontrollgerätes oder der Fahrerkarte” sorgt (Bußgeldkataloge des LASI).

Zwar ist der Fahrer des Lastkraftwagens letztendlich alleine dafür verantwortlich, die Fahrerkarte zu nutzen. Ein Vorgesetzter hat seine Mitarbeiter jedoch über die gesetzlichen Vorschriften aufzuklären und darf ihnen auf keinen Fall einen Anreiz geben, die Lenkzeiten zu manipulieren, indem sie die Fahrkarte bei manchen Strecken weglassen.

Wenn sich so ein gezielter Manipulationsversuch abzeichnet und das Fahren ohne Fahrerkarte mit Vorsatz begangen wurde, kann nach § 3 Absatz 4 der Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) ein doppelt so hohes Bußgeld verhängt werden, als im Katalog vorgesehen.

Fahren ohne Fahrerkarte ist nicht die einzige Möglichkeit, mit der Speditionsfirmen die Lenk- und Ruhezeiten ihrer Fahrer manipulieren, um ihre Profite zu steigern. Am 6.6.2016 berichtete die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ), dass Spediteure “in immer größerem Umfang” Kontrollgeräte manipulieren oder ganz abschalten. Bei einer Großkontrolle in Bayern ließen sich bei ganzen 22 (!) von 69 Fahrzeugen gezielte Eingriffe bei den Kontrollinstrumenten entdecken.

Wann ist das Fahren ohne Fahrerkarte erlaubt?

Es gibt für das Lkw-Fahren ohne Fahrerkarte zulässige Ausnahmen, die in der EU-Verordnung Nummer 165/2014 in Artikel 35 Absatz 2 beschrieben sind.

“Bei Beschädigung, Fehlfunktion, Verlust oder Diebstahl der Fahrerkarte” ist Ihnen maximal 15 Tage lang das Fahren ohne Fahrerkarte gestattet. Überschreiten Sie diesen Zeitraum, erwartet Sie ein Bußgeld von 50 Euro. Allerdings müssen Sie in diesen Situationen laut EG-Verordnung dennoch Ihrer Pflicht nachkommen, Ihre Fahrten lückenlos aufzuzeichnen:

  • Vor Beginn der Fahrt muss der Fahrer sämtliche Angaben über den Lkw ausdrucken, in den Ausdruck seinen Namen und die Nummer der Fahrerkarte oder des Führerscheins eintragen und das Ganze unterschreiben.
  • Am Ende seiner Fahrt muss der Lkw-Fahrer die kompletten Zeiten ausdrucken, welche das Kontrollgerät aufgezeichnet hat. Die Zeiten, welche das Kontrollgerät nicht aufgezeichnet hat, muss der Fahrer selber auf dem Ausdruck vermerken. Dies können Arbeits-, Bereitschafts- oder Ruhezeiten sein. Auch auf dem Ausdruck zum Ende der Fahrt müssen Name und Nummer von Fahrerkarte oder Führerschein eingetragen werden.
  • Wenn Sie bei einer Kontrolle die Zeiten der vergangenen 28 Tage dokumentieren müssen, dafür aber nicht Ihre Fahrerkarte nutzen können, müssen Sie die Informationen über diesen Zeitraum aus dem Kontrollgerät ausdrucken. Dieses speichert wesentlich mehr Informationen als die Fahrerkarte.

Wenn Sie diese Regeln beachten, ist das Fahren ohne Fahrerkarte erlaubt, wenn dies nicht länger als 15 Tage dauert und einer der oben genannten Gründe vorliegt.

Wenn das Kontrollgerät des Lastkraftwagen defekt ist, können Sie Ihre Zeiten auch nicht mit Ausdrucken aus diesem nachweisen. In diesem Fall müssen Sie alle notwendigen Informationen handschriftlich dokumentieren.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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18 Kommentare

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  1. Thomas
    Am 21. Januar 2024 um 23:52

    Ist es möglich mit einem geliehenen Lkw über 7,5 to
    privat eine Strecke von 250 km, ohne Fahrerkarte zu fahren.

  2. Michaela M
    Am 11. November 2022 um 12:40

    Wir besitzen nur LKW mit analogen Tachometer. Wenn wir LKW-Fahrer haben, die eine Fahrerkarte besitzen, muss diese auch alle 28 Tage ausgelesen werden?

  3. Marcus S.
    Am 22. April 2022 um 20:59

    Ist das Fahren von zu Hause zur (ständigen / regelmäßigen) Ladestelle (nicht identisch mit der Firmenadresse der Firma des Fahrers) bei Lkw 7,49t (ohne Hänger) ohne Fahrerkarte (Out of Scope) erlaubt?

    Ich habe gelesen, es komme auf die Regelung der Arbeitszeit im Arbeitsvertrag an!

    Wenn dies so stimmt, und im Arbeitsvertrag steht als Arbeitszeit 4:30 h bis … h, und der Fahrer fährt um 4 h bei sich zu Hause los – wäre OoS erlaubt? Gleiches gefragt für die Rückfahrt: Im Arbeitsvertrag steht bis 13:30 und er fährt leer von der Ladestelle nach Hause? OoS Erlaubt oder verboten

  4. Peter M.
    Am 11. Januar 2022 um 5:18

    Hallo,
    wenn in einem Sprinter mit 3490 kg und AHK ein digitales Kontrollgerät eingebaut ist, muss ich dieses bei gewerblichen Fahrten benutzen, auch wenn ich nie einen Anhänger mitführe? Oder darf das Gerät auf OUT gestellt sein und ein Tageskontrollblatt ausgefüllt werden?
    Gruß Peter

  5. Christian B
    Am 3. November 2021 um 16:03

    Bin selbstständiger Spediteur und möchte wissen ob die Fahrt mit meinem Fahrzeug VW Cravter 3,5t inkl. Fahrtenschreiber 3:45uhr zur Beladestelle als Privatfahrt gilt?

  6. Thomas J.
    Am 17. August 2020 um 11:53

    Hallo zusammen,
    wir benötigen als Handwerksbetrieb mit 14 MItarbeitern ca. vier mal im Jahr einen 7,5 t- Leih-LKW. Gottseidank gibt es ja noch Mitarbeiter, die einen alten Führerschein haben und diesen Fahren dürfen. Diese Mitarbeiter brauchen aber, da ich im vorraus nicht einplanen kann wer fährt, eine Fahrerkarte. Also brauche ich vier Fahrerkarten für vier Fahrten. Die Fahrerkarte kostet, das persönliche Abholen kostet und wenn man vergißt sie nach fünf Jahren zu erneuern hat man nur Streß (Bearbeitungtsdauer ca. 10 Tage in Bayern). Ich bin überzeugter Europäer, die Gesetzgebung der EU ist aber zum Haare raufen. Die derzeitige Führerscheinpraxis ist nicht besser.
    Mit besten Grüßen
    Thomas J.

  7. Matthias
    Am 22. Mai 2019 um 20:35

    Hallo. Mein Arbeitgeber möchte das ich mit dem LKW eine Wechselbrücke zur Werkstatt fahre. (LKW Führerschein vorhanden) Brauche ich da eine Fahrerkarte oder zählt das zur Werkstatt fahrt?

  8. mariusz
    Am 28. Oktober 2018 um 17:28

    Hallo
    wenn ich mehr als 15 tage ohne fahrer karte fahren und aber noch ubechaupt noch nich gehabt weill ich habe jezt erste beauftragun auf fahrer karte gemacht die kommt die nächste tage und da zu noch keine ausdrucke gemacht wie werden ich bestraft bei kontrolne

  9. Ulrich O.
    Am 8. Oktober 2018 um 14:57

    Hallo,

    meine Fahrerkarte ist abgelaufen.
    Ich möchte jedoch für unsere eigene Firma eine Innerbetriebliche Fahrt vom Stützpunkt zum Hauptsitz durchführen.
    Brauche ich da überhaupt die Karte stecken. Wie muss ich das belegen?
    Oder Ausdruck am Fahrtenschreiber erzeugen?

    Gruß Ulrich O.

  10. Danny K.
    Am 24. Oktober 2017 um 13:50

    Hallo, ich arbeite für einen Radiosender. Wir sind öfters mit Produktionsfahrzeugen Vor Ort unterwegs. Mein Frage wäre darf ein Kraftfahrer 7,5t /12t (ohne Fahrerkarte ) allein mit Tachoscheibe auf eine Produktion fahren.

    Brauche Dieser Fahrer eine Fahrerkarte ?

    Ich beziehe mich auf hier auf diesen Artikel: Punkt 6.15

    https://www.bag.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Merkblaetter/Leitfaden_Rechtsvorschriften_2015.pdf?__blob=publicationFile

    ich würde mich freuen wenn Sie mich aufklären könnten.

    mit freundlichen Grüßen
    DK

    • Marc
      Am 2. Juli 2022 um 0:58

      Hallo zusammen,

      Ich habe eine Frage zum Thema fahren ohne Fahrerkarte, hierbei handelt es sich um ein Kraftfahrzeug unter 3,5 Tonnen, unsere Fahrer hat aber alle Fahrten Dokumentiert über Fahrtenbuch, meine Frage wäre, obwohl wir einen Tachograph eingebaut haben muss der benutz werden.

      Danke für eure Unterstützung!

      Viele Grüße,
      Marc

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. November 2017 um 11:00

      Hallo Danny K.,

      es wäre zu klären, inwieweit dies unter Schausteller fällt. Wenden Sie sich am besten an die zuständige Behörde. Dort werden Sie zu Ihrem Fall Auskunft erhalten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Jens
    Am 30. Mai 2017 um 1:03

    Mir wird vorgeworfen den fahrtenschreiber manipuliert zu haben! Ich hatte an diesem Tag für den Zeitraum von 2 Std eine Aushilfe im LKW diese sollte mir etwas lenkzeit abnehmen. Also meine Karte raus Aushilfe hinter das Lenkrad und ich noch einmal wohin. Nun wurde weder seine Karte in Schacht 1 gesteckt noch meine in Schacht 2 stattdessen das Gerät einfach auf out of scobe.
    Was wird mich erwarten für die 1,25 Std ohne Nachweis?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2017 um 7:48

      Hallo Jens,

      benutzen Sie das Kontrollgerät bzw. die Fahrerkarte nicht richtig, droht für den Fahrer ein Bußgeld von 250 Euro sowie für den Unternehmer ein Bußgeld von 750 Euro.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Walter M.
    Am 1. Mai 2017 um 16:21

    Kann ich mit einer ab gelaufenen Fahrerkarte fahren, Füherschein ist noch ein paar jahre gültig.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Mai 2017 um 8:37

      Hallo Walter M.,

      das Fahren ohne Fahrerkarte ist nicht gestattet.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Dietmar F.
        Am 8. Mai 2017 um 12:06

        Man darf ohne Fahrerkarte 15 Tage fahren. Man muß nur jeden Tag vor und nach beenden der Fahrt einen Ausdruck machen. Dann auf der Rückseite alles handschriftlich dokumentieren. Datum,An und Abfahrtsort km stände Name und das diagramm so zeichnen wie man gefahren ist. Und das ist auch Legal.

        • Heinz
          Am 4. Juli 2022 um 23:42

          Die 15 Tage gelten bei einer defekter, verlorener oder geklauter Fahrerkarte, aber nicht wie gefragt bei einer abgelaufenen Fahrerkarte.
          Mit einer abgelaufener Fahrerkarte darf grundsätzlich nicht gefahren werden.

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