Geschwindigkeitsüberschreitung in der Schweiz: Was droht?
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Geschwindigkeitsüberschreitung in der Schweiz: Busse oder Geldstrafe?

Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 22. Mai 2023

Null Toleranz in der Schweiz bei Geschwindigkeitsüberschreitung

Eine Geschwindigkeitsübertretung in der Schweiz wird mit hohen Bussen sanktioniert.
Eine Geschwindigkeitsübertretung in der Schweiz wird mit hohen Bussen sanktioniert.

Anstatt die über 3.350 Gipfel und die mehr als 2.000 Höhenmeter bei einer Spritztour mit dem Auto genüsslich zu passieren, drückten knapp 2 Millionen Verkehrsteilnehmer 2014 außerorts und auf der Autobahn zu sehr aufs Gaspedal und gerieten dadurch in Konflikt mit dem Bussenkatalog der Schweiz wegen missachteter Geschwindigkeit.

Auch innerorts passten sich rund 2,1 Millionen Kraftfahrzeugführer bei ihrer Fahrt nicht an das vorgeschriebene Tempo an und ließen sich so eine mit einer Strafe versehene Geschwindigkeitsüberschreitung in der Schweiz zu Schulden kommen. Was die Staatskassen füllt, reißt dem Temposünder ein beachtliches Loch ins Portemonnaie, denn die Bussen für eine Geschwindigkeitsüberschreitung sind zum Teil enorm. Wird die Höchstgeschwindigkeit in der Schweiz mit Auto, Motorrad oder Lkw gar über ein gewisses Maß hinaus verletzt, handelt sich der Fahrer eine Anzeige ein, die kein Bußgeld mehr, sondern eine Geldstrafe nach sich ziehen kann.

Im folgenden Ratgeber erhalten Sie unter anderem einen Überblick darüber, mit welchen Bussen Delikte der Geschwindigkeit in der Schweiz belegt sind, an welche Tempolimits Sie sich beim Fahren halten sollten und ob der Bussenkatalog in Deutschland ebenso wie für Schweizer anwendbar ist, eine schweizer Strafe oder gar ein Fahrverbot also in Deutschland vollstreckt werden kann.

Hinweis: Im Schweizerischen handelt es sich um den Bussenkatalog und die Busse, was analog für den deutschen Bußgeldkatalog und das Bußgeld steht. Im folgenden Text wird daher die Schreibweise entsprechend angepasst.

FAQ: Geschwindigkeitsüberschreitung in der Schweiz

Wie werden Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Schweiz festgestellt?

Wie auch in Deutschland kommen hier hauptsächlich Blitzer zum Einsatz.

Wie teuer ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung in der Schweiz?

Dies hängt von der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung ab. Die Geldbusse beträgt mindestens 18 Euro.

Drohen mir Punkte in Flensburg bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung in der Schweiz?

Nein, Eintragungen im Fahreignungsregister müssen Sie nicht fürchten.

Sicherheit – Priorität auf Schweizer Straßen

Laut dem TCS, den Touring Club Schweiz Verkehrs (vergleichbar mit dem ADAC hierzulande), stellen Fälle der Geschwindigkeitsüberschreitung in der Schweiz eine der Hauptursachen für tödliche Unfälle dar. Entsprechend wichtig ist es aus staatlicher Sicht, für Autofahrer die Folgen einer Tempoüberschreitung in der Schweiz so empfindlich wie möglich zu gestalten. Je höher die Ordnungsbussen bei missachteter Geschwindigkeit sind, desto eher besteht die Möglichkeit, dass der ein oder andere künftig derartige Zuwiderhandlungen des Verkehrsrechts vermeidet.

Grundlage für eine Geschwindigkeitsbusse in der Schweiz bzw. für das Greifen des mehrgleisigen Sanktionssystems sind zum einen die vorgeschriebenen Tempolimits und zum anderen ein ausgebautes Überwachungsnetz durch Blitzer und Radarfallen, welches Verkehrssünder ertappt.

Vorschriften zur Geschwindigkeitsbegrenzung in der Schweiz

Blitzer und Radarfallen dokumentieren eine Geschwindigkeitsüberschreitung in der Schweiz.
Blitzer und Radarfallen dokumentieren eine Geschwindigkeitsüberschreitung in der Schweiz.

Nicht nur in Deutschland existieren feste Regeln für die Geschwindigkeit. Auch die Schweiz schreibt einem Autofahrer genau vor, wie schnell er im Stadtgebiet, außerorts oder auf der Autobahn maximal unterwegs sein darf. Ausgangspunkt ist hier die Verkehrsregelverordnung (VRV), die in Artikel 4a die allgemeine Höchstgeschwindigkeit definiert. Sie ist demnach Grundlage für die Strafen aus dem Bussenkatalog bei überschrittener Geschwindigkeit in der Schweiz. Demnach liegt bei Übertretung folgender Grenzen eine Geschwindigkeitsüberschreitung in der Schweiz vor:

  • Autobahn: 120 km/h
  • Autostraßen: 100 km/h
  • Haupt- und Nebenstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften: 80 km/h
  • innerorts: 50 km/h

Davon abweichend können Blitzer in der Schweiz bußgeldbedingte Kosten jedoch auch bei niedrigerem Tempo nach sich ziehen, wenn durch Verkehrszeichen für gewisse Streckenabschnitte oder einen begrenzten Zeitraum andere Werte gelten.

Wurde aufgrund einer hohen Verkehrsbelastung, einer Baustelle oder Ähnlichem das Tempo herabgesetzt, kann so trotz Unterschreitung der allgemeinen Höchstwerte eine Geschwindigkeitsüberschreitung in der Schweiz wegen Missachtung der zeitweisen Tempobegrenzung vorliegen.

Typisch sind zudem Abschnitte, sogenannte Zonen, innerhalb derer eine niedrigere Geschwindigkeit vorgeschrieben ist. Innerorts sind beispielsweise 20er oder 30er Zonen üblich. Außerorts sind teilweise Tempo-70-Zonen eingerichtet.

Beweis einer Geschwindigkeitsüberschreitung in der Schweiz: Blitzer und Radarfallen

Die meisten Autofahrer wurden sicher schon einmal durch das allzu bekannte Blitzen aus ihrer Fahrkonzentration gerissen. Mit einem erschreckten Blick auf den Tacho wird dann schnell errechnet, wie weit das Tempolimit überschritten wurde und wie hoch das Bußgeld sein wird. Derartige feste oder mobile Radarfallen werden oftmals als Schikane empfunden. Allerdings dienen sie zum einen der Sicherheit auf den Straßen und sie überprüfen zum anderen, ob geltendes Recht eingehalten wurde.

In der Schweiz existieren ca. 4.300 Blitzer. Die meisten Überwachungsanlagen finden sich in Zürich, Luzern und Schaffenhausen.

Ein Fahrer gilt ab einer gewissen Geschwindigkeitsüberschreitung in der Schweiz als Raser.
Ein Fahrer gilt ab einer gewissen Geschwindigkeitsüberschreitung in der Schweiz als Raser.

Betrieben werden die automatischen Anlagen zur Dokumentation von Fällen der Geschwindigkeitsübertretung in der Schweiz von der Verkehrskontrollabteilung (VKA). Neben der Überwachung von Unfallschwerpunkten werden Blitzer auch zur Lärm- oder Abgasminderung in Wohngebieten eingesetzt. In der Verordnung des schweizerischen Bundesamtes für Straßen (ASTRA) zur Straßenverkehrskontrollverordnung (VSKV-ASTRA) sind in Artikel 8 die sogenannten Sicherheitmargen – in Deutschland wird von Toleranzen gesprochen – geregelt, die Einfluss auf die Höhe der Schweizer Geschwindigkeitsbussen in Luzern, St. Gallen und Co. haben. Es gelten unter anderem folgende Abzüge:

  • Radarmessungen oder Abschnittsgeschwindigkeitskontrollen (Section Control)
  • Lasermessungen

Ist nach Abzug dieser Werte eine Geschwindigkeitsübertretung in der Schweiz vorhanden, folgt eine Sanktionierung des Fahrers, die sich verschiedenartig darstellen kann.

Die Schweiz und ihr Sanktionssystem

Grundsätzlich erfolgt je nach Schweregrad der Geschwindigkeitsübertretung in der Schweiz ein anderes Sanktionierungsverfahren.

Bei geringen Verkehrsregelverletzungen, die von Polizeibeamten oder automatischen Überwachungsanlagen dokumentiert werden, richten sich die Radarstrafen der Schweiz nach einem einfachen Ordnungsbussenverfahren.

Die Höhe der Busse richtet sich nach den Angaben von Ordnungsbussengesetz (OBG) sowie Ordnungsbussenverordnung (OBV). Diese legen die Radarbussen der Schweiz für diese Verstöße fest:

  • Geschwindigkeitsübertretung innerorts der Schweiz von 0-15 km/h
  • Geschwindigkeitsübertretung außerorts der Schweiz von 0-20 km/h
  • Geschwindigkeitsübertretung auf Autobahnen der Schweiz von 0-25 km/h
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung in der Schweiz kann eine Freiheitsstrafe begründen.
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung in der Schweiz kann eine Freiheitsstrafe begründen.

Bei Weigerung des Verkehrssünders, den entsprechenden Betrag zu zahlen, oder bei schwerwiegenderen Zuwiderhandlungen wird ein ordentliches Strafverfahren eingeleitet. Dieses kommt bei groben Verkehrsregelverletzungen zur Anwendung, also wenn innerorts eine Übertretung bis zu 24 km/h vorlag, außerorts eine Überschreitung bis zu 29 km/h und auf Autobahnen eine Missachtung um bis zu 34 km/h.

Bei darüber hinausgehenden Verstößen, handelt es sich um strafrechtliche Vergehen, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe belegt werden können. Da das ordentliche Verfahren kostenpflichtig ist, muss der Verkehrssünder nicht nur die Busse selbst zahlen, sondern es kommen zusätzlich Bearbeitungsgebühren hinzu, die beim einfachen Verfahren entfallen.

Neben den strafrechtlichen Konsequenzen in Form von Radarbussen der Schweiz können bei verkehrsrechtlichem Fehlverhalten außerdem verwaltungsrechtliche Sanktionen folgen. Diese werden in einem Administrativverfahren bestimmt. Die üblichsten Maßnahmen sind die Verwarnung und die Entziehung des Führerscheins (schweizerisch: Fahrausweisentzug).

Sind Geschwindigkeitsbussen der Schweiz von Deutschen zu zahlen?

Hat sich ein deutscher Verkehrssünder eine Geschwindigkeitsübertretung in der Schweiz zu Schulden kommen lassen, kann er von den Beamten hierzulande dazu aufgefordert werden, den Schweizer Strafzettel zu bezahlen. Mangels Vollstreckungsabkommen besitzen die deutschen Behörden jedoch keine rechtliche Grundlage, um die Strafe bzw. das Bußgeld, schweizerisch die Busse, zu vollstrecken, den Deutschen also zur Begleichung der Busse mit Zwangsmaßnahmen zu bringen. Ein Fahrverbot oder ähnliches gilt ohnehin nur in dem Land, in dem es ausgesprochen wurde.

Wird einem deutschen Urlauber nach schweizerischem Recht ein Fahrverbot verordnet, ist dieses nur in der Schweiz selbst vollstreckbar.

Allerdings nutzen manche Schweizer Behörden die Möglichkeit, deutsche Inkassounternehmen einzusetzen, welche die Schulden eintreiben können. Geschieht dies nicht, wird der deutsche Verkehrssünder spätestens bei einer erneuten Einreise in die Schweiz mit seinem verkehrsrechtlichen Fehltritt konfrontiert werden. Es kann die Einreise verweigert, die Zahlung der Busse eingefordert, das Auto beschlagnahmt und sogar eine Ersatzstrafe vollstreckt werden.

Übersicht über Geschwindigkeitsbussen der Schweiz (CH)

Sehen Sie hier eine Übersicht über die in der Schweiz üblichen Geschwindigkeitsbussen auf der Autobahn, innerorts oder außerorts:

Ge­schwin­dig­keits­ü­ber­schrei­tung in der SchweizBu­ße / Stra­feFahr­ver­bot & wei­te­re Fol­gen

in­ner­orts

1-5 km/h40 CHF
6-10 km/h120 CHF
11-15 km/h250 CHF
16-20 km/hun­be­stimm­te hohe Bu­ßeVer­war­nung
21-25 km/hun­be­stimm­te hohe Bu­ße bis Frei­heits- oder Geld­stra­fe(1 Monat)1 M
Über 25 km/hAn­zei­ge(3 Monate)3 M

außerorts

1-5 km/h40 CHF
6-10 km/h100 CHF
11-15 km/h160 CHF
16-20 km/h240 CHF
21-25 km/hun­be­stimm­te hohe Bu­ßeVer­war­nung
Über 25 km/hun­be­stimm­te hohe Bu­ße bis Frei­heits- oder Geld­stra­fe(1-3 Monate)1-3 M

Autobahn

1-5 km/h20 CHF
6-10 km/h60 CHF
11-15 km/h120 CHF
16-20 km/h180 CHF
21-25 km/h260 CHF
Über 25 km/hun­be­stimm­te hohe Bu­ße bis Frei­heits- oder Geld­stra­fe(Verwarnung bis hin zu 3 Monaten)Ver­war­nung bis 3 M

Autofahrern, die in einer 30er Zone 70 km/h, in einer 50er Zone 100 km/h fahren, ein Limit von 80 km/h um 60 km/h überschreiten oder die bei höheren Maximalgeschwindigkeiten 80 km/h zu schnell fahren, wird ein strafrechtliches Vergehen zur Last gelegt. Sie gelten gesetzlich dann als Raser. Es folgt eine Freiheitsstrafe von einem bis zu vier Jahren, eine Entziehung des Führerscheins von mindestens zwei Jahren sowie unter Umständen die richterliche Einziehung und Beschlagnahmung des Fahrzeugs, sodass der Betreffende vorerst nicht mehr Auto fahren kann.

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85 Kommentare

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  1. Wolfgang sagt:

    Meine Frau ist in der Schweiz, nach Abzug der Toleranz, 2 km/h zu schnell gefahren. Der Bußgeldbescheid kam, 40 CHF. Wir haben es ignoriert wegen des nicht existierenden Vollstreckungsabkommens, ebenso haben wir auf die folgenden Mahnungen nicht reagiert. Nun kam der Bescheid, daß eine Freiheitsstrafe von 10 Tagen verhängt worden ist. Stimmt es, daß wir nichts zu befürchten haben, solange wir nicht in die Schweiz einreisen? Wann verjährt diese Strafe? Danke im Voraus für Ihre Antwort!

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Wolfgang,

      die Verjährungsfrist bei Bußgeldern aus der Schweiz liegt bei drei Jahren. Sollten Sie vor Ablauf dieser Zeit wieder einreisen, kann der Bescheid von den dortigen Beamten vollstreckt werden. Zwischen Deutschland und der Schweiz gibt es einen Polizeivertrag, der regelt, dass Bußgelder ab einer Höhe von 70 Euro auch im jeweils anderen Land vollstreckt werden können. Bisher ist dieser Vertrag allerdings noch nicht in kraft getreten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Peter sagt:

        Hallo,

        ich habe von der ADAC Rechtsberatung die Info bekommen, das die Verjährungsfristen von Kanton zu Kanton verschieden sind und bis zu 10 Jahren betragen. Evtl. viekkeicht sogar länger, da nicht sicher ist, ab wann die Frist beginnt. Um die genaue Frist zu erfahren, müsste man sich mit dem einzelnen kantonalen Regelungen vertraut machen, was jedoch nur ein Schweizer Antwalt verlässlich kann.
        Nun lese ich, wie auch hier, immer wieder was von 3 Jahren. Kann es sein, das ich da durch den ADAC fehlinformiert bin?

        Danke und viele Grüße
        Peter

  2. Henny sagt:

    Habe 1 Monat den Fahrzeugausweis weg in Oktober 2018. Nun wieder ein Busse 11 zu schnell gefahren /(war im Stress und Eile) Kosten Punkt CHF. 250.-
    Passiert da noch mehr ?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Henny,

      unseres Kenntnisstandes nach sollte es zu keinen zusätzlichen Sanktionen kommen. Beachten Sie jedoch, dass im Wiederholungsfall eine längere Entzugsdauer angeordnet werden kann.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Richard P. sagt:

    Hallo,
    ist nach 3 Jahren ein Strafbefehl mit 60 CHF/Verfahrenskosten 205 CHF und Ersatzfreiheitsstrafe 1 Tag verjährt? Kann ich wieder durch die Schweiz fahren?
    MfG
    R.P.

  4. Adebar sagt:

    Ich bin in der Tempo 30 Zone vor einer Schule 185 km/h gefahren und wurde geblitzt. Ist es besser, wenn ich mich dort nicht mehr blicken lasse ???

  5. Tom sagt:

    Ich bin in der Schweiz mit 151 km/h (nach Abzug von 7 km/h) geblitzt worden.
    Mit welchem Bußgeldbetrag (neben dem einmonatigen Führerscheinenzug) rechnen?

    Wie wird der Führerschein eingezogen? Kann ich während dessen in Deutschland fahren?

    Danke

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Tom,

      waren Sie auf der Autobahn 31 km/h zu schnell, ist in der Regel mit einem ordentlichen Strafverfahren zu rechnen. Wie hoch die Busse ausfällt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Die örtlichen Behörden dürfen Ihren Führerschein nicht langfristig einbehalten. In der Regel ist damit zu rechnen, dass das Dokument an die deutschen Behörden geschickt wird. Wird er Ihnen wieder übergeben, dürfen Sie in Deutschland fahren, in der Schweiz ist jedoch das Fahrverbot zu beachten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Baerbel H. sagt:

    Ich bin in 50iger zone mit 78 geblitzt worden. Was psssiert jetzt? Ich habe schon eine Einladung zur Befragung bei der Polizei.

  7. M. M sagt:

    Guten Tag
    Ich wurde in der Schweiz mit 35kmh geblizt auf dem Bild sind aber 2 fahrzeuge zu sehen beides sind Motorräder wie ist da die Sachlage?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo M.,

      ist nicht klar zu erkennen, welches der Fahrzeuge den Geschwindigkeitsverstoß begangen hat, bietet sich ein Einspruch an. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Peter sagt:

    Vor kurzem bin ich in Zürich geblitzt worden, neulich flatterte die Anzeige mit der Post ein. Die Überschreitung ist klein (3 km/h) und die Busse entspricht eben was im Schweizer Katalog steht. Was mich verwundert: das Bussgeld wurde gleich in Euro berechnet und soll an einem Konto bei der Postbank Karlsruhe überwiesen werden.

    Ist das neuerdings normal?

    Dass die Züricher Polizei die Busse über eine deutsche Bank abwickeln lässt ist “kundenfreundlich”, aber ich hatte sonst nicht den Eindruck, das Kundenfreundlichkeit bei denen grossgeschrieben wird. So Frage ich mich, ob das doch mit richtigen Dingen zugeht. Immerhin scheinen Uhrzeit- und Ortsangaben plausibel (auf die Minute genau kann ich mich jetzt nicht mehr ganz entsinnen).

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Peter,

      ungewöhnlich ist das nicht. Grundlegend bestehen Vollstreckungsabkommen zwischen den Staaten, weshalb die Bußen durchaus eingezogen werden dürfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Andreas R. sagt:

    Hallo Was kommt auf mich zu Ausserorts 60 KM / h Gemessene Geschwindigkeit 85 KM/h minus 3 ist Geschwindikeitsüberscheitung 22
    Danke für ihre Antwort.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Andreas R.,

      in der Schweiz kommt es in der Regel bei über 20 km/h Überschreitung zur Anzeige und einer dreistelligen Geldbuße.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Jörg S. sagt:

    Jörg S. sagt:
    Eine zunächst grüne Welle in Zürich wechselte auf Gelb; bei der zweiten Ampel sah ich das Rot nur seitlich, bin jedoch über einen Blitzer erschrocken. Wie kann das sein? Im Rückspiegel nahm ich wahr, dass ich die Verkehrsteilnehmer, die dann in die Kreuzung fuhren, unmöglich gefährden konnte. Es kam ein Bußgeldbescheid über 250,00 CHF. Auf einen Einwand hin wurde erklärt: Die Gelbphasezeit beträgt 3 Sekunden. Also ziemlich kurz! Bei der Rotphasenzeit gibt es eine Kulanz von 0,5 Sekunden. Zeit zur Entscheidung also 3,5 Sekunden! Bei sei die Ampel jedoch bereits 0,6 Sekunden auf Rot gestanden. Somit hatte ich ich abzüglich der Kulanz für eine Übertretung 0,1 Sekunden 250,00 CHF an Bußgeld zu bezahlen!!!
    Dies zur Information.

  11. Michal sagt:

    Hallo,
    Ich bin in 80er Zone mit 96km/h geblitz worden, ausserorts, ohne Abzug. Wie hoch ist Radar Abzug und Speedometer Abzug? Busse in welche Höhe kann ich jetzt bekommen?
    Grüsse Michal

  12. Joel K. sagt:

    Guten Tag

    Ich bin mir nicht sicher, ob ich am vergangenem Samstag auf der A5 Richtung Freiburg im Breisgau geblitzt wurde. Ich war mit 175km/h in einer 120er Zone unterwegs und bei weitem nicht der schnellste. Was würde jetzt aus schweizer Sicht auf mich zukommen falls, dies zutreffen würde? Die deutsche Strafe ist mir bewusst. 240 Euro Busse sowie 2 Monate Fahrverbot in DE. Ich habe im Internet recherchiert und herausgefunden, dass das Bundesland Baden-Württemberg ein Abkommen mit der Schweizer Polizei hat und sämtliche Daten in die Schweiz weiterleiten. Wird man dann in der Schweiz nochmals bestraft, da die Massnahmen meiner Ansicht in DE “lächerlich” sind, obwohl die Geschwindigkeitsüberschreitung in Deutschland stattgefunden hat? Müsste ich jetzt in der Schweiz mit weiteren Sanktionen rechnen? und wird der Führerschein eingezogen? Ich bin eben noch in der Probezeit, habe jedoch in der Schweiz nie ein Verkehrsdelikt begangen.

    Beste Grüsse
    Joel K.

  13. Uwe S. sagt:

    Guten Tag,

    ich habe heute Post aus der Schweiz bekommen. Ich soll “Angaben des Lenkers” machen.
    Balerna, auf der A2 haben sie mich geblitzt. Gemessen 141 km/h, zulässig war 100 km/h minus 4 km/h Sicherteitsabzug = 37 km/h zu schnell. Mit was muss ich rechnen?

  14. Rolf sagt:

    Gut, dass in der Schweiz härter gegen Raser vorgegangen wird! Wäre auch hier in D angebracht.

  15. Goran sagt:

    Ich bin in der Schweiz in der zonne 80 91km gefahren nach Abzug wäre ich nur 6km zu schnell gewesen.Ich habe 87 Euro Bußgeld bekommen.
    Ist das nicht einbishen zu teuer?

  16. Laleh sagt:

    Hallo,
    Ich bin in 80er Zone mit 118km/h geblitz worden, ausserorts, mit 6km/h Abzug. Wie hoch ist d. Busse? Muss ich ed bezahlen?
    VG laleh

  17. Guido sagt:

    Hallo,

    Bin auf der Autobahn bei einem Tempolimit von 60 kmh mit 91kmh geblitzt worden, als Toleranz sind 5kmh abgezogen worden, sprich 26kmh zu schnell. Ich war mit einem Mietwagen mit Schweizer Zulassung unterwegs. Welche Konsequenzen habe ich zu befürchten? Vuelen Dank

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Guido,

      auf der Autobahn hat eine Geschwindigkeitsüberschreitung von über 25 km/h in der Schweiz eine un­be­stimm­te hohe Bu­ße bis Frei­heits- o­der Geld­stra­fe zur Folge.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. D. sagt:

    Hallo,

    Ich bin in der Schweiz auf einer Autobahn geblitzt worden. Zuerst war die erlaubte Geschwindigkeit 120km/h danach 100 km/h und dann 80 km/h. Leider habe ich dieses verdammte 100 km/h Schild übersehen und bin mit ca. 113 Km/h in diese 80er Zone auf der Autobahn hineingedonnert und wurde geblitzt. Mit was muss ich rechnen? Bin wohnhaft in der Schweiz und noch Neulenker :D ?

    Vielen Dank für die Antwort.

  19. Frank sagt:

    Ich bin ausserorts im Kanton Bern geblitzt worden auf einer Landstrasse mit 26km/h Überschreitung. Aus Ihren Angaben und Recherchen weiss ich in etwa dass eine “Verwarnung” auf mich zukommt.
    Jetzt die Frage:
    Wenn ich statt einer Geldbusse eine Freiheitsstrafe von X Tagen wähle, wäre ich dann in der CH automatisch “vorbestraft” ? Das ist wichtig für meine Geschäftstätigkeit in der CH. Bei Bezahlung bliebe es bei “Verwarnung”…und bei Freiheitsstrafe ?

  20. Medic sagt:

    Hallo,
    Ich würde in einer Ortschaft glaube ich geblitzt. Also das gegenüber kommende Fahrzeug wurde geblitzt und als ich vorbei fuhr sah ich Rückspiegel auch dass der Blitzer auf meine Seite gerichtet geblitzt hat. War mir deshalb nicht sicher. Geschwindigkeitsgrenze war 50 im Ort. Gefahren bin ich unter 60, whs so 57-59. So wie ich es eben gewohnt bin aus Österreich und Deutschland. Mit welcher Strafe muss ich hierbei rechnen?
    Danke

  21. Frank sagt:

    Geschwindigkeitsüberschreitung in der CH von über 25 km/h hat eine un­be­stimm­te hohe Bu­ße bis Frei­heits- o­der Geld­stra­fe zur Folge.
    Macht es für eine VORBESTRAFUNG (in der CH) einen Unterschied ob Freiheits- oder Geldstrafe?

  22. Tina H. sagt:

    Hallo, da ich vor ca. 5 J. Zu schnell gefahren bin, würde mir der Führerschein für 3 Monate entzogen. Wie lange bleibt der Eintrag im Strafregister ersichtlich? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar. Merci Tina

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Tina,

      ein Verstoß, für den 2 Punkte im FAER eingetragen wurden, verjährt in der Regel nach 5 Jahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. T sagt:

    Servus,

    ich bin auf der Autobahn bei erlaubten 120 nach Abzug der Toleranz mit 30 zu viel (also 150) geblitzt worden. Soweit ich das hier verfolgen konnte, bedeutet dies eine Individualstrafe, richtig?

    Es war meine erste Fahrt in die Schweiz. Welche Faktoren sind für eine geringere Strafe entscheidend? Wiederholungstäter dürften höher eingestuft werden als andere, oder? Dennoch dürfte ich bei ca. 1000 CHF liegen, oder?

    Gibt es da Erfahrungswerte?

    Viele Grüße

  24. Julapi sagt:

    Hallo.

    Wie ist es, wenn man innert kürzester Zeit mehrfach, wie in meinem Fall 3 mal so viel zu schnell gefahren ist, dass es jeweils zu einem Strafverfahren kommt. Wird jedes einzeln betrachtet und bestraft oder werden aufgrund der Häufigkeit irgendwann andere/schlimmere Massnahmen ergriffen?
    Vielen Dank für Ihre Antwort

  25. Marcel sagt:

    Hallo Bussgelkatalog-Team,

    mich hat es vor ein paar Tagen beim Überholen in einer Baustelle erwischt.
    Dort waren 80 km/h erlaubt, ich glaube mit 95 km/h wurd ich geblitz (weißer Blitz, Autobahn).
    Dazu kommt noch, dass mir in Deutschland eine verlängerte Probezeit auferlegt wurde (aktuell also noch Probezeit).

    Wenn ich die Tabelle richtig verstanden habe, erwarten mich nun ca. 110€ Bußgeld. Liege ich da richtig?

    (Mein vorheriger Beitrag vermisst leider diese wichtige Information)

  26. Heinz sagt:

    Hallo Zusammen, Liebe Deutschen Bürger

    Ich bin Schweizer, ich kann euch nur sagen, bleibt bei den angegeben Geschwindigkeiten.
    2008 wurde ich mit dem Laser von der Polizei ins Visier genommen, hier gilt NICHT die Durchschnittsgeschwindigkeit sondern die Höchstgeschwindigkeit. Ich war mit 121 Km/h in der 80er Zone unterwegs.
    Fazit: 3 Monate Führerscheinentzug an Ort und Stelle und ein Bussgeld inkl Schreibgebühren von CHF 3800.–
    Heute wird das ganze noch härter bestraft seit wir das Rasergesetz haben.
    Nun wird es richtig teuer oder wird mit Gefängnis bestraft.
    Also, immer schön aufs Tempo achten, bei Rasern wird das Auto gleich von der Polizei beschlagnahmt und das Bussgeld wird ENORM ausfallen.
    Liebe Grüsse aus der Schweiz
    Heinz

  27. Christian sagt:

    Hallo

    Ich wurde mit 69 innerorts in der Schweiz geblitzt mit dem Radar jetzt ist meine Frage warum wurde nur 3km/h Toleranz abgezogen ist es normalerweise nicht 5Km/h bei Radar und bei Laser 3km/h weil dann würde ich 14 zu schnell gewesen statt 16 das ist ein großer Unterschied

    Würde mich auf eine schnelle Antwort freuen

  28. H. Rapp sagt:

    Und unsere Temposünder beklagen sich über Abzocke im Verkehr.Die Beamten die die Kontrollen durchführen sollten einen schweizer Bußgeldkatalog mitführen und ihn den Verkehrssündern vorhalten und ihnen mitteilen was sie in der gleichen Situation in der Schweiz als Buße/Strafe bekommen hätten Da würde so Manchem die Augen aufgehen.
    H. Rapp

  29. Peter sagt:

    Hallo Christian

    Ganz einfach, weil die neueste Generation Radarkasten mit Laser messen, also 3 km/h Abzug.

    Im übrigen haltet Euch an den Tipp vom Heinz, wenn Ihr in der Schweiz fährt. (Anmerkung an Heinz: Bist aber noch gnädig weggekommen, hast wohl vorher eine weisse Weste gehabt) Im übrigen denkt daran, es gibt sogenannte intelligente Radar, die unterscheiden, ob Ihr ein PKW oder LKW resp. PKW mit Anhänger seit. Das sind die Blitzer, die mitten in einer Autokolonne blitzen, weil diese Fahrzeuge zu schnell unterwegs war.

    Auch bei Rechtsüberholen drohen solche Strafe wie Heinz mitteilt, vor allem sollte man sich vorher informieren, was nach Schweizer Recht rechts überholen ist. ( nicht das gleiche wie in Deutschland!!) Ach ja denkt noch an den Punkt Linksfahren auch auf der Mittelspur. Ohne Behinderung 60 Fr., mit Behinderung Strafanzeige (Kosten ca. 1’000.00 Fr)

    Alle Normalen, damit meine ich nicht die Unverbesserlichen oder Angeber, die einmal mit der Schweizer Polizei oder Administrationsbehörden zu tun gehabt habe, sagen das gleiche, ich will niemals wieder in meine Leben etwas mit diesen “Typen” zu tun haben. Wenn diese mit einem fertig sind, ist man so gross, dass man unter der geschlossen Tür rausgeht, das ist kein Witz.

    Fahrt vorsichtig, es gibt nichts wichtiger als die Gesundheit

    Peter

  30. Szilard sagt:

    Hoi

    Ich bin nicht sicher ob ich geblitzt bin oder nicht..
    Ich bin In der 80er Zone Ausserorts mit 180 gefahren fur 1-2 km lang.
    Womit muss man rechnen bei so einem Fall?!?
    Danke furs Antwort

    Szilard

  31. PAUL W. sagt:

    Bin gestern mit dem Auto vom Kollegen in ein Radar gekommen.. Es war innerorts und ich schätze ich war ca. 15-20km zu schnell.. Möchte nicht das er Probleme bekommt… Soll ich lieber gleich zur Polizei gehen und alles richtigstellen??

  32. Andrus sagt:

    Guten Tag
    ich bin auf der Autobahn mitm Motorrad in der CH in der 80er Zone mit 117 geblitzt worden (nach Abzug von 6 km/h) … komme ich mit 1 Monat Entzug davon? Wie hoch wird die Busse ungefähr ?
    Danke für eine Antwort

  33. Ridvan.Sh sagt:

    ich komme aus deutschland , Ich bin in der Schweiz 100 zone 152km Geblitzt was fur schtrafe könnte sein.

    Liebe Grüsse aus deutschland

  34. Christian F sagt:

    Hallo,

    wurde mit 29 Km/h Zuviel abzüglich Toleranz geblitzt. laut eurer Seite, werde ich wohl mit einer Verzeigung rechnen müssen.
    Kann dies die Schweiz auch durchführen, wenn ich aus DE komme?

    Die Schweiz hat doch noch immer kein Abkommen mit DE? Fällt in diesem Fall die Strafe dann einfach höher aus?
    Ich spiele mit dem Gedanken, nicht zu zahlen und einfach die Schweiz drei Jahre zu meiden.

    Danke für die Antwort vorab.
    Grüße
    C.F

  35. Sebastian sagt:

    Hallo,

    habe soeben einen Bußgeldbescheid bekommen. Auf der Autobahn bei zulässigen 60km/h bin ich mit 72 km/h geblitzt worden. Mit Abzug von 5 km/h sind das 7 km/h zu schnell. Auf dem Beschied steht ich muss 100 CHF zahlen. Oben in der Tabelle steht: Autobahn 6-10 km/h 55 €. Kann mir da jemand bitte weiterhelfen.
    Danke

  36. Urs I. sagt:

    Ich bin per Zufall hier gelandet, weil es mich auch mal wieder geblitzt hat. Habe das Schild nicht gesehen auf der Autobahn (4 Kinder im Auto, blöd gelaufen) und wurde mit 119 km/h in Balerna geblitzt, 100 wären erlaubt gewesen. Die Googlesuche hat mich hierhin gebracht, es ging mir nur darum, abzuklären, ob dort wirklich 100 km/h gilt.
    Was mich nun auf dieser Seite total überrascht: wieviele Leute nicht dazu stehen können, dass sie zu schnell waren, und dafür Geld zahlen müssen! Macht man was falsch, zahlt man dafür, meines Wissens ist das doch auch in Deutschland so? Da geht es doch nicht darum, ob es eine “Vollstreckungsabkommen” gibt, oder ob man vor hat, nochmal in das jeweilige Land zu fahren? Oder andere Tricks ausloten will, um an der Zahlung vorbei zu kommen?
    Und sorry, Geldmangel oder ähnliches lasse ich als Ausrede nicht zu. Wenn das Geld für ein Auto und für einen Ausflug in ein anderes Land reicht, dann reicht es auch für die zugehörigen Bussen, Vignetten usw.
    Herzliche Grüsse

  37. Alex sagt:

    Guten Tag,

    Ich bin am Freitag, 20.11.2020vom Schweizer Zoll am
    Fenster, wo man die Papiere für die Warenverzollung abgibt, kontrolliert
    worden. Dann bin ich mit dem Transporter mit Mundschutzmaske jeweils
    drei Meter vorwärtsgefahren. Da bin ich ohne Brille mit Mundschutzmaske
    gefahren, weil die Brille beschlagen war. Ungefähr bin ich auf dem
    Zollhof mit Schritttempo mit Mundschutzmaske zehn Meter gefahren.

    Dann haben Schweizer Zöllner gleich Polizei angerufen. Danach musste
    ich für die Schweizer Polizei eine Kaution 950 SFR zahlen, weil ich
    ohne Brille mit Mundschutzmaske auf dem Zollhof mit Schritttempo zehn Meter
    gefahren bin.

    Kann ich dagegen etwas unternehmen? Kann ich die Kaution zumindest
    teilweise zurückverlangen?

    Herzlichen Dank für eine baldige Antwort Alex

    • Anna sagt:

      Ich wohne in der Schweiz. Während von 17.30 Uhr am Samstag, auf dem Weg nach Deutschland, fuhr ich mit dem CH Auto Kennzeichen in Jestetten Deutschland Zoll 55 km. Ich weiß, dass ich es falsch gemacht habe. Werde ich bestraft?

      • bussgeldkatalog.org sagt:

        Hallo Anna,

        wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem Fall an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

        Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  38. Geiß sagt:

    Bei 3 kmh mehr wird schon abgezogt, das ist wirklich lachhaft und mit der sprichwürtlichen Bürokratie u. Sturheit der Schweizer zu erklären.
    Ebenso das beschlagnahmen des Autos mit anschliessender Versteigerung ist doch wohl eine bodenlose Frechheit. Busse für Raserei ja, aber bitte mit Maßen. liebe Eidgenossen

  39. Jan N sagt:

    ICH WERDE NIE IN DIE SCHWEIZ MIT DEM AUTO FAHREN ! (wegen dieses Artikels)

  40. Jannic sagt:

    Guten Morgen, ich bin gestern auf der Autobahn (Balerna/Tessin – Nähe Italienische Grenze) mit 87Km/H geblitzt worden.
    Wie ich im Internet nachlesen konnte, gilt hier ein Tempolimit von 100 Km/H, wieso wurde ich geblitzt? Ein Gebotsschild, welches auf eine Abweichende Höchstgeschwindigkeit hindeutet.
    Kann es sein, dass die Blitzer teilweise “fehlerhaft” bei niedrigerer Geschwindigkeit ausgelöst werden?

    Vielen Dank

  41. Siegfried B sagt:

    Wir sind mitten in einem langen Atobahntunnel auf der A1 in Richtung Norden gebiltzt worden bei einer Beschränkung auf 100 km/h erwas 15 jm/h zu schnell.
    Unser Auto hat noch die französische Nummer von (entfernt von der Redaktion) vor dem Umzug nach Deutschland. Was tun, wenn uns ein Schweizer Bussgeldbescheid nicht erreicht?
    Wo kann ich nachfragen?
    Datum und ungefähre Uhrzeit sind bekannt. Es war ein langer Tunnel in der Nähe von Bern, Biltz in der Mitte.
    Eine Erhöhung des Bussgeldes wegen Unzustellbarkeit möchten wir in jedem Fall vermeiden, deshalb: Was tun?

    Vielen Dank!

    • Yannick sagt:

      15 km/h sind nichts, die Schweiz hat mit Deutschland kein Abkommen zur Eintreibung von Busse. Euch kann in Deutschland garnichts passieren. Nur sollte die Verjährung bedacht werden und bis dahin die Schweiz gemieden werden. War bei mir auch so, bin auf der Autobahn ca. 11 km/h zu schnell gewesen, es kam zwar ein Brief an aber den muss man nicht bezahlen, weil die Schweiz nicht die Gesetzliche Verfügung hat in Deutschland Busse eintreiben zu können. Die Schweiz ist nicht in der EU, wo die Bagatellgrenze von 70€ gültig ist.

      Man sollte halt nicht so sehr übertreiben, dass man angehalten wird, dann wollen die direkt das Geld sehen…

  42. Berger sagt:

    Bin in Bern/Landstr. 23 KM zu schnell gewesen — Busse 1800 CHF alles inclusive

    Die Strafen sind generell drakonisch in der Schweiz und es gibt Blitzer alle paar Kilometer. Man muß entweder sehr konzentriert fahren oder das Land meiden (das ist teilweise auch beabsichtigt).

    • Chrigi sagt:

      Ich weiss nicht was Euer Problem ist. Haltet Euch an die Geschwindigkeitsbegrenzung und Ihr werdet keine Probleme haben und keine Bussen bezahlen. Heute haben ja fast alle Fahrzeuge ein Tempomat, schaltet ihn einfach ein wenn Ihr durch die Schweiz fährt. Auch wenn Ihr auf der Autobahn 126 statt 120 fährt wird nichts passieren da es eine Toleranz von 6kmh gibt. Fährt Ihr 130kmh und es blitzt, kostet es lediglich CHF 20.-. Wo liegt das Problem. Wenn Ihr gerne rast dann geht doch auf den Nürburgring.

  43. Sabrina M sagt:

    Ich bin bei einer 30 Zone leider ca. 15 km/h zu viel gefahren . War natürlich nicht mit Absicht . Was muss man dafür zahlen ? Danke für ihre Antwort im Voraus

  44. Michael D. sagt:

    Hallo,

    ich wurde in der Schweiz von hinten geblitzt ( 80er Zone / laut Tacho 102, wird noch einiges abgezogen ), muss ich den Strafzettel bezahlen wenn es vom Fahrer kein Foto gibt ?

    Grüße Michael

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Michael D.,

      Grundsätzlich dürfen wir keine Rechtsberatung geben. Für genauere Informationen fragen Sie Ihren Anwalt oder einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  45. Mike sagt:

    Guten Tag,
    wenn man 16 km innerorts zu schnell ist, bekommt eine Übertretungsanzeige.
    Ist das dann schon eine Strafanzeige für eine Straftat, die dann doch in Deutschland vollstreckt werden kann oder kann hier auch nicht vollstreckt werden?

  46. David sagt:

    Hallo Liebe Berater

    Wie lange dauert es denn ungefähr bis ein Bußgeldbescheid aus der Schweiz in Deutschland eintrifft?

  47. Fabio sagt:

    Hallo,
    hatte gestern eine Tour in die Schweiz und bin auf der Autobahnzufahrt (80er Zone) mit wahrscheinlich 130 geblitzt worden……..
    Womit muss ich rechnen?

  48. Bettina sagt:

    Hallo,

    ich bin im Jahr 2018 bei der Durchfahrt der Schweiz zu schnell gefahren und habe einen Bußgeldbescheid/Strafbefehl bekommen wegen einer Geschwindigkeitsübertretung in Höhe von inzwischen insgesamt ca. 350 €, wenn ich nicht zahle 3 Tage Ordnungshaft.
    Wann verjährt dieser Verstoß?
    Danke :9

  49. Mayer sagt:

    Hallo, soeben wurde meine Freundin innerorts (50) mit ca 17km/h zu viel geblitzt. Sie selbst hat Ihren Hauptsitz in der Schweiz. Das Auto ist in Deutschland auf mich gemeldet. Wie wäre hier die Sachlage?

    Vielen Dank!!

  50. Alois G sagt:

    Ich habe in der Schweiz auf einer Straße bei einer durchgezogenen Linie gewendet und nun einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft bekommen mit einer überzogenen Bußgeldforderung von insgesamt 890 Franken bekommen. Kann das richtig sein?

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