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Diese Bussen auf der Autobahn in der Schweiz können drohen

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Schweizer Autobahn – Bequem von A nach B

Es existieren verschiedene Bussen auf der Autobahn in der Schweiz.
Es existieren verschiedene Bussen auf der Autobahn in der Schweiz.

1955 entstand im Kanton (Gliedstaat) Luzern die erste autobahnähnliche Strecke in der Schweiz. Mit nur drei Kilometern war dies der erste Schritt auf einem asphaltierten Weg, der im Laufe der Jahre stetig anwachsen sollte. Denn seit den zaghaften Anfängen hat sich eine Menge getan. So wurden 2022 1.544 Kilometer Autobahnstrecke in ermittelt.

Damit verfügt die Schweiz über eines der dichtesten Autobahnnetze der Welt. Herrschte auf derartigen Schnellstraßen anfänglich noch eine freie Geschwindigkeit, kam es 1973 zum ersten Tempolimit, welches 100 km/h betrug. Zwischen 1984 und 1985 wurde dann die Geschwindigkeitsbegrenzung von 120 km/h eingeführt, die noch heute Grundlage von etwaigen Radarbussen auf der Autobahn in der Schweiz ist.

Erfahren Sie im folgenden Ratgeber, welche Sanktionen der Bussenkatalog der Schweiz für die Autobahn vorsieht und wie widerrechtliche Verhaltensweisen wie eine Überschreitung der Geschwindigkeit verhindert werden können.

FAQ: Bussen auf der Autobahn in der Schweiz

Welche Höchstgeschwindigkeit gilt auf Schweizer Autobahnen?

Pkw dürfen höchstens 120 km/h, Reisebusse 100 km/h und Lkw 80 km/h fahren.

Gibt es eine Maut auf den Autobahnen in der Schweiz?

Ja, eine Jahresvignette für die Schweizer Autobahnmaut kostet ca. 39 Euro.

Wie hoch ist das Bußgeld für eine Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn?

Je nach Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung fällt eine Busse zwischen 18 und 239 Euro oder eine Geld- oder Freiheitsstrafe an.

Sicherheit auf Schweizer Autobahnen

Grundsätzlich unterscheidet der schweizerische Bussenkatalog zwischen Verstößen innerorts, außerorts und auf der Autobahn. Die Beträge sind dabei auf die jeweils typischen Gegebenheiten und Gefahren angepasst. So wiegt eine Übertretung der zulässigen km/h-Vorgaben innerorts schwerer als außerhalb des Stadtgebietes, weil die Gefährdung von Passanten und anderen Verkehrsteilnehmern höher ist.

Dennoch zeichnet sich das Verkehrsrecht insgesamt dadurch aus, dass ein Strafzettel aus der Schweiz für Verstöße außer- und innerorts und auf der Autobahn vergleichsweise hohe Beträge enthalten kann. Diese Tatsache ist vielen aus Zeitungsberichten oder aus eigener leidlicher Erfahrung bekannt. Obwohl derartige Summen eine präventive sowie auch läuternde Wirkung haben sollen, wurde für die zwölf Monate 2015 dennoch ein Anstieg der Todesopfer auf schweizerischen Autobahnen außerorts verzeichnet.

Dennoch ist die Anzahl im Vergleich zu anderen Ländern gering. So kamen im Jahr 2015 lediglich 20 Personen bei tödlichen Unfällen auf Autobahnen ums Leben. Es lässt sich demzufolge spekulieren, dass die Bussen auf der Autobahn in der Schweiz gemäß Bussenkatalog durchaus sicherheitsfördernde Wirkungen haben und so zu den geringen Statistikzahlen beitragen.

Gut zu wissen: Was ist eine Autobahn per Definition? Bei einer Autobahn handelt es sich um eine befestigte Fläche mit kreuzungsfreien, mehrspurigen und durch bauliche Maßnahmen richtungsgetrennten Straßen.

Die Bussen auf der Autobahn in der Schweiz orientieren sich an den vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten.
Die Bussen auf der Autobahn in der Schweiz orientieren sich an den vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten.

Da das Fahren mit unangepasster Geschwindigkeit eine Hauptunfallursache ist, setzt die Schweiz unter anderem auf eine strenge Ahndung bei Missachtung der gültigen Höchstgeschwindigkeiten auf der Autobahn. Diese sind wie folgt:

  • 40 km/h beim Abschleppen
  • 80 km/h für Lastwagen und sämtliche Fahrzeuge mit Anhänger
  • 100 km/h für Reisebusse
  • 120 km/h für Pkw

Gegebenenfalls kann auch eine Unterschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit von 120 km/h für Pkw sinnvoll sein, wenn Verkehrsaufkommen oder Wetterlage, zum Beispiel Regen oder winterliche Witterung auf der Autobahn, eine Reduzierung der km/h verlangen.

Bussen auf der Autobahn in der Schweiz durch vorsorgliche Fahrweise verhindern

Eine sichere Fahrt auf der Autobahn geht immer mit einer vorsorglichen Planung einher. Autofahrer sollten sich vorab immer überlegen, welche Strecken sie befahren möchten und welche Abfahrten sie nehmen müssen. So lassen sich auf der Autobahn Bussen der Schweiz wegen Überholverstößen oder einer Missachtung des Sicherheitsabstandes vermeiden, denn diese geschehen unter anderem, wenn ein Kraftfahrzeugführer zu spät bemerkt, dass er abfahren muss.

Egal ob bei kurzen oder langen Strecken – der Fahrer sollte sich stets nüchtern und ausgeruht hinter das Steuer setzen. Ein Verstoß gegen die 0,5-Promille-Grenze führt auch auf der Autobahn zu einer Busse. Die Schweiz sieht hier je nach Blutalkoholkonzentration eine Verwarnung und eine Ordnungsbusse bis hin zu einem Freiheitsentzug vor.

Informieren Sie sich vorab über die Strecke, um potentielle Bussen auf der Autobahn in der Schweiz zu vermeiden.
Informieren Sie sich vorab über die Strecke, um potentielle Bussen auf der Autobahn in der Schweiz zu vermeiden.

Sinnvoll ist es auch, das Telefon abzuschalten. So kann es nicht geschehen, dass ein angehender Anruf gewohnheitsmäßig entgegengenommen wird und für den Verstoß „Handy hinter dem Steuer“ auf der Autobahn in der Schweiz eine Busse zu zahlen ist. Laut Ordnungsbussenverordnung (OBV) beläuft sich diese auf 100 Schweizer Franken (CHF), also umgerechnet knapp 92 Euro.

Auch wenn Fahrer eine bestimmte Strecke regelmäßig befahren und daher die dort gültigen Tempolimits kennen, sollten sie stets aufmerksam auf mögliche geänderte Beschilderungen achten. Schnell kann es sonst passieren, dass eine Geschwindigkeitsüberschreitung eine Busse auf der Autobahn in der Schweiz nach sich zieht. Jeder Schweizer sollte vor Fahrtantritt überprüfen, ob er eine aktuelle Vignette besitzt und an seinem Fahrzeug angebracht hat. Fährt ein Verkehrsteilnehmer ohne Vignette auf Autobahn in der Schweiz drohen Bussen in Höhe von 200 Schweizer Franken, ca. 183 Euro.

Die Autobahnvignette der Schweiz

Anders als in Deutschland gilt in der Schweiz für in- und ausländische Motorfahrzeuge sowie Anhänger bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen die Pflicht, eine Vignette vorzuweisen. Eine solche Vignette kennzeichnet die entrichtete Benutzungsgebühr für die zahlungspflichtige Benutzung gewisser Straßenabschnitte. Es drohen entsprechend Bussen, wenn die Autobahn in der Schweiz ohne einen solchen Nachweis befahren wird.

Erhältlich sind Jahresvignetten, die umgerechnet ca. 39 Euro kosten und jeweils einen Zeitraum von 14 Monaten abdecken. Gültigkeitsbeginn ist stets der 1. Dezember des Vorjahres zu dem auf der Vignette abgedruckten Jahr. Die Frist endet am 31.1. des Folgejahres.

Anzubringen ist die Bescheinigung bei einem Pkw am linken Rand der Windschutzscheibe oder hinter dem Innenrückspiegel. Bei einem Anhänger sollte sie an der Vorderseite und beim Motorrad an einer gut sichtbaren Stelle wie dem Tank angebracht werden. Die Überprüfung der Vignettenpflicht erfolgt entweder durch den Zoll oder im Rahmen einer Verkehrskontrolle durch die Polizei.

Übersicht über typische Bussen auf der Autobahn in der Schweiz

In der folgenden Tabelle finden Sie Angaben zu den Bussen auf der Autobahn in der Schweiz, die aktuell gelten und bei überhöhtem km/h-Wert verhängt werden können. Die Beträge sind dabei in der Landeswährung (CHF) angegeben:

Ge­schwin­dig­keits­ü­ber­tre­tungBu­ße/ Stra­fever­wal­tungs­recht­li­che Fol­gen
1-5 km/h20 CHF
6-10 km/h60 CHF
11-15 km/h120 CHF
16-20 km/h180 CHF
21-25 km/h260 CHF
ü­ber 25 km/hGeld- o­der Frei­heits­stra­feVer­war­nung bis hin zu 3 Mo­na­ten Füh­rer­schein­ent­zug

Zusätzlich zur Überschreitung des 120 km/h-Limits oder temporärer Geschwindigkeitsgrenzen werden in der Schweiz auf der Autobahn auch andere Zuwiderhandlungen geahndet. Hier sehen Sie einen Auszug aus der Ordnungsbussenverordnung, der Ihnen einige dieser Verstöße der Schweiz für die Autobahn samt Bussen aufzeigt:

VerstoßBusse
Parken auf dem Pannenstreifen bis 60 Minuten120 CHF
Halten auf dem Pannenstreifen, wenn es sich nicht um einen Nothalt handelt80 CHF
Befahren des Pannenstreifens140 CHF
Benutzung einer Autobahn mit Motorrad mit Hubraum bis 50 ccm100 CHF
Befahren der Autobahn mit dafür nicht zugelassenem Motorfahrzeug140 CHF
Benutzung der Autobahn mit Spikesreifen60 CHF
Befahren des äußersten linken Fahrstreifens bei 3 vorhandenen Spuren durch Motorfahrzeuge, die nicht schneller als 100 km/h fahren60 CHF
Abschleppen auf der Autobahn weiter als bis zur nächsten Ausfahrt140 CHF
Betreten der Autobahn20 CHF
Befahren der Autobahn ohne Vignette200 CHF (plus Vignettenkosten)

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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6 Kommentare

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  1. Michael G
    Am 2. Januar 2021 um 0:48

    Dem Kommentar von Andre kann ich mich nur anschließen. Die Schweizer sind grotten schlechte Autofahrer. Da gibt es Typen, die rücken dir auf der Autobahn von hinten derart dicht auf die Pelle, das du schon das Weiße in den Augen sehen kannst, um dich dann, wenn du platz machst, mit 2Km/h mehr zu überholen. Ich habe da schon die irrsten Sachen erlebt. Oder, ich fahre mit vorgeschriebener Geschwindigkeit auf die Autobahn, ein LKW versucht dich am Ende der Beschleunigungsspur abzudrängen damit du nicht auf die Autobahn fahren kannst und rückt dann so nahe von hinten ran, wie ich es in Deutschland nie erlebt habe. Naja, ein kurzer Tritt auf die Bremse und dann wieder aufs Gas hat den LKW-Fahrer wohl zur Vernunft gebracht. Naja und der Spurwechsel nach links um anderen die Auffahrt auf die Autobahn zu ermöglichen?………. Fehlanzeige. Also Autobahn fahren in der Schweiz ist kein Vergnügen. Naja, andere Länder, andere Sitten.

  2. Gerald
    Am 14. September 2019 um 1:37

    Wurde auf Autobahn in der Nähe von St. Gallen auf der rechten Spur geblitzt mit ca 130km/h, ist o.k. , anderes Land andere Sitten. Ich warte noch auf den Bescheid. Vielleicht habe ich Glück, da ich dabei von einem Schweizer Pkw überholt wurde. Wer erwartete, dass sich Ausländer nach DEUTSCHEN REGELN verhalten muss nun mal auch akzeptieren das im Ausland andere Regeln herrschen. Man sollte sich halt vorher informieren welche Bestimmungen gelten. Chaoten gibt es übrigens auch auf deutschen Straßen. Unsere deutschen Bußen sind halt der Macht der Lobbyisten geschuldet.
    Es ist doch überall gleich. Wir waren in diesem Jahr in Norwegen, Dänemark der Schweiz, Österreich und Italien unterwegs. Haltet Euch einfach an die regeln der Gastländer und wenn ihr überholt werdet dann ist es eben so. Kein Stress im Urlaub. Bei uns läuft es doch genauso. Fahrt mal die A 19 von Rostock in Richtung Süden wenn eine Fähre aus Skandinavien angekommen ist. Da überholen die Skandinavier gewohnheitsmäßig mit 110 km/h LKW auf der Autobahn. Mehr Toleranz ist das Gebot.
    LG Gerald

  3. Andre
    Am 29. September 2018 um 10:31

    Man sollte noch wissen das die Schweiz ausser zu schnelles fahren Nahezu keine Gesetze umsetzt.Abstand beträgt zu 90% weniger als 10 Meter bei den Schweizer Lenkern.
    Das Rechtsfahrgebot wird fast immer ignoriert.
    Und die Staatsmaschinerie schiebt jeden Unfall auf zu schnelles fahren .
    Denn mit 5kmh in der 30Zone wäre der Unfall zu verhindern gewesen weil man dann den Baum hätte fallen sehen usw.
    Wer schon mal in Ch auf der sogenannten Autobahn unterwegs war der weis wie Katastrophal die Leute Autofahren.
    Da kann von (bequem von A nach B nicht die Rede sein)

  4. Kevin
    Am 10. April 2017 um 14:48

    Dazu sollten man noch sagen , dass die Schweiz kein ß hat .

    Alles was die Deutschen mit ß schreiben wird hier einfach mit ss geschrieben , falls dafür nicht ein anderes wort genommen wird.

    deshalb kommt von hier auch Grüsse und Gruss mit einem ss
    Cheers

  5. Nelly R.
    Am 6. April 2017 um 18:32

    Eine prima Seite!
    Ganz kurz nur eine stilistische Kritik: Buße oder Busse
    Busse sind Fahrzeuge, die meist mehrere Personen befördern können.
    Buße ist eine Strafe.

    Spricht man den Vokal (a, e, i, ei, o oder u), der vor dem “SS” steht laaaang aus, wird der folgende “SS” als “Dreierles-S” oder auch “scharfes S” geschrieben. Beispiele: Buuußgeld, Buuuuße Fuuuß, Maaaaß, Flooooß usw. Korrekt geschrieben also: Bußgeld, Buße, Fuß, Maß, Floß.

    Und hier, direkt von Ihnen zum Anklicken ein korrekter Satz: Bußgeldkatalog als PDF per E-Mail anfordern.

    Sorry, aber die falsche Rechtschreibung war für mich verwirrend.

    Tausend liebe Grüße
    Nelly R.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. April 2017 um 9:28

      Hallo Nelly,

      in der Schweiz ist die korrekte Bezeichnung für das, was wir in Deutschland “Bußgeld” nennen, die “Busse”. Da wir über die Schweiz schreiben, verwenden wir auch den dort üblichen Begriff.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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